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Mittwoch, 1. Dezember 2004 08:41
Blutflut: Spielwiese Fortpflanzung
Weiß der österreichische Politiker, was Keimbahn-Veränderungen, Präimplantations-Diagnostik oder Embryoaufbewahrungsfristen sind? Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dabei droht vor uns eine unheimliche Blutflut. Eine Stellungnahme.
(kreuz.net, Wien) Das „IMABE-Institut“ in Wien bezieht Stellung zum Bundesgesetz für Fortpflanzungsmedizin. Änderungen zum Bundesgesetz liegen zur Zeit der österreichischen Regierung vor. Sind diese Änderungen auch Verbesserungen?

Das IMABE-Institut ist eine katholische Organisation für medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien. Sie will die Medizin in Forschung und Praxis fördern. Dabei sollen die Menschenwürde und das christliche Weltbild im Zentrum stehen.

Vorstandsvorsitzender des IMABE-Institutes ist der Ärztliche Direktor des St. Elisabeth Krankenhauses in Wien, Prof. Dr. Johannes Bonelli. Der Vorsitzende des Kuratoriums ist der Arzt und Bischof von St. Pölten, Dr. Klaus Küng.

Im Januar 2004 hat das Bundesministerium für Justiz eine neue Fassung des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin ausgeschickt. Kurz zusammengefaßt enthielt der erste Entwurf:

– ein Verbot der Produktion von Zwillingsmenschen als Ersatzteillager („Klonen“).
– ein Verbot von Veränderungen des menschlichen Erbgutes (Keimbahnveränderungen).
– eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für tiefgefrorene menschliche Samen, Eizellen und künstlich gezüchtete Kleinstkinder.
– eine Umsetzung des bisher toten Rechtes, daß keine ‘überzähligen’ Menschen künstlich produziert werden dürften.

Von diesem ersten Entwurf ist nur noch die Verlängerung der Tiefkühldauer übriggeblieben. Das bedeutet eine massive Verschärfung der Lage an der Lebensfront. Diese lebensfeindliche Gesetzesversion wird heute verhandelt. Am 9. Dezember soll sie als gültiges österreichisches Gesetz angenommen werden.

Dagegen fordert IMABE ein totales Verbot der Produktion von Wegwerfzwillingen. Österreich müsse die Chance nützen und als Vorreiter eine klare Position beziehen.

Das neue Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin müsse sich klar gegen eine Spielwiese Erbgut aussprechen. Das Herumexperimentieren mit dem Erbgut der nächsten Generationen sei zu verbieten.

Ferner seien die Strafbestimmungen, die das Recht des embryonalen Kindes verteidigen, einzuklagen. Es dürfe keine sogenannten ‘überzähligen’ Kinder geben. Das Recht sei im Augenblick tot, weil es keine Strafen für die Erzeugung von unnötigen, ‘überzähligen’ embryonalen Kindern festlege.

IMABE sieht auch die Notwendigkeit, die Präimplantationsdiagnostik, ausdrücklich zu verbieten.

Der Begriff ‘Präimplantationsdiagnostik’ bezeichnet die Diagnostik an einem im Reagenzglas erzeugten Embryo. Dadurch können krankheitsrelevante Merkmale festgestellt und in industriellen Verfahren ‘Kinder nach Maß’ produziert werden. Diese Methode sei ein Instrument der Selektion und ein Instrument der Tötung von Menschen.

Das Institut zweifelt grundsätzlich, ob eine derart unvollkommene Gesetzesänderung überhaupt sinnvoll sei. Die entscheidenden Fragen der Biopolitik blieben ungeregelt. Die Gesetzesvorlage zeige eher „eher den geringen Durchsetzungswillen und den Mangel an Problemlösungskapazität der Regierung“ in Fragen der Biopolitik.

IMABE fragt sich, ob sich die Regierung nicht zum Instrument einer kleinen Gruppe von Reproduktionsmedizinern habe machen lassen.
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