Priester und Pfarreirat exkommuniziert
Der Pfarreirat der Stanislaus Kostka Pfarrei in der US- amerikanischen Stadt St. Louis wurde wegen anhaltender Rebellion gegen die legitime Hierarchie der Kirche exkommuniziert.

Das berichtete die Tageszeitung „St. Louis Post-Dispatch“.
Die Stadt St. Louis mit 2,6 Millionen Einwohnern befindet sich im US-Bundesstaat Missouri im Zentrum der USA.
Mons. Raymond Burke war, bevor er zum Bischof ernannt wurde, Mitarbeiter der Glaubenskongregation und Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Er gilt als einer der glaubenskonformsten Bischöfe der USA.
St. Stanislaus Kostka wurde als Personalpfarrei für die Seelsorge an polnischen Einwanderen gegründet und hat ihr stark polnisches Gepräge bis heute bewahrt.
Immer noch wird in der Kirche auch auf polnisch gebetet.
Der Konflikt zwischen Erzdiözese und Pfarrei geht auf eine Regelung aus dem 19. Jahrhundert zurück, die dem Pfarreirat und nicht dem Bischof die Kontrolle über die Besitztümer der Pfarrei gibt.
Seit längerem bemüht sich die Erzdiözese St. Louis, diese Situation, die dem Kirchenrecht widerspricht, zu regeln und die Letztverantwortung für die Kirchenfinanzen dem Erzbischof zu übergeben.
Doch der Pfarreirat sperrte sich. Darum rief der Erzbischof im August 2004 den Pfarrer zurück.
Nach einer längeren Zeit ohne Priester stellte der Pfarreirat vor einigen Wochen den aus Polen stammenden suspendierten Priester Marek Bozek an, obwohl bekannt war, daß ein solcher Schritt die öffentliche Exkommunikation nach sich ziehen würde.
Hw. Marek Bozek verließ seine frühere Tätigkeit als Vikar in der Kathedralkirche der Diözese Springfield-Cape Girardeau gegen den Willen des Diözesanbischofs und wurde darum von seinem Oberhirten suspendiert.
Die Erzdiözese St. Louis bemüht sich seit Jahren um eine Versöhnung mit der Pfarrei St. Stanislaus Kostka. Eigens reiste sogar der Weihbischof der Diözese Lublin, Mons. Ryszard Karpinski, in die USA. Mons. Karpinski ist der Beauftrage der Polnischen Bischofskonferenz für die polnischen Gläubigen im Ausland.
Doch vor Weihnachten gab der Erzbischof von St. Louis – angesichts der Anstellung eines illegitimen Priesters – in der Diözesanzeitung seine Maßnahmen gegen die Rebellenpfarrei bekannt. Die Pfarrei St. Stanislaus Kostka sei nicht mehr länger ein Teil der Erzdiözese.
Die Gläubigen, welche die Sakramente von einem schismatischen Priester empfingen, würden – außer in Todesgefahr – eine schwere Sünde begehen.
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Sonntag, 1. Januar 2006 17:50
Benedikt: Röschenz
Wobei mir der Fall Röschenz noch gravierender erscheint. In Röschenz geht es ja nicht nur um Insubordination und Verstöße gegen irgendwelche Finanzverfassungen der Kirche.
Sonntag, 1. Januar 2006 17:14
Römisch-Katholisch: Röschenz
Die selben Konsequenzen hätte es schon lange für Röschenz geben sollen!!!
Sonntag, 1. Januar 2006 17:01
sacerdos helveticus: Röschenz
Der für Röschenz zuständige Bischof von Basel, Msgr. Kurt Koch bahauptete, als er Pfarradministrator
Sabo suspendierte, weitere Strafmöglichkeiten habe er nicht.
Der Kirchenrat in der Schweiz ist zwar eine staatkirchenrechtliche Behörde und untersteht als solche nicht dem Bischof, sie hat aber die Aufgabe, die personellen und materiellen Grundlagen der Seelsorge sicherzustellen (auch durch Verwaltung der Kirchensteuer). Wenn die Mitglieder dieser Behörde jedoch -wie in Röschenz der Fall- in gravierender Weise ihre Pflicht verletzen und zum Ungehorsam gegen den Bischof aufrufen, könnte er meines Erachtens dennoch die einzelnen Mitglieder des Gremiums bestrafen und z.b. exkommunizieren.
Auch sollte er die Gläubigen ähnlich wie Msgr. Burke ausdrücklich warnen, bei einem suspendierten Priester die Sakramente zu empfangen.
Der Kirchenrat in der Schweiz ist zwar eine staatkirchenrechtliche Behörde und untersteht als solche nicht dem Bischof, sie hat aber die Aufgabe, die personellen und materiellen Grundlagen der Seelsorge sicherzustellen (auch durch Verwaltung der Kirchensteuer). Wenn die Mitglieder dieser Behörde jedoch -wie in Röschenz der Fall- in gravierender Weise ihre Pflicht verletzen und zum Ungehorsam gegen den Bischof aufrufen, könnte er meines Erachtens dennoch die einzelnen Mitglieder des Gremiums bestrafen und z.b. exkommunizieren.
Auch sollte er die Gläubigen ähnlich wie Msgr. Burke ausdrücklich warnen, bei einem suspendierten Priester die Sakramente zu empfangen.
Sonntag, 1. Januar 2006 15:41
ottaviani: ein nach zuahmendes beispiel
ivh hoffe daß jemand aus der pfarrei beruft nd nach rom geht wo man die maßnahme sicherbestätigt es währe doch ein gutes beispiel für den bischof von basel zur lösng des falles rörvshanz
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