Euthanasie
Hilfsbereit bis in den Tod
Ein Schweizer Selbstmord-Unternehmer ist auch bereit, Jugendliche mit Liebeskummer ins Jenseits zu befördern. Die Gegner seiner geschäftlichen Tätigkeiten sind für ihn „herzlos“, „unmenschlich“ oder einfach „Trottel“.
(kreuz.net, Hannover) Ende Oktober sprach die ‘Berliner Zeitung’ mit Ludwig A. Minelli. Der Schweizer kündigte vor wenigen Wochen die Eröffnung der deutschen Filiale eines Schweizer Selbstmord-Unternehmens an.

Minelli ist der Generalsekretär der Zürcher Hauptgeschäftsstelle. Der Betrieb benützt den lateinischen Decknamen ‘Dignitas’ – zu deutsch: „Würde“.

Das Büro in Hannover verhilft Lebensmüden gegen Bezahlung zum Selbstmord. Dieser muß in der Schweiz stattfinden, weil er in Deutschland ein Verbrechen ist.

Hannover liegt im Bundesland Niedersachsen in Norddeutschland.

Minelli rechtfertigt die Notwendigkeit der bezahlten Beihilfe zum Selbstmord mit einer hohen Versagerquote bei unbegleiteten Selbstmordversuchen: 49 von 50 Selbstmordversuchen würden scheitern.

Die Zahl scheint – weil es dazu keine verifizierbaren Statistiken gibt – völlig aus der Luft gegriffen.

Die armen Betroffenen seien anschließend schlimmer dran als vorher. Manche würden jahrzehntelang pflegebedürftig.

Alle 43 Minuten versuche sich in Deutschland jemand umzubringen, weiß Minelli weiter: Selbstmörder, die sich unter den Zug werfen, seien die Hauptursache für die Verspätungen der Deutschen Bahn.

Das „Recht, sein Leben beenden zu dürfen“ sei an keine Voraussetzungen gebunden.

Es handle sich vielmehr um ein „europäisch garantiertes Menschenrecht“.

In der Schweiz dürfe zur Zeit nur dann ein tödliches Gift verschrieben werden, wenn „eine ausreichende medizinische Indikation“ vorliege:

„Wir wollen aber durchsetzen, daß jeder – unabhängig von seinem Gesundheitszustand – kontrollierten Zugang zu dem Medikament bekommt.“

Mit „Medikament“ meint Minelli hier kein Heilmittel, sondern das Körpergift, das vom Selbstmord-Unternehmen zur Tötung eines Menschen eingesetzt wird.

Soll das Selbstmordmittel auch Jugendlichen mit Liebeskummer zur Verfügung stehen? – wird der Selbstmord-Unternehmer gefragt.

„Im Prinzip ja“, ist die Antwort: „Wenn er urteilsfähig ist.“

Das sei die einzige Voraussetzung.

Doch „normalerweise“ sei jemand, der sein Leben aus einem solchen Grund beenden wolle, nicht ausreichend urteilsfähig, beschwichtigt er sofort.

„Meist“ könnten hier Gespräche hilfreich sein.

Zur Frage, ob eine unheilbare Krankheit die Voraussetzung für den assistierten Selbstmord sei, erklärt Minelli: „Das steht so nirgends.“

Nach dem Schweizerischen Betäubungsmittelgesetz – das die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt – müßten medizinische Abklärungen getroffen werden. Dabei komme es darauf an, ob eine Erkrankung für den Menschen wirklich „unerträglich“ sei:

„Die Grenze ist fließend.“

Bei der Frage, ob er nicht „Geschäftemacherei mit dem Tod“ betreibe, protestiert Minelli besonders heftig: Das sei das verlogenste Argument überhaupt.

Sein Zusammenschluß strebe nicht nach Gewinn, aber – so die Erklärung der gesalzenen Gebühren – „seine Mitarbeiter“ müßten ihren Lohn bekommen.

Schließlich leisteten sie „anspruchsvolle Arbeit“.

Ärmeren Lebensmüden, die sich den Selbstmord nicht leisten könnten, würden Rabatte gewährt oder die Gebühren erlassen. Er selbst habe nur ein „sehr reduziertes Einkommen“.

Zur Frage, ob er – wenn erlaubt – auch psychisch Kranken in den Tod helfen würde, erklärt Minelli, daß zu dieser Frage ein Gerichtsverfahren laufe.

Psychisch Kranke seien in der Frage, ob sie weiterleben wollen oder nicht, in den meisten Fällen urteilsfähig. „Es wäre eine ungeheure Quälerei, ihnen dieses Recht auf Selbsttötung zu verweigern.“

Es gebe Menschen, die sagen: „Ich habe jetzt Jahre mit Medikamenten gelebt. Es fehlt mir jede Lebensfreude. Ich will das nicht als meine Zukunft.“

Wer das nicht akzeptiere, sei „unmenschlich“.

Nach dem Einwurf, daß die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland überwiegend abgelehnt werde, verliert Minelli seinen Gleichmut:

„Es gibt jede Menge Pisa-Trottel in Medien, Politik und Kirchen, die den wesentlichen Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und einer Beihilfe zum Suizid noch immer nicht begriffen haben.“

Bei der „aktiven Sterbehilfe“ bringe ein Mensch den anderen um. Dadurch werde das „weltweit gültige Dritt-Tötungs-Tabu“ verletzt.

Bei der „Beihilfte zum Selbstmord“ führe der Mensch, der angeblich sterben wolle, diese letzte fatale Aktion selber aus.

Zur Frage, ob ihn die Ankündigung des niedersächsischen Justizministerium, die geschäftsmäßige Vermittlung von Giften unter Strafe zu stellen, schrecke, antwortet Minelli: „keineswegs“.

„Das würde doch den Bundestag dazu zwingen, das Thema endlich zu debattieren.“

Die Politiker wüßten zwar, daß in den letzten siebeneinhalb Jahren „mehr als“ 250 Menschen aus Deutschland in die Schweiz gekommen sind, um ihr Leben zu beenden. Diese Abstimmung mit den Füßen hätten sie jedoch „achselzuckend hingenommen“.

„Die Herzlosigkeit der deutschen Politik ist himmelschreiend. Und dies im Jahr 2005, und nicht etwa im Jahr 1933.“

Im Jahr 1933 kam das nationalsozialistische Regime an die Macht, das mit seinen Euthanasieprogrammen ähnliche Ziele verfolgte wie die Tötungsfirma ‘Dignitas’.

Ein in Niedersachsen praktizierender Arzt wies darauf hin, daß es eine indirekte Methode gebe, um der Geschäftemacherei mit dem Tod einen Riegel vorzuschieben.

Selbst wenn die Beihilfe zum Selbstmord auf Dauer in Deutschland nicht illegal bleibe, sei streng darauf zu achten, daß in einem entsprechenden Gesetzesentwurf jede Art der finanziellen Entlöhnung für Henkersdienste strikt verboten bliebe.

Das sei die beste Sterbehilfe für Geschäftemacher wie das Sterbehilfe-Unternehmen von Ludwig A. Minelli.
      
13 Lesermeinungen
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#13   Benedikt   11:06:40 | Donnerstag, 17. November 2005
@ methusalix
Und Sie sprechen besser nicht mehr über das Naturrecht, bis sie nicht nachgeschaut haben, was damit gemeint ist. Au weia.
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#12   methusalix †   17:28:40 | Mittwoch, 16. November 2005
Na ja Benedikt,
mit diesem Hinweis auf das Naturrecht
„Der Rechtspositivismus ist eine Absage ans Naturrecht, ohne das es aber gar keine Grundrechte geben würde.“
öffnen Sie natürlich der Beliebigkeit und dem Relativismus Tür und Tor.
Damit haben die Männer früher (mache versuche das bis heute!) Frauen praktisch aus dem öffentlichen Leben gedrängt. Sie erinnern sich? Küche, Kinder, Kirche, das war für die Frauen. Einfach unter Berufung auf das Naturrecht.
Im übrigen sollten Sie hier nicht so laut über Grundrechte sprechen. Die ganz simple Erklärung der Menschenrechte haben die Kirchenbeamten bis heute nicht unterzeichnet.
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#11   Benedikt   12:55:16 | Mittwoch, 16. November 2005
@ methusalix
Für das Spielchen „Wie verstehe ich den anderen am besten falsch?“ habe ich keine Zeit.
Zitat von mir:
Der Eid bedeutet nicht, dass jeder Bischof jedes noch so blödsinnige Gesetz gutheißen muss. Er muss sie im Zweifelsfall befolgen, aber nicht gutheißen.
Halten muss sich der Bischof in erster Linie an die Werte der Verfassung. Es gibt auch durchaus umstrittene Gesetze und sogar verfassungswidrige Gesetze. Niemand ist dazu gezwungen, ein jedes Gesetz für gut zu befinden, solange er sich in seinem Handeln daran hält.
Was sie hier verlangen ist ja die Unmündigkeit des Bürgers in juristischen Fragen.
Hat nämlich mit unseren Nachbarn einigen Ärger gegeben und unser Land relativ schlecht aussehen lassen, damals am 8. Mai 1945 als der Spuk ein Ende hatte.
Sie sind immens auf dem Holzweg. Der Rechtspositivismus, den Sie hier verfechten hat den Polizeistaat des NS- Regimes nämlich erst möglich gemacht. Jedes noch so verbrecherische Gesetz wurde damals nämlich befolgt. Der Rechtspositivismus ist eine Absage ans Naturrecht, ohne das es aber gar keine Grundrechte geben würde.
Ersparen Sie der Welt doch Ihre unausgegorenen Vorträge, die sowieso nur auf notorisches Kirchenkritikertum abzielen.
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#10   methusalix †   10:33:40 | Mittwoch, 16. November 2005
@benedikt
Sie schreiben: „Wie Sie richtig bemerkt haben, schwören sie einen Eid auf die Verfassung, nicht auf jedes einzelne Gesetz.“
Ist das im Ernst Ihre Rechtsauffassung? Man darf sich aussuchen, an welches Gesetz man sich hält und an welches nicht? Ein Schwur auf die Verfassung beinhaltet NICHT einen Schwur auf die Gesetze, die diese Verfassung ausfüllen?
Also das gabs in Deutschland zuletzt vor tausend Jahren und kommt hoffentlich so schnell nicht wieder. Hat nämlich mit unseren Nachbarn einigen Ärger gegeben und unser Land relativ schlecht aussehen lassen, damals am 8. Mai 1945 als der Spuk ein Ende hatte.
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#9   Benedikt   13:57:23 | Dienstag, 15. November 2005
@ Methusalix
Wie schwer ist es eigentlich, moralische und gesetzliche Bewertungen auseinander zu halten? Für Sie offenbar ein Ding der Unmöglichkeit. Jeder katholische Bischof ist berechtigt, die Abtreibung abzulehnen, obwohl das Gesetz hiervon Ausnahmen macht. Im übrigen: Wie Sie richtig bemerkt haben, schwören sie einen Eid auf die Verfassung, nicht auf jedes einzelne Gesetz. Der Eid bedeutet nicht, dass jeder Bischof jedes noch so blödsinnige Gesetz gutheißen muss. Er muss sie im Zweifelsfall befolgen, aber nicht gutheißen. Der Abtreibungsparagraph enthält aber keine Verhaltensnorm, sondern einen Erlaubnistatbestand. Eine Erlaubnis kann man gar nicht „befolgen“.
Sie verneinen jede Art moralischer Bewertungsmöglichkeit. Lassen Sie sichs gesagt sein: Es gibt eine Menge legaler Formen, wie man anderen dennoch schaden kann, zB im Arbeitsrecht. Gesetzlich kann man nichts dagegen tun, aber moralisch verwerflich ist es dennoch.
Wenn Sie jetzt sagen, diesen Bischof können Sie nicht mehr als Oberhirten anerkennen, stellen Sie sich eben selbst ausserhalb der heiligen Mutter Kirche.
Zu solchen völlig unmotivierten Unterstellungen gebe ich erst gar keine Stellungsnahme ab. Einfach Blödsinn.
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#8   methusalix †   11:00:47 | Dienstag, 15. November 2005
@benedikt
Nicht alles was Sie für Mord halten ist auch Mord und die katholische Hierarchie sieht das auch so; oder warum, glauben Sie, schwört jeder deutsche Bischof vor der Thronbesteigung einen Eid auf die Verfassung des Staates? Weil er dessen Gesetze anerkennt! Wenn Sie jetzt sagen, diesen Bischof können Sie nicht mehr als Oberhirten anerkennen, stellen Sie sich eben selbst ausserhalb der heiligen Mutter Kirche.
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#7   Benedikt   02:41:27 | Dienstag, 15. November 2005
@ Methusalix
Also bitte quatschen Sie doch nicht so oberlehrerhaft daher, nur weil Sie den Mordparagraphen im StGB gefunden haben.
Wie kommen Sie bloß auf die blödsinnige Idee, dass hier eine Moral vertreten wird, die die Aufweichung des Mordtatbestandes beinhaltet? Es geht genau um das Gegenteil. Auch Tötungen, die im StGB nicht ausdrücklich als Mord normiert werden kann man in moralischer Hinsicht als Mord deuten, etwa die Abtreibung, oder das, was man heutzutage euphemistisch Sterbehilfe nennt. Mit der Freiwilligkeit ist es nämlich oft nicht allzuweit her, sonst würden in den grenznahen (zu Belgien & NL) Hospizen und Heimen nicht soviele Alte liegen, die Angst haben, dass sie in ihren Heimatländern abgespritzt werden.
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#6   methusalix †   01:32:14 | Dienstag, 15. November 2005
@benedikt
Dummerweise zerrt Sie der Staatsanwalt vor die Schranken des ordentlichen Gerichts, wenn Sie eine Straftat nach Paragraph 211 StgB begangen haben, ohne sich im mindesten um Ihre moralischen Bedenken zu kümmern. Wenn Sie einen Menschen ermorden werden Sie zu lebenlänglichem Freiheitsentzug verurteilt. Da könne Sie sich auf Ihre moralischen Bewertungen berufen so viel Sie wollen, Sie gehen ins Gefängnis.
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#5   Benedikt   19:14:20 | Montag, 14. November 2005
@ Methusalix
Moralische Bewertungen müssen sich nicht unbedingt am Gesetzeswortlaut orientieren.
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#4   methusalix †   19:09:28 | Montag, 14. November 2005
@benedikt
Was Mord ist und was nicht Mord ist regelt in Deutschland NICHT irgendjemand und rein willkürlich sondern der Paragraph 211 des Strafgesetzbuches. Ich empfehle ALLEN Diskutanten hier DRINGEND sich daran zu orientieren, sonst wird die Verwirrung zunehmen, bis niemand mehr weiss, wer was meint.
Möglicherweise ist diese babylonische Sprachverwirrung von einigen aber gewollt, damit sie ihr eigenes Süppchen am kochen halten können. Nichtsdestotrotz, wer hier in Deutschland (oder anderen zivilisierten Ländern) das Strafgesetzbuch und da vor allem die einschlägigen Pragraphen, nicht beachtet hat umgehend den Staatsanwalt am Hals und landet vor den Schranken des Gerichts, und das ist gut so.
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#3   Benedikt78   09:01:30 | Donnerstag, 10. November 2005
Mord ist Mord
ob an ungeborenen, älteren oder auch lebensmüden Menschen. Von Lebensmüde zu Lebensunwert ist es nicht mehr weit! Bereits heute werden ja behinderte Kinder gezielt abgetreiben. Es ist also ein kurzer Weg bis zur Willkür!
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#2   Sulpicius   16:07:15 | Mittwoch, 9. November 2005
Menschen ohne Skrupel und Gewissen…
… scheint es tatsächlich zu geben! Herr, wirf Hirn vom Himmel!
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#1   Gallowglas   15:58:35 | Mittwoch, 9. November 2005
Es ist schon auffällig …
daß die Kreuz.net-Schreiber es zwar beim Thema Abtreibung mit der Fomulierung übergenau nehmen und nicht müde werden, zu betonen, daß sie nach dem Gesetz illegal ist …
Nur beim Thema Suizid wird dann konsequent die Rechtslage verdreht, denn in Deutschland ist Beihilfe zum Suizid nicht illegal, geschweige denn strafbar …
Illegal ist lediglich aktive Sterbehilfe, was etwas gänzlich anderes ist …
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