11:23:35 | Dienstag, 8. November 2005
Eine Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz steht im offenen Gegensatz zu den Forderungen der Liturgiekonstitution. Von Dr. Michael Tunger, Aachen.
(kreuz.net/
Sinfonia Sacra) Im Juli 2005 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe
194. Sie trägt den Titel ‘Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie’.
Auf den Seiten 9-10 ist dort
folgendes zu lesen:
„Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wollte die tätige Teilnahme
der ganzen Gemeinde fördern, verlangte deshalb den rollengerechten Vollzug der liturgischen Feier und
ermöglichte die Liturgie in den Volkssprachen.
Die liturgische Praxis traditioneller mehrstimmiger Kirchenmusik
scheint aber genau dies in Frage zu stellen:
Der zuhörenden Gemeinde ist eine ganzheitlich-aktive Teilnahme
nicht möglich; gegebenenfalls ist die liturgische Rollenverteilung nicht mehr ausgewogen.
Zudem ist
der Großteil der Gemeinde der lateinischen Sprache unkundig.
Wird die Liturgie von mehrstimmiger Kirchenmusik
dominiert, besteht generell die Gefahr, daß professionelle Musiker, aber auch Amateure und Laienensembles
den Gesang exklusiv an sich ziehen.“
„Fest steht: Da solche Werke nicht selten kulturelle Schätze von
hohem Rang sind, dürfen sie nicht in Vergessenheit geraten.
Sollten sie innerhalb der Liturgie keine
passende Verortung mehr finden, bieten sich außerhalb des Gottesdienstes viele ansprechende Möglichkeiten.“
Diese Aussagen widersprechen klar der zentralen Forderung des Zweiten Vatikanums, wie sie die Liturgiekonstitution
‘Sacrosanctum concilium’ im Kapitel über die Kirchenmusik (114) formuliert:
„Der Schatz der Kirchenmusik –
die notwendiger und integrierender Bestandteil der feierlichen Liturgie ist – möge mit größter Sorge
bewahrt und gepflegt werden.“Es kann nicht bestritten werden, daß die Konzilsväter, wenn sie in der
Liturgiekonstitution von der Kirchenmusik sprechen, diese Aussagen auch in der liturgischen Praxis verwirklicht
sehen wollen.
Die überlieferten kirchenmusikalischen Reichtümer müssen – so der Wille des Konzils –
in der Liturgie gepflegt werden.
Dagegen liegt der zitierten Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz
ein einseitiges Verständnis der vielgeforderten „actuosa participatio“ zugrunde.
Was bedeutet dieser
Begriff?
Die Übersetzung der lateinischen Wendung „actuosa participatio“ mit „tätiger Teilnahme“ ist
ungenau, unvollständig und einseitig.
„Actuosa“ heißt im klassischen Latein „lebendig“, was auch eine
höchste Aktion des menschlichen Geistes im Stillsein, im Schweigen, im Sich-Versenken bedeutet.
Eine
einseitige und oberflächliche Auslegung des Begriffes „actuosa participatio“ hat in der Instruktion ‘Musicam
sacram’ vom 5. März 1967 eine klare Korrektur erfahren.
Im Artikel 15b ist das
liturgische Musikhören
als legitime Form der „actuosa participatio“ ausdrücklich erwähnt:
„Die Gläubigen sollen auch angeleitet
werden, daß sie durch innerliche Teilnahme dahin gelangen, ihr Herz zu Gott zu erheben, wenn sie zuhören,
was die Ministri oder der Sängerchor singen.“
Außerdem ist der kostbare Schatz der Kirchenmusik kein
bloßes „hohes Kulturgut“.
Er besteht vielmehr aus Kompositionen, die in der schöpferischen Kraft des
Künstlers, dem die Geistesgabe des Schöpfertums im Erlösungsgeheimnis des Gottmenschen zur Neugestaltung
dieser Welt verliehen wurde, geistgewirkt sind.
Die Mitte dieser Kompositionen ist der göttliche Kult,
die katholische Liturgie, in der diese Werke deshalb erklingen sollen und müssen.
Wie kommt es zu so
einseitigen Aussagen wie die erwähnte ‘Arbeitshilfe’ der Deutschen Bischofskonferenz?
Es ist mehr als
rätselhaft, wie dieser Text – trotz eindeutigen Aussagen des Konzils und der Instruktion ‘Musicam sacram’ –
zu einer gegenteiligen Aussage gelangt, wobei natürlich einige Beschwichtigungsklauseln für „Ewig-Gestrige“
nicht fehlen.
Es kann nur vermutet werden, daß die Ghostwriter dieses Textes die einseitige liturgische
und musikalische Ausbildung genossen haben, welche in Deutschland seit Jahrzehnten zum Nachteil der Liturgie
der katholischen Kirche üblich geworden ist.
Leider fördert eine solche Ausbildung nur eine Form von
Liturgie, die keine katholische ist.
Denn die Liturgie der Kirche ist in Wahrheit eine „actio praecellenter
sacra“ (Liturgiekonstitution 7) – eine in vorzüglichem Sinn heilige Handlung – und kein protestantischer
Predigt- und Erbauungsgottesdienst mit Liedeinschüben.
Nun findet auch der letzte unmusikalische – und
damit unliturgische – Pfarrer beste Schützenhilfe in dieser Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz,
um seinem engagierten Kirchenmusiker Steine in den kirchenmusikalischen Weg werfen zu können.
So bleibt
angesichts dieses beschämenden Textes der Deutschen Bischofskonferenz letztlich die Frage:
Cui bono?
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Laurentius2 14:26:02 | Mittwoch, 9. November 2005
#20
Benedikt 13:39:32 | Mittwoch, 9. November 2005
#19
28.IX-28.X 13:22:54 | Mittwoch, 9. November 2005
#17
Bernado 16:49:29 | Dienstag, 8. November 2005
#16
Laurentius2 15:28:23 | Dienstag, 8. November 2005
#15
Asteriskus 15:27:31 | Dienstag, 8. November 2005
#14
Sulpicius 15:26:06 | Dienstag, 8. November 2005
#13
Gotthard 15:13:53 | Dienstag, 8. November 2005
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FioreGraz 15:12:32 | Dienstag, 8. November 2005
#11
Sulpicius 15:05:21 | Dienstag, 8. November 2005
#10
Gotthard 15:03:12 | Dienstag, 8. November 2005
#9
FioreGraz 15:00:15 | Dienstag, 8. November 2005
#8
st. theodul 13:48:06 | Dienstag, 8. November 2005
#7
Fabianus 13:27:49 | Dienstag, 8. November 2005
#6
28.IX-28.X 13:20:19 | Dienstag, 8. November 2005
#5
Benedikt 13:18:27 | Dienstag, 8. November 2005
#4
FioreGraz 13:07:28 | Dienstag, 8. November 2005
#3
Gotthard 12:44:17 | Dienstag, 8. November 2005
#2
28.IX-28.X 12:27:13 | Dienstag, 8. November 2005
#1
Benedikt 12:02:58 | Dienstag, 8. November 2005