Verbrechen
Der Staat als Zuhälter
Vor einigen Jahren kamen die deutschen Linken auf die Idee, die Hurerei ausgebeuteter Frauen als Beruf zu betrachten. Von Jörg Birnbacher.
(kreuz.net, Berlin) Die Prostitution gilt in Deutschland seit dem Jahr 2002 nicht mehr als sittenwidrig. Aufgrund des Prostitutionsgesetzes – abgekürzt „ProstG“ – vom 20. Dezember 2001 ist der Verkauf des eigenen Körpers sogar als Beruf anerkannt.

Diese gesetzliche Neuerung hat die verflossene rot-grüne Regierung am 1. Januar 2002 in Deutschland wirksam werden lassen.

Die Auswirkungen für arbeitslose oder arbeitsuchende junge Frauen sind verheerend. Eine junge Berlinerin erhielt vom Arbeitsamt die Aufforderung, eine Arbeitsstelle als Prostituierte anzunehmen, sonst gehe die Arbeitslosenunterstützung verloren.

Die Hamburger Rechtsanwältin Mechthild Garweg, eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, bestätigte, daß diese Vorgehensweise rechtmäßig ist:

„Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auf der eine vom Arbeitslosengeld II betroffene Frau eine Vermittlung im Bereich der sexuellen Dienstleistung ablehnen kann.“

Man darf gespannt sein, was geschieht, wenn die erste deutsche Muslimin mit der Aufforderung konfrontiert wird, eine Tätigkeit in einem Bordell aufzunehmen.

Das deutsche Prostitutionsgesetz ist eines der praktischen Beispiele, wie sich ein Bundeskanzler auswirkt, der seinen Amtseid ohne den Bezug auf Gott leistet: Menschenwürde und Menschenrechte werden der Lächerlichkeit preisgegeben.

Laut einer Durchführungsverordnung der ‘Bundesagentur für Arbeit’ zum Prostitutionsgesetz soll die Einstellung der Arbeitssuchenden gegen eine Beschäftigung als Hure noch berücksichtigt werden. Es heißt mit einer Kann-Formulierung:

„Ein wichtiger Grund kann die nicht vorhandene Bereitschaft sein, Prostitution auszuüben“. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis diese Verordnung als gesetzeswidrig kassiert wird.

Es ist an der Zeit, daß Frauen und Mädchen, die Verstand sowie Rechts- und Sittenempfinden noch beisammen haben, den Mut aufbringen und vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Hurerei-Gesetz klagen, weil es ihre Persönlichkeitsrechte und damit das Grundgesetz verletzt.

Es wird auch Zeit, daß der Gesetzgeber solchen Grundgesetzverletzungen endlich den notwendigen Riegel vorschiebt.

Jörg Birnbacher ist Sprecher des Forums Geistige Wende in Wendelstein unweit von Nürnberg
      
20 Lesermeinungen
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#20   irrer??   09:57:04 | Montag, 9. Januar 2012
ich lebe mit einer jungen deutschen frau zusammen,die ein haus besitzt,daher vom amt nichts bekommt,und sich aus diesen fall regelmässig prostituiert.
mir gefällt das garnicht,aber ich kenne bisher keinen anderen weg.
ihre krankenversiicherung bezahltt sie selbst,aber sonst nichts,für zwei bis drei tage arbeit kann sie ihr kind ernähren,schulsachen steuern fürs haus nebenkosten usw.
nun ist es an der zeit es legal zu (be)treiben,und genau das ist der punkt jetzt hat sie zeit für sich und kind,haus und tier,nach einer anmeldung muss sie das dreifache arbeiten wie jetzt,weil der staat mitverdient.
sie macht sich die muschi kaputt wird im stichgelassen und die regierung ist fein raus.
nee so nicht!!!!!
der staat,die regierung ist der grösste zuhälter überhaupt,also das finanzamt.
wisst ihr wiviele studenten sich prostituieren?genaue zahlen giebt es nicht aber es sind ca eine viertel million.
menschenrechte gelten in unseren staat nichts,der staat,diee regierung handelt sittenwiedrig und ist somit nicht besser wie die damaligen zuhälterschlägertypen die man lieber hätte alle platt machen sollen sie üben heute noch ihre macht gegenüber den frauen aus allerdings auf einen anderen weg
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#19   Yersinia   20:39:55 | Samstag, 18. März 2006
„Es wird auch Zeit, daß der Gesetzgeber solchen
Grundgesetzverletzungen endlich den notwendigen Riegel vorschiebt.“ – und, hat er’s schon getan, der Gesetzgeber? wurden von politischen Parteien etc schon Gesetzesanträge eingebracht? genügend Zeit und ausreichend Macht hatten/haben die diversen in Frage kommenden Gruppierungen ja wohl – oder ist der ganze Artikel eh nur heiße Luft?
(in Österreich ist ein Verweis auf solche Tätigkeiten übrigens gesetzlich nicht möglich);
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#18   28.IX-28.X   13:57:11 | Samstag, 18. März 2006
@Frl.
bin gespannt, ob eine osteuropäische Prostituierte von ihrem Kunden, einen gewissen Zentralratsvice ihr „Lohn“ hätte einklagen können???
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#17   Gotthard   22:41:36 | Freitag, 17. März 2006
Gespenst
Das Forum für geistige Wende scheint von Alpträumen zu leben… kann aber keine Quellen nennen, aus denen die Nachrichten ersichtlich sind, die kommentiert werden.
Dieser Herr B. scheint ein Gespenst zu sein…
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#16   Frl.Ilse   17:29:12 | Freitag, 17. März 2006
@gut gemeint reicht oft nicht
Das Gesetz hatte ursprünglich den Sinn, mit der Abschaffung der Sittenwidrigkeit den Prostituierten zumindest den Lohn zu sichern, d. h. vom Freier einklagbar zu machen. Es diente also dem Schutz der Frauen. Man muss dem Gesetzgeber allerdings den Vorwurf machen, nicht zuende gedacht zu haben und den Frauen, insbesondere den ausländischen meist Zwangsprostituierten nicht geholfen zu haben. Das hat sie Politik ja mitterweile erkannt und es gibt Überlegungen, nun die Freier strafbar zu machen. Ob das klappt, sei dahingestellt, aber immerhin packt es das Übel an der Wurzel, denn Prostitution gibt es nur solange, wie es Männer gibt, die in den Puff gehen – also eine Nachfrage besteht. Daher muss hier zwingend angesetzt werden. Die Feministinnen kämpfen da schon lange für.
Der Vorschlag des Arbeitsamtes Berlin, wenn er denn so gemacht wurde, ist eine grobe Dreistigkeit und so etwas gehört untersagt.
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#15   richard   15:57:20 | Freitag, 17. März 2006
@ gotthard: Quellenangaben
sind im Prinzip immer gut und richtig. Ein Problem bei Leserbeiträgen stellt sich jedoch: Bei 1500 zugelassenen Zeichen kann sich im strittigen Notfall ergeben, daß man über die Hälfte nur für Quellenangaben aufbringen müßte.
Ein Leserbeitrag soll in keine Dissertation ausarten.
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#14   MK28   15:19:51 | Freitag, 17. März 2006
Dichtung und Wahrheit
Eine junge Berlinerin erhielt vom Arbeitsamt die Aufforderung, eine Arbeitsstelle als Prostituierte anzunehmen, sonst gehe die Arbeitslosenunterstützung verloren.
genau das stimmt nicht. Genausowenig gibt es eine „Durchführungsverordnung der Bundesagentur“, weil eine Bundesanstalt überhaupt keine Rechtsverordnung erlassen darf.
Daß die Freigabe der Prostitution ethisch indiskutabel und auch praktisch bedenklich ist, das stimmt. Aber der eigentliche Popanz, den der Artikel aufbaut, nämlich die angebliche Verpflichtung zur Prostitution, die ist Dichtung.
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#13   Midshipman Casey   05:23:01 | Freitag, 17. März 2006
Finde ich witzig …
… daß hier auf die „Emma“ verlinkt wird. Ich bin zwar generell nicht der Meinung der Feministinnen, aber man muß ihnen lassen, daß sie in Sachen Islamofaschismus und staatlich geförderter Prostitution den Mumm haben, die Dinge offen auszusprechen. Ein Mumm, der den C-Parteien und den Kirchenhierarchien komplett fehlt.
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#12   Beobachterin   22:56:25 | Donnerstag, 16. März 2006
Prostitution ein Beruf wie jeder andere?
Es ist schon witzig, wie einige hier den Wahrheitsgehalt der Meldungen anzweifeln. Dabei ist doch allgemein bekannt, daß wiederholt Frauen vom Arbeitsamt ein Job als Prostituierte angeboten wurde, s. z.B. hier:
www.emma.de/…mt_prostitution.html
und hier:
www.jungle-world.com/…ten/2003/31/1346.php
Dabei hat das Gesetz, selbst wenn man darin überhaupt einen Funken Vernunft hätte finden können, jegliche Wirkung verfehlt: Der Markt ist überwiegend ohnehin von ausländischen Frauen bedient, zum Teil durch Menschenhandel nach Deutschland hereingeschleppt.
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#11   Gotthard   22:31:05 | Donnerstag, 16. März 2006
@tomasion
ICH recherchiere hier keine Artikel auf ihren Wahrheitsgehalt…
die Redaktion hier muss ihre Aufgaben erfüllen, um ernst genommen zu werden.
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#10   Tomasino   22:18:29 | Donnerstag, 16. März 2006
@Gotthard …glaube ich nicht
auf der Webseite www.utinam.deist zum gleichen Thema berichtet. Dort sind auch die Quellen genannt. So die taz Hamburg mit der Namensnennung von Frau Garweg. Frau M. Garweg ist auch namentlich im Internet gennannt und man kann über sie nachlesen. Auch der 13. hat darüber geschrieben aber eher etwas lasch.
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#9   Laurentius2   20:33:26 | Donnerstag, 16. März 2006
Danke,Jörg !
Jörg Birnbacher setzt sich als konservativer evangelischer Christ seit langem schon unermüdlich gegen den Liberal-Sozialismus ein, der seit 68 unser Land von innen her in einer Weise zerstört, wie sie noch nie dagewesen ist.
Doch der brave Spiesser und viele liberal-sozialistisch verbildete Katholiken haben sich durch die tröpfchenweise Dosis (2h Glotze pro Tag) längst dran gewöhnt …
Danke, Jörg, das ist die wahre Ökumene !
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#8   Gotthard   20:15:26 | Donnerstag, 16. März 2006
@richard
Könnten sie vielleicht einmal die Zeit aufbringen, selbst die Quellenbelege zu suchen.
Ich bezweifel zunächst mal jeden Artikel hier, der einfach nur Behauptungen aufstellt ohne Quellen beweis.
Behauptungen ohne Quelle sind völliog wertlos … lernt jeder in einem Studium. An der TH in Aachen habe ich sogar eine „Literatur-Arbeit“ anfertigen müssen, d.h. zu einem Thema die vorhandene Literatur zusammensuchen …
Recherche gehört zum Handwerkszeug guter Journalisten … alles andere ist Boulevard und Schmieren-Schreiberei.
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#7   Horst Eckner †   19:59:58 | Donnerstag, 16. März 2006
Sicher, als…
…Christ bin ich davon überzeugt, dass Prostitution etwas Schädliches ist, weil in ihr die menschliche Leiblichkeit zur Ware degradiert wird – viel besser als ich kann das Papst Benedikt in „Deus caritas est“ ausdrücken und theologisch-anthropologisch fundieren. Aber der deutsche Staat baut auf dem Gedanken der Freiheit des Menschen auf; und so kann und soll der Staat niemandem verbieten, Geschäfte abzuschließen, die von einer bestimmten Religion als unmoralisch angesehen werden. Sonst könnte demnächst auch die Religion des Großen Pusemuckel kommen und erzählen, Katholiken seien minderwertig und gehörten versklavt und der Staat müsse sich gefälligst den Vorstellungen der Pusemuckel-Religion unterordnen.
Also: Mag sein, dass das Urteil Prostitution=unmoralisch vor ein paar Jahrzehnten noch gesellschaftlich mehrheitsfähig und nicht auf den Raum bestimmter religiös untermauerter Ethik begrenzt war, aber das ist es jetzt nicht mehr; und deswegen gehörte das ProstG her. Dass die Linken damit den Frauen womöglich einen Bärendienst erwiesen haben, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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#6   Sirilo   18:52:56 | Donnerstag, 16. März 2006
@richard: Quellen
Quellen anführen muß der, der eine Behauptung aufstellt, nicht derjenige, der sie bezweifelt.
Im übrigen habe ich den zitierten Fall anders in Erinnerung: Die junge Frau sollte einen Job als Bedienung an der Bar eines Bordells annehmen, nicht als Prostituierte. (Allerdings halte ich einen solchen Job im Rotlichtmilieu ebenfalls für eine Zumutung und meine, keine Arbeitslose sollte gezwungen werden, in einem Bordell zu arbeiten, egal in welcher Funktion.)
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#5   Karl Murx   18:49:39 | Donnerstag, 16. März 2006
Nutte über das Arbeitsamt
Für diejenigen, die nach den Quellen schreien:
der Fall war vor einiger Zeit in der englischen Zeitung „The Guardian“ geschildert. In Deutschland wurde das überall kommentiert. Die Frau sollte zwar nicht direkt anschaffen, jedoch als Animierdame im Puff arbeiten, quasi der Einstieg ins Milieu.
Das Frauen noch nicht direkt zum Anschaffen gezwungen worden sind, liegt nicht an der Rechtslage, sondern daran, daß viele Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt sich nach wie vor weigern, so etwas zu vermitteln, erst recht mit Streichung der Bezüge zu drohen.
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#4   richard   18:36:22 | Donnerstag, 16. März 2006
Edines verstehe ich nicht ganz,
gotthard: Bei sehr vielen Artikeln und vor allem Leserbeiträgen rufen Sie als Erster immer nach „Quellen“.
Könnten sie vielleicht einmal die Zeit aufbringen, selbst die Quellenbelege zu suchen. Ich und viele andere hier machen das ja auch. Hinter Ihren „Quellen“-Rufen steckt doch der leicht durchschaubare Versuch, die Beiträge als völlig unglaubhaft abzuqualifizieren. Ob das nun in Geschitsfragen oder eben hier geschieht. Quellensuche ist mühsam, aber lohnend, auch für Sie, gotthard!
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#3   Sirilo   18:31:31 | Donnerstag, 16. März 2006
Steuer auf Prostitution
Der Staat hat schon immer von Prostiutierten Einkommenssteuer verlangt – und die Kirche Kirchensteuer. Ich erinnere mich an einen Prozeß der kirchlichen Steuerkammer gegen eine Prostituierte, die keine Kirchensteuer zahlen wollte und dann doch mußte, weil alles Einkommen (egal aus welcher Tätigkeit) auch kirchensteuerpflichtig ist.
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#2   Gotthard   18:30:15 | Donnerstag, 16. März 2006
Quelle?
Eine junge Berlinerin erhielt vom Arbeitsamt die Aufforderung, eine Arbeitsstelle als Prostituierte anzunehmen, sonst gehe die Arbeitslosenunterstützung verloren.
dafür gibt es doch bestimmt eine Quelle, oder? Ich glaube diese Meldung NICHT!
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#1   Midshipman Casey   18:07:31 | Donnerstag, 16. März 2006
Wenn Prostitution …
… legalisiert ist und mit Gewerbeberechtigung ausgeführt wird, dann kassiert der Staat Sozialversicherungsbeiträge, Gebühren (Gewerbeanmeldung, …) und Steuern (Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, …).
Deshalb die Offenheit. Der Staat will am Sexbusiness mitverdienen. Die betroffenen Frauen interessieren niemanden. Ein weiteres widerliches Stück Heuchelei.
Auch Geldwäsche (z.B. über legalisiertes Sexbusiness) ist für den Staat ein super Geschäft. Schließlich wird Geld gewaschen, indem es als Erlöse von Scheinbetrieben versteuert wird.
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