18:02:33 | Donnerstag, 12. Januar 2006
Pornojäger Martin Humer reichte am 31. Dezember 2005 eine Strafanzeige gegen „Homo sapiens Georg Springer“ – den Chef der österreichischen Bundestheater – ein.
(kreuz.net, Waizenkirchen) Die Strafanzeige des Pornojägers richtet sich „gegen unbekannte »Brüder«
in diversen Bereichen der »Hand-Auf- Holding«“.
Humer (80) ist Obmann der „Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft
Österreichs“. Diese hat ihren Sitz im oberösterreichischen Waizenkirchen.
Die Klage zitiert namentlich
„Homo sapiens Georg Springer“ – den Chef der österreichischen Bundestheater – sowie Wolfgang Lorenz,
Kulturchef des ‘Österreichischen Rundfunks’, beide „unbekannter Herkunft und unbekannten Aufenthaltes“.
Beklagt wird auch Eduard Schrempf – österreichweit kein Eintrag im Telefonbuch –, als Hersteller
der
umstrittenen pornographischen „Peaces“, die als EU-Werbung in Wien ausgestellt wurden.
Unter den Angezeigten
befinden sich ferner die Verantwortlichen bei der ‘Österreichische Industrieholding AG’, die den Pornographen
öffentliche Gelder in Millionenhöhe zur Verfügung stellten.
Die ‘Industrieholding’ wurde für die
treuhändige Ausübung der Anteilsrechte der Republik Österreich an verstaatlichten Unternehmen gegründet.
Die Begründung der Klage zitiert einen Bericht der Wiener Boulevardzeitung ‘Krone’ vom 28. Dezember
2005 unter dem Titel „Österreich leistet sich grobe Entgleisung: EU-Werbung mit Pornoplakaten!“:
„Nackter
Bush mit Queen und dem französischen Staatschef. Werbeaktion um Steuergelder: Sex-Plakate vorm EU-Vorsitz!
In der Bundeshauptstadt Wien werden seit Dienstag beleuchtete Plakate mit wüsten Sex-Szenen montiert.
Die sogenannte Kunstaktion gehört zu dem Projekt 25 Peaces, das von der österreichischen Republik beziehungsweise
dem Bundeskanzleramt mit einer Million Euro an Steuergeldern gefördert wird.
Die Plakate zeigen US-Präsident
Bush, die englische Königin Elisabeth II. und den französischen Präsidenten Jacques Chirac beim Gruppensex.“
Die „sogenannten Verantwortlichen“ versuchten jetzt – so Humer – diese Lausbüberei mit einer angeblichen
„Freiheit der Kunst“ zu entschuldigen.
Der Pornojäger verweist in seiner Klage auf die ‘Juristischen
Blätter’ vom 4. Juni 1983:
„Kunst erlangt allerdings nicht nur als Kunst gesellschaftliche Wirklichkeit.
Sie ist – wie jedes menschliche Handeln in Sozialkontakten – in dieser gesellschaftlichen Wirkungsmacht
auch von einer sozialen Relevanz und vermag daher auch nur in einer rechtlichen Ordnung zu bestehen. In
dieser gleichsam übergreifenden Wirksamkeit von Kunst müssen rechtliche Einschränkungen zulässig sein,
auch wenn sie sich reflexartig im künstlerischen Gestaltungraum auswirken…“
„Die Ordnungsvorschriften…
fügen die künstlerische Tätigkeit wie jede andere Tätigkeit auch in Schranken einer notwendigen äußeren
Ordnung ein. Das Grundrecht der Kunstfreiheit wird durch sie daher im allgemeinen nicht berührt.“
„Es
scheint als probten diese Ferkel, ermutigt durch
die jüngsten Sauereien im Burgtheater, die »künstlerischen
Freiheiten« auf Kosten der Steuerzahler fortzusetzen“, schreibt Humer in der Strafanzeige.
Die Gruppensex-Darstellungen
seien Tatbilder gemäß Paragraph 2 des Pornographiegesetzes und als sogenannte „weiche Pornographie“
ein Verstoß gegen das Schamgefühl.
Durch ihre öffentliche Präsentation werde aber aus einem Tatbild
nach Paragraph 2 des Pornographiegesetzes „harte Pornographie“ und somit ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Humer zitiert eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 6. Juni 1977:
„Ob ein
Werk unzüchtig im Sinne des Gesetzes ist, kann daher, abgesehen von seinem lnhalt… nur im Zusammenhang
mit dem im konkreten Fall durch das Werk anzusprechenden Personenkreis beurteilt werden.
Denn weder das
Thema, noch das Sujet für sich allein, sondern nur die Art seiner Darstellungen (im Bezug zur Mitwelt)
machen ein Druckwerk zu einem unzüchtigen.“
Der Pornojäger ist von der jüngsten Wiener Entgleisung
nicht überrascht: „Ermutigt
durch Blutorgienmeister Nitsch, werden derlei künstlerische Sauereien auf
Kosten der Steuerzahler fortgesetzt.“
Die Strafanzeige erwähnt auch den Tatbestand der Untreue nach
Paragraph 153 des österreichischen Strafgesetzbuches:
„Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag
oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen…wissentlich mißbraucht
und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt… und die Tat einen 100.000 Schilling Schaden
herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren zu bestrafen“.
In seinen Ausreden
behauptete der österreichische Bundeskanzler – so Humer –, daß der Staat für die Plakate nichts bezahlt
habe.
Doch die 500.000 Euro für die Pornoaktion wurden nach Presseberichten von der ‘Österreichische
Industrieholding AG’ durch die Erhöhung der Dividende – also der jährlichen Gewinnausschüttung an die
Eigentümer – abgezweigt.
„Wer aber ist der Eigentümer der ‘Österreichische Industrieholding AG’?“ –
fragt der Pornojäger: „Eigentümer ist die Republik Österreich!“
„Im Klartext heißt das: Die Pornoplakate
wurden mit öffentlichen Geldern bezahlt, mit Geld aus dem Einkommen der Republik, letztlich mit dem Geld
der Steuerzahler.“
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