Einen spektakulären Erfolg verzeichnete jüngst der wegen eines anrüchigen Fotos gestürzte Regens des St. Pöltener Priesterseminars, Prälat Ulrich Küchl.
(kreuz.net, St. Pölten) Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich erklärte die Veröffentlichung
des Fotos durch das linksliberale Nachrichtenmagazin ‘profil’ im Sommer 2004 für illegal.
Zunächst
schien der Prozeß für Prälat Küchl alles andere als günstig zu verlaufen. Die ersten beiden Instanzen
gaben dem Boulevardmagazin Recht. Prälat Küchl unterlag.
Doch der Ex-Regens gab nicht auf und wandte
sich in einem außerordentlichen Revisionsrekurs an das Höchstgericht, den Obersten Gerichtshof in Wien.
Der bereits am 15. Dezember 2005 von einem aus fünf Richtern gebildeten Senat gefällte Beschluß wurde
erst jetzt veröffentlicht: Prälat Küchl ist im Recht.
Die Begründung der Höchstrichter: Prälat
Küchl „ist weder eine ‘absolute Person der Zeitgeschichte’ (in der Terminologie der deutschen Rechtsprechung)
noch eine ‘Person des öffentlichen Lebens’ (in der Terminologie der österreichischen Rechtspraxis).“
Zudem sei „zu bedenken, daß das Lichtbild in privater Sphäre bei einem Fest aufgenommen wurde, also
einwandfrei in die durch Art. 8 MRK [= Menschenrechtskonvention] geschützte Intimsphäre fällt“.
Der
Schutz der Intimsphäre – so der Oberste Gerichtshof – gelte „grundsätzlich auch für Mitglieder religiöser
Vereinigungen und Kirchenfunktionäre“.
Die Frage, ob das inkriminierte Foto eine homosexuelle Handlung
zeige oder nicht – was von ‘profil’ behauptet, von Prälat Küchl aber stets entschieden in Abrede gestellt
worden war – ließ das Gericht unbeantwortet. Insofern sei auch die diesbezügliche Wortberichterstattung
vorläufig nicht zu unterbinden.
Ein kirchliches Verfahren zur Klärung dieses Sachverhalts hat es entgegen
der wiederholt geäußerten Forderung von Prälat Küchl bislang nicht gegeben.
Den guten Ruf und die
Intimsphäre eines Menschen zu verletzen, stellt auch nach kirchlichem Recht eine Straftat dar. Wer dem
zuwiderhandelt, kann nach Canon 1390 des kirchlichen Gesetzbuchs mit einer gerechten Strafe belegt und
zur Widergutmachung gezwungen werden.
Das ominöse Foto war im Sommer 2004 bei einer Hausdurchsuchung
im St. Pöltener Priesterseminar durch Polizeibeamte entdeckt worden.
Kurz darauf behauptete der inzwischen
emeritierte Weihbischof Heinrich Fasching, das Foto eines Morgens in einem Umschlag vor der Tür seiner
Privatwohnung gefunden zu haben.
Wenige Tage später gelangte es auf bislang noch ungeklärte Weise in
die Hände von ‘profil’.
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Nur dumm, daß die Richterin die Beweise würdigte Nuja, abgesehen davon, daß der obige Artikel leider
ganz einseitig ist, muß man schon ein bißchen unterscheiden und redlich bleiben, vor allem die Blindheit
auf einem Auge ablegen. Es liegt noch immer in der Hand des zur Zeit in der zweiten Instanz befindlichen
Verfahrens, ob man dort der höchstgerichtlichen Einstweiligen Verfügung betreffend die derzeit nicht
gestattete Veröffentlichung der Lichtbilder des Prälaten dauerhaft folgen wird oder nicht. Auf Basis
dieser Entscheidung des Höchstgerichtes kann man eben derzeit nicht sagen „verleumdeter Prälat“, sondern –
wenn überhaupt – „möglicherweise zu Unrecht in homophiler Position photographisch veröffentlichter
Prälat“. Daß natürlich bestimmte uneinsichtige Kleingruppen, die es nicht ertragen können, auf aufgeflogene
Kleriker hereingefallen zu sein, dann diese Nebenfrage zur Hauptfrage hochstilisieren, obschon die inhaltlichen
Vorwürfe von den beiden betroffenen und klagenden Herren nicht glaubhaft widerlegt werden konnten, versteht
sich von selbst.
Ad acta Nachdem die von manchen zur Prophetin hochstilisierte Richterin nun offenbar durch das HÖCHSTgericht
in entscheidenden Punkten widerlegt worden ist – man LESE oben stehenden Artikel –, kann man deren Auslassungen
doch wohl getrost ad acta legen. Nochmals: Herzlichen Glückwunsch dem verleumdeten Prälaten!
„Wahrscheinlich gefälscht“ = vollkommen absurd Hmm, Laurentius2, das glauben Sie aber nicht einmals selbst,
was Sie da schreiben … eine freiwillig angerufene österreichische Richterin sieht es anders www.kreuz.net/bookentry.218.html,
und zwar begründetermaßen. Ein Bischof kann nur dann etwas über sein Seminar sagen, wenn er es auch
persönlich kennt, was jedoch von jedem Diözesanbischof verlangt ist. Unbekannte Vorwürfe im konkreten
Fall? Sehr unwahrscheinlich, da nicht nur Seminaristen beim Bischof Meldungen erstatteten. Vollkommen
absurd ist Ihre These der „wahrscheinlich gefälschten“ Fotos, da die Echtheit von Anbeginn nicht bestritten
wurde, weshalb es z. B. im anderen Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html heißt: „Vorliegend war die
Interpretation und Aussagekraft eines vorgelegten Fotos zu beurteilen, von dem nicht die Behauptung aufgestellt
wurde, es sei zuvor manipuliert worden.“ Und weiter lesen wir: „[kursiv]Die Interpretation der Fotos als
bloßen ‘Austausch von Weihnachtsgrüßen’ in Form einer dreifachen Umarmung, Wange an Wange, wie sie
vom Antragsteller behauptet wurde, ist nach der eindeutigen Position der Münder auf der Abbildung ausgeschlossen.
Ein ‘Mißverständnis’ diesbezüglich scheidet daher aus. Auch die Aussagen der Zeugen Karl K. nach Vorhalt
des Fotos Beilage ./13, es habe sich um eine ‘brüderliche Umarmung’ gehandelt, bei der ‘die Wangen einander
berührten’ (AS 77), nicht jedoch um einen Kuß auf den Mund, steht im eklatanten Widerspruch zur eindeutigen
Aussagekraft des besagten Fotos. Diese Aussage war ebenso unglaubwürdig wie die stetige Beteuerung dieses
Zeugen, nichts von ho…
#31 Laurentius2 21:29:52 | Donnerstag, 2. Februar 2006
@Stimme aus dem Tradiland Nun, der Unterschied ist eindeutig der, daß ein Bischof (seine Exzellenz, Bischof
Dr. Krenn) sehr wohl über sein Priesterseminar etwas aussagen kann – hier übrigens unglücklich, weil
er überraschend mit unbekannten Vorwürfen konfrontiert wurde und wohl irrtümlich auf seine bewährte
Schlagfertigkeit vertraut hat, die ja selten medial kolportiert wurde, wenn sie die Kirchenhasser bzw.
-linksausleger so unzählige Male wirksam traf … Im übrigen zeugt es von diabolischer Boshaftigkeit
seiner Verfolger (!), wenn dieses Zitat immer wieder im Zusammenhang mit praktizierter Homosexualität
gebracht wird, darauf war es ja gar nicht gemünzt, sondern auf die wahrscheinlich gefälschten oder mißverständlichen
Fotos mit Szenen, die man beim heutigen Zeitgeist auf jeder Abitur bzw. Maturaparty knipsen kann, wo man
sich als schwul oder ähnliches gegenseitig veräppelt (oder wissen Sie nicht, was bei jungen Leuten heute
normal ist ?). Etwas anderes ist es wohl, wenn ein US-Bischof meint, er könne die Zustände in allen
anderen Seminaren dieses riesigen Landes als „OK“ bezeichnen und das bei den meisten Pädophilieskandalen
der Welt… Logisch ? P.S.: Bereuen Sie endlich, daß Sie Prälat Küchl hier gebrandmarkt haben ? –-
Wir machen alle Fehler …
Versuchung aller Medien, aber auch große Chance Sind wir doch ehrlich: gerade die Berichterstattung im
Fall St. Pölten hat gezeigt, daß jegliche Medien und nicht nur „die marxistischen Medien“ anfällig
sein können für Manipulation und unwahre Berichterstattung. Vor allem hängt es von den einzelnen Journalisten
ab. Wie dem auch immer sei: die Medien sind eine große Chance für die Kirche und die Verkündigung des
Evangeliums. Allerdings wird das alles nur dann ernstgenommen werden können, wenn Skandale und Unangenehmes
nicht einfach verschwiegen, vertuscht oder uminterpretiert werden. Insgesamt dienen aller der Wahrheit
durch sachliche Beiträge und durch ehrliche Kommunikation. Im konkreten (Medien)fall St. Pölten kam
ja extra eine Päpstliche Visitation, um zu prüfen, was nun wirklich an den Behauptungen d’ran war. Und
mittlerweile hat sogar eine staatliche Richterin in 1. Instanz den Wahrheitsbeweis für die beklagte Zeitschrift
als im Kern erbracht angesehen.
#29 zwobbel 15:18:52 | Donnerstag, 2. Februar 2006
Ach ja die Seminare Da die marxistischen Medien haufenweise Lügen verbreiten gibt es keinen Grund a prioro
bei deren Berichterstattung anzunehmen diesesmal würde die Wahrheit berichtet werden. Ich gebe aber zu,
manchmal berichten sogar solche Medien wahrheitsgemäß. Meistens ist Wahrheit und Weglassung gemischt.
Wie meinen Sie könnte man das wohl ändern? Da heute gerne immer mal wieder unangenehme Zeitgenossen
in der veröffentlichten Meinung rufgemordet werden, wundert sich eben niemand wenn es den nächsten trifft.
Wie meinen Sie könnte man das wohl ändern? Die Überraschung ist groß wenn wirklich mal einer den Mist
gemacht haben sollte, der ihm vorgeworfen wird. Und zu den Zuständen in den Priesterseminaren, sei noch
angemerkt, daß bereits vor 30 Jahren die Seminaristen in Paderborn, wahrscheinlich auch anderswo, Mädchen
mit auf die Zimmer nahmen. Dadurch wurden allerdings manche dann auch nicht Priester. Aber fragen Sie
mich nicht auch noch ob die Unzucht gebeichtet wurde.
Wie bitte? Wen interessiert das noch? Hallo Elendester Sünder! Kein Mensch würde sich überhaupt noch
für den Pöltener Homo-Porno-Skandal interessieren, würden nicht die beiden Ex-Regenten oder kontraproduktiv
Verbündete sinnlos um sich schlagen. Offenbar hast Du die Inhalte des öffentlichen Prozesses in bezug
auf PROFIL und die Ex-Regenten nicht verfolgt. Also wenn das für Dich Lappalien sind, dann kann ich mich
nur noch wundern. Es wäre dann an der Zeit, Belege für die von Dir benannten im Vergleich dazu „verheerenden“
Zustände (offenbar sittlich gemeint) zu bringen, so wie es in den Aussagen des Päpstlichen Visitators
und noch detaillierter in den staatlichen Urteilen der ersten Instanz nachlesbar ist, hier nur ein Beispiel
www.kreuz.net/bookentry.212.html: Subregens Rothe übergab den Schülern Ringe, die er zuvor segnete,
wobei in die an A. und P. übergebenen Ringe die Initialen der beiden Priesterschüler und das Datum des
Beginns der zwischen ihnen bestehenden Beziehung eingraviert war. Bei der Feier wurde(n) von Daniel P.
fotografiert und unter anderem die beiden inkriminierten Fotos aufgenommen. Während der Feier kam es
wiederholt zum Austausch von Zungenküssen zwischen dem Antragsteller und Karl K., aber auch zwischen
den beiden Priesterschülern Albert A. und Daniel P. Die Segnung von Homoringen wäre nur eine Lappalie,
das kann ja wohl nicht ernstgemeint sein …
Der Punkt Der Punkt ist doch, warum regt man sich ausgerechnet über Lappalien in einem Seminar, das einem
zeitgeistobstruktiven Bischof unterstand, auf, während die Zustände in anderen Diozösen wirklich verheerend
sind?
Wer jetzt noch derart schläft, dem ist kaum noch zu helfen Anstatt mit den Visitationen der US-Ausbildungsstätten
abzulenken, sollten hier einige Herrn besser mithelfen beim Brainstorming, wie man in Hinkunft verhindern
kann, daß sich selbst als konservativ oder gar traditionalistisch ausgebende Medien auf homosexuell aufgeflogene
Priester über viele Monate hinweg hereinfallen und damit – wie unten schon richtig von der „Stimme aus
dem Tradiland“ beobachtet wurde – in Wirklichkeit dem liberalistischen Wahn einer priesterlichen Privatsphäre
auf Homosex zu dienen scheinen. Es geht um die Glaubwürdigkeit des „konservativen“ bzw. „traditionalistischen“
Lagers oder eben der verschiedenen darin möglicherweise enthaltenen Lagersegmente. Wer unter solchen
Vorzeichen die Zivilprozesse der ehemaligen Vorsteher des Pöltner Seminars unterstützt, kann kaum noch
ernstgenommen werden beim Kampf gegen homosexuelle Unterwanderung. Die von „Johannes Paul I.“ hineingestellte
Leserzeitung www.kreuz.net/bookentry.263.html ist diesbezüglich wohl eine Offenbarung. Wer dann noch
bei Herrn Ambrosius ambrosius.patched.de/logbuch.htm die Hauptverhandlungen des sinnlosen Prozesse durchsieht
und die letzten Urteile (1) www.kreuz.net/bookentry.212.html (2) www.kreuz.net/bookentry.218.html liest,
ist wirklich informiert und kann mitdiskutieren. Da nun laut Oberstem Gerichtshof das PROFIL von mehreren
homosexuellen Photos des Prälaten schreiben darf, braucht die Stimme aber derzeit kaum etwas zu dementieren.
Geht es eigentlich noch lächerlicher?
@ Laurentius2 Richtig verstehen kann ich Ihren letzte Bemerkung nicht. sind sich die U.S.-Bischöfe ja
alle schon vor Abschluß der Visitationen einig, daß bei Ihnen alles in Ordnung ist Offenbar Geistesverwandte
von Bischof Krenn, der sich ja auch von der Visitation nichts Besonderes erwartete: „Es ist eigentlich
nichts besonderes los“, „Weihnachtskuß“. Dass Rom in Sachen US-Diözesen – in Relation zu St. Pölten –
mit zweierlei Maß mißt, bin ich gerne bereit zuzugeben. Dort müßte ja wenigstens jeder zweite Bischof
abgesetzt werden!
#24 Laurentius2 12:23:33 | Donnerstag, 2. Februar 2006
@Stimme aus dem Tradiland / US-Bischöfe Wieso haben Sie immer noch nicht eindeutig dementiert ? Vioelleicht
sehen Sie jetzt mal ein, was es heißt, einen Geistlichen so zu diffamieren. P.S. Was machen eigentlich
die Visitationen in den USA ? Wie man liest, sind sich die U.S.-Bischöfe ja alle schon vor Abschluß
der Visitationen einig, daß bei Ihnen alles in Ordnung ist …
#23 Tridentinus 11:38:48 | Donnerstag, 2. Februar 2006
Blosz de iure Dieser Erfolg Küchls ist rein vor dem weltlichen Recht zu verbuchen. Die Authentizität
der Photographien wird nicht bestritten. Das weltliche Recht eines neutralen Staates schützt eben auch
Privatpersonen, die Ihre Intimsphäre in deutlichem Gegensatz zu Gottes Gebot gestalten. Besonders beschämend
und traurig ist, wenn solches seitens von Priestern geschieht, die sich mit einer Fassade aus Konservativismus
(was wird da bewahrt: eine spieszige Version des Vaticanums von 1962-65?) oder sogar einer relativen Nähe
zur authentischen Tradition umgeben. Schlimmstenfalls ist diese Nähe dann nur allgemeine Sensibilität
für Ästhetik, die ja durchaus auch aus einer fragwürdigen Motivation hervorgehen kann. Fromme Naivität
kann darüber höchstens hinwegtäuschen. Das Ergebnis bleibt eine Täuschung, die eine bittere Enttäuschung
ist. Das Ende dieser Enttäuschung: eine echte End(!)-Täuschung, mag Illusionen zerstören, ist aber
heilsam!
Solche Gleichsetzungen bringt nichts Es gibt auch einige Gläubige, die zwar hinter Bischof Krenn stehen
(abgesehen von seinen mißlungenen Verharmlosungen der Photographien der Ex-Vorsteher), die aber keinesfalls
in derselben Weise hinter Prälat Küchl und Dr. Rothe stehen. Es ist doch zu durchsichtig, ständig alle
Personen in einen Topf zu werfen, so als ob man dann gemeinsam aufstehen und untergehen könnte. Im Christentum
aber gibt es die persönliche individuelle Verantwortung. In der NÖN www.noen.at/…ion/noeg/article.asp?Text=193605&ca…
hat Bischof Küng kürzlich auf die Frage, wie es weitergehe, geantwortet: „Hier gibt es zivile Prozesse,
die in der ersten Instanz beendet wurden, aber noch nicht rechtskräftig sind. Die notwendigen Schritte
sind von mir gesetzt worden, um eine Klärung herbeizuführen. Das dauert seine Zeit.“ Und falls es jemanden
überhaupt interessiert, genau in dieser Zeitphase bewegen sich dort die Betroffenen.
„Sicherungsbegehren ist hinsichtlich der bekämpften Tatsachenbehauptungen nicht berechtigt“ Um noch fortzusetzen
und Antworten auf einige Vorpostings zu geben. 1. Wer die Hauptverhandlungen des Prozesses ambrosius.patched.de/logbuch.htm
verfolgt hat und dann die Urteile 1. Instanz liest, wird kaum noch von „entschuldbarem Übermut im Rahmen
einer Feierlichkeit“ sprechen können … 2. Der „Stimme aus dem Tradiland“ ist in ihrer Argumentation
recht zu geben: „Insoferne ist weder Hw. Küchl ‘freigesprochen’ worden noch Bischof Krenn mit seinen
‘Lausbubengeschichten’ rehabilitiert!“ Auch liegt die Stimme mit ihrer Gefahren-Analyse, was die homosexuellle
Unterwanderung des Klerus auf Basis angeblich neuer Homorechte in falschen staatlichen Zivilrechten betrifft,
leider richtig. 3. Der „Gatte der Evelin“ liegt ebenso richtig: sollten die Herausgeber von Profil wirklich
im Punkt der Photoveröffentlichung unwahrscheinlicherweise verurteilt werden und etwas zahlen müssen,
so könnte der Gang Profils zum EuGH Erfolg haben, denn was der „13.“ kann, kann Profil schon lange. 4.
Der „Gatte der Evelin“ hat noch etwas anderes ganz Wichtiges erkannt: „Im übrigen ist es für einen katholischen
Priester absurd, mit der Privatsphäre zu argumentieren.“ Hier liegt nämlich die eigentliche Schwierigkeit
begraben, die bisher jene übersehen haben, die auf die sinnlose Kampagne der oder für die Ex-Regenten
hereingefallen sind … 5. In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes selbst steht auch dieser Satz,
der zeigt, daß nicht die ganze Einstweilige Verfügung gelungen ist: „[kursiv]Das Sicherungsbegehren
ist daher hinsichtlich der bekämpften Tatsachenbehau…
Fakten eigentlich sollte ich da nur noch sagen: bääääääähhhhhh Fakten werden so manchem viel und
heftig Diskutierer um die Ohren geschlagen … Halbheiten sind noch nie von Nutzen gewesen … Wacht auf,
Leute! Im Seminar war es, wie es war… Konservatismus hat noch NIE vor Fehltritten geschützt … die
Fixierung auf ein THEMA ist noch lange kein Zeichen von überzeugender Christlichkeit …
Hier spricht turk und dankt für die Vorbegrüßungen Wie immer bei den Vorartikeln, die von der Redaktion
des „13.“ oder ähnlichen Personen eingesendet werden, werden illegitim Ebenen vermischt. Es handelt sich
nicht um einen spektakulären Erfolg, ganz im Gegenteil. Warum traut sich denn der „13.“ bei der Einsendung
an kreuz.net nicht, den Entscheid des Gerichtshofes vollständig zu senden? Denn dann könnte sich jeder
Leser ein Bild machen. Es handelt sich nämlich nur um das Provisorialverfahren und eine vorläufig gültige
Einstweilige Verfügung (Rothe hatte dies nicht angestrengt). Es geht im Grunde nur um die Nebenfrage,
ob die eindeutig homosexuellen Bilder mit oder ohne Balken auf den Augen des Ex-Regenten veröffentlich
hätten werden sollen. Endgültig wird sich diese Nebenfrage in der 2. Instanz des Hauptverfahrens zeigen.
Doch ansonsten geht das Höchstgericht implizit davon aus, daß der Wahrheitsbeweis für die Zeitschrift
PROFIL schon durch die Photos allein erbringbar war / ist. Im Klartext: der Oberste Gerichtshof bestätigt
deutlich, daß es in der 2. Instanz kaum mehr inhaltliche (!) Änderungen geben wird an den Urteilen der
1. Instanz (die „Johannes Paul I.“ in die Leserzeitung stellte: www.kreuz.net/bookentry.212.html www.kreuz.net/bookentry.218.html
sodaß von der Faktenlage die beiden Ex-Regenten nicht besser da stehen als vorher, sondern durch den
öffentlichen Prozeß sogar schlechter. Der äußerste Erfolgt könnte noch ein bißchen Geld dafür sein,
daß die Photos ohne Balken erschienen sind, doch selbst d…
Keine neuen Fakten Von der Sache her bringt dieses höchstrichterliche Urteil nichts Neues. Die entscheidende
Frage, ob das Foto eine homosexuelle Handlung zeigt oder nicht, hat das Gericht schließlich unbeantwortet
gelassen. Also bitte keine falschen Schlussfolgerungen ziehen nach dem Motto, dass nicht sein kann, was
nicht sein darf! Warum soll ein Foto, dessen Authentizität nie bestritten wurde, nicht das darstellen,
was man sieht?
Sollte Profil (News Verlag) zur Europ. GH f. Menschenrechte gehen wird Österreich wieder mit großer
Wahrscheinlichkeit verurteilt, wenn man es mit dem Fall des 13. vergleicht (hier Regens, dort Generalvikar,
dafür der wesentich gravierendere Vorwurf und Beweis, als dass jemand „Rebell“ wäre. Im übrigen ist
es für einen katholischen Priester absurd, mit der Privatsphäre zu argumentieren. Glaubt er vielleicht,
dass er Gott, der das Verborgene sieht und vergelten wird, damit beeindrucken kann, dass ihm niemand öffentlich
die Sünde vorhalten darf (Gotthards Standpunkt ist nicht christlich)? Zum Unterschied von anderen unter
mir verewigten, habe ich mit Zeugen aus dem Seminar gesprochen und ist klar, dass das St. Pöltner Priesterseminar
zu Zeiten der Regentschaft Küchls ein Dreckhaufen war, eine Sumpflblüte (mit beeindruckenden „Seminaristenzahlen“,
davon ein Viertel schwul und ein weiteres Viertel aus anderen Gründen gar nicht für die Priesterberufung
geeignet), die den darunter liegenden Sumpf allerdings nur vorrübergehend bedecken konnte… Der Gatte
der Evelin PS.: Solange ich konnte habe ich Küchl und sogar Rothe (mit dem ich lange davor pers. Schwierigkeiten
hatte) verteidigt – bis es nicht mehr ging.
fehlendes Subjekt Bravo! Damit ist er ja zumindest juristisch fein heraus, wenn es noch weitere Possibilien
gibt.So wird man nie mehr dahinter kommen …
Öffentlichkeit Das heißt letztlich, man darf Homosexuelle nicht mehr als solche bezeichnen, außer sie
outen sich in der Öffentlichkeit. Du durftest noch nie über jemanden absolut Privates und Persönliches
in der Öffentlichkeit ausbreiten. Wo kämen wir denn da hin…! Woher willst Du Dir das Recht nehmen,
jemand in aller Öffentlichkeit als Homosexuell zu bezeichnen.
#7 PegasusNbW 18:45:29 | Mittwoch, 1. Februar 2006
@Ottawiani Man mag zu Sr. Exzellenz Fasching stehen wie man will, aber ich gebe zu bedenken, dass der
Postweg von St. Pölten nach Wien auch 1-2 Tage dauert. Wenn also jemand Sr. Exzellenz das Photo vor die
Türe legt oder darunter durchschiebt und am selben Tag einen weiteren Abzug als Brief aufgibt und zu
„profil“ schickt, ist dies eine ebenso plausible Erklärung der zeitlichen Korrelation.
„Bischof Krenn zu rehabilitieren…“ Der Ausdruck ist verräterisch, zeigt er doch, um wen es bei dem
ganzen inszenierten Skandal eigentlich ging. Warum muss den Bischof Krenn rehabiliert werden? Hat er vielleicht
silberne Löffel gestohlen? Interessant auch die die Rolle von Exz. Carnevalis, dessen „Auffindung“ der
Photos vor seiner Haustüre in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit deren Erscheinen in der
europäischen Presse nur 2 Tage später steht.
#5 Laurentius2 18:06:51 | Mittwoch, 1. Februar 2006
@vox ex provincia traditionis Man kann nur den Kopf schütteln über soviel Beckmesserei. Wieso ist für
Sie Prälat Küchl homosexuell, nur weil er es angeblich nicht direkt dementiert hat ?
Hw. Küchl überreicht den österr. Homos ein Geschenk, das den Katholiken schadet! Die Begründung der
Höchstrichter: Prälat Küchl „ist weder eine ‘absolute Person der Zeitgeschichte’ (in der Terminologie
der deutschen Rechtsprechung) noch eine ‘Person des öffentlichen Lebens’ (in der Terminologie der österreichischen
Rechtspraxis).“ Zudem sei „zu bedenken, daß das Lichtbild in privater Sphäre bei einem Fest aufgenommen
wurde, also einwandfrei in die durch Art. 8 MRK [= Menschenrechtskonvention] geschützte Intimsphäre
fällt“. Das heißt letztlich, man darf Homosexuelle nicht mehr als solche bezeichnen, außer sie outen
sich in der Öffentlichkeit. Dieses Urteil wird von den Homos gegen die Katholiken eingesetzt werden.
Es dient auch der Unterwanderung des kath. Klerus durch Schwule. Die das positiv beurteilen, sollen bedenken,
dass der OGH ausschließlich aus rechtl. Gründen – nicht, weil Profil gelogen hätte oder die Photos
gefälscht gewesen wären – die Veröffentlichung der Photos abgelehnt hat. Insoferne ist weder Hw. Küchl
„freigesprochen“ worden noch Bischof Krenn mit seinen „Lausbubengeschichten“ rehabilitiert! Prälat Küchl
hat damit den Katholiken Österreichs aus Eigensucht ein Danaer-Geschenk, eine Büchse der Pandora überreicht.
Er sollte aus dem kirchl. Dienst daher völlig entfernt werden!
#3 st. polterer 17:28:33 | Mittwoch, 1. Februar 2006
Schein und Sein Auf Bildern und Fotos ist nicht immer das dargestellt, was man zu sehen glaubt (auch wenn
ich nie gelesen habe, dass Küchl die Homo-Sache ausdrücklich dementiert hätte – was man sich hätte
erwarten dürfen und eindeutig gegen ihn spricht) Oder küsst Papst Johannes Paul II. auf diesem Bild
www.traditioninaction.org/…1rcKissingPope01.htm wirklich eine junge Frau, wie die Sedisvakantisten behaupten?
^das ist ja sehr nett hoffen wir daß der st. pöltner endlich hochwürden als pfr. absetzt dann ist endlich
rom am zug den hochwürden wird berufen es spricht ja bände was sich da abgespielt hat z.b. wie eine
psychiatrische untersuchung an hochwürden rothe nicht das vom st pöltner bischof gewünschte ergebnis
brachte ect
Hetzkampoagne gegen Bischof Krenn Wobei man dazu noch sagen muß, daß die Fotos keineswegs eindeutig
als homosexuell oder sonst anstößig zu bezeichnen sind und genausogut nur zufällig einen Anschein in
diese Richtung geben oder auch entschuldbarem Übermut im Rahmen einer Feierlichkeit entspringen könnten.