Einstweilige Verfügung doch nicht ganz geglückt
Beim Nebenverfahren von Prälat Küchl zur Erreichung einer Einstweiligen Verfügung hatte unter anderem auch der Rekurs der Illustrierten ‘profil’ Erfolg.

Hinsichtlich der Information über die homophilen Geschehnisse in und um das Priesterseminar von St. Pölten ist dem Ex-Regens eine Einstweilige Verfügung daher nicht gelungen.
Wer das auf ihn bezogene nicht rechtskräftige Urteil der ersten Instanz – das Hauptverfahren am Landesgericht Wien gelesen hat, weiß, worum es inhaltlich geht, und läßt sich von rein formalen Argumenten betreffend diesen oder jenen prozessualen Schritt wohl kaum beeindrucken.
Im Entscheid des Obersten Gerichtshofes vom 15. Dezember 2005 wurde sowohl dem Rekurs von ‘profil’ als auch dem Rekurs von Prälat Küchl teilweise stattgegeben.
Das Magazin ‘profil’ dürfte bis zur rechtskräftigen Verkündigung des Haupturteils zusätzlich schreiben, daß es mehrere Photographien des Prälaten bei homosexuellen Kontakten gibt. Es darf aber – und das ist neu – jedenfalls bis zum Ende des Hauptprozesses keine einschlägigen Photographien von Prälat Küchl mehr publizieren.
In der wirklich entscheidenden Frage nach der Wahrheit geht das Oberste Gericht Österreichs dagegen indirekt davon aus, daß der Wahrheitsbeweis nicht nur möglich, sondern eventuell auch geglückt ist. Deshalb heißt es im Dezember-Urteil unter anderem:
„Der weitere Sicherungsantrag, den beklagten Parteien [= ‘profil’ und dem Journalisten] zu verbieten, die wörtlichen und/oder sinngemäßen Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, es gebe Lichtbilder, die die klagende Partei bei homosexuellen Kontakten zeigen und/oder es gebe Lichtbilder, die zeigen, daß der Kläger homosexuell sei, wird abgewiesen.“
Im Beschluß des Obersten Gerichtshofes heißt es weiter:
„Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Vorwurfs [homosexueller Kontakte] auch hinsichtlich des Vorwurfs der Homosexualität – haben die Beklagten [= ‘profil’ und der Journalist] hier aber auch bescheinigt. Der Kläger Küchl ist eine plausible Begründung für die ‘Harmlosigkeit’ der auf dem Foto dokumentierten Szene schuldig geblieben.“
Küchls Ausführungen „zum fehlenden Nachweis einer ‘sexualbezogenen Geste’, insbesondere weil nicht erkennbar sei, ob seine Hand in Kontakt mit dem Geschlechtsteil des anderen Mannes war“, überzeugten keineswegs und übersähen das im Provisorialverfahren geminderte Beweismaß.
„Die Beklagten [= ‘profil’ und der Journalist] haben im Provisorialverfahren schon mit dem einen Foto in ausreichender Weise ihre Tatsachenbehauptung bescheinigt.“
Im weiteren stellt das Gericht die Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage dem Wochenmagazin ‘profil’ seine wahrheitsgemäßen Tatsachenbehauptungen verboten werden könnten:
„Bei Anwendung dieser Grundsätze [der Abwägung der Interessen des Verletzten an seinem guten Ruf und seiner Intimsphäre gegenüber den Interessen des Erklärenden und der Erklärungsempfänger] fällt die Interessensabwägung zugunsten der Beklagten [= ‘profil’ und des Journalisten] aus.“
Nach Ansicht des Gerichtes kommt der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit grundsätzlich ein besonders hoher Stellenwert zu, wie dies in der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer wieder betont werde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung die innerstaatlichen Gerichte zu beachten hätten, lege zugunsten des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Interesses der Öffentlichkeit an der Diskussion von Fragen allgemeinen öffentlichen Interesses einen großzügigen Maßstab an.
Für die Interessenabwägung sei auch die Gewichtigkeit des Themas von Bedeutung, unter welche die bekämpfte Meinungsäußerung gefallen sei: „Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Thema der Homosexualität von Kirchenfunktionären beziehungsweise in kirchlichen Institutionen wie insbesondere in einem Priesterseminar ein besonders gewichtiges Thema ist, das immer wieder in der öffentlichen Diskussion steht, umfaßt es doch so bedeutende Grundbedürfnisse und Grundanliegen der Menschen wie die Sexualität und die allgemeinen und religiösen Moralvorstellungen.“
Es gehöre zu den primären Aufgaben der Medien, in diesem Bereich über konkrete Sachverhalte zu berichten und diese zu kommentieren. „Gegenüber dem allgemeinen Informationsinteresse muß daher hier das Interesse des Klägers auf Schutz seiner Privatsphäre und Ehre gegenüber einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung zurückstehen.“
Das Sicherungsbegehren – dieses sollte konkret den mit der Klage vom 9. Juli 2004 geltend gemachten Unterlassungsanspruch Prälat Küchls nach österreichischem Recht sichern – sei daher hinsichtlich der bekämpften Tatsachenbehauptungen nicht berechtigt.
Berechtigt sei hingegen der [vorläufige] Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Lichtbildern des Klägers, jedenfalls bis zur Rechtskraft des über diesen Unterlassungsanspruch ergehenden Urteils.
Man kann dem Obersten Gerichtshof Österreichs selbst wohl kaum den Vorwurf machen, daß er die in Europa grassierende falsche Auslegung der Menschenrechte einfachhin übernimmt und anwendet: „Der Schutz der Intimsphäre (Art 8 MRK) erfaßt selbstverständlich auch Homosexuelle, die sich zu Recht gegen eine Diskriminierung zur Wehr setzen und zur Wehr setzen dürfen.“ „Wenn die sexuelle Freiheit unter Erwachsenen nunmehr als absolutes Persönlichkeitsrecht anerkannt wird und der Intimbereich verfassungsrechtlichen Schutz genießt, so muß dies grundsätzlich auch für Mitglieder religiöser Vereinigungen und Kirchenfunktionäre gelten, auch wenn die Ausübung der angesprochenen sexuellen Freiheit in Widerspruch zur Kirchenauffassung steht.“
Dies bedeutet jedoch im Klartext: selbst wenn in zweiter Instanz des Hauptverfahrens von Staats wegen doch noch ein etwaiger Schadensersatz wegen der vollständigen Veröffentlichung der homophilen Bilder durch das Magazin ‘profil’ zugesprochen würde, bedeutete das nicht eine Dementierung des St. Pöltner Homo-Skandals, der seit den Presseinformationen des damaligen Päpstlichen Visitators Mons. Klaus Küng kirchenhistorisch feststeht.
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Dienstag, 7. Februar 2006 17:25
turk: Geheimer Abschlußbericht braucht wohl kaum noch publiziert werden
Nuja, Laurentius2, auf den Arm nehmen können Sie wen anderen. Längst gibt es Klarheit. Es liegt einzig
und alleine am zuständigen Richter, nämlich den Diözesanbischof von St. Pölten, jene (weiteren) Maßnahmen
zu setzen, die er der Situation gegenüber als angemessen betrachtet. Es gibt bekanntlich kein Recht auf
einen Prozeß im engeren Sinne, sondern es gibt nur das natürliche Recht auf eine Verteidigungsmöglichkeit.
Dieses ist vom barmherzig handelnden Bischof Küng in jeder Hinsicht gewahrt worden.
Das glaubt Ihnen ja wirklich niemand, daß Sie nicht wissen, was während der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars alles an Maßnahmen und objektiven Feststellungen durch Presseaussendungen und Interviews des eingesetzten Visitators selbst öffentlich gemacht wurde. Bereits am 12. August 2004 stellte Bischof Küng fest: „Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu ‘suchtartig’ aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben.“
Erst der sinnlose Gang zu den nicht-kirchlichen Gerichten hat dann jene peinlichen Details vermehrt publik und wohl öffentlich moralisch gewiß gemacht, die sicherlich vom Bischof her nicht veröffentlicht worden wären. Sollen jetzt von jedem Sexskandal alle Details in kirchlichen Abschlußberichten direkt an die Medien gehen? Da war die gewählte sachliche Transparenz des Päpstlichen Visitators K…
Das glaubt Ihnen ja wirklich niemand, daß Sie nicht wissen, was während der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars alles an Maßnahmen und objektiven Feststellungen durch Presseaussendungen und Interviews des eingesetzten Visitators selbst öffentlich gemacht wurde. Bereits am 12. August 2004 stellte Bischof Küng fest: „Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu ‘suchtartig’ aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben.“
Erst der sinnlose Gang zu den nicht-kirchlichen Gerichten hat dann jene peinlichen Details vermehrt publik und wohl öffentlich moralisch gewiß gemacht, die sicherlich vom Bischof her nicht veröffentlicht worden wären. Sollen jetzt von jedem Sexskandal alle Details in kirchlichen Abschlußberichten direkt an die Medien gehen? Da war die gewählte sachliche Transparenz des Päpstlichen Visitators K…
Dienstag, 7. Februar 2006 15:14
Laurentius2: Päpstliche Visitation
Schön, wo ist denn das Ergebnis dieser Visitation, wo ist der genaue Abschlußbericht, oder gilt hier
nicht der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz ?
Ist der Visitator so allmächtig, daß er eine Untersuchung nach Gutdünken mit Hilfe zweifelhafter Rechtsberater durchführen kann und dann einfach entscheidet, wie er will ?
Ist der Visitator so allmächtig, daß er eine Untersuchung nach Gutdünken mit Hilfe zweifelhafter Rechtsberater durchführen kann und dann einfach entscheidet, wie er will ?
Dienstag, 7. Februar 2006 12:20
turk: Visitation war der „Untersuchungsprozeß“, alles andere ist nur sinnloses Geplänkel
Lieber Laurentius2! Sorry, aber ein „Wissen“ bezieht sich ausschließlich auf öffentlich abrufbare Informationen,
die also jedem und jeder, z. B. auf kreuz.net, zur Verfügung stehen. Wer sich umfassend informieren will
oder dies z. B. zur Vermeidung personalpolitischer Fehler tun muß, kann dies leicht tun.
Die Frage ist, was Sie unter „kirchlicher Prozeß“ verstehen. Wenn das im weiteren Sinne – also nicht ganz präzise definiert dieses oder jenes Verfahren meint – gemeint ist, dann werden Sie doch nicht ernsthaft glauben, daß es keinen „kirchichen Prozeß“, also keine kirchlichen Untersuchungen gab. Ja, es ist sogar absurd, überhaupt so zu fragen und zu schreiben, denn dies greift neuerlich nur die einseitig formulierende Rhetorik bestimmter Kleinmedien auf, die aber eben von den Photographierten gesteuert sind. Die Wahrheit ist nämlich die: es gab eine Päpstliche Visitation über die gesamten Vorgänge. Es ist also völlig lächerlich, jetzt noch nach irgendeinem Untersuchungsprozeß zu rufen. Die Sache ist doch seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen, und die nunmehr öffentlich vorliegenden Ergebnisse staatlicher Verfahren bestätigen doch nur im Detail die bereits knapp getätigten Aussagen des Visitators und neuen Bischofs, der im übrigen überhaupt nicht verpflichtet ist, über etwaige weitere Maßnahmen die Öffentlichkeit zu informieren, die das im großen und ganzen kaum mehr interessiert, weil es nur in Minizirkeln derart uneinsichtige Geschichtsrevisionisten gibt …
Längst gibt es da…
Die Frage ist, was Sie unter „kirchlicher Prozeß“ verstehen. Wenn das im weiteren Sinne – also nicht ganz präzise definiert dieses oder jenes Verfahren meint – gemeint ist, dann werden Sie doch nicht ernsthaft glauben, daß es keinen „kirchichen Prozeß“, also keine kirchlichen Untersuchungen gab. Ja, es ist sogar absurd, überhaupt so zu fragen und zu schreiben, denn dies greift neuerlich nur die einseitig formulierende Rhetorik bestimmter Kleinmedien auf, die aber eben von den Photographierten gesteuert sind. Die Wahrheit ist nämlich die: es gab eine Päpstliche Visitation über die gesamten Vorgänge. Es ist also völlig lächerlich, jetzt noch nach irgendeinem Untersuchungsprozeß zu rufen. Die Sache ist doch seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen, und die nunmehr öffentlich vorliegenden Ergebnisse staatlicher Verfahren bestätigen doch nur im Detail die bereits knapp getätigten Aussagen des Visitators und neuen Bischofs, der im übrigen überhaupt nicht verpflichtet ist, über etwaige weitere Maßnahmen die Öffentlichkeit zu informieren, die das im großen und ganzen kaum mehr interessiert, weil es nur in Minizirkeln derart uneinsichtige Geschichtsrevisionisten gibt …
Längst gibt es da…
Dienstag, 7. Februar 2006 10:16
Laurentius2: @turk et Stimme
Da die Herren soviel über die beiden verdächtigten Regenten wissen, wieso wird kein kirchlicher Prozeß eröffnet, um endlich Klarheit zu schaffen ? Es kann doch nicht alles im Raum stehen bleiben, damit wäre doch allen gedient, oder ?
Montag, 6. Februar 2006 16:34
Stimme aus dem Tradiland: @ Laurentius2
Es geht auch nicht einmal nur um die gerichtlich einvernommenen Zeugen. I
ch kenne noch ein paar andere: Meine Gattin, die Zeugin war, wie sich Seminarist K (19 Jahre alt) aus dem Fenster beugte und auf die Straße schrie: „Hallo Ulli“ – dies zum ca. 60 J. alten Regens, und sich auch sonst sehr seltsam benahm (offenkundig Narrenfreiheit im Seminar besaß) wundert sich wenig, dass dieser später als Betthaserl von Regens und Subregens überführt wurde.
Die beiden Ordensmänner, die auf der St. Pöltner diöz. Hochschule studierten, und im Y-Treff, einer Saftbar im Stock des Priesterseminars, beobachten konnten, wie dort zwei Seminaristen herumschmusten, haben sich auch überhaupt nicht über die späteren Anschuldigungen einer hs. Subkultur im Seminar gewundert. Erzählt haben sie uns das, nachdem es aufgeflogen war, da sie vorher Angst hatten, es zu sagen!
Die zwei anderen Studenten, die zum Visitator (Bischof Küng) marschierten, um ihre – scheinbar ungerecht angeschuldigten – Kollegen zu verteidigen und dann von diesem erfuhren, wer aller in die Vorfälle involviert war? Denen macht man auch kein x für ein u mehr vor.
Es gibt eine Fülle von Zeugen, die gar nicht gehört wurden und dennoch bestätigen können, dass im „sündigen Priesterseminar“ eine seltsame hs. Subkultur geherrscht hatte.
zwei Regenten des bis dato größten romtreuen Priesterseminars im deutschsprachigen Raum.
Die größten gab es zur Zeit und vor V2. Auch dazu wäre einiges zu sagen…
ch kenne noch ein paar andere: Meine Gattin, die Zeugin war, wie sich Seminarist K (19 Jahre alt) aus dem Fenster beugte und auf die Straße schrie: „Hallo Ulli“ – dies zum ca. 60 J. alten Regens, und sich auch sonst sehr seltsam benahm (offenkundig Narrenfreiheit im Seminar besaß) wundert sich wenig, dass dieser später als Betthaserl von Regens und Subregens überführt wurde.
Die beiden Ordensmänner, die auf der St. Pöltner diöz. Hochschule studierten, und im Y-Treff, einer Saftbar im Stock des Priesterseminars, beobachten konnten, wie dort zwei Seminaristen herumschmusten, haben sich auch überhaupt nicht über die späteren Anschuldigungen einer hs. Subkultur im Seminar gewundert. Erzählt haben sie uns das, nachdem es aufgeflogen war, da sie vorher Angst hatten, es zu sagen!
Die zwei anderen Studenten, die zum Visitator (Bischof Küng) marschierten, um ihre – scheinbar ungerecht angeschuldigten – Kollegen zu verteidigen und dann von diesem erfuhren, wer aller in die Vorfälle involviert war? Denen macht man auch kein x für ein u mehr vor.
Es gibt eine Fülle von Zeugen, die gar nicht gehört wurden und dennoch bestätigen können, dass im „sündigen Priesterseminar“ eine seltsame hs. Subkultur geherrscht hatte.
zwei Regenten des bis dato größten romtreuen Priesterseminars im deutschsprachigen Raum.
Die größten gab es zur Zeit und vor V2. Auch dazu wäre einiges zu sagen…
Montag, 6. Februar 2006 16:17
turk: Menschen oder Computer: Katze beißt sich in Schwanz, komplett unlogisch
Nuja, Laurentius2, daß es einen solchen Empfehlungs-Automatismus geben würde, das ist doch sehr unrealistisch.
Dies würde ja neuerlich zeigen, daß hier nicht Menschen werkten, sondern Computer, die nur Daten kennen,
aber keine Menschenkenntnis aufwiesen.
Zudem: Sie bleiben einen Beweis schuldig, den bisher niemand erbracht hat. Sie müßten nämlich bei Ihrer eigenartigen Horn-These erstens beweisen, daß die Empfehlung für Herrn R. wirklich so glänzend ausfiel (und nicht eher ganz normal), und noch mehr zweitens beweisen daß nur irgendein Verantwortlicher des Propädeutikums eine Empfehlung böswillig oder gar zur „Unterwanderung“ geschrieben hätte. Nach meinem Dafürhalten kann beides Letztgenannte ausgeschlossen werden, sodaß die ganze Hornthese ins Nichts zerfällt.
Offenbar sind Sie ja der einzige, der nicht merkt, wie sich die Katze bei der Argumentation der Ex-Regenten in den Schwanz beißt. Wenn Herr R. wirklich ein „bekennender Homosexueller“ war, warum hat man sich denn dann so begeistert für ihn als Seminarpräfekten entschieden und warum wurde er dann auch noch zur Weihnachtsparty 2003 eingeladen? Damit würde man ja in der Scheinverteidigung, daß es kein „Homoseminar“ gab, gleichzeitig zugeben, daß es doch schwerstens der Fall war … Tja, und so löst sich die ganze Kampagne gegen die glaubwürdigen Zeugen des Pöltener Skandals ins Nichts auf.
Zudem: Sie bleiben einen Beweis schuldig, den bisher niemand erbracht hat. Sie müßten nämlich bei Ihrer eigenartigen Horn-These erstens beweisen, daß die Empfehlung für Herrn R. wirklich so glänzend ausfiel (und nicht eher ganz normal), und noch mehr zweitens beweisen daß nur irgendein Verantwortlicher des Propädeutikums eine Empfehlung böswillig oder gar zur „Unterwanderung“ geschrieben hätte. Nach meinem Dafürhalten kann beides Letztgenannte ausgeschlossen werden, sodaß die ganze Hornthese ins Nichts zerfällt.
Offenbar sind Sie ja der einzige, der nicht merkt, wie sich die Katze bei der Argumentation der Ex-Regenten in den Schwanz beißt. Wenn Herr R. wirklich ein „bekennender Homosexueller“ war, warum hat man sich denn dann so begeistert für ihn als Seminarpräfekten entschieden und warum wurde er dann auch noch zur Weihnachtsparty 2003 eingeladen? Damit würde man ja in der Scheinverteidigung, daß es kein „Homoseminar“ gab, gleichzeitig zugeben, daß es doch schwerstens der Fall war … Tja, und so löst sich die ganze Kampagne gegen die glaubwürdigen Zeugen des Pöltener Skandals ins Nichts auf.
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