Weiß der österreichische Politiker, was Keimbahn-Veränderungen, Präimplantations-Diagnostik oder Embryoaufbewahrungsfristen sind? Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dabei droht vor uns eine unheimliche Blutflut. Eine Stellungnahme.
(kreuz.net, Wien) Das „IMABE-Institut“ in Wien bezieht Stellung zum Bundesgesetz für Fortpflanzungsmedizin.
Änderungen zum Bundesgesetz liegen zur Zeit der österreichischen Regierung vor. Sind diese Änderungen
auch Verbesserungen?
Das IMABE-Institut ist eine katholische Organisation für medizinische Anthropologie
und Bioethik in Wien. Sie will die Medizin in Forschung und Praxis fördern. Dabei sollen die Menschenwürde
und das christliche Weltbild im Zentrum stehen.
Vorstandsvorsitzender des IMABE-Institutes ist der Ärztliche
Direktor des St. Elisabeth Krankenhauses in Wien, Prof. Dr. Johannes Bonelli. Der Vorsitzende des Kuratoriums
ist der Arzt und Bischof von St. Pölten, Dr. Klaus Küng.
Im Januar 2004 hat das Bundesministerium für
Justiz eine neue Fassung des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin ausgeschickt. Kurz zusammengefaßt enthielt
der erste Entwurf:
– ein Verbot der Produktion von Zwillingsmenschen als Ersatzteillager („Klonen“).
– ein Verbot von Veränderungen des menschlichen Erbgutes (Keimbahnveränderungen). – eine Verlängerung
der Aufbewahrungsfrist für tiefgefrorene menschliche Samen, Eizellen und künstlich gezüchtete Kleinstkinder.
– eine Umsetzung des bisher toten Rechtes, daß keine ‘überzähligen’ Menschen künstlich produziert
werden dürften.
Von diesem ersten Entwurf ist nur noch die Verlängerung der Tiefkühldauer übriggeblieben.
Das bedeutet eine massive Verschärfung der Lage an der Lebensfront. Diese lebensfeindliche Gesetzesversion
wird heute verhandelt. Am 9. Dezember soll sie als gültiges österreichisches Gesetz angenommen werden.
Dagegen fordert IMABE ein totales Verbot der Produktion von Wegwerfzwillingen. Österreich müsse die
Chance nützen und als Vorreiter eine klare Position beziehen.
Das neue Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin
müsse sich klar gegen eine Spielwiese Erbgut aussprechen. Das Herumexperimentieren mit dem Erbgut der
nächsten Generationen sei zu verbieten.
Ferner seien die Strafbestimmungen, die das Recht des embryonalen
Kindes verteidigen, einzuklagen. Es dürfe keine sogenannten ‘überzähligen’ Kinder geben. Das Recht
sei im Augenblick tot, weil es keine Strafen für die Erzeugung von unnötigen, ‘überzähligen’ embryonalen
Kindern festlege.
IMABE sieht auch die Notwendigkeit, die Präimplantationsdiagnostik, ausdrücklich
zu verbieten.
Der Begriff ‘Präimplantationsdiagnostik’ bezeichnet die Diagnostik an einem im Reagenzglas
erzeugten Embryo. Dadurch können krankheitsrelevante Merkmale festgestellt und in industriellen Verfahren
‘Kinder nach Maß’ produziert werden. Diese Methode sei ein Instrument der Selektion und ein Instrument
der Tötung von Menschen.
Das Institut zweifelt grundsätzlich, ob eine derart unvollkommene Gesetzesänderung
überhaupt sinnvoll sei. Die entscheidenden Fragen der Biopolitik blieben ungeregelt. Die Gesetzesvorlage
zeige eher „eher den geringen Durchsetzungswillen und den Mangel an Problemlösungskapazität der Regierung“
in Fragen der Biopolitik.
IMABE fragt sich, ob sich die Regierung nicht zum Instrument einer kleinen
Gruppe von Reproduktionsmedizinern habe machen lassen.
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