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Sonntag, 19. März 2006 13:41
Die Eltern waren dagegen
Kürzlich bewahrte ein britisches Gericht einen todkranken eineinhalbjähriger Jungen davor, von seinen Ärzten aus Mitleid ermordet zu werden.
(kreuz.net) Der kleine Junge – dessen Name nicht veröffentlicht wurde – leidet seit seiner Geburt an einer fortschreitenden spinalen Muskelatrophie.

Es handelt sich dabei um eine unheilbare Nervenkrankheit im Bereich des Rückenmarks.

Der Bub kann nicht selbstständig atmen, kauen oder schlucken. Nach Einschätzung der Ärzte des Knaben wird sich sein Zustand ständig verschlechtern und schließlich zum Tod führen.

Deshalb forderten sie von einem britischen Gericht die Genehmigung, die Beatmungsmaschine des Kindes gegen den Willen seiner Eltern abzustellen, um den Kleinen auf diese Weise ersticken zu lassen.

Die Ärzte erklärten, daß die genetisch bedingte Erkrankung des Kindes zu einer fortschreitenden Lähmung führe und sowieso tödlich ende. Der Knabe werde bereits innerhalb der nächsten Monate seine Augenlieder nicht mehr heben können. Schon jetzt sei das Leiden des Jungen „unerträglich“.

Dagegen erklärte die Mutter des Knaben vor Gericht, daß das Leben ihres Kindes lebenswert sei.

Sie habe die Hoffnung, ihr Kind nach einem Luftröhrenschnitt zu Hause pflegen zu können: „Wenn er Schmerzen hat, zieht er die Augenbrauen zusammen.“

Doch ihr kleiner Junge könne auch Freude ausdrücken. Er würde dann die Augenbrauen hochziehen und versuchen, in den Mundwinkeln ein Lächeln auszudrücken.

Der Kleine liebe Kinderprogramme im Fernsehen und genieße es besonders, wenn man ihm Kinderlieder vorsinge.

Der muslimische Vater erklärte, daß nur Allah das Leben schenken und es darum wieder wegnehmen dürfe.

Am vergangenen Mittwoch entschied der Richter in einem 29seitigen subjektiv-emotionalen Urteil zugunsten des Jungen.

Auch wenn dem Knaben die Freuden des Spiels mit anderen Kindern entzogen seien, spüre und genieße er die fast ständige Anwesenheit seiner Mutter. Diese für ein Kind in diesem Alter wichtigste Freude erfülle sein Kinderherz.

Zudem könne der Junge derzeit noch sehen. Eine Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen sei darum nicht im Interesse des Kindes.

Lebensrechtler warnten im Vorfeld des Urteils vor einem Präzedenzfall.

Sie befürchteten, daß Ärzte ein richterliches Todesurteil zum Vorwand nehmen würden, um künftig weitere kranke Kinder umzubringen.

Quelle Bild: pixelquelle.de
1 Lesermeinung:
Sonntag, 19. März 2006 16:53
methusalix †: „Man muss dem Herrgott für jeden Herzinfarkt dankbar sein!“
pflegte meine Grosstante in den letzten ihrer dreiundneunzig Lebensjahre zu sagen. Angesichts dieses Artikles verstehe ich das jetzt.
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