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Samstag, 7. Januar 2006 10:33
Bibelzitate werden als staatsgefährdend gelten
Die ‘Jugend für das Leben’ wurde kürzlich nach einer Klage der österreichischen Sozialisten auch in zweiter Instanz verurteilt. Doch das ist nur der Anfang. Von Dr. Alfons Adam, Neulengbach bei St. Pölten.
Hat eine - unterschwellige - Christenverfolgung begonnen?
Hat eine – unterschwellige – Christenverfolgung begonnen?
(kreuz.net, Neulengbach) Zur Erinnerung: Die ‘Sozialdemokratische Partei Österreichs’ stellte auf ihrem Bundesparteitag im November 2004 folgende Forderung auf:

„Herausnahme der Regelung des Schwangerschaftsabbruches aus dem Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand!“

Die Organisation ‘Jugend für das Leben’ bezeichnete diese Aussage als „Forderung nach – straffreier – Abtreibung bis zur Geburt“. Sie nahm damit zur Aussage des SPÖ-Parteitages wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend Stellung.

Trotzdem klagte die SPÖ gegen die ‘Jugend für das Leben’.

Bei einer Richterin des Landesgerichtes Linz fanden die Sozialisten offene Ohren. Die Richterin begründete ihr Urteil im wesentlichen mit der Feststellung, daß die Stellungnahme der ‘Jugend für das Leben’ „so“ nicht richtig sei.

Der Senat des Oberlandesgerichtes Linz – bestehend aus zwei Richterinnen und einem Richter – bestätigte das umstrittene Urteil. Aus dem „Gesamtzusammenhang“ des Parteitagsbeschlusses ergebe sich, daß die SPÖ das so nicht gemeint habe.

Deshalb sei die Äußerung im Text der ‘Jugend für das Leben’ falsch.

Das Problem der gerichtlichen Begründung besteht darin, daß es den richterlich beschwörten „Gesamtzusammenhang“ nicht gibt. Die Richter haben ihn einfach erfunden.

Somit hat die ‘Jugend für das Leben’ einen Prozeß in zwei Instanzen verloren, weil vier Richter so tun, als ob sie nicht wüßten, was ein Straftatbestand ist. Meines Erachtens ist dies Amtsmißbrauch.

Dennoch glaube ich nicht, daß mein Aufruf zur Teilnahme an der Berufungsverhandlung und die rege Teilnahme daran eine sinnlose Aktion war.

Ich möchte daher allen Teilnehmern an dieser Berufungsverhandlung sehr herzlich danken – besonders Weihbischof Andreas Laun und Volksanwalt Ewald Stadler.

Niemand kann heute voraussehen, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Deshalb ist es wichtig, daß solche Signale weiterhin gesetzt werden.

Ich beobachte seit längerer Zeit, daß Richter unsachliche Vorwürfe gegen die Kirche oder den christlichen Glauben als im öffentlichen Interesse gelegen für gerechtfertigt halten.

Man kann also sagen, daß im Rechtsbereich – noch unterschwellig – eine Christenverfolgung begonnen hat. Es wird darum höchste Zeit, daß wir dafür sensibel werden und uns zusammentun.

Diesem gefährlichen Trend kann nur noch politisch entgegengetreten werden. Mir persönlich ist das seit einiger Zeit völlig klar.

Diejenigen unter uns, die sich einen ernstzunehmenden Lebensschutz und eine Familienpolitik aus christlicher Überzeugung wünschen, müssen sich zusammentun.

Dabei müssen wir unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der einzuschlagenden Taktik oder Meinungsverschiedenheiten in anderen – zwar wichtigen aber für das dargestelle Problem untergeordneten – Fragen vergessen.

Im Hinblick auf unsere Existenzberechtigung als Christen ist es unwichtig, ob jemand eine feine oder eine grobe Klinge führt, welche Meinung wir von diesem oder jenem Kirchenfürsten haben oder welcher Art unsere Frömmigkeit ist.

Es ist nebensächlich, ob wir Anhänger der EU sind oder am liebsten sofort austreten wollen. Es ist nicht einmal wichtig, ob uns die österreichische Neutralität wirklich heilig ist oder ob wir sie für eine heilige Kuh halten.

Wenn wir nicht endlich begreifen, daß wir als Christen in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Stellenwert mehr haben, dann wird es nicht mehr lange dauern – ja es ist bereits soweit, daß wir über unsere christlichen Überzeugungen nicht einmal mehr reden und schreiben dürfen.

Schon droht das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz. Dann wird es „Menschenrechte“ auf Abtreibung und Homosexualität und ähnliches geben.

Die Enzykliken ‘Evangelium Vitae’ oder ‘Veritatis Splendor’ zu zitieren, wird dann ein strafrechtlich zu verfolgendes Delikt sein.

Zitate aus der Bibel werden als staatsgefährdend gelten.

Von den angeblich katholischen Politikern in der ÖVP haben wir in dieser Hinsicht nichts zu erwarten, sonst hätten sie schon längst handeln müssen.

Als jüngsten Beweis führe ich die Äußerung des „allerkatholischsten“ christdemokratischen Nationalratspräsident Andreas Khol an. Auch er hat eine „Diskriminierung von Homosexuellen“ geortet, die es zu beseitigen gelte.
5 Lesermeinungen:
Dienstag, 10. Januar 2006 00:56
DemonDeLuxe †: Man FASST es nicht…
@Kraut

„dazu zeitgleich die Einblendung des Fünfzacksterns (Pentagramm) im Hintergrund.“

Mja. Natürlich. Besprechen Sie das doch ‘mal mit Ihren Glaubensbrüdern in den USA… da herrscht der Teufel so unverhohlen, dass er das Pentagramm gleich 50mal in die Staatsflagge geschmuggelt hat… aber oh Schreck! Auch die EU ist vom Bösen Drudenfuß markiert! Der Islam ja sowieso, klar. Die Kommunisten: Auch nichts Neues.

Aber wieso dann noch niemand die ganzen Fünftsterne in der Ornamentik vieler Kirchen abgeraspelt hat?

Hinweis: Tatsache ist, dass viele Christen das Pentagramm von den Heiden übernahmen. „Die Wahrheit ist, dass im späteren Mittelalter (im 10. bis 14. Jahrhundert), Christen das Pentagramm als Erinnerung an die fünf Wunden Christi (Hände, Füße, Seite, Rücken und Kopf) gebrauchten. Sie gebrauchten es außerdem als ein Symbol für die fünf Bücher Mose und die fünf Steine, die David gegen Goliath gebrauchte.“[…]. Kein Symbol, wie das Pentagramm, ist grundsätzlich gut oder böse. Die Bedeutung hängt davon ab, wer es benutzt und zu welchem Zweck es gebraucht wird. Manche Lehrer kennzeichnen die Fragen der Hausaufgaben ihrer Schüler mit einem Stern (Pentagramm) um anzuzeigen, dass der Schüler eine exzellente Arbeit abgeliefert hat. In diesem Zusammenhang, gibt es nichts dämonisches am Pentagramm, es kennzeichnet nur eine „sternengleiche“ Arbeit.

Quelle
Montag, 9. Januar 2006 11:37
Benedikt78: Da haben sie recht!
Langfristig geht es wohl nicht ohne den von den 68ern beschrittenen Marsch durch die Institutionen. Hierzu bedarf es allerdings eines ausreichend großen Netzwerkes Gleichgesinnter.

Eine ausreichend grosse Zahl Gleichgesinnter ist notwendig! Doch leider kommen heutzutage fast nur noch Akademiker in den Genuss eines politischen Amtes oder einer Staatsstelle. Wie diese ideologisch geschult werden, muss ich wohl nicht erörtern!

Kommt hinzu, dass die Kirche selber spaltend wirkt. Der Weihbischof von Chur – Henrici – meinte einmal zu der grössten Schweizer Partei: Das ist die einzige Partei, die man als Christ nicht wählen kann! Gleichzeitig war sie aber die einzige grosse Partei, die sich gegen die Homo-Ehe ausgesprochen hat! Und auch die einzige grosse Partei, die gegen die Tötung von ungeborenen Kindern war und ist! Heisst das nun, dass ich als Christ nur abtreibungswütige Parteien wählen darf, da ich sonst – gemäss Weihbischof Henrici – eben kein Christ bin?

Der Schwachsinn etlicher Kirchenoberer bringt uns noch ins Grab. Leider hat die 68iger Ideologie schon zu viele Exponenten der Kirche befallen!
Sonntag, 8. Januar 2006 13:46
Jörg Guttenberger, Köln: „Jugend für dasLeben“
Die Initiative und den Mut von „Jugend für das Leben“ kann man nur lebhaft begrüßen. Herzlichen Glückwunsch und weiter so! Daß solche Initativen Erfolg haben können, zeigt Ihr Artikel „Kinderschlachthof am Ende“. Wir Deutschen können nur mit Neid und Hochachtung nach Österreich blicken, weil unsere Lebensschützer diesen Mut und dieses Durchsetzungsvermögen nicht haben.

Man sollte jedoch prüfen, ob bei einem sowohl taktisch, als auch juristisch geschickterem Vorgehen die genannten unerwünschten Rechtsfolgen vermeidbar sind. Oft genügt schon eine nur geringfügig geänderte Formulierung, die zur juristischen Unbedenklichkeit bei unveränderter Öffentlichkeitswirkung führt. Die jungen Leute sollten sich hier von erfahrenen, in der Sache voll hinter ihnen stehenden Juristen beraten lassen.

Auch sollten unmittelbare Auseinandersetzung mit der Polizei vermieden werde (Straftatbestand: Widerstand gegen die Statsgewalt!). Die Demonstranten von 1968 halten hier ausreichend taktische Ratschläge zum Vorgehen ohne Gefahr einer Strafverfolgung bereit. Warum sollte man nicht vom Gegner lernen?

Langfristig geht es wohl nicht ohne den von den 68ern beschrittenen Marsch durch die Institutionen. Hierzu bedarf es allerdings eines ausreichend großen Netzwerkes Gleichgesinnter.
Samstag, 7. Januar 2006 22:26
Kraut: Das „Antidiskriminierungsgesetz“ als Endlösung?
Das „Antidiskriminierungsgesetz“ dürfte wohl folgendes zum Ziel haben: Die Zehn Gebote des Herrn vollends auszuhebeln (in Weltlichen). Man durchdenke die Konsequenzen und ein jeder halbwegs vernünftig denkender Mensch kommt automatisch zu dieser Schlußfolgerung.
Doch jeder Ansatz zum Nachdenken wird ja im Keime erstickt…mittels Fußball, Formel 1, ach- wieviel diabolische Ablenkungen gibt es da noch…Wie heißt doch dieser „schöne“ Spruch von einem dieser überflüssigen TV-Kanäle: „ WE LOVE TO ENTERTAIN YOU „; dazu zeitgleich die Einblendung des Fünfzacksterns (Pentagramm) im Hintergrund. Ja,ja. Die haben Erfolg mit Ihrem „Entertainern“. Leider. Darum lasst uns beten im Eingedenken des Zitates: -Erhebt eure Häupter, es naht sich eure Erösung- (Lk.21,28)
Samstag, 7. Januar 2006 16:27
Hans Metzeler: Das Zeugnis des 1. Petrusbriefes
Nachdem ich eine zeitlang mal als Touristen- & Pilgerguide in den San Callisto – Katakomben (nahe der QUO VADIS – Kapelle an der röm. Via Appia Antika) aktiv sein konnte, kann ich mir eine biblische Anmerkung zu diesem aktuellen und anschaulichen Beitrag von Hr. Dr. Adam nicht verkneifen. Mir kamen dabei die zwei Verse des Simon Petrus in seinem ersten Brief in den Sinn: „Seid nüchtern und wachsam! Euer Widersacher, der Teufel, geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, wen er verschlinge. Widersteht ihm standhaft im Glauben und wißt, daß das gleiche an Leiden all euren auf der Welt lebenden Brüdern auferlegt ist!“ (1 Petr 5,8f)
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