17:57:19 | Mittwoch, 18. Januar 2006
In Österreich muß sich eine abtreibungswillige Mutter zuerst beraten lassen. Doch es ist rechtens, daß die Beratung vom Abtreiber durchgeführt wird, der mit der Tötung des Kindes Geld verdient.
(kreuz.net) Die Lebensorganisation ‘Jugend für das Leben’ begrüßt eine Diskussion über die Fristenregelung,
die jüngst in Österreich angeregt wurde. Das erklärte die ‘Jugend’ in einer Medienaussendung.
So forderte
Weihbischof Andreas Laun von Salzburg
jüngst ein Verbot der Kinderabtreibung.
Die österreichische Beratungspraxis
werde den Bedürfnissen von ungeplant schwangeren Müttern nur selten gerecht, kritisierte ihrerseits
die Pressesprecherin von ‘Jugend für das Leben’, Jutta Lang.
Der
Paragraph 97 im österreichischen Strafgesetzbuch
schreibe zwar eine ärztliche Beratung vor, lege darüber hinaus aber keinerlei Normen fest.
Das Schlimmste
sei, daß der Kinderabtreiber in vielen Fällen auch diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung durchführe.
Hier würden Mütter für den Profit der Abtreiber instrumentalisiert.
Mütter würden „nur unzureichend
oder gar nicht vor den möglichen Folgen einer Abtreibung gewarnt und über den Entwicklungsstand ihres
Kindes im Unklaren gelassen“.
Eine Zukunftsperspektive mit Kind komme gar nicht zur Sprache. Der Abtreiber
will seinen Tötungskunden nicht entkommen lassen.
„Uns liegen Berichte von betroffenen Müttern vor,
die ausschließlich über Methoden der Kinderabtreibung informiert wurden“, erklärt die ‘Jugend für
das Leben.
Darum müsse der entsprechende Paragraph novelliert werden, fordert Frau Lang: Es sei dringend
gesetzlich festzulegen, daß der beratende Arzt vom Kinderabtreiber unabhängig sein müsse.
Wenn die
schwangere Mutter bei der Empfängnis unter 14 Jahre alt sei, sehe das Gesetz überhaupt keine Beratung
vor. Außerdem könne ein Kind in diesem Fall bis zur Geburt getötet werden.
Dazu Frau Lang: „Für die
Psyche einer jungen Mutter ist die Abtreibung ohnehin eine Zumutung, erst recht die Spätabtreibung.“
Sie höre immer wieder von Fällen ganz junger Mütter, die gegen den eigenen Willen von ihren Eltern
zur Spätabtreibung geschleift würden und nie die Gelegenheit gehabt hätten, sich anderswo zu informieren:
„Nur weil minderjährige Mädchen sich nicht laut genug zur Wehr setzen, hat das Gesetz dennoch die Pflicht,
ihnen ein Recht auf Beratung einzuräumen.“
„Eine Fließband-Abfertigung bei der Beratung“, so Frau Lang,
„führt zu Entscheidungen, die Mütter oft bereuen.“
Da es hier um das Wohl der schwangeren Mutter mit
ihrem ungeborenen Kind gehe, müsse das Gesetz dafür sorgen, daß die Beratung müttergerecht, unvoreingenommen
und objektiv sei.
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#7
Augustinus 22:29:10 | Freitag, 20. Januar 2006
#6
DemonDeLuxe † 23:33:38 | Donnerstag, 19. Januar 2006
#5
Augustinus 22:46:53 | Donnerstag, 19. Januar 2006
#4
Benedikt78 09:20:49 | Donnerstag, 19. Januar 2006
#3
Gotthard 20:07:57 | Mittwoch, 18. Januar 2006
#2
Toby 19:04:48 | Mittwoch, 18. Januar 2006
#1
Gotthard 18:25:58 | Mittwoch, 18. Januar 2006