Gehören die katholischen Laien zur zweiten Klasse?
Seit Beginn des Jahres 2001 – im Bistum Limburg seit 2002 – stellen die katholischen Beratungseinrichtungen in Deutschland keine Bescheinigungen mehr aus, die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind. Ein Kommentar.
(kreuz.net) Seither gelten die im November 2000 von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Beratungsrichtlinien.
Über die Praxis der Scheinvergabe durch katholische Beratungsstellen war es zu einer jahrelangen innerkirchlichen
Auseinandersetzung gekommen, die im Herbst 1999 mit einer Weisung von Papst Johannes Paul II. endete.
Umstritten bleibt jedoch die Frage, ob die päpstliche Anweisung zum Verzicht auf den Beratungsschein
auch katholische Laien trifft, die weiterhin im staatlichen System Beratungsarbeit leisten.
Das gilt
beispielsweise für die Arbeit von Katholikinnen in der Schwangerenberatung staatlicher Gesundheitsämter
oder für die Beratungstätigkeit des von katholischen Laien initiierten bürgerlichen Vereins ‘Donum
vitae’.
Nun ist in den Papstbriefen zur Schwangerenkonfliktberatung von „offenkundigen lehrmäßigen
Implikationen“ die Rede.
Kardinal Sodano hat in seinem Schreiben vom 20. Oktober 1999 klargestellt, daß
die päpstliche Weisung, künftig keine Bescheinigungen mehr auszustellen, die Voraussetzung für eine
straffreie Abtreibung sind, „eine Feststellung lehrmäßiger Natur“ ist, die der Heilige Vater „in Wahrnehmung
seines obersten Hirtenamtes“ getroffen hat.
Da nicht nur die Kleriker, sondern auch die katholischen
Laien voll und ganz zur Kirche gehören – siehe ‘Lumen gentium’ 31 –, sind deren Initiativen genauso an
lehrmäßige Vorgaben gebunden wie Initiativen der Bischöfe, unabhängig davon, ob diese Laien bei der
Kirche beschäftigt sind oder bei einem profanen Arbeitgeber.
Für katholische Laien kann und darf es
in der Kirche kein Zweiklassenrecht geben.
Deshalb ist es, so sagt es das Zweite Vatikanische Konzil,
die „vornehmliche Aufgabe“ der Bischöfe, „die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre Dienstleistungen
und Charismen so zu prüfen, daß alle in ihrer Weise zum gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten“
(Lumen gentium, 30).
Eine der kirchlichen Lehre widersprechende Praxis, an deren Durchführung katholische
Christen maßgeblich beteiligt sind, kann und darf nicht geduldet werden, denn es ist die Pflicht der
Bischöfe, auch in dieser Frage „die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin“ zu
fördern und zu schützen (Lumen gentium, 23).
Katholischen Christen ist damit auch die Unterstützung
staatlicher Institutionen beziehungsweise die Gründung bürgerlicher Vereine untersagt, die entgegen
der Weisung des Papstes die bisherige Praxis der Scheinvergabe weiterführen wollen.
Nicht nur den kirchlichen
Beraterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen oder der Caritas ist es somit verboten, Beratungsbescheinigungen
auszustellen, die Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind, sondern auch den katholischen Beraterinnen,
die bei den staatlichen Gesundheitsämtern oder bei staatlich anerkannten Beratungsstellen wie „Donum
vitae“ beschäftigt sind.
Bei letzteren ist das persönliche und berufliche Engagement eben unvereinbar
mit ihrer Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.
Sofern hier nicht anderweitig Abhilfe geleistet werden
kann, wäre in diesen Fällen der Wechsel des Arbeitgebers dringend geboten. Wenn die Betroffenen trotz
Verwarnung weiterhin gegen offenkundige Vorgaben des kirchlichen Lehramtes verstoßen, ist ihnen gemäß
Canon 1371 (2°) des kirchlichen Gesetzbuches (CIC 1983) eine „gerechte Strafe“ zu verhängen.
Die Gründung
beziehungsweise Unterstützung eines bürgerlichen Vereins wie ‘Donum vitae’ durch katholische Laien ist
in jedem Fall gehorsamswidrig.
Die Duldung einer Beratungspraxis mit Scheinvergabe durch katholische
Laien im staatlichen Beratungssystem würde der päpstlichen Weisung erneut zuwiderlaufen und das Zeugnis
der Kirche für das Leben in Deutschland weiterhin verdunkeln.
Nicht zuletzt steht auch die Einheit der
Kirche mit auf dem Spiel.
Im übrigen widerspricht das Ausstellen von Bescheinigungen, die Voraussetzung
für eine straffreie Abtreibung sind, nicht nur den offenkundigen lehramtlichen Implikationen der katholischen
Kirche – letztlich geht es hier um das fünfte Gebot –, sondern in jedem Einzelfall auch den Vorgaben
des höchsten deutschen Gerichts.
Mit der Praxis der Scheinvergabe leisten die Gesundheitsämter und
staatlich anerkannten Beratungsstellen wie ‘Donum vitae’ rechtswidrige Beihilfe zur rechtswidrigen, wenn
auch straffreien Abtreibung.
Damit verstoßen diese Einrichtungen gegen den vom Bundesverfassungsgericht
1993 geforderten Schutz der Leibesfrucht. Allerdings schließt die derzeitige Gesetzeslage Sanktionen
aus.
Durch das Ausstellen von Beratungsscheinen beteiligt sich ‘Donum vitae’ an der Zerstörung des Unrechtsbewußtseins.
Staatlich anerkannte Beratungsstellen wie ‘Donum vitae’ sind damit Teil eines gesetzlichen Konzepts,
das die Letztverantwortung über Leben und Tod des ungeborenen Kindes seiner Mutter überläßt und seinen
Vollzug in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als „Staatsaufgabe“ sicherstellt.
Damit trägt
„Donum vitae“ zur Verschleierung des Unrechts bei.
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14 Lesermeinungen
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Abtreibende Frauen oder abtreibende Mütter? In Ihrem Artikel lese ich erstmalig von abtreibenden Müttern,
Sie orientieren sich damit erfreulicherweise nicht am allgemeinen verharmlosende Sprachgebrauch, der nur
von abtreibenden Frauen spricht und entsprechend von den Männern, die die Frauen zur Abtreibung veranlassen,
statt richtig von Vätern, die die Mütter zu diesem Verbrechen drängen. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem
Mut! Hoffentlich folgen die Lebensrechtsorgsanisationen Ihrem Beispiel! Wer den Sprachgebrauch diktiert,
bestimmt auch das Denken! Wieso Müttern die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Kinder zugestanden
wird, Mütter also ihre noch so berechtigten Interessen über die Leichen ihrer ungeborenen Kinder hinweg
verwirklichen dürfen, entzieht sich jeglicher Vernunft.
an Gotthard: Was ist hier radikal? – „Donum vitae“ erinnert an „Arbeit macht frei“ Radikal finde ich vor
allem die Abtreibung selber. Als gelegentlicher Helfer von Ständen einer Lebensrechtsbewegung sind mir
2 Fälle zu Ohren gekommen, in denen Frauen von Donum vitae gegen ihre Intention dort Ermunterung und
Hilfe zu erfahren zur Abtreibung gedrängt worden. Ein Paar kam wiederholt zu unserem Stand. Die Frau
offenbarte sich schließlich und weinte verzweifelt.Sie wurde von Donum vitae zu einer Abtreibung überredet,
die sie bei Pro Familia durchführen ließ. Es lag gerade eine Woche zurück und sie bereute es schon
bitterlich. Der Vater des Kindes, der sie noch in letzter Minute von dem Schritt abhalten wollte, wurde
noch vor der Ermordung nicht mehr von Pro Familia zu ihr eingelassen. Leider ist nach Auskunft von Beraterinnen
die Prozentzahl der zu Donum vitae gehenden Frauen nur gering, die danach keine Abtreibung durchführen
lassen. Kein Wunder bei soviel Einsatz für das Leben. Die Scheinheiligkeit der Begriffswahl „Donum vitae“
erinnert fatal an „Arbeit macht frei“.
#11 joergx2000 09:44:01 | Freitag, 2. Dezember 2005
Nochmals zur Beihilfe der Bischöfe So und das steht wörtlich im neuen blauen Kurzkatechismus von Papst
Benedikt unter Frage 470 : *** Das 5 Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz :
Den direkten willentlichen Mord und die Beihilfe dazu; Die Abtreibung als Ziel oder als Mittelgewollt,
und die Mitwirkung daran; Diese Vegehen werden mit der Exkummunikation bestraft, weil das menschliche
Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist. *** Wo sich
die modernistische Konzilskirche auch irrt; hier in diesem Fall tut sie es in keinster Weise.
Verbalradikalismus??? Ein schöner Begriff, der verschleiern soll, dass der Zweck niemals die Mittel heiligen
darf!? Die Position der katholischen Kirche ist hier eindeutig. Es stellt sich also sehr wohl die Frage,
warum die katholischen Beraterinnen von „Donum vitae“ offenbar unbehelligt tun dürfen, was vom Papst
verboten wurde, nämlich Tötungslizenzen ausstellen.
#9 Gotthard 23:36:37 | Donnerstag, 1. Dezember 2005
Verbalradikalismus dieser sogenannte „lebensschützende“ Verbalradikalismus schützt kein einziges menschliches
Leben …macht allerdings ein gutes Gewissen … dann mal viele Erfolge!
@ Gotthard Ohne den Einfluss der Kirchen gäbe es heute keine obligatorische Beratung vor einer Abtreibung.
Der Denkfehler liegt bei Ihnen, Gotthard. Die Ausstellung des Beratungsscheins ist im deutschen Abtreibungssystem
die alleinige conditio sine qua non zur Straffreiheit der Abtreibung und damit moralisch absolut verwerflich,
eine in sich schlechte Handlung, die durch nichts zu rechtfertigen ist.
#7 bonifatius 19:51:15 | Donnerstag, 1. Dezember 2005
@Gotthard: Schmalspurig Kleinspurig sind ihre Äußerungen auch nicht, höchstens schmalspurig. Jede Unterschrift
unter den Beratungsschein ist die „Tötungslizenz“ des Staates eines noch nicht geborenen Säuglings.
Ist aber alles nicht so schlimm , gell, weil ja auch so mancher „Glaubenswächter“ die Meinung vertrat,
dass der Zweck die Mittel heiligt. Vor 60 Jahren alles schon einmal da gewesen.
#6 Athanasius 19:06:24 | Donnerstag, 1. Dezember 2005
@Gotthard Jeder soll wissen, dass man auch nicht „verbessernd“ an eine Abtreibung mitarbeiten darf. Auch
eine „Beratungszeit“ ist kein Grund dafür Scheine auszustellen durch die „katholische“ Frauen Zugang
zu den Abtreibungskliniken bekommen. Übrigens hätten die Bischöfe Institutionen errichten sollen in
denen die verzweifelten Mütter beraten wurden und die Möglichkeit gegeben wurde um ihr Kind lebendig
auszutragen anstatt es ermorden zu lassen. Das ist aber nicht geschehen. Anstatt von Mütterhilfeheimen
wurde das Beratungssystem eingebaut, das lediglich eine „Denkzeit“ einbringen soll. Aber die Scheine trugen
zur Abtreibungszahl bei. Denk’ da mal drüber nach.
#5 Gotthard 18:30:48 | Donnerstag, 1. Dezember 2005
Schein-System Besser wäre es natürlich gewesen, man hätte sich erst gar nicht in dieses system einbinden
lassen Die Kirche hat sich nicht einbinden lassen … sie hat auf dieses Zwangs-Beratungssystem gedrängt!
Ohne den Einfluss der Kirchen gäbe es heute keine obligatorische Beratung vor einer Abtreibung. Überall
sonst auf der Welt werden Abtreibungen ohne diese allerletzte Möglichkeit der Beeinflussung durchgeführt…
Vielleicht überlegt sich mancher mal, was er hier an großspurigen Sätzen absondert…
@ jolie zumal die laien doch wissen, dass sie das tun, was viele bischöfe auch gerne täten… Ja genau,
und das ist das Allerschlimmste. Die überwiegende Mehrheit des deutschen Episkopates hat bis heute nicht
wirklich eingesehen, dass der Ausstieg aus der „Scheinberatung“ der einzig richtige Schritt war (Besser
wäre es natürlich gewesen, man hätte sich erst gar nicht in dieses system einbinden lassen). Sie folgen
weiterhin falschen moraltheologischen Prämissen, ohne dass das einmal hinterfragt würde. Das Engagement
katholischer Laien bei „Donum vitae“ wird nicht nur stillschweigend toleriert, sondern unterschwellig
sogar begrüßt! Traurig, wenn man hier offenbar selbst von einem Papst Ratzinger nichts mehr erwarten
kann. Aber hallo, das kann’s doch wohl nicht sein!? Jedenfalls steht so die Glaubwürdigkeit der Kirche
weiterhin auf dem Spiel …
wer glaubt im ernst, dass sich in punkto donum vitae etwas bewegen wird, zumal die laien doch wissen,
dass sie das tun, was viele bischöfe auch gerne täten… der heilige vater ist außerdem sehr darauf
bedacht, sich beim deutschen kirchenvolk nicht unbeliebt zu machen.
#2 joergx2000 12:52:42 | Donnerstag, 1. Dezember 2005
Deutsche Bischöfe : Exkommuniziert Nach dem § 1398 des CIC der Konzilskirche sind die deutschen Bischöfe
die bis zum Jahr 2001 den Abtreibungsschein erlaubten und ermöglichten gar exkommuniziert, da auch die
Mithilfe zu einer solchen Tat ein Verbrechen ist. gefunden in : www.livenet.ch/…p/D/article/191/1976/
#1 Athanasius 11:34:26 | Donnerstag, 1. Dezember 2005
Reicht doch aus… Die Mitarbeit der deutschen Bischöfe (Ausnahme Ebf. Dyba) an die Abtreibungsverbrechen
durch ihr ‘qui tacit consentit’ aber mehr noch durch aktive Ermöglichung mit ‘Beratungsscheinen’ soll
doch jedem wahren Katholiken reichen um ein zu sehen, dass diese Bischöfe es nicht mehr wert sind als
Bischof zu gelten oder gar als Katholisch anerkannt zu werden. Ein Verbrechen. Aber natürlich sind die
deutschen Abtreibungskleriker noch in ‘voller communio’ mit Rom. Alles ‘voll’. Die ehrwürdige FSSPX is
‘ausser vollständiger communio’. Also gut. Mit Häretikern wie den meisten deutschen Bischöfen will
ja kein Katholik ‘in communio’ stehen.