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Montag, 12. Dezember 2005 19:01
Richter als Steigbügelhalter der Kinderabtreiber
In Österreich bedrängen gegenwärtig sozialistische Parteibonzen, denen die Kinderabtreibung ein Anliegen ihres erkalteten Herzens ist, eine dynamische Gruppe jugendlicher Lebensschützer.
Ein Mitglied der 'Jugend für das Leben' im Einsatz für die Ungeborenen
Ein Mitglied der ‘Jugend für das Leben’ im Einsatz für die Ungeborenen
(kreuz.net, Linz) Am 4. Juni 2005 veranstaltete die Kinderschutzorganisation ‘Jugend für das Leben’ eine große Kundgebung in Linz.

Der Anlaß wurde mit einem Flugblatt beworben, auf dem folgendes zu lesen war:

„Hemmungslose Kindestötung: Forderung nach Abtreibung bis zur Geburt (zum Beispiel Beschluß am 38. Bundesparteitag der ‘Sozialdemokratischen Partei Österreichs’ vom 30. 11. 2004)“.

Gegen diese Aussage brachten sozialistische Parteibonzen beim Landesgericht Linz eine Klage gegen die aktiven Jugendlichen ein.

Die Klage verlangte die Unterlassung und den Widerruf der Behauptung, die SPÖ fordere „hemmungslose Kindstötung“ und „Abtreibung bis zur Geburt“.

Zugleich wurde eine sogenannte Einstweilige Verfügung beantragt. Sie zielte darauf ab, der ‘Jugend für das Leben’ die weitere Verbreitung der zitierten Behauptungen zu verbieten.

Wenn eine Klage – die zur Einleitung eines Prozesses dient – und ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung – der zu einem Provisorialverfahren führt – miteinander verbunden werden, ist es üblich, daß Gerichte zuerst über den Provisorialantrag entscheiden, weil eine Rechtssache auf diese Weise rasch und mit wenig Aufwand bis in die dritte Instanz – den Obersten Gerichtshof – herangetragen werden kann.

Wenn die Entscheidung des Höchstgerichtes vorliegt, erübrigt sich in aller Regel die Führung eines mit einem Urteil endenden Prozesses.

Doch das Landesgericht Linz entschied nicht über den Provisorialantrag, sondern beraumte eine Verhandlung an und fällte sodann die beantragte Einstweilige Verfügung und das Urteil in einem.

Die 'Jugend für das Leben' läßt Kinderherzen schlagen
Die ‘Jugend für das Leben’ läßt Kinderherzen schlagen
Beide gerichtlichen Entscheidungen fielen gegen die ‘Jugend für das Leben’ aus.

Zum von der ‘Jugend für das Leben’ verantworteten Text traf das Landesgericht Linz die folgende Tatsachenfeststellung:

„Die klagende Partei (SPÖ) hielt … den 38. Ordentlichen Bundesparteitag ab und stellte der SPÖ-Bundesfrauenvorstand in diesem Zusammenhang den Antrag Nr. 34, welcher in der Folge vom Bundesparteitag unstrittig angenommen und daher beschlossen wurde.“

Dann zitiert das Gericht aus dem Antrag Nr. 34 und dem Parteitagsbeschluß:

„Der Bundesparteitag der SPÖ fordert daher: … Herausnahme der Regelung des Schwangerschaftsabbruches aus dem Strafgesetzbuch, Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand. Die notwendigen Regelungen sollen im Bereich des Gesundheitsrechtes erfolgen; dafür bieten sich in unserem Rechtssystem das Krankenanstaltenrecht und das Ärzterecht an.“

Ein Gruppenbild der 'Jugend für das Leben' aus dem Jahr 2003
Ein Gruppenbild der ‘Jugend für das Leben’ aus dem Jahr 2003
Das Landesgericht Linz stellte fest, daß die Behauptung der ‘Jugend für das Leben’, die SPÖ fordere „hemmungslose Kindestötung“ sowie „die Abtreibung bis zur Geburt“, unrichtig und ehrrührig sei und eine Verdrehung der Tatsachen darstelle.

Die rechtliche Beurteilung erklärt, daß die Unwahrheit der verbreiteten Tatsachenbehauptung – nämlich die Forderung nach Abtreibung bis zur Geburt – bekannt gewesen sei. Deshalb sei das Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeschlossen.

Das ist die wesentliche Begründung des Gerichtes.

Das Gericht hat den Text des Parteitagsbeschlusses – den ‘Jugend für das Leben’ als Forderung der Abtreibung bis zur Geburt interpretierte – zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig stellte es fest, daß die Verbreitung des Parteitagsbeschlusses angeblich eine „Verdrehung der Tatsachen“ darstellt.

Über die Unzulässigkeit der wertenden Äußerung von der „hemmungslosen Kindestötung“ sagt es überhaupt nichts.

Der Rechtsanwalt der ‘Jugend für das Leben’ rekurrierte gegen die Einstweilige Verfügung und legte gegen das Urteil Berufung ein.

Dabei argumentierte er wie schon im Verfahren erster Instanz, daß der von der ‘Jugend für das Leben’ veröffentlichte Text dem Parteitagsbeschluß entspreche und folglich wahr sei.

Klage und Provisorialantrag wären daher abzuweisen gewesen.

Seit Jahren gehen die Lebensschützer für das Recht der ungeborenen Kinder auf die Straße
Seit Jahren gehen die Lebensschützer für das Recht der ungeborenen Kinder auf die Straße
Die Forderung des Parteitagsbeschlusses, daß die Kinderabtreibung kein Straftatbestand sei, beinhalte die Aussage, daß Abtreibung bis zur Geburt straffrei sei beziehungsweise überhaupt nicht strafbar sein solle.

Das Landesgericht Linz sei auf dieses Argument erstaunlicherweise nicht eingegangen.

Der Entscheid verwundere um so mehr, als rauhe Töne in der politischen Diskussion seit vielen Jahren von den Gerichten als Ausfluß der Meinungsfreiheit betrachtet werden.

So hielt ein österreichisches Gericht die Bezeichnung eines Spitzenpolitikers als „Trottel“ für zulässig.

In Linz wurde dagegen die interpretierte Wiedergabe eines Parteitagsbeschlusses verboten und der – gemessen an der üblichen Rechtssprechung – eher milde Kommentar dazu als unzulässig bewertet.

Die Angelegenheit liegt gegenwärtig bei der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Linz.

Es scheint, daß dieses Gericht die gleiche Strategie wie das Landesgericht Linz verfolgen will.

Man gedenkt erneut, nicht über den Rekurs gegen die Einstweilige Verfügung zu entscheiden, sondern eine Berufungsverhandlung anzusetzen.

Darum ist nach Angaben des Rechtsanwaltes der ‘Jugend für das Leben’ zu befürchten, daß die skandalösen Entscheide des Landesgerichtes Linz von der nächsthöheren Instanz bestätigt werden.

„Ich glaube daher nicht mehr an einen Einzelfall, sondern hege die schlimmsten Befürchtungen“, erklärt der Rechtsanwalt von ‘Jugend für das Leben’ in einer Stellungnahme:

Werden die Lebensschützer künftig die Dinge noch beim Namen nennen dürfen?
Werden die Lebensschützer künftig die Dinge noch beim Namen nennen dürfen?
„Das Konzept, das dahinter steht, dürfte sein, still und leise zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu kommen, die den Lebensschützern verbietet, die Dinge beim Namen zu nennen.“

An eine solche höchstgerichtliche Entscheidung müßten sich alle Gerichte in ganz Österreich halten. Damit könnte jede mißliebige Meinungsäußerung im Keim erstickt werden.

Der Rechtsanwalt spricht darum von einem „Fall von Parteilichkeit“ und appelliert an die Öffentlichkeit, die ‘Jugend für das Leben’ zu unterstützen.

Wenn sich Lebensschützer und Kinderfreunde jetzt nicht zur Wehr setzen würden, könnten in Österreich schon bald Zitate zum Beispiel aus der Enzyklika ‘Evangelium Vitae’ von Papst Johannes Paul II. verboten werden.

Darum ist eine zahlreiche Teilnahme an der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Linz notwendig. Sie findet statt am:

14. Dezember 2005 um 13.00 Uhr
beim Oberlandesgericht Linz
Gruberstraße 20
3. Stock, Saal 330
4020 Linz

Kinderschützer und Bürgerrechtler sind dringend aufgerufen, an der Berufungsverhandlung teilzunehmen, damit den Richtern klar werde, daß ein öffentliches Interesse besteht.

Das Verfahren kann auch durch Schreiben an den Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz unterstützt werden. Freundlich soll darin ein Interesse zur Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 14. Dezember 2005 geäußert werden. Damit kann die Frage verbunden werden, ob eine Anwesenheit möglich ist:

Herrn
Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz
Geschäftszahl: 2 R 172/05 k
Gruberstraße 20
A-4020 Linz
Faxnummer: 05-7601-211 11 44

Man kann sich mit derselben Frage auch telefonisch an die Abteilung 2R des Oberlandesgerichtes wenden (Tel. 0732/7601-1502 – vom Ausland: 0043/732/7601-1502).

Im Anschluß an die Verhandlung ist vorgesehen, daß sich die Teilnehmer zusammensetzen.

© Bilder: Jugend für das Leben
6 Lesermeinungen:
Mittwoch, 14. Dezember 2005 03:33
Midshipman Casey: Ich denke …
Spenden würde den jungen Leuten auch helfen, die Rechtskosten zu bezahlen.
Dienstag, 13. Dezember 2005 11:42
Michael G: Wir können Helfen
Beten und Beten,
Ich bin mir sicher das es ein schwerer Weg für JFL ist aber er ist nicht unmöglich und ich bete für Sie und den vielen getöteten Kinder.
Dienstag, 13. Dezember 2005 10:36
griffo: Die Linzer Jugend
ist ohne jede Chance. richard hat 1000% Recht. Furchtbar!!!
griffo
Dienstag, 13. Dezember 2005 10:15
Beobachterin: Richard: Zustimmung!
Richard, Ihr Kommentar gefällt mir sehr gut. Das soll extra gesagt werden. Da ist auch gar nichts mehr hinzuzufügen
Montag, 12. Dezember 2005 19:54
richard: Gegen das rote Fußvolk
nehme ich nicht Stellung. Die breite Masse der Rotwähler sind „biedere“ Arbeiter und Angestellte, die „soziale Sicherheit“ wollen und damit ihrer Mienung nach rot wählen müssen. Auf diesem biederen und nicht marxistischem Fußvolk sitzt als Pyramide die marxistisch und moralisch verfaulte Bonzokratie, unendlich arbeitsscheu, redegewandt, unredlich, unehrlich, ohne jedwede Wertordnung und nur sich selbst und der Karriere verpflichtet. Ich kenne diese roten Seilschaften sehr sehr gut. Sie reichen natürlich in die Verwaltung und Rechtssprechung, Justiz und Polizei! Überall gibt es diese miesen Typen. Die angeklagte Jugend in Linz kann deshalb mit keinem fairen, der Gerechtigkeit dienenenden Verfahren rechnen! Der „Einbruch des Kommunismus“ in die Kirche und Gesellschaft ist eine konziliäre und nachkonziliäre Tatsache und frißt sich wie ein tiefer Schwelbrand weiter. Das Leben an sich zählt in dieser Gedankenwelt nicht mehr, sondern nur mehr die Nützlichkeit. Das furchtbar Traurige ist, daß die sogenannten Christparteien ÖVP/CDU keinen Deut besser sind als die Mord-Marxisten. Sie sind noch größere Heuchler, weil sie entweder schweigen, dulden oder zustimmen. Das gilt auch für Teile der christlichen Kirchen! Deshalb müssen alle, die Lebensschutz ernst nehmen, nicht nur demonstrieren, sondern gezielt und konkret auch Frauen in Not Hilfe jeder Art anbieten können.
richard
Montag, 12. Dezember 2005 19:32
Athanasius: Realer Sozialismus!
Maulkörben der Gegner
Befürworten der Tötung
Überwachungsstaat
Einbinden der Freiheit von nicht Linken
Beherrschung des politischen Systems und trotzdem sich eine ‘demokratische Strömung’ nennen.

Lob für die jungen Lebensschützer.

Die Wende kommt, hoffentlich. Und viele Jugendlichen glauben den Märchen und Lügen der Sozialisten nicht mehr. Trotz der pro-death Medienpropaganda.
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