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Mittwoch, 18. Januar 2006 11:24
Der Kampf gegen den „liturgischen Privatismus“ hat begonnen
Der Erzbischof von Salzburg ist entschlossen, die liturgische Ordnung wiederherzustellen. Das erste Exempel statuierte er an einer 83jährigen Priestermutter, die versuchte, an einer Privatmesse ihres Sohnes teilzunehmen.
Links: Militärpfarrer Siegfried Lochner
Links: Militärpfarrer Siegfried Lochner
(kreuz.net, Salzburg) Mitte Dezember richtete der österreichische Militärsuperior, Hw. Siegfried Lochner, ein Schreiben an den Erzbischof von Salzburg, Mons. Alois Kothgasser.

Hw. Lochner ist Militärpfarrer an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt. Der Ort befindet sich 45 Kilometer südlich von Wien.

„Wir hatten vor einiger Zeit die Möglichkeit, einander anläßlich der Exerzitien für die Militärgeistlichkeit bei den Pallotinern zu begegnen“, beginnt Hw. Lochner seinen Brief an den Erzbischof von Salzburg:

„Der Grund meines Schreibens an Sie ist folgender: Meine 83jährige Mutter lebt in Berchtesgaden, und ich wollte Sie nach den Weihnachtsfeiertagen besuchen. Seit vielen Jahren nützen wir die Gelegenheit, um in dieser Zeit eine Wallfahrt nach Maria Loreto in Salzburg zu unternehmen, weil wir mit dem Heiligtum und den ehrwürdigen Schwestern seit meinen Kindertagen innig verbunden sind, und diese Kirche eine der wenigen ist, die meine alte und gebrechliche Mutter noch besuchen kann.“

Berchtesgaden liegt in Bayern, 20 Kilometer von Salzburg entfernt.

Mutter und Sohn hätten ihren Besuch in Salzburg auch gerne genützt, um am Gnadenort Maria Loreto die Heilige Messe privatim nach dem Missale des seligen Johannes XXIII. zu feiern. Dazu besitze er – so Hw. Lochner – die schriftliche Erlaubnis der vatikanischen Kommission ‘Ecclesia Dei’:

„Nun teilte mir die ehrwürdige Mutter Oberin mit, daß dies hinkünftig leider nicht mehr möglich sei, da eine diesbezügliche Weisung an die Schwestern ergangen sei.“

Allerdings habe der bischöfliche Sekretär, Dr. Otmar Stefan, erklärt, daß sich diese Weisungen nur auf Gruppenmessen bezögen. Deshalb sei er – so Hw. Lochner – mit dem Kirchenrektor Professor Johann Paarhammer in Verbindung getreten. Doch der Kirchenrektor habe gesagt, daß er „nullam potestatem“ besitze, im Loretokloster eine Privatzelebration im Alten Ritus zu gestatten.

„So wende ich mich vertrauensvoll an Sie, Exzellenz, mir die Erlaubnis für die ein- oder zweimalige Zelebration zu erteilen. Sie würden einer betagten Priestermutter damit eine große Weihnachtsfreude bereiten. Ich kann mit ihr leider nicht nach St. Sebastian gehen, da sie halt schon alt und gebrechlich ist.“

Mit allen guten Advents- und Weihnachtswünschen und in Erwartung einer geschätzten Antwort beschließt der Militärpfarrer sein Schreiben an den Erzbischof.

Die Antwort von Mons. Kothgasser ließ nicht lange auf sich warten.

Erst vor einigen Tagen habe er – so der Erzbischof – der Schwesterngemeinschaft im Kloster St. Maria in Loreto in einem Brief mitgeteilt, wie die Gottesdienstordnung in diesem Kloster in Zukunft aussehen solle.

An diese Weisungen seien die Schwestern gehalten. Sie entsprächen auch den Vorschriften der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’.

Dadurch solle in den Diözesen und Pfarren eine „vernünftige Regelung des Nebeneinanders von den zwei verschiedenen vor- und nachkonziliaren Riten“ gefunden werden, damit die Eucharistie – das Sakrament der Einheit und der Gemeindestiftung – nicht zum Anlaß von Spannungen und Spaltungen würde.

Man könne aus diesem Dokument sicher nicht ableiten, daß alle Privatwünsche erfüllbar seien.

In der Erzdiözese Salzburg gebe es in der St. Sebastian-Kirche in unmittelbarster Nähe des Klosters den offiziellen Ort für den vorkonziliaren Ritus nach Pius V.

Dagegen sei das Kloster St. Maria in Loreto keine öffentliche und auch keine private Gottesdienststelle dafür. Den Schwestern werde dieser Ritus derzeit nur für die Konventmesse zeitlich befristet und bis auf weiteres gestattet, so der Erzbischof:

„Am Weihnachtsfest an dieser Konventmesse teilzunehmen, wäre für Ihre Mutter sicherlich mit Erlaubnis der Schwestern möglich. Von den gewünschten Privatzelebrationen Ihrerseits im Kloster St. Maria in Loreto bitte ich im Sinne meiner Verordnung abzusehen und sich an den Kirchenrektor von St. Sebastian zu wenden.“

Beim jüngsten Ad-limina-Besuch der österreichischen Bischöfe sei das Einhalten der liturgischen Richtlinien in Erinnerung gerufen worden, erklärt Mons. Kothgasser:

„So fühle ich mich gehalten, jedem liturgischen Privatismus, von welcher Seite immer er kommt, Grenzen zu setzen.“

In der Hoffnung, daß der Herr Militärpfarrer die bischöfliche Sorge um die liturgische Ordnung verstehe, beschließt der Erzbischof mit den Segenswünschen für das Weihnachtsfest und das kommende Jahr.

Militärpfarrer Lochner hat in der Tat verstanden:

„Der obenstehend dokumentierte Briefwechsel zwischen einem nicht der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehörenden Diözesanpriester – auf den man also nicht die in diesen Fällen übliche Schisma- und Exkommunikationskeule anwenden kann – zeigt einmal mehr, wie notwendig die Herstellung der völligen Rechtssicherheit durch den Heiligen Stuhl in diesem Bereich ist.“

Mit Willenserklärungen wohlmeinender Kurienkardinäle – ja selbst des Heiligen Vaters – sei es heute leider nicht mehr getan. Das beweise die Antwort des „Primas Germaniae“.

Bevor Rom nicht unzweifelhaft die Weitergeltung der Bulle ‘Quo primum’ des heiligen Pius V. bekräftige werde die willkürliche Mißachtung der Liturgiekonstitution ‘Sacrosanctum Concilium 4’ fortdauern. Das Konzil gewähre nämlich allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre. Niemand könne bestreiten, daß der bis 1965 in der Lateinischen Kirche allgemein übliche römische Ritus zu diesen Riten gehöre.

Auch einzelne Äußerungen im Brief des Salzburger Oberhirten verdienen nach Ansicht des Militärpfarrer Beachtung:

Das der ewigen Anbetung verpflichtete Loretokloster in Salzburg sei bis zur Wiedereinführung der dort üblichen tridentinischen Konventmesse unter Erzbischof Georg Eder eine überalterte und aussterbende Gemeinschaft gewesen.

Es sei offenkundig, daß sich im Kloster, seit der Einführung der Alten Messe, wieder Nachwuchs eingestellt habe.

Die Gemeinschaft gehöre damit zu den wenigen österreichischen Frauengemeinschaften, die nicht vom Aussterben bedroht sind „wie jene »reformierten« Kommunitäten, die trotz aller Neuerungen vergeblich auf den verheißenen »neuen Frühling« warten.“

Einer 83jährigen Frau, die der Kirche einen Priester geschenkt habe, zuzumuten, am Christtag um 06.30 Uhr von Berchtesgaden nach Salzburg – ohne Privatauto sei das um diese Uhrzeit nur mit einem Taxi möglich – zur Heiligen Messe zu fahren, sei der nach dem Konzil leider bei den „Propagatoren der neuen Geschwisterlichkeit“ üblich gewordene „unerträgliche menschenverachtende Zynismus“, den man glaube, sich bei der Abwimmelung der „Altgläubigen“ immer noch erlauben zu dürfen.

Bemerkenswert sei ferner der Zusatz im erzbischöflichen Brief, wonach auch dafür noch eine eigene Erlaubnis einzuholen wäre: „Wo kämen wir denn hin, wenn Katholiken einfach ohne vorher zu fragen in die Heilige Messe gingen?“ – so der Militärpfarrer:

„Ist es da verwunderlich, wenn angesichts solcher Ärgernisse immer mehr treue Katholiken nicht mehr willens sind, ihren Kirchenbeitrag an ihre Diözesen zu zahlen, und ihn lieber dorthin entrichten, wo noch wirklich der katholische Glaube, wie ihn die Kirche durch die Jahrtausende gelebt und gefeiert hat, aufrecht erhalten wird?“

Gerade der nach Presseberichten 10 Millionen Schilling – rund 727.000 Euro – teuere Umbau des Presbyteriums im Salzburger Dom lasse die Frage aufkommen, ob es angesichts des Elends und der Not vieler Menschen weltweit angebracht sei, solche Summen aus rein ideologischen Gründen zu verschleudern.

Ein weiteres Schlaglicht auf das Liturgieverständnis von Erzbischof Kothgasser wirft – so Hw. Lochner – die Bezeichnung der privat gefeierten Heiligen Messe als abzulehnenden „Privatismus“.

Diese Aussage werde groteskerweise mit dem jüngsten Ad-limina-Besuch der Österreichischen Bischöfe begründet, wodurch indirekt auch ein Zusammenhang mit einer Weisung des Heiligen Vaters hergestellt werde.

Dazu sei – so Hw. Lochner – festzustellen:

Gemäß Canon 899 Paragraph 1 im Kirchenrecht von 1983 ist jede heilige Messe eine Handlung Christi und der Kirche.

Canon 902 schreibt das ausdrückliche Recht des Priesters fest, das Heilige Opfer einzeln zu feiern.

Das dürfe nach Canon 903 nicht verweigert werden, da es ja nach Canon 904 zu den vornehmsten Aufgaben des Priesters gehört, das Meßopfer nach Möglichkeit täglich darzubringen.

Darauf habe der Papst in seiner Botschaft vom 20. April 2005 erneut hingewiesen, wenn er erklärt, daß die „andächtige tägliche Feier der heiligen Messe der Mittelpunkt des Lebens und der Sendung jedes Priesters“ stehen solle.

Auch Papst Paul VI. († 1978) lehre in seiner Enzyklika ‘Mysterium Fidei’ Nr. 32, daß eine Messe nicht zu tadeln, sondern vielmehr gutzuheißen sei, die nach rechtmäßiger kirchlicher Tradition vom Priester privat dargebracht werde.

„Dem kann man nur ein Zitat aus dem Buch ‘Gott und die Welt’ des glücklich regierenden Pontifex Benedikt XVI. hinzufügen, wonach die Ächtung der bis 1970 gültigen Form der Liturgie endgültig aufhören müsse.“

Wer sie feiere oder an ihr teilnehme, dürfe – so der jetzige Papst – nicht länger „als Aussätziger behandelt werden“. Man könne der kirchlichen Gegenwart nicht trauen, solange sie ihre Vergangenheit ächte.

Es stehe zu hoffen – so Hw. Lochner –, daß nach den mutigen und klaren Überlegungen des Weihbischofs von Salzburg, Mons. Andreas Laun, zur Liturgie auch in Salzburg von Erzbischof Kothgasser die weitgehende „Unterwerfung unter das Intoleranzgebot gegenüber der überlieferten Römischen Liturgie“ aufhöre. Diese stehe den nötigen inneren Versöhnungen in der Kirche ohne einsichtigen Grund entgegen.

Angesichts von durchschnittlich 20 – zwanzig – Abtreibungen pro Woche im Salzburger Landeskrankenhaus gebe es in der Salzachstadt dringendere Probleme, als die Verfolgung, Diskriminierung und rechtswidrige Behinderung traditionsverbundener Katholiken.

„Oder soll man sagen können, in Salzburg sei es leichter, ein Kind abzutreiben, als beim Loretokindl das römische Meßopfer zu feiern?“
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 29 Lesermeinungen:
Dienstag, 18. April 2006 20:46
Ja, ich bin überzeugt davon. Erst durch das Verbot sahen sich interessierte Gruppen zum Widerstand genötigt und sich zu organisieren.

Ohne das Verbot hätte vielleicht der eine oder andere ältere Priester gelegentlich die bisherige Liturgie angeboten. Ältere Menschen, die durch den radikalen Umbruch überfordert waren, hätten das Angebot angenommen, aber 40 Jahre nach dem Konzil wäre der Interessentenkreis vermutlich ausgestorben.

Gerne gebe ich die Hypotetik meiner Ausführungen zu, selbtverständlich hätte es auch anders kommen können, halte die von mir geschilderte obige Entwicklung aber für die bei weitem wahrscheinlichere.
Sonntag, 16. April 2006 16:35
ottaviani: warum
denkern sie die tridentinische messe währe ausgestorben währe sie nicht verboten worden?
Sonntag, 16. April 2006 16:26
Der Umgang von Mons. Kothgasser mit dem Militärpfarrer ist natürlich ein Witz. Hätte man damals die „alte Mese“ nicht verboten, hätte sich das Problem mit Aussterben ihrer Anhänger auf natürlich Weise gelöst.

Ein Blick in dei Russische Kirche hinsichtlich ihrer „Altgläubigen“ genügt. Diese Kirchenspaltung ist auch nur wegen allzu riguroser Durchsetzung von Neuerungen entstanden.

Das Argument der Gleichwertigkeit aller Riten zieht hier nicht. Bei der „alten“ Messe handelt es sich um keinen anderen Ritus, sondern um eine andere Liturgie innerhalb des römischen Ritus. Dasselbe gilt für die „neue“ Messe. „Ritus“ bedeutet die Gesamtheit von Liturgie, Überlieferung / Tradition und Theologie. So gibt es neben dem römischen Ritus noch den byzantinischen, armenischen, koptischen usw. Ritus.

Lediglich die neben dem römischen Ritus noch besehenden weiteren abendländischen Riten (Mailand, Toledo, Praga) unterscheiden sich vom römischen Ritus nur durch die Liturgie, daher kommt wohl das Mißverständnis einer Gleichsetzung von Liturgie und Ritus.
Samstag, 28. Januar 2006 15:11
Samhain: @Nicephor
Lieber Freund, lernen Sie seriöse Liturgiewissenschaft! Der überlieferte Ritus hat mit dem glorreichen Trienter Konzil etwa so viel gemein, wie der NOM mit dem Vatikanischen! „Tridentinisch“ ist daran nur eine gewisse BEREINIGUNG einer unvordenklichen Tradition, die sich namentlich auf die frühchristlichen römischen Päpste Damasus, Gelasius und Gregorius bezieht. Des weiteren wurde das regional geübte Stufengebet und Schlussevangelium nun verbindlich in die Missa Romana eingefügt. Daher sollte der Begriff „Tridentinische Messe“, der vor 40 Jahren aus der Polemik gegen sie geformt wurde, endlich aus dem Sprachschatz definitiv verbannt werden! Noch Fragen? Herzl. Gruss
Freitag, 27. Januar 2006 18:48
nicephor: Kommentar
Wüsste ja gerne mal, was die Abteilung kreuz.net sagen würde, wenn jemand einen Ritus feiern wollte, der noch älter ist als der tridentinische… Mannmannmann, dem würden die Damen und Herren hier aber die Hölle heiß machen. Und würden das als Privatismus geißeln. Nun hat die Kirche aber den römischen Ritus neu geordnet – das ist ihr gutes Recht – und jetzt soll ausgerechnet der tridentinische der wahre sein? Leute, der ist auch erst im 16. Jahrhundert eingeführt worden, also kann er auch reformiert werden… Ist das denn so schwer zu begreifen?
Mittwoch, 25. Januar 2006 08:54
Alumnus: liturgischer Privatismus
Der liturgische Privatismus ist nicht in einer Messe des alten Orde zu finden, sondern eher in der Selbstzelebration des neuen Ordo, in dem sich Einzelpersonen in den Mittelpunkt stellen und der Blick auf das Mysterium Christi nicht frei ist. Denn während sich der zelebrierende Priester der überlieferten Liturgie mit der Kirche verbunden weiß, ist das seit der Liturgiereform nicht mehr immer vorauszusetzen!
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