17:01:49 | Sonntag, 12. Februar 2006
In den Jahren der Einführung der Abtreibung in Deutschland hatten die Schlächter, die nach Menschenblut lechzten, zwei Feinde: das Kind und die Kirche. Bilder als Gedenken.
Ende März 1973Weil die katholische Kirche das Lebensrecht von Kindern verteidigt, propagieren kinderfeindliche
deutsche Feminismus-Ideologen in den 70er Jahre eine Kirchenaustritts- Kampagne. Die Blut-Propaganda im
Originalton:
„Können wir weiter verantworten, daß wir eine männliche Institution finanzieren, die
uns Frauen abspricht, berufstätig zu sein, eine Ausbildung zu bekommen, sinnvoll Schwangerschaft zu verhüten,
kurzum: die uns wie eh und je ins Haus, zum Kochen und Kinderhüten, vor allem aber zum Kinderkriegen
verdammt?“
Während der Verlesung des Hirtenbriefes der Deutschen Bischöfe zum Abtreibungsparagraph
218 stürmen radikale kinderfeindliche Kommandos den Frankfurter Dom und brüllen: „Ungebornes wird geschützt –
Geborenes wird ausgenützt!“ Ein Polizeiaufgebot nimmt einen Schlägertrupp von über 50 Personen in Gewahrsam.
9. März 197414 illegale Kinderabtreiber aus Berlin veranstalten nach einer öffentlichen Ankündigung
die mediatisierte Tötung eines Kindes.
Die radikale Ideologin Alice Schwarzer (63) dreht für das TV-Magazin
‘Panorama’ einen entsprechenden Propagandabericht.
Die Kamera schwenkt in dem Film auf eine liegende
Mutter von 34 Jahren mit Brille.
Einer der 14 anwesenden Kinderabtreiber sagt: „Jetzt setze ich die Zange
an, um den Muttermund festzuhalten. Dabei müssen Sie husten!“ Die Mutter hustet. Der Abtreiber: „Hat’s
weh getan?“ Die Mutter: „Nein, nur ein bißchen gezwickt.“ Der Film zeigt das Gesicht der Mutter in Großaufnahme.
Die Kinderleiche ist im Film nicht zu sehen.
Der damals ermordete Mensch wäre heute 31 Jahre alt. Auf
einer Pressekonferenz
behaupten die Kindermörder:
„Jeden Tag werden in der Bundesrepublik 2.000 bis
3.000 illegale Abtreibungen durchgeführt. Unsere Aktion soll Schluß machen mit der Heuchelei. Wir fordern
gleiches Recht für alle, die Entwicklung unschädlicher Verhütungsmethoden und kinderfreundlicher Lebensbedingungen.“
Die ARD-Intendanten verbieten den Propagandabericht. Ein Grund für diese Entscheidung ist ein Protest-Telegramm,
das am selben Tag vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz, Julius August Kardinal Döpfner († 1976),
abgeschickt wurde. Der Kardinal nannte die Bluttat ein Gewaltverbrechen und erstattete dagegen Anzeige.
Aus Protest gegen die Absetzung der Propaganda-Aktion zieht die komplette ‘Panorama’-Redaktion alle Beiträge
des Abends zurück. Man sendet 45 Minuten lang ein leeres Studio – ein sprechendes Bild für die tödliche
Leere, die von der Kinderabtreibung hinterlassen wird.
11. März 1974Knapp drei Jahre nach der sogenannten
„Selbstbezichtigungskampagne“ von 374 Müttern in der Illustrierten ‘Stern’ – dessen Chefredaktor ein
ehemaliger nationalsozialistischer Kriegsberichtserstatter in der Propagandatruppe war – bekennen sich
329 Abtreiber im Wochenmagazin ‘Spiegel’ zu ihrem Verbrechen:
„Wir haben Frauen ohne finanzielle Vorteile
zur Abtreibung verholfen und werden dies auch weiterhin tun.“ Der Chefredaktor des ‘Spiegel’ ist ein ehemaliger
Leutnant der Wehrmacht, dem noch im April 1945 das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen wurde.
5. Juni 1974
Der Bundestag verabschiedet mit einer knappen sozialistischen und liberalen Mehrheit die Fristenendlösung.
Der sozialistische Kanzler Willy Brandt († 1992) entzieht sich der Abstimmung, indem er den Raum verläßt.
Er ist angeblich gegen die Kinderabtreibung. Die Christdemokraten legen eine Verfassungsbeschwerde ein.
Das Gericht setzt das Gesetz per einstweiliger Verfügung außer Kraft – bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
25. Februar 1975Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Fristenendlösung als mit dem Grundgesetz
unvereinbar. Sechs Richter berufen sich auf die „Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen“.
Zwei Richter meinen in einem Minderheitenvotum, die Fristenlösung sei verfassungskonform.
12. Februar
1976Der Bundestag verabschiedet mit den Stimmen der sozialistisch-liberalen Koalition den reformierten
Paragraph 218 mit dem sogenannten erweiterten Indikationsmodell. „Indikationen“ sind Vorwände, die eine
Kinderabtreibung angeblich rechtfertigen. Das Gesetz sieht auch eine „soziale Indikation“ vor. Eine Mutter
wird nicht bestraft, wenn sie ihr Kind in den ersten drei Lebensmonaten abtreibt, sofern sie sich „in
einer Notlage befindet, die so schwer wiegt, daß die Fortsetzung der Schwangerschaft von ihr nicht verlangt
werden kann“.
Ob und wann diese Notlage vorliegt, bestimmt ein Arzt, der mit dem Abtreiber nicht identisch
sein darf.
Durch diese „soziale Indikation“ ist – so eine Webseite radikaler Feminismus-Ideologen – das
„Schlupfloch einer legalen Abtreibungspraxis geschaffen“ worden: „Die Forderung nach der ersatzlosen Streichung
des Paragraphen 218 bleibt zwar prinzipiell bestehen, steht aber von nun an nicht mehr im Mittelpunkt
der Politik der Frauenbewegung.“
Juli 1979Am 1. Juli tritt in Deutschland das Gesetz zum Mutterschaftsurlaub
in Kraft. Es verlängert den bezahlten Urlaub für Mütter nach der Niederkunft von bisher acht Wochen
auf ein halbes Jahr. Radikale Feminismus-Ideologen kritisieren das Gesetz als „Zementierung einer Lebensregel
aus der Steinzeit: Vati ernährt die Familie – Mutti gehört zum Kind“.
Die Christdemokraten stellen
sich im Vorwahljahr 1979 erneut und vergebens gegen den Unrechtsparagraph 218. Sie kündigen für den
Fall eines Wahlsieges die strafrechtliche Verteidigung des Lebensrechtes an.
Der CSU-Politiker und Arzt
Hartwig Holzgartner zieht Parallelen zwischen der Abtreibung und der nationalsozialistischen Judenvernichtung:
„Die Nationalsozialisten haben die Juden getötet, die internationalen Sozialisten töten ungeborenes
Leben.“
Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Joseph Kardinal Höffner († 1987), beklagt den
Massenmord an ungeborenen Menschen:
„Wenn Abtreibung Mord ist, dann sind 73.000 Abtreibungen doch ein
Mord in Massen.“
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