Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof eine sechsfache Mutter zur Sterilität verdammt. Außerdem soll die Mutter ihre sechs Kinder niemals zu Gesicht bekommen.
(kreuz.net, Straßburg) Die unfruchtbare Britin Natallie Evans (34) ist bereits sechsfache Mutter. Doch
ihre Kinderschar liegt auf Eis.
Im Jahr 2000 verlor die Klägerin wegen einer Krebserkrankung beide Eierstöcke.
Vor der Operation ließ sie Eizellen entnehmen und mit dem Samen ihres damaligen Konkubinatspartners im
Reagenzglas befruchten.
Doch im Jahr 2002 fiel die wilde Ehe der beiden auseinander. Danach verlangte
der Kindsvater die Tötung seiner sechs tiefgefrorenen Kinder.
Die Mutter klagte gegen diese Entscheidung
erfolglos durch alle britischen Instanzen.
Nach englischem Recht darf die Mutter die Kleinstkinder nicht
ohne Zustimmung des Vaters austragen. Darum ordnete das Gericht an, daß die tiefgefrorenen Babies vernichtet
werden müssen.
Mutter Evans zog deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Sie protestierte gegen die in ihrer Heimat erforderliche Genehmigung beider Elternteile zur Einpflanzung
tiefgefrorener Babies.
Dadurch werde ihr Recht auf Privat- und Familienleben sowie das Lebensrecht der
Kleinstkinder verletzt. Die englische Rechtslage nehme ihr die einzige Möglichkeit auf ein leibliches
Kind.
Doch der Gerichtshof wies die Klage am Dienstag mit fünf zu zwei Stimmen ab.
Die Richter erklärten,
daß es unter den europäischen Staaten keinen Konsens über den Beginn des menschlichen Lebens gebe.
Daher müsse das Recht des jeweiligen Staates gelten. In Großbritannien könne ein tiefgefrorenes Kleinstkind
keine eigenständigen Rechte geltend machen.
Das Gericht erklärte, „Mitgefühle“ für das Anliegen der
Mutter zu verspüren. Es sei den Richtern wohl bewußt, daß Frau Evans wegen der Entfernung der Eierstöcke
keine andere Chance habe, leibliche Mutter zu werden.
Dennoch könne der Kindsvater nicht gezwungen werden –
so das Argument der Richter – „Vater zu werden“.
Gegen das Urteil ist eine Berufung vor der Großen Kammer
des Gerichtshofs für Menschenrechte möglich.
Die Richter wiesen die britischen Behörden an, die sechs
Babies solange am Leben zu erhalten, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist.
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Präembryo/Embryo/Fötus=Person Die Frage, wann Leben beginnt ist glasklar: mit der Zeugung und der ersten
Spindelbildung. Somit ist die Zygote ein einzelliger Embryo. Die Embryonale Phase dauert von der Zeugung
bis zur Nidation, danach spricht man vom Fötus bzw. von der fötalen Phase. Dass die IVF ein Problem
ist, wissen alle, vor allem seit in Deutschland bekannt wurde, dass diese IVF-Kinder eher krank werden
und vor allem schwerer. Übrigens für Österreich: im die IVF regelnden Gesetz wurde bestimmt, daß die
überzähligen auf Eis gelegten Embryonen zwölf Monate nach Zeugung aufgetaut und damit vernichtet werden
müssen! Die im Titel angeführten drei Begriffe unterliegen je nach Begehrlichkeit seit den unseligen
60er Jahren einem ständigen Wandel. Der kath. Priester McCormick war in den USA bei der Prägung des
Begriffes „Präembryo“, federführend. Insbesondere im angelsächsischen Bereich wurden damit die embryonale
und fötale Periode neudefiniert. Bezüglich des Personenbegriffs, der unumgänglich für das Recht an
sich ist, müssen wir uns als Personen bei unserer Heiligen Mutter Kirche für das Dogma der Immaculata
Conceptio bedanken. Damit wurde der alte scholastische Streit, wann die Beseelung und damit die Personation
stattfindet, entgültig ad acta gelegt. Man möge sich nur vorstellen, die Gottesmutter empfänge die
Seele erst im dritten oder vierten Monat. „Quod erit faciendum?“
Frage Wer diesen 6 Kindern das Lebensrecht abspricht,muß auch sein eigenes Lebensrecht in Frage stellen.
Ich frage noch einmal: gibt es tiefgefrorene Menschen? Wie alt sind diese tiefgefrorenen Menschen?
Wie lassen sich die Zweifel begründen,daß „befruchtete Eizellen“ nicht schon Menschen sind?Biolog.gesehen
sind jetzt die Zellkerne der mütterl.Oozyte (Eizelle) u.des väterl.Spermatozoons verschmolzen. Jeder
dieser Zellkerne bringt die Hälfte des Erbgutes der Mutter u.des Vaters mit.Genetisch ist ein neues Individuum
entstanden.Nun beginnt das neue Menschlein zu wachsen:Die Zelle teilt sich; in der Phase, in der das neue
Leben aus wenigen Zellen besteht,spricht man von der Morula (Diese wird in der Profansprache gern als
„Zellklumpen“ bezeichnet,was deskriptiv nicht ganz von der Hand zu weisen ist,aber der Würde des wachsenden
Menschen nicht gerecht wird(und wohl auch häufig bewußt nicht gerecht werden soll).).Diese Morula wächst
auf dem Weg vom Eileiter zur Gebährmutter um sich dort zu implantieren/einzupflanzen.In den ersten 3
Monaten bilden sich dann im Wesentlichen die Organe und die Körperstrukturen aus – die Embryonalphase.Die
weitere Zeit der Schwangerschaft, in der man das Kind Fetus nennt,dient(ebenso wie die nächsten 16-20
Jahre,nicht wahr?)im Wesentlichen dem Wachsen und Reifen.Wie die Seele hinzukommt,bleibt das Geheimnis
des allmächtigen Gottes.An Bewußtsein,Intelligenz, o.ä.kann sie meines Erachtens nicht geknüpft sein,sonst
müßte man geistig Schwerstbehinderten auch absprechen,eine Seele zu haben.Gleiches sollte dann konsequent
auch für die Bezeichnung „Mensch“ und das Abstractum „Menschenwürde“ gelten.Wer diesen 6 Kindern das
Lebensrecht abspricht,muß auch sein eigenes Lebensrecht in Frage stellen.
Wenn ich schon das Attribut… … „Europäisch“ vor irgendwelchen Institutionen lese, bekomme ich so
nen Hals! Die da drin sitzen, wissen gar nicht, was „Europa“ wirklich heißt. Jedenfalls bezeichnet er
eigentlich nicht ihren freimaurerischen Popanz!
@Frl.Ilse: Schlag nach bei … Kant! Ich meinte auch befruchtete Eizellen. Aber das sind immer noch keine
Menschen Oho! Frl. Ilse, die noch ein paar Stellungnahmen zuvor, „Argumente“ anmahnte, befindet sich selbst
nicht auf der Höhe der Diskussion! Sie bedenkt nicht, was schon der große Kant wußte (ich zitiere aus
dem Gedächtnis, aber einigermaßen wörtlich): daß es nicht mit Vernunftbegriffen möglich ist, zu verstehen,
wie aus etwas, das nicht Person ist, in einem Naturprozeß Person wird. Es bleibe also nichts übrig als
unzunehmen, daß der Mensch (auch schon als Keimling, Embryo) von Anfang an Mensch ist. Neben dieser zwingenden
rechtlichen Vermutung verblassen alle Vernünfteleien, die die Tötung dieser Menschen verharmlosen wollen,
zur Bedeutungslosigkeit. Es wäre schön, wenn Leute, die sich gern in der Tradition der Aufklärung sehen,
deren bedeutendste Köpfe auch zur Kenntnis nähmen. MfG Christoph Heger
@Evelin Ich meinte auch befruchtete Eizellen. Aber das sind immer noch keine Menschen – sie befinden sich
noch nicht einmal da, wo sie die Möglichkeit hätten, Menschen zu werden, nämlich im menschlichen Körper.
Ich wehre mich dagegen, hier befruchtete Eizellen als Kinder zu bezeichnen, weil sie das nicht sind. Davon
abgesehen empfinde ich die die juristische Lösung dieses Problems als äußerst unbefriedigend, da müsste
man schon eine Regelung finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Schließlich kann die Frau, die die
„Verliererin“ des Verfahrens ist, nie wieder etwas revidieren, wenn diese befruchteten Eizellen wirklich
vernichtet werden – und das ist ungerecht.
Samen und Eizelle sind LEBEN! Nur aus Leben kann Leben entstehen. Wer nicht begreifen will, daß im Atom
das Modell des gesamten Kosmos, in Samen/Eizelle das Leben des Menschen begründet liegt, wird auch die
ethischen Folgen und Folgerungen abstreiten. Die „Aura“, der „Energiekörper=Leben“ des Menschen ist unsichtbar,
doch real. Wohin geht dieser, wenn der Leibkörper stirbt?
@private-notes: Rührende Sorge Deine Sorge um die katholische Kirche, den Dienst an ihr und den Unterhalt
der Kinder, die der Abtreibung entgangen sind, ist zu rührend, um nicht als geheuchelt erkannt zu werden.
Hier geht es darum, daß im „demokratischen Rechtsstaat“ zum ersten Male in der gesamten Geschichte des
deutschen Volks (einschließlich des national-sozialistischen Staates) Personen das „Recht“ eingeräumt
wird, über das Leben anderer (unschuldiger) Personen von „Rechts“ wegen zu befinden. MfG Christoph Heger
@????? Welche Mutter und welche Kinder? Wenn ich den Text richtig verstanden habe, geht es hier um tiefgekühlte
Eizellen – von Kindern habe ich da nichts gelesen. Ist natürlich unbefriedigend, wenn dieser Fall, der
ja auch in der Rechtsgeschichte neu ist, noch ungeklärt ist. Aber ein paar bessere Argumente für eine
Lösung dieses Dilemma als die Behauptung, eingefrorenden Eizellen seien Kinder und deren Spenderin eine
Mutter (dann hätten wir aber reichlich mehr Mütter auf der Wetl als angenommen) muss man für eine ernsthafte
Diskussion schon aufbringen.
@ Dr. Heger Sterben oder aber erblinden. Ein Staat, der Frauen zum Austragen der Kinder zwingt, auch gegen
die Gesundheit der Schwangeren und dann weder Willens noch in der Lage ist, diese Frau und deren Kinder
angemessen zu unterstützen, zumindest aber medizinisch zu versorgen, der tut der katholischen Kirche
und ihrer absoluten Wahrheit keinen guten Dienst. Hochachtungsvoll
Was ist mit den Lebenden? @Gotthard: Die „Kleinstkinder“ (wiedermal ne Neukreation eines Wortes von kreuz.net)
sind ca. -270 Tage alt… @Eromenos: Meinst Du das? SZ-online www.sz-online.de/…hrichten/artikel.asp?id=1092618&new…
„Kultur des Todes“ Papst Benedikt XVI. hat diesen Ausruck Johannes Paul II. verbessert, er schreibt in
seiner Enzyklika Deus caritas est: „Anti-Kultur des Todes“.
Merkwürdig konsequent Ist doch nur konsequent: wer für den Tod ist, hat das Entscheidungsrecht. Wer
hingegen für das Leben ist… Tatsächlich: Das ist die Kultur des Todes.
Mal,s Merkwürdig! Wenn eine Schwangere abtreiben möchte, hat der Vater (nach deutschem „Recht“, aber
wohl auch anderswo) keine Einspruchsmöglichkeit. Aber hier wo die Mutter ihre Kinder haben möchte, läuft’s
anders! Wie sagte der Papst so richtig: Kultur des Todes! MfG Christoph Heger
Da geht es ihr aber wesentlich besser, als einer „Leidensgefährtin“ in Polen, die dabei ist, ihr Augenlicht
zu verlieren – ausgelöst durch eine von der katholischen Ärzteschaft im vollen Wissen um mögliche irreparable
gesundheitliche Schäden der Frau erzwungene Geburt.