Kinderschlachtung
Kunstfreiheit oder künstlerische Sauerei?
Pornojäger Martin Humer reichte am 31. Dezember 2005 eine Strafanzeige gegen „Homo sapiens Georg Springer“ – den Chef der österreichischen Bundestheater – ein.
(kreuz.net, Waizenkirchen) Die Strafanzeige des Pornojägers richtet sich „gegen unbekannte »Brüder« in diversen Bereichen der »Hand-Auf- Holding«“.

Humer (80) ist Obmann der „Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft Österreichs“. Diese hat ihren Sitz im oberösterreichischen Waizenkirchen.

Die Klage zitiert namentlich „Homo sapiens Georg Springer“ – den Chef der österreichischen Bundestheater – sowie Wolfgang Lorenz, Kulturchef des ‘Österreichischen Rundfunks’, beide „unbekannter Herkunft und unbekannten Aufenthaltes“.

Beklagt wird auch Eduard Schrempf – österreichweit kein Eintrag im Telefonbuch –, als Hersteller der umstrittenen pornographischen „Peaces“, die als EU-Werbung in Wien ausgestellt wurden.

Unter den Angezeigten befinden sich ferner die Verantwortlichen bei der ‘Österreichische Industrieholding AG’, die den Pornographen öffentliche Gelder in Millionenhöhe zur Verfügung stellten.

Die ‘Industrieholding’ wurde für die treuhändige Ausübung der Anteilsrechte der Republik Österreich an verstaatlichten Unternehmen gegründet.

Die Begründung der Klage zitiert einen Bericht der Wiener Boulevardzeitung ‘Krone’ vom 28. Dezember 2005 unter dem Titel „Österreich leistet sich grobe Entgleisung: EU-Werbung mit Pornoplakaten!“:

„Nackter Bush mit Queen und dem französischen Staatschef. Werbeaktion um Steuergelder: Sex-Plakate vorm EU-Vorsitz!

In der Bundeshauptstadt Wien werden seit Dienstag beleuchtete Plakate mit wüsten Sex-Szenen montiert. Die sogenannte Kunstaktion gehört zu dem Projekt 25 Peaces, das von der österreichischen Republik beziehungsweise dem Bundeskanzleramt mit einer Million Euro an Steuergeldern gefördert wird.

Die Plakate zeigen US-Präsident Bush, die englische Königin Elisabeth II. und den französischen Präsidenten Jacques Chirac beim Gruppensex.“

Die „sogenannten Verantwortlichen“ versuchten jetzt – so Humer – diese Lausbüberei mit einer angeblichen „Freiheit der Kunst“ zu entschuldigen.

Der Pornojäger verweist in seiner Klage auf die ‘Juristischen Blätter’ vom 4. Juni 1983:

„Kunst erlangt allerdings nicht nur als Kunst gesellschaftliche Wirklichkeit. Sie ist – wie jedes menschliche Handeln in Sozialkontakten – in dieser gesellschaftlichen Wirkungsmacht auch von einer sozialen Relevanz und vermag daher auch nur in einer rechtlichen Ordnung zu bestehen. In dieser gleichsam übergreifenden Wirksamkeit von Kunst müssen rechtliche Einschränkungen zulässig sein, auch wenn sie sich reflexartig im künstlerischen Gestaltungraum auswirken…“

„Die Ordnungsvorschriften… fügen die künstlerische Tätigkeit wie jede andere Tätigkeit auch in Schranken einer notwendigen äußeren Ordnung ein. Das Grundrecht der Kunstfreiheit wird durch sie daher im allgemeinen nicht berührt.“

„Es scheint als probten diese Ferkel, ermutigt durch die jüngsten Sauereien im Burgtheater, die »künstlerischen Freiheiten« auf Kosten der Steuerzahler fortzusetzen“, schreibt Humer in der Strafanzeige.

Die Gruppensex-Darstellungen seien Tatbilder gemäß Paragraph 2 des Pornographiegesetzes und als sogenannte „weiche Pornographie“ ein Verstoß gegen das Schamgefühl.

Durch ihre öffentliche Präsentation werde aber aus einem Tatbild nach Paragraph 2 des Pornographiegesetzes „harte Pornographie“ und somit ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

Humer zitiert eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 6. Juni 1977:

„Ob ein Werk unzüchtig im Sinne des Gesetzes ist, kann daher, abgesehen von seinem lnhalt… nur im Zusammenhang mit dem im konkreten Fall durch das Werk anzusprechenden Personenkreis beurteilt werden.

Denn weder das Thema, noch das Sujet für sich allein, sondern nur die Art seiner Darstellungen (im Bezug zur Mitwelt) machen ein Druckwerk zu einem unzüchtigen.“

Der Pornojäger ist von der jüngsten Wiener Entgleisung nicht überrascht: „Ermutigt durch Blutorgienmeister Nitsch, werden derlei künstlerische Sauereien auf Kosten der Steuerzahler fortgesetzt.“

Die Strafanzeige erwähnt auch den Tatbestand der Untreue nach Paragraph 153 des österreichischen Strafgesetzbuches:

„Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen…wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt… und die Tat einen 100.000 Schilling Schaden herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren zu bestrafen“.

In seinen Ausreden behauptete der österreichische Bundeskanzler – so Humer –, daß der Staat für die Plakate nichts bezahlt habe.

Doch die 500.000 Euro für die Pornoaktion wurden nach Presseberichten von der ‘Österreichische Industrieholding AG’ durch die Erhöhung der Dividende – also der jährlichen Gewinnausschüttung an die Eigentümer – abgezweigt.

„Wer aber ist der Eigentümer der ‘Österreichische Industrieholding AG’?“ – fragt der Pornojäger: „Eigentümer ist die Republik Österreich!“

„Im Klartext heißt das: Die Pornoplakate wurden mit öffentlichen Geldern bezahlt, mit Geld aus dem Einkommen der Republik, letztlich mit dem Geld der Steuerzahler.“
      
3 Lesermeinungen
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#3   Yersinia   13:32:12 | Samstag, 14. Januar 2006
was wäre dieses Projekt
ohne die dazugehörigen Aufreger? – es wäre nicht mal wahrgenommen worden; leider gingen ob der inkriminierten Sujets die anderen 123 etwas unter; andererseits: die ganze Aktion inklusive ihrer Aufreger ist wohl Teil der österreichischen politischen Folklore;
was die „Schamhaftigkeit“ betrifft – wie ist das mit der Werbung? und was ist schlimmer: öffentliche Darstellungen als Denkanstoß – oder öffentliche Darstellungen von Menschen zum Zwecke des Kommerzes? – da sind die Erzkonservativen immer ganz, ganz still; kein Wunder, es war ja auch eine konservative Unterrichtsministerin, die Werbung in österreichischen Schulen erlaubt hat;
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#2   zwobbel   08:26:01 | Freitag, 13. Januar 2006
Kinder- und Jugendschutz
Ich fordere öffentlichen Kinder- und Jugendschutz vor jedweder öffentlichen pornographischen Darstellung (=pD)!!!
Es ist völlig einerlei ob es sich bei der pD um Fotos, oder echte Kunst oder als Kunst verbrämter Schund handelt: Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor pD ist vorrangig. Sowohl mein Recht auf Schamhaftigkeit als auch das meiner Kinder wird dadurch verletzt.
Wenn jemand Bilder von irgendwelchen sexuellen Handlungen oder auch entblößten Körpern braucht, kann er/sie sich das ja in der priv. Wohnung aufhängen.
Ich will das nicht sehen. Und die Seelen meiner Kinder nehmen Schaden wenn sie das sehen müssen.
Man beachte: Bilder von Kindern, die vorgeburtlich getötet wurden, mußten entfernt werden, schon weil die Möglichkeit bestand, die Kinder könnten sie sehen.
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#1   Evelin   23:54:31 | Donnerstag, 12. Januar 2006
Wird wahrscheinlich nichts bewirken
… zumal die beklagten Brüder über die anderen beklagten Brüder „unbekannter Herkunft und Aufenthalts“ schon ihre Hände und somit über der Sauerei halten werden. Gut und und richtig ist es dennoch.
Wenn der Humer einmal nicht mehr sein wird… :-(
Der Gatte der Evelin
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