St. Pölten
War die Zeremonie für Wiederverheiratete mit dem Bischof abgesprochen?
In Österreich gaben sich kürzlich zwei geschiedene Prominente standesamtlich die zweite Hand. Dabei kam es auch zu einer Zeremonie in einer katholischen Kirche. Umwendend erklärte der Diözesanbischof, von der Sache nichts gewußt zu haben. Doch ein Freund des Bischofs behauptete jetzt das Gegenteil.
(kreuz.net, St. Pölten) Am 22. Oktober heirateten der österreichische Finanzminister Karl Heinz Grasser und die Tiroler Millionenerbin Fiona Swarovski auf dem Standesamt. Beide sind in der Vergangenheit bereits kirchliche Ehen eingegangen, womit ihre gegenwärtige Liaison kirchenrechtlich illegitim ist.

Dennoch kam es nach der standesamtlichen Zeremonie im Oktober zu einer kirchlichen Feier in der örtlichen Pfarrkirche.

Nun behauptet der für seine linksprogressistische Haltung in ganz Österreich bekannte Benediktinerpater Udo Fischer in der jüngsten Ausgabe seiner Wochenzeitung ‘Ja- die neue Kirchenzeitung’ –, daß Bischof Küng von der Sache gewußt habe.

Im Impressum des Blattes scheint unter anderem die selbsternannte Bischöfin und exkommunizierte ehemalige Katholikin Christine Mayr-Lumetzberger auf.

Pater Udo Fischer wirkt in der Diözese St. Pölten als Pfarrer. Er wurde vom Vorgängerbischof seines Amtes enthoben und von Bischof Küng bereits in den ersten Monaten nach dessen Ernennung offiziell rehabilitiert.

Besagte Hochzeitszeremonie sei – so Pater Fischer – „kein Husarenstück des Ortspfarrers“ gewesen. Vielmehr habe es mit dem zuständigen Diözesanbischof Klaus Küng eine Vereinbarung gegeben:

„Grasser hatte nichts dem Zufall überlassen, sondern den Bischof vorab kontaktiert.“

Die Vorgangsweise sei daraufhin zwischen Pfarrer und Bischof abgesprochen worden.

Mons. Küng hatte sich nach der Zeremonie in einer lückenhaften Erklärung von den Vorkommnissen distanziert und dazu eine Stellungnahme an seine Priester geschickt.

Dieser Text wurde angeblich am 31. Oktober an die Priester der Diözese St. Pölten ausgeschickt. Stichproben hätten aber – so Pater Fischer – ergeben, daß das Schreiben am 4. November bei den Empfängern nicht eingetroffen sei.

Auch das Bistumsblatt ‘Kirche bunt’ habe in seiner Ausgabe vom 6. November keine Zeile darüber verloren.

In diesem Schreiben erklärt der Bischof, daß bei der Feierlichkeit keine Messe zelebriert und kein spezieller Hochzeitssegen gespendet worden sei. Auf die positive Natur der kirchlichen Zeremonie ging er allerdings nicht ein.

Pater Fischer verweist darauf, daß die Stellungnahme wenige Stunden vor dem Ad-limina-Besuch der österreichischen Bischöfe abgegeben wurde.

Damit habe der Bischof kurz vor seinem Zusammentreffen mit dem Papst einen „Totalrückzieher“ gemacht.

Andere Stimmen sprechen davon, daß er versucht habe, zwei Herren zu dienen: den österreichischen Medien und den römischen Vorschriften.
      
18 Lesermeinungen
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#18   Benedikt   17:34:42 | Donnerstag, 17. November 2005
@ dickerlbaer
Kirchenrecht: Die gültige UND vollzogene Ehe kann … nicht aufgelöst werden.
Allein der Vollzug führt ergo nicht zur Unauflöslichkeit.
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#17   dickerlbaer   17:02:43 | Donnerstag, 17. November 2005
Kirche und Ehe
die katholiche kirche ist eigentlich ein verein denn ein verein ist bestechlich eine kirche sollte das ja eigentlich
nicht sein,man regt sich auf wegen grasser das ist doch eine kleinigkeit da war doch vor ein paar jahren eine fürstentochter von monaco die ging jahrelang in das
bett mir ihren mann und das wurde die ehe wegen nichtvollzug annulliert lächerlich so eine kirche ,aber zum glück hat gott nicht die kirche sondern die gebote erschaffen
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#16   Laurentius2   16:01:44 | Montag, 14. November 2005
Schön für Bischof Küng, …
… daß er offenbar einen eigenen Pressesprecher ganztags für kreuz.net abgestellt hat.
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#15   turk   12:18:24 | Montag, 14. November 2005
Bleiben wir sachlich und bei den nachweisbaren Fakten
Tja, Laurentius2, Ihr Ärger ist zwar wenig verständlich, aber Argumente gegen das Verhalten Bischof Küngs im konkreten „Ehefall“ Grasser – Swarovsky konnten Sie nicht bringen. Also bleibt es dabei: die Erklärung Küngs vom 31. Oktober 2005 ist gelungen und eine Stärkung jener Disziplin, die der Diener Gottes Johannes Paul II. in pastoraler und rechtgläubiger Weise eingefordert hat.
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#14   Laurentius2   09:02:06 | Montag, 14. November 2005
Lächerlich ! Märchenhafter turk
@turk: Ihre Apologien zugunsten seiner Exzellenz grenzen an groteske Lächerlichkeit !Märchenerzähler turk: Dieser Bischof hat seinen Laden im Griff und in Australien wachsen Sunkisttüten an den Bäumen …
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#13   turk   12:56:11 | Sonntag, 13. November 2005
Wo sehen Sie eine Widerspruch?
Wo ist bitte der Widerspruch? Bischof Küng wies darauf hin, daß es keinen speziellen Segen gab, aber es wohl klar, daß es eine allgemeine Segensfeier war, und zwar in dem von beiden Bischöfen kritisierten unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der „standesamtlichen Trauung“. Deswegen stimmen beide Bischöfe auch darin überein, daß Segnungen nicht sofort und öffentlich erfolgen sollten, um den Anschein einer kirchlichen Hochzeit oder gar einer protestantisch verstandenen Einsegnung der bereits geschlossenen „Zivilehe“ zu fördern. Wörtlich meinte Bischof Küng am 31. Oktober 2005: Zunächst möchte ich festhalten: es wurde bei diesem Anlaß keine heilige Messe gefeiert, es gab keine Ringsegnung, auch keinen speziellen Segen für das „Hochzeitspaar“ (…) Die Erfahrung hat aber ? auch im konkreten Anlaßfall ? bestätigt, daß eine liturgische Feier für die „Hochzeitsgesellschaft“ fast unvermeidlich zu Fehlinterpretationen Anlaß gibt, auch wenn die Feier noch so gut geplant und gemeint ist. Gerade deshalb wurde im Apostolischen Schreiben über die Aufgaben der christlichen Familien in der Welt von heute (Familiaris consortio) das Verbot ausgesprochen, „aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wieder verheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen“ (FC 84).
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#12   LeoPix   12:02:06 | Sonntag, 13. November 2005
Wer hat recht? Bischof Küng oder Kardinal Schönborn?
kath.net/detail.php?id=12011
In dem Interview ging Kardinal Schönborn auch auf die kirchliche Segnungsfeier für Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Fiona Swarowski anlässlich ihrer standesamtlichen Eheschließung ein. Er sei, so der Kardinal, „sehr verwundert“ über den Pfarrer, der sich hinsichtlich des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen nicht an die „Spielregeln“ gehalten habe. Es sei nichts Neues, Menschen zu segnen und für Wiederverheiratete zu beten. Dies sollte aber nach den kirchlichen Richtlinien keinesfalls unmittelbar nach der standesamtlichen Eheschließung erfolgen. Im konkreten Fall habe sich der Geistliche „nicht an die übliche Regel gehalten“.
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#11   virOblationis   10:36:34 | Samstag, 12. November 2005
Segen
Eine Segnung zum Start ins Konkubinat? – Ist es denn auch sonst bereits möglich, sich vor dem Begehen schwerer Sünden die „Begleitung der Kirche“ in Form eines Segens zu erbitten oder kommt dies erst noch?
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#10   Gotthard   21:27:00 | Freitag, 11. November 2005
Spezialsegnung
Vor einigen Wochen erlebte ich folgende Situation:
in der Vorabendmesse sagte der Pfarrer: heute sind X und Y hier, die sich vor einem Jahr verlobt haben. Anläßlich dieses Jahrestages, den sie mit vielen lieben Menschen feiern wollen – die heute Abend auch hier sind, haben sie um einen ganz persönlichen Segen gebeten, den ich ihnen nun spenden will.
Danach ging der Pfarrer zu den beiden in der ersten Bank und legte ihnen getrennt die Hände auf und segnete sie.
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#9   turk   21:17:57 | Freitag, 11. November 2005
Keine Spezialsegnung gewesen, so Bischof Küng eindeutig
Bischof Küng schrieb am 31. Oktober ganz klar: „Aus Anlaß der zivilen Trauung von Finanzminister Grasser mit Frau Swarovski hat es im Zusammenhang mit einer kirchlichen Feier in der Pfarre Weissenkirchen Pressemeldungen gegeben, die eine gewisse Verwirrung hervorgerufen haben. Daher ist eine Klärung notwendig geworden. Zunächst möchte ich festhalten: es wurde bei diesem Anlaß keine heilige Messe gefeiert, es gab keine Ringsegnung, auch keinen speziellen Segen für das ‘Hochzeitspaar’. Das zivil getraute Paar hat bei der kirchlichen Feier nicht wie bei einer kirchlichen Hochzeit auf besonderen Sitzen, sondern in der ersten Bankreihe Platz genommen. Es darf weiters als sicher angenommen werden: alle Beteiligten wußten, daß in Anbetracht der persönlichen Situation des Paares keine ‘kirchliche Segnung’ möglich ist; eine solche wurde auch nicht angestrebt. Das Anliegen ist positiv, auch jenen, die sich in Bezug auf ihre familiären Verhältnisse in einer irregulären Situation befinden, das Bewußtsein zu stärken, daß sie zur Kirche gehören und in der Kirche willkommen sind. Sie können von ihr Begleitung und Beistand erhalten, falls sie es wünschen, auch wenn keine Trauung möglich ist, auch keine Zulassung zur Eucharistie, so lange nicht die Voraussetzungen dafür gegeben sind …“
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#8   Evelin   17:31:25 | Freitag, 11. November 2005
@ LeoPix
Richtig (danke auch für den Link), das steht es Aussage gg. Aussage: wurde das Konkubinatspaar gesegnet oder nicht? Allein aus den von turk zitierten – im Einzelnen ohnedies unsinnigen und überflüssigen – Orientierungshilfen ergibt sich schon ein Verstoß gegen diese, weil auch eine NOM-Messe, die aus diesem Anlaß zelebriert wurde, mehr als ein „privates Gebet“ ist.
Nochmals: Bischof Küng spielt da offenkundig mit gezinkten Karten. Die Segnung wird bestenfalls formal so gehalten worden sein, dass die Einzelpersonen, nicht das Paar, gesegnet wurden. Von den allermeisten Laien kann dies von einer Paar-Segnung sicherlich nicht unterschieden werden.
Der Gatte der Evelin
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#7   28.IX-28.X   16:35:10 | Freitag, 11. November 2005
Lesen
Wie ein anderer Komentator darunter schrieb, entscheidend ist was Bisch.Küng nicht gesagt hat. Was hätte der Kard. Innitzer zB. gesagt?
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#6   LeoPix   16:29:04 | Freitag, 11. November 2005
Irrt der Bischof?
Unter orf.at/…022-92583/index.html?url=http%3A//o… ist nachzulesen:
„Nach der standesamtlichen Trauung folgte eine Messe in der Kirche von Weißenkirchen, bei der das Paar gesegnet wurde. Eine kirchliche Hochzeit war nicht möglich, da beide bereits verheiratet waren.“
Also wer sagt die Wahrheit?
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#5   turk   15:48:05 | Freitag, 11. November 2005
Präzise bei den Quellen bleiben
S. g. Herr „28.IX-28.X“! Es freut mich, daß Sie meine Gesinnung interessiert ;-) Sind Sie eine Duplette? Ich jedenfalls kann bei Pater Udo www.ja-kirchenzeitung.at/46/info.html nichts von der Behauptung finden, daß Bischof Küng nach der Grasser-Swarovksy-Feier gesagt hätte, er hätte von nichts gewußt. Aber bei kreuz.net steht es da oben so. Nur um das ging es. Vielleicht sollten Sie die Dinge präzise nachlesen, und zwar durch Quellenforschung. Gerecht wäre es, die Erklärung von Bischof Küng ernstzunehmen, die sich durch Treue zur Lehre und Disziplin der Kirche auszeichnet: „In der 2002 von der Glaubenskongregation für alle Diözesen Österreichs approbierten Orientierungshilfe für geschiedene und wiederverheiratete geschiedene Gläubige wird für solche Situationen der Rat erteilt: ‘Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt (ohne besonderen Gottesdienst) oder ähnliches zu unternehmen’ (Orientierungshilfe, S. 10). Es ist mir bewußt, daß die konkreten Situationen manchmal für alle Beteiligten, auch für die Verwandten und den Priester schwierig und oft schmerzhaft sind. Ich übersende allen Pfarrern die oben erwähnte ‘Orientierungshilfe’ und empfehle gleichzeitig einmal mehr die Lektüre des Apostolischen Rundschreibens Familiaris consortio, das die wesentlichen, auch heute gültigen Richtlinien enthält. Mit herzlichen Segensgrüßen“
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#4   Niclaas   14:53:49 | Freitag, 11. November 2005
Egal, was Fischer behauptet …
… die zeitliche Nähe zur Ziviltrauung und die Prominenz des Paares sind in der Angelegenheit Ärgernis genug. Das mögen gerade noch Winkeladvokaten des Kirchenrechts gutheißen. Das Gesamtbild sieht anders aus.
Interessant ist in diesem Zusammenhang deshalb, was Bischof Küng nicht gesagt hat – und aus Imagegründen wohl nicht sagen wollte. Diejenigen, die ohnehin schon gegen die Kirche polemisieren, hätten diese als Munition gegen einen Minister eingesetzt.
Aber kirchenintern, Herr Bischof, sind ihnen doch wohl nicht die Hände gebunden? Wozu haben sie sonst dieses Amt angetreten?
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#3   28.IX-28.X   14:31:46 | Freitag, 11. November 2005
@turk
Jetzt wissen wir um Ihre Gesinnung. Schuld ist natürlich „Kreuznet“ und andere „Tradis“: Bischof Küng aber über allen Zweifel erhaben. Wie ich den Artikel verstehe, sind das alles äüßerungen vom P.Fischer und nicht die Meinung der Kreuznetautoren. Oder haben sich wieder die Autoren schuldig gemacht, weil sie die Worte eines anderen wiedergegebenhaben?
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#2   Stimme aus dem Tradiland   11:17:22 | Freitag, 11. November 2005
Ärgernis
Selbst wenn kirchenrechtlich alles in Ordnung sein sollte, bleibt – und das ist hier das Entscheidende – das Ärgernis, dass die Hl. Kirche bei Prominenten ihre eigene Lehre nicht ernst nimmt und Konkubinate segenet.
Der Artikel von kreuz.net ist höchst interessant und zeigt, wie Bischöfe heute „arbeiten“: Mit „gezinkten Karten“.
Vergleichbar ist das Ganze mit dem Götzenopferfleisch-Essen in der Antike: Für Katholiken unschädlich, aber ihren Brüdern ein Ärgernis!
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#1   turk   10:29:24 | Freitag, 11. November 2005
Wann und wo hätte Bischof Küng das gesagt?
kreuz.net bleibt einen wichtigen Beleg schuldig: wann hätte der verantwortliche Diözesanbischof erklärt, „von der Sache nichts gewußt zu haben.“ In der auch elektronisch versandten Erklärung vom 31. Oktober 2005 www.internetpfarre.de/blog/item/95/ heißt es an keiner Stelle, daß Bischof Küng davon im vorhinein nichts gewußt hätte. Die Erklärung selbst geht absolut in Ordnung und zeichnet sich durch die Treue zur Lehre und Disziplin der Kirche aus. Daß dies Pater Udo ärgert, ist ja nichts Neues. Aus der Bischöflichen Erklärung: „Die Erfahrung hat aber – auch im konkreten Anlaßfall – bestätigt, daß eine liturgische Feier für die ‘Hochzeitsgesellschaft’ fast unvermeidlich zu Fehlinterpretationen Anlaß gibt, auch wenn die Feier noch so gut geplant und gemeint ist. Gerade deshalb wurde im Apostolischen Schreiben über die Aufgaben der christlichen Familien in der Welt von heute (Familiaris consortio) das Verbot ausgesprochen, ‘aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wieder verheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen’ (FC 84).“
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