09:47:55 | Montag, 13. Dezember 2004
Die Diözese des neugewählten Präsidenten der US-amerikanischen Bischofskonferenz hat am vergangenen Montag offiziell Insolvenz angemeldet.
(kreuz.net, Spokane) Die Diözese Spokane im Nordwesten der Vereinigten Staaten hat beim lokalen Insolvenzgericht
Bankrott angemeldet. Spokane ist die Diözese des
neuen Präsidenten der US-Bischofskonferenz, Bischof
William Skylstad (70). Das berichtet die Tageszeitung „Seattle Times“.
Grund für den ungewöhnlichen
Schritt der Diözese sind Schadenersatzforderungen in der Höhe von ungefähr 81 Millionen Dollar (61
Millionen Euro), denen sich die Diözese gegenübersieht. Diese Forderungen resultieren aus Schadenersatzprozessen
im Zusammenhang mit dem sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen durch Priester der Diözese Spokane.
In der Regel handelt es sich um homosexuelle Belästigungen halbwüchsiger Jugendlicher.
Spokane ist
die dritte US-amerikanische Diözese, die mit diesem Schritt einen Ausweg aus der moralischen und finanziellen
Krise sucht, der sich auch viele andere US-Diözesen gegenübersehen. Den Forderungen gegen die Diözese
stehen nur ungefähr elf Millionen Dollar (8 Millionen Euro) Aktiva gegenüber. Die Diözese hofft, daß
das Insolvenzgericht, die Haftpflicht der Diözese beschränken und die zögernden Versicherungen der
Diözese anspornen wird, einen Teil des Schadens zu übernehmen.
Die Diözese hat den Schritt auch gewählt,
um einerseits in der Lage zu sein, die Schadenersatzforderungen größtenteils zu begleichen und andererseits
die kirchliche Arbeit in den Pfarreien und in der Diözese aufrechterhalten zu können.
Der beschrittene
Weg der Bankrotterklärung ist nicht ohne Gefahren. Das zeigt der Stand der Dinge in den andern zwei US-Diözesen,
die ebenfalls Insolvenz angemeldet haben.
In diesen Diözesen haben die Bankrottrichter zum Beispiel
entschieden, daß Opfer mit „unterdrückten Mißbrauchserinnerungen“ sich auch noch nach Abschluß des
Konkursverfahrens vor Gericht melden können. Damit ist eines der Hauptziele der Bankrotterklärung nicht
erreicht worden, nämlich einen Schlußstrich unter die finanziellen Forderungen gegen die Diözesen im
Zusammenhang mit Mißbrauchsvorwürfen zu ziehen.
In beiden Diözesen ist die Frage außerdem immer noch
offen, ob Pfarreibesitz – Kirchen und Schulen eingeschlossen – verkauft werden kann, um die Schulden der
Diözese zu bezahlen.
Die Diözese Spokane hofft, mit dem Weg der Bankrotterklärung einem endlosen und
teuren Parteiengezänk vor Gericht zu entkommen. An den Kosten solcher Prozesse würden sich außerdem
die Rechtsversicherungen der Diözese nicht beteiligen.
Einige Versicherungen der Diözese Spokane haben
bisher Zahlungen mit dem Argument verweigert, daß die Bischöfe zwar schon lange über die Mißbräuche
im Bild gewesen seien, aber dagegen nichts unternommen hätten.
Der amerikanische Insolvenzprozeß1.
Die Diözese reicht vor Gericht eine Bankrotterklärung ein
2. Die Gläubiger treffen sich und wählen
Repräsentanten.
3. Es wird ein Termin festgelegt, bis wann Forderungen an die Diözese gestellt werden
können.
4. Die Aktivposten der Diözese werden ermittelt.
5. Die Diözese unterbreitet einen Finanzplan
und legt ihre Bilanzen offen.
6. Die Gläubiger stimmen über den Finanzplan ab. Dieser legt auch fest,
wie die Gläubiger ausbezahlt werden sollen. Wird der Finanzplan angenommen, kann mit der Neuordnung der
diözesanen Finanzen begonnen werden.
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Dolfus 10:04:11 | Montag, 13. Dezember 2004