09:27:44 | Dienstag, 17. Januar 2006
Ein deutscher Kinderabtreiber, der für sein abscheuliches Geschäft warb, wurde von einem deutschen Gericht zur Rechenschaft gezogen. Jetzt gibt ein Lebensschützer dazu einen heißen Tip.
(kreuz.net, Bayreuth) Ein Abtreiber (62) aus dem Landkreis Bayreuth darf auf seiner Internetseite nicht
mehr für die von ihm durchgeführten blutigen Kindertötungen werben. Das teilte ein Sprecher des Landesgerichts
Bayreuth am Freitag nach einem entsprechendem Urteil laut einem Bericht der deutschen ‘Ärztezeitung’
mit.
Bayreuth ist die größte Stadt im nordbayerischen Regierungsbezirk Oberfranken.
Der Kinderabtreiber
hatte auf der Homepage seiner Anstalt erklärt, daß er Kinder „mittels Medikamenten oder Instrumenten“
abtreibe. Findige Lebensrechtler reichten gegen die Werbung des skrupellosen Abtreibers eine Strafanzeige
ein.
Doch in Deutschland ist es nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuches
mit wenigen Ausnahmen verboten,
die Kinderabtreibung zu bewerben.
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
Wer öffentlich,
in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob
anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs
oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter
Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Die Verteidigung hatte einen
Freispruch gefordert, da sich die Werbung – der Rechtsanwalt sprach von „Information“ – im Internet ausschließlich
an Mütter gerichtet habe, die den Namen des Abtreibers und seiner Homepage kannten.
Das Gericht folgte
jedoch weitgehend den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Die sogenannten Informationen seien für jedermann
zugänglich gewesen und stellten somit eine verbotene Werbung dar.
Strafmindernd wurde berücksichtigt,
daß der Kindertöter die Abtreibungswerbung bereits nach seiner Verurteilung in erster Instanz aus dem
Internet entfernt habe.
Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der deutsche
Lebensrechtler Klaus Günter Annen freute sich in einer Stellungnahme vor ‘kreuz.net’ über das Urteil:
„Es ist eine erfreuliche Nachricht, daß endlich mal eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht eine Strafverfolgung
wegen ‘Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch’ durchgesetzt haben.“
Allerdings müsse noch die Entscheidung
vor dem Berufungsgericht abgewartet werden.
Annen gibt der Öffentlichkeit den Rat, bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige einzureichen, sobald im Internet eine einschlägige Werbung für
die Abtreibung entdeckt wird:
„Das kostet nur die Faxgebühr oder eine Briefmarke… hat aber eine enorme
Wirkung!“
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Der Tradition verbunden 21:35:06 | Dienstag, 17. Januar 2006
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Onan † 21:04:14 | Dienstag, 17. Januar 2006
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methusalix † 19:34:49 | Dienstag, 17. Januar 2006
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DemonDeLuxe † 13:45:19 | Dienstag, 17. Januar 2006
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Der Tradition verbunden 13:02:22 | Dienstag, 17. Januar 2006
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DemonDeLuxe † 12:20:14 | Dienstag, 17. Januar 2006
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Benedikt78 10:29:36 | Dienstag, 17. Januar 2006