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Dienstag, 17. Januar 2006 09:27
Ein deutscher Kinderabtreiber, der für sein abscheuliches Geschäft warb, wurde von einem deutschen Gericht zur Rechenschaft gezogen. Jetzt gibt ein Lebensschützer dazu einen heißen Tip.
Zurück zum Artikel 7 Lesermeinungen:
Dienstag, 17. Januar 2006 21:35
geht wieder beten und lasst die anderen mit euren hobbies in ruhe.

Das hättest Du wohl gerne, Onan!
Dienstag, 17. Januar 2006 21:04
Onan †: echte christen
wenn es sich auch nur um virtuelle hexenverbrennungen handelt, so seid ihr doch alle gleich dabei.

seid ihr schon mal auf die idee gekommen, dass solche aktionen ausser schlechter optik für euch nix bringen?

geht wieder beten und lasst die anderen mit euren hobbies in ruhe.
Dienstag, 17. Januar 2006 19:34
methusalix †: Mit diesen Aktionen
wurde natürlich ein riesiger Werbeeffekt für diesen Arzt gezeitigt. Er sollte Herrn Annen ein Honorar als public ralation manager für seine Praxis zukommen lassen.

Immer wieder fallen übereifrige Katholiken in diese Fallgrube. In den fünfziger Jahren wurden die Kirchenglocken gegen den Film „Die Sünderin“ mit einer für wenige Sekunden nackt gefilmten Hildegard Knef geläutet und von den Kanzeln wurde ein Donnerwetter gegen das „Machwerk“ losgelassen. Erfolg war, dass alle in die Kinos geeilt sind, um sich hinterher heuchelnd über die gezeigten Schweinereien zu entrüsten.
Ungeschickter geht es nicht mehr.
Dienstag, 17. Januar 2006 13:45
DemonDeLuxe †: @Der Tradition verbunden – Wohl kaum
„pro familia“ ist ein föderativer Verband und eingetragener Verein. Die Tätigkeit umfasst die Beratung und den Aufbau einer Infrastruktur. In den „Medizinischen Zentren“ erfolgen Behandlungen, allerdings durch freischaffende Ärzte.

Da pro familia selbst eine staatlich anerkannte Beratungstselle ist, ist der zur Erfüllung des §219a erforderliche Vermögensvorteil nicht gegeben.

Ende Gelände.
Dienstag, 17. Januar 2006 13:02
Der Tradition verbunden: Bitte Strafanzeige gegen die Abtreibungstötungsorganisation „Pro Familia“ einreichen!
Ich möchte möglichst viele Leser dazu aufrufen, wegen desselben Tatbestandes auch Strafanzeige gegen „Pro Famlia“ einzureichen. Ich selbst werde es auch tun. Auf der Seite http://www.profamilia.de/…ticle/show/1020.html bietet „Pro Famlia“ unter „Angebote-Dienstleistungen“ den „ambulanten Schwangerschaftsabbruch“ als „medizinische Behandlung“ an mit Angabe der „Pro Famlia“ – Zentren, in denen diese Hilflosentötung als „Diensleistung“ angeboten wird. Meines Erachtens verstößt dies eindeutig gegen §219a. Mögen sich bitte möglichst viele dieser Strafanzeigenaktion gegen die Abtreibungstötungsorganisation „Pro Famlia“ anschließen!
Dienstag, 17. Januar 2006 12:20
DemonDeLuxe †: Schwache Verteidigung ohne Internetkompetenz
Man sollte mittlerweile mitbekommen haben, dass jegliche Publikation im Internet (außerhalb passwortgesichrter, geschlossener Foren) sowohl als „Schrift“ als auch als „öffentlich“ gilt. Der Anwalt, der sich hier auf „Nichtöffentlichkeit“ berufen wollte, hatte, gelinde gesagt, keine Ahnung.

Für die Berufungsinstanz wird er dann hoffentlich darauf kommen, dass der weitaus angreifbarere Punkt der Anklage der vom §219a geforderte Vermögensvorteil ist. Je nach Art der Publikation kann man das nämlich durchaus auch als reine Information bzw.sogar Kundendienst verargumentieren. Der Arzt, so würde ich ihn verteidigen, hat das berechtigte Interesse von Frauen wahrgenommen, zu erfahren, wo man sich kompetent bei einem auch praxiserfahrenen Arzt informieren kann.

Wenn sich der Anwalt nicht nochmal so dumm anstellt, läuft das auf einen Freispruch hinaus.
Dienstag, 17. Januar 2006 10:29
Benedikt78: Super Aktion!
Da sollten möglichst viele mitmachen! Ich glaube, wenn man über Suchprogramme, wie google oder yahoo recherchiert, dann wird man sehr schnell fündig!
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