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Donnerstag, 16. März 2006 17:52
Der Staat als Zuhälter
Vor einigen Jahren kamen die deutschen Linken auf die Idee, die Hurerei ausgebeuteter Frauen als Beruf zu betrachten. Von Jörg Birnbacher.
(kreuz.net, Berlin) Die Prostitution gilt in Deutschland seit dem Jahr 2002 nicht mehr als sittenwidrig. Aufgrund des Prostitutionsgesetzes – abgekürzt „ProstG“ – vom 20. Dezember 2001 ist der Verkauf des eigenen Körpers sogar als Beruf anerkannt.

Diese gesetzliche Neuerung hat die verflossene rot-grüne Regierung am 1. Januar 2002 in Deutschland wirksam werden lassen.

Die Auswirkungen für arbeitslose oder arbeitsuchende junge Frauen sind verheerend. Eine junge Berlinerin erhielt vom Arbeitsamt die Aufforderung, eine Arbeitsstelle als Prostituierte anzunehmen, sonst gehe die Arbeitslosenunterstützung verloren.

Die Hamburger Rechtsanwältin Mechthild Garweg, eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, bestätigte, daß diese Vorgehensweise rechtmäßig ist:

„Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auf der eine vom Arbeitslosengeld II betroffene Frau eine Vermittlung im Bereich der sexuellen Dienstleistung ablehnen kann.“

Man darf gespannt sein, was geschieht, wenn die erste deutsche Muslimin mit der Aufforderung konfrontiert wird, eine Tätigkeit in einem Bordell aufzunehmen.

Das deutsche Prostitutionsgesetz ist eines der praktischen Beispiele, wie sich ein Bundeskanzler auswirkt, der seinen Amtseid ohne den Bezug auf Gott leistet: Menschenwürde und Menschenrechte werden der Lächerlichkeit preisgegeben.

Laut einer Durchführungsverordnung der ‘Bundesagentur für Arbeit’ zum Prostitutionsgesetz soll die Einstellung der Arbeitssuchenden gegen eine Beschäftigung als Hure noch berücksichtigt werden. Es heißt mit einer Kann-Formulierung:

„Ein wichtiger Grund kann die nicht vorhandene Bereitschaft sein, Prostitution auszuüben“. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis diese Verordnung als gesetzeswidrig kassiert wird.

Es ist an der Zeit, daß Frauen und Mädchen, die Verstand sowie Rechts- und Sittenempfinden noch beisammen haben, den Mut aufbringen und vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Hurerei-Gesetz klagen, weil es ihre Persönlichkeitsrechte und damit das Grundgesetz verletzt.

Es wird auch Zeit, daß der Gesetzgeber solchen Grundgesetzverletzungen endlich den notwendigen Riegel vorschiebt.

Jörg Birnbacher ist Sprecher des Forums Geistige Wende in Wendelstein unweit von Nürnberg
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 19 Lesermeinungen:
Samstag, 18. März 2006 20:39
Yersinia: „Es wird auch Zeit, daß der Gesetzgeber solchen
Grundgesetzverletzungen endlich den notwendigen Riegel vorschiebt.“ – und, hat er’s schon getan, der Gesetzgeber? wurden von politischen Parteien etc schon Gesetzesanträge eingebracht? genügend Zeit und ausreichend Macht hatten/haben die diversen in Frage kommenden Gruppierungen ja wohl – oder ist der ganze Artikel eh nur heiße Luft?
(in Österreich ist ein Verweis auf solche Tätigkeiten übrigens gesetzlich nicht möglich);
Samstag, 18. März 2006 13:57
28.IX-28.X: @Frl.
bin gespannt, ob eine osteuropäische Prostituierte von ihrem Kunden, einen gewissen Zentralratsvice ihr „Lohn“ hätte einklagen können???
Freitag, 17. März 2006 22:41
Gotthard: Gespenst
Das Forum für geistige Wende scheint von Alpträumen zu leben… kann aber keine Quellen nennen, aus denen die Nachrichten ersichtlich sind, die kommentiert werden.
Dieser Herr B. scheint ein Gespenst zu sein…
Freitag, 17. März 2006 17:29
Frl.Ilse: @gut gemeint reicht oft nicht
Das Gesetz hatte ursprünglich den Sinn, mit der Abschaffung der Sittenwidrigkeit den Prostituierten zumindest den Lohn zu sichern, d. h. vom Freier einklagbar zu machen. Es diente also dem Schutz der Frauen. Man muss dem Gesetzgeber allerdings den Vorwurf machen, nicht zuende gedacht zu haben und den Frauen, insbesondere den ausländischen meist Zwangsprostituierten nicht geholfen zu haben. Das hat sie Politik ja mitterweile erkannt und es gibt Überlegungen, nun die Freier strafbar zu machen. Ob das klappt, sei dahingestellt, aber immerhin packt es das Übel an der Wurzel, denn Prostitution gibt es nur solange, wie es Männer gibt, die in den Puff gehen – also eine Nachfrage besteht. Daher muss hier zwingend angesetzt werden. Die Feministinnen kämpfen da schon lange für.
Der Vorschlag des Arbeitsamtes Berlin, wenn er denn so gemacht wurde, ist eine grobe Dreistigkeit und so etwas gehört untersagt.
Freitag, 17. März 2006 15:57
richard: @ gotthard: Quellenangaben
sind im Prinzip immer gut und richtig. Ein Problem bei Leserbeiträgen stellt sich jedoch: Bei 1500 zugelassenen Zeichen kann sich im strittigen Notfall ergeben, daß man über die Hälfte nur für Quellenangaben aufbringen müßte.
Ein Leserbeitrag soll in keine Dissertation ausarten.
Freitag, 17. März 2006 15:19
MK28: Dichtung und Wahrheit
Eine junge Berlinerin erhielt vom Arbeitsamt die Aufforderung, eine Arbeitsstelle als Prostituierte anzunehmen, sonst gehe die Arbeitslosenunterstützung verloren.

genau das stimmt nicht. Genausowenig gibt es eine „Durchführungsverordnung der Bundesagentur“, weil eine Bundesanstalt überhaupt keine Rechtsverordnung erlassen darf.

Daß die Freigabe der Prostitution ethisch indiskutabel und auch praktisch bedenklich ist, das stimmt. Aber der eigentliche Popanz, den der Artikel aufbaut, nämlich die angebliche Verpflichtung zur Prostitution, die ist Dichtung.
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