Kostet nur die Faxgebühr oder eine Briefmarke
Ein deutscher Kinderabtreiber, der für sein abscheuliches Geschäft warb, wurde von einem deutschen Gericht zur Rechenschaft gezogen. Jetzt gibt ein Lebensschützer dazu einen heißen Tip.

Bayreuth ist die größte Stadt im nordbayerischen Regierungsbezirk Oberfranken.
Der Kinderabtreiber hatte auf der Homepage seiner Anstalt erklärt, daß er Kinder „mittels Medikamenten oder Instrumenten“ abtreibe. Findige Lebensrechtler reichten gegen die Werbung des skrupellosen Abtreibers eine Strafanzeige ein.
Doch in Deutschland ist es nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuches mit wenigen Ausnahmen verboten, die Kinderabtreibung zu bewerben.
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, da sich die Werbung – der Rechtsanwalt sprach von „Information“ – im Internet ausschließlich an Mütter gerichtet habe, die den Namen des Abtreibers und seiner Homepage kannten.
Das Gericht folgte jedoch weitgehend den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Die sogenannten Informationen seien für jedermann zugänglich gewesen und stellten somit eine verbotene Werbung dar.
Strafmindernd wurde berücksichtigt, daß der Kindertöter die Abtreibungswerbung bereits nach seiner Verurteilung in erster Instanz aus dem Internet entfernt habe.
Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der deutsche Lebensrechtler Klaus Günter Annen freute sich in einer Stellungnahme vor ‘kreuz.net’ über das Urteil: „Es ist eine erfreuliche Nachricht, daß endlich mal eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht eine Strafverfolgung wegen ‘Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch’ durchgesetzt haben.“
Allerdings müsse noch die Entscheidung vor dem Berufungsgericht abgewartet werden.
Annen gibt der Öffentlichkeit den Rat, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige einzureichen, sobald im Internet eine einschlägige Werbung für die Abtreibung entdeckt wird:
„Das kostet nur die Faxgebühr oder eine Briefmarke… hat aber eine enorme Wirkung!“
Sämtliche Artikel weiterlesenWeiterlesen:
Dienstag, 17. Januar 2006 21:35
Der Tradition verbunden: @Onan
geht wieder beten und lasst die anderen mit euren hobbies in ruhe.
Das hättest Du wohl gerne, Onan!
Das hättest Du wohl gerne, Onan!
Dienstag, 17. Januar 2006 21:04
Onan †: echte christen
wenn es sich auch nur um virtuelle hexenverbrennungen handelt, so seid ihr doch alle gleich dabei.
seid ihr schon mal auf die idee gekommen, dass solche aktionen ausser schlechter optik für euch nix bringen?
geht wieder beten und lasst die anderen mit euren hobbies in ruhe.
seid ihr schon mal auf die idee gekommen, dass solche aktionen ausser schlechter optik für euch nix bringen?
geht wieder beten und lasst die anderen mit euren hobbies in ruhe.
Dienstag, 17. Januar 2006 19:34
methusalix †: Mit diesen Aktionen
wurde natürlich ein riesiger Werbeeffekt für diesen Arzt gezeitigt. Er sollte Herrn Annen ein Honorar
als public ralation manager für seine Praxis zukommen lassen.
Immer wieder fallen übereifrige Katholiken in diese Fallgrube. In den fünfziger Jahren wurden die Kirchenglocken gegen den Film „Die Sünderin“ mit einer für wenige Sekunden nackt gefilmten Hildegard Knef geläutet und von den Kanzeln wurde ein Donnerwetter gegen das „Machwerk“ losgelassen. Erfolg war, dass alle in die Kinos geeilt sind, um sich hinterher heuchelnd über die gezeigten Schweinereien zu entrüsten.
Ungeschickter geht es nicht mehr.
Immer wieder fallen übereifrige Katholiken in diese Fallgrube. In den fünfziger Jahren wurden die Kirchenglocken gegen den Film „Die Sünderin“ mit einer für wenige Sekunden nackt gefilmten Hildegard Knef geläutet und von den Kanzeln wurde ein Donnerwetter gegen das „Machwerk“ losgelassen. Erfolg war, dass alle in die Kinos geeilt sind, um sich hinterher heuchelnd über die gezeigten Schweinereien zu entrüsten.
Ungeschickter geht es nicht mehr.
Dienstag, 17. Januar 2006 13:45
DemonDeLuxe †: @Der Tradition verbunden – Wohl kaum
„pro familia“ ist ein föderativer Verband und eingetragener Verein. Die Tätigkeit umfasst die Beratung
und den Aufbau einer Infrastruktur. In den „Medizinischen Zentren“ erfolgen Behandlungen, allerdings durch
freischaffende Ärzte.
Da pro familia selbst eine staatlich anerkannte Beratungstselle ist, ist der zur Erfüllung des §219a erforderliche Vermögensvorteil nicht gegeben.
Ende Gelände.
Da pro familia selbst eine staatlich anerkannte Beratungstselle ist, ist der zur Erfüllung des §219a erforderliche Vermögensvorteil nicht gegeben.
Ende Gelände.
Dienstag, 17. Januar 2006 13:02
Der Tradition verbunden: Bitte Strafanzeige gegen die Abtreibungstötungsorganisation „Pro Familia“ einreichen!
Ich möchte möglichst viele Leser dazu aufrufen, wegen desselben Tatbestandes auch Strafanzeige gegen „Pro Famlia“ einzureichen. Ich selbst werde es auch tun. Auf der Seite http://www.profamilia.de/…ticle/show/1020.html bietet „Pro Famlia“ unter „Angebote-Dienstleistungen“ den „ambulanten Schwangerschaftsabbruch“ als „medizinische Behandlung“ an mit Angabe der „Pro Famlia“ – Zentren, in denen diese Hilflosentötung als „Diensleistung“ angeboten wird. Meines Erachtens verstößt dies eindeutig gegen §219a. Mögen sich bitte möglichst viele dieser Strafanzeigenaktion gegen die Abtreibungstötungsorganisation „Pro Famlia“ anschließen!
Dienstag, 17. Januar 2006 12:20
DemonDeLuxe †: Schwache Verteidigung ohne Internetkompetenz
Man sollte mittlerweile mitbekommen haben, dass jegliche Publikation im Internet (außerhalb passwortgesichrter,
geschlossener Foren) sowohl als „Schrift“ als auch als „öffentlich“ gilt. Der Anwalt, der sich hier auf
„Nichtöffentlichkeit“ berufen wollte, hatte, gelinde gesagt, keine Ahnung.
Für die Berufungsinstanz wird er dann hoffentlich darauf kommen, dass der weitaus angreifbarere Punkt der Anklage der vom §219a geforderte Vermögensvorteil ist. Je nach Art der Publikation kann man das nämlich durchaus auch als reine Information bzw.sogar Kundendienst verargumentieren. Der Arzt, so würde ich ihn verteidigen, hat das berechtigte Interesse von Frauen wahrgenommen, zu erfahren, wo man sich kompetent bei einem auch praxiserfahrenen Arzt informieren kann.
Wenn sich der Anwalt nicht nochmal so dumm anstellt, läuft das auf einen Freispruch hinaus.
Für die Berufungsinstanz wird er dann hoffentlich darauf kommen, dass der weitaus angreifbarere Punkt der Anklage der vom §219a geforderte Vermögensvorteil ist. Je nach Art der Publikation kann man das nämlich durchaus auch als reine Information bzw.sogar Kundendienst verargumentieren. Der Arzt, so würde ich ihn verteidigen, hat das berechtigte Interesse von Frauen wahrgenommen, zu erfahren, wo man sich kompetent bei einem auch praxiserfahrenen Arzt informieren kann.
Wenn sich der Anwalt nicht nochmal so dumm anstellt, läuft das auf einen Freispruch hinaus.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.





