Zum Tod verurteilt
Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof eine sechsfache Mutter zur Sterilität verdammt. Außerdem soll die Mutter ihre sechs Kinder niemals zu Gesicht bekommen.

Im Jahr 2000 verlor die Klägerin wegen einer Krebserkrankung beide Eierstöcke. Vor der Operation ließ sie Eizellen entnehmen und mit dem Samen ihres damaligen Konkubinatspartners im Reagenzglas befruchten.
Doch im Jahr 2002 fiel die wilde Ehe der beiden auseinander. Danach verlangte der Kindsvater die Tötung seiner sechs tiefgefrorenen Kinder.
Die Mutter klagte gegen diese Entscheidung erfolglos durch alle britischen Instanzen.
Nach englischem Recht darf die Mutter die Kleinstkinder nicht ohne Zustimmung des Vaters austragen. Darum ordnete das Gericht an, daß die tiefgefrorenen Babies vernichtet werden müssen.
Mutter Evans zog deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie protestierte gegen die in ihrer Heimat erforderliche Genehmigung beider Elternteile zur Einpflanzung tiefgefrorener Babies.
Dadurch werde ihr Recht auf Privat- und Familienleben sowie das Lebensrecht der Kleinstkinder verletzt. Die englische Rechtslage nehme ihr die einzige Möglichkeit auf ein leibliches Kind.
Doch der Gerichtshof wies die Klage am Dienstag mit fünf zu zwei Stimmen ab.
Die Richter erklärten, daß es unter den europäischen Staaten keinen Konsens über den Beginn des menschlichen Lebens gebe. Daher müsse das Recht des jeweiligen Staates gelten. In Großbritannien könne ein tiefgefrorenes Kleinstkind keine eigenständigen Rechte geltend machen.
Das Gericht erklärte, „Mitgefühle“ für das Anliegen der Mutter zu verspüren. Es sei den Richtern wohl bewußt, daß Frau Evans wegen der Entfernung der Eierstöcke keine andere Chance habe, leibliche Mutter zu werden.
Dennoch könne der Kindsvater nicht gezwungen werden – so das Argument der Richter – „Vater zu werden“.
Gegen das Urteil ist eine Berufung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte möglich.
Die Richter wiesen die britischen Behörden an, die sechs Babies solange am Leben zu erhalten, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist.
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Mittwoch, 15. März 2006 10:10
_xyz_: Robert Spaemann zum Prozeß von Natalie E.
Der Philosoph und Ethiker Robert Spaemann hat zum Urteil eines Britischen Gerichtes in der heutigen FAZ
einen Artikel veröffentlicht. „Im Zweifel für den Tod“ FAZ Nr. 63 vom 15. 3. 2006, S. 37. Hier eine
resumierende Passage:
Der Emanzipationsprozeß, in dessen Zusammenhang diese Dinge zu sehen sind, ist ein Prozeß der Emanzipation von Verantwortung. Freiheit wird hier verstanden als fortschreitende Befreiung von der Verantwortung für die Folgen eigenen Handelns. Die Freiheit, sich durch ein bindendes Versprechen zu engagieren, hat zurückzutreten gegenüber der Freiheit, jederzeit jede Selbstbindung widerrufen zu können…
Um so nervöser aber wird jedesmal die Reaktion, wenn jemand die politisch unkorrekte Frage stellt, welches denn eigentlich das Endziel dieses Prozesses sein soll, wann denn eigentlich seine Promotoren erklären würden, sie seien nun am Ziel angelangt.
Es gehört zu dieser Ideologie, daß dieses Ziel nicht benennbar ist. Es gibt nämlich kein Ziel. Wohl aber gibt es ein Ende, und zwar jenes Ende, das, wie Aristoteles sagt, nur Ende, aber nicht telos, nicht Ziel ist: den Tod. Wer die Bedingtheit des Lebens beseitigen will, muß das Leben beseitigen. Wer um jeden Preis jedes Leiden beseitigen will, muß die Leidenden beseitigen. Für den Prozeß, der hier im Gang ist, gilt Goethes Wort: „Man geht nie weiter, als wenn man vergessen hat, wohin man geht.“
Der Emanzipationsprozeß, in dessen Zusammenhang diese Dinge zu sehen sind, ist ein Prozeß der Emanzipation von Verantwortung. Freiheit wird hier verstanden als fortschreitende Befreiung von der Verantwortung für die Folgen eigenen Handelns. Die Freiheit, sich durch ein bindendes Versprechen zu engagieren, hat zurückzutreten gegenüber der Freiheit, jederzeit jede Selbstbindung widerrufen zu können…
Um so nervöser aber wird jedesmal die Reaktion, wenn jemand die politisch unkorrekte Frage stellt, welches denn eigentlich das Endziel dieses Prozesses sein soll, wann denn eigentlich seine Promotoren erklären würden, sie seien nun am Ziel angelangt.
Es gehört zu dieser Ideologie, daß dieses Ziel nicht benennbar ist. Es gibt nämlich kein Ziel. Wohl aber gibt es ein Ende, und zwar jenes Ende, das, wie Aristoteles sagt, nur Ende, aber nicht telos, nicht Ziel ist: den Tod. Wer die Bedingtheit des Lebens beseitigen will, muß das Leben beseitigen. Wer um jeden Preis jedes Leiden beseitigen will, muß die Leidenden beseitigen. Für den Prozeß, der hier im Gang ist, gilt Goethes Wort: „Man geht nie weiter, als wenn man vergessen hat, wohin man geht.“
Mittwoch, 8. März 2006 22:08
Gotthard: Wiederholungsfrage
Ich frage noch einmal: gibt es tiefgefrorene Menschen?
Wie alt sind diese tiefgefrorenen Menschen?
Wie alt sind diese tiefgefrorenen Menschen?
Mittwoch, 8. März 2006 20:43
athanasius1957: Präembryo/Embryo/Fötus=Person
Die Frage, wann Leben beginnt ist glasklar: mit der Zeugung und der ersten Spindelbildung. Somit ist die
Zygote ein einzelliger Embryo. Die Embryonale Phase dauert von der Zeugung bis zur Nidation, danach spricht
man vom Fötus bzw. von der fötalen Phase.
Dass die IVF ein Problem ist, wissen alle, vor allem seit in Deutschland bekannt wurde, dass diese IVF-Kinder eher krank werden und vor allem schwerer. Übrigens für Österreich: im die IVF regelnden Gesetz wurde bestimmt, daß die überzähligen auf Eis gelegten Embryonen zwölf Monate nach Zeugung aufgetaut und damit vernichtet werden müssen! Die im Titel angeführten drei Begriffe unterliegen je nach Begehrlichkeit seit den unseligen 60er Jahren einem ständigen Wandel. Der kath. Priester McCormick war in den USA bei der Prägung des Begriffes „Präembryo“, federführend. Insbesondere im angelsächsischen Bereich wurden damit die embryonale und fötale Periode neudefiniert. Bezüglich des Personenbegriffs, der unumgänglich für das Recht an sich ist, müssen wir uns als Personen bei unserer Heiligen Mutter Kirche für das Dogma der Immaculata Conceptio bedanken. Damit wurde der alte scholastische Streit, wann die Beseelung und damit die Personation stattfindet, entgültig ad acta gelegt.
Man möge sich nur vorstellen, die Gottesmutter empfänge die Seele erst im dritten oder vierten Monat.
„Quod erit faciendum?“
Dass die IVF ein Problem ist, wissen alle, vor allem seit in Deutschland bekannt wurde, dass diese IVF-Kinder eher krank werden und vor allem schwerer. Übrigens für Österreich: im die IVF regelnden Gesetz wurde bestimmt, daß die überzähligen auf Eis gelegten Embryonen zwölf Monate nach Zeugung aufgetaut und damit vernichtet werden müssen! Die im Titel angeführten drei Begriffe unterliegen je nach Begehrlichkeit seit den unseligen 60er Jahren einem ständigen Wandel. Der kath. Priester McCormick war in den USA bei der Prägung des Begriffes „Präembryo“, federführend. Insbesondere im angelsächsischen Bereich wurden damit die embryonale und fötale Periode neudefiniert. Bezüglich des Personenbegriffs, der unumgänglich für das Recht an sich ist, müssen wir uns als Personen bei unserer Heiligen Mutter Kirche für das Dogma der Immaculata Conceptio bedanken. Damit wurde der alte scholastische Streit, wann die Beseelung und damit die Personation stattfindet, entgültig ad acta gelegt.
Man möge sich nur vorstellen, die Gottesmutter empfänge die Seele erst im dritten oder vierten Monat.
„Quod erit faciendum?“
Mittwoch, 8. März 2006 18:57
Gotthard: Frage
Wer diesen 6 Kindern das Lebensrecht abspricht,muß auch sein eigenes Lebensrecht in Frage stellen.
Ich frage noch einmal: gibt es tiefgefrorene Menschen?
Wie alt sind diese tiefgefrorenen Menschen?
Ich frage noch einmal: gibt es tiefgefrorene Menschen?
Wie alt sind diese tiefgefrorenen Menschen?
Mittwoch, 8. März 2006 17:08
Tarcisius: Wie lassen sich die Zweifel begründen,daß
„befruchtete Eizellen“ nicht schon Menschen sind?Biolog.gesehen sind jetzt die Zellkerne der mütterl.Oozyte (Eizelle) u.des väterl.Spermatozoons verschmolzen. Jeder dieser Zellkerne bringt die Hälfte des Erbgutes der Mutter u.des Vaters mit.Genetisch ist ein neues Individuum entstanden.Nun beginnt das neue Menschlein zu wachsen:Die Zelle teilt sich; in der Phase, in der das neue Leben aus wenigen Zellen besteht,spricht man von der Morula (Diese wird in der Profansprache gern als „Zellklumpen“ bezeichnet,was deskriptiv nicht ganz von der Hand zu weisen ist,aber der Würde des wachsenden Menschen nicht gerecht wird(und wohl auch häufig bewußt nicht gerecht werden soll).).Diese Morula wächst auf dem Weg vom Eileiter zur Gebährmutter um sich dort zu implantieren/einzupflanzen.In den ersten 3 Monaten bilden sich dann im Wesentlichen die Organe und die Körperstrukturen aus – die Embryonalphase.Die weitere Zeit der Schwangerschaft, in der man das Kind Fetus nennt,dient(ebenso wie die nächsten 16-20 Jahre,nicht wahr?)im Wesentlichen dem Wachsen und Reifen.Wie die Seele hinzukommt,bleibt das Geheimnis des allmächtigen Gottes.An Bewußtsein,Intelligenz, o.ä.kann sie meines Erachtens nicht geknüpft sein,sonst müßte man geistig Schwerstbehinderten auch absprechen,eine Seele zu haben.Gleiches sollte dann konsequent auch für die Bezeichnung „Mensch“ und das Abstractum „Menschenwürde“ gelten.Wer diesen 6 Kindern das Lebensrecht abspricht,muß auch sein eigenes Lebensrecht in Frage stellen.
Mittwoch, 8. März 2006 16:38
Sulpicius: Wenn ich schon das Attribut…
… „Europäisch“ vor irgendwelchen Institutionen lese, bekomme ich so nen Hals! Die da drin sitzen, wissen gar nicht, was „Europa“ wirklich heißt. Jedenfalls bezeichnet er eigentlich nicht ihren freimaurerischen Popanz!
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