Ungereimtheiten über den Exegeten Klaus Berger
Heute hat sich sogar der Vatikan in die Mediendiskussion über die Konfession des Heidelberger Exegeten Klaus Berger eingeschaltet.

Ende Oktober entstand nach einem Artikel in der linksliberalen Wochenzeitung ‘Die Zeit’ eine Diskussion um die Konfessionszugehörigkeit des Professors. Berger ist ein geborener Katholik, der 1968 zum Protestantismus übertrat, um eine Stelle als Professor an einer protestantischen Theologischen Fakultät anzunehmen.
Der Bericht trug den Titel: „Der Fall Klaus Berger. Ein guter Katholik im evangelischen Gewand: Wie der prominente Theologe die gläubige Welt an der Nase herumführt.“
Der Text bezichtigte Berger des Betrugs. Er habe sich nur zum Schein als Protestant bezeichnet und sei in Wahrheit Katholik geblieben. Man müsse ihm den Prozeß machen und seine Pension kürzen.
Am vergangenen Samstag forderte der protestantische Leiter der Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft e.V. in Heidelberg in der ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ eine Stellungnahme aus Rom.
Diesem Aufruf kam Vatikansprecher Joaquin Navarro-Valls heute nach.
In einem heute Mittag publizierten Text erwähnt Navarro-Valls die Behauptungen, wonach der damalige Joseph Kardinal Ratzinger die Umstände der Konversion Bergers genau gekannt und dagegen keine Einwände erhoben habe.
Diese Aussage sei falsch.
Bis zum Beginn der jetzt laufenden Diskussion habe Papst Benedikt XVI. über keine Informationen verfügt, die über das allgemein Bekannte hinausgegangen seien. Von einer doppelten Konfessionszugehörigkeit sei ihm nichts bekannt gewesen.
Der damalige Kardinal Ratzinger habe daher keinerlei Anlaß gehabt, zur Frage der Konfessionszugehörigkeit von Professor Berger Stellung zu nehmen und habe dies auch nie getan:
„Es ist selbstverständlich, daß die Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts, die eine gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zu einer evangelischen Landeskirche nicht zulassen, ausnahmslos und daher auch im genannten Fall gelten.“
Von dieser Anordnung der Kirche könne auch in der Beichte nicht dispensiert werden.
Berger hat in der Vergangenheit erklärt, seinen Übertritt zum Protestantismus mit seinem Beichtvater abgesprochen zu haben. Er sei in seinem Herzen aber katholisch geblieben und habe für seinen Status die zumindest stillschweigende Billigung der katholischen Kirche erhalten.
Er sei nach seiner Konversion zu einer „ökumenischen Existenz“ geworden. Dies sei ungewöhnlich, aber er verstehe seine Situation wie jene des kürzlich ermordeten protestantischen Priors der ökumenischen Gemeinschaft von Taizé.
Auch dieser habe als reformierter Christ in großer Nähe zur katholischen Kirche gelebt.
Es komme – so Berger – darauf an, wie man das Mosaik seiner Aussagen zusammenlege.
Diese Aussagen sind: „Ich bin nie aus der katholischen Kirche ausgetreten.“ „Ich bin Mitglied der Evangelischen Kirche.“ „Ich bin katholisch nach Herz und Heimat.“ „Ich bin ökumenisch in der Theologie und habe nie etwas anderes darüber gehört.“
Papst Benedikt XVI. habe – so Professor Berger – diese Situation „genau“ gekannt und dazu „sein theologisches nihil obstat – Einverständnis – gegeben“.
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Montag, 14. November 2005 12:11
Laurentius2: Wer weiß Neues ?
Man hat mir erzählt, daß Berger gesagt hat, er habe nie am evgl. Abendmahlssaal teilgenommen. Stimmt das ?
Donnerstag, 10. November 2005 22:32
Evelin: Freiheit der Schriftauslegung?
Vielleicht ernüchtert der folgende kath.net-Artikel ein bißchen die Prof. Klaus Berger Enthusiasten:
Klaus Berger wirft dem Publizisten Robert Leicht „großinquisitorische Penetranz“ vor
Besonders schädlich: Übertritt wg. der „Freiheit der Schriftauslegung“. Gegen das dogmatisch definierte Lehramt, gg. die feststehende Lehre von den beiden Offenbarungsquellen und noch dazu mit einem lehrmäßigen Irrtum hinsichtlich der Ablösung des alten Bundes durch den neuen Bund („neues Israel“).
Evangelisches Abendmahl: Doch genommen, sogar selbst „zelebriert“, aber nicht mehr in den letzten 10 Jahren… Hingegen gibt es aber – auch hier im Forum – Zeugenberichte von seiner Kommunion bei Indultmessen und FSSPX-Messen.
Der Gatte der Evelin
Klaus Berger wirft dem Publizisten Robert Leicht „großinquisitorische Penetranz“ vor
Besonders schädlich: Übertritt wg. der „Freiheit der Schriftauslegung“. Gegen das dogmatisch definierte Lehramt, gg. die feststehende Lehre von den beiden Offenbarungsquellen und noch dazu mit einem lehrmäßigen Irrtum hinsichtlich der Ablösung des alten Bundes durch den neuen Bund („neues Israel“).
Evangelisches Abendmahl: Doch genommen, sogar selbst „zelebriert“, aber nicht mehr in den letzten 10 Jahren… Hingegen gibt es aber – auch hier im Forum – Zeugenberichte von seiner Kommunion bei Indultmessen und FSSPX-Messen.
Der Gatte der Evelin
Mittwoch, 9. November 2005 19:43
Toby: @ Benedikt
Kurze Antwort:
Ja!
Sicher, das „Stückchen Papier“ ist nicht alles. Aber ohne dieses „Stückchen Papier“ ist alles nichts.
Warum sollte sich Berger ein Recht herausnehmen dürfen, wofür Hasenhüttl im umgekehrten Fall zu Recht suspendiert wurde???
Ja!
Sicher, das „Stückchen Papier“ ist nicht alles. Aber ohne dieses „Stückchen Papier“ ist alles nichts.
Warum sollte sich Berger ein Recht herausnehmen dürfen, wofür Hasenhüttl im umgekehrten Fall zu Recht suspendiert wurde???
Mittwoch, 9. November 2005 19:35
Benedikt: @ Toby
Benedikt, einen dritten, wesentlichen Punkt hast Du vergessen, nämlich die Mitgliedschaft in der katholischen
Kirche und damit auch die Einheit mit dem Hl. Vater.
Drückt sich diese etwa in einem Stück Papier aus?
Drückt sich diese etwa in einem Stück Papier aus?
Mittwoch, 9. November 2005 19:31
MilesChristi: Berger
Ich bin auch davon ausgegangen, daß er römisch-katholisch ist, obwohl er in in einer protestantischen
Fakultät lehrt.
Eine sehr komplizierte Sache. Entweder er ist katholisch, und bekennt sich dazu, oder nicht. Eine „doppelte Konfession“ gab’s nie – und sie gibt’s immer noch nicht.
Oder haben wir hier noch einen Fall ähnlich dem von „Bruder“ Roger Schulz ?
Eine sehr komplizierte Sache. Entweder er ist katholisch, und bekennt sich dazu, oder nicht. Eine „doppelte Konfession“ gab’s nie – und sie gibt’s immer noch nicht.
Oder haben wir hier noch einen Fall ähnlich dem von „Bruder“ Roger Schulz ?
Mittwoch, 9. November 2005 19:24
Toby: Voraussetzungen für den Eucharistieempfang
Benedikt schrieb: Um die Hl. Eucharistie empfangen zu dürfen, muss man
a) das rechte Verständnis haben und (vor allem)
b) recht bereitet sein, sich also im Stande der Gnade befinden.
Benedikt, einen dritten, wesentlichen Punkt hast Du vergessen, nämlich die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und damit auch die Einheit mit dem Hl. Vater.
Und Berger ist nun einmal definitiv aus der katholischen Kirche ausgetreten. Basta. Wenn er sich katholisch fühlt und weiterhin katholisch sein will, soll er halt wieder in die katholische Kirche eintreten (mit den entsprechenden Voraussetzungen). Als Emeritus dürfte das doch wohl kein Problem sein, oder?
Wenn er jedoch auch weiterhin bewusst nicht wieder katholisch werden will, muss er sich schon die Frage gefallen lassen, was dieses Verwirrspiel dann eigentlich noch soll …
a) das rechte Verständnis haben und (vor allem)
b) recht bereitet sein, sich also im Stande der Gnade befinden.
Benedikt, einen dritten, wesentlichen Punkt hast Du vergessen, nämlich die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und damit auch die Einheit mit dem Hl. Vater.
Und Berger ist nun einmal definitiv aus der katholischen Kirche ausgetreten. Basta. Wenn er sich katholisch fühlt und weiterhin katholisch sein will, soll er halt wieder in die katholische Kirche eintreten (mit den entsprechenden Voraussetzungen). Als Emeritus dürfte das doch wohl kein Problem sein, oder?
Wenn er jedoch auch weiterhin bewusst nicht wieder katholisch werden will, muss er sich schon die Frage gefallen lassen, was dieses Verwirrspiel dann eigentlich noch soll …
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