15:27:57 | Mittwoch, 9. November 2005
Ein Schweizer Selbstmord-Unternehmer ist auch bereit, Jugendliche mit Liebeskummer ins Jenseits zu befördern. Die Gegner seiner geschäftlichen Tätigkeiten sind für ihn „herzlos“, „unmenschlich“ oder einfach „Trottel“.
(kreuz.net, Hannover) Ende Oktober sprach die ‘Berliner Zeitung’ mit Ludwig A. Minelli. Der Schweizer
kündigte vor wenigen Wochen die
Eröffnung der deutschen Filiale eines Schweizer Selbstmord-Unternehmens
an.
Minelli ist der Generalsekretär der Zürcher Hauptgeschäftsstelle. Der Betrieb benützt den lateinischen
Decknamen ‘Dignitas’ – zu deutsch: „Würde“.
Das Büro in Hannover verhilft Lebensmüden gegen Bezahlung
zum Selbstmord. Dieser muß in der Schweiz stattfinden, weil er in Deutschland ein Verbrechen ist.
Hannover
liegt im Bundesland Niedersachsen in Norddeutschland.
Minelli rechtfertigt die Notwendigkeit der bezahlten
Beihilfe zum Selbstmord mit einer hohen Versagerquote bei unbegleiteten Selbstmordversuchen: 49 von 50
Selbstmordversuchen würden scheitern.
Die Zahl scheint – weil es dazu keine verifizierbaren Statistiken
gibt – völlig aus der Luft gegriffen.
Die armen Betroffenen seien anschließend schlimmer dran als vorher.
Manche würden jahrzehntelang pflegebedürftig.
Alle 43 Minuten versuche sich in Deutschland jemand umzubringen,
weiß Minelli weiter: Selbstmörder, die sich unter den Zug werfen, seien die Hauptursache für die Verspätungen
der Deutschen Bahn.
Das „Recht, sein Leben beenden zu dürfen“ sei an keine Voraussetzungen gebunden.
Es handle sich vielmehr um ein „europäisch garantiertes Menschenrecht“.
In der Schweiz dürfe zur Zeit
nur dann ein tödliches Gift verschrieben werden, wenn „eine ausreichende medizinische Indikation“ vorliege:
„Wir wollen aber durchsetzen, daß jeder – unabhängig von seinem Gesundheitszustand – kontrollierten
Zugang zu dem Medikament bekommt.“
Mit „Medikament“ meint Minelli hier kein Heilmittel, sondern das Körpergift,
das vom Selbstmord-Unternehmen zur Tötung eines Menschen eingesetzt wird.
Soll das Selbstmordmittel
auch Jugendlichen mit Liebeskummer zur Verfügung stehen? – wird der Selbstmord-Unternehmer gefragt.
„Im Prinzip ja“, ist die Antwort: „Wenn er urteilsfähig ist.“
Das sei die einzige Voraussetzung.
Doch
„normalerweise“ sei jemand, der sein Leben aus einem solchen Grund beenden wolle, nicht ausreichend urteilsfähig,
beschwichtigt er sofort.
„Meist“ könnten hier Gespräche hilfreich sein.
Zur Frage, ob eine unheilbare
Krankheit die Voraussetzung für den assistierten Selbstmord sei, erklärt Minelli: „Das steht so nirgends.“
Nach dem Schweizerischen Betäubungsmittelgesetz – das die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt – müßten
medizinische Abklärungen getroffen werden. Dabei komme es darauf an, ob eine Erkrankung für den Menschen
wirklich „unerträglich“ sei:
„Die Grenze ist fließend.“
Bei der Frage, ob er nicht „Geschäftemacherei
mit dem Tod“ betreibe, protestiert Minelli besonders heftig: Das sei das verlogenste Argument überhaupt.
Sein Zusammenschluß strebe nicht nach Gewinn, aber – so die Erklärung der
gesalzenen Gebühren – „seine
Mitarbeiter“ müßten ihren Lohn bekommen.
Schließlich leisteten sie „anspruchsvolle Arbeit“.
Ärmeren
Lebensmüden, die sich den Selbstmord nicht leisten könnten, würden Rabatte gewährt oder die Gebühren
erlassen. Er selbst habe nur ein „sehr reduziertes Einkommen“.
Zur Frage, ob er – wenn erlaubt – auch
psychisch Kranken in den Tod helfen würde, erklärt Minelli, daß zu dieser Frage ein Gerichtsverfahren
laufe.
Psychisch Kranke seien in der Frage, ob sie weiterleben wollen oder nicht, in den meisten Fällen
urteilsfähig. „Es wäre eine ungeheure Quälerei, ihnen dieses Recht auf Selbsttötung zu verweigern.“
Es gebe Menschen, die sagen: „Ich habe jetzt Jahre mit Medikamenten gelebt. Es fehlt mir jede Lebensfreude.
Ich will das nicht als meine Zukunft.“
Wer das nicht akzeptiere, sei „unmenschlich“.
Nach dem Einwurf,
daß die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland überwiegend abgelehnt werde, verliert Minelli seinen
Gleichmut:
„Es gibt jede Menge Pisa-Trottel in Medien, Politik und Kirchen, die den wesentlichen Unterschied
zwischen aktiver Sterbehilfe und einer Beihilfe zum Suizid noch immer nicht begriffen haben.“
Bei der
„aktiven Sterbehilfe“ bringe ein Mensch den anderen um. Dadurch werde das „weltweit gültige Dritt-Tötungs-Tabu“
verletzt.
Bei der „Beihilfte zum Selbstmord“ führe der Mensch, der angeblich sterben wolle, diese letzte
fatale Aktion selber aus.
Zur Frage, ob ihn die Ankündigung des niedersächsischen Justizministerium,
die geschäftsmäßige Vermittlung von Giften unter Strafe zu stellen, schrecke, antwortet Minelli: „keineswegs“.
„Das würde doch den Bundestag dazu zwingen,
das Thema endlich zu debattieren.“
Die Politiker wüßten
zwar, daß in den letzten siebeneinhalb Jahren „mehr als“ 250 Menschen aus Deutschland in die Schweiz
gekommen sind, um ihr Leben zu beenden. Diese Abstimmung mit den Füßen hätten sie jedoch „achselzuckend
hingenommen“.
„Die Herzlosigkeit der deutschen Politik ist himmelschreiend. Und dies im Jahr 2005, und
nicht etwa im Jahr 1933.“
Im Jahr 1933 kam das nationalsozialistische Regime an die Macht, das mit seinen
Euthanasieprogrammen ähnliche Ziele verfolgte wie die Tötungsfirma ‘Dignitas’.
Ein in Niedersachsen
praktizierender Arzt wies darauf hin, daß es eine indirekte Methode gebe, um der Geschäftemacherei mit
dem Tod einen Riegel vorzuschieben.
Selbst wenn die Beihilfe zum Selbstmord auf Dauer in Deutschland
nicht illegal bleibe, sei streng darauf zu achten, daß in einem entsprechenden Gesetzesentwurf jede Art
der finanziellen Entlöhnung für Henkersdienste strikt verboten bliebe.
Das sei die beste Sterbehilfe
für Geschäftemacher wie das Sterbehilfe-Unternehmen von Ludwig A. Minelli.
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