Kinderschlachtung
Wenn der Wolf die Schafe berät
In Österreich muß sich eine abtreibungswillige Mutter zuerst beraten lassen. Doch es ist rechtens, daß die Beratung vom Abtreiber durchgeführt wird, der mit der Tötung des Kindes Geld verdient.
(kreuz.net) Die Lebensorganisation ‘Jugend für das Leben’ begrüßt eine Diskussion über die Fristenregelung, die jüngst in Österreich angeregt wurde. Das erklärte die ‘Jugend’ in einer Medienaussendung.

So forderte Weihbischof Andreas Laun von Salzburg jüngst ein Verbot der Kinderabtreibung.

Die österreichische Beratungspraxis werde den Bedürfnissen von ungeplant schwangeren Müttern nur selten gerecht, kritisierte ihrerseits die Pressesprecherin von ‘Jugend für das Leben’, Jutta Lang.

Der Paragraph 97 im österreichischen Strafgesetzbuch schreibe zwar eine ärztliche Beratung vor, lege darüber hinaus aber keinerlei Normen fest.

Das Schlimmste sei, daß der Kinderabtreiber in vielen Fällen auch diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung durchführe. Hier würden Mütter für den Profit der Abtreiber instrumentalisiert.

Mütter würden „nur unzureichend oder gar nicht vor den möglichen Folgen einer Abtreibung gewarnt und über den Entwicklungsstand ihres Kindes im Unklaren gelassen“.

Eine Zukunftsperspektive mit Kind komme gar nicht zur Sprache. Der Abtreiber will seinen Tötungskunden nicht entkommen lassen.

„Uns liegen Berichte von betroffenen Müttern vor, die ausschließlich über Methoden der Kinderabtreibung informiert wurden“, erklärt die ‘Jugend für das Leben.

Darum müsse der entsprechende Paragraph novelliert werden, fordert Frau Lang: Es sei dringend gesetzlich festzulegen, daß der beratende Arzt vom Kinderabtreiber unabhängig sein müsse.

Wenn die schwangere Mutter bei der Empfängnis unter 14 Jahre alt sei, sehe das Gesetz überhaupt keine Beratung vor. Außerdem könne ein Kind in diesem Fall bis zur Geburt getötet werden.

Dazu Frau Lang: „Für die Psyche einer jungen Mutter ist die Abtreibung ohnehin eine Zumutung, erst recht die Spätabtreibung.“

Sie höre immer wieder von Fällen ganz junger Mütter, die gegen den eigenen Willen von ihren Eltern zur Spätabtreibung geschleift würden und nie die Gelegenheit gehabt hätten, sich anderswo zu informieren:

„Nur weil minderjährige Mädchen sich nicht laut genug zur Wehr setzen, hat das Gesetz dennoch die Pflicht, ihnen ein Recht auf Beratung einzuräumen.“

„Eine Fließband-Abfertigung bei der Beratung“, so Frau Lang, „führt zu Entscheidungen, die Mütter oft bereuen.“

Da es hier um das Wohl der schwangeren Mutter mit ihrem ungeborenen Kind gehe, müsse das Gesetz dafür sorgen, daß die Beratung müttergerecht, unvoreingenommen und objektiv sei.
      
7 Lesermeinungen
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#7   Augustinus   22:29:10 | Freitag, 20. Januar 2006
@DemonDeLuxe
Welches Motiv sollte eine Frau, die mindestens die Möglichkeit einer Abtreibung ernstlich in Betracht zieht, haben, sich an eine Stelle zu wenden, von der sie a priori weiß, was diese ihr „raten“ wird, UND von der sie weiß, dass sie ihr NICHT dabei helfen wird, frei zu entscheiden?
Sehr einfach: Weil viele Frauen unsicher sind, Schuldgefühle haben oder Hilfe suchen. Die Jugend für das Leben schreibt bespielsweise in ihrer Jahresbilanz www.youthforlife.net/plianmeldung.php, dass sie „oft über die gesetzliche Lage und Abtreibungsmöglichkeiten angefragt“ werde. Dieser Verein gehört nicht zur Abtreibungsindustrie und stellt klar ihre Meinung zur Abtreibung in den Raum. Igorieren Sie bitte die moderne Meinung über Beratung und hören Sie auf ihren Instinkt. Früher waren die Berater die Priester od. Dorfältesten aufgrund ihrer Weisheit, Bildung und Lebenserfahrung. Ein neutraler „entscheidungsfreier“ Rat von ihnen ergibt keinen Sinn.
Wo übt denn die Gesellschaft „Druck“ in Richtung Abtreibung aus? Und wie kommen Sie zur Unterstellung der „eigenen negativen Lebenseinstellung“?
Durch unzählige Berichte von betroffenen Frauen. Wenn ein junges Mädchen vor den Eltern auf der Flucht ist und durch vorzeitige Rückkehr zur Spätabtreibung gezwungen werden kann, oder wenn eine Frau die Karriere dem lebenden Kind vorzieht.
LG Augustinus
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#6   DemonDeLuxe †   23:33:38 | Donnerstag, 19. Januar 2006
@Augustinus
„eine Verpflichtung an die Abtreibungsindustrie, dafür zu sorgen, dass die Frauen Informationen über eine lebensbejahende Beratung oder Hilfsangebote bekommen können. Vorteile: Kein Beratungsschein, keine Mitwirkung im Abtreibungssystem.“
Welches Motiv sollte eine Frau, die mindestens die Möglichkeit einer Abtreibung ernstlich in Betracht zieht, haben, sich an eine Stelle zu wenden, von der sie a priori weiß, was diese ihr „raten“ wird, UND von der sie weiß, dass sie ihr NICHT dabei helfen wird, frei zu entscheiden?
„Es gilt lebensbejahende Alternativen zur Abtreibung aufzuzeigen und den Weg dorthin zu erleichtern.“
Dagegen spräche absolut nichts – lediglich die Haltung, dafür den besagten Schein nicht auszustellen, verhindert, dass diese Ansichten mehr Gehör finden. Ein Schuss ins eigene Knie, für den aber nicht die Gesellschaft, sondern die Kirche verantworlich ist.
„Der Gesellschaftsdruck und die eigene negative Lebenseinstellung üben heftigen Druck hin zur Abtreibung aus.“
Wo leben Sie eigentlich? Wo übt denn die Gesellschaft „Druck“ in Richtung Abtreibung aus? Und wie kommen Sie zur Unterstellung der „eigenen negativen Lebenseinstellung“?
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#5   Augustinus   22:46:53 | Donnerstag, 19. Januar 2006
Nicht verwechslen
Zitat von Toby: Die Beratung im Abtreibungssystem ist eben nicht nur Beratung, sondern vor allem Ermöglichungsgrund der Straffreiheit der Abtreibung und damit nach der offiziellen Morallehre der katholischen Kirche in sich schlecht, da formelle Mitwirkung bei etwas Unerlaubten.
Dazu möchte ich bemerken: Ich glaube nicht, dass die Beratung von Frauen, die abtreiben wollen, in sich schlecht ist. Was machen denn die Gehsteigberaterinnen von Human Life Internatinal, was machen zig Lebensschützer jeden Werktag auf der ganzen Welt? Sie stellen sich vor Abtreibungskliniken und versuchen Frauen zu beraten, die abtreiben wollen. Dadurch wird sicher nicht am Abtreibungsverbrechen teilgenommen.
Der Artikel zielt darauf ab, tatsächliche Mißstände in der geltenden Form darzulegen, um der öffentlichen Meinung zu widersprechen, bei der derzeit vorgeschriebenen Beratung handle es sich um Hilfsangebote für die Frau.
Mögliche Lösungen- ohne in die problematische Scheinberatung mit Beratungsschein zu fallen, wäre eine Verpflichtung an die Abtreibungsindustrie, dafür zu sorgen, dass die Frauen Informationen über eine lebensbejahende Beratung oder Hilfsangebote bekommen können. Vorteile: Kein Beratungsschein, keine Mitwirkung im Abtreibungssystem.
Es gilt lebensbejahende Alternativen zur Abtreibung aufzuzeigen und den Weg dorthin zu erleichtern. Der Gesellschaftsdruck und die eigene negative Lebenseinstellung üben heftigen Druck hin zur Abtreibung aus.
LG Augustinus
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#4   Benedikt78   09:20:49 | Donnerstag, 19. Januar 2006
@ Gotthard
Ich frage mich allerdings, warum sogenannte „Lebensschützer“ jetzt plötzlich nach Beratung rufen…
Wieso schreiben Sie Lebensschützer in Anführungs- und Schlusszeichen? Sind Sie etwa ein „Lebenstöter“?
Die im Bericht kritisierten Punkte bei der Beratung sind wirklich erstaunlich! Der Abtreibungsarzt kann also das Beratungsgespräch und nachher gleich die Beratung durchführen… Das wäre das gleiche, wie wenn eine Pharmafirma gleichzeitig ärztliche Beratungen durchführen würde. Natürlich ist dann jeder krank und natürlich braucht dann jeder genau das Medikament, das von der Firma mit dem grössten Gewinn verkauft werden kann! Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass dieser Arzt die Frauen, die bei ihm Beratung suchen, nicht aus seiner Praxis lässt, ohne dass sie ihr Kind töten lassen wird!
Ich halte es moralisch für sehr verwerflich, wenn man zur eigenen Gewinnmaximierung den Frauen die Tötung ihres eigenen Kindes vorschlägt!
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#3   Gotthard   20:07:57 | Mittwoch, 18. Januar 2006
Beratung
nach der offiziellen Morallehre der katholischen Kirche in sich schlecht
die Morallehre ist nun mal kein mathematisches System, das in sich stimmig sein muss.
Ich frage mich allerdings, warum sogenannte „Lebensschützer“ jetzt plötzlich nach Beratung rufen…
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#2   Toby   19:04:48 | Mittwoch, 18. Januar 2006
Falsche moraltheologische Prämissen
@ Gotthard
Die Beratung im Abtreibungssystem ist eben nicht nur Beratung, sondern vor allem Ermöglichungsgrund der Straffreiheit der Abtreibung und damit nach der offiziellen Morallehre der katholischen Kirche in sich schlecht, da formelle Mitwirkung bei etwas Unerlaubten.
Katholische Beraterinnen, die formell im Abtreibungssystem mitwirken, stehen außerhalb der kirchlichen Lehre – ein Zustand, der so nicht hinnehmbar ist.
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#1   Gotthard   18:25:58 | Mittwoch, 18. Januar 2006
Beratung
Da es hier um das Wohl der schwangeren Mutter mit ihrem ungeborenen Kind gehe, müsse das Gesetz dafür sorgen, daß die Beratung müttergerecht, unvoreingenommen und objektiv sei.
All das, was für Österreich als fehlend beklagt wird, ist in Deutschland Gesetz – und wurde in den Schwangeren-Konflikt-Beratungsstellen der kath. Kirche auch in sehr guter und verantwortlicher Art und Weise durchgeführt.
Alles das, was der Artikel fordert, wird in Deutschland heute von Donum Vitae geleistet.
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