10:41:56 | Samstag, 31. Dezember 2005
Der österreichische Lebensrechtsverein ‘Jugend für das Leben’ – der sich selber einmal in einer Aussendung als „harmlos“ bezeichnete – verlor trotzdem vor Gericht gegen die österreichischen Sozialisten.
(kreuz.net, Linz) Gegenstand der sozialistischen Klage war ein Flugblatt, das die ‘Jugend für das Leben’
anläßlich einer
Lebensrechtskundgebung im Juni verteilt hatte. Dort war die folgende Aussage zur sozialistischen
Abtreibungspolitik zu lesen:
„Hemmungslose Kindestötung: Forderung nach Abtreibung bis zur Geburt (zum
Beispiel Beschluß am 38. Bundesparteitag der ‘Sozialdemokratischen Partei Österreichs’ vom 30. 11. 2004)“.
Bei diesem Bundesparteitag forderten die österreichischen Sozialisten bezüglich der Kinderabtreibung
eine sogenannte Entkriminalisiserung:
„Herausnahme der Regelung des Schwangerschaftsabbruches aus dem
Strafgesetzbuch, Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand. Die notwendigen Regelungen sollen im
Bereich des Gesundheitsrechtes erfolgen; dafür bieten sich in unserem Rechtssystem das Krankenanstaltenrecht
und das Ärzterecht an.“Dennoch behauptete der Rechtsanwalt der sozialistischen Parteibonzen, daß die
Aussage auf dem Flugblatt der Lebensschützer „ehrrührig und unrichtig und daher geeignet sei, den Ruf
der klagenden Partei erheblich zu schädigen“.
Darum brachten die kinderfeindlichen Genossen beim Landesgericht
Linz eine Klage ein.
Das Landesgericht entschied, daß die Behauptung der ‘Jugend für das Leben – die
SPÖ fordere „hemmungslose Kindestötung“ sowie „die Abtreibung bis zur Geburt“ – unrichtig und ehrrührig
sei und eine Verdrehung der Tatsachen darstelle.
Das Gericht führte aus, daß die Unwahrheit der verbreiteten
Tatsachenbehauptung angeblich bekannt gewesen sei. Deshalb sei das Recht auf freie Meinungsäußerung
ausgeschlossen.
Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht Linz bestätigt.
Somit sind die Kinderschützer
in Zukunft gehalten, ihre Aussage, daß die SPÖ die „hemmungslose Kindstötung“ und die „Abtreibung bis
zur Geburt“ fordere, zu widerrufen und zu unterlassen.
Die zweite Instanz begründete die Verurteilung
der ‘Jugend für das Leben’ wie das Landesgericht: Beim Lesen des Parteitagsbeschlusses sei angeblich
„eindeutig ersichtlich“, daß die Forderung nach der Herausnahme des Abtreibungsparagraphen aus dem Strafgesetzbuch
keinesfalls die Kindertötung bis zur Geburt impliziere.
Denn es werde die Beibehaltung des gegenwärtigen
Abtreibungsgesetzes durch Ansiedelung des entsprechenden Paragraphen in einem anderen Rechtsgebiet – im
Ärzte- oder im Krankenanstaltenrecht – gefordert.
Es ist anzunehmen, daß die ‘Jugend für das Leben’
gegen das umstrittene Urteil beim Obersten Gerichtshof – der dritten und letzten Instanz – Berufung einlegen
wird.
Der Anwalt der ‘Jugend für das Leben’ erklärte bereits im Vorfeld, daß der Prozeß der Sozialisten
darauf abziele, den Lebensrechtsbereich mundtot zu machen:
Die Taktik, die hinter der Klage steht, dürfte
sein, still und leise zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu kommen, die den Lebensschützern
verbietet, die Dinge beim Namen zu nennen.
An eine solche höchstgerichtliche Entscheidung müßten sich
zukünftig alle Gerichte in ganz Österreich halten. Damit könnten die Sozialisten in Zukunft jede ihnen
mißliebige Meinungsäußerung im Keim ersticken.
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#6
Dr. Christoph Heger 09:06:33 | Montag, 9. Januar 2006
#5
Onan † 23:49:18 | Sonntag, 8. Januar 2006
#4
wolfgang e. 11:50:48 | Samstag, 31. Dezember 2005
#3
richard 11:25:34 | Samstag, 31. Dezember 2005
#2
Morus 11:20:36 | Samstag, 31. Dezember 2005
#1
Justus 11:19:43 | Samstag, 31. Dezember 2005