Schweiz
Kirchenstreit wird vor das Kantonsparlament gezerrt
Nach der umstrittenen Entlassung des Pfarrers von Domat/Ems möchte sich jetzt auch der Kanton Graubünden in diese innerkirchliche Angelegenheiten einmischen.
(kreuz.net, Domat/Ems) Unglaublich, aber wahr. Der Streit um die Absetzung von Pfarrer Matthias Rey aus Domat/Ems ist gegenwärtig Gegenstand einer Anfrage im Großen Rat – dem kantonalen Parlament – von Graubünden.

Graubünden ist der flächengrößte Kanton der Schweiz. Er befindet sich im Südosten des Landes. Ihre Hauptstadt Chur ist der Sitz des Bischofs von Chur.

Die Anfrage zum Streit in Domat/Ems wurde am vergangenen Montag vom sozialistischen Großrat und protestantischen Pastor Romedi Arquint eingebracht.

Großrat Arquint fordert von der Graubündner Regierung festzustellen, daß die sogenannte Kirchengemeinde beim Vorliegen wichtiger Gründe einen mit staatlichen Mitteln durchsetzbaren Anspruch auf die Entlassung eines Priesters habe.

Die sogenannte „Kirchengemeinde“ ist trotz ihres mißverständlichen Namens keine Institution im kanonischen Sinn, sondern ein halbstaatliches Gremium, das die Kirchensteuer verwaltet.

Der Auffassung von Großrat Arquint ist auch der gegenwärtige Präsident des Schweizerischen Bundesgerichtes, Giusep Nay.

Bundesrichter Nay stammt ebenfalls aus Graubünden und exponierte sich in der Vergangenheit durch seine radikalen Stellungnahmen gegen den vom Vatikan abgesetzten ehemaligen Bischof von Chur, Mons. Wolfgang Haas. Der christdemokratische Richter gilt als scharfer Gegner der Kirche.

Hintergrund der Streitigkeiten in der Pfarrei Domat/Ems sind Kompetenzüberschreitungen des Kirchgemeindevorstandes. Dieser mischte sich wiederholt in Angelegenheiten ein, die der Leitungsfunktion des Pfarrers vorbehalten sind.

In einem Interview mit der Tageszeitung ‘Südostschweiz’ vom 11. Februar erklärte der Vizeoffizial des Bistums, Hw. Martin Grichting, daß auch der Bischof von Chur prüfen müsse, ob er Gründe sehe, um die Demission von Pfarrer Matthias Rey anzunehmen.

Die umstrittene Abstimmung der Kirchgemeinde sei für den Bischof aufgrund eines im Kanton Graubünden geschlossenen Zusatzvertrags nicht bindend.

In diesem Vertrag sei geregelt, daß es nicht ausschlaggebend ist, ob eine Mehrheit gegen den Pfarrer sei, sondern ob die Kritik gegen diesen berechtigt sei.

Wenn ein Pfarrer beispielsweise als Dieb entlarvt werde, müsse er gehen.

Werde er aber kritisiert, weil er eine Lehre der Kirche vertrete, könne ihn der Bischof nicht entlassen, auch dann nicht, wenn sich eine Mehrheit der Kirchengemeindeversammlung gegen ihren Pfarrer ausspreche. Das letzte Wort habe somit der Bischof, so Pfarrer Grichting.

Diese Meinung bereitet dem Sozialisten Arquint Sorge.

Er sieht ein angebliches Recht der Gläubigen zur Wahl oder Abwahl ihres Pfarrers durch Bestimmungen in der Kantonalverfassung gedeckt.

Der Großrat glaubt sogar, daß sich ein Rechtsstaat als „religionspolitischer Friedensstifter“ bewähren müsse. Dies sei nur dann möglich, wenn letztlich alle Religionen den staatlichen Gesetzen unterworfen würden. Das gelte für Muslime ebenso wie für Katholiken.

Großrat Arquint erhofft sich ein klärendes Wort des Bischofs der Diözese Chur, Mons. Amédée Grab.

Er beschwört dabei ein angebliches „Demokratieverständnis“ der Bündner Katholiken und erinnert in diesem Zusammenhang an die „unbeirrbare Haltung“ vieler angeblicher Katholiken im Kampf gegen den früheren Diözesanbischof Wolfgang Haas.

In Graubünden gibt es seit der Reformation eine lange Tradition der Einmischung des Staates in kirchliche Belange.

In der Berichterstattung werden jetzt erneut Forderungen nach einem „Ausstieg der Kirche“ aus diesem System laut.

Doch das sei leichter gesagt als getan, erklärt dazu ein in der Diözese Chur tätiger Priester.

Die staatskirchlichen Gremien seien im Gegensatz zu den zögerlichen und verschüchterten Bischöfen bereit, ihre Positionen eisern zu verteidigen. Das gegenwärtige System könne außerdem nicht einseitig aufgekündigt werden, sondern sei durch kantonales Recht zementiert.

Die einzige Lösung bestehe in einer Volksinitiative zur Einführung der Trennung von Kirche und Staat wie sie etwa in Frankreich bestehe. Doch eine solche Initiative habe gegenwärtig keine Chance, weil sie von den mächtigen kirchenfeindlichen Kräften des Landes nicht gewünscht werde.

Außerdem sei fraglich, ob die glaubensschwache und innerlich zerstrittene Kirche in der Schweiz ohne Kirchensteuer überleben könnte.
      
2 Lesermeinungen
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#2   Agiafortuni   10:04:21 | Freitag, 24. Februar 2006
Rosa von Lima: Romtreu heisst nicht konzilstreu
Die Identifikation von romtreu und konzilstreu ist nicht zulässig. Ich selber betrachte mich als romtreu, weil für mich die Lehren der vorkonziliaren Päpste verbindlich sind jedoch nicht als konzilstreu weil gewisse Handlungen der Konzilspäpste im Widerspruch zu den Bestimmungen ihrer Vorgänger stehen und einer frevelhaften Gesinnung entsprungen sind. Die Seligsprechung Johannes XXIII war ein frevelhafter Akt Jopa II, denn die Gründe die dafür angeführt wurden, sind nicht der katholischen Tradition entnommen sondern entspringen dem religiösen Empfinden Jopas und zugegeben eines grossen Teiles des Kirchenvolkes. Ebenso verhält es sich mit dem Schuldbekenntnis vom 12. März 2000
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#1   Rosa von Lima   21:27:42 | Samstag, 18. Februar 2006
Bischof hat entschieden!
Unser Bischof Amedée hat superschnell entschieden und zwar zu Ungunsten von HH. Rey. Herr Pfr. Rey hat heute vom Bischof die offizielle Bestätigung bekommen, dass er per Ende Juni seine Pfarrei verlassen muss. Es werden seit 3 Wochen in der Pfarrei Unterschriften für ihn gesammelt, aber diese haben anscheinend keinen Einfluss auf den vorschnellen Entscheid. Ich muss in dieser Sache leider Bischof Amedée scharf kritisieren, auch wenn mir das widerspricht! Da kann man wirklich sagen: Macht haben ein Laientheologe und eine
Katechetin! Ich frage mich auch, was für eine Ausbildung unsere Laientheologen in unserem Priesterseminar Chur geniessen, wenn sie gegen den romtreuen Pfarrer mit solche scharfem Geschütz auffahren, dass dieser seine Pfarrstelle verlassen muss. Oh arme RKK!
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