Medien
‘Der 13.’ bekommt Geld vom Staat
Vor acht Jahren legte sich der damalige Salzburger Generalvikar vor Gericht mit der kämpferisch katholischen österreichischen Monatszeitung ‘Der 13’ an. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg in letzter Instanz gesprochen.
(kreuz.net, Straßburg) Alles begann mit einem Leserbrief, der im November 1997 in der Monatszeitung ‘Der 13.’ veröffentlicht wurde. Darin wurde der damalige Generalvikar der Erzdiözese Salzburg – Hw. Johann Paarhammer (59) – kritisiert.

‘Der 13.’ ist eine in Oberösterreich erscheinende kämpferisch katholische Monatszeitung. Sie bietet nach eigenen Angaben einen umfassenden Überblick über das Geschehen in Kirche und Welt. Herausgeber ist Friedrich Engelmann, ein persönlicher Freund des österreichischen Pornojägers Martin Humer.

Die Zeitung ist nach dem Datum der Erscheinungen von Fatima – die jeweils an einem 13. des Monats stattfanden – benannt.

Der im Leserbrief kritisierte Geistliche, Hw. Johann Paarhammer, ist seit über zwanzig Jahren Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Salzburg. Zwischen 1993 und 1998 war er auch Generalvikar der Salzburger Erzdiözese.

Im zur Anzeige gebrachten Leserbrief wurde erklärt, daß Hw. Paarhammer ein „Rebell“ sei, der den damaligen Papst Johannes Paul II. öffentlich in extrem verletzender Weise herabgewürdigt habe.

Der Leserbrief bezog sich auf die von Hw. Paarhammer geübte Kritik an Papst Johannes Paul II. anläßlich der Ernennung des mittlerweile emeritierten Salzburger Erzbischofs Georg Eder (77) im Jahr 1988.

Hw. Paarhammer verklagte die Zeitung ‘Der 13.’ daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Der verurteilte Verlag mußte ihm 2.180 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Dieses Urteil wurde in einem Berufungsverfahren bestätigt.

‘Der 13.’ gab nicht nach und führte das Verfahren am ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ weiter. Dieser stellte sich am Donnerstag nach einem Bericht der kirchenfeindlichen österreichischen Tageszeitung ‘Der Standard’ auf die Seite des Beklagten.

Die Richter erklärten, daß die Republik Österreich mit der Geldstrafe gegen die Zeitung gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen habe.

Sie bezeichneten die Geldstrafe als „unverhältnismäßigen“ Eingriff in die Meinungsfreiheit. Zur Pressefreiheit gehöre das Recht, persönliche Meinungen zu veröffentlichen, auch wenn diese eine „Dosis Übertreibung oder gar Provokation“ enthielten.

Die Regierung in Wien wurde angewiesen, dem Verlag einen Schadenersatz in der Größenordnung von knapp 10.400 Euro zu bezahlen.
      
13 Lesermeinungen
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#14   turk   20:51:49 | Montag, 23. Januar 2006
Urteilsinhalte sind das Interessante
Das eigentlich Interessante ist der genaue Urteilstext, aber auch die Minderheitenmeinung der bei der Urteilssitzung unterlegenen zwei Richter A.Kovler und E. Steiner. Im mehrheitlich angenommenen Urteil gibt es sehr interessante Passagen, die aber wenig überraschend sind und für alle Medien in Europa gelten können:
Admittedly, the terms used in the letter to the editor at issue may appear somewhat far fetched. However, the Court recalls its constant case-law according to which freedom of the press covers possible recourse to a degree of exaggeration, or even provocation (see Prager and Oberschlick v. Austria, judgment of 26 April 1995, Series A no. 313, p. 19, § 38). Thus, in the view of the facts of the case, the impugned comment has to be regarded as permissible value judgment.
In the applicant company’s view, church-related matters were of public interest and formed an essential part of public discussion in Austria at the material time. Further, high-ranking church officials exposed themselves to the public as politicians do and had, thus, to display a high degree of tolerance against criticism.
Das heißt also, daß hohe kirchliche Würdenträger damit rechnen müssen, in (säkularen) Medien Kritik einzustecken und dies auch zur Kenntnis nehmen müßten. Was an dieser Erkenntnis so besonders ist, weiß ich aber nicht.
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#13   Evelin   20:11:32 | Montag, 23. Januar 2006
@ Filip Jovic
Fragen darf man wohl nach der Identität eines Diskussionsteilnehmers, nur darf diese Frage zulässiger Weise in Hinblick auf das Namensrecht, das Medienrecht und das Datenschutzrecht nicht beantwortet werden. Siehe auch die Ausführungen von kreuz.net unter „Anmerkung schreiben“: Beiträge, die die Anonymität anderer Leser verletzten, werden in jedem Fall gelöscht.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in der hier beschriebenen Causa ist auf alle Fälle erfreulich, egal wie man sonst zum 13. stehen mag.
Der Gatte der Evelin
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#12   turk   19:28:05 | Montag, 23. Januar 2006
Klagen war Fehler, weil dadurch nahm der GV die Zeitschrift ernst …
Das ist unlogisch, Herr Justus. Vielmehr liegt der taktische Fehler bei Generalvikar Paarhammer, diese unseriöse Zeitschrift „13.“ geklagt und damit ernstgenommen zu haben. Ihr Fehler, Herr Justus, liegt übrigens überhaupt darin, zu meinen, alle möglichen Zeitschriften zu klagen. Dies bringt für das Seelenheil nicht nur gar nichts, sondern zeigt auch eine Uneinsichtigkeit die eigene Lebensgeschichte betreffend auf, die einen nur noch wundern kann. Die Glaubwürdigkeit gefallener Amtsträger wird jedoch nur durch ehrliche Entschuldigung und Umkehr zurückgewonnen. Die alte Meinung, daß durch Entschuldigung Autorität verlorengeht, hat ausgedient. Wenn der „13.“ seriös wäre, hätte er den Weg in die Prozeßniederlage www.kreuz.net/bookentry.212.html nicht mitgefördert und die Leser für blöd verkauft.
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#11   Justus   14:43:58 | Montag, 23. Januar 2006
Seriosität bewiesen
Klagen hätte nur bei seriösen Zeitschriften einen Sinn?Wenn dies zuträfe, wäre die Seriosität des „13.“ damit bewiesen: Immerhin liegt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Klage zugrunde, die seinerzeit der Salzburger Generalvikar Paarhammer gegen den „13.“ eingereicht hatte…
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#9   turk   18:29:06 | Freitag, 20. Januar 2006
Klagen hätte nur bei seriösen Zeitschriften einen Sinn
Hat Kardinal Schönborn, der wüst angeschüttet wurde, den „13.“ geklagt? Nein. Es ist nämlich völlig sinnlos und kontraproduktiv, nicht ernstzunehmende Zeitschriften, die sich z. B. in bezug auf St. Pölten in derart viele Irrtümer verlaufen haben, zu klagen und ihnen damit eine Wichtigkeit zu geben, die ihnen nicht nur nicht zusteht, sondern die einfach nicht existiert. Mittlerweile weiß doch praktisch jeder bis nach Rom, was von diesem Blatt zu halten ist, das offenbar bewußt manipulativ berichtet. In bezug auf St. Pölten ist die Frage absolut legitim, welche Überzeugung naiver ist: die Überzeugung, daß der 13. von jeher nichts anderes tue, als die „Wahrheit“ (!) zu schreiben, oder die Überzeugung, daß die Prawda in altsowjetischer Zeit immer die ?Wahrheit? geschrieben hätte. Hier werden, was Laurentius2 wieder einmal nicht lesen möchte, nicht zwei Zeitschriften verglichen, sondern zwei falsche Überzeugungen.
Doch der 13. hat sich längst völlig disqualifiziert. Kurz bevor diese totalitär wirkende Berichterstattung über St. Pölten begann, schrieb diese Zeitschrift am 13. Juli 2004 noch zu den echten Photographien: „… die dargestellten Situationen sind für Priester nicht angemessen und unwürdig. Daher ist es gut, daß der Regens und der Subregens des Seminars zurückgetreten und daß der Bischof ihren Rücktritt angenommen hat.“ Ach ja, auch deshalb überzeugt das staatliche Urteil 1. Instanz www.kreuz.net/bookentry.212.html. Wann entschuldigt sich der 13. für seine wider besseres Wissen aufgetischten Märchen nach dem 13. Juli 2004? Auch [link]Herr Jovic[link]http:/…
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#8   Benedikt   18:23:50 | Freitag, 20. Januar 2006
Och nöö
Bitte nicht noch eine Auflage diesen unendlichen „13.“ – Regenten – St. Pölten – Themas. Wir wissens allmählich.
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#7   Laurentius2   17:47:17 | Freitag, 20. Januar 2006
@turk
Wer den privat initiierten „13.“ mit der Hauptzeitung eines totalitären Regimes auf eine Stufe stellt, eines Systems, das laut Literaturnobelpreisträger Solschenizyn weit mehr als 80 Millionen Menschen ermorden ließ, über den ist nichts mehr zu sagen …
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#6   ottaviani   17:06:26 | Freitag, 20. Januar 2006
warum
hat den 13 wegen st. pölten noch niemand geklagt?????
wenn das alles so falsch ist
die ohrfeige sei dem modernen kirxchlichen funktionären von herzen gegönnt!!!!!!!!
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#5   Filip Jovic   16:48:36 | Freitag, 20. Januar 2006
@turk
Darf ich mal fragen, welcher werte Name sich hinter „turk“ befindet?
Mit freundlichen Grüßen
Filip Jovic
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#4   turk   15:58:38 | Freitag, 20. Januar 2006
Träume des Herrn Justus
Nuja, Herr Justus, Ihre Überzeugung, (?), daß der 13. derart der „Wahrheit“ verbunden sei, ist ungefähr so naiv wie die Überzeugung, daß die Prawda in altsowjetischer Zeit immer der „Wahrheit“ geschrieben hätte. Nur zu dumm, daß der 13. gerade in bezug auf die Berichterstattung über St. Pölten so viel Unsinn, reine Spekulation oder gar vollkommen Falsches berichtete. Aber „Johannes Paul I.“ hat ja bereits einigen die Augen geöffnet, indem er [linkein Pöltner Urteil in die Leserzeitung[link]www.kreuz.net/…2.html[link]gestellt hat.
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#3   Justus   15:43:46 | Freitag, 20. Januar 2006
Bravo!
Der 13. tut von jeher nichts anderes, als die Wahrheit zu schreiben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun bestätigt, dass er das auch darf.
Bravo!
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#2   turk   15:02:43 | Freitag, 20. Januar 2006
Somit derzeit ein totaler innerer Widerspruch beim 13.
Die Zeitschrift 13. wird sich entscheiden müssen, für was sie stehen möchte: für die von ihr nunmehr wenig überraschend „erkämpfte“ Pressefreiheit (übrigens hat das Urteil innerkirchlich keine Relevanz, weil um ein staatliches Verfahren in Österreich ging) oder gegen die Pressefreiheit anderer Zeitschriften, die nach Ermittlung wahrer Fakten z. B. den St. Pöltner Skandal rund um den Tod eines Seminaristen, rund um suchtartigen Pornokonsum und rund um Homobeziehungen aufdeckten.
Wenn man also dieses Urteil feiert, dann müßte die Redaktion des 13. endgültig eingestehen, daß die von den beiden Ex-Regenten und ihren Helfershelfern mehr oder weniger gesteuerte Kampagne zur Verwischung der Geschehnisse völlig gescheitert ist und falsch war, nicht nur, weil Fakten einfach willkürlich unter den Tisch gekehrt wurden, die so gar nicht in die undifferenzierte Groer-Krenn-Lobhudelei passen, sondern weil der 13. nunmehr die nach europäischem Rechtsverständnis weitgehende Presse- und Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen möchte.
Auf gut deutsch: ein volles Eigentor für den 13. in der aktuellen Lage … Solange sich der 13. und die von Laurentius2 genannte Felizitas Küble für ihre Hetze gegen den St. Pöltner Bischof Küng nicht entschuldigen, hilft das ganze Europäische Urteil gar nichts.
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#1   Laurentius2   11:30:33 | Freitag, 20. Januar 2006
Glückwunsch / nur einsame Streiter für Kirche und Papst !
So sorgt der Herr für die Seinen. Es sind ja sowieso fast ausschließlich „private“ Initiativen, die im deutschen Sprachraum das ewige Rom und die Päpste verteidigen. Mag auch die derzeitige, für unsere Liberalos zweifellos überraschende Popularität Ratzingers allen etablierten pseudokatholischen Publikationsorganen gewisse Hemmungen auferlegen. Im Grunde konterkarieren die etablierten Medien inhaltlich pausenlos das, was der Papst sagt …(selbst viele Bistumsblätter! – wenn auch oft bauernschlau mehrdeutig à la Großmeister Rahner …)
Bemerkenswert also, wie solch einsame Streiter wie Friedrich Engelmann (der „13.“), Michael Müller (Komma), Felizitas Küble (Komm-mit) oder Bernhard Müller (PUR) die gold-weiße Fahne hochhalten. Den Ökumenisten, de-facto-Protestanten und kirchensteuergefütterten Judassen in den Medien zum Trotz.
Vergessen wir auch nicht Steffen Seibert und den evangelisch-konservativen Peter Hahne (beide ZDF), sie sitzen zwar bei den Etablierten und müssen sich selbstquälerisch ständig auf die Zunge beißen, aber sie sind da …
Über das Gegenbeispiel Petra Gerster (ZDF) kann man nur sagen, daß sie wohl erst nach ihrer Karriere zur nötigen Ruhe kommen wird, um zu erkennen, wie fatal der von ihr so angehimmelte Lehmann-Kurs für unsere Kirche in Deutschland ist. Aber man soll ja die Hoffnung nie verlieren !
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