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Dienstag, 27. Dezember 2005 11:13
Am Tag des Heiligen Stephanus mußte ich eine kurze Strecke mit dem Zug zurücklegen. Im Abteil fand ich ein Exemplar der Gratiszeitung ‘20Minuten week’ vom 22. Dezember. Bericht einer Schweizer Ordensschwester.
Zurück zum Artikel 30 Lesermeinungen:
Donnerstag, 29. Dezember 2005 17:08
tsinata †: @@Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Art. 261 verbietet Religionsparodie,Art. 261bis verbietet Herabwürdigung relig. Personen(gruppen)Fassen wir nochmals zusammen: es gibt sehr wohl eine juristische Handhabe gegen das Treiben von Musikbands, die sich auf das Parodieren und die Verächtlichmachung von Religion und religiös gebundenen Menschen spezialisiert haben! Während Art. 261 StGB den Mißbrauch religiöser Symbole, kultischer Gegenstände etc. verbietet, hat Art. 261bis die Menschenwürde im Auge, die durch Herabsetzung von Personen eines beliebigen religiösen Bekenntnisses gefährdet ist. Wenn eine Band sich ganz und gar darauf spezialisiert hat, Angehörige einer bestimmten Konfession zu verhöhnen, ihren Kult zu parodieren, ihre Amtsträger herabzuwürdigen, dann sind – zumindest nach Art. 261bis – staatliche Stellen verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten, falls sie von solchen Delikten erfahren!
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch


schön das dies endlich EINMAL geschrieben wird !

auch frau carla del ponte (wurde schon hier über sie diskutiert) sollte informiert werden.
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:59
_xyz_: Wehrt Euch gegen Religionshetze !
Thomas A. Höck: Art. 261 verbietet Religionsparodie,Art. 261bis verbietet Herabwürdigung relig. Personen(gruppen)Fassen wir nochmals zusammen: es gibt sehr wohl eine juristische Handhabe gegen das Treiben von Musikbands, die sich auf das Parodieren und die Verächtlichmachung von Religion und religiös gebundenen Menschen spezialisiert haben! Während Art. 261 StGB den Mißbrauch religiöser Symbole, kultischer Gegenstände etc. verbietet, hat Art. 261bis die Menschenwürde im Auge, die durch Herabsetzung von Personen eines beliebigen religiösen Bekenntnisses gefährdet ist. Wenn eine Band sich ganz und gar darauf spezialisiert hat, Angehörige einer bestimmten Konfession zu verhöhnen, ihren Kult zu parodieren, ihre Amtsträger herabzuwürdigen, dann sind – zumindest nach Art. 261bis – staatliche Stellen verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten, falls sie von solchen Delikten erfahren!
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:57
tsinata †: @Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Vereinsgründung: Ziel des Vereins wäre die juristische Verfolgung von Delikten gegen den Art. 261 und Art. 261bis StGB in der Schweiz.

nicht so bescheiden! warum nur in der schweiz. wie ich es schon (leider nur einmal ohne nachdruck) aind die Catholic Boys seit 16 jahren auch in deutschland, frankreich, italien, uk, slowakei, holland und ungarn tätig.

einen Verbot der TV-Sender Viva und MTV -die immer wieder fragwürdige clips ausstrahlen- könnte der verein sicher auch als ziel haben.

Der Verein würde dafür Juristen beauftragen oder – im besten Falle – hätte er eigene kompetente Juristen unter seinen Mitgliedern.

tomy for president!
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:27
_xyz_: tsinata – von hinten gelesen: (s)atanist !
Tatsächlich könnte man an eine Vereinsgründungdenken! Ziel des Vereins wäre die juristische Verfolgung von Delikten gegen den Art. 261 und Art. 261bis StGB in der Schweiz. Dem Verein würden katholische Personen angehören, die der wohlfeilen und billigen Religionshetze, die z.B. bestimmte Rockbands zu ihrem täglichen Broterwerb erhoben haben, Paroli bieten wollen. Der Verein würde dafür Juristen beauftragen oder – im besten Falle – hätte er eigene kompetente Juristen unter seinen Mitgliedern.
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:06
tsinata †: @Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch


Gut zu wiederholen, man bekommt nie genug davon. Noch sicherer wäre, wenn jeder Anzeige erstatten würde! Sie könnten auch die Koordination einer Sammelklage übernehmen.

Fax an Dr.iur. Andreas Brunner (Leitender Oberstaatsanwalt) und Kopie an Dr. iur. Markus Notter (zuständigen Regierungsrat) /Fax (+41)043 259 42 98 können die Bearbeitung des Falls beschleunigen.
Donnerstag, 29. Dezember 2005 09:21
_xyz_: Art. 261 verbietet Religionsparodie,Art. 261bis verbietet Herabwürdigung relig. Personen(gruppen)
Fassen wir nochmals zusammen: es gibt sehr wohl eine juristische Handhabe gegen das Treiben von Musikbands, die sich auf das Parodieren und die Verächtlichmachung von Religion und religiös gebundenen Menschen spezialisiert haben! Während Art. 261 StGB den Mißbrauch religiöser Symbole, kultischer Gegenstände etc. verbietet, hat Art. 261bis die Menschenwürde im Auge, die durch Herabsetzung von Personen eines beliebigen religiösen Bekenntnisses gefährdet ist. Wenn eine Band sich ganz und gar darauf spezialisiert hat, Angehörige einer bestimmten Konfession zu verhöhnen, ihren Kult zu parodieren, ihre Amtsträger herabzuwürdigen, dann sind – zumindest nach Art. 261bis – staatliche Stellen verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten, falls sie von solchen Delikten erfahren!
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch
Mittwoch, 28. Dezember 2005 21:18
tsinata †: @Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Vielen Dank nochmals an den Leser tsinata …
Der kleine Chat hat sich wirklich gelohnt.


Aber gerne geschehen. Geteilte Freude ist doppelte Freude. Es ist immer so ein Vergnügen Dialoge auf einer solchen hohen intellektuellen und fachlichen (und gegen Schluss sogar literarischen) Ebene zu führen. Und welch eine Effizienz: die Catholic Boys werden sicher bald verhaftet.
Mittwoch, 28. Dezember 2005 19:01
_xyz_: tsinata – von hinten gelesen: (s)atanist ! Art. 261bis – Kein Widerspruch!
Die hier aufgeführten akadem. Titel bei meinem Namen wurden mir vom Leser tsinata verliehen, darauf weise ich eigens hin! Auf kreuz.net als Quelle kann man sich berufen, muß es aber nicht! Es gibt noch weitere beweiskräftige Informationsquellen! – Vielen Dank nochmals an den Leser tsinata = (S)atanist. Der kleine Chat hat sich wirklich gelohnt. Bei ihm fühle ich mich an Goethes Faust erinnert: „Ich bin ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und doch das Gute schafft …“
Mittwoch, 28. Dezember 2005 18:58
Yersinia: „zur getretenen Minderheit geworden“
wer, wie, wo? die eigenen, verdrängten Erfahrungen von Schmerz und Unterdrückung auf das Christentum projiziert? – dann ist diese Aussage verständlich; btw: derartige Aussagen, „wie arm man doch sei“, nehmen manche als Rechtfertigung für eigene Unterdrückungs(un-)taten; da wird dann fleißig auf andere – die vermeintlich „das Böse“ repräsentieren – draufgetreten; ein sozialpsychologischer Mechanismus, der auch bei fundamentalistischen Christen gut zu beobachten ist;
Mittwoch, 28. Dezember 2005 18:49
tsinata †: @Prof. Dr. jur. Thomas A. Höck
… Hier nochmals die Kontaktdaten zur Anzeige dieser strafbaren Handlungen: Staatsanwaltschaft Zürich: (+41) 044 252 40 95, Kantonspolizei: infa@kapo.zh.ch

man kann es nie genug wiederholen

und nicht vergessen: sich auf kreutznet beziehen, es gibt dem ganzen einen noch ernsthafteren eindruck
Mittwoch, 28. Dezember 2005 18:43
_xyz_: tsinata – von hinten gelesen: (s)atanist ! Art. 261bis
Danke für den Hinweis! Dies soll sich hinter die Ohren schreiben, wer hier rassistisch auftritt! (Ich muß mich damit nicht angesprochen fühlen!) Es bleibt also dabei: das Auftreten der genannten Bands stellt ein OFFIZIALDELIKT dar, denn sie verhöhnen in einer Art. 161bis verletzenden Weise katholische Gläubige und Amtsträger! Hier nochmals die Kontaktdaten zur Anzeige dieser strafbaren Handlungen: Staatsanwaltschaft Zürich: (+41) 044 252 40 95, Kantonspolizei: infa@kapo.zh.ch
Mittwoch, 28. Dezember 2005 18:33
tsinata †: @Dr. jur. Thomas A. Höck
den ganzen Artikel:

Art. 261bis 1

Rassendiskriminierung

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Mittwoch, 28. Dezember 2005 18:20
_xyz_: Kein Offizialdelikt ?
„Art. 261 bis“ IST jedoch ein Offizialdelikt! Dort ist mit Strafe bedroht,
„…wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt …“ !!!
In den genannten satanistisch-religionsparodierenden Aufführungen und Verlautbarungen KEINE solche gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung gegen Personen katholischen Glaubens (z.B. kathol. Amtsträger!) erkennen zu wollen, wäre ein regelrechter Mutwille zum amtlichen Wegschauen! Die Behörden sind also von Amts wegen GEZWUNGEN zu handeln! Dies ist ein wichtiger Hinweis an alle Leser! Schreibt Protestmails an die Staatsanwaltschaften, beruft Euch auf Art. 261bis ! Dank an den Leser tsinata (=Satanist) für den wertvollen Hinweis! Hier nochmals die Kontaktdaten: Oberstaatsanwalt in Z.: FAX (+41) 044 252 4095, Kantonspolizei in Z.: infa@kapo.zh.ch
Mittwoch, 28. Dezember 2005 18:14
tsinata †: tsinata: @Thomas A. Höck –
und vergiss auch nicht die staatsanwaltschaft auf kreutznetz aufmerksam zu machen, es sind durchaus diskussionen und kommentare, die für sie von grosser interesse sein könnten (zB unter dem aspekt vom Art. 261bis StGB)
Mittwoch, 28. Dezember 2005 17:24
_xyz_: tsinata – von hinten gelesen: (s)atanist !
Du mußt die Un-Rechtsgrundlage ja kennen, auf der Du stehst! Immerhin ein Hinweis an die Leser – bes. aus dem Raum Zürich! – und die Behörden! Interessant auch, wie das Generalvikariat auf die öffentliche Verhöhnung der katholischen Kirche reagiert!
Mittwoch, 28. Dezember 2005 17:15
tsinata †: @Thomas A. Höck –
da es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt, musst du aber schon anzeige erstatten, ein info-fax an die staatsanwalschaft reicht nicht
Mittwoch, 28. Dezember 2005 17:09
_xyz_: tsinata – von hinten gelesen: (s)atanist !
–-- Irgendwo muß man anfangen! –---
Mittwoch, 28. Dezember 2005 17:01
tsinata †: Catholic Boys – Oberstaatsanwaltschaft
… Aus diesem Grunde habe ich die Zürcher Kantonspolizei , die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons und das Generalvikariat …

ich würde empfehlen auch die Staatsanwaltschaft in Deutschland, Frankreich, Italien, UK, Slowakei, Holland und Ungarn, wo die Gruppe seit bald 17 Jahren immer wieder auftritt. Oder doch Interpol ?
Mittwoch, 28. Dezember 2005 15:17
_xyz_: An Benedikt
Bitte wenden Sie sich aber auch an die genannten Behörden! Ich habe ja einige Kontaktmöglichkeiten benannt.
Auf der Homepage von „Jesus and the gurus“ finden sich ganze Galerien und Videoaufzeichnungen der Auftritte dieser Band. (Also genug und übergenug Beweismaterial!!!) Bei all diesen Darbietungen wird in deutlich die christliche Religion herabwürdigender Weise mit allem hantiert, was im Art. 261 Schweizer Strafgesetzbuch vor solchem Mißbrauch geschützt ist: Kreuze, Kultgerät, Kultgewänder, Ordenskleidung etc. Auffallend ist die Nähe zur Sado/Maso-Szene.
In den Interviews bezeichnet sich die Band offen als „blasphemisch“, eine CD ist betitelt „Satans little helpers“ und es wird gehöhnt, man sei doch nicht „satanistisch“, würde man sich sonst nicht „Satan and the gurus“ nennen …
Mittwoch, 28. Dezember 2005 14:58
Benedikt78: Lassen Sie es uns wissen,
wenn Ihre Bemühungen Früchte tragen sollte. Ich hoffe es, auch wenn ich es nicht erwarte!

Wir sind im „christlichen Europa“ in Wahrheit schon zur getretenen Minderheit geworden. Man stelle sich vor, derartiges würde „moslemischen Mitbürgern“…! Unvorstellbar, nicht wahr? Erschrickt hier noch jemand??

Das ist nun wirklich so. Geschützt werden im christlichen Abendland nur exotische Religionen. Zum Thema Islam hat die Junge SVP Luzern eine sehr gute Broschüre herausgegeben. „Der Islam in der Schweiz und Europa. er Weg von Gott zu Allah?“Ich habe ein paar Exemplare bestellt. Wenn jemand Interesse daran hat, kann er mir seine Adresse zusenden. Ich kann dann die Broschüre weiterschicken!
Mittwoch, 28. Dezember 2005 11:43
_xyz_: Art. 261 Schweizer Strafgesetzbuch – Behörden verständigen !
Ich will nicht glauben, daß Bibelverbrennungen und dergl. noch als legitimer Ausdruck künstlerischer Freiheit durchgeht. Die in der Anzeigenzeitung angekündigten Straftaten müssen nicht ungeahndet bleiben! Es kommt darauf an, die zuständigen Stellen zu informieren und das öffentliche Interesse an einer konsequenten Verfolgung solcher Delikte durch entsprechende Zuschriften, Wortmeldungen, Anrufe etc. zu dokumentieren. Aus diesem Grunde habe ich die Zürcher Kantonspolizei ( infa@kapo.zh.ch ), die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons (Fax (+41) 044 252 40 95 ) und das Generalvikariat ( generalvikariat@zh.kath.ch ) von den gut dokumentierten strafbaren Handlungen informiert und zu angemessenen Reaktionen aufgefordert. Es wird sich nun erweisen, ob der Art. 261 in Geltung ist oder eine bloße Makulatur bildet!
Mittwoch, 28. Dezember 2005 11:30
private-notes: Merkwürdige Veranstaltungen
Ich bin ein Gegner solcher Veranstaltungen. Und mir wäre es egal, welche Weltreligion dafür herhalten muss, um dem Amusement einiger Leute zu dienen.
Die Veranstalter mögen sich auf künstlerische Freiheit, auf Aktionismus herausreden – aus meiner Sicht geht es dabei um den (als spielerisch getarnten) Raubzug an kulturellen und spirituellen Werten.

Die seltsame Gier sich zu amüsieren, und zwar um jeden Preis, mag unaufhaltsam sein, und wenn sie es mögen, sollen sie sich in dunklen Kellern treffen und peitschen und die Stiefel lecken – dies in einen religiösen Kontext zu stellen, ist zumindest äußerst merkwürdig.

Nun, wenn solche Veranstaltungen gegen das Gesetz verstoßen und wenn es hier Leute gibt, die sich rechtsgelehrt geben, warum klagt dann niemand? Warum bleibt es bei diesen zaghaften Äußerungen auf in sich geschlossenen Medien?
Mittwoch, 28. Dezember 2005 09:24
_xyz_: Art. 261 „Störung der Glaubens- und kultusfreiheit“
Hier die einschlägige Norm aus dem Schweizer Strafgesetzbuch. Zur Beweissicherung kann übrigens auch die Homepage der sog „catholic boys“ dienen. Sie bildet als solche schon einen Straftatbestand!

Art. 261
Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,

wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,

wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,

wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
Dienstag, 27. Dezember 2005 18:46
richard: Vieles ist „unter Strafe gestellt“,
in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Es gibt zehntausende §, die verbieten. Angewendet werden sie von Menschen: weisungsgebundenen Staatsanwälten und um die Karriere besorgten Richtern. „Die Justiz ist zur Hure der Politik geworden“, las ich kürzlich. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Wir sind im „christlichen Europa“ in Wahrheit schon zur getretenen Minderheit geworden. Man stelle sich vor, derartiges würde „moslemischen Mitbürgern“…! Unvorstellbar, nicht wahr? Erschrickt hier noch jemand???
richard
Dienstag, 27. Dezember 2005 18:45
tsinata †: Catholic Boys
Als Support dienen die ähnlich unredlichen Catholic Boys in Heavy Leather. Eine Anti-Weihnachtsshow, gegen die Rammstein wie ein Knabenchor der Pfadfinder wirken. Garantiert.

danke für die werbung
Dienstag, 27. Dezember 2005 18:32
Yersinia: gibt es Belege für die Authentizität
dieses „Berichtes“? – zumindest in Österreich ist das Religionsbekenntnis geschützt, seine Schmähung unter Strafe gestellt; andererseits unterscheiden sich rechtsstaatliche Demokratien eben von religiös-fundamentalistischen Diktaturen – unter anderem auch im Umgang mit Verunglimpfungen religiöser Bekenntnisse;
Dienstag, 27. Dezember 2005 18:07
Beobachterin: Pressezensur
Daß in der allgemeinen Presse zu bestimmten Themen nur zustimmende Briefe abgedruckt werden, ist weder neu noch ein Geheimnis noch unverständlich.

Wenn es nicht so wäre, wären ja gewisse Dinge nicht durchzusetzen. So aber denkt jeder Normaldenkende, daß nur er so denkt – vielleicht unnormal – und alle anderen normal.

So funktioniert Mediendemokratur und (Um)-erziehung.
Dienstag, 27. Dezember 2005 14:24
Benedikt78: Guter Leserbrief
Aber der Inhalt wird an den Schreibfritzen abträufeln. Die NLZ betätigt sich als Monopolzeitung seit langem an der Demontierung des Katholizismus in Luzern. So werden Leserbriefe von Katholiken selten abgedruckt. Auch bei der Abstimmung zur registrierten Partnerschaft (Homo-Ehen) wurden nur(!) befürwortende Leserbriefe abgedruckt. Skeptische Leserbriefe fielen der Zensur zum Opfer.

Man sollte den Mut haben, dass man sich endlich gegen die schleichende Unterwanderung und dem gezielten lächerlich-machen unseres Glaubens zur Wehr setzt!
Dienstag, 27. Dezember 2005 14:06
Römisch-Katholisch: Verunglimpfung des Christentums
Kurt Koch, Bischof von Basel schrieb mal zu diesem Thema in der „Neuen Luzerner Zeitung“, nach dem diese eine provokative Darstellung des letzten Abendmahls am Hohen Donnerstag 2005 abdruckte, einen deutlichen Leserbrief.

Unter dem folgenden Link kann man ihn nachlesen:
http://www.bistum-basel.ch/seite.php?na=1,1,0,39542,d

Es wird im Artikel gefragt, was man rechtlich tun kann. Meiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder klärt man mal ab, ob irgendwelche Urteile über die Verunglimpfung anderer Religionen (Judentum oder Islam) gefällt worden sind und versucht dann irgendwie, diese auch für das Christentum geltend zu machen oder dann hat man einfach den Mut, und erstattet Anzeige. Vielleicht bräuchte es auch mehrere Leute, die dies tun!
Dienstag, 27. Dezember 2005 14:03
Benedikt78: Der Respekt fehlt
Das ist nun leider so. Wenn man den Koran rezitiert und damit auf das wahre Wesen dieses Kultes hinweist, wird man gleich angezeigt. Wenn man die christliche Religion durch den Dreck zieht, ist man hip und kommt in die Zeitung. Es ist wirklich eine Schande! Kommt dazu, dass sich in solchen „Parties“ auch in Massen Halbnackte rumtreiben.

Freud – an sich kein Freund von mir! – hat es treffend formuliert: Der Verlust der Scham ist das erste Anzeichen von Schwachsinn!

Das kann man in dem Fall nur unterstreichen!
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