Ein Mord, der von der Mutter selber durchgeführt wird
Ich spüre, daß die Abtreibung heute der größte Vernichter des Friedens ist, weil sie ein Krieg gegen das Kind ist – die direkte Tötung eines unschuldigen Kindes – ein Mord, der von der Mutter selber durchgeführt wird. Von Mutter Teresa von Kalkutta († 1997)
(kreuz.net) „Wenn wir es akzeptieren, daß eine Mutter sogar ihr eigenes Kind tötet, wie können wir
dann den übrigen Menschen beibringen, sich nicht gegenseitig umzubringen?
Doch wie überzeugen wir eine
Mutter, ihr Kind nicht abzutreiben?
Wie immer müssen wir sie mit Liebe überzeugen. Wir erinnern uns,
daß die Liebe darin besteht, zu geben, bis es wehtut. Jesus Christus gab sogar sein Leben, um uns zu
lieben.
Einer Mutter, die daran denkt, ihr Kind abzutreiben, muß man helfen zu lieben – das heißt,
zu geben, bis es ihren Pläne oder ihrer Freizeit wehtut, damit sie das Leben des Kindes respektieren
kann.
Der Vater des Kindes – wer immer er auch sei – muß auch geben, bis es wehtut. Durch eine Abtreibung
lernt die Mutter nicht zu lieben, sondern tötet sogar das eigene Kind, um ihre Probleme zu lösen.
Durch
eine Kinderabtreibung wird dem Vater gesagt, daß er keinerlei Verantwortung für das Kind übernehmen
muß, das er in diese Welt gestellt hat.
Dieser Vater wird höchstwahrscheinlich weitere Frauen in die
gleichen Schwierigkeiten bringen. Darum führt die Kinderabtreibung zu mehr Kinderabtreibungen.
Jedes
Land, das die Abtreibung zuläßt, lehrt seine Bürger, nicht zu lieben, sondern jede Gewalt zu gebrauchen,
um zu bekommen, was man will.
Das ist der Grund, warum die Kinderabtreibung der größte Vernichter der
Liebe und des Friedens ist.“
„Bitte, töten sie das Kind nicht. Ich will das Kind. Bitte geben sie mir
das Kind. Ich bin bereit, jedes Kind anzunehmen, das abgetrieben werden soll, um es einem verheirateten
Paar zu geben, welches das Kind liebt und vom Kind geliebt werden wird.
Durch unser Kinderheim in Kalkutta
alleine haben wir bereits über 3.000 Kinder vor der Abtreibung gerettet. Diese Kinder haben ihren Adoptiveltern
viel Liebe und Freude gebracht, und sie wuchsen voller Liebe und Freude auf.“
Zitate von Mutter Theresa
von Kalkutta, die im Februar 1994 in der US-Tageszeitung ‘Wall Street Journal’ veröffentlicht wurden.
Email-Adressen der Empfänger
33 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
@ Demon Völlig richtig, „Sand“. Oder eben, wieder auf den Fötus übertragen, „Zellen“. Diese Definition
führt zu nichts. Auch Sie und ich bestehen aus Zellen. Daraus können Sie also nichts ableiten. Ableitbar
ist etwas aber, wenn Sie hingehen und sagen: Jetzt ist etwas da, also schützen wir es. Nur ist das noch
kein „Mensch“ (= Sandhaufen). Wie Sie selber ausgeführt haben kann der Beginn des Sandhaufens nicht bestimmt
werden. Logischer ist es daher, einfach den Beginn, also vom ersten Sandkorn/ Zelle den Menschen anzunehmen.
Dagegen haben Sie wiederholt nichts vorbringen können. Die ggw. Fristenlösung kommt dem relativ nahe,
Ach hören Sie doch auf, dass ist doch Pseudobiologie. Die Fristenlösung ist ein ideolog. Konstrukt,
um d. Abtreibung unter gewissen Bedingungen straffrei zu stellen. Darum geht es doch in d. ganzen Kiste.
Deswegen ist es ja auch strafbar, wenn man das Kind entgegen dem Mutterwillen innerhalb der Frist abtreibt.
Wie begründet sich das denn, wenn es nur Zellen sind? Die Abstellung auf den Mutterwillen zeigt doch
ganz eindeutig, dass es nicht um biolog. Fragen geht. Ihre Aussagen dazu dienen nur der Gewissenserleichterung
(„war ja noch kein richtiger Mensch“). Das ändert nichts daran, dass das abgetriebene Kind ohne diesen
Gewaltakt mal als lachendes Kind herumgerannt wäre, sich verliebt hätte, usw – all das wird ihm wegen
der angeblichen Selbstbestimmung anderer verweigert. Und nicht, weil es noch kein Mensch war.
#32 DemonDeLuxe † 09:34:40 | Mittwoch, 8. Februar 2006
@Benedikt „Aber SAND ist es von Anfang an. Ab dem Zeitpunkt, an dem das erste Korn da ist. Warum also
nicht das Leben genauso bestimmen?“ Völlig richtig, „Sand“. Oder eben, wieder auf den Fötus übertragen,
„Zellen“. Ich widerspreche übrigens nicht im mindestens der Aussage, dass es sich dabei um „Leben“ handelt,
denn das ist ja offensichtlich. Nur ist das noch kein „Mensch“ (= Sandhaufen). Gerade auch das Christentum
kennt ja einen sehr eklatanten Unterschied zwischen Mensch und Tier; das, was da im Leib der Mutter heranwächst,
durchläuft in den ersten Monaten alle möglichen tierischen Stadien (als sichtbarer Nachvollzug der Evolution)
und WIRD erst Mensch: Von der befruchteten Eizelle auf der Entwicklungshöhe eines Pantoffeltierchens
über ein kaulquappenähnliches Stadium zum Kiementräger… bis irgendwann die Hirnfunktionen einsetzen.
Unter religiös ungebundenen Menschen wird genau dieses Einsetzen der Hirnfunktionen als bester Zeitpunkt
der (nach wie vor willkürlichen) Bezeichnung „Mensch“ (= schützenswertes Leben) angesehen, denn es wäre
die konsequente Verwendung desselben Kriteriums wie beim Tod (= Ende der Hirnfunktionen). Die ggw. Fristenlösung
kommt dem relativ nahe, obwohl sich die Hirnfunktionen nicht vor der 20. Woche zu entwickeln beginnen
(die Frist unter diesem Aspekt also länger währen könnte, was ich persönlich im Regelfall aber für
unnötig erachte).
@ romano Die Rechtswissenschaft wird sicher nicht beantworten können, warum genau die vollendete Geburt
einen Nichtmenschen zum Menschen machen soll. Es ist aber bezeichnend, dass das BGB den Menschen pragmatisch
definiert, dabei Rechtsfähigkeit und prinzipielle Geschäftsfähigkeit ident setzt, aber das Strafrecht
eben den Nasciturus kennt. Interessant auch, dass das GG gerade keine Spezifizierung zum Begriff „Mensch“
liefert, wo es von der Würde und deren Unantastbarkeit bezieht.
@ Stimme (1) Es ging vorhin nicht um eine theologische Definition des „Mensch-Seins“, sondern ich habe
rein positiv-rechtlich zum deutschen materiellen Recht geschrieben (ohne dessen Position in irgendeiner
Weise moralisch zu meiner eigenen zu machen). (2) Die Rechtsfähigkeit erst mit der Geburt beginnen zu
lassen, ist natürlich keine Erfindung der Neuzeit, sondern geht auf das römische Recht zurück. Dort
war die Rechtslage fast identisch mit den heutigen §§ 1, 1923 II BGB (Benedikt78s Darstellung war daher
vielleicht nicht ganz genau). „Rechtsfähigkeit“ vor der Geburt beruhte auch bei den Römern auf einer
Fiktion, die nur dem lebend geborenen Kind „rückwirkend“ zugute kam. Man kann wohl sogar sagen, dass
eine zumindest graduelle Differenzierung zwischen vor- und nachgeburtlichem „Lebensschutz“ sehr tief in
unserer Rechtskultur verwurzelt ist. (3) Der stereotype – hier offenbar völlig ins Blaue hinein erhobene –
Freimaurerei-Vorwurf ist einerseits ärgerlich; er diskreditiert sich aber, wie nicht nur dieses Beispiel
zeigt, mitunter von selbst.
#28 Benedikt78 15:26:52 | Dienstag, 7. Februar 2006
@ Romano Lebensrecht! Ich habe meinen letzten Eintrag im Eifer des Gefechts geschrieben! Die Angriffe
gegen Romano ziehe ich demütig zurück. Mea culpa dafür! Aber meine Ausführungen über das römische
Recht lasse ich so stehen. Das ist nämlich so!
@ Romano Damit übernehmen Sie nur die Positionen des freimaurerisch inspirierten Gesetzgebers. Mit der
katholischen Wahrheit hat das nichts zu tun. Was im Gesetz steht, ist weltliches Recht, muß aber mit
Gerechtigkeit in christl. Sinne gar nichts zu tun haben.
@ Jean … bitte den Nasciturus nicht vergessen … Nein, natürlich nicht. Aber rechtsfähig i.S.v. §
1 BGB ist er nicht – und erbfähig auch nur nach der Fiktion [sic!] des § 1923 II BGB, sofern er nach
dem Erbfall lebend geboren und dadurch rechtsfähig wird. Der Nasciturus wird durchaus strafrechtlich
geschützt. Aber eben (bis zum Beginn der Eröffnungswehen) nicht als „Mensch“ i.S.v. §§ 211, 212 StGB,
sondern nach Maßgabe der §§ 218 f. StGB.
@ Benedikt Ich bitte Sie. § 1 BGB ist doch eindeutig: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit
der Vollendung der Geburt.“ Ganz klar z.B. auch Palandt/Heinrichs, § 1 BGB Rn. 5.
@ Romano Rechtlich werden solche Differenzierungen sehr wohl vorgenommen. Im deutschen Recht beginnt die
Rechtsfähigkeit eines Menschen z.B. erst mit Beginn der Eröffnungswehen (im Strafrecht) bzw. mit Vollendung
der Geburt (§ 1 BGB) Nein, dies ist nicht der Beginn; sondern nur der Zeitpunkt der Ausstattung mit vollen
Rechten. Das Strafrecht verbietet etwa den Schwangerschaftsabbruch zu jeder Zeit; das bürgerliche Recht
gesteht dem gezeugten Kind bereits Erbfähigkeit zu. Das von Ihnen beschriebene kann man daher nur als
weitergehende Rechte bezeichnen, ähnlich wie die Stufen der Geschäftsfähigkeit. @ Demon Die Grundaussage
ist: „Es gibt keine Sandhaufen“. Warum? Nun, sehr simpel: Denken Sie sich ein Sandkorn. Ist das ein „Sandhaufen“?
Natürlich nicht. Nun legen Sie eines dazu ist DAS dann ein Sandhaufen? Wohl kaum. Ein drittes? Ein viertes?
Sie werden schnell merken: Es gibt einfach keinen Punkt, an dem eine Menge Sandkörner X „kein Sandhaufen“
sind Aber SAND ist es von Anfang an. Ab dem Zeitpunkt, an dem das erste Korn da ist. Warum also nicht
das Leben genauso bestimmen? Bezügl. Befruchtung / Nidation haben Sie natürlich Recht, entschuldigen
Sie die Ungenauigkeit.
Zur Haltung der Kirche zum Schwangerschaftsabbruch Statt einer detaillierten Antwort hier zwei Links von
einem Aufsatz und ein Dokument der Glaubenskongregation zum Thema: „Was sagt die Kirche?“ www.hli.at/92.html
Erklärung über den Schwangerschaftsabbruch (Quaestio de abortu procurato, 1974) www.stjosef.at/…erschaftsabbruch.htm
Die Theorien von der Sukzessionsbeseelung hatte nie einen Einfluß auf die Lehre der Kirche. Hier ein
Zitat betreffend Thomas v. Aquin aus dem Dokument der Glaubenskongregation: Der hl. Thomas, allgemeiner
Lehrer der Kirche, lehrt, daß die Abtreibung eine schwere Sünde ist, die im Widerspruch zum Naturgesetz
steht
@ Stimme (1) Ich habe sehr deutlich gesagt, dass die katholische Kirche die Abtreibung nie gebilligt hat.
(2) Wie kommen Sie darauf, dass ich die Lehre T. v. Aquins nicht ernst nähme? (3) Sind Sie etwa nicht
der Auffassung, dass die Lehre von der Sukzessivbeseelung zu einer anderen moralischen Beurteilung der
Abtreibung führen kann? Gravierender als einen Mord dürfte man eine Abtreibung danach wohl kaum ansehen
können. (4) Ich habe nicht gesagt, dass ich dieser Lehre folgte, bleibe aber dabei, dass diese Lehre
bei der Beurteilung schwierigster ethischer Fragen, wie etwa der Forschung mit embryonalen Stammzellen,
bedenkenswert sein könnte. Ein eigenes abschließendes Urteil maße ich mir hierzu nicht an. (5) Lassen
Sie doch das plumpe Politisieren und verraten mir lieber, ob und warum Sie – ebenso wie wohl auch die
Päpste bis einschließlich Gregor XVI. – der Lehre von der Sukzessivbeseelung folgen oder diese Auffassung –
ebenso wie Pius IX. – klar ablehnen! Außerdem interessiert mich, ob es insoweit eine „Entwicklung“ (oder
eine wichtige Akzentverschiebung) der kirchlichen Lehre in einem fundamentalen Punkt gab oder nicht!
@ Romano Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es selbst in der zentralen Frage des Lebensschutzes
auch zu früheren Zeiten „Umbrüche“, zumindest aber Akzentverschiebungen gegeben hat. Nach katholischer
Lehre war die Abtreibung niemals erlaubt, ebenso auch die künstl. Verhütung. Es kann gerade mit Thomas
v. Aquin nicht der Beweis geführt werden, die kath. Kirche hätte irgendwann eine andere Lehre zum Lebensrecht
Ungeborener vertreten! Im übrigen ist es interessant, dass gerade welche, die Thomas v. Aquin sonst sicher
keineswegs ernst nehmen, sich im dem Punkt der Beseelung auf ihn stützen. Diese selektive Auswahl läßt
auf keine gute Absicht schließen.
#18 Benedikt78 09:20:03 | Dienstag, 7. Februar 2006
@ Romano Lebensrecht! Oh doch. Es gibt in der Rechtssprechung eindeutige Richtlinien, die einem ungeborenen
Kind Rechte zuordnet. Unser europäisches Recht leitet sich von alten römischen Recht ab. Sollten Sie
wissen, Romano! Sogar vor Christus haben sich die Gelehrten mit der Frage des Erbrechts befasst. Jeder
Römische Bürger hatte Militärdienst zu leisten (daneben gab es auch immer Söldnerheere). Wenn also
ein Legionär gefallen war, wurden seine Kinder ebenfalls erbberechtigt. Das gleiche gilt für ein Kind,
das noch nicht geboren wurde! Gehen wir davon aus eine Frau empfängt ein Kind von ihrem Gatten, der eine
Woche später in einer Schlacht fällt, dann ist das Kind erbberechtigt! Daraus ergibt sich, dass auch
ein – Ihrer Meinung nach – Zellklumpen einen klaren rechtlichen Status hat! So weit zur Beweisführung.
Ich wäre Ihnen aber sehr verbunden, wenn Sie Ihren besserwisserischen Tonfall in Zukunft unterlassen
würden. Vor allem, da Sie offensichtlich von der Materie keine Ahnung haben! Ich danke Ihnen im voraus
dafür.
@ VirOblationis So verdienstvoll St. Thomas’ Werk auch ist, es kann doch nie einfach mit der kath. Lehre
identifiziert werden. Da haben Sie natürlich Recht, und das würde ich auch so nicht behaupten wollen.
Dennoch: obwohl die Kirche die Abtreibung nie gebilligt hat, hat sie die ganz erhebliche Strafandrohung
(Exkommunikation als Tatstrafe, also eine schwerere Strafe als für Mord!) erst im 19. Jahrhundert eingeführt.
In der Sache stand man also in den Jahrhunderten vorher dem Gedanken einer „Sukzessivbeseelung“ offenbar
schon nahe. Ich will diese Lehre durchaus nicht um jeden Preis aus der theologischen Mottenkiste hervorholen
(obwohl man darüber z.B. im Hinblick auf die Stammzellen-Diskussion durchaus nachdenken könnte). Ich
wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es selbst in der zentralen Frage des Lebensschutzes auch zu früheren
Zeiten „Umbrüche“, zumindest aber Akzentverschiebungen gegeben hat. Vielleicht könnte das manche heutige
Diskussion etwas versachlichen.
#16 virOblationis 07:52:41 | Dienstag, 7. Februar 2006
Menschwerdung So verdienstvoll St. Thomas’ Werk auch ist, es kann doch nie einfach mit der kath. Lehre
identifiziert werden. Implizit ist schon immer gelehrt worden, daß das Leben des Menschen mit der Befruchtung
beginnt: Wie hätte man sonst seit alters den 25. März als Tag der Menschwerdung begehen können! – „Und
das Wort ist Fleisch geworden“; ja, aber nicht etwa achtzig Tage nach Mariae Verkündigung.
@ Benedikt Stimmiger wäre in der Tat ein Beginn der Rechtsträgerschaft mit dem Ende der legalen Abtreibungsfrist.
Ja, das würde Ihnen besser passen. Aus rechtlicher Sicht gibt es hierfür aber keinerlei Rechtfertigung.
Wie Sie selber sagen: Es ist nicht begründbar, wie ein Lebewesen bis 23:59:59 Uhr ein Zellhaufen ist
und eine Sekunde später ein Mensch. Viel logischer (und vom Gesetz auch angenommen) ist die Bemessung
ab der Befruchtung. Rechtlich werden solche Differenzierungen sehr wohl vorgenommen. Im deutschen Recht
beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen z.B. erst mit Beginn der Eröffnungswehen (im Strafrecht)
bzw. mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Und auch theologisch ist es zumindest diskutabel, im Anschluss
an T. v. Aquin zwischen einem „beseelten“ (animatus) und einem noch „unbeseelten“ (inanimatus) Fetus zu
differenzieren und auf diese Weise die Abtreibung bis ungefähr zum 80. Tag nicht als Tötung eines Menschen
anzusehen. Nebenbei bemerkt: Abschied von dieser über Jahrhunderte befolgten katholischen Lehre wurde
erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts genommen. Darf so etwas überhaupt sein, da die „Kirche aller Zeiten“
ihre Lehre doch angeblich nie in wichtigen Punkten ändert?
#14 DemonDeLuxe † 18:53:57 | Montag, 6. Februar 2006
@Benedikt @Benedikt Ich habe ein solches „Argument“ genau deswegen ja gar nicht angeführt, weil es auf
meiner Seite so unzulässig wäre wie auf der anderen – Sie rennen offene Türen ein ;O) Ich glaube, ich
muss Ihnen das Sandhaufen-Problem schildern, um Sie von dem Gedanken „Es ist nicht begründbar, wie ein
Lebewesen bis 23:59:59 Uhr ein Zellhaufen ist und eine Sekunde später ein Mensch“ wegzubekommen. Also:
Die Grundaussage ist: „Es gibt keine Sandhaufen“. Warum? Nun, sehr simpel: Denken Sie sich ein Sandkorn.
Ist das ein „Sandhaufen“? Natürlich nicht. Nun legen Sie eines dazu ist DAS dann ein Sandhaufen? Wohl
kaum. Ein drittes? Ein viertes? Sie werden schnell merken: Es gibt einfach keinen Punkt, an dem eine Menge
Sandkörner X „kein Sandhaufen“ sind, die Menge X+1 aber doch. Ganz offenkundig aber GIBT es „Sandhaufen“ –
wir Menschen arbeiten da instinktiv mit einer unscharfen Grenze, die exakt zu beschreiben wir aber überfordert
wären. Das funktioniert im Alltag ganz gut, mach aber Probleme bei der Formulierung juristischer Normen,
die’s nun einmal gerne exakt haben wollen. So, wie Sie an die Sache herangehen, deklarieren Sie aber einfach
ein Sandkorn als „Haufen“ und damit ist das Thema für Sie erledigt… das ist etwa genauso absurd wie
umgekehrt die Leugnung der Existenz von Sandhaufen. Übrigens, sachliche Korrektur: DIe Befruchtung ist
dem Gesetzgeber einerlei; man misst ab der Nidation (Einnistung) der befruchteten Eizelle.
Mensch von Anfang an. Vom Akt der Schöpfung bis zum Fötus, bis zur x-ten Woche – es ist von Anfang an
Mensch. Gottgewollt und das Unschuldigste, was auf Erden ist. Egal in welchem Land, unter welchen Lebensbedingungen.
Und k e i n Menschlein, egal welchen Standes, hat das Recht, über diesen kleinen Erdenbürger zu richten.
@ demon. Tatsächlich gibt es keinen Punkt, an dem man sagen kann: „JETZT ist es ein Mensch – gerade eben
war’snoch kener“. Darum also: keine überflüssigen Definitoren von außen herantragen (z.B. Bewußtsein,
Rasse etc.), da der Mensch zeitgleich mit seiner natürlichen Individualität beginnt, nach der einfachen
Regel: Die Leibesfrucht des Menschen ist selber Mensch.
@ Demon Es ist unstrittig, dass an dieser Stelle eine Inkongruenz im deutschen Rechtssystem vorliegt;
diese ist aber wesentlich Ihrer Lobby zu verdanken und somit als Argument untauglich. Ach, das ist aber
eine tolle Argumentation. Haben Sie auch Sachargumente, die Ihre Auffassung untermauern? Ich kann das
auch: Die Argumente zum Sinn der Ausnahmeregelungen (§ 218a) sind wesentlich Ihrer Lobby zu verdanken
und damit als Argument untauglich. Stimmiger wäre in der Tat ein Beginn der Rechtsträgerschaft mit dem
Ende der legalen Abtreibungsfrist. Ja, das würde Ihnen besser passen. Aus rechtlicher Sicht gibt es hierfür
aber keinerlei Rechtfertigung. Wie Sie selber sagen: Es ist nicht begründbar, wie ein Lebewesen bis 23:59:59
Uhr ein Zellhaufen ist und eine Sekunde später ein Mensch. Viel logischer (und vom Gesetz auch angenommen)
ist die Bemessung ab der Befruchtung. Wenn Sie das nicht wiederlegen können, dann helfen Ihnen auch Winkelzüge
wie der oben zitierte nicht mehr.
#10 DemonDeLuxe † 13:52:38 | Montag, 6. Februar 2006
@Jean Es ist unstrittig, dass an dieser Stelle eine Inkongruenz im deutschen Rechtssystem vorliegt; diese
ist aber wesentlich Ihrer Lobby zu verdanken und somit als Argument untauglich. Stimmiger wäre in der
Tat ein Beginn der Rechtsträgerschaft mit dem Ende der legalen Abtreibungsfrist. Tatsächlich gibt es
keinen Punkt, an dem man sagen kann: „JETZT ist es ein Mensch – gerade eben war’snoch kener“. Wenn Sie
so wollen: Es gibt „Menschen“ so wenig wie „Sandhaufen“ (falls Sie das Paradox kennen). Deswegen legt
man – in Ermangelung einer tatsächlichen – eine willkürliche Grenze fest. @Benedikt Natürlich stimmt
das mit dem gegnseitigen Aufrechnen von Unrecht. Der Knackpunkt liegt aber dort, wo beide Fakten miteinander
verknüpft sind, namentlich in der dritten Welt, wo kirchliche Abtreibungsverbote tatsächlich dazu beitragen,
noch mehr Menschen in die Welt zu setzen, die unter den dortigen Umständen nicht oder nicht menschenwürdig
überleben können (vom gesteigerten AIDS-Risiko wg. Anti-Kondom-Propaganda ‘mal gar nicht zu reden).
Ein Unrecht kann man nicht durch ein anderes aufheben! Es stimmt, dass Kinder hungern und dahinvegetieren.
Das ist schlimm. Leider kann man da nur mit grosser Mühe etwas ändern. Nur die Rahmenbedingungen werden
meistens von den jeweiligen Staaten gegeben, die teilweise auch noch die Hilfe einschränken. Da etwas
zu ändern ist schwierig. Das heisst aber nicht, dass man deshalb nichts tun soll! Gleichzeitig werden
bei uns Tausende und Millionen von ungeborenen Kindern getötet. Ist das denn kein Unrecht? Haben die
denn kein Recht auf Leben? Seien wir doch mal ehrlich. Wir können noch so lange humanistische Reden über
den Welthunger halten, ändern können wir nicht viel! Aber wir können bei uns anfangen. In unserer Umgebung!
Wie können wir es also zulassen, dass unschuldige Kinder im reichen Europa getötet werden? Diese haben
sauberes Wasser. Diese bekommen auch Bildung und Betreuung. Wenn man die vermeintliche Zukunft der Kinder
als Argument für oder gegen eine Tötung nimmt, dann gibt es kein einziges Argument, warum wir dieses
Verbrechen weiterhin zulassen und untätig bleiben! Wie sollen wir der Gesellschaft verbieten sich gegenseitig
zu bekriegen, wenn wir einer Mutter erlauben ihr eigenes Kind zu töten? Es ist so, leider…
@methusalix! Sie beklagen Sich unter so vielem anderen, daß die „Menschenrechte“ nicht eingehalten werden?
Der Mensch hat nicht nur Rechte (welche er sich in der Nachkriegszeit ja selber gegeben hat/UNO) sondern
auch Pflichten:Nämlich 10 an der Zahl. Mit dem wichtigsten beginnt es : Ich bin der Herr, dein GOTT!
Du sollst keinen anderen GOTT außer mir haben. Nicht GOTT ist für das Unheil der Welt verantwortlich
zu machen; sondern der MENSCH. Alles was geschieht und begangen wird, macht der Mensch. Es wird von GOTT
zugelassen, zur Strafe. Überlegen Sie doch mal, was wäre, wenn ein jeder sich über Nacht an die Gebote
hält, ja nur orientiert? Es gibt NICHTS besseres als eben diese zehn Gebote, für das Zusammenleben der
Menschen. Sie sind absolut genial – weil von GOTT selbst. Alles andere sind Irrtümer, welche sich der
Mensch hat angemaßt. Für den Christen ist die wichtigste Tugend: DEMUT statt HOCHMUT. Der Hochmut hat
einen langen Rattenschwanz; Eitelkeit, Neid, Gier … und schon sind wir bei der Ursache Ihrer genannten
Weltgebrechen.
@ demon In der in Deutschland bei Abtreibungen erlaubten Frist ist das, was da im Mutterleib ist, so „unschuldig“
wie ein Laib Brot, denn so bewusst (und ergo so „menschlich“) ist es. Wenn Embryonen in den ersten zwölf
Wochen so viel Mensch sind wie Brot, dann sind Sie, Allerwertester, so dumm wie Brot. Sie verteidigen
die Friestenpraxis in Dtl.; einen Tag über der Frist ist der Embryo also Mensch und vorher nicht? Weil
er bis zum Fristtermin des allerweisesten Gesetzgebers sich auch noch zum Elephanten hätte entwickeln
können? Ach ja, jetzt kommt das Bewußtseins-„Argument“! Klar, ethisch relevantes Handeln setzt Bewußtsein
voraus. Aber erklären Sie doch mal, warum und wieviel „Bewußtsein“ nötig ist, um grundsätzlich Rechtsträger
zu sein? Nur zu dumm, wenn man unter antimetyphysischen Vorzeichen doch noch ein Surrogat des Personbegriffs
erhalten möchte, um noch irgendwie ethisch argumentieren zu können… Den Menschen läßt der eine halt
mit dem Bewußtsein anfangen und aufhören, der andere mit einer bestimmten Rasse. Da sind Sie ja in schöner
Gesellschaft, Demon! Sowas kommt von sowas – wenn man den Anfang des Menschenlebens anderswo ansetzt als
am naturalen Beginn seiner Individualität.
@ Methusalix – es gibt in der ganzen Geschichte kein größeres Verbrechen als die Abtreibung! Welches
Verbrechen fordert noch 65 Millionen Menschenleben jährlich weltweit?
#5 methusalix † 09:52:26 | Montag, 6. Februar 2006
@kraut Da haben Sie mich vollkommen missverstanden. Ich wollte in meinem Beitrag NICHT zum Ausdruck bringen,
dass ich glaube Gott sei an allem Schuld, keineswegs. Meiner Meinung nach ist am Elend in der Welt die
absolut ungerchte Verteilung von Gütern und Rechten Schuld, wobei wir im Westen mit dem Haifisch-Kapitalismus
den wir pflegen, ein gut Teil Verantwortung dafür haben, weil wir z. B. unsere Märkte vor Waren aus
der dritten Welt abschotten, im Gegenzug aber freien Zugang zu den Märkten dort verlangen. Im übrigen
zeigt die Kirchengeschichte, dass die Kirchenbeamten ein gut Teil Schuld an diesem System mittragen, mit
ihrer beinahe schon pathologischen Furcht vor einem Kommunismus, den es in dieser Ausformung gar nicht
mehr gibt. Der verkriecht sich ja inzwischen in die letzten Mauselöcher, siehe Österreich.
@Häuptling“Der um jeden Preis Mist verzapft“ gäähhn…Demon, Sie langweilen. Stören Sie halt woanders,
oder gehen Sie zum Friseur, die kann man auch vollquatschen.
@Kraut Der mit den Bierfilz-Kreuzchen sind ja wohl eher Sie, so, wie Sie an dem Beitrag, auf den Sie sich
beziehen, vorbei schreiben. Im Übrigen ist die Sentenz vom „unschuldigen Kind“ nicts als Augenwischerei:
In der in Deutschland bei Abtreibungen erlaubten Frist ist das, was da im Mutterleib ist, so „unschuldig“
wie ein Laib Brot, denn so bewusst (und ergo so „menschlich“) ist es. Insofern man „unschuldig“ als „nicht
schuldbeladen“ begreift, stimmt es natürlich, aber dann ist es redundant, weil das genauso für jedes
andere, nicht bewusste und nicht willensbildende Geschöpf (und jeden Gegenstand) gilt. Aber der Ausdruck
soll ja Schutzbedürftigkeit und unfaire Behandlung suggerieren, nicht wahr? Übrigens eine tolle Auffassung,
das Leben um jeden Preis zu schützen, bis es auf die Welt kommt, und danach dahinvegetieren lassen, weil
ja der Schutz weiteren, noch ungeborenen Lebens wichtiger ist als der Schutz derer, die bereits leben
und ihre miserablen Lebensumstände bewusst und schmerzlich wahrnehmen… und nicht selten elendig daran
verrecken. Sie „liebender Christ“, Sie…
@methusalix… So schreibt jemand, der mit der Glaubenslehre aber wirklich GAR NICHTS am Hut haben kann.
So einen Ramsch hört man bestenfalls im Wirtshaus, bei Leuten, die schon ein paar Kreuzchen auf dem Bierfilz
haben…und für AAAAALLLes was passiert, GOTT die Schuld geben. Sie haben doch auch eine Mutter. Sie
wurden von Gott geschenkt; und Ihre Mutter nahm Sie dankbar an.
#1 methusalix † 01:39:35 | Montag, 6. Februar 2006
So heilig Mutter Theresa gelebt haben mag, hier irrte sie vollkommen: Ich spüre, daß die Abtreibung
heute der größte Vernichter des Friedens ist, weil sie ein Krieg gegen das Kind ist – die direkte Tötung
eines unschuldigen Kindes – ein Mord, der von der Mutter selber durchgeführt wird. Von Mutter Theresa
von Kalkutta († 1997) Ein weitaus schlimmerer Krieg gegen alle Menschen wird durch den Hunger und die
Verweigerung der Menschenrechte, z. B. das Recht auf Bildung, geführt. An diesen Mängeln, sauberes Wasser,
Essen und medizinische Versorgung, sterben weltweit täglich sehr viel mehr Menschen, als Schwangerschaftsabbrüche
stattfinden.