Kirchenmusik
Kapitulationsurkunde der Deutschen Bischofskonferenz
Kopfschütteln hat eine kirchenmusikalische Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz bei der ‘Frankfurter Allgemeinen’ ausgelöst: Das ist das „Dokument einer Kirche, die nur noch den eigenen Rückzug organisiert aus der Musikgeschichte, aus den Gotteshäusern, aus den Herzen und Köpfen“.
(kreuz.net, Frankfurt) „Was die Deutsche Bischofskonferenz mit dieser kruden »Arbeitshilfe 194« bezweckt, ist unerfindlich“, schrieb der freie Journalist Michael Gaßmann bereits im August in der ‘Frankfurter Allgemeinen Zeitung’.

Im Juli veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe „Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie“. Die Kleinschrift möchte – im Ernst – die großen Werke der abendländischen Kirchenmusik aus dem Gottesdienst verbannen.

Die beiden christlichen Kirchen gehörten zweifellos zu den wichtigsten Kulturträgern in Deutschland, und ohne sie würde gerade das musikalische Leben vieler Städte dürftig aussehen, erklärt Gaßmann in seinem Artikel:

„Deshalb können die Kirchen auf Interesse hoffen, wenn sie sich mit der Frage von Musik in ihren Mauern beschäftigen.“

Gaßmann verwirft die Arbeitshilfe, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, nicht in Bausch und Bogen. Im praktischen Teil werde viel Richtiges über die praktische Durchführung musikalischer Veranstaltungen im Kirchenraum ausgesagt.

Das „große Ärgernis“ sei jedoch die theoretische Grundlegung dieser nützlichen Ratschläge, erklärt Gaßmann:

„Mit wissenschaftlichem Gestus wird hier der Unterschied zwischen liturgischer, geistlicher und religiöser Musik erörtert.

Daß es sich bei liturgischer um die für die Liturgie bestimmte, bei geistlicher Musik um Kompositionen mit christlicher Thematik, zum Beispiel Oratorien, dreht, liegt auf der Hand.

Schwammig bleibt indes die Definition »religiöser« Musik.

Dies sei all jene Musik, die von ihren Urhebern, Interpreten oder Hörern subjektiv als religiös empfunden werde, die ihrer »innersten Idee« nach religiös sei.

An dieser Begriffsbestimmung läßt aufhorchen, daß ein Bezug aufs Christentum völlig fehlt.

Da die Zuordnung von Musik zum Bereich der Religion hier ganz ins Belieben des einzelnen gestellt wird, ist es auch Sache des einzelnen, die Religion zu bestimmen, auf die die von der Musik ausgelösten Empfindungen zielen.

Wie mit einer solchen »religiösen« Musik in der Praxis zu verfahren ist, wird bezeichnenderweise nicht erörtert.

Eine entsprechende Konzertpraxis gibt es freilich bereits:

Wo in stimmungsvoll ausgeleuchteten Kirchen Choralscholen im Wechsel mit buddhistischen Mönchen und esoterischen Obertongurus romanische Nächte durchmachen, da ist die Kirchenmusik Herold einer Patchwork-Religion, die hierzulande allmählich das christliche Bekenntnis zu ersetzen scheint.

Die Amtskirche bereitet ihr nun selbst den Weg.

Auch sonst gleicht die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz einer Kapitulationsurkunde.

Zunächst wird die Verdrängung der Kunstmusik aus der Liturgie ausdrücklich gebilligt.

Die traditionelle mehrstimmige Kirchenmusik – liest man da – sei für die Liturgie von heute nicht mehr geeignet, da sie eine »ganzheitlich-aktive Teilnahme« der Gläubigen verhindere.

Diese Einschätzung verwundert um so mehr, als weiter hinten dargelegt wird, daß der Hörer solcher Kompositionen seine »Freude und Trauer in die Klänge der Musik gehüllt wie eine Opfergabe vor Gott« bringen könne.

Mit dieser blumigen Formulierung wird die zunächst auf einen äußerlichen Aktivismus reduzierte Definition des Begriffs »tätige Teilnahme« wieder um den Aspekt innerer Teilnahme ergänzt – ein Beispiel für die gedankliche Unschärfe des ganzen Textes.

In einem zweiten Schritt kommt die Schließung von Kirchengebäuden ins Spiel: Aufführungen der aus der Liturgie verbannten Kunstmusik in den leerstehenden Kirchen könnten zu deren angemessener Nutzung beitragen und zugleich das kulturelle christliche Erbe sichern helfen.

Das klingt verhängnisvoll nach Testament: Die Kirche vermacht der Gesellschaft ihre Musik und ihre Räume.

Schritt drei: Die Hoffnung auf Zunahme des Gottesdienstbesuchs wird endgültig fahrengelassen.

Im unerträglichen Jargon kirchlicher Gremien wird nun geistliche Musik als Mittel gepriesen, »kirchlich weniger Beheimateten« ein »niederschwelliges Angebot« außerhalb der Liturgie zu unterbreiten; denn »kirchliches Kulturschaffen« wirke »unaufdringlich«.

Während an anderer Stelle des skurrilen Textes ein Lippenbekenntnis zur missionarischen Aufgabe von Kirchenmusik abgelegt wird, propagiert man mit diesen Wendungen die Leisetreterei als Maßnahme der Positionierung in der Gesellschaft von heute.

Schritt vier: Die Kirche gründet ihr Verhältnis zu den Menschen in Zukunft nicht mehr auf die persönliche Begegnung, sondern auf die Ergebnisse der Marktforschung.

Eine Dauerberieselung der – noch nicht geschlossenen – Kirchen mit Musik über Lautsprecher führe dazu, so die Handreichung, daß sich Menschen in den Gotteshäusern stiller verhielten, länger blieben und öfter wiederkämen.

Die aus Kaufhäusern bekannte musikalische Endlosschleife darf also mit dem Placet der Deutschen Bischofskonferenz zukünftig auch in Kirchen ihre segensreiche Wirkung entfalten.

Es sollten aber Zeichen der Stille ausgewiesen werden.

Wird man künftig Schilder lesen können wie »Zum Beten bitte um 17 Uhr wiederkommen«?

Was die Bischofskonferenz mit diesem kruden Text bezweckt, ist unerfindlich.

Er wirkt wie das Dokument einer Kirche, die nur noch den eigenen Rückzug organisiert: aus der Musikgeschichte, aus den Gotteshäusern, aus den Herzen und Köpfen.

Wie konnte diese »Handreichung« den Weg in die Öffentlichkeit finden?“
      
10 Lesermeinungen
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#10   virOblationis   21:22:48 | Montag, 14. November 2005
Gospel-Gottesdienst
Ein Gospel-Gottesdienst solcher Art war für mich vor einigen Jahren der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte: So kam ich zur FSSPX-Gemeinde.
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#9   Benedikt78   17:13:50 | Montag, 14. November 2005
wie weit es kommen kann…
…sieht man bei den Reformierten! Ich wurde das letzte Wochenende eingeladen an einem Gospelkonzert teilzunehmen. Da ich noch nie bewusst Gospel gehört habe, war ich gespannt, was da kommen wird. Leider war das ganze ziemlich platt. Auf die Frage meiner reformierten Kameradin, wie es mir gefalle, wusste ich eine klare Antwort: „Nicht schlecht, aber ich möchte so was nicht in einer Kirche miterleben müssen!“ Verwundert hat mich dann die Antwort, dass dies eine Kirche sei. Ich ging davon aus, dass es ein Pfarreisaal was. Aber mit viel Phantasie konnte ich an der Holzverkleidung hinter dem Rednerpult ein Kreuz erkennen (zwei gekreuzte Spalten).
Doch das nonplusultra war der Chorleiter, der während seiner Ansprache nach der Pause sein Handy klingeln liess, dran ging und dann der Menge mitteilte, dass Jesus dran sei und ihm die Lobpreisung seines Namens gefiele. Zum Schluss meinte er noch: „Ich schalte jetzt das Handy aus. Wir wollen ja nicht gestört werden.“
Fehlte eigentlich nur noch der Kommentar: Ich schalte jetzt das Handy aus. Wir wollen ja nicht gestört werden. Jesus ruft mich dauernd an. Wenn es wichtig ist soll er doch eine SMS schreiben!Einfach lächerlich!
So weit könnte es bei uns auch noch kommen, wenn wir jeden Schabernack zulassen!
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#8   Gotthard   20:45:39 | Sonntag, 13. November 2005
klavierspielender Bischof
Es gab mal einen Bischof, der ein hervorragender Klavierspieler war … leider viel zu früh verstorben!
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#7   Romulus   20:40:15 | Sonntag, 13. November 2005
Hüte dich
Kirchen – Insider wissen:
Hüte dich vor Theologen, die kein Instrument spielen oder spielten!
Scheint was Wahres dran zu sein!
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#6   Brandenburgis   19:59:00 | Sonntag, 13. November 2005
Angst vor Kirchenmusik
Leider gingen die kirchenmusikalischen Orientierungen des hl. Papstes Pius X. bereits in eine recht ähnliche Richtung. Angst und Mißtrauen gegenüber der christlichen kirchenmusikalischen Tradition ist ein Wesensmerkmal weiter Teile des Klerus, und zwar gerade der „konservativen“ Vertreter, die in der autonomen Eigenwertigkeit auch der sakralsten katholischen Kirchenmusik mit gewissem Recht eine Konkurrenz vermuten, die sich ihrem Kontrollzwang entzieht.
Die Bedeutung der flächendeckenden Kirchenmusikpflege katholischer und evangelischer Herkunft sollte auch nicht überschätzt werden. Diese haben ihren kirchlichen Charakter in ganz Deutschland und Österreich weitestgehend verloren und dürften mit dem Stichwort „Kulturprotestantismus“ am treffendsten beschrieben werden. Mit modernen Erscheinungsformen wie dem NOM ist die tausendjährige Tradition sowieso gänzlich inkompatibel. Wenn für die nächsten 100 Jahre keine Mozart-, Haydn- und Palestrinamessen mehr erklängen, wäre kein nennenswerter zusätzlicher Schaden angerichtet.
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#5   Gotthard   15:27:07 | Sonntag, 13. November 2005
Chortradition
In fast jeder Kirchengemeinde und an jeder Kathedrale gibt es Chöre …
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#4   Benedikt   13:02:37 | Sonntag, 13. November 2005
Dieses Traktat…
…ist ein Verstoß gegen die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils, welche eindeutig die Förderung der Chortradition – besonders an den Kathedralkirchen – verlangen.
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#3   Sulpicius   12:56:21 | Sonntag, 13. November 2005
Hier geht es wohl weniger…
… um Protektion des NGL und anderer sog. Sacro-Pop-Spielarten als vielmehr um die Eliminierung der großen, in Jahrhunderten gewachsenen Musica sacra aus der Liturgie – gegen den Willen des Vat.II (s. Kirchenmusik-Kapitel in SC). Das ist wohl der eigentliche Skandal.
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#2   Le Trot   12:43:40 | Sonntag, 13. November 2005
@ … an ihren Werken werdet ihr sie erkennen !
Die Liturgiekonstitution hatte seit ihrem Erscheinen 1963 aber auch Diskussionen ausgelöst, da sie erstmals andere Musik als die Gregrorianik zuließ.
Ein großer Gegner des Neuen Geistlichen Liedes war Kardinal Joseph Ratzinger. In dem Eröffnungsvortrag beim VIII. Internationalen Kirchenkongreß in Rom 1985 erklärt Ratzinger, Rock-und Popmusik sei verbunden mit Ekstase, mit ,,Lust der Zerstörung, Aufhebung der Schranken des Alltags und Illusion der Erlösung in der Befreiung vom Ich, in der wilden Ekstase des Lärms und der Masse.“ (vgl. Ratzinger, 1986, S.3). Ratzinger behauptet also, dass das Wesen des Neuen Geistlichen Liedes der christlichen Vorstellung von Erlösung und Freiheit widerspricht. Er geht sogar soweit und schreibt dem Neuen Geistlichen Lied Merkmale zu, die ,,Zerstörung“ zum Ziel haben und dessen Musik sogar manchmal bis zu satanistischen Praktiken reicht. www.hausarbeiten.de/…rbeit/thp/15050.html
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#1   Toby   12:09:12 | Sonntag, 13. November 2005
Wer ist „die“ Deutsche Bischofskonferenz???
Verantwortlich für die Erstellung dieser „Arbeitshilfe“ dürfte vor allem die Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz sein.
Und wie ist die zusammengesetzt? Vorsitzender der Liturgiekommission ist der „konservative“ Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln, sein Stellvertreter der „konservative“ Bischof von Augsburg, Walter Mixa.
Gerade von diesen beiden Bischöfen, in die viele Gläubige besondere Hoffnungen setzen, hätte man sich etwas anderes erwarten dürfen.
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