Röschenz
Mit dem Kadi gegen den Bischof
Die sogenannte Basler Staatskirche spielt sich gegenwärtig als Instanz auf, die den zuständigen Diözesanbischof kontrollieren möchte. Es scheint, daß man vor allem Zeit gewinnen möchte.
(kreuz.net, Solothurn) Die sogenannte katholische Landeskirche des Kantons Baselland hat unlängst vom Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, und von der Rebellenpfarrei Röschenz sämtliche Akten eingefordert.

Der Ausdruck „Landeskirche“ bezeichnet in der Schweiz den kantonalen Zusammenschluß der halbstaatlichen Kirchgemeinden, welche die Gelder der Kirchensteuer kontrollieren.

Die Landeskirche befaßt sich mit finanziellen und organisatorischen Fragen und ist keine kirchliche Struktur im kanonischen Sinn. Dennoch hat sie und nicht der Bischof die letztbestimmende Kraft in den Pfarreien.

Ein vierköpfiger Rechtsausschuß soll über die eingezogenen Dokumente brüten.

Man müsse prüfen, ob der Entzug der Missio canonica des suspendierten ehemaligen Röschenzer Pfarradministrators „rechtlich korrekt“ abgelaufen sei, verkündete der Präsident des basellandschaftlichen Landeskirchenrats nach Angaben der Schweizerischen ‘SonntagsZeitung’.

Die Kirchgemeinde Röschenz weigert sich bekanntlich, ihren abgesetzten und als Priester suspendierten Pfarradministrator zu entlassen.

Die Landeskirche Baselland könnte die Pfarrei zwingen, ihren suspendierten Priester zu kündigen. Doch stattdessen ist das staatsrechtliche Gremium auf der Suche nach einem juristischen Hintertürchen.

Man fand es in einem Gutachten, das man kürzlich bei einem Rechtsprofessor in Auftrag gab. Dort heißt es:

„Wenn Verfahrensrechte in schwerer Weise verletzt worden sind, dürfen Landeskirche und Kirchgemeinden die betroffenen Seelsorgepersonen nicht entlassen.“

Genau diesen Fall will man offenbar dem Bischof von Basel unterstellen.

Weil ein Pfarrer bei einer Kirchgemeinde angestellt sei und somit ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis bestehe, genieße er einen besonderen Schutz, behauptete die ‘Sonntagszeitung’. Die Pfarrei müsse „wesentliche Gründe“ für eine Kündigung nennen. Solche Gründe müßten in der Person oder Fachkompetenz des Ex-Pfarradministrators liegen.

Die Grundrechte des suspendierten Priesters – dazu zählen offenbar sowohl dessen zweifelhafte Wohngemeinschaft mit einem Mann und einer Frau als auch seine end- und maßlosen Haßtiraden gegen Bischof und Kirche – dürften nicht unverhältnismäßig verletzt werden, führt die ‘SonntagsZeitung’ aus.

Doch unabhängig davon, zu welchem Schluß der Rechtsausschuß in den nächsten Wochen kommen wird, steht der Bischof von Basel schon jetzt als Verlierer fest.

Das zeigt die ‘SonntagsZeitung’ anhand zweier möglicher Szenarien:

Szenario 1: Die Landeskirche bescheinigt dem Bischof, korrekt gehandelt zu haben.

Dann muß die Landeskirche eine Verfügung erlassen, in der sie die Kirchgemeinde Röschenz auffordert, den suspendierten Ex-Pfarradministrator zu entlassen. Weigert sich die Pfarrei, kann die Landeskirche gegen Röschenz Zwangsmittel ergreifen und ihr den Geldhahn zudrehen oder die Selbstverwaltung einschränken.

Der Pfarreirat hat angekündigt, sich gegen eine solche Verfügung gerichtlich zu wehren: „Wir werden durch alle Instanzen hindurch rekurrieren – wenn es sein muß bis ans Bundesgericht oder an den Menschenrechtshof in Straßburg“, drohte ein Röschenzer Kirchgemeinderat kämpferisch.

Bis der Rechtsstreit nach Jahren in letzter Instanz entschieden wäre, könnte der 54jährige Ex-Pfarradministrator Sabo weiter predigen – allenfalls bis zur Pension.

Szenario 2: Der Ausschuß stellt fest, daß das Vorgehen von Bischof Koch das staatliche Recht verletzt hat.

In diesem Fall gäbe es für die Landeskirche keinen Grund, die abgefallene Pfarrei Röschenz zu einer Kündigung zu zwingen. Der Bischof müßte – sofern er die formelle Einheit mit der Staatskirche wahren wollte – den Entzug der Missio erfolgreich wiederholen und anschließend nach Szenario 1 jahrelang prozessieren.
      
1 Lesermeinung
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Kommentar schreiben
#1   Agiafortuni   23:51:06 | Dienstag, 24. Januar 2006
Eine wahre Schande
Anstatt der Piusbruderschaft die Benützung der Kirche Sankt Urban zu untersagen täte Bischof gut daran, die Gemeinde Röschenz zu exkommunizieren. Eine derartige Unverschämtheit wäre in der Piusbruderschaft undenkbar.
Redaktion benachrichtigen
Weiterlesen:
RöschenzPriester und Pfarreirat exkommuniziert RöschenzJesus der Bastard? RöschenzEindeutig um den Brei RöschenzLegal bis legalistisch – aber kritisch loyal RöschenzPlädoyer für die Einheit in der Kirche RöschenzFall Sabo: Der Bischof muß vor die Landeskirche RöschenzInfame Lügen statt Information RöschenzAblenkungsmanöver aus Röschenz RöschenzDer letzte Sargnagel RöschenzFranz Sabo als Priester suspendiert RöschenzEx-Pfarradministrator Sabo gewinnt seine nächste Schlacht RöschenzErklärung zur Erklärung RöschenzFranz Sabo hält die Bastion RöschenzEndgültiges Aus für Sabo RöschenzDie Messe ist noch nicht zuende
RSS Feed  •  News Ticker  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net