Kapitulationsurkunde der Deutschen Bischofskonferenz
Kopfschütteln hat eine kirchenmusikalische Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz bei der ‘Frankfurter Allgemeinen’ ausgelöst: Das ist das „Dokument einer Kirche, die nur noch den eigenen Rückzug organisiert aus der Musikgeschichte, aus den Gotteshäusern, aus den Herzen und Köpfen“.
(kreuz.net, Frankfurt) „Was die Deutsche Bischofskonferenz mit dieser kruden »Arbeitshilfe 194« bezweckt,
ist unerfindlich“, schrieb der freie Journalist Michael Gaßmann bereits im August in der ‘Frankfurter
Allgemeinen Zeitung’.
Die beiden christlichen Kirchen gehörten zweifellos zu
den wichtigsten Kulturträgern in Deutschland, und ohne sie würde gerade das musikalische Leben vieler
Städte dürftig aussehen, erklärt Gaßmann in seinem Artikel:
„Deshalb können die Kirchen auf Interesse
hoffen, wenn sie sich mit der Frage von Musik in ihren Mauern beschäftigen.“
Gaßmann verwirft die Arbeitshilfe,
die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, nicht in Bausch und Bogen. Im praktischen
Teil werde viel Richtiges über die praktische Durchführung musikalischer Veranstaltungen im Kirchenraum
ausgesagt.
Das „große Ärgernis“ sei jedoch die theoretische Grundlegung dieser nützlichen Ratschläge,
erklärt Gaßmann:
„Mit wissenschaftlichem Gestus wird hier der Unterschied zwischen liturgischer, geistlicher
und religiöser Musik erörtert.
Daß es sich bei liturgischer um die für die Liturgie bestimmte, bei
geistlicher Musik um Kompositionen mit christlicher Thematik, zum Beispiel Oratorien, dreht, liegt auf
der Hand.
Schwammig bleibt indes die Definition »religiöser« Musik.
Dies sei all jene Musik, die
von ihren Urhebern, Interpreten oder Hörern subjektiv als religiös empfunden werde, die ihrer »innersten
Idee« nach religiös sei.
An dieser Begriffsbestimmung läßt aufhorchen, daß ein Bezug aufs Christentum
völlig fehlt.
Da die Zuordnung von Musik zum Bereich der Religion hier ganz ins Belieben des einzelnen
gestellt wird, ist es auch Sache des einzelnen, die Religion zu bestimmen, auf die die von der Musik ausgelösten
Empfindungen zielen.
Wie mit einer solchen »religiösen« Musik in der Praxis zu verfahren ist, wird
bezeichnenderweise nicht erörtert.
Eine entsprechende Konzertpraxis gibt es freilich bereits:
Wo in
stimmungsvoll ausgeleuchteten Kirchen Choralscholen im Wechsel mit buddhistischen Mönchen und esoterischen
Obertongurus romanische Nächte durchmachen, da ist die Kirchenmusik Herold einer Patchwork-Religion,
die hierzulande allmählich das christliche Bekenntnis zu ersetzen scheint.
Die Amtskirche bereitet ihr
nun selbst den Weg.
Auch sonst gleicht die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz einer Kapitulationsurkunde.
Zunächst wird die Verdrängung der Kunstmusik aus der Liturgie ausdrücklich gebilligt.
Die traditionelle
mehrstimmige Kirchenmusik – liest man da – sei für die Liturgie von heute nicht mehr geeignet, da sie
eine »ganzheitlich-aktive Teilnahme« der Gläubigen verhindere.
Diese Einschätzung verwundert um so
mehr, als weiter hinten dargelegt wird, daß der Hörer solcher Kompositionen seine »Freude und Trauer
in die Klänge der Musik gehüllt wie eine Opfergabe vor Gott« bringen könne.
Mit dieser blumigen Formulierung
wird die zunächst auf einen äußerlichen Aktivismus reduzierte Definition des Begriffs »tätige Teilnahme«
wieder um den Aspekt innerer Teilnahme ergänzt – ein Beispiel für die gedankliche Unschärfe des ganzen
Textes.
In einem zweiten Schritt kommt die Schließung von Kirchengebäuden ins Spiel: Aufführungen
der aus der Liturgie verbannten Kunstmusik in den leerstehenden Kirchen könnten zu deren angemessener
Nutzung beitragen und zugleich das kulturelle christliche Erbe sichern helfen.
Das klingt verhängnisvoll
nach Testament: Die Kirche vermacht der Gesellschaft ihre Musik und ihre Räume.
Schritt drei: Die Hoffnung
auf Zunahme des Gottesdienstbesuchs wird endgültig fahrengelassen.
Im unerträglichen Jargon kirchlicher
Gremien wird nun geistliche Musik als Mittel gepriesen, »kirchlich weniger Beheimateten« ein »niederschwelliges
Angebot« außerhalb der Liturgie zu unterbreiten; denn »kirchliches Kulturschaffen« wirke »unaufdringlich«.
Während an anderer Stelle des skurrilen Textes ein Lippenbekenntnis zur missionarischen Aufgabe von
Kirchenmusik abgelegt wird, propagiert man mit diesen Wendungen die Leisetreterei als Maßnahme der Positionierung
in der Gesellschaft von heute.
Schritt vier: Die Kirche gründet ihr Verhältnis zu den Menschen in Zukunft
nicht mehr auf die persönliche Begegnung, sondern auf die Ergebnisse der Marktforschung.
Eine Dauerberieselung
der – noch nicht geschlossenen – Kirchen mit Musik über Lautsprecher führe dazu, so die Handreichung,
daß sich Menschen in den Gotteshäusern stiller verhielten, länger blieben und öfter wiederkämen.
Die aus Kaufhäusern bekannte musikalische Endlosschleife darf also mit dem Placet der Deutschen Bischofskonferenz
zukünftig auch in Kirchen ihre segensreiche Wirkung entfalten.
Es sollten aber Zeichen der Stille ausgewiesen
werden.
Wird man künftig Schilder lesen können wie »Zum Beten bitte um 17 Uhr wiederkommen«?
Was
die Bischofskonferenz mit diesem kruden Text bezweckt, ist unerfindlich.
Er wirkt wie das Dokument einer
Kirche, die nur noch den eigenen Rückzug organisiert: aus der Musikgeschichte, aus den Gotteshäusern,
aus den Herzen und Köpfen.
Wie konnte diese »Handreichung« den Weg in die Öffentlichkeit finden?“
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10 Lesermeinungen
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#10 virOblationis 21:22:48 | Montag, 14. November 2005
Gospel-Gottesdienst Ein Gospel-Gottesdienst solcher Art war für mich vor einigen Jahren der Tropfen,
der das Faß zum Überlaufen brachte: So kam ich zur FSSPX-Gemeinde.
#9 Benedikt78 17:13:50 | Montag, 14. November 2005
wie weit es kommen kann… …sieht man bei den Reformierten! Ich wurde das letzte Wochenende eingeladen
an einem Gospelkonzert teilzunehmen. Da ich noch nie bewusst Gospel gehört habe, war ich gespannt, was
da kommen wird. Leider war das ganze ziemlich platt. Auf die Frage meiner reformierten Kameradin, wie
es mir gefalle, wusste ich eine klare Antwort: „Nicht schlecht, aber ich möchte so was nicht in einer
Kirche miterleben müssen!“ Verwundert hat mich dann die Antwort, dass dies eine Kirche sei. Ich ging
davon aus, dass es ein Pfarreisaal was. Aber mit viel Phantasie konnte ich an der Holzverkleidung hinter
dem Rednerpult ein Kreuz erkennen (zwei gekreuzte Spalten). Doch das nonplusultra war der Chorleiter,
der während seiner Ansprache nach der Pause sein Handy klingeln liess, dran ging und dann der Menge mitteilte,
dass Jesus dran sei und ihm die Lobpreisung seines Namens gefiele. Zum Schluss meinte er noch: „Ich schalte
jetzt das Handy aus. Wir wollen ja nicht gestört werden.“ Fehlte eigentlich nur noch der Kommentar: Ich
schalte jetzt das Handy aus. Wir wollen ja nicht gestört werden. Jesus ruft mich dauernd an. Wenn es
wichtig ist soll er doch eine SMS schreiben!Einfach lächerlich! So weit könnte es bei uns auch noch
kommen, wenn wir jeden Schabernack zulassen!
#6 Brandenburgis 19:59:00 | Sonntag, 13. November 2005
Angst vor Kirchenmusik Leider gingen die kirchenmusikalischen Orientierungen des hl. Papstes Pius X. bereits
in eine recht ähnliche Richtung. Angst und Mißtrauen gegenüber der christlichen kirchenmusikalischen
Tradition ist ein Wesensmerkmal weiter Teile des Klerus, und zwar gerade der „konservativen“ Vertreter,
die in der autonomen Eigenwertigkeit auch der sakralsten katholischen Kirchenmusik mit gewissem Recht
eine Konkurrenz vermuten, die sich ihrem Kontrollzwang entzieht. Die Bedeutung der flächendeckenden Kirchenmusikpflege
katholischer und evangelischer Herkunft sollte auch nicht überschätzt werden. Diese haben ihren kirchlichen
Charakter in ganz Deutschland und Österreich weitestgehend verloren und dürften mit dem Stichwort „Kulturprotestantismus“
am treffendsten beschrieben werden. Mit modernen Erscheinungsformen wie dem NOM ist die tausendjährige
Tradition sowieso gänzlich inkompatibel. Wenn für die nächsten 100 Jahre keine Mozart-, Haydn- und
Palestrinamessen mehr erklängen, wäre kein nennenswerter zusätzlicher Schaden angerichtet.
Dieses Traktat… …ist ein Verstoß gegen die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils, welche
eindeutig die Förderung der Chortradition – besonders an den Kathedralkirchen – verlangen.
#3 Sulpicius 12:56:21 | Sonntag, 13. November 2005
Hier geht es wohl weniger… … um Protektion des NGL und anderer sog. Sacro-Pop-Spielarten als vielmehr
um die Eliminierung der großen, in Jahrhunderten gewachsenen Musica sacra aus der Liturgie – gegen den
Willen des Vat.II (s. Kirchenmusik-Kapitel in SC). Das ist wohl der eigentliche Skandal.
@ … an ihren Werken werdet ihr sie erkennen ! Die Liturgiekonstitution hatte seit ihrem Erscheinen 1963
aber auch Diskussionen ausgelöst, da sie erstmals andere Musik als die Gregrorianik zuließ. Ein großer
Gegner des Neuen Geistlichen Liedes war Kardinal Joseph Ratzinger. In dem Eröffnungsvortrag beim VIII.
Internationalen Kirchenkongreß in Rom 1985 erklärt Ratzinger, Rock-und Popmusik sei verbunden mit Ekstase,
mit ,,Lust der Zerstörung, Aufhebung der Schranken des Alltags und Illusion der Erlösung in der Befreiung
vom Ich, in der wilden Ekstase des Lärms und der Masse.“ (vgl. Ratzinger, 1986, S.3). Ratzinger behauptet
also, dass das Wesen des Neuen Geistlichen Liedes der christlichen Vorstellung von Erlösung und Freiheit
widerspricht. Er geht sogar soweit und schreibt dem Neuen Geistlichen Lied Merkmale zu, die ,,Zerstörung“
zum Ziel haben und dessen Musik sogar manchmal bis zu satanistischen Praktiken reicht. www.hausarbeiten.de/…rbeit/thp/15050.html
Wer ist „die“ Deutsche Bischofskonferenz??? Verantwortlich für die Erstellung dieser „Arbeitshilfe“ dürfte
vor allem die Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz sein. Und wie ist die zusammengesetzt?
Vorsitzender der Liturgiekommission ist der „konservative“ Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln, sein
Stellvertreter der „konservative“ Bischof von Augsburg, Walter Mixa. Gerade von diesen beiden Bischöfen,
in die viele Gläubige besondere Hoffnungen setzen, hätte man sich etwas anderes erwarten dürfen.