Zweites Vatikanum
Widersprüche
Die ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ veröffentlichte gestern einen ausführlichen Artikel über Widersprüche in den kirchlichen Dokumenten zur Religionsfreiheit. Auch der spätere Papst Johannes Paul II. habe nach seiner Rückkehr vom Konzil erklärt: „Das war eine Revolution.“
(kreuz.net) Der Staatsrechtler DDr. Ernst-Wolfgang Böckenförde (75) veröffentlichte am 7. Dezember einen sechsseitigen Artikel mit dem Titel „Rom hat gesprochen, die Debatte ist eröffnet“.

Böckenförde lehrte an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg. Er war von 1983-1996 Bundesverfassungsrichter.

Die katholisch-theologische Fakultät von Tübingen verlieh ihm im vergangenen Juni die Ehrendoktorwürde. Böckenförde habe sich als Staatstheoretiker um das konstruktive Verhältnis von Staat und Kirche und als „Vertreter eines weltoffenen Christentums“ um die Religionsfreiheit im Kontext der politischen Freiheit bemüht.

In seinem jüngsten Beitrag analysiert der Jurist die Lehre von der Religionsfreiheit als Beispiel, um die These zu erhärten, daß päpstliche Enzykliken als solche nicht unfehlbar seien. Andersherum formuliert: „Enzykliken sind prinzipiell fehlbar, ein Irrtum läßt sich nicht von vornherein ausschließen.“

Die Religionsfreiheit ist für Böckenförde keine Randfrage. Er bezeichnet sie als einen zentralen Punkt in den Beziehungen der Kirche und der Gläubigen gegenüber der Ordnung der menschlichen Lebenswelt.

Die Päpste des 19. Jahrhunderts – von Gregor XVI. († 1846) bis Leos XIII. († 1903) – verurteilten in verschiedenen Lehrschreiben den verderblichen Indifferentismus: Von diesem fließe die „irrige und absurde Auffassung, ja besser der Wahnsinn, es sei jedem ,die Freiheit des Gewissens’ zuzuerkennen und zu erkämpfen“.

Böckenförde erwähnt Pius IX. († 1878) mit seiner Enzyklika ‘Quanta cura’ und dem dort angehängten Syllabus. Diese Lehrschreiben weisen eine große Zahl verkehrter Meinungen und Lehren zurück. Dort sei auch der Irrtum erwähnt, wonach die Freiheit des Gewissens oder der Gottesverehrung Rechte jedes einzelnen Menschen wären, die vom Staat gewahrt werden müßten.

Die Päpste hätten sich – so Böckenförde – bei der Verurteilung dieser Irrtümer gegen liberale Strömungen ihrer Zeit gestellt. Diese verwarfen eine rechtlich-politische Ordnung, die auf der wahren Religion beruht.

Freiheit war für die Päpsten nur als „Freiheit wozu“ – das heißt, als Freiheit im Kontext eines vorgegebenen Zieles – denkbar, erklärt der Staatsrechtler: „als Freiheit zum Ergreifen des wahren Glaubens und der Erreichung der religiösen und sittlichen Bestimmung des Menschen.“

Aus diesem Grund wurde ein „Recht auf Religionsfreiheit“ von den Päpsten zurückgewiesen.

Der Widerspruch zwischen den alten päpstlichen Aussagen und ‘Dignitatis Humanae’ – der Erklärung des Zweiten Vatikanums über die Religionsfreiheit – sei offenkundig, stellt Böckenförde fest.

‘Dignitatis Humanae’ erkläre ausdrücklich, daß die menschliche Person „ein Recht“ auf religiöse Freiheit habe: „Die Erklärung tut den epochalen Schritt vom Recht der Wahrheit zum Recht der Person.“

Das Dokument gewähre die Religionsfreiheit unabhängig von der objektiven Wahrheit der eigenen Überzeugung – also auch bei Irrtum – und unabhängig vom Bemühen um diese Wahrheit.

Es begründe dieses Recht der Person naturrechtlich, das heißt, aus dem Wesen der menschlichen Person heraus. Damit sei die alte Lehre, soweit sie den äußeren Rechtsbereich betraf, ihrerseits für naturrechtswidrig erklärt, meint Böckenförde.

Der Staatsrechtler fragt weiter, ob sich diese Gegensätzlichkeit im Sinne einer Entfaltung der alten päpstlichen Lehre durch das Konzil oder ihrer Anwendung auf neue Zeitumstände auflösen lasse, und antwortet:

Selbst wenn man diese Frage bejahe und im Konzilstext eine Fortentwicklung sehe, werde der bisherigen Lehre zumindest teilweise widersprochen. Damit durchbreche das Konzil die Kontinuität der Lehre: „Daran geht kein Weg vorbei.“

Wenn es sich dabei auch nur um einen Teilwiderspruch oder eine Teilaufhebung handle, werde dadurch die Fehlerhaftigkeit und der Irrtum der alten päpstlichen Erklärungen nicht aus der Welt geschafft: „Bonum ex integra causa, malum ex quolibet defectu“, zitiert Böckenförde den heiligen Thomas von Aquin († 1271) – Das Gute entstammt aus einer vollständigen Ursache, das Böse aus jedem beliebigen Defekt.

Auch der spätere Papst Johannes Paul II. habe nach seiner Rückkehr vom Zweiten Vatikanischen Konzil erklärt: „Das war eine Revolution.“

Das vorgebrachte Argument, daß die ältere Lehre immer schon mit dem Vorbehalt der situationsbedingten Anwendung verbunden worden sei, bezeichnet Böckenförde als „weder schlüssig noch tragfähig“.

Denn die Konzilserklärung erkläre nicht generell die Hinnahme eines Übels im äußeren Rechtsbereich, sondern es ereigne sich ein Umschlag ins Positive. Plötzlich sei von einem „natürlichen Recht“ die Rede: „Nicht mehr die generelle Hinnahme eines Übels, sondern Würde und Wesen der menschlichen Person begründet das äußere Recht auf religiöse Freiheit.“

Böckenförde folgert aus seinen Erkenntnissen, daß päpstliche Lehrenzykliken nicht nur theoretisch abstrakt fehlbar sein können, sondern einige auch konkret und wirklich fehlbar gewesen seien.

Dieses Ergebnis lasse sich nicht als irrelevant beiseitelegen. Was sich in einem bedeutsamen Fall ereignet habe, könne sich in anderen Fällen wiederholen.

Es lasse sich damit nicht sagen, daß der Beistand des Heiligen Geistes – der dem Papst als Träger des obersten Lehramts in der Kirche zugesagt ist – die theoretisch gegebene Möglichkeit der Fehlbarkeit von Enzykliken praktisch ausschließe.
      
55 Lesermeinungen
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#68   Franz Kappes   17:29:48 | Freitag, 6. November 2009
Irrtumslosigkeit in Gefahr
Dazu empfehle ich das aktuelle Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St Pius X…
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#67   Jörg Guttenberger, Köln   15:46:14 | Donnerstag, 20. April 2006
deutexmachina
Ihre Ausführungen klngen nur insoweit schlüssig, als es nicht um Gott geht. Da aber Gott der Urheber allen Seins ist, muß er vor allem übrigen Sein schon gewesen sein.
Axiome werden nicht bewiesen, sondern gesetzt. Insoweit ist Gott das Ur-Axiom, mit dem wir den Ursprung allen Seins bezeichnen.
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#66   deusexmachina   23:30:44 | Mittwoch, 19. April 2006
@Gatte – das war wohl „Nichts“
Sie kennen doch den Nuhr? Dieter Nuhr? Der hätte Ihnen etwas zu sagen, glaub’ ich…
Nur, um das einmal festzuhalten: Sie gehen da arg achtlos von der selbstverständlichen vormaligen Existenz eines „Nichts“ aus. Genau dieses „Nichts“ aber ist schiere Hypothese, und einiges spricht dafür, dass dies auch immer so sein wird. Belegt ist nur das „Etwas“. Ein Universum (oder eine Mehrzahl davon), das endlos pulsiert oder in unendlichen Ketten von uns gar nicht vorstellbaren Zuständen permutiert, ist, von der reinen Erfahrbarkeit des „Etwas“ (bzw. der Nichterfahrbarkeit des „Nichts“) ganz abgesehen, auch logisch schlüssiger.
Wie heißt doch der Kernsatz der Kausalität? „Nihil ex nihilo“, volkstümlich „von nichts kommt nichts“. Und dass diverse Schöpfermythen, unter anderem die Ihrige, katholische, damit nicht so recht zurande kommen, weil ein Sein „vor Gott“ diesen irgendwie kleiner machen würde, was man natürlich nicht so gerne hätte, ändert nichts daran, dass es in Sachen „Beweisbarkeit“ reichlich exakt „1:0 für das Sein gegen das Nichts“ steht.
Womit dann Ihre rhetorische „sonst“-Frage in sich zusammenfällt zu einem Häufchen unbelegbarer Behauptungen… aber das Terrain ist Ihnen ja wohlbekannt.
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#65   rotwang   22:13:08 | Mittwoch, 19. April 2006
tja…
wissenschaftlich beweisbar – nämlich durch einfache Mathematik – ist auch, dass der Mensch durch eine Wand gehen kann – Das man die Existenz Gottes durch eine Gleichung (oder durch ein Ausschlussprinzip) beweisen kann, heißt noch lange nicht, dass es ihn gibt – denn ebenso wie der Mensch in einem ganz bestimmten Fall durch eine Wand gehen kann, so kann sich auch das Universum in einem ganz bestimmten Fall von ganz alleine und aus dem absoluten Nichts heraus geschaffen haben…
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#64   Evelin   21:56:22 | Mittwoch, 19. April 2006
Gott ist wissenschaftl. beweisbar!
Wie kommen Sie sonst vom Nichts (kein Atom, keine Energie, keine Luft, gar nichts) zum Etwas, Herr Guttenberger?
Der Gatte der Evelin
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#63   Jörg Guttenberger, Köln   19:54:29 | Mittwoch, 19. April 2006
Brandenburgis: Freiheit
Mit Ihren Ausführungen bekennen Sie sich nicht zur Katholizität = katholische Kirche, sondern zum Katholizismus, also der ideologischen Ausgabe der Katholizität, einem von Christus eindeutig nicht gewollten preußischen Marschtrittchristentum!
Wollen Sie etwa abstreiten, daß Gott wissenschaftlich nicht zwingend nachweisbar ist? Haben Sie schon einmal nachgedacht, was Gott uns damit sagen will? Kennen Sie nicht Gal. 5,13: „Ihr seit zur Freiheit berufen, aber macht die Freiheit nicht zum Vorwand niedriger Selbstsucht, sondern dient einander in Liebe!“?
Sofern Sie sich in Freiheit für Christus entschieden haben, dann herzlichen Glückwunsch. Solltenn Sie allerdings analog mancher Missionspraxis früherer Jahrhunderte zu ihm hingeprügelt worden sein,
ist Ihre Entscheidung deutlich weniger wert!
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#62   Brandenburgis   16:06:18 | Mittwoch, 19. April 2006
Reli-Freiheit=Christus!
Brandenburgis reicht, wir sind ja hier nicht in der katholischen Akademie. Sie – und mit Ihnen ihre ganze vatikanische Sekte – behaupten frech, Gott habe den Menschen frei gestellt, ob Sie ihn oder den Dämon verehren, ja daß dies „Freiheit“ von Christus offenbart wäre. Warum und wie, das sagen Sie nicht, das sagt auch ihr tolles „dignitatis humanae“ nicht, – weil Sie es nicht können, weil es diabolische Irrlehre ist die in krassester Weise gegen die ganze katholische Tradition und sogar gegen die hl. Schrift steht. Nach ihrer Irrlehre ist die Verfluchung Christi ein Freiheitsakt, der auf der selben Ebene steht, wie das Taufgelübde. Diese tolle „geoffenbarte Lehre“ garnieren Sie stets mit Geplappere, wie ihr Geschwisterbeispiel oder das Gesülze vom „Zwang“.
Ich sage mich von Ihnen und Ihrer Sekte, los, bekenne mich zur katholischen Kirche und dazu, daß es nur eine Freiheit gibt, und die heißt Jesus Christus. „Das Gesetz des Geistes hat mich frei gemacht vom Gesetz der Sünde und des Todes!“
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#61   Jörg Guttenberger, Köln   23:36:45 | Dienstag, 18. April 2006
Brandenburgis
Wieso? Bitte um nähere Erläuterung Ihrer Behauptung, Herr oder Frau Brandenburgis!
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#60   Brandenburgis   23:32:04 | Dienstag, 18. April 2006
@Guttenberger
Dies ist eine im LIchte der Offenbarung sinnlose und falsche Position.
Eine derartige Position ist nicht katholisch und grenzt an Lästerung.
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#59   Jörg Guttenberger, Köln   23:25:35 | Dienstag, 18. April 2006
Religionsfreiheit
Das Recht auf Religionsfreiheit ist von Gott selbst vorgegeben! Schließlich hat Gott sich in seiner Allmacht nicht ohne Grund einer zwingenden wissenschaftlichen Beweisführung verschlossen! Hieraus folgt völlig unzweifelhaft, daß er die Erkenntnis seiner selbst niemandem aufzwingen will. Gott will vielmehr in Liebe erkannt werden! Das geht aber nur ohne Zwang. Wer Gott aber in Liebe erkennt, dem erschließt er sein Gegenwart in der Wissenschaft und als Urheber der gesamten Schöpfung. Diese Erkenntnis ist aber nicht wie Wissenschaft objektiv vermittelbar, sondern von jedem auf ihm gemäßem Weg in der Einmaligkeit seines Menschseins zu erringen.
Genauso, wie jedes Kind sagen kann: „So, wie mich, lieben meine Eltern meine Geschwister nicht“ (und umgekehrt) kann jeder Mensch sagen:„So, wie mich, liebt Gott keinen anderen Menschen“ (und umgekehrt).
Die Verschiedenheit der Menschen beruht darauf, daß jeder Mensch ein jeweis einmaliger, nicht wiederholbarer Ausdruck der Liebe seines Schöpfers ist und so auch zu einer nur ihm gemäßen Erkenntnis seines Schöpfers berufen ist.
Die uns von Gott also ganz bewußt geschenkte Freiheit darf uns niemand entziehen. So ist die vom Konzil anerkannte Religionsfreiheit zu verstehen.
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#58   Benedikt   13:20:18 | Sonntag, 11. Dezember 2005
@ Marcel
Papst Benedikt denkt in seinem Buch „Salz der Erde“ über das Ende der Volkskirchen nach
Die ewige Kirche wird auch sein konservativ-liberalistischen Denken überstehen.
Hegelianisches „Denken“ ist irrig.
Ach, wo steht denn, dass die Volkskirche ewig ist? Die Kirche ist ewig, doch wie sie zukünftig aussieht weiß niemand.
Mit Hegel hat das nichts zu tun. Am Beispiel der Religionsfreiheit erörtert auch ihr verehrter Erzbischof, dass diese die soliden Fundamente der Kirche ruiniert habe. Nun, ich behaupte mal, dass damit auch die Volkskirche gemeint ist. Aus dem Textzusammenhang geht jedenfalls genau das (Volkskirche = die flächendeckende Verbreitung des Glaubens) hervor.
Ratzingers Gedanke vom Ende der Volkskirche (zumindest in D. ist das wohl fast schon Fakt) behandelt mehr, dass die Kirche sich von ihrem ausgehöhlten Ballast trennen muss, Kindergärten, Krankenhäuser, Universitäten, die nurmehr auf dem Papier katholisch sind. Es soll sich auf eine schlagkräftige kleine Gemeinde zurückziehen, die mit der Neuevangelisierung effektiv beginnen kann. Über die Idee kann man streiten, aber ‘kleine schlagkräftig neuevangelisierende Gemeinde’, fällt Ihnen dazu etwa nichts ein? Denken Sie nach ;-))
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#57   Evelin   22:51:45 | Samstag, 10. Dezember 2005
Es geht um das Heil der Seelen!
Bei manchen Diskussionen ist es gut, sich die Grundlagen in Erinnerung zu rufen. Wie beginnen die alten Volkskatechismen: Wozu sind wir auf der Welt? Um Gott zu dienen, ihn anzubeten und dereinst das ewige Leben zu erlangen. Irrlehren und falsche Religionen verstellen den Menschen den Weg zum ewigen Leben. Da sie also keinesfalls gleichwertig sind (extra ecclesiam nulla salus), stehen ihnen auch nicht die gleichen Rechte zu.
Was ist das größte Unrecht? Menschen in die Irre gehen zu lassen, sodaß sie Gott nicht dienen, ihn nicht anbeten und dereinst in die Hölle kommen. Jeder Staat hat sich daher an der katholischen Lehre auszurichten, tut er dies nicht, ist er ein Unrechtsstaat, je nach den Umständen mehr oder weniger.
Nur die freimaurerisch-aufklärerische „Religionsfreiheit“ (die Gott aber nicht einräumt, er läßt es lediglich zu) tut so, als ob Konfessionen und Religionen gleichwertig wären. Bei alle dem ist es nicht nötig, die Diener falscher Religionen und die Anhänger von Irrlehren mit Feuer und Schwert zu verfolgen (wohl aber, sich diesen gegenüber zur Wehr zu setzen wie z.B. in den richtigen Kreuzzügen und den Türkenkriegen), aber sie so zu beschränken, dass ihnen keine Mission möglich ist.
Es soll ihnen nicht möglich sein, weitere Seelen vom einen und dreifaltigen Gott, der Hl. Kirche und dem ewigen Leben loszureißen. So einfach und klar ist dies, mag es auch heute unwahrscheinlich erscheinen.
Der Gatte der Evelin
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#56   steymard †   22:02:15 | Samstag, 10. Dezember 2005
neue religion-neue enzykliken
sicherlich sind katholische enzykliken aus der sicht der novus ordo sekte fehlbar und falsch.das beweist einmal mehr,dass wir es hier mir einer neuen haertischen und sogar apostatischen religion zu tun haben.Die religionsfreiheit,sicherlich eine der perfidesten fallstricke satans,ist UNFEHLBAR(siehe ex cathedra sprache)von gueltigen Paepsten verurteilt worden.
Wenn jetzt von denen,die fuer sich den namen „katholische Kirche“ usurpiert haben,widerspruechliches kommt,kann es zwei sachen bedeuten
a.)die Paepste frueher haben Falsches und Unwahres behauptet,also waren weder unfehlbar,noch vom Heiligen Geist geleitet.Somit wuerde dies bedeuten,dass die Kirche Gottes die pforten der hoelle schon laengstueberwunden hat
oder vielmehr
b.)Die Paepste sprachen die wahrheit und waren in Ihren Verurteilungen und lehren unfehlbar geleitet vom Heiligen Geist.Das bedeutet wiederum,dass die letzten 5 sich als „paepste“ ausgebenden subjekte in wirklichkeit keine paepste sind,und die somit ihnen unterstellte hierarchie nicht die katholische ist.
Es ist also evident,dass die Novus Ordo sekte nicht die katholische Kirche ist.Dieser Fall der Religionsfreiheit ist ein ganz klarer Beweis dafuer.
Die heutige Kirche Gottes,auf einen mikroskopischen Restbestand zusammengeschrumpft,besteht nur aus denen,die sich niemals dem UNA CUM SATANAS(=letzte 5 pseudopaepste)unterwefen werden,und dem teufel der endzeit ins gesicht schreien werden:Nein,du bist nicht Gott,auch wenn du dich dafuer ausgibst.
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#55   ultimo   18:34:55 | Samstag, 10. Dezember 2005
letztes Wort?
Auf die Gefahr hin, nun doch das letzte Wort zu haben… möchte ich schon feststellen, dass man im Sinne eines vernünftigen DIALOGS (und der „Dialog“ ist wie man weiß doch etwas Gutes…) Argumente nicht einfach als Neurosen usw. abtun kann. Immer wieder fällt mir diese bedauerliche Unvernünftigkeit der Spätaufklärung auf, die vor allem eines ist: unredlich.
Ich bleibe dabei, dass es nicht nur theologisch, sondern auch psychologisch und v.a. logisch nicht zulässig ist, Wahres und Falsches zugleich zu bejahen, moralisch gesehen Gutes und Schlechtes. Und wenn nun die kathol. Religion die wahre ist, dann kann der Islam eben nicht wahr sein. Daraus folgt nicht der Zwang zur Wahrheit. Es folgt aber, dass es widersinnig wäre, zu sagen, dass prinzipiell alle Religionen, also alle falschen Vorstellungen zusammen mit der wahren Religion bestehen müssen. Es geht doch um die Wahrheitsfrage. Man kann sich doch nicht selber belügen und sagen: ich fördere das Falsche, das Schlechte… man muss es natürlich verhindern. Freilich mit ethisch zulässigen Mitteln.
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#54   Brandenburgis   17:48:17 | Samstag, 10. Dezember 2005
@Höck
Ihnen weinen wir keine Thräne nach! Hoffentlich kehren Sie nie wieder!
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#52   Ignatius   17:16:51 | Samstag, 10. Dezember 2005
Ende gut, alles gut.
Zitat Thomas A. : und sich nicht als Kirchenvater oder Heiliger ausgeben wie: Ignatius, Benedikt, Athanasius … und wie die ganze Litanei der anonymen Superchristen und Rechthaber lauten möge,
Das sagt einer der es WAGT, **Thomas** zu heißen! Gleich noch mit dem wohl größten Kirchenvater aller Zeiten seinem Namen sich schmücken. „Superchrist“ und „Rechthaber“…
gar nicht zu reden von jenem „Ultimo“, der bestimmt immer das letzte Wort behalten muß!
Immer aus dem hohlen Bauch : Ultimo hat erst zwei mal das Wort gehabt seits Kreuz.net gibt.
Ich wollte wissen, wie der Genannte dem Islam „begegnen“ wolle.
Christoph hats schon gesagt –- obwohl er nicht ich ist : ein katholischer Staat hätte nie zugelassen von Millionen Muselmanen invasiert zu werden. So wie die katholischen Staaten Süd-Amerikas es vor V2 nicht zuließen, dass die Luther-Sekten wie die Heuschrecken über sie kamen.
Der Islam ist DER Kirchenkiller Satans. Der Islam ist NUR so stark weil die Katholiken SO schwach sind seit V2 (nicht zum 1. Mal klar). Je katholischer wir sind desto weniger Islam! Wenn die Kirche zurückkehrt zur heiligen Überlieferung und wieder LAUT verkündet dass es nur eine EINZIGE wahre Religion Gottes gibt und dass sie die Hüterin der EINZIGEN Wahrheit ist dann bekommt sie wieder Priesterberufungen und sie missioniert wieder (macht ja niemand mehr seit V2!) und viele viele werden –- wieder –- katholisch. Ende gut, alles gut.
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#51   Dr. Christoph Heger   17:16:05 | Samstag, 10. Dezember 2005
@Thomas A. Höck
Sehr geehrter Herr Höck,
daß ich Ihren Tippfehler „zu gegenen“ als „zugegangen“ und nicht, wie Sie jetzt meinen, als „zu begegnen“ gelesen habe, können Sie nun nicht mir vorwerfen, sondern müssen es sich selbst anrechnen.
Wie jetzt mit der mißlichen Lage umzugehen sei, ist eine wichtige, aber zweite Frage. Zunächst ging es darum, daß aus der komischen Lehre von der Religionsfreiheit die Folgerung gezogen wurde, daß man nicht einer orientalischen Einwanderung entgegentreten dürfe. Wie man jetzt die – gerade in Frankreich sichtbar gewordenen – Konsequenzen aus dieser Fehlentwicklung abmildern kann, ist eine 1000-Dolllar-Frage, zu der die genannte komische Lehre öffentlich nur Plattitüden wie „mehr Toleranz“ beiträgt.
Daß der Hinweis auf freimaurerische Vorstellungen, die sowohl in der Lehre von der Religionsfreiheit wie auch in der Förderung von Multikulti völlig offensichtlich sind, von Ihnen als „Verschwörungstheorien der allzu bekannten Art“ und „haarsträubend“ abgetan werden, ist allerdings nur noch eine lächerliche Realitätsverweigerung. Gibt es Ihrer Ansicht nach keine Freimaurerei oder hat sie keine Vorstellungen oder sind es lauter ohnmächtige Mümmelgreise?
MfG
Christoph Heger
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#49   Marcel   16:03:28 | Samstag, 10. Dezember 2005
Kultfreiheit führt zum Staats-Atheismus
Höck schrieb: die angebl. Lehre der vorkonzialiaren Kirche vom katholischen Religionszwang „liest sich wunderbar“!
1.) ist es die tatsächliche vorkonziliare Lehre, siehe Card. Ottaviani.
2.) kennt diese Lehre keinen „Zwang zur katholischen Religion“.
Der Konfessionsstaat, von dem wir hier „lesen“, existiert freilich nur noch auf dem Papiere
In Europa wird in ein bis zwei Generationen nur noch der Islam existieren.
Die V.II-Kirche hat alle Register gezogen, die ehemals blühenden katholischen Staaten zu zerstören: Irland, Italien, Spanien, Portugal, fast ganz Südamerika, uvm.
Was Satan von außen nicht gelang, gelang ihm nun von innen heraus.
Dies schmälert nicht die Heiligkeit der Lehre von der universellen Christkönigsherrschaft.
Es gibt keine konfessionell eingehegten Gärtlein
Wie von den vorkonziliaren Päpsten weise erkannt, führt die Kultfreiheit zum Staats-Atheismus. Eine Frucht daraus ist unser alltäglicher Massenmord an den ungeborenen Kindern.
V.II warf uns vor die Heidenzeit zurück.
Papst Benedikt denkt in seinem Buch „Salz der Erde“ über das Ende der Volkskirchen nach
Die ewige Kirche wird auch sein konservativ-liberalistischen Denken überstehen.
Hegelianisches „Denken“ ist irrig.
und sieht darin sogar eine Chance für ein stärkeres Profil und einen neuen Aufbruch des Katholischen.
Den Aufbruch versprechen die V.II-Revolutionäre seit 40 Jahren.
Doch sie brachten nur Zerstörung.
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#47   Dr. Christoph Heger   15:06:54 | Samstag, 10. Dezember 2005
@Thomas A. Höck: Absurdistan heute
„Ignatius“ möchte uns bestimmt noch mitteilen, wie seiner Meinung nach der Ausbreitung des Islam in den abendländischen Staaten GUT KATHOLISCH zu gegenen wäre …
Ich bin nicht Ignatius, kann die Frage aber beantworten: Die Ausbreitung des Islams in den abendländischen Staaten wäre GUT KATHOLISCH ÜBERHAUPT NICHT „zugegangen“.
Wie der Zentralrat der Juden in Deutschland Bundeskanzler Kohl vermocht hat, mit der Inquisition gegen die „Revisionisten“ Meinungsfreiheit und Forschungsfreiheit abzuschaffen, wäre es einer gefestigten kirchlichen Hierarchie möglich gewesen, unter Hinweis auf die verbrecherischen Aspekte des Islams dessen Ausbreitung hierzulande zu verhindern.
Tatsächlich ist GUT FREIMAURERISCH etwas anderes „zugegangen“: die Ersetzung des deutschen Staatsvolks durch das Nebeneinander von einander feindseligen Parallelgesellschaften. Das ist verfassungsfeindlich, da das Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als Nationalstaat des deutschen Volks bestimmt, es ist als fortgesetzter Hochverrat auch unmittelbar strafbar – und die dafür verantwortlichen Politiker müßten vor Gericht gestellt werden.
Stattdessen verdummt die politische Kaste das Volk mit hochnäsigen Aufrufen zu „mehr Toleranz“ – während sich die Polizei nicht mehr in gewisse Stadtgegenden traut.
Es überrascht nicht, daß die „katholischen“ Gutmenschen in die Verdummungsliturgie einstimmten, waren sie doch seit je die Jubelperser der „konziliaren Erneuerung“.
MfG
Christoph Heger
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#46   Marcel   14:56:24 | Samstag, 10. Dezember 2005
Religiöse Toleranz
Ultimo, herzlichen Dank für Ihre hervorragende Zusammenfassung.
Übrigens liest sich die Lehre der vorkonziliaren katholischen Kirche wunderbar, die ausarbeitet, wie die verzahnte Zusammenarbeit der Zwei Reiche – der Kirche und des Staates – aussieht, so daß man gemeinsam das höchste Gut erreicht: das ewige Seelenheil des einzelnen Bürgers.
Leser Peccator hat dankenswerterweise diese Lehre beleuchtet in diesem Leserzeitungs-Beitrag www.kreuz.net/bookentry.84.html: „Zum Verständnis der traditionallen katholischen Lehre über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat“, ausgearbeitet als Schema von der päpstlichen Zentralen Vorbereitungskommision des V.II und dargelegt auf dem V.II von Alfredo Cardinal Ottaviani.
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#44   ultimo   13:09:08 | Samstag, 10. Dezember 2005
Gottesstaat
Man sollte versuchen, ohne Angst vor Tabus und ohne Schlagwörter („Gottesstaat“ und „Mittelalter“-Keule) das Problem zu lösen. Ich finde, der größte Mangel der sogenannten progressiven Argumente ist dieses Denken in Schlagwörtern und Tabus bei gleichzeitiger Anmaßung, man argumentiere vernünftig. Die Argumente des so genannten Traditionalismus sind ehrlicher und nachvollziehbarer, weil sie offen zu den eigenen Tabus stehen. Außerdem sind es von der Tradition, der Offenbarung und nicht vom Zeitgeist vorgebene Tabus. Also: „Gottesstaat“ ist ein Schlagwort. Bedenkt man hingegen vernünftig, dass Gott das höchste Gut ist, so wäre es doch widersinnig einer Regierung zu verbieten alles Mögliche zu tun um dieses höchste Gut anzustreben. Es ist also auch logisch, dass man einen Staat, der das, was man als wahr ansieht, z.B. die kath. Religion, verteidigt und mit ethisch zulässigen Mitteln durchsetzt, begrüßt, ja als Katholik begrüßen muss. Das Ziel muss der Katholizismus als Staatsreligion sein. Was soll daran schlecht sein, wenn man glaubt, dass die kath. Religion wahr und gut ist. Oder glaubt man das nicht?
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#43   Benedikt   23:12:00 | Freitag, 9. Dezember 2005
@ progchrist
Andere Frage: Stimmt es, dass viele der Kommentatoren hier Priester sind bzw. es noch werden wollen? Bitte höflichst um Aufklärung.
Ich schätze aus direkten und indirekten Äußerungen, dass die meisten hier Familienväter sein dürften.
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#42   progchrist   22:05:54 | Freitag, 9. Dezember 2005
Sorry,
Deswegen muß Christus auch im Staat herrschen. Das universelle Christkönigstum muß gelten. Jeder Staat, der dies nicht berücksichtigt, geht unter, ermahnt St. Paulus. Auch so ein vorkonziliarer Bischof…
Sorry, aber da wird mir ganz anders, wenn ich das lese. Wollen Sie den Gottesstaat? Die Trennung von Staat und Relgion aufheben, ab zurück ins Mittelalter (weil da ja alles so toll war, gell?)?
Andere Frage: Stimmt es, dass viele der Kommentatoren hier Priester sind bzw. es noch werden wollen? Bitte höflichst um Aufklärung.
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#41   Marcel   21:47:44 | Freitag, 9. Dezember 2005
Die Frucht des Sündenfalls: massenhafter Ungeborenen-Mord
Ultimo schrieb: Unter momentanen Rechtsumständen mag man ja glauben, dass Mord u.a. auch ohne Christentum definiert und entsprechend verhindert werden kann. Tatsache ist, dass es immer wieder Kulte gab bzw. gibt, die Mord , Verstümmelung usw. als Teil ihres Kultes anerkennen, dass es auch Gesellschaften bzw. Staaten gab und gibt, die das tun.
Danke für den exzellenten Hinweis.
Tatsächlich leben wir in einem solchen Staat mit „Religionsfreiheit“, der den massenhaften Mord an den ungeborenen Kindern nicht nur toleriert (theoretisch rechtswidrig, praktisch straffrei), sondern fördert und aus Steuergeldern der Allgemeinheit finanziert.
Unsere „freiheitlichen“ Staaten belegen, daß sie ohne Gott als oberste Instanz absolut unfähig sind, Gut und Böse zu unterscheiden, und daß sie sich selber als oberste Instanz einsetzen und somit Satan folgen.
Damit ist der modernistische Wahnsinn entlarvt, den T. Höck hier großspurig vertritt, wenn er phantasiert, daß auch ohne Gott im Strafgesetzbuch definiert sei, was Mord ist. So wie Münchhausen sich am eigenen Schopfe aus dem Sumpf zieht.
Der Wahnsinn wurde von den vorkonziliaren Päpsten beständig dargelegt und verdammt. Leo XIII. nannte ihn die „Freiheit zum Untergang“. Daß wir untergehen, sieht jeder nicht Verblendete.
Deswegen muß Christus auch im Staat herrschen. Das universelle Christkönigstum muß gelten. Jeder Staat, der dies nicht berücksichtigt, geht unter, ermahnt St. Paulus. Auch so ein vorkonziliarer Bischof…
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#40   ultimo   20:58:07 | Freitag, 9. Dezember 2005
Religionsfreiheit als Freiheit zum Irrtum
Unter momentanen Rechtsumständen mag man ja glauben, dass Mord u.a. auch ohne Christentum definiert und entsprechend verhindert werden kann. Tatsache ist, dass es immer wieder Kulte gab bzw. gibt, die Mord , Verstümmelung usw. als Teil ihres Kultes anerkennen, dass es auch Gesellschaften bzw. Staaten gab und gibt, die das tun. Wie kann man davon ausgehen, dass die Menschheit ohne eine übernatürliche Rechtsquelle vor solchen Übeln geschützt ist? Diese weltliche Moral ist doch absolut relativ. Insofern ist das Wahre und Gute zu schützen, das Falsche nicht zuzulassen.
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#39   richard   20:48:50 | Freitag, 9. Dezember 2005
Licht
ist nie ein Produkt von Dunkelheit. Genauso ist auch Gottes-Bewußtsein nicht einfach das Produkt einer sich selbst organisierenden Materie, wie alle Gottesleugner sagen. Schon das einmalige Entstehen einer einzigen lebensfähigen Zelle aus zufällig entstandenen Fragmenten organischer Materie ist praktisch unmöglich. Leben in allen Formen kann nur ein Schöpfer geben. Er ist die Quelle allen Lichtes! Und: Licht wirft keinen Schatten!
richard
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#38   Marcel   20:15:54 | Freitag, 9. Dezember 2005
Die Erbsünde
Höck schrieb: Um zu wissen, was Mord ist, braucht es keine religiöse Konfession. Im strafrechtlichen Sinne ist Mord genau definiert.
„Die Schlange, die Satan war, sprach zu Adam und Eva, vor der Frucht stehend am Baum der Erkenntnis von Gut und Böse: Esset und ihr werdet sein wie Gott.“
Übrigens ist Mord nur die Spitze des Eisberges. Es geht um Gut und Böse.
Danke für die eindrucksvolle Demonstration des Sündenfalls.
Die Leugnung des universellen Christkönigtums ist die Entthronung Christi und Einsetzung des Menschen an die Stelle Gottes.
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#36   Ignatius   12:06:27 | Freitag, 9. Dezember 2005
Religionsfreiheit nur im Cyberspace
Zitat Thomas A.: Daß aber Strafrechtler eine vorsätzliche Tötung, und geschehe sie auch aus religiösem Wahn, nicht als Mord bezeichnen, davon ist nun wirklich nicht auszugehen.
Sobald die Schariah in Europa eingefürt sein wird wirst du merken wie fatal dein Progressismus ist. „Ehren“mord offiziell.
Die V2-„Religionsfreiheit“ dient NUR dem Teufel und seinen Sekten : seit V2 wird Katholikenstaat um -staat geschleift und mit Sekten überspült inkl Freidenkern. Die Muselmanenstaaten weiten sich aus und LACHEN sich nen Ast ab wg V2.
Der Sturm der Muselmanen auf Europa ua ist ERST seit V2 so richtig möglich. Die V2-Kirch als Erfüllungsgehilfe der Kirchenfeinde, das ist ja ein Ding. Aber nach wie vor von „grosser Errungenschaft für die Kirch“ faseln! Welche Kirch? Die Kirch implodiert förmlich wegen den Kardinalsfehlern des V2 und trotzdem feiern die, die es verbockt haben sich und ihr V2? Das ist total wie 1945.
In Piefke-Deutschland wurden genau wegen der sog. „Religionsfreiheit“ heisst, wichtige Gesetze eliminiert wie zB der Tierschutz wegen Schächtung blabla. Niederlande Frankreisch ua. Vielweiberei und anderes schlimmes Zeug folgen : in der praxis schon gang und gäbe, bald per Gesetz.
Ja und man muss ja wirklich TOTAL naiv oder mit Blindheit geschlagen sein wenn man nicht sieht dass dem keine Grenzen gesetzt sind…
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#35   virOblationis   11:59:00 | Freitag, 9. Dezember 2005
Vivat Christus Rex!
Woher weiß denn der Staat, was Mord ist, wenn er nicht als christlicher bzw. katholischer Staat auf die göttlichen Gebote gegründet ist? – Man sieht ja heute sehr deutlich, wohin die Entchristlichung führt: Zulassung der Abtreibung, Tötung von Alten und Kranken…
Wie soll ein atheistischer Staat eine angemessene Grenze finden zwischen erlaubten und nicht erlaubten religiösen Praktiken?
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#33   Dr. Christoph Heger   10:45:48 | Freitag, 9. Dezember 2005
@Thomas A. Höck
Der Staat ahndet den Mord – und das ist gut so! Dafür hat er Strafgesetze, es barucht keine Religionsschikane dafür! Die Argumentation des Lesers Athanasius ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten.
Daß die Argumentation des Lesers Athanasius absurd sei, kann ich überhaupt nicht finden. Im Gegenteil, ich finde, daß Ihre Argumentation dagegen sich dümmer stellt als es möglich ist. Das Problem ist es doch gerade, daß es Religionen gibt oder geben kann, die genau solche Verbrechen propagieren.
Also: Solange man nicht definiert (und das Konzil hat es nicht getan), was eine „Religion“ ist, bleibt die Aussage des 2. Vatikanums eine logisch leere Aussage.
Wenn man aber meint, die landläufige Meinung, es sei klar, was eine Religion ist, und sich auf sie bezieht, so trifft die Kritik von Athanasius unbedingt zu.
MfG
Christoph Heger
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#32   Marcel   10:28:13 | Freitag, 9. Dezember 2005
Die universelle Christkönigsherrschaft und die nebensächliche Regierungsform, 2 von 2
(weiter)
Der Angriff auf sogenannte fehlbare Enyzkliken Pius IX. ist tatsächlich ein Angriff auf die vorkonziliare Kirche per se. Denn die Lektüre der vorkonziliaren Lehrschreiben – die im Gegensatz zu V.II-Zeit auch ohne Theologie- und Philosophie verstehbar sind – zeigt gut: der Anspruch auf die universelle Christkönigsherrschaft ist weder zeitlich bedingt, noch in der Form der Durchsetzung. Sie ist „kompatibel“ zur Monarchie, Demokratie (allerdings nicht der demokratischen Ideologie), usw. Denn auch in der Demokratie muß Gott oberster Souverän sein; niemals der Mensch.
Immer und immer wieder beschworen die vorkonziliaren Päpste jenes, dessen Umkehr der Syllabus zusammenfassend und stellvertretend – nicht als Einzelmeinung eines Papstes – verurteilt hat, weil es die Umsetzung der universellen Christkönigstums be- und verhindert: Kultfreiheit und alle anderen Liberalismus-Irrtümer mehr.
Es sei angemerkt, daß die in Quanta Cura verurteilte Kultfreiheit auch mit der Autorität der Päpste Pius VI., Pius VII., Gregor XVI., Pius IX., Leo XIII., Pius X., Benedikt XV., usw. und ihrer ständigen Unterweisung in beständiger Lehrtradition verurteilt wurde.
Ein Papst sagte, daß die durch die Kultfreiheit entstehende „Neutralität“ des Staates zum Staats-Atheismus führt. Wir sind seine Zeugen.
Ein anderer Papst (Pius XI.) sagte: „Durch die allgemeine bürgerliche Kultfreiheit wird die Pest des Indifferentismus verbreitet.“ Wieder sind wir die Zeugen.
Usw.
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#30   Marcel   10:02:58 | Freitag, 9. Dezember 2005
Die universelle Christkönigsherrschaft und die nebensächliche Regierungsform, 1 von 2
Bernardo schrieb: In dem kleinen Gleichzeichen zwischen Königsamt und Staat, das sie da gesetzt haben, liegt ein riesengroßer Irtum.
Die von den Kirchenvätern und Päpsten eingeforderte universelle Christkönigsherrschaft, wie von St. Thomas zitiert, wurde vom lebendigen Lehramt substanzwahrend in die jeweilige Zeit übertragen. Allerdings ohne sie in das Gegenteil zu verkehren, was erst mit V.II erfolgte.
Daß der Anspruch auf die universelle Christuskönigsherrschaft die höchste Lehrautorität genießt, ergibt sich aus der beständigenden Wiederholung durch vorkonziliaren Päpste in Folge, die sich wiederum stützen auf ihre Vorgänger und vorausgegangene Kirchenväter.
Brandenburigs Satz: Quanta Cura entspricht der kirchlichen Lehre von der Bergpredigt bis zu Pius XII. faßt es bestens zusammen.
Wenn die Kinder des Kinderkreuzzuges der FSSPX froh mit St. Paulus singen: „Christus muß herrschen“, so greift dieser Gesang just diese universelle Lehre der Kirche auf.
Deswegen wird der nun erfolgte Angriff auf Pius IX. in der FAZ so folgenschwer sein. Gutgläubige Papalisten wie Konrad riechen den Braten bereits: wurde bisher „nur“ auf den Erzbischof Lefebvre eingeschlagen – obwohl er immer betonte, daß er nur das Echo der vorkonziliaren Päpste ist –, so gehen die Schläge nun tatsächlich gegen die Quelle des Echos, die vorkonziliare Kirche.
Das wird die Position der Tradition erleichtern: endlich ein Kampf gegen Feinde im offenen Visier.
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#29   Athanasius   09:40:48 | Freitag, 9. Dezember 2005
@Höck
Also sagen Sie nur ruhig, dass Sie Pius IX. und seine Lehre hassen und deswegen auch die Katholische Kirche des 19. Jh. die Rücke zugekehrt hätten.
Ihre irrige Interpretation der religiösen Freiheit, die sich nur auf das eigene Gewissen beschränkt, lasse ich bei Seite.
Wenn ich mich als bekennender Kannibalist frei ausleben würde, oder als Azteke dem Sonnengötzen mein Söhnchen den Hals durchschneiden möchte, wird mir zumindest von Ihnen das grosse „Recht auf Religionsfreiheit“ gegeben. Herzlichen Dank. Auch namens der Grauen Wölfe.
Ich halte mich lieber an der Lehre eines heiligmässigen Papstes und aller Päpste der vorkonziliaren Zeit, die ist: Staat muss katholisch sein, der Mensch soll aber nicht zur Konversion gezwungen werden.
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#27   Bernado   23:44:46 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
@Marcel
Sie schrieben:“„Das Königsamt {=Staat} muß für das gute Leben der Menge sorgen“
In dem kleinen Gleichzeichen zwischen Königsamt und Staat, das sie da gesetzt haben, liegt ein riesengroßer Irtum.
Das mittelalterliche (teilweise auch das antike und alttestamentarische) Königstum war noch viel stärker, als es der Titel „von Gottes Gnaden“ anzeigt, ein sakrales Amt. Nicht unbedingt de facto – aber im Bewußtsein der Menschen. Nicht jeder abendländische Herrscher führte wie der spanische König den Titel „allerkatholischste Majestät“ – aber die meisten hätten dagegen auch nichts eingewandt. Der Sultan war DER Widersacher und zählte nicht, der Zar war weit weg und nicht rechtgläubig – ansonsten war die Welt voll in Gottes Hand.
Das änderte sich erstmals mit den Reformationen, dann mit der Aufklärung und Abschaffung des Absolutismus und schließlich mit dem Übergang zu „von Volkes Gnaden“. Seitdem gibt es keine „zwei Reiche“ mehr – Staat und Religion liegen auf verschiedenen Planeten, der moderne Staat ist in keiner Hinsicht Nachfolger des Königtums.
Man kann das bedauern. Aber man kann nicht so tun, als ob es nicht geschehen wäre, und man kann es auch nicht rückgängig machen.
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#26   gunther maria michel   22:26:58 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Lieber M. Kirschbaum,
herzlichen Dank für Ihren Hinweis! Durch ein wenig Nachforschen im Internet habe ich die Publikation gefunden. Hier ist sie:
www.chemere.org/…erte_religieuse.html
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#25   virOblationis   21:27:31 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Lehre von den zwei Reichen
Gerade Augustinus hat die Hilfe der weltlichen Obrigkeit gegenüber den Donatisten gern angenommen, nachdem endlich auch seine Geduld mit den Irrenden erschöpft war.
Das „cogite intrare“, nötigt sie, hereinzukommen, (vgl. Luk. 14, 23) kann, wie der Heilige feststellte, sehr heilsame Folgen haben.
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#24   Marcel   21:23:13 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Die Unfähigkeit bzw. der Unwille, zwischen positivem und negativem Recht zu unterscheiden
T.Höck schrieb: Wenn ich recht sehe, hat „Athanasius“ die Auffassung von „Marcel“ ohne den gleichen Aufwand wiedergegeben mit den Worten:
Strg-C und -V ist kein Aufwand. Siehe Forumsarchiv.
Man kann die vom V.II etablierte Kultfreiheit in einem Satz widergeben:
Die Satanskirche steht im Staat auf derselben Stufe wie die einzig wahre Kirche Gottes: der Irrtum hat das gleiche Recht wie die Wahrheit.
Das ist purer Wahnsinn, wie der selige Pius IX. die Kultfreiheit des V.II nannte. Der wortgewandte Papst Leo XIII. nannte sie elegant die „Freiheit zum Untergang“.
Die rechtlich verbriefte Gleichstellung der Wahrheit mit dem Irrtum ist widernatürlich. Jeder, der dies macht: Person, Familie, Gesellschaft, Staat, „Kirche“, usw., geht unter. In profanen Dingen ist es nicht erlaubt. Beim höchsten Ding, dem Seelenheil, ist es nun „notwendig“.
Dieser Wahnsinn ist in mehreren US-Bundesländern bereits der Fall: Satansdiener haben dieselben öffentliche Rechte wie Priester. In der britischen Armee. Andere Staaten folgen. Das war das Ziel der Freimaurer, die die Kirche Satans sind – um wieder die ungeliebten vorkonziliaren Päpste zu zitieren.
Diese großen Päpste gelten heute in der Konzilskirche als Fundamentalisten, die der neuen Lehre entgegenstehen (seit wann ist die neue die überlieferte?). Doch an sie halten wir uns gerne – gegen die Modernisten mit ihrem einzigen Dogma: dem des Relativismus.
Gute Nacht.
Instaurare omnia in Christo – Alles in Christus erneuern.
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#23   progchrist   21:07:01 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Konrad
Der Artikel verlangt eine kompetente Gegendarstellung in der FAZ!
Schreiben Sie doch einen Leserbrief an die FAZ! Viel Spaß dabei, weiss auch ehrlich gesagt nicht, wo Sie den Artikel von EWB angreifen wollen – und das auch noch in „kompetenter“ Weise…
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#21   Marcel   20:18:10 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Religiöse Tolerenz versus Kultfreiheit, 2 von 2
Leo XIII. über diese „alte“ Lehre:
„Während die Kirche Rechte nur dem gewährt, was wahr und ehrenhaft ist, widersetzt sie sich doch nicht der Toleranz, von welcher die öffentliche Macht mit Rücksicht auf gewisse der Wahrheit und Gerechtigkeit entgegenstehende Dinge Gebrauch machen zu sollen glaubt in Hinblick auf ein größeres Übel, das zu vermeiden, oder ein größeres Gut, das zu erlangen oder zu bewahren ist.“
Der hl. Thomas:
„Das Königsamt {=Staat} muß für das gute Leben der Menge sorgen gemäß dem, was nötig ist, um sie die himmlische Seligkeit erlangen zu lassen, das heißt, es muß vorschreiben (in seiner Ordnung, die eine zeitliche ist), was dorthin führt, und im Maß des Möglichen untersagen, was dagegensteht.“
Dito Mgr. Lefebvre im „Brief an die ratlosen Katholiken“, u.a. Kapitel 11. Religiöse Freiheit (englisch) www.sspxasia.com/…olics/Chapter-11.htm. (Deutsch siehe Forumsarchiv.)
Es besteht ein Widerspruch zwischen der Enzyklika Pius IX. und dem Glaubensbewußtsein der Hl. Katholischen und Apostolischen Kirche über die Zulässigkeit von staatlichem und rechtlichem Zwang zugunsten der katholischen Religion!
Lachhaft.
Pius IX. sagt nichts anders als alle seine Vorgänger und Nachfolger – bis zum V.II.
Erst seither lehren die liberalen Kirchenführer etwas, was dem ganzen Glauben der hl. katholischen und apostolischen Kirche entgegensteht. Bewußt, nicht?
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#20   Ignatius   20:15:40 | Donnerstag, 8. Dezember 2005

Was ich schon immer mal sagen wollt : weiter bitte… ;-)
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#19   Marcel   20:03:47 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Religiöse Tolerenz versus Kultfreiheit, 1 von 2
T.Höck schrieb: Seltsamerweise sind diejenigen, die ich aufgefordert hatte zu erklären, {…} ABGETAUCHT!
Ein modernistischer Wirbelwind fährt ins Forum und maßt sich ein Recht auf Antwort innerhalb von <1+x> h an!
Hier schreibt man, wann und wem man möchte.
Vieles, was Sie fragen, wurde oft an die Adresse anderer Modernisten beantwortet. Nutzen Sie das Archiv.
Erneut: Die vorkonziliare Lehre der religiösen Toleranz, die die Kultfreiheit verdammt, kennt keinen Zwang zu einem bestimmten Kult.
Lesen Sie doch Card. Ottavianis Rede auf dem V.II!
Sehr kurz gefaßt besagte diese überlieferte Lehre, daß in einem mehrheitlich katholischen Staat die katholische Religion staatlich geschützt wird und die falschen Religionen nicht dieses Bürgerrecht besitzen; sie besagt aber nicht, daß ein Bürger gezwungen würde, katholisch zu werden oder zu sein.
Es gibt keinen Zwang, katholisch zu werden.
Die Kirche verweigert den falschen Kulten allerdings das „bejahende“ Recht, ihren Kult auszuüben und gewährt ihnen das „negative“ Recht, an der öffentlichen oder privaten Ausübung ihres Kultes nicht gehindert zu werden.
Es obliegt dem katholischen Staat, in weiser Abschätzung der Zustände im Staat, die falschen Kulte öffentlich zu tolieren – oder einzuschränken, wenn sie z.B. eine Gefahr für das Seelenheil der mehrheitlich katholischen Staatsbürger darstellen.
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#18   Athanasius   19:41:00 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Disqualifiziert
Es besteht ein Widerspruch zwischen der Enzyklika Pius IX. und dem Glaubensbewußtsein der Hl. Katholischen und Apostolischen Kirche über die Zulässigkeit von staatlichem und rechtlichem Zwang zugunsten der katholischen Religion!
Also Pius IX. war Deinen Aussagen nach ein Häretiker? (Somit wären es alle Katholiken von damals.)
Dein subjektives „Glaubensbewusstsein“ ist sicherlich nicht das der Hl. Katholischen Kirche.
Denn was Pius IX. lernte war die Lehre aller Päpste von vorher, halt nicht die Lehre von „Dignitatis Humanae“ die Du hier verbreiten möchtest?
Der Staat muss die katholische Religion fördern. Übrigens sagte Leo XIII. genau dasselbe. Der war Deinen Ansichten nach auch häretisch.
Jeder kann es sich nachlesen: Pius IX., Leo XIII. aber sehr viele Päpste haben alles das gleiche gelernt.
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#16   M. Kirschbaum   18:03:07 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
@ gunther maria michael
sehr treffend, was Sie da schreiben: die theologie hat bereits diese aufgabe gemacht: es gibt eine vorzügliche studie des französischen ordensmannes de Biligniere (Fraternite Vinzent Ferrer), die sehr ausführlich und fachkundig nachweist, dass zwischen beiden keinerlei widerspruch besteht: aber das wollen weder der herr professor noch seine sedisvakantistisch-traditionalistischen freunde wahrnehmen … denn was nicht sein darf, ist für diese leute nicht!!
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#15   gunther maria michel   17:57:34 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Grüß Gott, Marcel,
leider gehen Sie aber auf den Gedankengang Romanos nicht ein, um ihn eventuell zu widerlegen. Das schwächt ihre Position und macht sie keineswegs überzeugender.
Auch ohne den Gedankengang des Verfassungsrichters ist klar: Wenn Sie die lehramtliche Verkündigung des Konzils für fehlbar halten, sägen Sie den eigenen Ast ab, auf dem Sie sitzen, denn dann können die Enzykliken, auf die Sie sich vorzugsweise berufen, mit noch größerem Recht fehlbar sein. Ich kann mir aber eine Alternative zu Böckenfördes Sicht vorstellen: daß nämlich Quanta cura zu der Religionsfreiheit, wie sie das 2. Vatikanum verkündet, keinen Widerspruch bildet. Es wäre eine Aufgabe der Theologie, die Vereinbarkeit dieser lehramtlichen Äußerungen darzulegen.
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#14   Athanasius   17:45:12 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Bitte Herr Höck…
…ihre Hetze gegen Pius IX. lässt eine anti-katholische Haltung vermuten.
Pius IX., Leo XIII. u.v.a. Hl. Päpste meinten, dass der Staat lediglich:
1. Das Recht hat öffentlich andere Religionen zu verbieten zu wehren oder zu beschränken.
2. Jeder Staat wenigstens der katholischen Religion Unterstützung geben soll und sie fördern.
Der Widerspruch mit „Dignitatis Humanae“ besteht darin, dass DH behauptet der Staat überschreite sein „Territorium“ wenn er eine bestimmte Religion verbieten ODER auch nur fördern würde. Das ist der Widerspruch.
Das Magisterium hat sich unter Leo XIII. sehr abgewogen ausgesprochen zur staatlichen Praxis und zwar so, dass Bürgerkrieg und Gewalt niet mit dieser katholischen Doktrin zusammengehen und diese Massnahmen nur da einzusetzen sind, wo es ohne Mühe geschehen kann, d.h. in (fast) völlig katholischen Ländern.
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#12   Marcel   16:32:34 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Strohmännchen
Konrad schrieb: und natürlich darf es keinen äußeren staatlichen Zwang zur Annahme des katholischen Glaubensbekenntnisses geben.
Die vorkonziliare Lehre der Verdammung der Kultfreiheit bedeutet _nicht_ einen staatlichen Zwang zum katholischen Glaubensbekenntnis!
Wie kann man diese Lehre nur so verzerren?
Card. Ottaviani hat die überlieferte Lehre („Religiöse Toleranz“) gegen die modernistische Kultfreiheit („Religionsfreiheit“) treffend auf dem V.II dargelegt und wurde von den Modernisten und ihren Steigbügelhaltern abgeschmettert.
In Ermangelung dieser Erkenntnis geht Ihr Aufsatz am Thema vorbei. Sowie die des Modernisten Thomas A. Höck & Co.
Romano schrieb: „Quanta cura“ sei unfehlbar.
Quanta Cura fußt auf der beständigen sicheren Lehre.
Einfach und treffend sagte es Brandenburgis: Quanta Cura entspricht der kirchlichen Lehre von der Bergpredigt bis zu Pius XII.
ich möchte aber wissen, an welchen Punkten Böckenfördes Gedankengang unrichtig ist.
Das steht nicht in einem 1500-Zeichen-Forum. Lesen Sie die vorkonziliaren Päpste, lesen Sie Erzbischof Lefebvre, uam.
Die ständige Wiederholung Ihres Ergebnisses bringt nur geringen „Erkenntnisfortschritt“.
Es ist nicht mein Ergebnis, sondern ich verweise lediglich auf das Ergebnis des vorzkonziliaren Lehramtes. Dessen Echo Erzbischof Lefebvre ist.
Mögen mehr Katholiken erkennen, wem die Schläge gelten, die auf ihn abgegeben werden.
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#11   Romano   16:12:40 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
@Konrad
E.-W. Böckenförde hat in seinem FAZ-Artikel den Unterschied von äußerer (staatlicher) und innerer (kirchlicher) Religionsfreiheit nicht gemacht und somit bloß ein Manifest des Liberalismus gegen den ca. 752, CIC 1983, abgeliefert.
Das habe ich nicht so verstanden. Denn Böckenförde begründet doch ausführlich, dass wir Enzykliken ebenso wie den Dokumenten des II. Vatikanums Gehorsam schulden. Die innerkirchlich akzeptierte „Gewissensfreiheit“, die mit dem Gehorsam kollidieren kann, ist also keineswegs identisch mit der äußeren Religionsfreiheit. Denn innerkirchlich streitet eine „Vermutung der Richtigkeit“ für die lehramtlichen Aussagen „unterhalb des Dogmas“ (andernfalls gäbe es keinen Gehorsam). Etwas vergleichbares gilt für den staatlichen, äußeren Bereich nicht.
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#10   Konrad   15:49:34 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
In der Ablehnung der Religionsfreiheit
hat der verstorbene Erzbischof sich aus verständlicher Sorge letztlich doch geirrt. Das haben Prof. Georg May und der jüngst verstorbene P. Manfred Adler deutlich auseinandergelegt. Hier bedarf es der echten Hierarchie der Sichtweise und natürlich darf es keinen äußeren staatlichen Zwang zur Annahme des katholischen Glaubensbekenntnisses geben. Innerhalb der Kirche existiert natürlich keine „Religionsfreiheit“, weil die Kirche selbst bestimmt, was katholisch ist. Insofern müssten Gruppen wie „Wir sind Kirche“ längst exkommuniziert sein. E.-W. Böckenförde hat in seinem FAZ-Artikel den Unterschied von äußerer (staatlicher) und innerer (kirchlicher) Religionsfreiheit nicht gemacht und somit bloß ein Manifest des Liberalismus gegen den ca. 752, CIC 1983, abgeliefert. Er war und ist Berater von Kardinal Lehmann und hat seinerzeit wesentlich zu der „Scheinberatung“ beigetragen. Der Artikel verlangt eine kompetente Gegendarstellung in der FAZ!
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#9   Brandenburgis   15:32:27 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Quanta Cura
Quanta Cura entspricht er kirchlichen Lehre von der Bergpredigt bis zu Pius XII.
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#8   Romano   15:24:11 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
@Marcel
Quanta Cura ist so zeitlos wie die Lehre der Kirche selbst. Modernismus und Liberalismus sind keine Zeiterscheinungen.
Pilatus war der bekannteste Liberalist: „Was ist Wahrheit?“
Werter Marcel, dies ist keine Begründung (schon gar keine Widerlegung Böckenfördes), sondern ihr Ergebnis: „Quanta cura“ sei unfehlbar. Ich möchte wissen, ob das stimmt, und Böckenförde hat es mit einer klugen (teilweise an juristische topoi anknüpfenden) Argumentation bestritten. Dass Sie das anders sehen, habe ich schon verstanden; ich möchte aber wissen, an welchen Punkten Böckenfördes Gedankengang unrichtig ist. Die ständige Wiederholung Ihres Ergebnisses bringt nur geringen „Erkenntnisfortschritt“.
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#6   M. Kirschbaum   15:04:31 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
@ jolie
er ist aber auch wasser auf die mühlen der traditionalisten – und daran sieht man dann, wie eng die rechte und die linke häresie zusammenhängen: die extreme berühren sich eben auch hier, sed fides catholica semper meida via incedit
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#5   Marcel   14:59:53 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
„Der katholische Liberalismus ist die wahre Geißel“ (hl. Papst Pius X.)
Romano schrieb: „Quanta cura“ war danach das „richtige Wort“ für die Mitte des 19. Jahrhunderts, die Erklärung über die Religionsfreiheit für das ausgehende 20. Jahrhundert.
Chesterton zeigt Ihnen lange vor Mgr. Lefebvre, daß das Relativismus pur ist, der zum Subjektivismus gehört, der zum Liberalismus gehört, der wiederum der Kern des Freimaurertums ist.
Quanta Cura ist so zeitlos wie die Lehre der Kirche selbst. Modernismus und Liberalismus sind keine Zeiterscheinungen.
Pilatus war der bekannteste Liberalist: „Was ist Wahrheit?“
Das unsäglich unsaubere Dialektik-Denken der V.II-Revolutionäre – inkl. Card. Ratzinger übrigens, denn er war es, der Quanta Cura als „Schnee von gestern“ verwarf –, das die Konzilskirche entscheidend prägt, wird in den aktuellen Ausgaben des FSSPX-Mitteilungsblattes www.fsspx.info/mbonline/archiv.php von Bischof Fellay zerlegt: „Eine Analyse der augenblicklichen Lage“ in zwei Teilen.
Eine weisen Analyse, die den Geist des Gründers atmet.
Im übrigen begrüße ich es, daß die V.II-Revolutionäre nun anfangen, ihre Maske – es gäbe keinen Bruch – fallenzulassen.
Der Erzbischof sagte 1990 www.fsspx.info/…zbischof/artikel.php?page=3&show=20… :
„Die wichtigste Frage ist die Frage des Glaubens. Für uns ist sie gelöst. Wir haben den Glauben aller Zeiten, den Glauben des Konzils von Trient und den Katechismus des hl. Pius X., aller Konzile und aller Päpste vor dem II. Vatikanum.“
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#3   Agiafortuni   14:31:20 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Professor Böckenfoerde
Man muss dem Rechtsgelehrten und zwar unabhängig von der eigenen Ueberzeugung für seine mit juristischer Akribie vorgetragenen Ausführungen äusserst dankbar sein. In der ganzen Auseinandersetzung zwischen rechtgläubiger Tradition und modernistischem Rom geht es letzten Endes um die Auslegung des Offenbarungsgutes. Selbst wenn man wie der Unterzeichnete V2 als eine Impostur verwirft, muss man sich im Klaren sein, dass es letztlich um die Frage geht: ob es eine autentische Interpretation der an die Offenbarung knüpfenden Glaubenswahrheiten gibt oder nicht. V2 hat keine Dogmen geleugnet, sondern sie bloss anders als bis dahin interpretiert. Vertritt man den Standpunkt, dass es eine autentische Interpretation im Sinne der vorkonziliaren Tradition gibt, so muss man konsequenterweise das ganze V2 verwerfen.
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#2   Romano   13:59:34 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
Der Artikel ist online!
Auch an dieser Stelle mein Hinweis, dass der Artikel online www.faz.net/…common~Scontent.html und seine Lektüre (unabhängig davon, wie man zur These steht) sehr zu empfehlen ist.
Sollte Böckenförde Recht haben, sollten also Enzykliken (ebenso wie die Aussagen des zweiten Vatikanums) prinzipiell fehlbar sein, dann müsste doch wohl („unterhalb“ des Dogmas) der Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ gelten. Denn Gehorsam ist immer der jeweiligen „konkreten“ Hierarchie geschuldet. Außerdem dürfen wir hoffen, dass die Kirche geschützt und geleitet wird vom Heiligen Geist, so dass sie den Glauben entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Zeit lehren und verkünden kann.
„Quanta cura“ war danach das „richtige Wort“ für die Mitte des 19. Jahrhunderts, die Erklärung über die Religionsfreiheit für das ausgehende 20. Jahrhundert. Aber auch dies muss (und wird wohl) nicht das letzte Wort sein. Bis zu einer neuen lehramtlichen Erklärung über die Religions- und Gewissensfreiheit schulden wir Katholiken dem II. Vatikanum also (trotz etwaiger Widersprüche zu Enzykliken des 19. Jahrhunderts) den von Böckenförde beschriebenen Gehorsam, der indes kein blinder „Kadaver-Gehorsam“ ist.
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#1   jolie   13:33:48 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
der liberale herr professor
bemerkt hier etwas, was glaubenstreue katholiken schon jahrelang monieren: dass diese unsägliche konzilserklärung einen bruch mit der traditionellen kirchlichen lehre darstellt.
dieser bruch ist wasser auf die mühlen der progressiven, wie der artikel eindrucksvoll belegt.
wann wird rom diese zweideutigen konzilspassagen korrigieren?
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