Kinderschlachtung
Abgetriebene Wahrheit
Der österreichische Lebensrechtsverein ‘Jugend für das Leben’ – der sich selber einmal in einer Aussendung als „harmlos“ bezeichnete – verlor trotzdem vor Gericht gegen die österreichischen Sozialisten.
(kreuz.net, Linz) Gegenstand der sozialistischen Klage war ein Flugblatt, das die ‘Jugend für das Leben’ anläßlich einer Lebensrechtskundgebung im Juni verteilt hatte. Dort war die folgende Aussage zur sozialistischen Abtreibungspolitik zu lesen:

„Hemmungslose Kindestötung: Forderung nach Abtreibung bis zur Geburt (zum Beispiel Beschluß am 38. Bundesparteitag der ‘Sozialdemokratischen Partei Österreichs’ vom 30. 11. 2004)“.

Bei diesem Bundesparteitag forderten die österreichischen Sozialisten bezüglich der Kinderabtreibung eine sogenannte Entkriminalisiserung:

„Herausnahme der Regelung des Schwangerschaftsabbruches aus dem Strafgesetzbuch, Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand. Die notwendigen Regelungen sollen im Bereich des Gesundheitsrechtes erfolgen; dafür bieten sich in unserem Rechtssystem das Krankenanstaltenrecht und das Ärzterecht an.“

Dennoch behauptete der Rechtsanwalt der sozialistischen Parteibonzen, daß die Aussage auf dem Flugblatt der Lebensschützer „ehrrührig und unrichtig und daher geeignet sei, den Ruf der klagenden Partei erheblich zu schädigen“.

Darum brachten die kinderfeindlichen Genossen beim Landesgericht Linz eine Klage ein.

Das Landesgericht entschied, daß die Behauptung der ‘Jugend für das Leben – die SPÖ fordere „hemmungslose Kindestötung“ sowie „die Abtreibung bis zur Geburt“ – unrichtig und ehrrührig sei und eine Verdrehung der Tatsachen darstelle.

Das Gericht führte aus, daß die Unwahrheit der verbreiteten Tatsachenbehauptung angeblich bekannt gewesen sei. Deshalb sei das Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeschlossen.

Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht Linz bestätigt.

Somit sind die Kinderschützer in Zukunft gehalten, ihre Aussage, daß die SPÖ die „hemmungslose Kindstötung“ und die „Abtreibung bis zur Geburt“ fordere, zu widerrufen und zu unterlassen.

Die zweite Instanz begründete die Verurteilung der ‘Jugend für das Leben’ wie das Landesgericht: Beim Lesen des Parteitagsbeschlusses sei angeblich „eindeutig ersichtlich“, daß die Forderung nach der Herausnahme des Abtreibungsparagraphen aus dem Strafgesetzbuch keinesfalls die Kindertötung bis zur Geburt impliziere.

Denn es werde die Beibehaltung des gegenwärtigen Abtreibungsgesetzes durch Ansiedelung des entsprechenden Paragraphen in einem anderen Rechtsgebiet – im Ärzte- oder im Krankenanstaltenrecht – gefordert.

Es ist anzunehmen, daß die ‘Jugend für das Leben’ gegen das umstrittene Urteil beim Obersten Gerichtshof – der dritten und letzten Instanz – Berufung einlegen wird.

Der Anwalt der ‘Jugend für das Leben’ erklärte bereits im Vorfeld, daß der Prozeß der Sozialisten darauf abziele, den Lebensrechtsbereich mundtot zu machen:

Die Taktik, die hinter der Klage steht, dürfte sein, still und leise zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu kommen, die den Lebensschützern verbietet, die Dinge beim Namen zu nennen.

An eine solche höchstgerichtliche Entscheidung müßten sich zukünftig alle Gerichte in ganz Österreich halten. Damit könnten die Sozialisten in Zukunft jede ihnen mißliebige Meinungsäußerung im Keim ersticken.
      
6 Lesermeinungen
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#6   Dr. Christoph Heger   09:06:33 | Montag, 9. Januar 2006
„Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafrecht“
Guten Morgen allerseits,
die Rabulistik des österreichischen Gerichts wird den Engelmachern nichts helfen. „Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafrecht“ heißt nichts anderes, als daß von Gesetzes wegen die Entscheidung über das Leben eines Unschuldigen in die Entscheidung eines Dritten gelegt wird. Das macht den Rechtsstaatscharakter des Staates zunichte und hat es in der gesamten Geschichte aller deutschen Staaten noch nicht gegeben – einschließlich des Nazi-Reichs.
MfG
Christoph Heger
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#5   Onan †   23:49:18 | Sonntag, 8. Januar 2006
Es verbietet den „Lebensschützern“
doch niemand ihre Ansichten. Nur ihr beliebtestes Mittel, der Rufmord, ist ihr jetzt genommen worden! GottSeiDank! *g*
Die Impertinenz die diese Personen besitzen wenn sie Krankenhauseingänge belagern ist ja immer wieder erstaunlich!
Wie es auch sei, auch weiterhin viel Glück beim Beschreiten des einzig richtigen Weges! Allah akhbar oder so…
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#4   wolfgang e.   11:50:48 | Samstag, 31. Dezember 2005
Schlau formuliert
Leider haben die Sozialisten (aufgrund jahrelangen Trainings auf dem Gebiet der Desinformation) viel Erfahrung, wie mat Dinge so formuliert, dass man sie sagt und gleichzeitig nicht sagt.
„Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafrecht und Verankerung im Gesundheitsrecht“ würde ich auch interpretieren als Recht auf Abtreibung bis zur Geburt (statt verboten, aber straffrei), mit allen Konsequenzen. Und wahrscheindlich haben die Sozialisten es auch genau so gemeint, es steht aber nicht explizit da, juristisch gesehen bedeutet der Satz also garnichts. (Die Sozis wissen genau, warum sie so formulieren.)
„Hemmungslose Kindstötung“ ist unschlau formuliert und daher angreifbar. Wir dürfen aber schlau sein („Seid schlau wie dei Füchse und listig wie die Schlangen“). Also: mit Mut weiterhin die Wahrheit verkündigen, aber mit mehr Schläue, dann kann uns auch der Oberste Gerichtshof nichts anhaben.
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#3   richard   11:25:34 | Samstag, 31. Dezember 2005
„Abgetriebene Wahrheit“
Dieser Titel ist irreführend. Die Wahrheit kann man in aller Ewigkeit nicht „abtreiben“. Parrer Viktor Robert Knirsch, den ich ungemein schätzte, sagte – und dies paßt haargenau zu den roten Mord-Seilschaften – folgendes: „…Wahrheit ist stets gelassen, LÜGE SCHREIT NACH IRDISCHEM GERICHT…“ Und wie schreien und brüllen sie doch und zeigen Jugendliche bei Gericht an, weil sie die Wahrheit sagen. „Daran wird man sie erkennen“, sagte Knirsch. Ja, man ERKENNT die Mörder an der Scheinheiligkeit ihrer Argumente. Ich schrieb es schon einmal: „Der Einbruch des Kommunismus“ in die Gesellschaft und vor allem in die Kirche wird einfach nicht erkannt, bzw. man will es nicht wahrhaben.
richard
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#2   Morus   11:20:36 | Samstag, 31. Dezember 2005
Wohl richtiges Urteil
Nach den vorliegenden Informationen hat das Urteil einiges für sich. Insbesondere fordert jemand, der die Straflosigkeit der Abtreibung beseitigen will, noch keine hemmlungslose Kindstötung. Wenn jedoch die Folge der Straflosigkeit hemmungslose Kindstötung wäre, gehörte das in ein anderes Kapitel. Auch sagt die Kirche zu Recht, Abtreibung sei ein Verbrechen. Das darf man so zitieren. Für den Staat ist Abtreibung indes kein Verbrechen. Folglich muss man mit diesem Begriff umsichtig vorgehen. Man kann dem Staat nur vorwerfen, dass er die Kindstötung nicht bestraft und nicht als Verbrechen bestraft. Die Lebensschutzorganisationen täten gut daran, dieses Unterschiede zu beachten – im Interesse der Glaubwürdigkeit ihrer Botschaften.
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#1   Justus   11:19:43 | Samstag, 31. Dezember 2005
Mörderische Wahrheit
Diese Niederlage ist ein Sieg: Das Gerichtsurteil bestätigt nur, wie sehr die Sozialisten ebenso wie der gottlos-liberalistische Staat Angst davor haben, dass die mörderische Wahrheit beim Namen genannt wird. Der „Jugend für das Leben“ gebührt Dank und Hochachtung für ihren Mut, die mörderische Wahrheit ohne Rücksicht auf sich selbst beim Namen zu nennen.
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