11:01:02 | Mittwoch, 14. Dezember 2005
Das eidgenössische Parlament wünscht sich, daß die Fahndung nach behinderten Menschen und deren effektive Vernichtung noch verfeinert wird.
(kreuz.net, Bern) Gestern hat der Ständerat – die zweite Kammer des eidgenössischen Parlamentes – einer
Motion des Nationalrates – der ersten Kammer – zugunsten einer besseren Ausmerzung von Behinderten zugestimmt.
Jetzt muß der Bundesrat – die Regierung der Eidgenossenschaft – Vorschläge zur Verwässerung des bestehenden
Gesetzes ausarbeiten.
Der Bundesrat kündigte seine Freude über die Motion an und versprach, die Arbeiten
ab Mitte 2006 zu beginnen. Zahlreiche politische Vorstöße und Volksentscheide wie das Ja zur Fristenlösung
im Jahr 2002 rechtfertigten diesen Schritt, das heißt: eine weitere Vernichtung von menschlichem Leben.
Der Ständerat folgte mit 24 zu 18 Stimmen dem Vorschlag einer Kommissionsminderheit. Die Mehrheit hatte
noch erklärt, daß man in einem ethisch so sensiblen Bereich Grenzen ziehen müsse.
Selbst wenn die
sogenannte
Präimplantationsdiagnostik nur begrenzt zugelassen werde, öffne sie dennoch einer neuen Selektionsmethode –
die bis zur Geschlechterauswahl reichen könne – Tür und Tor.
Es fiel auch das Argument, daß Eltern
behinderter Kinder mit der Zulassung der Frühvernichtung von Behinderten zunehmend unter Druck geraten
werden.
Wer die Präimplantationsdiagnostik wolle, müsse die Frage beantworten, ob er das Recht, behindert
zu sein, nicht antastet.
Die Befürworter der Behindertenjagd erklärten dagegen, daß es Aufgabe der
Politik sei, sich mit „immer neuen wissenschaftlichen Methoden“ zu befassen.
Das Hauptargument der behindertenfeindlichen
Politiker rechtfertigt den Teufel mit Beelzebul: Wenn es erlaubt sei, ein Kind wegen einer Behinderung
abzutreiben, dann müsse es auch legitim sein, das behinderte Kind bereits vor seiner Einpflanzung in
den Mutterleib umzubringen.
Bereits früher hat die sogenannte ‘Nationale Ethikkommission’ die Präimplantationsdiagnostik
gefordert. Die Kommission erklärte beschwichtigend, daß nur jene Kinder untersucht und vernichtet werden
sollen, deren Eltern genetische Risiken für eine schwere Krankheit mitbringen.
Die Bioethikkommission
der Schweizer Bischofskonferenz wies die Behindertenjagd als „ausdrückliche Politik der Eugenik“ und
„Affront für behinderte Menschen“ zurück. Die Unterscheidung von „akzeptablen“ und „inakzeptablen“ Embryonen
sei willkürlich.
Bekanntlich sind kirchliche Schreibtischproteste dieser Art wirkungslos.
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#5
moralheute 19:24:17 | Samstag, 18. September 2010
#4
BossCo139 10:16:42 | Freitag, 16. Dezember 2005
#3
peterpan 17:38:29 | Donnerstag, 15. Dezember 2005
#2
griffo 12:12:57 | Mittwoch, 14. Dezember 2005
#1
Athanasius 11:41:18 | Mittwoch, 14. Dezember 2005