15:59:54 | Dienstag, 28. Februar 2006
Ende Januar heiratete Michael Schiavo, der vor Gericht die Euthanasierung seiner ehemaligen Ehefrau erstrittet hatte, ein zweites Mal – in einer katholischen Kirche. Dabei soll nicht nur die Predigt gefehlt haben.
(kreuz.net, Florida) Viele Gläubige haben kürzlich mit Bestürzung erfahren, daß Michael Schiavo –
der frühere Ehemann und
Euthanasist von Terri Schiavo seine langjährige Konkubine Jody Centonze nach
katholischem Ritus geheiratet hatte.
Schiavo gelang es im letzten März nach jahrelangen Prozessen vor
Gericht, seine Ehefrau Terri Schindler Schiavo – die seit 1990 im Wachkoma lag – durch einen brutalen
Nahrungsentzug zu Tode zu bringen.
Seine neue Ehefrau lernte er
vor elf Jahren beim Zahnarzt kennen.
Die beiden lebten jahrelang im Ehebruch und zeugten dabei zwei Kinder.
Nach der Euthanasierung seiner
ersten Ehefrau bekam Michael Schiavo offenbar die kirchliche Erlaubnis, seine Konkubine im Januar in einer
katholischen Kirche zu heiraten.
Diese skandalöse Hochzeit wirbelt seither in katholischen Internet-Tagebüchern
viel Staub auf.
Ein Posting im Webblog „Catholic and Enjoying it“ berichtete, daß es während der Trauung
keine Predigt gegeben habe. Darauf antwortete ein Priester, welcher den Eltern von Terri Schiavo nahesteht:
„Der Priester predigte nicht? Was hätte er auch sagen sollen? Michael, bring diese nicht auch um?“
Der
kanadische Kirchenrechtler Pete Vere äußerte Zweifel an der Gültigkeit der Eheschließung. Seine Zweifel
begründet er in einem Artikel für die Homepage ‘Catholic Exchange’ mit Canon 1090 Paragraph 1 des Kirchenrechtes.
Dort heißt es:
„Wer im Hinblick auf die Eheschließung mit einer bestimmten Person deren oder seinen
eigenen Gatte getötet hat, schließt diese Ehe nicht gültig.“Auch der zweite Paragraph des Kanon 1090
spricht – so Vere – eine klare Sprache:
„Ungültig schließen auch jene miteinander die Ehe, die durch
physisch oder moralisch gemeinsames Betreiben den Tod eines Gatten verursacht haben.“Es bestehe kein
Zweifel, daß Michael Schiavo den Tod seiner Ehefrau Terri gezielt herbeigeführt habe. Durch deren Ermordung
sei die kirchliche Heirat mit der Konkubine erst möglich geworden.
Es könne auch niemand bestreiten,
daß die Konkubine der Tötung von Terri – zumindest moralisch – zugestimmt habe, so der Kirchenrechtler.
Hier gehe es nicht um Unterstellungen. Der Fall sei erstklassig dokumentiert und habe sich jahrelang
vor Millionen von Menschen abgespielt. Er sei deshalb eine öffentliche Angelegenheit.
Wegen des vorliegenden
Gattenmordes hätte Michael Schiavo für seine Heirat mit Jody Centonze ein Dispens benötigt. Nur der
Vatikan könne nach Kanon 1078 Paragraph 2.2 des Kirchenrechtes vom Ehehindernis des Gattenmordes dispensieren.
Ohne einem solchen Dispens werde eine Ehe im Normalfall als ungültig erachtet. Der Kirchenrechtler schließt
aus, daß die beiden um einen derartigen Dispens angesucht haben.
Denn in einem solchen Fall würde der
Heilige Stuhl für eine Erteilung des Dispens die Bedingung stellen, daß die Betroffenen die Tat – in
diesem Fall den Gattenmord – bereuen.
Angesichts der Öffentlichkeit des Falles, hätte der Heilige Stuhl
ein öffentliches Reuebekenntnis verlangt, um ein öffentliches Ärgernis zu verhindern. Ein solches Reuebekenntnis
sei aber nicht bekannt geworden.
Darum sei die zweite kirchliche Hochzeit von Michael Schiavo ungültig.
Es wäre ein Skandal für die Christgläubigen – so der Kirchenrechtler –, wenn die Kirche die Gültigkeit
dieser Eheschließung anerkennen würde.
Dieser Skandal dürfe nicht hingenommen werden. Darum bittet
der Kirchenrechtler, beim Präfekten der Gottesdienstkongregation dagegen Beschwerde einzulegen, damit
die Sache öffentlich aufgeklärt werde.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#21
Brandenburgis 17:01:02 | Mittwoch, 1. März 2006
#19
Horst Eckner † 15:36:38 | Mittwoch, 1. März 2006
#18
Brandenburgis 15:34:03 | Mittwoch, 1. März 2006
#16
Horst Eckner † 13:34:07 | Mittwoch, 1. März 2006
#15
mahner 11:50:26 | Mittwoch, 1. März 2006
#13
Gotthard 09:49:01 | Mittwoch, 1. März 2006
#12
methusalix † 09:42:05 | Mittwoch, 1. März 2006
#11
Frater Meinrad 09:19:10 | Mittwoch, 1. März 2006
#10
Horst Eckner † 02:27:21 | Mittwoch, 1. März 2006
#9
methusalix † 01:01:57 | Mittwoch, 1. März 2006
#8
pgeorg 19:56:12 | Dienstag, 28. Februar 2006
#7
k_c 19:40:19 | Dienstag, 28. Februar 2006
#6
pgeorg 18:46:28 | Dienstag, 28. Februar 2006
#5
Brandenburgis 17:21:23 | Dienstag, 28. Februar 2006
#4
Benedikt78 17:12:16 | Dienstag, 28. Februar 2006
#3
ExBochumer † 16:27:06 | Dienstag, 28. Februar 2006
#2
k_c 16:26:10 | Dienstag, 28. Februar 2006
#1
Rudolphus 16:05:47 | Dienstag, 28. Februar 2006