11:24:45 | Mittwoch, 18. Januar 2006
Der Erzbischof von Salzburg ist entschlossen, die liturgische Ordnung wiederherzustellen. Das erste Exempel statuierte er an einer 83jährigen Priestermutter, die versuchte, an einer Privatmesse ihres Sohnes teilzunehmen.
(kreuz.net, Salzburg) Mitte Dezember richtete der österreichische Militärsuperior, Hw. Siegfried Lochner,
ein Schreiben an den
Erzbischof von Salzburg, Mons. Alois Kothgasser.
Hw. Lochner ist Militärpfarrer
an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt. Der Ort befindet sich 45 Kilometer südlich
von Wien.
„Wir hatten vor einiger Zeit die Möglichkeit, einander anläßlich der Exerzitien für die
Militärgeistlichkeit bei den Pallotinern zu begegnen“, beginnt Hw. Lochner seinen Brief an den Erzbischof
von Salzburg:
„Der Grund meines Schreibens an Sie ist folgender: Meine 83jährige Mutter lebt in Berchtesgaden,
und ich wollte Sie nach den Weihnachtsfeiertagen besuchen. Seit vielen Jahren nützen wir die Gelegenheit,
um in dieser Zeit eine Wallfahrt nach Maria Loreto in Salzburg zu unternehmen, weil wir mit dem Heiligtum
und den ehrwürdigen Schwestern seit meinen Kindertagen innig verbunden sind, und diese Kirche eine der
wenigen ist, die meine alte und gebrechliche Mutter noch besuchen kann.“
Berchtesgaden liegt in Bayern,
20 Kilometer von Salzburg entfernt.
Mutter und Sohn hätten ihren Besuch in Salzburg auch gerne genützt,
um am Gnadenort Maria Loreto die Heilige Messe privatim nach dem Missale des seligen Johannes XXIII. zu
feiern. Dazu besitze er – so Hw. Lochner – die schriftliche Erlaubnis der vatikanischen Kommission ‘Ecclesia
Dei’:
„Nun teilte mir die ehrwürdige Mutter Oberin mit, daß dies hinkünftig leider nicht mehr möglich
sei, da eine diesbezügliche Weisung an die Schwestern ergangen sei.“
Allerdings habe der bischöfliche
Sekretär, Dr. Otmar Stefan, erklärt, daß sich diese Weisungen nur auf Gruppenmessen bezögen. Deshalb
sei er – so Hw. Lochner – mit dem Kirchenrektor Professor Johann Paarhammer in Verbindung getreten. Doch
der Kirchenrektor habe gesagt, daß er „nullam potestatem“ besitze, im Loretokloster eine Privatzelebration
im Alten Ritus zu gestatten.
„So wende ich mich vertrauensvoll an Sie, Exzellenz, mir die Erlaubnis für
die ein- oder zweimalige Zelebration zu erteilen. Sie würden einer betagten Priestermutter damit eine
große Weihnachtsfreude bereiten. Ich kann mit ihr leider nicht nach St. Sebastian gehen, da sie halt
schon alt und gebrechlich ist.“
Mit allen guten Advents- und Weihnachtswünschen und in Erwartung einer
geschätzten Antwort beschließt der Militärpfarrer sein Schreiben an den Erzbischof.
Die Antwort von
Mons. Kothgasser ließ nicht lange auf sich warten.
Erst vor einigen Tagen habe er – so der Erzbischof –
der Schwesterngemeinschaft im Kloster St. Maria in Loreto in einem Brief mitgeteilt, wie die Gottesdienstordnung
in diesem Kloster in Zukunft aussehen solle.
An diese Weisungen seien die Schwestern gehalten. Sie entsprächen
auch den Vorschriften der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’.
Dadurch solle in den Diözesen und
Pfarren eine „vernünftige Regelung des Nebeneinanders von den zwei verschiedenen vor- und nachkonziliaren
Riten“ gefunden werden, damit die Eucharistie – das Sakrament der Einheit und der Gemeindestiftung – nicht
zum Anlaß von Spannungen und Spaltungen würde.
Man könne aus diesem Dokument sicher nicht ableiten,
daß alle Privatwünsche erfüllbar seien.
In der Erzdiözese Salzburg gebe es in der St. Sebastian-Kirche
in unmittelbarster Nähe des Klosters den offiziellen Ort für den vorkonziliaren Ritus nach Pius V.
Dagegen sei das Kloster St. Maria in Loreto keine öffentliche und auch keine private Gottesdienststelle
dafür. Den Schwestern werde dieser Ritus derzeit nur für die Konventmesse zeitlich befristet und bis
auf weiteres gestattet, so der Erzbischof:
„Am Weihnachtsfest an dieser Konventmesse teilzunehmen, wäre
für Ihre Mutter sicherlich mit Erlaubnis der Schwestern möglich. Von den gewünschten Privatzelebrationen
Ihrerseits im Kloster St. Maria in Loreto bitte ich im Sinne meiner Verordnung abzusehen und sich an den
Kirchenrektor von St. Sebastian zu wenden.“
Beim jüngsten
Ad-limina-Besuch der österreichischen Bischöfe
sei das Einhalten der liturgischen Richtlinien in Erinnerung gerufen worden, erklärt Mons. Kothgasser:
„So fühle ich mich gehalten, jedem liturgischen Privatismus, von welcher Seite immer er kommt, Grenzen
zu setzen.“
In der Hoffnung, daß der Herr Militärpfarrer die bischöfliche Sorge um die liturgische
Ordnung verstehe, beschließt der Erzbischof mit den Segenswünschen für das Weihnachtsfest und das kommende
Jahr.
Militärpfarrer Lochner hat in der Tat verstanden:
„Der obenstehend dokumentierte Briefwechsel
zwischen einem nicht der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehörenden Diözesanpriester – auf den man
also nicht die in diesen Fällen übliche Schisma- und Exkommunikationskeule anwenden kann – zeigt einmal
mehr, wie notwendig die Herstellung der völligen Rechtssicherheit durch den Heiligen Stuhl in diesem
Bereich ist.“
Mit Willenserklärungen wohlmeinender Kurienkardinäle – ja selbst des Heiligen Vaters –
sei es heute leider nicht mehr getan. Das beweise die Antwort des „Primas Germaniae“.
Bevor Rom nicht
unzweifelhaft die Weitergeltung der Bulle ‘Quo primum’ des heiligen Pius V. bekräftige werde die willkürliche
Mißachtung der Liturgiekonstitution ‘Sacrosanctum Concilium 4’ fortdauern. Das Konzil gewähre nämlich
allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre. Niemand könne bestreiten, daß der
bis 1965 in der Lateinischen Kirche allgemein übliche römische Ritus zu diesen Riten gehöre.
Auch
einzelne Äußerungen im Brief des Salzburger Oberhirten verdienen nach Ansicht des Militärpfarrer Beachtung:
Das der ewigen Anbetung verpflichtete Loretokloster in Salzburg sei bis zur Wiedereinführung der dort
üblichen tridentinischen Konventmesse unter Erzbischof Georg Eder eine überalterte und aussterbende
Gemeinschaft gewesen.
Es sei offenkundig, daß sich im Kloster, seit der Einführung der Alten Messe,
wieder Nachwuchs eingestellt habe.
Die Gemeinschaft gehöre damit zu den wenigen österreichischen Frauengemeinschaften,
die nicht vom Aussterben bedroht sind „wie jene »reformierten« Kommunitäten, die trotz aller Neuerungen
vergeblich auf den verheißenen »neuen Frühling« warten.“
Einer 83jährigen Frau, die der Kirche einen
Priester geschenkt habe, zuzumuten, am Christtag um 06.30 Uhr von Berchtesgaden nach Salzburg – ohne Privatauto
sei das um diese Uhrzeit nur mit einem Taxi möglich – zur Heiligen Messe zu fahren, sei der nach dem
Konzil leider bei den „Propagatoren der neuen Geschwisterlichkeit“ üblich gewordene „unerträgliche menschenverachtende
Zynismus“, den man glaube, sich bei der Abwimmelung der „Altgläubigen“ immer noch erlauben zu dürfen.
Bemerkenswert sei ferner der Zusatz im erzbischöflichen Brief, wonach auch dafür noch eine eigene Erlaubnis
einzuholen wäre: „Wo kämen wir denn hin, wenn Katholiken einfach ohne vorher zu fragen in die Heilige
Messe gingen?“ – so der Militärpfarrer:
„Ist es da verwunderlich, wenn angesichts solcher Ärgernisse
immer mehr treue Katholiken nicht mehr willens sind, ihren Kirchenbeitrag an ihre Diözesen zu zahlen,
und ihn lieber dorthin entrichten, wo noch wirklich der katholische Glaube, wie ihn die Kirche durch die
Jahrtausende gelebt und gefeiert hat, aufrecht erhalten wird?“
Gerade der nach Presseberichten 10 Millionen
Schilling – rund 727.000 Euro – teuere Umbau des Presbyteriums im Salzburger Dom lasse die Frage aufkommen,
ob es angesichts des Elends und der Not vieler Menschen weltweit angebracht sei, solche Summen aus rein
ideologischen Gründen zu verschleudern.
Ein weiteres Schlaglicht auf das Liturgieverständnis von Erzbischof
Kothgasser wirft – so Hw. Lochner – die Bezeichnung der privat gefeierten Heiligen Messe als abzulehnenden
„Privatismus“.
Diese Aussage werde groteskerweise mit dem jüngsten Ad-limina-Besuch der Österreichischen
Bischöfe begründet, wodurch indirekt auch ein Zusammenhang mit einer Weisung des Heiligen Vaters hergestellt
werde.
Dazu sei – so Hw. Lochner – festzustellen:
Gemäß Canon 899 Paragraph 1 im Kirchenrecht von
1983 ist jede heilige Messe eine Handlung Christi und der Kirche.
Canon 902 schreibt das ausdrückliche
Recht des Priesters fest, das Heilige Opfer einzeln zu feiern.
Das dürfe nach Canon 903 nicht verweigert
werden, da es ja nach Canon 904 zu den vornehmsten Aufgaben des Priesters gehört, das Meßopfer nach
Möglichkeit täglich darzubringen.
Darauf habe der Papst in seiner Botschaft vom 20. April 2005 erneut
hingewiesen, wenn er erklärt, daß die „andächtige tägliche Feier der heiligen Messe der Mittelpunkt
des Lebens und der Sendung jedes Priesters“ stehen solle.
Auch Papst Paul VI. († 1978) lehre in seiner
Enzyklika ‘Mysterium Fidei’ Nr. 32, daß eine Messe nicht zu tadeln, sondern vielmehr gutzuheißen sei,
die nach rechtmäßiger kirchlicher Tradition vom Priester privat dargebracht werde.
„Dem kann man nur
ein Zitat aus dem Buch ‘Gott und die Welt’ des glücklich regierenden Pontifex Benedikt XVI. hinzufügen,
wonach die Ächtung der bis 1970 gültigen Form der Liturgie endgültig aufhören müsse.“
Wer sie feiere
oder an ihr teilnehme, dürfe – so der jetzige Papst – nicht länger „als Aussätziger behandelt werden“.
Man könne der kirchlichen Gegenwart nicht trauen, solange sie ihre Vergangenheit ächte.
Es stehe zu
hoffen – so Hw. Lochner –, daß nach den
mutigen und klaren Überlegungen des Weihbischofs von Salzburg,
Mons. Andreas Laun, zur Liturgie auch in Salzburg von Erzbischof Kothgasser die weitgehende „Unterwerfung
unter das Intoleranzgebot gegenüber der überlieferten Römischen Liturgie“ aufhöre. Diese stehe den
nötigen inneren Versöhnungen in der Kirche ohne einsichtigen Grund entgegen.
Angesichts von durchschnittlich
20 – zwanzig – Abtreibungen pro Woche im Salzburger Landeskrankenhaus gebe es in der Salzachstadt dringendere
Probleme, als die Verfolgung, Diskriminierung und rechtswidrige Behinderung traditionsverbundener Katholiken.
„Oder soll man sagen können, in Salzburg sei es leichter, ein Kind abzutreiben, als beim Loretokindl
das römische Meßopfer zu feiern?“
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