Papst freigesprochen
In einer skurrilen Gerichtsverhandlung im US-Bundesstaat Texas wurde eine Klage gegen Papst Benedikt XVI. abgewiesen, der es offensichtlich vor allem um den Publikumseffekt ging.
(kreuz.net, Galveston-Houston) Ein US-Richter in Texas hat eine zivile Klage gegen Papst Benedikt XVI.
für unrechtmäßig erklärt. Die Kläger wollten den Papst einer angeblichen „Verheimlichung sexueller
Mißbräuche von Minderjährigen durch einen Seminaristen“ beschuldigen.Der Richter kam am Donnerstag zu der Erkenntnis, daß der Papst als Staatsoberhaupt Immunität genießt. Er zitierte dabei eine Stellungnahme des US-Justizministeriums. Darin wird erklärt, daß die Zulassung der Klage „mit den außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten unvereinbar“ wäre.
Will man den Klägern glauben, so soll der damalige Kardinal Ratzinger mit einem unspezifischen Brief an die Bischöfe der Welt beigetragen haben, den Mißbrauch von drei Knaben in der Erzdiözese Galveston-Houston, zu verheimlichen. In der Klage geht es um Geldforderungen.
Die Mißbräuche fanden Mitte der 90er Jahre statt. Die Erzdiözese Galveston-Houston befindet sich auf dem Gebiet des Bundesstaates Texas im Südosten der USA.
Die Kläger versuchte einen öffentlich zugänglichen Brief zu instrumentalisieren, in dem Kardinal Ratzinger im Mai 2001 Anweisungen für den Umgang mit kirchlichen Mißbrauchsfällen gibt und kircheninterne disziplinarische Untersuchungen gegen Fehlbare dem päpstlichen Geheimnis unterwirft.
Ein Rechtsanwalt des Heiligen Stuhles, Jeffrey Lena, erklärte, daß das Urteil insofern von Bedeutung sei, als der Papst als Staatsoberhaupt betrachtet werde und seine Immunität keine Einschränkungen erleide, weil er auch ein Religionsvertreter ist.
Sämtliche Artikel weiterlesenWeiterlesen:
Samstag, 4. März 2006 18:07
Martin Redl: P. Andreas Endl ist verstorben:
diese Meldung machte in diversen Medien die Runde. Zwei Personen kenne ich, welche bei der Beerdigung
anwesend waren und bezeugen, dass Endl verstorben ist.
Die Gerüchte über nicht autorisiertes Beichtehören in Wiener Pfarren ist reine Erfindung. Dass P. Andreas Endl mit Bischof Kurt Krenn (aufgrund ausdrücklicher Einladung) konzelebrierte, dürfte zutreffen. Gedenken wir des Verstorbenen, der in Ausübung seiner priesterlichen Pflicht (bei der Spendung des Sterbesakramentes) auf der Autobahn von einem Auto erfasst wurde und augenblicklich verstarb.
Die Gerüchte über nicht autorisiertes Beichtehören in Wiener Pfarren ist reine Erfindung. Dass P. Andreas Endl mit Bischof Kurt Krenn (aufgrund ausdrücklicher Einladung) konzelebrierte, dürfte zutreffen. Gedenken wir des Verstorbenen, der in Ausübung seiner priesterlichen Pflicht (bei der Spendung des Sterbesakramentes) auf der Autobahn von einem Auto erfasst wurde und augenblicklich verstarb.
Mittwoch, 15. Februar 2006 09:58
Stimme aus dem Tradiland: @ turk
Bis vor ca. 1 Jahr bekam ich noch E-mails und Briefe von P. Andreas Endl. In seiner aktiveren Zeit hat
er noch einige lustige „Einlagen“ geliefert. Einmal zog er mit Bischof Krenn bei einer Hl. Messe für
die unschuldigen Kinder ein und konzelebrierte. Gelegentlich wurde er in Wr. Beichtstühlen gesichtet,
als er – ohne Rückfrage mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Kirchenrektor – sich dort in Beichtstühle
setzte und Beichten abnahm.
Die Leute sollen angetan gewesen sein. Für einen angeblich traditionellen („tridentinischen“) Priester und sogar Bischof ein seltsames Verhalten. Ein traditioneller Priester konzelebriert doch nicht im NOM, noch dazu ohne Aufforderung. Sowohl die V2-Autoritäten als auch die FSSPX haben sich von ihm distanziert.
Sehr groß wird die Gemeinde der „tridentinischen Franziskaner“ in Wien aber nicht sein. Sie haben allerdings eine schöne Webseite.
Die Leute sollen angetan gewesen sein. Für einen angeblich traditionellen („tridentinischen“) Priester und sogar Bischof ein seltsames Verhalten. Ein traditioneller Priester konzelebriert doch nicht im NOM, noch dazu ohne Aufforderung. Sowohl die V2-Autoritäten als auch die FSSPX haben sich von ihm distanziert.
Sehr groß wird die Gemeinde der „tridentinischen Franziskaner“ in Wien aber nicht sein. Sie haben allerdings eine schöne Webseite.
Mittwoch, 15. Februar 2006 09:15
turk: Weiß jemand Näheres?
Lebt Endl noch?
Mittwoch, 15. Februar 2006 02:46
Martin Redl: Von der Redaktion entfernt
Montag, 23. Januar 2006 01:00
Gotthard: no news
Dieser Herr Lingen ist doch keine Nachricht wert.
Montag, 23. Januar 2006 00:44
Martin Redl: Aufdass niemand betrogen werde…
Wahrheitsgetreue Informationen über Rolf Hermann Lingen, die zum Schutz vor Täuschung (und Verhinderung
weitreichender Schädigung der Getäuschten) dienlich sind, haben nichts mit verleumderischen Aktivitäten
zu tun. Lingen bezeichnete Papst Johannes Paul II. als Kinderschänder und Kardinal Lehmann als Satansdiener,
über fast alle seine Kritiker erfindet Lingen infamste Lügenmärchen und veröffentlicht diese im Internet.
Zur Information ein Brief von Pater Sebastian an Rolf Hermann Lingen:
Über den falschen „Pater“ Lingen existieren viele Informationen und es scheint mir, dass Herr Lingen in „seiner eigenen Welt“, die natürlich nichts mit der katholischen Kirche zu tun hat, professionelle Hilfe benötigt.
Ein gesetzliches Betreuungsverfahren ist, so weit ich informiert bin, bereits eingeleitet. Herr Lingen wird in seinem mutmaßlichen „Verfolgungswahn“ annehmen, dass der ganze Staat sich gegen ihn verschworen hat und die von ihn benannten „Völkermordgerichte“ in Deutschland daran interessiert seien sein Religionsbekenntnis zu beschneiden.
Zur Information ein Brief von Pater Sebastian an Rolf Hermann Lingen:
Über den falschen „Pater“ Lingen existieren viele Informationen und es scheint mir, dass Herr Lingen in „seiner eigenen Welt“, die natürlich nichts mit der katholischen Kirche zu tun hat, professionelle Hilfe benötigt.
Ein gesetzliches Betreuungsverfahren ist, so weit ich informiert bin, bereits eingeleitet. Herr Lingen wird in seinem mutmaßlichen „Verfolgungswahn“ annehmen, dass der ganze Staat sich gegen ihn verschworen hat und die von ihn benannten „Völkermordgerichte“ in Deutschland daran interessiert seien sein Religionsbekenntnis zu beschneiden.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.





