St. Pölten
Einstweilige Verfügung doch nicht ganz geglückt
Beim Nebenverfahren von Prälat Küchl zur Erreichung einer Einstweiligen Verfügung hatte unter anderem auch der Rekurs der Illustrierten ‘profil’ Erfolg.
(kreuz.net, St. Pölten) Nach dem Dezember-Urteil des ‘Obersten Gerichtes’ Österreichs dürfte das Wochenmagazin ‘profil’ bis zur rechtskräftigen Verkündigung des Haupturteils nunmehr schreiben, daß es nicht nur eine, sondern mehrere Photographien von Prälat Küchl bei homosexuellen Kontakten gibt.

Hinsichtlich der Information über die homophilen Geschehnisse in und um das Priesterseminar von St. Pölten ist dem Ex-Regens eine Einstweilige Verfügung daher nicht gelungen.

Wer das auf ihn bezogene nicht rechtskräftige Urteil der ersten Instanz – das Hauptverfahren am Landesgericht Wien gelesen hat, weiß, worum es inhaltlich geht, und läßt sich von rein formalen Argumenten betreffend diesen oder jenen prozessualen Schritt wohl kaum beeindrucken.

Im Entscheid des Obersten Gerichtshofes vom 15. Dezember 2005 wurde sowohl dem Rekurs von ‘profil’ als auch dem Rekurs von Prälat Küchl teilweise stattgegeben.

Das Magazin ‘profil’ dürfte bis zur rechtskräftigen Verkündigung des Haupturteils zusätzlich schreiben, daß es mehrere Photographien des Prälaten bei homosexuellen Kontakten gibt. Es darf aber – und das ist neu – jedenfalls bis zum Ende des Hauptprozesses keine einschlägigen Photographien von Prälat Küchl mehr publizieren.

In der wirklich entscheidenden Frage nach der Wahrheit geht das Oberste Gericht Österreichs dagegen indirekt davon aus, daß der Wahrheitsbeweis nicht nur möglich, sondern eventuell auch geglückt ist. Deshalb heißt es im Dezember-Urteil unter anderem:

„Der weitere Sicherungsantrag, den beklagten Parteien [= ‘profil’ und dem Journalisten] zu verbieten, die wörtlichen und/oder sinngemäßen Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, es gebe Lichtbilder, die die klagende Partei bei homosexuellen Kontakten zeigen und/oder es gebe Lichtbilder, die zeigen, daß der Kläger homosexuell sei, wird abgewiesen.“

Im Beschluß des Obersten Gerichtshofes heißt es weiter:

„Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Vorwurfs [homosexueller Kontakte] auch hinsichtlich des Vorwurfs der Homosexualität – haben die Beklagten [= ‘profil’ und der Journalist] hier aber auch bescheinigt. Der Kläger Küchl ist eine plausible Begründung für die ‘Harmlosigkeit’ der auf dem Foto dokumentierten Szene schuldig geblieben.“

Küchls Ausführungen „zum fehlenden Nachweis einer ‘sexualbezogenen Geste’, insbesondere weil nicht erkennbar sei, ob seine Hand in Kontakt mit dem Geschlechtsteil des anderen Mannes war“, überzeugten keineswegs und übersähen das im Provisorialverfahren geminderte Beweismaß.

„Die Beklagten [= ‘profil’ und der Journalist] haben im Provisorialverfahren schon mit dem einen Foto in ausreichender Weise ihre Tatsachenbehauptung bescheinigt.“

Im weiteren stellt das Gericht die Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage dem Wochenmagazin ‘profil’ seine wahrheitsgemäßen Tatsachenbehauptungen verboten werden könnten:

„Bei Anwendung dieser Grundsätze [der Abwägung der Interessen des Verletzten an seinem guten Ruf und seiner Intimsphäre gegenüber den Interessen des Erklärenden und der Erklärungsempfänger] fällt die Interessensabwägung zugunsten der Beklagten [= ‘profil’ und des Journalisten] aus.“

Nach Ansicht des Gerichtes kommt der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit grundsätzlich ein besonders hoher Stellenwert zu, wie dies in der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer wieder betont werde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung die innerstaatlichen Gerichte zu beachten hätten, lege zugunsten des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Interesses der Öffentlichkeit an der Diskussion von Fragen allgemeinen öffentlichen Interesses einen großzügigen Maßstab an.

Für die Interessenabwägung sei auch die Gewichtigkeit des Themas von Bedeutung, unter welche die bekämpfte Meinungsäußerung gefallen sei: „Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Thema der Homosexualität von Kirchenfunktionären beziehungsweise in kirchlichen Institutionen wie insbesondere in einem Priesterseminar ein besonders gewichtiges Thema ist, das immer wieder in der öffentlichen Diskussion steht, umfaßt es doch so bedeutende Grundbedürfnisse und Grundanliegen der Menschen wie die Sexualität und die allgemeinen und religiösen Moralvorstellungen.“

Es gehöre zu den primären Aufgaben der Medien, in diesem Bereich über konkrete Sachverhalte zu berichten und diese zu kommentieren. „Gegenüber dem allgemeinen Informationsinteresse muß daher hier das Interesse des Klägers auf Schutz seiner Privatsphäre und Ehre gegenüber einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung zurückstehen.“

Das Sicherungsbegehren – dieses sollte konkret den mit der Klage vom 9. Juli 2004 geltend gemachten Unterlassungsanspruch Prälat Küchls nach österreichischem Recht sichern – sei daher hinsichtlich der bekämpften Tatsachenbehauptungen nicht berechtigt.

Berechtigt sei hingegen der [vorläufige] Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Lichtbildern des Klägers, jedenfalls bis zur Rechtskraft des über diesen Unterlassungsanspruch ergehenden Urteils.

Man kann dem Obersten Gerichtshof Österreichs selbst wohl kaum den Vorwurf machen, daß er die in Europa grassierende falsche Auslegung der Menschenrechte einfachhin übernimmt und anwendet: „Der Schutz der Intimsphäre (Art 8 MRK) erfaßt selbstverständlich auch Homosexuelle, die sich zu Recht gegen eine Diskriminierung zur Wehr setzen und zur Wehr setzen dürfen.“ „Wenn die sexuelle Freiheit unter Erwachsenen nunmehr als absolutes Persönlichkeitsrecht anerkannt wird und der Intimbereich verfassungsrechtlichen Schutz genießt, so muß dies grundsätzlich auch für Mitglieder religiöser Vereinigungen und Kirchenfunktionäre gelten, auch wenn die Ausübung der angesprochenen sexuellen Freiheit in Widerspruch zur Kirchenauffassung steht.“

Dies bedeutet jedoch im Klartext: selbst wenn in zweiter Instanz des Hauptverfahrens von Staats wegen doch noch ein etwaiger Schadensersatz wegen der vollständigen Veröffentlichung der homophilen Bilder durch das Magazin ‘profil’ zugesprochen würde, bedeutete das nicht eine Dementierung des St. Pöltner Homo-Skandals, der seit den Presseinformationen des damaligen Päpstlichen Visitators Mons. Klaus Küng kirchenhistorisch feststeht.
      
31 Lesermeinungen
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#33   turk   17:25:08 | Dienstag, 7. Februar 2006
Geheimer Abschlußbericht braucht wohl kaum noch publiziert werden
Nuja, Laurentius2, auf den Arm nehmen können Sie wen anderen. Längst gibt es Klarheit. Es liegt einzig und alleine am zuständigen Richter, nämlich den Diözesanbischof von St. Pölten, jene (weiteren) Maßnahmen zu setzen, die er der Situation gegenüber als angemessen betrachtet. Es gibt bekanntlich kein Recht auf einen Prozeß im engeren Sinne, sondern es gibt nur das natürliche Recht auf eine Verteidigungsmöglichkeit. Dieses ist vom barmherzig handelnden Bischof Küng in jeder Hinsicht gewahrt worden.
Das glaubt Ihnen ja wirklich niemand, daß Sie nicht wissen, was während der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars alles an Maßnahmen und objektiven Feststellungen durch Presseaussendungen und Interviews des eingesetzten Visitators selbst öffentlich gemacht wurde. Bereits am 12. August 2004 stellte Bischof Küng fest: „Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu ‘suchtartig’ aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben.“
Erst der sinnlose Gang zu den nicht-kirchlichen Gerichten ambrosius.patched.de/logbuch.htm hat dann jene peinlichen Details www.kreuz.net/bookentry.212.html vermehrt publik und wohl öffentlich moralisch gewiß gemacht, die sicherlich vom Bischof her nicht veröffentlicht worden wären. Sollen jetzt von jedem Sexskandal alle Details www.kreuz.net/bookentry.218.html in kirchlichen Abschlußberichten direkt an die Medien gehen? Da war die gewählte sachliche Transparenz des Päpstlichen Visitators K…
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#32   Laurentius2   15:14:14 | Dienstag, 7. Februar 2006
Päpstliche Visitation
Schön, wo ist denn das Ergebnis dieser Visitation, wo ist der genaue Abschlußbericht, oder gilt hier nicht der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz ?
Ist der Visitator so allmächtig, daß er eine Untersuchung nach Gutdünken mit Hilfe zweifelhafter Rechtsberater durchführen kann und dann einfach entscheidet, wie er will ?
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#31   turk   12:20:58 | Dienstag, 7. Februar 2006
Visitation war der „Untersuchungsprozeß“, alles andere ist nur sinnloses Geplänkel
Lieber Laurentius2! Sorry, aber ein „Wissen“ bezieht sich ausschließlich auf öffentlich abrufbare Informationen, die also jedem und jeder, z. B. auf kreuz.net, zur Verfügung stehen. Wer sich umfassend informieren will oder dies z. B. zur Vermeidung personalpolitischer Fehler tun muß, kann dies leicht tun.
Die Frage ist, was Sie unter „kirchlicher Prozeß“ verstehen. Wenn das im weiteren Sinne – also nicht ganz präzise definiert dieses oder jenes Verfahren meint – gemeint ist, dann werden Sie doch nicht ernsthaft glauben, daß es keinen „kirchichen Prozeß“, also keine kirchlichen Untersuchungen gab. Ja, es ist sogar absurd, überhaupt so zu fragen und zu schreiben, denn dies greift neuerlich nur die einseitig formulierende Rhetorik bestimmter Kleinmedien auf, die aber eben von den Photographierten gesteuert sind. Die Wahrheit ist nämlich die: es gab eine Päpstliche Visitation über die gesamten Vorgänge. Es ist also völlig lächerlich, jetzt noch nach irgendeinem Untersuchungsprozeß zu rufen. Die Sache ist doch seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen, und die nunmehr öffentlich vorliegenden Ergebnisse staatlicher Verfahren bestätigen doch nur im Detail die bereits knapp getätigten Aussagen des Visitators und neuen Bischofs, der im übrigen überhaupt nicht verpflichtet ist, über etwaige weitere Maßnahmen die Öffentlichkeit zu informieren, die das im großen und ganzen kaum mehr interessiert, weil es nur in Minizirkeln derart uneinsichtige Geschichtsrevisionisten gibt …
Längst gibt es da…
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#30   Laurentius2   10:16:51 | Dienstag, 7. Februar 2006
@turk et Stimme
Da die Herren soviel über die beiden verdächtigten Regenten wissen, wieso wird kein kirchlicher Prozeß eröffnet, um endlich Klarheit zu schaffen ? Es kann doch nicht alles im Raum stehen bleiben, damit wäre doch allen gedient, oder ?
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#29   Stimme aus dem Tradiland   16:34:08 | Montag, 6. Februar 2006
@ Laurentius2
Es geht auch nicht einmal nur um die gerichtlich einvernommenen Zeugen. I
ch kenne noch ein paar andere: Meine Gattin, die Zeugin war, wie sich Seminarist K (19 Jahre alt) aus dem Fenster beugte und auf die Straße schrie: „Hallo Ulli“ – dies zum ca. 60 J. alten Regens, und sich auch sonst sehr seltsam benahm (offenkundig Narrenfreiheit im Seminar besaß) wundert sich wenig, dass dieser später als Betthaserl von Regens und Subregens überführt wurde.
Die beiden Ordensmänner, die auf der St. Pöltner diöz. Hochschule studierten, und im Y-Treff, einer Saftbar im Stock des Priesterseminars, beobachten konnten, wie dort zwei Seminaristen herumschmusten, haben sich auch überhaupt nicht über die späteren Anschuldigungen einer hs. Subkultur im Seminar gewundert. Erzählt haben sie uns das, nachdem es aufgeflogen war, da sie vorher Angst hatten, es zu sagen!
Die zwei anderen Studenten, die zum Visitator (Bischof Küng) marschierten, um ihre – scheinbar ungerecht angeschuldigten – Kollegen zu verteidigen und dann von diesem erfuhren, wer aller in die Vorfälle involviert war? Denen macht man auch kein x für ein u mehr vor.
Es gibt eine Fülle von Zeugen, die gar nicht gehört wurden und dennoch bestätigen können, dass im „sündigen Priesterseminar“ eine seltsame hs. Subkultur geherrscht hatte.
zwei Regenten des bis dato größten romtreuen Priesterseminars im deutschsprachigen Raum.
Die größten gab es zur Zeit und vor V2. Auch dazu wäre einiges zu sagen…
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#28   turk   16:17:05 | Montag, 6. Februar 2006
Menschen oder Computer: Katze beißt sich in Schwanz, komplett unlogisch
Nuja, Laurentius2, daß es einen solchen Empfehlungs-Automatismus geben würde, das ist doch sehr unrealistisch. Dies würde ja neuerlich zeigen, daß hier nicht Menschen werkten, sondern Computer, die nur Daten kennen, aber keine Menschenkenntnis aufwiesen.
Zudem: Sie bleiben einen Beweis schuldig, den bisher niemand erbracht hat. Sie müßten nämlich bei Ihrer eigenartigen Horn-These erstens beweisen, daß die Empfehlung für Herrn R. wirklich so glänzend ausfiel (und nicht eher ganz normal), und noch mehr zweitens beweisen daß nur irgendein Verantwortlicher des Propädeutikums eine Empfehlung böswillig oder gar zur „Unterwanderung“ geschrieben hätte. Nach meinem Dafürhalten kann beides Letztgenannte ausgeschlossen werden, sodaß die ganze Hornthese ins Nichts zerfällt.
Offenbar sind Sie ja der einzige, der nicht merkt, wie sich die Katze bei der Argumentation der Ex-Regenten in den Schwanz beißt. Wenn Herr R. wirklich ein „bekennender Homosexueller“ war, warum hat man sich denn dann so begeistert für ihn als Seminarpräfekten entschieden und warum wurde er dann auch noch zur Weihnachtsparty 2003 eingeladen? Damit würde man ja in der Scheinverteidigung, daß es kein „Homoseminar“ gab, gleichzeitig zugeben, daß es doch schwerstens der Fall war … Tja, und so löst sich die ganze Kampagne gegen die glaubwürdigen Zeugen des Pöltener Skandals ins Nichts auf.
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#27   Laurentius2   15:56:54 | Montag, 6. Februar 2006
Logisch
Klar, daß er schnell Seminarsprecher wurde, bei den guten Vorschußlorbeeren aus Horn. Schließlich steht es ja (noch) keinem auf der Stirn geschrieben, was er wirklich im Schilde führt.
Der arme … wes Brot ißt er jetzt gerade, turk ?
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#26   turk   14:13:57 | Montag, 6. Februar 2006
Nullargument
Nuja, Laurentius2, erstens bin ich nicht Ihr „Berater“, und zweitens ist Ihr Argument nur auf den ersten Blick eines:
a) Die Visitation bezog sich nicht auf ein „propädeutisches Seminar“, sondern auf die Diözese St. Pölten und ihr Priesterseminar.
b) Vom „Superkronzeugen“ reden Sie und möglicherweise schlecht informierte oder schlecht informierende Kleinmedien, die ich hier nicht zu nennen brauche. Die Beweisvielfalt der staatlichen Urteile www.kreuz.net/bookentry.212.html zeigt einen differenzierteren Befund.
c) Schon komisch, daß der von diesen schlecht informierenden Kleinmedien illegtim als „bekennender Homosexueller“ ausgegebene „Superkronzeuge“ so rasch Seminarpräfekt von Küchls und Rothes Gnaden war. Außerdem war der sogenannte „Superkronzeuge“ auch zur homosexuell angehauchten hoch-privaten Weihnachtsfeier 2003 geladen. Offenbar vertraute man dem „Superkronzeugen“ seitens der ehemaligen Hausvorstehung. Und jetzt soll alles anders sein, jetzt soll der Mann nicht mehr vertrauenswürdig sein, nur weil er einfach als Zeuge das berichtet hat, was er bei dieser Weihnachtsfeier persönlich gesehen und erlebt hat? Sorry, aber dann stimmt auch mit der Menschenkenntnis der ehemaligen Regenten etwas nicht … offenbar hatte die ungeweihte staatliche Richterin der ersten Instanz eine bessere Menschenkenntnis als die beiden geweihten Kläger.
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#25   Laurentius2   13:52:49 | Montag, 6. Februar 2006
Sachargumente …
… daß ich nicht lache. Sie sind es doch, der meine Argumente ignoriert, etwa meinen Hinweis, daß das propädeutische Seminar Ihrer tollen österreichischen Kardinal-König-Gedächtnisvereinigung in Horn den SUPERKRONZEUGEN mit warmen Worten empfohlen hat.
Nicht ausweichen, Herr Berater, antworten !!!
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#24   turk   12:13:28 | Montag, 6. Februar 2006
Na sowas: wer hat sich denn freiwillig zur staatlichen Richterin begeben?
Nuja, Laurentius2, da übersehen Sie etwas sehr Bedeutsames. Wer hat sich denn freiwillig in die Beurteilungskompetenz staatlicher Gerichte begeben? Genau, die beiden ehem. Regenten. Und wie die staatliche Richterin in überzeugender logischer Kohärenz die Zeugenlage beurteilt, lesen Sie ja in den beiden (noch nicht rechtskräftigen) Urteilen.
Nun aber ist eigentlich das Entscheidende das kirchliche Recht. Und der zuständige Richter ist einzig und allein der Diözesanbischof, nämlich Dr. Dr. Klaus Küng, weshalb weder Ihr noch mein „Glaube“ relevant sind, sondern – wie ich schon sagte – Sachargumente. Um die sollten auch Sie sich mühen.
Von welchem Bischof redeten Sie zudem vorher? Bischof Krenn hat den Geldhahn für die sinnlosen Prozesse noch während der Visitation abgedreht und das tolle romtreue Seminar schließen lassen. Wer nach der zusätzlichen Lektüre der folgenden Informationen
Hauptverhandlungen aus Sicht eines Augenzeugen ambrosius.patched.de/logbuch.hmt
Staatliches Urteil (1) www.kreuz.net/bookentry.212.html
Staatliches Urteil (2) www.kreuz.net/bookentry.218.html
Info von „Johannes Paul I.“ www.kreuz.net/bookentry.263.html
immer noch „im Zweifel zwei Regenten“ glaubt – ganz zu schweigen vom Märchen den „bis dato größten romtreuen Priesterseminars im deutschsprachigen Raum“ (gilt für Sie Rom-Treue im sittlichen Bereich nichts? Aktive homophile Beziehungen und Pornosucht haben mit Romtreue wenig zu tun …), gibt den Eindruck eines wenig beeindruckenden Geschichtsrevisionismus. Das kann nicht besonders gesund sein.
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#23   Laurentius2   12:05:12 | Montag, 6. Februar 2006
Wer beurteilt denn die Glaubwürdigkeit von Zeugen ?
Sie sicher nicht, Herr Turk, oder sind Sie hier der ermittelnde Richter ?
Sie halten Rabiega für glaubwürdig. Ok, ich nicht.
in dubio pro reis !
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#22   turk   11:43:42 | Montag, 6. Februar 2006
Haben Sie eigentlich auch Sachargumente?
Nun denn, Laurentius2, wenn Sie auf solchem Niveau diskutieren wollen, bitte schön. Dann frage ich mich jedoch, wer Sie betreffend den Fall St. Pölten noch ernstnehmen kann? Ihre Sprache verrät Sie: Sie reden von „Schlacht“. Darum ging es nicht, und noch etwas: die Wahrheit hat sich und hätte sich so und so durchgesetzt, denn von Anbeginn wurde von den Photograph(en) und Abgebildeten die Authentizität der homophilen Lichtbilder nicht bestritten …
Ich würde Sie daher einladen, Sachargumente zu bringen.
Es geht nicht um ein „Glauben an“, sondern um die Wertung der Glaubwürdigkeit aller Beteiligten. Die von den ehemaligen Regenten „aufgebotenen“ Zeugen sind zum Teil schwerwiegend an dem Kriterium Glaubwürdigkeit gescheitert. Denn es ist eben ein Unterschied, ob man wirklich glaubwürdig ringt und schildert, wer was warum getan hat, oder ob man einfach der staatlichen Richterin plumpe Sachen hinknallt und nach mehrmaligem Nachfragen zugeben muß, daß es doch nicht so sein kann. Beispiel www.kreuz.net/bookentry.212.html hier:
„[kursiv]Auch die ausweichenden Antworten des Zeugen Christoph S., der einen überaus unsicheren Eindruck machte und erst nach massivem Vorhalt eingestand, daß die von ihm unterfertigte „eidesstattliche Erklärung“ für Dr. Rothe von diesem bereits vortextiert war und nicht, wie er anfangs behauptete, von ihm selbst aufgesetzt worden war (AS 85), er habe keine homosexuellen Handlungen anläßlich der Weihnachtsfeier beim Antragsteller beobachten können, da er ‘nicht darauf geachtet’ habe, vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Immerhin gestand dieser Zeuge nach Vorhalt des Fotos Beilage ./13 ein, daß darauf ein Kuß zu erkennen sei (AS 83). Diesen das festgestellte Geschehen bestreitenden Aussagen der genannten Zeugen stand die glaubwürdige und überzeugende Aus…
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#21   Laurentius2   10:27:57 | Montag, 6. Februar 2006
Wer glaubt an Rabiega, Turk und Horn ?
1. Turk wiederholt sich: ER GLAUBT FELSENFEST AN RABIEGA, einen … Ex-Seminaristen: Wie alt ist er eigentlich ? Wes Brot ißt er eigentlich momentan ? Hat nicht die Polizei bei ihm in rauen Mengen Homomaterial gefunden ? Wurde er nicht vom österreichischen Vorzeigeseminar in Horn gegenüber Bischof Krenn nachweislich und schriftlich (!) angepriesen wie sauer Bier ??? Da stimmte doch was nicht … !
Glauben wir Turk und Horn (nomines sunt omines ) ?
2. Ich, als Zeitungsleser, glaube im Zweifel zwei Regenten des bis dato größten romtreuen Priesterseminars im deutschsprachigen Raum.
Ich glaube den Aussagen des Bischofs.
Nun, turk, Sie können mich und sicher auch viele andere aufmerksame Beobachter mit Ihrer Psycho-Unlogik nicht überzeugen. War die Anzeige nicht wahrscheinlicher ein von gewissen Intrige-Beratern eingefädelter „Haltet-den-Dieb-Schachzug“ ?
Die Schlacht wäre ja auch sonst für die Krenn-Verfolger verloren gewesen. Es blieb nur Rehabilitation von Rothe und Küchl oder Flucht nach vorn.
Ich kann mir jedenfalls gut vorstellen, daß psychologisch halbgebildete Intriganten schnell auf diesen billigen Trick kommen könnten, VOR ALLEM WENN SIE SICH ALS DOKTOR DEN GANZEN TAG MIT NICHTS ANDEREM BESCHÄFTIGEN UND SICH MULTIMEDIAL STÄNDIG IN KRANKE KÖPFE HINEINVERSETZEN !
Christus ut iudex ultimus et maximus iudicabit.
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#20   turk   19:26:08 | Samstag, 4. Februar 2006
Umgang mit der Wahrheit, um das alleine geht es
Angesichts der authentischen und veröffentlichten Lichtbilder würde dies, Herr Justus, kaum geschehen. Und diese ganze Diskussion hier würde nicht stattfinden, wenn nicht zwei sich äußerlich uneinsichtig gebende Priester seit Monaten versuchen würden, verschiedene Herrschaften zu für sich zu instrumentalisieren, um die dokumentierten Geschehnisse umzuinterpretieren.
Es geht hier weder um Haß oder Rache, sondern einzig um den Umgang der Kirche mit der Wahrheit. Und hier hat die Päpstliche Visitation der Diözese St. Pölten einen neuen Maßstab – auch durch offensive Medienpolitik – gesetzt, der weltkirchlich bedeutsam bleibt.
Gerade die Anzeige Rabiegas wegen Nötigung macht ihn glaubwürdiger. Er hat – wie nun ja die Richterin überzeugend bestätigt www.kreuz.net/bookentry.212.html – zweifellos nicht falsch gehandelt. Denn wenn sich alle Zeugen in solchen Drucksituationen quasi-entfernen ließen, würde es schlecht stehen bei der Untersuchung vieler Vorkommnisse. Heute ist daher ganz klar erwiesen, daß es sich nicht um eine „Falschanzeige wegen Nötigung“ handelte, sondern um einen rechtlich einwandfreien Schritt zur Abwehr des erlittenen Druckes und zur besseren Wahrheitsfindung.
Besonders primitiv sind die Lagerzuordnungen, den gläubigen Mag. Rottenschlager einfach als „linken Krenn-Gegner“ zu punzieren. Er war im Gegenteil besonders loyal mit Bischof Krenn verbunden, weshalb er ihm auch alle Beobachtungen in Treue rechtzeitig vermeldete. Und da die beiden Ex-Vorsteher ihre Geschichten durch sinnlos fortgeführte Zivilprozesse [link]selbst öffentlich verdeutlicht[lin…
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#19   Justus   18:50:28 | Samstag, 4. Februar 2006
Bedauern
Fast möchte man Prälat Küchl bedauern, dass er kein islamischer Geistlicher ist. Dann würden seine vermeintlichen Glaubens- und Mitbrüder nämlich nicht so rachsüchtig und hasserfüllt über ihn herfallen, sondern für ihn auf die Straße gehen…
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#18   turk   18:00:43 | Samstag, 4. Februar 2006
Nicht jeder Priester ist automatisch glaubwürdig
„Johannes Paul I.“, Sie wollten wohl das Gegenteil von „Homophobie“ ansprechen, aber die Message ist trotzdem herübergekommen.
Nuja, Laurentius2, was Sie da berichten, ist aber auch schon Schnee von gestern, da Rabiega nicht der einzige Zeuge war, wie man ja jetzt dem Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html entnehmen kann, und da die vorgefertigte und mit eingeredeter „Homothese“ versehene Erklärung unter Druck (der laut Walter Nemec, Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, nicht entkräftet werden konnte, wenn er auch nach Österreichischem Strafrecht nicht relevant gewesen sein soll) zustandekam. Und im Urteil der 1. Instanz www.kreuz.net/bookentry.212.html heißt es daher folgerichtig zur Drucksituation Rabiegas: „Diese Darstellung ist für das Gericht nachvollziehbar und überzeugend. Wenn es sich bei den Einflußnahmen der Seminarleitung und des Bischof Krenn auf den Zeugen Rabiega mit dem Zweck der Erwirkung eines Widerrufs seiner ursprünglich gegen die Leitung des Priesterseminars erhobenen Anschuldigungen auch nicht um eine Nötigung im strafrechtlichen Sinn gehandelt haben mag, ist aus dem geschilderten Ablauf der Ereignisse und des Zustandekommens der diversen vom Zeugen Rabiega unterfertigten Erklärungen ersichtlich, daß der Zeuge damals aufgrund der Tatsache, daß auch in seinem Zimmer pornographisches Material sichergestellt werden konnte, befürchten mußte, aus dem Priesterseminar ausgeschlossen zu werden. Die vom Zeugen Rabiega geschilderte Drucksituation zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieser Erklärungen ist daher lebensnah nachzuvollziehen.“
Gerade die Anzeige Rabiegas wegen Nötigung macht ihn glaubwürdiger. Er …
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#17   Johannes Paul I.   17:47:09 | Samstag, 4. Februar 2006
Turk und andere
Es wird immer augenscheinlicher, welche Stimmen sich zum Wort melden. Die Meinungsfreiheit ist jedoch nicht mit Blindheit oder gehässigten Attacken gegen Personen, die bei der Aufklärung der Homophobie in Priesterseminar von St. Pölten eine ganze Arbeit geleistet haben, zu verwechseln! Psycho-Logisch? Die menschenverachtende Seite des ehemaligen Subregens, Dr. Rothe wird immer deutlicher: seine Hetzkampagne gegen die Person von Dr. Pytlik sucht ihresgleichen. Und der nennt sich noch Priester? Es ist nichts anderes als eine Aushöhlung der christlichen Nächstenliebe… Ohne Nächstenliebe kann es auch keine Gottesliebe geben, denn die innere Kohärenz sich dieser so bedient. Ich bin froh und erleichtert, dass homosexuell geprägte Personen keine Chancen mehr bekommen, eine ecclesiale Karriere zu machen! So bleibt Dr. Rothe nichts anderes übrig, als sich an Dr. Pytlik so widerlich zu rächen. Ob dieser Aktion?
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#16   Laurentius2   17:28:56 | Samstag, 4. Februar 2006
@turk und andere
Herr Turk fragt, woher man denn wisse, daß der Hauptbelastungszeuge homosexuell sei.
1. Ist es denn unwahr, daß in seinem Zimmer eine sehr große Anzahl homosexueller Medien gefunden wurde ?
Wenn nun turk oder Dr. Pytlik oder die ach so erhabene bischöfliche Rechtsberatungs- oder die mitleidspendende Vertrauensperson des bisher einzigen direkten Kronzeugen – oder alle zusammen – erklären, gerade das mache den Kronzeugen für diese weltweite Brandmarkung so glaubhaft, frage ich mich in aller laienhaften Bescheidenheit:
IST DAS WIRKLICH LOGISCH oder nicht vielmehr „HALTET-DEN-DIEB“-PSYCHO-LOGISCH ?
2. Auch folgender Sachverhalt läßt die Glaubwürdigkeit des selbst belasteten Zeugen nicht größer werden: die Anzeige des Kronzeugen Rabiega gegen die beiden Regenten, die der linke Krenn-Gegner Karl Rottenschlager noch durch eine Anzeige gegen Bischof Krenn ergänzt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft nach gründlicher (Zeugen-)ermittlung niedergeschlagen !
War diese Anzeige nur ein „Haltet-den-Dieb“-Schachzug, zB um von Punkt 1 abzulenken und 2. den Kronzeugen als armen Erpreßten darzustellen ?
Resumée: Alles steht und fällt mit der Frage für uns:
Glauben wir dem … Seminaristen Rabiega, glauben wir turk oder glauben wir den beiden katholischen Geistlichen ?
Wie bitter, daß zahlreiche Kirchenmänner bei dem „letzten Kulturkampf“ (Zitat Augstein) gegen kämpferisch-katholische Bischöfe mittun, in der Tat eine Schande für unsere Kirche.
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#15   turk   15:38:50 | Samstag, 4. Februar 2006
So ist das: Meinungsfreiheit gilt für alle
S. g. Herr Justus! Es wäre ganz lieb, wenn Sie uns die Fundstellen dieser sicherlich kompetenten Leserbriefe nennen könnten. Wirklich dumm, daß alle Menschen dasselbe Recht zur freien Meinungsäußerung besitzen ;-)
Im übrigen hat gerade das von Dr. Rothe unnötig angestrengte Verfahren gegen PROFILwww.kreuz.net/…ntry.212.htmlgezeigt, daß die Sachlage eine andere ist: „Der Antragsteller(= Dr. Rothe)habe ihm quasi diktiert, er müsse als Begründung für die falschen Anschuldigungen gegen Rothe und Küchl vorgeben, er würde an ‘internalisierter Homophobie’ leiden (AS 227).“ Dies hat die angerufene staatliche Richterin als glaubhaft angesehen, sodaß Sie, Herr Justus, Beweise bringen müßten, woher Sie wissen, daß der sogenannte „Kronzeuge“ (es gab ja offenbar mehr Belastungszeugen www.kreuz.net/bookentry.212.html) damals oder heute homosexuell war / ist. Außerdem ist es unwahrscheinlich, daß der Visitator damals nur einen einzigen Rechtsberater gehabt und daß dieser angeblich einzige nur einen einzigen Zeugen zu Gesicht bekommen hätte. Und im übrigen ist das Amt einer Vertrauensperson etwas zutiefst Menschenwürdiges, weil es der Wahrheit und der Sicherung der Menschenrechte dient, denn diese Rechte haben auch unter Druck gesetzte Zeugen eines Skandals. Da Sie, Herr Justus, ja nie und nimmer den Auftrag des von Ihnen offenbar gemeinten „Rechtsberaters“ kennen, steht es Ihnen auch nicht zu, unsachlich von „gemeinsame Sache machen[kursiv]“ zu schreiben. Da die beiden Ex-Vorsteher ihre Geschichten durch sinnlos fortgeführte Zivilprozesse [link]selbst öffentlich verd…
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#14   Johannes Paul I.   15:30:53 | Samstag, 4. Februar 2006
Belehrung
Seltsam, seltsam justus. Anscheinend können manche die Geradlinigkeit und Aufrichtigkeit von Dr. Pytlik nicht verkraften. Es ist daher dringends geboten, mal die eigene Untaten vor der Öffentlichkeit zu beurteilen und nicht fremde, ohne Schuld erhabene Personen anzupatzen versuchen. Das ist ja Kindergartenniveau! Ihre von Gehässigekit geleiteteten Wortmeldungen sind für jeden Aussenstehenden sehr auffallend! Vorgefertigte Ehrenerklärungen unterschreiben zu lassen, Seminaristen unter Druck zu setzten , ist auch nicht ohne. Dies wird im weltlichem Urteil Dr. Rothe zu Last gelegt! Falsche Personen mit Fälschungen unterwegs?
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#13   Justus   15:13:44 | Samstag, 4. Februar 2006
Erkenntnisfortschritt
Bei mir ist als Erkenntnisfortschritt seit 2004 vor allem hängengeblieben, dass der Rechtsberater des Visitators mit dem homosexuellen Kronzeugen unter einer Decke (ge)steckt (hat) und seither hauptberuflich Leserbriefe zur schwebenden Causa schreibt.
Wenn ein Mitarbeiter eines Staatsanwalts oder Untersuchungsrichters mit dem Kronzeugen in einem Fall gemeinsame Sache machen und sich dann auch noch in der Öffentlichkeit dazu äußern würde, wäre mindestens ein Disziplinarverfahren fällig.
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#12   turk   13:33:02 | Samstag, 4. Februar 2006
Aus dem Jahre Schnee / im Jahre Schnee? Winterschlaf beendet?
Hui, muntu, den Winterschlaf beendet, obwohl der Winter noch andauert? Offenbar nicht ganz, denn Argumente nach Art von „die Richterin ist keine Göttin“ sind Nullnummern. By the way, vielleicht könnte uns ja der auf Fairneß besonders bedachte „Filip Jovic“ darüber informieren, welchen zu würdigenden Beitrag denn die von ihm genannten Dr. Alexander Pytlik und Weihbischof Dr. Heinrich Fasching zur Bewältigung des hier diskutierten Skandals genau geleistet hätten.
Im übrigen hat PROFIL wohl nie einen sexuellen Mißbrauch von Seminaristen behauptet, sondern konsensuelle Homosexualität. Papst Johannes Paul II. handelte nach bestem Wissen und Gewissen, als er Bischof Krenn schließlich wohl nicht nur aus einem einzigen Grund heraus um dessen Rücktritt bat. Der Visitator hat ausdrücklich das Gute hervorgehoben, was Bischof Krenn geleistet hat. Doch fanatische Anhänger haben das Ihre dazu beigetragen, um die Stellungnahmen von Bischof Krenn negativ zu verstärken, ?die er abgegeben hat zu Dingen, wo man sagen muß, das ist bedauerlich, da müssen wir uns entschuldigen, daß das passiert ist. Das darf nicht passieren. Wenn so was passiert, muß man sehr rasch korrigieren. Das hat schon den Ausschlag gegeben?. (DDr. Klaus Küng im STANDARD, 9. 10. 2004)
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#11   muntu   12:58:09 | Samstag, 4. Februar 2006
@ JPI
Gott sei Dank sind Dr. Kung und seine Exmitarbeiter von der Visitation nicht Gott. ER ist erhabener!!!
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#10   Johannes Paul I.   11:40:40 | Samstag, 4. Februar 2006
Aufgewacht?!
Mit Befremden muss ich zur Kenntnis nehmen, dass es immer noch unbelehrbare Menschen gibt, die statt sich zu besinnen und zu entschuldigen für die Vorkommnisse im Priesterseminar von St. Pölten, etwa Ex-Regens Küchl und Dr. Rothe, uns und die Umwelt für nebülös verkaufen. wollen. Der Hang zur Homosexualität von beiden Ex-Vorsteher ist von einem weltlichen Gericht und dessen Vorsitzerin klar nachgewiesen worden. Es ist deshalb wenig überraschend, dass die mit dieser Angelegenheit involvierten Menschen den Blick auf den glasklaren Sachverhalt verstellen wollen. Erbärmlich… Die Betroffenen sollten sich ihrer Sünde und Verfehlungen besinnen, den Weg der Busse und Umkehr einschlagen und nicht die Sache mit Ihrer krankhaften Wehleidigkeit weiter verschlimmern. Dr. Küng und seine Exmitarbeiter für die Visitation sind über allem erhaben! Gott sei Dank gibt es noch Menschen innerhalb der mater ecclesia, deretwegen ich mich mit stolz noch als Mitglied der katholischen Kirche betrachten kann!
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#9   turk   11:39:43 | Samstag, 4. Februar 2006
… Initiative Fairneß für alle und nicht nur für Teilgrüppchen …
Wenn ich „Filip Jovic“ richtig verstanden habe, dann fordert er im Grunde Fairneß lediglich für homosexuell aufgeflogene Priester des sogenannten „konservativen Lagers“ und beschränkt die notwendig intolerante Haltung des Katholiken gegenüber sich homosexuell gebenden Priestern an sich auf jene homosexuell aufgeflogenen Priester des sogenannten „progressiven Lagers“ – wirklich eine tolle und total glaubwürdige Fairneß, nämlich in Wirklichkeit eine geheuchelte Fairneß, die jegliches „Hauen“ auf Homos, das bei manchen Usern hier ja durchaus gut angekommen ist oder ankommt, völlig unglaubwürdig macht.
Liebe „ Initiative ‘Nie wieder!’ „ ! Hmm, leben Sie noch im Jahr 2004 oder zu Beginn des Jahres 2005? Sind Sie schon im Jahr 2006 angekommen? Haben Sie als einzige(r) nicht mitbekommen, daß die Öffentlichkeit paradoxerweise auch dank der von den beiden Ex-Vorsteheren angestrengten Verfahren gegen PROFIL, die dortigen öffentlichen Sitzungen ambrosius.patched.de/logbuch.htm und durch das Urteil 1. Instanz www.kreuz.net/bookentry.218.html, an einem Erkenntnisfortschritt teilhaben durfte, der so gar nicht mit der von Ihnen zitierten Erklärung vom 20. Juli 2004 zusammenpaßt? Alle hoffen auf Gerechtigkeit, nur sieht diese wohl ganz anders aus, als was manche meinen. Und die angeblich schlampige Recherche hat nun in der ersten Instanz überzeugend den Wahrheitsbeweis im Kern für sich verbuchen können. Im übrigen würden erwachsene Unschuldige rechtspsychologisch nicht erst Tage später reagieren. Hinzu kommt, daß diese ja offenbar vom Medium vorgewarnt wa…
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#8   Initiative "Nie wieder!"   10:45:59 | Samstag, 4. Februar 2006
…nichts hinzuzufügen!
Lesen Sie anbei die Orginal-Erklärung von Ex Regens Küchl, die während der Anti-Krenn-Kampagne am 20.7.2004 erfolgte. Dieser Stellungnahme ist nichts hinzuzufügen:
„Ich hoffe auf Gerechtigkeit für unseren Diözesanbischof, für Dr. W. Rothe und für mich!“ – „Die Anschuldigungen sind in Wahrheit das Produkt einer schlampigen, auf Sensation bedachten Recherche“
Die Erklärung von Ex-Regens Ulrich Küchl im Wortlaut:
„Die medialen Angriffe gegen meine Person sowie gegen die meines ehemaligen Stellvertreters Dr. Wolfgang Rothe haben in den vergangenen Tagen ein weltweites und für uns und die Diözese St. Pölten katastrophales Ausmaß erreicht. Unter dem begreiflichen Schock, den diese Kampagne mir versetzt hat, war ich bisher kaum in der Lage, eine angemessene Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Nunmehr jedoch erkläre ich, dass die gegen mich erhobenen Anschuldigungen und Vorwürfe, wie beispielsweise sexueller Missbrauch von Priesterseminaristen, eine angebliche homosexuelle Trauungszeremonie, pornographische Darstellungen mit Priesterseminaristen und anderes mehr, unwahr sind und diese mir vorgeworfenen Handlungen niemals stattgefunden haben. Die Anschuldigungen sind in Wahrheit das Produkt einer schlampigen, auf Sensation bedachten Recherche.
Vermeintliche Indizien, unbeweisbare Vorwürfe, unglaubwürdige Aussagen unzuverlässiger, sich als ‘Zeugen’ ausgebender Personen und journalistische Phantasie wurden unter dem Vorwand der Wahrheitssuche zu einer zynischen Skandalgeschichte verarbeitet.
Dagegen wehre ich mich und erkläre meine Absicht, rechtlichen Schutz in Anspruch nehmen zu wollen.
Sowohl die voreilige und unzulässige homosexuelle Interpretation angeblicher ‘Beweisphotos’ als auch deren mit Sicherheit illegaler (!) Weg in die Öffentlichkeit lassen zwangsläufig die Vermutung aufkommen, dass von langer Hand vorbereitet ein geeigneter Anlass – die kriminelle Nutzung des Internet – zu einem medialen Vernichtungsschlag gegen unerwünschte kirchliche Amtsträger, im Besonderen gegen Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn instrumentalisiert wurde. Schmerzlich ist in diesem Zusammenhang der dringende Verdacht einer Beteiligung kirchlicher Kreise.
Wie weit bei all diesen Vorgängen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzt worden sind, wird noch zu untersuchen sein. Ich hoffe auf Gerechtigkeit für unseren Diözesanbischof, für Dr. W. Rothe und für mich!
Eisgarn, am 20. Juli 2004
Ulrich Küchl
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#6   turk   01:45:54 | Samstag, 4. Februar 2006
Herumreden hilft wenig: es geht um volle Wahrheit
Sind hier weiterhin ein paar „Vergißmeinnicht“ unterwegs?Am 30. Juni 2005 hatte Bischof Küng als zuständiger Richter göttlichen Rechtes in einer Presseaussendung festgehalten: „Propst Küchl www.kreuz.net/bookentry.218.html übersieht, daß im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St Pölten im vergangenen Jahr weiterhin Vorwürfe im Raum stehen. Er weist zwar diese Vorwürfe als unwahr zurück, sie sind aber dennoch nicht zur Gänze entkräftet. Dabei ist zu bedenken, daß vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst Küchl www.kreuz.net/bookentry.218.html und Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine Klärung nicht ausreichend ist.“
Nun aber hat ausgerechnet die von Küchl www.kreuz.net/bookentry.218.html und Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html angerufene Richterin in der ersten Instanz festgehalten, daß dem Magazin PROFIL der Wahrheitsbeweis im Kern geglückt ist, und dem hat das Höchstgericht offenbar nicht widersprochen. Man kann sich daher über derartige Lagerblindheit wie bei den beiden vorhergehenden Postings nur noch wundern. Zeitschriften wie z. B. der „13.“, die KPE-Nachrichten oder Aussendungen der Felizitas Küble sollten von kreuz.net ein wenig lernen. Statt sich einzig von homophil aufgeflogenen Priestern – da hilft alles noch so konservative Getue und Geschreibse nichts – dirigieren zu lassen, sollte man endlich ehrlich versuchen, alle Aspekte zu würdigen. Teuflisch erscheint im Fall St. Pölten vor allem, daß zwei ehemaligen Regenten durch ihre komplett falsche Reaktion nach dem Auffliegen auch den Bischof in eine komplett falsche Reaktion brachten. Papst Johann…
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#4   Justus   18:58:38 | Freitag, 3. Februar 2006
Irreführend
Der Titel dieses Artikels ist meines Erachtens irreführend: Wenn man den Text liest und mit dem vorgestrigen Artikel zum selben Thema vergleicht, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass die einstweilige Verfügung nicht nur „nicht ganz geglückt“, sondern überhaupt gescheitert ist. Das Foto wurde schließlich veröffentlicht – nur war das offenbar illegal.
Richtig ist, dass die „kirchenhistorische“ Leistung von Bischof Küng beim Sturz von Bischof Krenn unangetastet bleibt. Der Teufel wird’s ihm ewig danken.
Übrigens würde mich interessieren, wann Bischof Küng je – wie im Artikel behauptet wird – öffentlich festgestellt hätte, dass Prälat Küchl schuldig ist. Mir ist nichts dergleichen bekannt.
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#3   Filip Jovic   16:47:21 | Freitag, 3. Februar 2006
Küchl und Rothe fair behandeln!
Auch wenn die beiden als Regens bzw. Subregens ihre Aufsichtspflichten vernachlässigt haben sollten, sollten beide fair behandelt werden. Über die Priester Küchl und Rothe ist viel Dreck geschmissen worden. Hier hätte sich der Visitator uns spätere Bischof Küng vor sie stellen müssen.
Die antikirchlich gesinnten Medien haben sich freudig im Dreck gesuhlt. Verdient das keinen bischöflichen Widerspruch?
Auch einige feine Herren Bischöfe haben die „Chance“ weidlich ausgenutzt, dem mißliebigen „ultrakonservativen“ Bischof Krenn „endlich“ von links eins auszuwischen. Nachdem die ersten Medien auf Bischof Krenn und auf Küchl/Rothe wegen der Homoaffäre losgingen, hielten diese Bischöfe es für notwendig, aus ihrem Versteck zu kriechen und mit einzudreschen auf die angegriffenen Mitbrüder. Ach waren die mutig!
Es ist leicht an den von Profil im Juli 2004 veröffentlichten Bildern zu erkennen, daß die besagten homosexuellen Handlungen keine waren.
Obwohl viele Fragen nach wie vor offen sind, ist man schnell bei der Hand, beide Priester für alles Mögliche zu veurteilen. So als ob bei fehlenden Beweisen die Schuldsvermutung gilt.
Dass Dr. Pytlik und Weihbischof Fasching im Trüben gefischt haben, sollte ebenfalls nicht aus den Augen verloren werden bei der Beurteilung der Geschehnisse in St. Pölten.
Aber daß auch für Küchl und Rothe die Gehorsamspflicht ggü. dem Bischof – auch bei unbequemen Maßnahmen -gilt, steht außer Frage.
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#2   Stimme aus dem Tradiland   13:52:29 | Freitag, 3. Februar 2006
Wo sind Justus und Laurentius2 jetzt
mit ihren komischen Glückwünschen und Anschuldigungen? Hat ihnen offenbar die Red’ verschlagen…
Der Artikel schaut tatsächlich ganz anders aus als der letzte, von Küchl-Freunden eingesendete…
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#1   ExBochumer †   13:14:11 | Freitag, 3. Februar 2006
Fragen über Fragen
Was macht der Priester Küchl jetzt eigentlich? Beschäftigt er sich nur noch mit sich selbst und seinen Prozessen? Ist er weiterhin seinem Bischof ungehorsam gegenüber? Kann ihm sein Ehrentitel „Prälat“ entzogen werden?
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Es wurden 2 Lesermeinungen von der Redaktion entfernt
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