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Dienstag, 27. Dezember 2005 11:13
Infernales zum Heiligen Abend
Am Tag des Heiligen Stephanus mußte ich eine kurze Strecke mit dem Zug zurücklegen. Im Abteil fand ich ein Exemplar der Gratiszeitung ‘20Minuten week’ vom 22. Dezember. Bericht einer Schweizer Ordensschwester.
Webseite der Gratiszeitung '20Minuten'
Webseite der Gratiszeitung ‘20Minuten’
(kreuz.net, Zürich) Schon im unteren Bereich der ersten Seite sah ich den Hinweis auf einen Artikel mit dem Titel „Jesus and the Gurus“. Er bezog sich auf eine Veranstaltung im Jugendhaus „Dynamo“ in der nordostschweizer Stadt Zürich.

Das Haus wird mit öffentlichen Geldern finanziert. Es bezeichnet sich selber als „Jugendkulturhaus“ und als „erste Anlaufstelle für Jugendliche in der Stadt Zürich“.

Im Zeitungsinneren fand ich folgenden Text:

Jesus lebt!

Laute Nacht, unheilige Nacht. Mit dabei: Dominas, bibelverbrennende Päpste, ein Heiland am Kreuz und ein paar sexy Krankenschwestern.

Alle Jahre wieder fahren „Jesus and the Gurus“ ins ‘Dynamo’ ein und legen eine infernale Industrial-Rockshow auf die Bühne, bei der dem unvorbereiteten Zuschauer die Weihnachtsgans im Hals stecken bleibt.

Als Support dienen die ähnlich unredlichen Catholic Boys in Heavy Leather. Eine Anti-Weihnachtsshow, gegen die Rammstein wie ein Knabenchor der Pfadfinder wirken. Garantiert.

Samstag, 24.12., 21Uhr, Dynamo, Zürich“


Oben prangte dazu ein Bild von drei Nationalsozialisten an einem Tisch mit blutverschmierter Tischdecke.

Darf öffentlich für so eine Veranstaltung geworben werden? Dürfen solche zutiefst christenfeindliche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund stattfinden?

Ich dachte nur: Wegen Koranschändungen in Gefangenenlagern – die ich auch nicht befürworte – steht die ganze Welt Kopf.

Aber mit dem, was Christen heilig ist, darf man alles tun?

Wer den Islam, das Judentum oder sonst eine Glaubensgemeinschaft durch den Dreck zieht, wird entweder in die Luft gesprengt oder hat eine Klage am Hals.

Ich bin zutiefst erschüttert, verletzt, wütend und hilflos, kann solchem Treiben nur mit Gebet, Opfer und Sühne begegnen.

Aber rechtlich habe ich keine Ahnung, was man tun könnte.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 30 Lesermeinungen:
Donnerstag, 29. Dezember 2005 17:08
tsinata †: @@Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Art. 261 verbietet Religionsparodie,Art. 261bis verbietet Herabwürdigung relig. Personen(gruppen)Fassen wir nochmals zusammen: es gibt sehr wohl eine juristische Handhabe gegen das Treiben von Musikbands, die sich auf das Parodieren und die Verächtlichmachung von Religion und religiös gebundenen Menschen spezialisiert haben! Während Art. 261 StGB den Mißbrauch religiöser Symbole, kultischer Gegenstände etc. verbietet, hat Art. 261bis die Menschenwürde im Auge, die durch Herabsetzung von Personen eines beliebigen religiösen Bekenntnisses gefährdet ist. Wenn eine Band sich ganz und gar darauf spezialisiert hat, Angehörige einer bestimmten Konfession zu verhöhnen, ihren Kult zu parodieren, ihre Amtsträger herabzuwürdigen, dann sind – zumindest nach Art. 261bis – staatliche Stellen verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten, falls sie von solchen Delikten erfahren!
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch


schön das dies endlich EINMAL geschrieben wird !

auch frau carla del ponte (wurde schon hier über sie diskutiert) sollte informiert werden.
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:59
_xyz_: Wehrt Euch gegen Religionshetze !
Thomas A. Höck: Art. 261 verbietet Religionsparodie,Art. 261bis verbietet Herabwürdigung relig. Personen(gruppen)Fassen wir nochmals zusammen: es gibt sehr wohl eine juristische Handhabe gegen das Treiben von Musikbands, die sich auf das Parodieren und die Verächtlichmachung von Religion und religiös gebundenen Menschen spezialisiert haben! Während Art. 261 StGB den Mißbrauch religiöser Symbole, kultischer Gegenstände etc. verbietet, hat Art. 261bis die Menschenwürde im Auge, die durch Herabsetzung von Personen eines beliebigen religiösen Bekenntnisses gefährdet ist. Wenn eine Band sich ganz und gar darauf spezialisiert hat, Angehörige einer bestimmten Konfession zu verhöhnen, ihren Kult zu parodieren, ihre Amtsträger herabzuwürdigen, dann sind – zumindest nach Art. 261bis – staatliche Stellen verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten, falls sie von solchen Delikten erfahren!
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:57
tsinata †: @Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Vereinsgründung: Ziel des Vereins wäre die juristische Verfolgung von Delikten gegen den Art. 261 und Art. 261bis StGB in der Schweiz.

nicht so bescheiden! warum nur in der schweiz. wie ich es schon (leider nur einmal ohne nachdruck) aind die Catholic Boys seit 16 jahren auch in deutschland, frankreich, italien, uk, slowakei, holland und ungarn tätig.

einen Verbot der TV-Sender Viva und MTV -die immer wieder fragwürdige clips ausstrahlen- könnte der verein sicher auch als ziel haben.

Der Verein würde dafür Juristen beauftragen oder – im besten Falle – hätte er eigene kompetente Juristen unter seinen Mitgliedern.

tomy for president!
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:27
_xyz_: tsinata – von hinten gelesen: (s)atanist !
Tatsächlich könnte man an eine Vereinsgründungdenken! Ziel des Vereins wäre die juristische Verfolgung von Delikten gegen den Art. 261 und Art. 261bis StGB in der Schweiz. Dem Verein würden katholische Personen angehören, die der wohlfeilen und billigen Religionshetze, die z.B. bestimmte Rockbands zu ihrem täglichen Broterwerb erhoben haben, Paroli bieten wollen. Der Verein würde dafür Juristen beauftragen oder – im besten Falle – hätte er eigene kompetente Juristen unter seinen Mitgliedern.
Donnerstag, 29. Dezember 2005 16:06
tsinata †: @Prof. Dr. Dr. jur. Thomas A. Höck
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch


Gut zu wiederholen, man bekommt nie genug davon. Noch sicherer wäre, wenn jeder Anzeige erstatten würde! Sie könnten auch die Koordination einer Sammelklage übernehmen.

Fax an Dr.iur. Andreas Brunner (Leitender Oberstaatsanwalt) und Kopie an Dr. iur. Markus Notter (zuständigen Regierungsrat) /Fax (+41)043 259 42 98 können die Bearbeitung des Falls beschleunigen.
Donnerstag, 29. Dezember 2005 09:21
_xyz_: Art. 261 verbietet Religionsparodie,Art. 261bis verbietet Herabwürdigung relig. Personen(gruppen)
Fassen wir nochmals zusammen: es gibt sehr wohl eine juristische Handhabe gegen das Treiben von Musikbands, die sich auf das Parodieren und die Verächtlichmachung von Religion und religiös gebundenen Menschen spezialisiert haben! Während Art. 261 StGB den Mißbrauch religiöser Symbole, kultischer Gegenstände etc. verbietet, hat Art. 261bis die Menschenwürde im Auge, die durch Herabsetzung von Personen eines beliebigen religiösen Bekenntnisses gefährdet ist. Wenn eine Band sich ganz und gar darauf spezialisiert hat, Angehörige einer bestimmten Konfession zu verhöhnen, ihren Kult zu parodieren, ihre Amtsträger herabzuwürdigen, dann sind – zumindest nach Art. 261bis – staatliche Stellen verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten, falls sie von solchen Delikten erfahren!
Hier die FaxNr. des Oberstaatsanwaltes in Zürich:
(+41)044 252 40 95
Die Kantonspolizei kann angeschrieben werden unter:
infa@kapo.zh.ch
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