09:34:24 | Freitag, 20. Januar 2006
Vor acht Jahren legte sich der damalige Salzburger Generalvikar vor Gericht mit der kämpferisch katholischen österreichischen Monatszeitung ‘Der 13’ an. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg in letzter Instanz gesprochen.
(kreuz.net, Straßburg) Alles begann mit einem Leserbrief, der im November 1997 in der Monatszeitung ‘Der
13.’ veröffentlicht wurde. Darin wurde der damalige Generalvikar der Erzdiözese Salzburg – Hw. Johann
Paarhammer (59) – kritisiert.
‘Der 13.’ ist eine in Oberösterreich erscheinende kämpferisch katholische
Monatszeitung. Sie bietet nach eigenen Angaben einen umfassenden Überblick über das Geschehen in Kirche
und Welt. Herausgeber ist Friedrich Engelmann, ein persönlicher Freund des
österreichischen Pornojägers
Martin Humer.
Die Zeitung ist nach dem Datum der Erscheinungen von Fatima – die jeweils an einem 13.
des Monats stattfanden – benannt.
Der im Leserbrief kritisierte Geistliche, Hw. Johann Paarhammer, ist
seit über zwanzig Jahren Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität
Salzburg. Zwischen 1993 und 1998 war er auch Generalvikar der Salzburger Erzdiözese.
Im zur Anzeige
gebrachten Leserbrief wurde erklärt, daß Hw. Paarhammer ein „Rebell“ sei, der den damaligen Papst Johannes
Paul II. öffentlich in extrem verletzender Weise herabgewürdigt habe.
Der Leserbrief bezog sich auf
die von Hw. Paarhammer geübte Kritik an Papst Johannes Paul II. anläßlich der Ernennung des mittlerweile
emeritierten Salzburger Erzbischofs Georg Eder (77) im Jahr 1988.
Hw. Paarhammer verklagte die Zeitung
‘Der 13.’ daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Der verurteilte Verlag mußte ihm 2.180 Euro Schmerzensgeld
bezahlen. Dieses Urteil wurde in einem Berufungsverfahren bestätigt.
‘Der 13.’ gab nicht nach und führte
das Verfahren am ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ weiter. Dieser stellte sich am Donnerstag
nach einem Bericht der kirchenfeindlichen österreichischen Tageszeitung ‘Der Standard’ auf die Seite
des Beklagten.
Die Richter erklärten, daß die Republik Österreich mit der Geldstrafe gegen die Zeitung
gegen das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen habe.
Sie bezeichneten die Geldstrafe als „unverhältnismäßigen“
Eingriff in die Meinungsfreiheit. Zur Pressefreiheit gehöre das Recht, persönliche Meinungen zu veröffentlichen,
auch wenn diese eine „Dosis Übertreibung oder gar Provokation“ enthielten.
Die Regierung in Wien wurde
angewiesen, dem Verlag einen Schadenersatz in der Größenordnung von knapp 10.400 Euro zu bezahlen.
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#14
turk 20:51:49 | Montag, 23. Januar 2006
#13
Evelin 20:11:32 | Montag, 23. Januar 2006
#12
turk 19:28:05 | Montag, 23. Januar 2006
#11
Justus 14:43:58 | Montag, 23. Januar 2006
#9
turk 18:29:06 | Freitag, 20. Januar 2006
#8
Benedikt 18:23:50 | Freitag, 20. Januar 2006
#7
Laurentius2 17:47:17 | Freitag, 20. Januar 2006
#6
ottaviani 17:06:26 | Freitag, 20. Januar 2006
#5
Filip Jovic 16:48:36 | Freitag, 20. Januar 2006
#4
turk 15:58:38 | Freitag, 20. Januar 2006
#3
Justus 15:43:46 | Freitag, 20. Januar 2006
#2
turk 15:02:43 | Freitag, 20. Januar 2006
#1
Laurentius2 11:30:33 | Freitag, 20. Januar 2006