Gehören die katholischen Laien zur zweiten Klasse?
Seit Beginn des Jahres 2001 – im Bistum Limburg seit 2002 – stellen die katholischen Beratungseinrichtungen in Deutschland keine Bescheinigungen mehr aus, die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind. Ein Kommentar.
(kreuz.net) Seither gelten die im November 2000 von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Beratungsrichtlinien.Über die Praxis der Scheinvergabe durch katholische Beratungsstellen war es zu einer jahrelangen innerkirchlichen Auseinandersetzung gekommen, die im Herbst 1999 mit einer Weisung von Papst Johannes Paul II. endete.
Umstritten bleibt jedoch die Frage, ob die päpstliche Anweisung zum Verzicht auf den Beratungsschein auch katholische Laien trifft, die weiterhin im staatlichen System Beratungsarbeit leisten.
Das gilt beispielsweise für die Arbeit von Katholikinnen in der Schwangerenberatung staatlicher Gesundheitsämter oder für die Beratungstätigkeit des von katholischen Laien initiierten bürgerlichen Vereins ‘Donum vitae’.
Nun ist in den Papstbriefen zur Schwangerenkonfliktberatung von „offenkundigen lehrmäßigen Implikationen“ die Rede.
Kardinal Sodano hat in seinem Schreiben vom 20. Oktober 1999 klargestellt, daß die päpstliche Weisung, künftig keine Bescheinigungen mehr auszustellen, die Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind, „eine Feststellung lehrmäßiger Natur“ ist, die der Heilige Vater „in Wahrnehmung seines obersten Hirtenamtes“ getroffen hat.
Da nicht nur die Kleriker, sondern auch die katholischen Laien voll und ganz zur Kirche gehören – siehe ‘Lumen gentium’ 31 –, sind deren Initiativen genauso an lehrmäßige Vorgaben gebunden wie Initiativen der Bischöfe, unabhängig davon, ob diese Laien bei der Kirche beschäftigt sind oder bei einem profanen Arbeitgeber.
Für katholische Laien kann und darf es in der Kirche kein Zweiklassenrecht geben.
Deshalb ist es, so sagt es das Zweite Vatikanische Konzil, die „vornehmliche Aufgabe“ der Bischöfe, „die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, daß alle in ihrer Weise zum gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten“ (Lumen gentium, 30).
Eine der kirchlichen Lehre widersprechende Praxis, an deren Durchführung katholische Christen maßgeblich beteiligt sind, kann und darf nicht geduldet werden, denn es ist die Pflicht der Bischöfe, auch in dieser Frage „die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin“ zu fördern und zu schützen (Lumen gentium, 23).
Katholischen Christen ist damit auch die Unterstützung staatlicher Institutionen beziehungsweise die Gründung bürgerlicher Vereine untersagt, die entgegen der Weisung des Papstes die bisherige Praxis der Scheinvergabe weiterführen wollen.
Nicht nur den kirchlichen Beraterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen oder der Caritas ist es somit verboten, Beratungsbescheinigungen auszustellen, die Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind, sondern auch den katholischen Beraterinnen, die bei den staatlichen Gesundheitsämtern oder bei staatlich anerkannten Beratungsstellen wie „Donum vitae“ beschäftigt sind.
Bei letzteren ist das persönliche und berufliche Engagement eben unvereinbar mit ihrer Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.
Sofern hier nicht anderweitig Abhilfe geleistet werden kann, wäre in diesen Fällen der Wechsel des Arbeitgebers dringend geboten. Wenn die Betroffenen trotz Verwarnung weiterhin gegen offenkundige Vorgaben des kirchlichen Lehramtes verstoßen, ist ihnen gemäß Canon 1371 (2°) des kirchlichen Gesetzbuches (CIC 1983) eine „gerechte Strafe“ zu verhängen.
Die Gründung beziehungsweise Unterstützung eines bürgerlichen Vereins wie ‘Donum vitae’ durch katholische Laien ist in jedem Fall gehorsamswidrig.
Die Duldung einer Beratungspraxis mit Scheinvergabe durch katholische Laien im staatlichen Beratungssystem würde der päpstlichen Weisung erneut zuwiderlaufen und das Zeugnis der Kirche für das Leben in Deutschland weiterhin verdunkeln.
Nicht zuletzt steht auch die Einheit der Kirche mit auf dem Spiel.
Im übrigen widerspricht das Ausstellen von Bescheinigungen, die Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind, nicht nur den offenkundigen lehramtlichen Implikationen der katholischen Kirche – letztlich geht es hier um das fünfte Gebot –, sondern in jedem Einzelfall auch den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts.
Mit der Praxis der Scheinvergabe leisten die Gesundheitsämter und staatlich anerkannten Beratungsstellen wie ‘Donum vitae’ rechtswidrige Beihilfe zur rechtswidrigen, wenn auch straffreien Abtreibung.
Damit verstoßen diese Einrichtungen gegen den vom Bundesverfassungsgericht 1993 geforderten Schutz der Leibesfrucht. Allerdings schließt die derzeitige Gesetzeslage Sanktionen aus.
Durch das Ausstellen von Beratungsscheinen beteiligt sich ‘Donum vitae’ an der Zerstörung des Unrechtsbewußtseins.
Staatlich anerkannte Beratungsstellen wie ‘Donum vitae’ sind damit Teil eines gesetzlichen Konzepts, das die Letztverantwortung über Leben und Tod des ungeborenen Kindes seiner Mutter überläßt und seinen Vollzug in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als „Staatsaufgabe“ sicherstellt.
Damit trägt „Donum vitae“ zur Verschleierung des Unrechts bei.
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Donnerstag, 29. Dezember 2005 01:24
Jörg Guttenberger, Köln: Abtreibende Frauen oder abtreibende Mütter?
In Ihrem Artikel lese ich erstmalig von abtreibenden Müttern, Sie orientieren sich damit erfreulicherweise
nicht am allgemeinen verharmlosende Sprachgebrauch, der nur von abtreibenden Frauen spricht und entsprechend
von den Männern, die die Frauen zur Abtreibung veranlassen, statt richtig von Vätern, die die Mütter
zu diesem Verbrechen drängen. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Mut!
Hoffentlich folgen die Lebensrechtsorgsanisationen Ihrem Beispiel! Wer den Sprachgebrauch diktiert, bestimmt auch das Denken!
Wieso Müttern die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Kinder zugestanden wird, Mütter also ihre noch so berechtigten Interessen über die Leichen ihrer ungeborenen Kinder hinweg verwirklichen dürfen, entzieht sich jeglicher Vernunft.
Hoffentlich folgen die Lebensrechtsorgsanisationen Ihrem Beispiel! Wer den Sprachgebrauch diktiert, bestimmt auch das Denken!
Wieso Müttern die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Kinder zugestanden wird, Mütter also ihre noch so berechtigten Interessen über die Leichen ihrer ungeborenen Kinder hinweg verwirklichen dürfen, entzieht sich jeglicher Vernunft.
Mittwoch, 28. Dezember 2005 19:01
Christin: Schwangerschafts-Beratung selber ist nicht abzulehnen…
aber der „Schein“ könnte als Freipass für die Abtreibung falsch ausgelegt werden
Freitag, 2. Dezember 2005 22:01
Josefus: an Gotthard: Was ist hier radikal? – „Donum vitae“ erinnert an „Arbeit macht frei“
Radikal finde ich vor allem die Abtreibung selber. Als gelegentlicher Helfer von Ständen einer Lebensrechtsbewegung sind mir 2 Fälle zu Ohren gekommen, in denen Frauen von Donum vitae gegen ihre Intention dort Ermunterung und Hilfe zu erfahren zur Abtreibung gedrängt worden. Ein Paar kam wiederholt zu unserem Stand. Die Frau offenbarte sich schließlich und weinte verzweifelt.Sie wurde von Donum vitae zu einer Abtreibung überredet, die sie bei Pro Familia durchführen ließ. Es lag gerade eine Woche zurück und sie bereute es schon bitterlich. Der Vater des Kindes, der sie noch in letzter Minute von dem Schritt abhalten wollte, wurde noch vor der Ermordung nicht mehr von Pro Familia zu ihr eingelassen. Leider ist nach Auskunft von Beraterinnen die Prozentzahl der zu Donum vitae gehenden Frauen nur gering, die danach keine Abtreibung durchführen lassen. Kein Wunder bei soviel Einsatz für das Leben. Die Scheinheiligkeit der Begriffswahl „Donum vitae“ erinnert fatal an „Arbeit macht frei“.
Freitag, 2. Dezember 2005 09:44
joergx2000: Nochmals zur Beihilfe der Bischöfe
So und das steht wörtlich im neuen blauen Kurzkatechismus von Papst Benedikt unter Frage 470 :
***
Das 5 Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz :
Den direkten willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
Die Abtreibung als Ziel oder als Mittelgewollt, und die Mitwirkung daran;
Diese Vegehen werden mit der Exkummunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist.
***
Wo sich die modernistische Konzilskirche auch irrt; hier in diesem Fall tut sie es in keinster Weise.
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Das 5 Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz :
Den direkten willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
Die Abtreibung als Ziel oder als Mittelgewollt, und die Mitwirkung daran;
Diese Vegehen werden mit der Exkummunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist.
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Wo sich die modernistische Konzilskirche auch irrt; hier in diesem Fall tut sie es in keinster Weise.
Freitag, 2. Dezember 2005 06:10
Toby: Verbalradikalismus???
Ein schöner Begriff, der verschleiern soll, dass der Zweck niemals die Mittel heiligen darf!? Die Position der katholischen Kirche ist hier eindeutig. Es stellt sich also sehr wohl die Frage, warum die katholischen Beraterinnen von „Donum vitae“ offenbar unbehelligt tun dürfen, was vom Papst verboten wurde, nämlich Tötungslizenzen ausstellen.
Donnerstag, 1. Dezember 2005 23:36
Gotthard: Verbalradikalismus
dieser sogenannte „lebensschützende“ Verbalradikalismus schützt kein einziges menschliches Leben …macht
allerdings ein gutes Gewissen …
dann mal viele Erfolge!
dann mal viele Erfolge!
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