(kreuz.net, Domat/Ems) Unglaublich, aber wahr. Der Streit um die Absetzung von Pfarrer Matthias Rey aus
Domat/Ems ist gegenwärtig Gegenstand einer Anfrage im Großen Rat – dem kantonalen Parlament – von Graubünden.
Graubünden ist der flächengrößte Kanton der Schweiz. Er befindet sich im Südosten des Landes. Ihre
Hauptstadt Chur ist der Sitz des Bischofs von Chur.
Die Anfrage zum Streit in Domat/Ems wurde am vergangenen
Montag vom sozialistischen Großrat und protestantischen Pastor Romedi Arquint eingebracht.
Großrat
Arquint fordert von der Graubündner Regierung festzustellen, daß die sogenannte Kirchengemeinde beim
Vorliegen wichtiger Gründe einen mit staatlichen Mitteln durchsetzbaren Anspruch auf die Entlassung eines
Priesters habe.
Die sogenannte „Kirchengemeinde“ ist trotz ihres mißverständlichen Namens keine Institution
im kanonischen Sinn, sondern ein halbstaatliches Gremium, das die Kirchensteuer verwaltet.
Der Auffassung
von Großrat Arquint ist auch der gegenwärtige Präsident des Schweizerischen Bundesgerichtes, Giusep
Nay.
Bundesrichter Nay stammt ebenfalls aus Graubünden und exponierte sich in der Vergangenheit durch
seine radikalen Stellungnahmen gegen den vom Vatikan abgesetzten ehemaligen Bischof von Chur, Mons. Wolfgang
Haas. Der christdemokratische Richter gilt als scharfer Gegner der Kirche.
Hintergrund der Streitigkeiten
in der Pfarrei Domat/Ems sind Kompetenzüberschreitungen des Kirchgemeindevorstandes. Dieser mischte sich
wiederholt in Angelegenheiten ein, die der Leitungsfunktion des Pfarrers vorbehalten sind.
In einem Interview
mit der Tageszeitung ‘Südostschweiz’ vom 11. Februar erklärte der Vizeoffizial des Bistums, Hw. Martin
Grichting, daß auch der Bischof von Chur prüfen müsse, ob er Gründe sehe, um die Demission von Pfarrer
Matthias Rey anzunehmen.
Die umstrittene Abstimmung der Kirchgemeinde sei für den Bischof aufgrund eines
im Kanton Graubünden geschlossenen Zusatzvertrags nicht bindend.
In diesem Vertrag sei geregelt, daß
es nicht ausschlaggebend ist, ob eine Mehrheit gegen den Pfarrer sei, sondern ob die Kritik gegen diesen
berechtigt sei.
Wenn ein Pfarrer beispielsweise als Dieb entlarvt werde, müsse er gehen.
Werde er aber
kritisiert, weil er eine Lehre der Kirche vertrete, könne ihn der Bischof nicht entlassen, auch dann
nicht, wenn sich eine Mehrheit der Kirchengemeindeversammlung gegen ihren Pfarrer ausspreche. Das letzte
Wort habe somit der Bischof, so Pfarrer Grichting.
Diese Meinung bereitet dem Sozialisten Arquint Sorge.
Er sieht ein angebliches Recht der Gläubigen zur Wahl oder Abwahl ihres Pfarrers durch Bestimmungen
in der Kantonalverfassung gedeckt.
Der Großrat glaubt sogar, daß sich ein Rechtsstaat als „religionspolitischer
Friedensstifter“ bewähren müsse. Dies sei nur dann möglich, wenn letztlich alle Religionen den staatlichen
Gesetzen unterworfen würden. Das gelte für Muslime ebenso wie für Katholiken.
Großrat Arquint erhofft
sich ein klärendes Wort des Bischofs der Diözese Chur, Mons. Amédée Grab.
Er beschwört dabei ein
angebliches „Demokratieverständnis“ der Bündner Katholiken und erinnert in diesem Zusammenhang an die
„unbeirrbare Haltung“ vieler angeblicher Katholiken im Kampf gegen den früheren Diözesanbischof Wolfgang
Haas.
In Graubünden gibt es seit der Reformation eine lange Tradition der Einmischung des Staates in
kirchliche Belange.
In der Berichterstattung werden jetzt erneut Forderungen nach einem „Ausstieg der
Kirche“ aus diesem System laut.
Doch das sei leichter gesagt als getan, erklärt dazu ein in der Diözese
Chur tätiger Priester.
Die staatskirchlichen Gremien seien im Gegensatz zu den zögerlichen und verschüchterten
Bischöfen bereit, ihre Positionen eisern zu verteidigen. Das gegenwärtige System könne außerdem nicht
einseitig aufgekündigt werden, sondern sei durch kantonales Recht zementiert.
Die einzige Lösung bestehe
in einer Volksinitiative zur Einführung der Trennung von Kirche und Staat wie sie etwa in Frankreich
bestehe. Doch eine solche Initiative habe gegenwärtig keine Chance, weil sie von den mächtigen kirchenfeindlichen
Kräften des Landes nicht gewünscht werde.
Außerdem sei fraglich, ob die glaubensschwache und innerlich
zerstrittene Kirche in der Schweiz ohne Kirchensteuer überleben könnte.
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2 Lesermeinungen
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#2 Agiafortuni 10:04:21 | Freitag, 24. Februar 2006
Rosa von Lima: Romtreu heisst nicht konzilstreu Die Identifikation von romtreu und konzilstreu ist nicht
zulässig. Ich selber betrachte mich als romtreu, weil für mich die Lehren der vorkonziliaren Päpste
verbindlich sind jedoch nicht als konzilstreu weil gewisse Handlungen der Konzilspäpste im Widerspruch
zu den Bestimmungen ihrer Vorgänger stehen und einer frevelhaften Gesinnung entsprungen sind. Die Seligsprechung
Johannes XXIII war ein frevelhafter Akt Jopa II, denn die Gründe die dafür angeführt wurden, sind nicht
der katholischen Tradition entnommen sondern entspringen dem religiösen Empfinden Jopas und zugegeben
eines grossen Teiles des Kirchenvolkes. Ebenso verhält es sich mit dem Schuldbekenntnis vom 12. März
2000
#1 Rosa von Lima 21:27:42 | Samstag, 18. Februar 2006
Bischof hat entschieden! Unser Bischof Amedée hat superschnell entschieden und zwar zu Ungunsten von
HH. Rey. Herr Pfr. Rey hat heute vom Bischof die offizielle Bestätigung bekommen, dass er per Ende Juni
seine Pfarrei verlassen muss. Es werden seit 3 Wochen in der Pfarrei Unterschriften für ihn gesammelt,
aber diese haben anscheinend keinen Einfluss auf den vorschnellen Entscheid. Ich muss in dieser Sache
leider Bischof Amedée scharf kritisieren, auch wenn mir das widerspricht! Da kann man wirklich sagen:
Macht haben ein Laientheologe und eine Katechetin! Ich frage mich auch, was für eine Ausbildung unsere
Laientheologen in unserem Priesterseminar Chur geniessen, wenn sie gegen den romtreuen Pfarrer mit solche
scharfem Geschütz auffahren, dass dieser seine Pfarrstelle verlassen muss. Oh arme RKK!