08:05:48 | Samstag, 24. Dezember 2005
Weihnachtsenzyklika + Was sich der Papst im Fernsehen anschaut + Umstritten wird noch umstrittener + Abgelehnt + Stall ausmisten!
Weihnachts- EnzyklikaVatikan. Die erste Enzyklika von Benedikt XVI. wird im Januar veröffentlicht.
Sie wird aber das Datum vom 25. Dezember tragen, sagte Vatikansprecher Joaquin Navarro-Valls laut Angaben
der italienischen Nachrichtenagentur ‘Ansa’. Laut Medienberichten trägt das päpstliche Sendschreiben
den Titel „Deus Caritas Est“ – Gott ist die Liebe. Zuvor hatten italienische Medien berichtet, daß die
Enzyklika bereits am 8. Dezember erscheinen werde.
Was sich der Papst im Fernsehen anschautVatikan.
Benedikt XVI. schaut sich im Fernsehen Nachrichten und ausgewählte Musiksendungen an. Das erklärte Vatikansprecher
Joaquin Navarro-Valls in einem italienischen Fernsehinterview. Der Heilige Vater verfolge zur Mittagszeit
deutsche Nachrichten und am Abend die italienischen Tagesschauen.
Umstritten wird noch umstrittener
Südkorea. Der südkoreanische Biotechniker Hwang Woo Suk (52) hat die bewußte Manipulation von
Ergebnissen
seiner angeblichen Forschung an Kinderzellen eingestanden. Gestern Freitag legte er seine Professur an
der ‘Seoul National University’ zurück. Die südkoreanische Regierung, die Hwang bisher großzügig unterstützte,
behielt sich Schritte vor. Hwang hatte im Mai im US-Fachjournal ‘Science’ behauptet, neun Zwillinge produziert
zu haben, die dasselbe Erbgut aufwiesen wie ihre kranken, bereits geborenen Zwillingsgeschwister. Zuvor
war Hwang wegen verbotener
Eizellenspenden durch seine Mitarbeiterinnen in die Schlagzeilen geraten.
AbgelehntDeutschland. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat
ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Selbsttötung
gegen den Schweizerischen Zusammenschluß zur Verbreitung des assistierten Selbstmordes
‘Dignitas’ eingestellt.
Die Klage war vom deutschen Lebensschützer Klaus Günter Annen eingebracht worden. Die Todesgesellschaft
ist seit Ende September in Hannover in Norddeutschland tätig. „Selbsttötung ist nach dem Strafgesetzbuch
keine Straftat“, erklärte der Oberstaatsanwalt vor der Lokalpresse. Daher sei die Beihilfe dazu ebenfalls
nicht zu bestrafen. In Deutschland sei weder die Vermittlung noch die Beihilfe zum Selbstmord verboten.
Anders sehe es beim Hilflosenmord aus. In einem solchen Fall würde die Staatsanwaltschaft „natürlich“
tätig werden.
Stall ausmisten!„Nach dem Willen der Kirche sollen wir wissen, daß Christus nicht nur
das eine Mal in die Welt gekommen ist. Er ist bereit, zu jeder Stunde und in jedem Augenblick zu uns zu
kommen und durch seinen Geist mit der Fülle seiner Gnaden in unserem Herzen zu wohnen. Nur müssen wir
wegräumen, was in uns seinem Kommen im Weg steht.“
Karl Kardinal Borromäus, † 3. November 1584 in Mailand
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#2
Dr. Otterbeck 10:13:18 | Mittwoch, 28. Dezember 2005
#1
Christin 18:10:58 | Dienstag, 27. Dezember 2005