Sakramente
Hinterhältiges im Beichtstuhl
Eine Schweizer Kontrollinstanz gab einer Beschwerde des Abtes von Einsiedeln wenigstens teilweise recht. Es ging dabei um die Beichte einer Journalistin im Kloster.
(kreuz.net, Einsiedeln) Im Mai 2005 simulierte eine Schweizer Journalistin namens Nicole Althaus in der Klosterkirche von Einsiedeln eine Beichte, über die sie anschließend einen ausführlichen Artikel publizierte.

Das weltberühmte Barockkloster Einsiedeln befindet sich im Innerschweizer Kanton Schwyz 30 Kilometer südöstlich von Zürich.

In ihrem Artikel wollte die Autorin das „Spannungsfeld“ zwischen einem nicht von religiösen Regeln geprägten modernen städtischen Leben und der konkreten Erfahrung im Beichtstuhl darlegen.

Der umstrittene Artikel erschien im Mai 2005 im Zürcher Nachrichtenmagazin ‘Facts’ unter dem Titel „Herr vergib mir!“ – ein „längst fälliges Plädoyer für die Beichte“.

Ganz geheuer war die Sache der Dame offenbar nicht. So schreibt Frau Althaus im Artikel über sich in der dritten Person: „Sie hat vor allem aber ein schlechtes Gewissen, weil sie kurz davor steht, ein heiliges Sakrament zu entweihen, um später darüber zu schreiben.“

Am Ende des Artikels beichtet sie sogar, daß sie irgendwann nach Einsiedeln zurückkehren werde, um ihren Beichtfrevel zu beichten.

Ende Juni 2005 protestierte der Abt des Klosters Einsiedeln, Martin Werlen, unter Berufung auf eine sogenannte „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ beim ‘Schweizer Presserat’ und beschwerte sich über ‘Facts’ und die Autorin.

Der Schweizer Presserat ist eine 1977 gegründete Beschwerdeinstanz für Medienethik in der Schweiz.

Abt Werlen beanstandete, daß die Schreiberin das Sakrament der Beichte mißbraucht und den Priester im Beichtstuhl getäuscht habe, um „Fakten“ für eine „Story“ zu sammeln. Dieses Vorgehen sei unfair und unlauter.

Die Voraussetzungen für eine Geheimhaltung des Berufs – „ein schützenswertes Interesse an einer Veröffentlichung“ – seien nicht gegeben gewesen. Außerdem hätte die Information über die Beichte auch auch auf andere Weise beschafft werden können.

Ferner sei die Menschenwürde des Paters beeinträchtigt worden, weil er dazu benutzt worden sei, um an den Stoff für eine Geschichte heranzukommen.

Ebenso sei die Katholische Kirche durch den Mißbrauch des heiligen Sakraments der Beichte verletzt worden.

‘Facts’ rechtfertigte sich im September 2005, daß die Journalistin weder das Sakrament der Beichte entweiht noch das Beichtgeheimnis verletzt habe.

Das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung und die Voraussetzungen für eine verdeckte Recherche seien gegeben gewesen. Ein theoretisches Gespräch über die Beichte hätte eine persönlich erlebte Beichte nicht ersetzen können.

Mit ihrer zurückhaltenden Wiedergabe persönlicher Aussagen des Priesters habe die Autorin dem Fairneßprinzip Rechnung getragen und zudem keine Informationen veröffentlicht, die Rückschlüsse auf dessen Identität erlaubt hätten.

Schließlich habe der angeblich respektvoll geschriebene Text weder den Pater noch die katholische Kirche entwürdigt.

Der ‘Schweizer Presserat’ fällte sein Urteil bereits im November 2005. Doch der Text wurde erst am Dienstag veröffentlicht.

Darin wird erklärt, daß kein „überwiegendes öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung der verdeckt recherchierten Informationen“ bestanden habe.

Ein solches Interesse wäre nur vorhanden gewesen, wenn das Ziel des Artikels darin bestanden hätte, auf Mißstände hinzuweisen oder das Publikum zu warnen. Darum sei es aber nicht gegangen.

Die Journalistin hätte sich deshalb – so der Presserat – vor der Publikation des Berichts gegenüber dem Seelsorger als Journalistin zu erkennen geben und gegebenenfalls eine nachträgliche Einwilligung einholen müssen.

Alle weiteren Beschwerdepunkte von Abt Werlen wies der Presserat als angeblich unbegründet ab.
      
1 Lesermeinung
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#1   Brigitte Bussmann   17:43:31 | Donnerstag, 9. Februar 2006
Beichtstuhl
ich finde es doch recht zweifelhaft, wenn eine Journalisten zu derartigen Mitteln greift.
Auch heute gibt es noch Leute die zur Beichte gehen und das sollte respektiert werden. Es muss ja nicht der Beichtstuhl sein.
Menschen, die heute zur Psychotherapie gehen gingen früher beichten. So unterschiedlich ist beides gar nicht.
Es geht einfach um das Verlangen, über sich zu sprechen.
Sicherlich hat bezüglich der Beichte, die Kirche es nicht verstanden, aus dem oft für den Beichtenden mühevollen Sündenbekenntnis ein Gespräch zwischen Priester und dem Beichtenden zu entwickeln, das befreiend sein kann, sogar für beide, als eine einseitige Sündenzuweisung und Bekenntnis dieser Sünden.
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