Darin vertrete der Papst das Zweite
Vatikanische Konzil als Lösung der Probleme, die heute zwischen Kirche und Welt existieren.
Mons. Williamson:
„Deshalb glaube ich, daß Benedikt XVI. – trotz seines offensichtlich guten Willens – nicht in der Lage
sein wird, das Wohl der Kirche zu fördern, weil er es nicht erkennt.“
Auf die Frage, was sich Traditionalisten
vom gegenwärtigen Pontifikat erwarten können, erklärte der Bischof, daß es wenig zu hoffen gebe –
sofern Gott kein großartiges Wunder wirke.
Der Dialog zwischen „dem konziliaren Rom“ und der Piusbruderschaft
sei sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich: „Cum negante principia nequit disputari“ – mit dem, der
die Prinzipien leugnet, kann man nicht diskutieren – zitiert der Bischof ein scholastisches Axiom.
Mit
den Bischofsweihen im Juni 1988 habe der Gründer der Piusbruderschaft, Erzbischof Marcel Lefebvre, den
Dialog mit Rom abgebrochen. Dieses gleiche Rom habe in der Vergangenheit versucht, die Welt mit den Prinzipien
des Konzils zu entchristlichen: „Dagegen suchte die Bruderschaft, sie zu christianisieren.“
Bischof Richard
Williamson:
„Was nützte es einem Menschen, wenn er ganz Rom gewinnt, dabei aber seinen Glauben verliert?“
Die Positionen seien einander somit diametral entgegengesetzt: „Was gibt es da zu diskutieren?“
Der
Dialog beinhalte in sich Gefahren. Er wecke falsche Hoffnungen, nähre den Streit und fördere nach einem
Scheitern des Gesprächs Enttäuschungen. Falls es dennoch zu einer Debatte komme, müsse die Glaubenslehre
im Mittelpunkt stehen.
Bei den Spannungen zwischen „dem konziliaren Rom“ und der Piusbruderschaft gehe
es nicht um Kleinigkeiten, sondern um den katholischen Glauben, ohne den keiner seine Seele retten könne.
Die Anliegen des Glaubens seien viel wichtiger als jene des Vatikan oder der Piusbruderschaft.
Die Frage,
was er Gläubigen sagen würde, die im Kampf um die Tradition müde würden, beantwortete Mons. Williamson
nicht ohne Pathos:
„Habt Mut! Betrachtet, betrachtet, betrachtet die letzten Dinge. Was nützte es einem
Menschen, wenn er ganz Rom gewinnt, dabei aber seinen Glauben verliert? Was kümmert es einen Menschen,
seine Freunde, seine Ruhe, sein Ansehen, sein Heim und sogar seine Kirche zu verlieren, wenn er das Dogma
des Glaubens bewahrt und damit seine Seele retten kann? Alles wird schal. Alles vergeht, außer die Ewigkeit.“
Bischof Williamson warnte, daß sich sogar die Treuesten ihrer Anhänger von der Piusbruderschaft verabschieden
würden, wenn diese sich mit „diesen Römern, die den Glauben verloren haben“ auf einen Kompromiß einließe.
Zur Frage nach der Wahl des nächsten Generaloberen im kommenden Juli erklärte Mons. Williamson, daß
der neue Leiter der Bruderschaft den Schwerpunkt auf den Glauben setzen müsse.
„Der zukünftige Generalobere
wird das kleine Boot der Bruderschaft gegen zunehmend höhere Wellen steuern müssen.“
Der Bischof verweist
auf den Priestermangel, die vermehrten staatlichen Rechte anderer Religionen, die Verbreitung antichristlicher
Ideologien wie die Demokratie und auf die geschwächten Familienbande.
Die Frage, ob sich die Piusbruderschaft
an einem Scheideweg befinde, bejahte der Bischof.
Sie könne die heroische Straße – den Verzicht auf
Ansehen und Ehre – wählen. Dann werde sie von der Welt verfolgt und von der kleinen Herde Christi geliebt
werden.
Oder sie entscheide sich für die bequeme Straße und schließe mit der Welt und der Kirche dieser
Welt – das bedeute mit der „konziliaren Kirche“ – Kompromisse.
Dann werde die Bruderschaft nach und nach
von den Schafen – die in ihr die Stimme des göttlichen Meisters nicht mehr erkennen – verlassen werden.
Der Generalobere müsse stark im Glauben und im Umgang mit den Priestern menschlich sein, resümiert
Mons. Williamson. Er werde ein vernünftiges Urteil, Klugheit und die Fähigkeit zur Anpassung brauchen,
um das Wesentliche zu sehen und zu bewahren.
Dabei müsse er kein Heiliger sein. Man könne sogar sagen,
daß die Heiligkeit für ihn ein Luxus wäre:
„Der Heilige Thomas sagte ein für allemal: »Wenn er gelehrt
ist, soll er unterrichten; ist er heilig, soll er beten; ist er klug, dann soll er regieren.«“
Auf die
Frage einer abschließenden Mitteilung riet Bischof Williamsons: „Wachen und beten wir zu Unserer lieben
Frau.“
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110 Lesermeinungen
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#135 Dr. Otterbeck 07:24:43 | Donnerstag, 23. März 2006
Credidimus Caritati Wenige Tage vor dem Schisma vom 30. Juni 1988 (süffisant am 25. Jahrestag der Papstkrönung
Paul VI zelebriert, kam es zu einem denkwürdigen Gespräch zwischen dem frz. Philosophen Jean Guitton
und Msgr. Lefebvre. Guitton, der als Laie auf dem Konzil sprechen durfte (am 3. Dez. 1963), erläuterte
abermals den Sinn des Konzils. Da es nichts definierte und nichts verwarf, bestätigte es die Gesamheit
des katholischen Glaubens, um diesen der Welt von heute nahezubringen. M. L. aber zeigte sich entschlossen,
nicht für die Kirche zu sterben, sondern an der Kirche sterben zu wollen und derselbe empfahl Guitton,
als die Stunde des Abschieds gekommen war, er möge doch darauf verzichten, auf der Rückreise in den
Straßengraben zu fahren und dort zu verbluten, nur um ihm, dem Rebellen, ein „Zeichen des Himmels“ zu
senden. In diesem Ausmaß hatte der Zynismus bereits von dem greisen Mann eitel Besitz ergriffen, der
um jeden Preis der erste Schismatiker der Kirchengeschichte werden wollte, der zugleich den Tatbestand
leugnet und das Gegenteil behauptet;wer führte da Regie? cf. Jean Guitton, Un siècle – une vie, Paris
1988, S. 394 (401).
Päpste ließen Religionsfreiheit unbeanstandet Bayern ist einerseits dem Christentum verpflichtet, wie
aus folgendem Ausschnitt aus einem Urteil deutlich wird: „Schon in ihrer Präambel, der Bedeutung für
die Auslegung der Verfassung zukommt (VerfGH 41, 44/47), lehnt die Bayerische Verfassung eine Staats-
und Gesellschaftsordnung ohne Gott ab und verweist auf die mehr als tausendjährige Geschichte Bayerns,
die geprägt ist durch die Verwurzelung des Landes in der christlich-abendländischen Tradition.“ Andererseits
gibt es im katholischen Bayern seit dem Edikt über die Religionsfreiheit (1803) die Zulassung von Gemeindebildungen
der drei im Westfälischen Frieden (1648) anerkannten Konfessionen. Dieses Edikt wurde von keinem Papst
verworfen.
Tradiland: Bitte nicht übers Ziel hinausschießen! Nachdem wir Höck nachweisen konnten, daß die Religionsfreiheit
a la V2 nach den Maßstäben der Überlieferung falsch ist, sollten wir diesen erfolg jetzt nicht wieder
durch eine Übertreibung ins Gegenteil verkehren. Denn es ist ja eine wesentliche Kulturleistung der Katholischen
Kirche, zwischen Religion und Staat zu trennen. Der Staat ist zwar der Religion verpflichtet (s. Unam
Sanctam), aber eben von ihr getrennt. Deshalb besteht kein religiöser Anspruch auf die Staatsform. Das
deutsche Grundgesetz etwa ist eine Frucht des politischen (rheinischen) Katholizismus, ebenso die Römischen
Verträge, die den Grundstein der EU bilden. Das Problem des liberalen Staates ist, das er von Voraussetzungen
lebt, die er selbst nicht schaffen oder erhalten kann. Er ist also auf die Religion angewiesen. Geht nun,
wie infolge des V2, die Religion vor die Hunde, mutiert das Land eben von der Republik Adenauers in diejenige
Schröders. Das ist ein Makel, der nach einer – wie auch immer gearteten – religiösen Verwurzelung schreit.
Aber eben ohne gleich alles, was wir seit dem Ancien Regime gehabt haben, in Bausch und Bogen zu verdammen.
Tridentinus et al. @ Tridentinus: Es geht um die falsche V2-Lehre der Religionsfreiheit, die real – keineswegs
fiktiv – die katholische Staatsreligion in Südamerika und anderswo beseitigt hat – gefolgt von einem
massiven Einbruch der Sekten und einem Massenabfall vom Glauben. @ Höck: Die grundsätzliche Anerkennung
eines Rechtes kann nicht dadurch geschehen, dass es mißachtet und diese Mißachtung verbal verschleiert
wird. Daraus, dass die Aufklärer lügen, kann nicht geschlossen werden, dass sie das Recht auf Leben
anerkennen. Das ist auch logisch, weil sie Christus selbst nicht achten, der der Weg, die Wahrheit und
das Leben ist. Wahrheit und Leben gehören zusammen. Darum ist ja der Gegner von beidem der „Lügner und
Mörder von Anfang an“.
In einem katholischen Staat gab es, gibt es und gäbe es keine straflose Abtreibung Die Abtreibung hat
prinzipell mit der Aufklärung nichts zu tun! Sie verwechseln die lügnerische Selbstdarstellung mit den
vom ersten Augenblick erkennbaren Früchten: Den Justizmorden des Wohlfahrtsausschusses, dem Völkermord
in der Vendee – die gleichen Leute verkündeten die „Menschenrechte“. Die „Menschenrechte“ waren nichts
als eine Lüge von ihrem Beginn. indem sie (heuchlerisch oder irrtümlich) der Abtreibung den Charakter
einer vorsätzlichen Tötung absprechen! Wieder wird Propaganda mit Realität verwechselt. Weil die Aufklärer
ihre Verbrechen verschleiern wollen, benennen sie diese anders. Das haben sie auch mit den geistesverwandten
Kommunisten und Nazis gemeinsam. Genauso übrigens bei der Euthanasie (Leben nicht mehr lebenswert – die
Frage der Tötung wird ausgeklammert), bei der Organ“spende“ (es wird einfach die Todesdefinition verändert),
bei den Kriegsverbrechen der Aliierten (Luftbombardements = erste Stufe des Morgenthauplans; wird einfach
als notwendige und damit gerechtfertigte Kriegshandlung deklariert). D.h. die Aufklärer schrecken gerade
nicht vor Tötungen zurück, sie deklarieren sie nur um und verwenden damit das Stilmittel der Lüge.
Jeglichen Einfluß unterbindet sie nicht, sondern einen förmlichen i.S. einer gesetzgebenden Gewalt.
In einem katholischen Staat gäbe es keine Abtreibung. Einfach, weil Gesetze mit Hinblick auf die kath.
Lehre angefochten, aufgehoben, verhindert werden könnten.
#126 Tridentinus 15:54:27 | Mittwoch, 22. März 2006
Wir aber leben nunmal nicht in einem katholischen Staat. Ob wir das wünschen sollen, steht auf einem
anderen Blatt. Ist Tradiland eine kath. Erbmonarchie?
Wer Religionsfreiheit sagt, bekommt die Abtreibung egal ob er das will oder nicht. Wer A sagt, muß auch
B sagen. Im übrigen ging es um die genuinen Opfer von Kommunismus und Nationalsozialismus (in welchem
es übrigens auch Abtreibungen gab, sogar Zwangsabtreibungen an Ostarbeiterinnen und KZ-Insassinnen).
Andererseits war in Rumänien die Abtreibung sehr eingeschränkt. Die Abtreibung abzulehnen und die Religionsfreiheit
zu fordern, ist schizophren. Beide werden aus der gleichen Quelle gespeist, der Aufklärung, die die Trennung
von Staat und Kirche fordert. Der gleichen Quelle, die jeglichen Einfluß der Kirche auf die Gesetzgebung
unterbinden will. Schon während der französischen Revolution war die Abtreibung zeitweise straffrei
gestellt. Wenn Wahrheit und Irrtum die gleichen Rechte haben, siegt stets der Irrtum, da die Leute lieber
die Lügen hören, die den Ohren schmeicheln. So steht es schon in der Hl. Schrift.
#124 Brandenburgis 14:34:25 | Mittwoch, 22. März 2006
@Thomas A. Höck Gegen Wehrsport ist nichts einzuwenden, in der DDR, wo ich aufwuchs, war er für alle
obligatorisch und hat eigentlich Spaß gemacht. Für einen Militärputsch plädiere ich allerdings nicht,
nur für Aufklärung und rechtgläubigen Schulunterricht, das dürfte nachhaltigere Wirkung zeitigen.
Seien wir ehrlich – weder in Spanien noch in Chile gelang es den Militärhierarchen eine dauerhafte Ordnung
zu etablieren – die Kirche fiel ihnen in den Rücken.
@ Santa Rita Dann ist ja alles in bester Ordnung! Ist es natürlich nicht, denn durch die öffentliche
Propagierung von Irrlehren und Lügen (=Religionsfreiheit) wird die Kirche darin gehindert, ihre segensreiche
Wirksamkeit zugunsten der Menschen zu entfalten, gehen laufend Seelen verloren. Wie man in der Realität
sieht, sind die Früchte auch der Massenmord an Ungeborenen, Kranken und Schwachen (einschließlich Organ“spende“
und In-vitro-Fertilisation), gegen welche Höck zu sein vorgibt. Ohne die Propagierung antikatholischer
(z.B. protestantsicher Auffassungen zur Ehe, zur Verhütung) und antichristlicher (z.B. Abwägungen zwischen
nicht gleichwertigen Gütern wie Privatautonomie und Lebensrecht) Ideen wäre dieser Massenmord nicht
möglich (geworden). In einem Staat mit katholischer Staatsreligion also nicht. Die Diffamierung der katholischen
Staatsreligion als totalitär ist der Gipfel der Höck’schen Schwachsinns-„Argumentation“. Denn in Wahrheit
ist die Demokratur, die in Wahrheit eine atheistisch-agnostische Masonokratie ist, die blutigste aller
Staatsformen in der Geschichte, weit übertreffend so bekannte wie Kommunismus und Nationalsozialismus.
Jedes Jahr wird die Gesamtheit jeweils aller Opfer von Nationalsozialismus und Kommunismus durch die Abtreibung
übertroffen. Die Freiheit zu diesen Verbrechen sollen die überlebenden Menschen haben, befindet Höck.
Sein Programm lautet also: „Von der Religionsfreiheit zum Massenmord“!
#119 Tridentinus 12:28:25 | Mittwoch, 22. März 2006
Anspruch der Wahrheit Religionsfreiheit ist die Freiheit zur Ausübung der wahren Religion. Darüber,
was die Wahrheit ist, kann sich aber der Mensch irren. Er kann eine falsche Religion fälschlich für
die wahre halten. Wer sich „im Besitz“ der wahren Religion glaubt, wird nicht mehr weiter nach ihr suchen.
Niemals hat der Irrtum ein Recht, wer aber den Irrtum für die Wahrheit hält, muß ihm sogar folgen und
wird dann auch in die Heilsperspektive der objektiv wahren Religion einbezogen sein. Was Religionsfreiheit
niemals bedeuten kann sind Indifferenz und Relativismus. Sie ist begründet in ihrer zumindest abstrakten
Rückbindung an der Wahrheit, deren Inhalt falsch bestimmt sein kann, ohne diesen Anspruch aufzuheben.
#116 santa rita 11:59:19 | Mittwoch, 22. März 2006
@ Höck Fakt ist, dass der liberale Staat eine von Naturrecht und Sittengesetz völlig losgelöste autonome
„Moral“ exekutiert (Abtreibung, Homoehe, Euthanasie etc. etc.). Deshalb ist die liberale Staatskonzeption
vom höchsten Lehramt der Kirche bis zu V2 auch bereits endgültig verworfen worden.
#114 santa rita 11:23:29 | Mittwoch, 22. März 2006
@ Höck Hier geht es doch nicht um den Austauch von Meinungen, sondern um die Frage, ob der Staat das
Recht hat, alle Religionen auf ziviler Ebene auf die gleiche Stufe zu stellen und mit gleichen Rechten
zu versehen (Religionsfreiheit). Dieses Recht hat er aber nicht, weil ein solches Recht letztlich seine
Grundlage in Gott haben müsste, was aber dem Wesen Gottes als absoluter Wahrheit widersprechen würde,
weil wahr und falsch gleichbehandelt werden. Oder hat der Staat keine Verpflichtungen gegenüber Gott?
Santa Rita: Sehr gut! Sie haben recht! Es freut mich übrigens, an den Worten „Rechtswidrigkeits- und
Schuldebene“ den Juristen zu erkennen. Nachdem die Theologie, die ja über die ausbalancierteste Dogmatik
verfügt, sich dank des V2 als ernstznehmende Wissenschaft aus der akademischen Praxis verabschiedet hat,
helfen uns unsere Begriffe doch gut über den Mangel.
#109 santa rita 10:10:44 | Mittwoch, 22. März 2006
„Recht auf Irrtum“ @ Höck: Es gilt daher: Es gibt kein Recht des Irrtums (neben der Wahrheit), aber ein
Recht auf Irrtum! Der Schluss ist falsch. Es gibt kein Recht auf Irrtum. Der Irrtum hat keine Entsprechung
in der objektiven Wirklichkeit, hat keine Grundlage im Sein. Er existiert nur im Kopf des Irrenden, als
Wahnvorstellung. Der Irrtum ist daher ein Nichtseiendes. Das absolute Sein, also Gott kann dem Menschen
aber kein Recht auf das Nichtseiende einräumen. Andernfalls hätte der Mensch ein Recht auf die Häresie
und auf die ewige Verdammnis, also die ewige Gemeinschaft mit dem Teufel. Der Mensch hat vom absoluten
Sein, also von Gott her nur ein Recht und eine Verpflichtung zur Wahrheit. Wenn der Mensch aber zur Wahrheit
verpflichtet ist, kann er nicht gleichzeitig ein Recht auf Irrtum haben. Höck meint daher sicher folgendes:
Wer sich gutgläubig im Irrtum befindet, den trifft keine Schuld. Obwohl schuldlos, handelt er aber trotzdem
objektiv rechtswidrig. Höck verwechselt daher die Rechtswidrigkeits- und Schuldebene.
#106 Tridentinus 09:36:45 | Mittwoch, 22. März 2006
Dr. Otterbeck Credidimus Caritati war übrigens der bischöfliche Wahlspruch Erzbischof Lefèbvres. Die
fides caritate formata ist heilswirksam. Da weisen Sie auf Richtiges hin. Die Pauschalität, mit der sie
traditionstreuen Katholiken Barmherzigkeit und Liebe absprechen, beweist aber einen Mangel an Gerechtigkeit,
der wiederum nur in einem eigenen Mangel an Liebe wurzeln kann. Mit Lessings Ringparabellogik brauchen
Sie freilich niemanden mehr zu belästigen. Darauf zu verzichten, wäre auch ein Akt der Barmherzigkeit!
Die Barmherzigkeit des Tradis… …beruht darin, daß er wie zu allen Zeiten seinen Feinden die Wahrheit
schuldet. Auch Gott ist darin barmherzig, daß er uns genau geoffenbart, wie wir unsere Seele retten sollen
und daß er uns sagt, daß der Irrtum der falschen Religionen in Hölle führt.
#103 Dr. Otterbeck 06:38:52 | Mittwoch, 22. März 2006
Die wahre Religion bewährt sich in der Liebe. Oder mit den Worten des Papstes: „Wir haben der Liebe geglaubt.“
Reden wir also nicht von Ekklesiologie, sondern beten wir Christus an. Die „Nachfolge Christi“ ist nicht
das Schema –- welcher Arbeiter in Korea weiß, was ein Konzilsschema war?? –- eines Kardinals, auch nicht
das eines Alfred O., sondern ein Lebensweg. Wer mir auch nur einen barmherzigen Tradi denunziert, bekommt
als Preis ein Buch über St. Pius X. (Hünermann, Brennendes Feuer); die Wette gilt! (Der Rechtsweg ist
also ausgeschlossen.)
@MK28 Sie haben offenbar die ganze Diskussion verpennt oder Sie ignorieren sie mutwillig! Ich fange jetzt
Ihretwegen nicht von vorne an! DH lehre „freie Bahn für den Unglauben“, behaupten Sie. Sie müssen diese
Lüge (oder Fahrlässigkeit) vor Gott und Ihrem Gewissen selbst verantworten Sehen Sie selber, auf welchen
schlichten Niveau sich Höck befindet. Kein einziger der konziliaren Mitdiskutanten scheint sich herabzulassen,
auf meinen Einwand, wie die von V2 propagierte Religionsfreiheit mit der Heiligkeit der Kirche vereinbar
ist, einzugehen (die einzige Ausnahme, „Pelagius“, scheint einen Standpunkt einzunehmen, der dem meinen
recht ähnlich ist). Dabei trage ich diesen Eiwand hier seit MONATEN vor. Ach es fällt schwer, keine
Satire zu schreiben.
Armer Paul IV., hatte er ganz vergessen, schapüüühh… Und er hatte sogar gesagt, diese Bulle sei auf
ewige Zeiten gültig. Ja, wir Armen, wir können doch gar nicht wissen, wann sich jemand in Häresie befinden
sollte. Das Kirchenrecht gibt zwar Auskunft darüber, wer der Häresie verdächtig ist, aber Tridentinus
ficht das nicht an. Erst das neuen Kirchenrecht tilgte alle solchen Definitionen. Glücklicherweise regelt
das neue Kirchenrecht, daß nur jemand Häretiker sei, wer explizit verurteilt ist. So kann der Fall freilich
nie eintreten, daß JPII. ein Irrlehrer werde. So ein blöder Can.188 im CIC1917 mit seiner stillschweigenden
Amtsniederlegung, und dann noch dieser Can.145 mit seiner Definition des kirchlichen Amtes. Da hätte
man doch das Papsttum explizit ausschließen können, oder? Dr.Regazzoni hat Recht: Reden wir über Ekklesiologie!
#100 Tridentinus 18:37:28 | Dienstag, 21. März 2006
Den Vergleich mit dieser Person verbitte ich mir energisch. Aber wenigstens habe ich erreicht, dass interessierte
Leser Ihre Argumentations- u. Diskussionsgrundlage kennen! Ich bin alles andere als Autoritätspositivist
und Papalist. Sojemand soll also nicht Papst sein. Gut. Aber wie findet sich einer, wenn diese Situation
eintritt??? Das gibt Paul IV. offenbar nicht an. Enden wir da bei einer rein geistigen Kirche protestantischer
Färbung. Die Rechtskraft dieser Bestimmung würde davon abhängen, dass auch ein Ausweg angegeben wäre,
wenn wirklich das höchste Hirtenamt in der Kirche davon betroffen werden sollte. War Paul IV. hier am
Ende inkonsequent?
Paul IV. muß völlig daneben gewesen sein Tridentinus kann einen sehr an Herr Martin Luegmayr erinnern.
Das Wort an die anderen Leser hier, denn es kann ja jeder Lesen: Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt an den
Tag kommen, daß ein Bischof, … oder gar der Römische Pontifex vor seiner Beförderung (zum Bischof
usw.) … vom katholischen Glauben abgewichen sei oder irgendeine Irrlehre übernommen habe („übernommen“
steht da, nicht „darin geboren“), so ist die Beförderung bzw. die Amtsübernahme, auch wenn alle Kardinäle
ihr einmütig zugestimmt haben, null und nichtig. Sie kann weder durch die Amtsübernahme, die Weihe …
noch durch die Inthronisation … Gültigkeit erlangen. Sie darf auch nicht für teilweise legitim gehalten
werden. Sie überträgt solchen Personen, die zu Bischöfen … befördert … oder auf den Stuhl Petri
berufen wurden, keine Befehlsgewalt in geistlichen oder weltlichen Dingen. Vielmehr haben alle ihre Worte,
Taten, Handlungen und Verfügungen mitsamt ihren Folgen nicht die geringste rechtliche Wirksamkeit noch
verleihen sie irgendjemand ein Recht. “
#98 Tridentinus 17:47:37 | Dienstag, 21. März 2006
Alles, was sich Ihrer, Murx’, werten Argumentation entzieht, stufen Sie als „blöd“ ein. Das machen auch
pseudogebildete Modernisten gerne mit Traditionalisten jeder Schattierung. Wollen Sie sich wirklich mit
diesen auf eine Stufe begeben? Darauf lohnt in der Tat keine Antwort. Zumal sich schon nach kurzer Diskussion
beweist, welche Probleme durch Ex apostolatus officio hervorgerufen würden! Wenn solche Bestimmungen
Rechtskraft hätten erlangen und bewahren sollen, wäre Paul IV. verpflichtet gewesen, in seiner Bulle
einen kanonischen Weg aus der Sackgasse zu weisen, welche der Sedisvakantismus darstellt!
Abtrünnige und Bekehrte sind nicht auf derselben Stufe Die Bulle mein Abtrünnige und Apostaten, keine
im Irrtum geborenen. Was ist daran schwierig? Blöde Rabulistik! Lohnt keine Antwort.
#96 Tridentinus 17:34:51 | Dienstag, 21. März 2006
Wenn… Ex apostolatus officio im CIC/1917 als geltende Rechtsquelle betrachtet wird, muss die Bulle auch
zuvor Rechtskraft besessen haben. Andernfalls müsste diese Rechtskraft zwischenzeitlich erloschen und
mit dem Codex/1917 wiederaufgelebt sein. Es geht in der Bulle ja gar nicht bloss um das Papstamt, sondern
um jedes kirchliche Amt. Auch wer einmal Häretiker war, soll davon ausgeschlossen sein! Wie kann man
dann ehemalige protestantische oder anglikanische Geistliche ggf. zu katholischen Geistlichen weihen und
ihnen Ämter in der Kirche übertragen? Endlich ergibt sich auch wieder ein Bezug zu Bischof Williamson!!!
Hallo Tridentinus Die Bulle Pauls IV. ist selbstredend nach Maßgabe des CIC von 1917 zu interpretieren
und anzuwenden und nicht allein für sich. Daß Kardinal Newman zur Zeit Leos XIII., als den CIC noch
nicht gab, wirklich hätte gewählt werden können, sollte man anhand des Kirchenrechtes vor 1917 erörtern.
Kardinal Bessarion war aus ähnlichen Gründen als Kandidat ausgeschieden, auch wenn er am Konklave teilgenommen
hatte.
#94 Tridentinus 17:19:28 | Dienstag, 21. März 2006
Sehr geehrer Herr Murx! Von H. H. Pfr. Schoonbroodt, der mir persönlich als sehr gebildet und höflich
bekannt ist, sollten Sie zunächst die elementaren Grundlagen der Höflichkeit erwerben. Es nicht mein
(!) primäres Anliegen, Ex apostolatus officio hier berücksichtigt zu finden! Wie konnte Papst Leo XIII.
den anglikanischen Konvertiten – ergo ehemaligen Schismatiker und Häretiker John Henry Newman – zum Kardinal
erheben und ihm damit prinzipiell den Weg zum Papsttum unmittelbar ebnen? Können Sie Englisch und Latein?
Ich weiss zumindest, dass Codex maskulin ist, indeed.
Ottaviani würde das auch so sehen Deswegen darf der Irrende daheim beten, aber er darf in einem katholischen
Gemeinwesen seinen Irrtum normalerweise nicht öffentlich praktizieren, erst recht nicht in Gemeinschaft
mit anderen. Aus Gründen der Klugheit kann die katholische Regierung Ausnahmen und Toleranzrechte gewähren.
Lesen Sie doch einmal das Schema von Ottaviani.
Trident.: Können Sie kein Englisch und kein Latein? Lesen Sie gefälligst selbst. Rothkrantz ist das
inzwischen auch bekannt. Von Pfarrer Schoonbroodt mailto:contact@rore-sanctifica.org können Sie eine
Ausarbeitung von Bischof Dolan auf französisch haben. Die Bruderschaft war bis jetzt einfach zu blöd.
Wenn man nur Ausgaben des CIC ohne Fußnoten benutzt, ist einem nicht zu helfen. Außerdem habe ich ihnen
schon gesagt, daß die behaupten, Pius X. hätte die Bulle abgeschafft. Blödsinn! Bendikt XV. hat also
etwas eingeführt, was der hl. PiusX. abgeschafft hatte? Die FSSPX bekommt ja auch nicht den Can. 1258
mit dem Can. 2261 auf die Reihe.
#90 Tridentinus 17:00:54 | Dienstag, 21. März 2006
Sehr geehrter Herr Murx! Nicht mir zuliebe sollten Sie die Bestimmungen wenigstens inhaltlich kurz skizzieren,
sondern um des Diskussionsflusses willen! Zumal, wenn Sie diesem Dokument eine derartig konsequenzträchtige
Schlüsselstellung zubilligen und wiederholt auf seine Beachtung drängen! Wieso beziehen sich eigentlich
nur Sedisvakantisten darauf? Und weshalb argumentieren andererseits nicht alle Sedisvakantisten, J. Rothkranz
etwa nicht, damit?
#88 Tridentinus 16:43:18 | Dienstag, 21. März 2006
Ironie Schlimmer ist, dass Sie meine Frage nicht verstehen: Ich wollte nicht wissen, welche Canones des
CIC/1917 (übrigens heisst es der Codex) auf die Bulle Ex apostolatus officio verweisen (das hatten Sie
ja längst angegeben), sondern, auf welche Bestimmungen dieser Bulle die fraglichen Canones sich beziehen!
Ich hoffe, sie verwenden „pudern“ nicht als Austriazismus! Sonst ist das ein jugendgefährdender Inhalt!
DH lehrt das zivile Recht auf die öffentliche Bekundung des Unglaubens DH will kein subjektives moralisches
Recht auf den Unglauben vor Gott lehren, wohl aber auf der zivilen Ebene. Das ist schon schlimm genug.
@Tridentinus: Modus bibendi Man muß schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn man die Ironie hinter
„Modus bibendi“ nicht versteht. Ist kein Druckfehler, ich wollte eben nicht „Modus vivendi“ schreiben!
Da beklagt man sich sonst noch, daß man nicht wisse, auf welche Paragraphen der Bulle Pauls IV. sich
das CIC bezieht. Nun ja, hier dann noch einmal. Die Paragraphen der Bulle in (…) hinter den Canones
des CIC. 167(§5)-188(§§3 und 6)-218,§1(§1)-373,§4(§5)-1435(§§4 und 6)-1556(§1)-1657,§1(§5)-1757,§2(§5)-2198(§7)-2209,§7(§5)-2264(§5)-2314,§1(§§2,3
und 6)-2316(§5).
#83 Tridentinus 15:31:40 | Dienstag, 21. März 2006
@Mk28 Sie provozieren zur Pilatusfrage! Übrigens: Was wäre, wenn das sogenannte „konziliare Rom“ Ihre
Argumentation auf sich anwendete? Wie könnte sich dann die FSSPX frei bewegen und entfalten? Wo sie nunmal
formal als exkommuniziert betrachtet werden kann und von maßgeblichen Interpreten der kirchlichen Situation
dieser Bruderschaft unverändert sogar als schismatisch eingestuft wird?
Höck, Karim: Unsinn @ Karim: Ein „Recht auf Toleranz“ gibt es nicht. Toleranz ist eine Frage der Klugheit
auf der objektiven Ebene, Recht vermittelt immer einen subjektiven Anspruch. Und daß der Kath. Glaube
mehr darf als andere, folgt daraus, da er die wahre Religion ist. @Höck: Lesen Sie Leo richtig: er spricht
von der Freiheit, Gott zu dienen, nicht von der Freiheit zum Gegenteil. Leo geht es also um Freiheit für
die Katholiken – eine Selbstverständlichkeit – DH um freie Bahn für den Unglauben – was unkatholisch
ist.
Es gibt ein Recht auf Toleranz Selbst Pius XII. hatte einmal geschrieben, daß es Situationen gäbe, in
denen, obwohl es sich um objektive Übel handle, dem Staat nicht einmal das Recht zustehe einzugreifen.
Mit anderen Worten: die beteiligten Personen haben ein Recht auf Toleranz. Abstrus ist die Auffassung,
allein die Katholiken dürften in einem Staat Toleranz einfordern, wären diese einmal an der Macht, könnten
sie ihrerseits allen andern Nichtkatholiken das Leben schwer machen. Wenn ich recht sehe, vertreten auch
manche Islamisten diese These…mutatis mutandis, d.h. in Hinblick auf den Islam natürlich. Aber: wird
so je ein friedliches Leben in einem Staate möglich sein? Jedenfalls hat der hl.Paulus die Christen aufgefordert,
für die heidnischen Herrscher zu beten, damit die Christen ein friedliches Leben führen können. Hätte
wohl Paulus, wäre er ein Herrscher gewesen, den Untertanen diesen Frieden verweigert? Nie und nimmer!
Und zum friedlichen Miteinander gehört eben auch die Relgionsausübung!
Praktische und theoretische Frage Eine Art von Religionsfreiheit(religiöse Toleranz, laut Ottavani) aus
pragmatischen Gründen wurde ja auch von der FSSPX nie abgelehnt, wohl aber von Kardinal Bea, ging nicht
weit genug. Beim Problem der Religionsfreiheit geht es aber um etwas anderes. Es geht darum, daß laut
V2 die Würde des Menschen grundsätzlich in seiner Willensfreiheit bestehe. Nach der überlieferten Lehre
besteht aber nur die wurzelhafte, potentielle Würde des Menschen darin, ansonsten besteht die Würde
des Menschen darin, daß er actu der Wahrheit anhängt. Daß man aus Gründen der Klugheit in der Praxis
Abstriche machen kann, darum geht es gerade nicht. V2 will also die Religionsfreiheit de iure, grundsätzlich,
vollkommen unabhängig von den Zeitumständen. Daß man diese Binsenweisheit hier wiederholen muß? In
dem Buch von Mgr Lefèbvre „Sie haben Ihn enttrohnt“, wird ja nicht ohne Grund auf das Schema Ottavianis
zitiert, mit dem Kapitel zur religiösen Toleranz.
Zitieren ist schwer… vor allem wenn man sich der liberalen Ideologie verpflichtet weiß. Ich bezog mich
ausdrücklich auf Pelagius’Bemerkung vom 5. Januar 18:19 Uhr: im modernen, laizistischen, religionsindifferenten
bis -feindl. Staat wird die Kirche nicht mehr fordern können als das Recht auf Religionsfreiheit. Interessant:
Auf dem Konzil waren Stimmen aus der Sowjetzone für eine solche Erklärung. Es gilt eben den zeitgeschichtl.
Hintergrund zu berücksichtigen Gewiß ist die Verbreitung rel. Irrtums in sich eine Gefährdung der öffentl.
Ordnung, wo diese noch besteht oder staatlich angestrebt wird Letzten Endes mußte er eingestehen, daß
aus dem Naturrecht das Prinzip der Religionsfreiheit nicht ableitbar ist. Davon zu unterscheiden ist natürlich
die Frage, ob in der heutigen Zeit die Forderung nach Religionsfreiheit der Kirche mehr Nutzen als Schaden
bringt.
Ich falle vom Stuhl Das Gewissen hat immer die Freiheit sich an einer objektiven Norm zu bilden. Wo ist
das Problem? Gewissensfreiheit im objektiven Sinne macht das Gewissen eben nicht zur letzten Norm.
Herr Höck… … Sie haben Recht. Es hört Ihnen nur keiner der Traditionalisten zu. Mittlerweile bezweifle
ich, daß kreuz.net der Pius-Bruderschaft nahe steht. Zu derbe sind die Demaskierungen hier, zu entlarvend
die unhaltbaren Positionen der Pius-Apologeten.
Höck und die Logik Höck erkennt richtig: Also: wer recht hat, müsse auch alle Rechte haben. Diese Auffassung
hätte die Konsequenz, daß eine Meinungsfreiheit nicht besteht, die jedem eine Meinung zugesteht unabhängig
von ihrem Wahrheitsgehalt. Das ist idT die Lehre der Kirche. Ihre weitergehenden Folgerungen sind aber
falsch, da die Kirche nur auf einen sehr geringen Teil der Tatsachen ein Deutungsmonopol erhebt. Das Recht
besteht also nur im Hinblick auf die festgestellten Wahrheiten, nicht etwa darauf, ob die CDU gut oder
böse ist etc. Hier herrscht – da in dubia- libertas. Die Ausdehnung der libertas aber auch auf den BEreich
extra dubiaist hingegen nach der Lehre der Kirche falsch, weshalb die Meinungsfreiheit, wie Sie sie verstehen,
ja auch konsequenterweise veruteilt wurde, etwa in Quanta Cura. Insofern haben Sie durch Logik die kirchliche
Lehre erkannt; Bravo! Und folglich werden Sie erkennen, daß DH dazu im Widerspruch steht. Woraus wieder
folgt, daß Lefebvre nicht so dämlich war, wie ihn die Vulgärtheologen, die von der Kontinuität von
DH mit der Überlieferung reden, gern darstellen. Ob Sie das gut oder böse finden, ist sekundär. Was
bleibt ist der von Ihnen herausgearbeitete Widerspruch zwischen DH und QC.
#72 Agiafortuni 11:19:25 | Dienstag, 21. März 2006
Dr. Otterbeck:action française Pius XI hatte in Sachen „action française“ zwar grundsätzlich recht,
aber in seinem Vorgehen keine besonders glückliche Hand. Bischof Lefebvre der damals als Seminarist in
Rom weilte hat das unglückliche Vorgehen dieses ohne Zweifel grossen Papstes miterlebt. Diesem Vorgehen
fielen unbescholtene Prälaten wie Kardinal Billot sowie der Rektor des französischen Seminars zum Opfer.
Gleichzeitig wurden Prälaten in die höchsten Aemter gehoben, die am Konzil die Revolution auslösten,
unter anderem Kardinal Liénart und Kardinal Tissérant. Aehnlich verhielt sich Pius XI gegenüber den
Campesinos in Mexico.
#70 Dr. Otterbeck 10:39:30 | Dienstag, 21. März 2006
Karl Murx meint: Paul VI. war niemals Papst. Paul IV. denn? Entscheidet das Karl Murx? Richtig dürfte
sein: Karl Marx war niemals Papst, Merry del Val nicht, Pietro Gasparri nicht, Giuseppe Siri nicht. Aber
schon die action francaise war so dreist, das „Papsttum“ (in ihren Begriffen) als notwendigen Schluss-Stein
der Weltarchitektur zu integrieren (in ihren polit. Integralismus), gegen den konkreten Papst aber zu
revoltieren. Pius XII. als „Politiker“ war insgesamt vorsichtiger im Umgang mit den heidnischen Autoritäten
als sein Vorgänger; aber selbst innerkirchlich hat er von Verurteilungen im Stile der Verwerfung einzelner
Sätze abgesehen (etwa in „humani generis“ stattdessen vor einer Tendenz gewarnt; Kardinal de Lubac erkannte
sich von Pius XII. als nicht verurteilt). Paul VI. aber war im Fall Lefebvre ebenso gut informiert wie
Pius XI. im Fall Maurras. Man kann „la papauté“ nicht gegen die Amtsinhaber „verteidigen“: Das funktioniert
nur, wenn der Kritiker das Prinzip zuvor von der Geschichte losgelöst hat und daraus ein weltanschauliches
Abstraktum gemacht hat, das zwar noch wie „Katholizismus“ aussieht, diesen aber nicht mehr praktiziert.
Anders gefragt: Wer ist Beichtvater von M. Fellay? Und wer von Karl Murx?
Romam Gerade Bischof Wiliamson sollte in Rom residieren, dort ein Priesterseminar leiten, und gemäß
dem Propheten Elia, als Dialog, ausschliesslich die heilige Messe zelebrieren. Die Wahrheit wird siegen.
#68 Tridentinus 10:19:49 | Dienstag, 21. März 2006
Modus Bibendi Sehr amüsant. Druckfehler sind natürlich möglich: ich hatte auch „apostulatus“ statt
apostolatus getippt. Man müßte genau klären, auf welche Bestimmungen der Bulle Pauls IV. der CIC 1917
sich bezog. Dann findet sich vielleicht auch ein modus vivendi! Nach den Bestimmungen dieser Bulle soll
auch niemand Papst werden können, der bloß einmal Irrlehrer war! Das Dokument bestreitet also die Möglichkeit
der Bekehrung! Ist das nicht häresieverdächtig?
Wieder sonne olle Kamelle Das Thema „Action française“ ist ein bißchen komplexer, als sich ein Italiener
das vorstellen mag. Ich behaupte, da standen politische Erfordernisse im Vordergrund, wie dann auch anläßlich
der Aufhebung der Verurteilung. II.Weltkrieg nahte, da konnte der Hl.Stuhl wegen Hitler jeden Verbündeten
gebrauchen. Übrigens hatte Pius XI. erst, als sich Francos Sieg abzeichnete, den Mut gefunden, den Bolschewismus
zu verurteilen. Vorher hatte man an einem Modus Bibendi gebastelt, einschließlich Treueversprechen der
Katholiken. Einzige Gegenleistung: Freie Besetzung der Bistümer! Aber zurück zur Bulle Pauls IV.! Hier
die Liste der Kanones, die auf die Bulle verweisen: 167-188-218,§1-373,§4-1435-1556-1657,§1-1757,§2-2209,§7-2264-2314,§1-2316.
Can.2207 weist zwar nicht auf die Bulle hin, entspricht jedoch sachlich §1 der Bulle Pauls IV. Wenn,
wie behauptet, die Bulle mehr Probleme schaffe, als sie löse, dann wohl auch der CIC von 1917.
#66 Dr. Otterbeck 08:00:15 | Dienstag, 21. März 2006
Un modernisme politique Inzwischen sind mir weítere Belege bekannt geworden, dass Papst Pius XI. die
action francaise bewusst als Ausprägung des „sozialen Modernismus“ erkannt, also ganz auf der Linie Pius
X. verurteilt hat. Es ist sicher, dass Pius X. die Revolte der Katholiken der action francaise niemals
geduldet hätte (J. Prevotat, in: Achille Ratti, Rom 1996, S. 359 (380)). Pius XI. musste sich schon damals
dagegen zur Wehr setzen, dass der Name und das Programm seines Vor-Vorgängers von der a.f. benutzt wurde.
Der „esprit sophistique“, die Arroganz, Frechheit und der revolutionäre Geist, obwohl gegen die Revolte
predigend, der Führer der a.f. sind bei Teilen der Lefebvre-Bewegung nahezu identisch! Wenn schon Lefebvre
zu wenig Abstand zu Maurras et al. gehalten hat, aber dem Papst nicht gehorchte, so werden seine Nachfolger
zu astrein politischen Sophisten im Gewande der Alten Liturgie werden, außer: man gehorcht Rom.
Wollen Sie eine „islamistische“ Ekklesiologie? Einer Identifizierung von Kirche mit dem Staat und Kirche
mit einem daraus folgernden „weltlichen“ Absolutheitsanspruch scheinen einige hier zu huldigen. Sie scheinen
vergessen zu haben, daß selbst Pius XI. in „Quas primas“ ausdrüclich betont, daß man in das Reich Christi
nur durch Bekehrung eintreten kann (und die läßt nun nicht weltlich/staatlich verordnen…) und bereits
Leo XIII. die „Freiheit der Gewissen“ verteidigt und damit einen Ansatzpunkt für ein Recht der Person
vor einer Nichteinmischung des Staates in religiösen Fragen (innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls) begründet.
Wer aus dem Reich Christi und der Welt ein Reich machen will, findet sich in der fundamentalistischen
islamischen Auffassung wieder, aber nicht in der Lehre der Kirche!
#64 Agiafortuni 00:02:24 | Dienstag, 21. März 2006
Weshalb bis zum Ueberdruss die Religionsfreiheit Schlimmer als die Religionsfreiheit ist die falsche Ekklesiologie
aus welcher V2 die Religionsfreiheit ableitet. Man täte gut daran, endlich einmal Lumen gentium in Agriff
zu nehmen und dieses Dokument an der klassischen Ekklesiologie zu messen. Ebenfalls daraus hervorgegangen
ist der Oekumenismus in dessen Namen eine Unzahl von Freveln begangen wurden.
Höck und die Quadratur des Kreises Wenn Höck einmal Quanta Cura und DH nebeneinander lesen würde, dann
müßte ihm auffallen, daß der Widerspruch bis in die Formulierung geht. DH dreht QC quasi direkt um.
Die ganzen Erklärungen, die nun gegen den eindeutigen Wortlaut behaupten, alles sei eine Einheit, kommen
daran nicht vorbei. Und das erkennen Nicht-Theologen oft genauer als V2-Apologeten; der entsprechende
Artikel von Böckenförde in der FAZ war ja schon erwähnt worden. Er folgt aus der Konstruktion von DH.
DH erwähnt eine Verpflichtung des Staates nur einmal, und zwar in dem Halbsatz in DH1, wo von der „moralischen
Pflicht“ (nicht der rechtlichen) des Staates gesprochen wird. Ansonsten geht DH immer von der Würde der
menschlichen Person aus. Nicht mehr die Kirche ist Träger von Rechten, sondern der Einzelne. Die Würde
äußert sich in der Religionsfreiheit, die vom Staat, weil sie zuvor metaphysisch begründet wurde, anzuerkennen
ist. Und das ist das Gegenteil der überlieferten Lehre. Und es ist etwas anderes, als was B16 am 24.12.
erklärte. Insofern ist er von DH abgerückt, das ist das Positive. Daß er dabei versuchte, am Konzil
als solchem, nur mit veränderter Deutung, festzuhalten, ist das Schlechte. Williamso sieht nun das Schlecht
und sagt, das Glas ist halbleer, Fellay das Gute und freut sich über das halbvolle Glas. Wer recht hat,
wird sich zeigen. Wobei ich zugebe, daß W. etwas übers Ziel hinausschießt.
Höck im V2-lirium Diese Argumentation ist ein Denkfehler, weil die Gründe gegen Religionsfreiheit erheblich
vielschichtiger sind. Im wesentlichen war die Sorge um das Seelenheil der Menschen für die Kirche ein
Grund, die Verbreitung von Sekten zu behindern.
Thomas Höck Ich habe vielleicht noch andere Dinge zu tun, als alle Ihre Beiträge im einzelnen zu studieren.
Meinen Einwand zu widerlegen, sind Sie allerdings selbstverständlich in der Lage.
das schlichte Niveau der Neokatholiken Ich kann Evelin nur beipflichten. Für mich war gerade das ausschlaggebende
Argument gegen die Religionsfreiheit die Heiligkeit der Kirche. Der einzige Nicht-FSSPX Anhänger, der
sachlich auf meinen Einwand geantwortet hat, war „Pelagius“, allerdings hat er nur mir nur bestätigt,
daß die Religionsfreiheit, wie Höck sie befürwortet, aus katholischer Sicht nicht zu halten ist.
Höck: Sie werden bald mit sich selbst diskutieren müssen Ihre fixen Ideen langweilen und Ihre Beschimpfungen
schrecken ab. Argumentativ sind Sie sowieso nur ein Wiederkäuer… Der Gatte der Evelin
Thomas Höck Sie haben meinen Einwand nicht verstanden; die Kirche hielt es 1600 Jahre für legitim, die
Freiheit anderer Religionen notfalls zu beschränken. Also hat die Kirche über mehrere Generationen hinweg
gegen das Naturrecht gehandelt.
@Höck Wenn sie doch so intelektuell sind, könnten Sie nicht vielleicht erklären, wie Religionsfreiheit
sich mit der Heiligkeit der Kirche vereinbaren läßt.
Flugkosten der FSSPX Vielleicht hat man ja die Antwort Roms, in denn Papierkorb fliegen lassen…sowie
deutsche Priester zur „Nachweihe“ in die USA geflogen werden… Es wird immer merkwürdiger…
@ Karim Dass es auf die Einreichung der „Dubia“ eine (so ausführliche) Antwort aus Rom gab, ist sehr
bemerkenswert (und mir neu). Diese zu veröffentlichen und in einen Diskurs darüber einzutreten, wäre
in der Tat ein Gebot der Redlichkeit – jedenfalls, wenn man ernsthaft daran interessiert ist, die volle
Gemeinschaft mit dem Stuhle Petri wiederherzustellen. Die Aussagen von Bischof Williamson zeigen indes,
dass es Teilen der Bruderschaft darum überhaupt nicht geht. Ein ehemaliger Protestant tut sich eben schwer,
in Fragen des Glaubens wie der kirchlichen Disziplin einem anderen Menschen gehorsam zu sein… Ist der
Text der Anworten überhaupt (etwa vom Vatikan) veröffentlicht worden?
Nicht Rom, die FSSPX verweigert den Diskurs Nachdem Erzbischof Lefebvre seine „Dubia“ (Zweifel“)bezüglich
der vom II. Vatikanum gelehrten Religionsfreiheit eingereicht hatte, gab es eine ungefähr 50 Seiten umfassende
Antwort Roms. Doch diese Antwort wurde von der FSSPX (Piusbruderschaft) nicht veröffentlicht! Die allermeisten
Mitglieder wissen gar nicht, daß es eine solche Antwort gibt! Nicht Rom, sondern die FSSPX verweigert
beharrlich den Diskurs!
@ stimme a.d.tr. in der wiener jugendkirche gibt es kein schisma – wir stehen (im gegensatz zu herrn williamson)
in voller einheit mit dem apostolischen stuhl und der römisch-katholischen kirche.
Unwürdige Feier oder ungewöhnliche Kleidung Eine Kleidung wie diejenige der Firmlinge Bischof Williamson
ist zwar ungewöhnlich, aber in keiner Weise unwürdig, denn die Hemden sind in Ordnung und haben nichts
Anstössiges. Viel anstössiger sind gewisse Messen Jopa II, wo er sich wie ein Animator aufführte. Glücklicherweise
hat Benedikt XVI diese anstössige Praxis bis jetzt nicht aufgegriffen
@Karl Murx Über die fehlende Veröffentlichung des Dekretes zur rituellen Neuordnung der Karwoche weiss
ich bescheid, aber ihr Hinweis ist wichtig. Trotzdem steht dieser Vorgang autoritätstheoretisch und geschichtlich
in einer Linie mit dem NOM. Nach DH 1613 muss man Paul VI nicht die päpstliche Kompetenz abssprechen:
solche rituellen Änderungen sind in ihr nicht eingeschlossen (vgl. DH 1613) Ex apostulatus officio wirft
grössere Probleme auf als es löst. Sätze wie: „Die Tradition bin ich.“ (Pius IX. gegenüber Kardinal
Guidi) und der Autoritätspositivismus Pius XII. wurden von Paul VI. nur konsequent zu Ende gedacht und
umgesetzt.
@Regazzoni Lieber Herr Dr. Regazzoni, der Canon 188 und die 13 anderen Canones des CIC von 1917, welche
auf die Bulle verweisen, sind doch genau die praktische Auslegung, die Sie suchen. Sonst hätte man sich
die Worte ipso facto et sine ulla declaratione wirklich sparen können. Es war doch gerade die Sorge von
Paul IV., daß mit einem falschen Papst gar keine kompetente Autorität mehr da sei. Womit sollen sich
Katholiken gegen diesen verschrobenen Rechtspositivismus eigentlich schützen? Dann ist man jeder zweifelhaften
Autorität hilflos ausgeliefert. Gerade die Aufstellungen von Melchior Cano bedürften einer praktischen
Auslegung, diejenige der Bulle finde ich in 14 Kanones des CIC von 1917.
Gossenblicke und Schismatiker…? @ wiener: wichtigere Themen: Z.B. die Schismatiker von der „Jugendkirche
Wien“? @ Ansgar: Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Gossenblick haben. Augenscheinlich handelt es sich um
ein kurzärmeliges Hemd. Man sieht nicht, ob der Kandidat Krawatte trägt und welche Hose. Sein Pate hat
Anzug. Möglicher Weise war es auch ziemlich heiß. Kennen Sie eine Vorschrift, die das Rockablegen in
der Kirche verbietet? Ausdrücke wie „Klugscheißer“ fallen auf Sie selbst zurück!
Anspruch und Wirklichkeit Wer mit einem so klugscheißernden Habitus auftritt wie die Pius-Brüder, muß
sich an seinen eigenen Ansprüchen messen lassen. Leider bin ich ein Computer-Versager, sonst würde ich
Sie zu FSSPX-Seiten verlinken, mit „Früher-Jetzt“-Bildern noch und nöcher, wobei die „Jetzt“- und „Konzilskirchen“-Darstellungen
ziemlich genau dem Foto mit Williamson entsprechen. Man darf auch in Details nicht von der Würde liturgischer
Feiern etwas abbrechen lassen! In der Messe gehört sich der Sonntagsstaat! Japan ist kein Negerkral,
da brauche ich kein Japanologe zu sein! Der Bischof hätte im Firmunterricht nur EINEN SATZ dazu sagen
brauchen. Und bleiben Sie mir weg mit: „Gott liebt den Menschen, wie er ist.“ Dann kann sich der Bischof
die Jeans gleich selber anziehen. Über die Praxis im Bistum Mainz weiß ich nichts; stimmen Ihre Aussagen,
bin ich ebenso schockiert wie Sie.
Würde @Ansgar Dann ist wohl jede Hl. Messe in der die Gläubigen Jeans anhaben unwürdig? Was soll ein
Bischof machen, wenn sich die Firmlinge nicht festlich kleiden. Deshalb die Firmung verwehren??? Was ist
festliche Kleidung! Sind sie Japanologe, daß sie die Kleidersitten in Japan so genau kennen! Regen Sie
sich auch über die Firmpraxis in der „Amts“kirche auch so auf. Dort firmt nämlich Bischof Lehmann noch
in Einzelfirmungen diejenigen, welche sich aufgeregt haben, weil sie durch ihr unwürdiges und desinterressiertes
Verhalten im Firmunterricht in den Pfarreien von der Firmung ausgeschlossen werden- dies müßte eigentlich
in über 80% der Firmlinge erfolgen- doch solche Leute werden von Lehmann belohnt und die noch mutigen
Priester, die sich so etwas noch erlauben werden Hohn und Spott von ihrem Bischof gestraft! Da lasse ich
doch lieber meine Kinder von Bischöfen der Piusbruderschaft firmen auch wenn dies in einem kahlen Raum
erfolgt und vielleicht sich ein Firmling anmaßt im T-Shirt zu erscheinen. So eine Firmung ist tausendmal
würdiger als eine Firmung von einem nicht ernst zu nehmenden Bischof Lehmann
@ Maledica Gibt es in Japan auch keine dunklen Anzüge oder anderweitig dem Anlaß angemessene Kleidung?
Ein Bischof, der mit vorlauter Stimme den Papst über Details der Meßfeier belehrt, gleichzeitig seine
Firmlinge im schlunzigen Gossen-Outfit akzeptiert, ist ein unglaubwürdiger Wichtigtuer. Ansonsten gebe
ich Ihnen Recht, Maledica – ein peinlicher Gottesdienst entweiht das erhabenste Bauwerk. Deswegen sind
ja Teile des ursprünglichen Anliegens der Pius-Bruderschaft berechtigt. Nur – wenn die das selbst nicht
mehr leben…
Würdig? @Ansgar Was ist denn ein würdiger Rahmen für eine Firmung!? Eine Kirche mit Schlagzeug, lila
Tüchern, mit Pastillen welche den Jugendlichen Brotbacken gelernt haben um das „Heilige“ Brot zu erkennen.
In der japanischen Mission gibt es nun mal keine gotischen und barocken Kirchen! Die Messe aller Zeiten
hätte auch auf einer Müllhalde gefeiert mehr Würde als jede Hampelmesse in einer noch so schönen Kathedrale!
@ Dr. Regazzoni Mit „unbeschreiblicher Vermessenheit“ geht die Bruderschaft gegenüber den Päpsten vor.
Und wer das Sakrament der Frimung – wie auf dem Foto zu sehen – in solch unwürdigem Rahmen spendet wie
(meinetwegen ohne Anführungen) Bischof Williamson, kann von „Verunstaltungen der Kirche bis zu Unkenntlichkeit“
ja wohl kaum schwadronieren.
Karl Murx Natürlich kenne ich die Erklärung Pauls IV. Die Frage ist bloss, lässt sich sich auf die
Untaten der Konzilspäpste anwenden. Gemäss der Lehre Melchior Canos haben diese Päpste keine Häresien
verkündet, sondern mit unbeschreiblicher Vermessenheit Glaubensregeln ausser Kraft gesetzt und auf diese
Weise die katholische Kirche bis zur Unkenntlichkeit verunstaltet. Ob die Erklärung Pauls IV nichtsdestoweniger
auch dafür gilt, wird nur ein Papst entscheiden können, der nicht vom Modernismus befallen ist.
Karwoche? Das Dekret zur Neuordnung der Karwoche ist niemals in die Acta Apostolicae Sedes eingerückt
worden, also wollte Pius XII. schlußendlich auch nicht , daß es gemäß Can.9 CIC rechtskräftig veröffentlicht
werde. Noch nicht einmal in die liturgischen Bücher war es eingerückt worden und eine andere Art der
Veröffentlichlichung gemäß Can.9 war auch nicht vorgesehen. Lediglich das Dekret zur zeitlichen Vorverlegung
ist in die AAS eingerückt worden. Dazu ist es grober Unsinn die Neuordnung der Karwoche mit dem NOM auf
eine Stufe zu stellen. Damit Paul VI. so etwas, gesetzt den Fall, es ist frei von Häresie, überhaupt
in die Welt setzten konnte, mußte er erst einmal Papst sein. Er war lange vor 1969 von Can. 188 betroffen.
Um es deutlich zu sagen, er war niemals Papst.
Gotthard/Wiener Aus der neuen „Art der Darstellung“ resultieren aber auch Probleme der klaren Klassifizierung
dogmatisch relevanter Aussagen. Der „heutige Mensch“, den es genausowenig gibt, wie den Menschen an sich,
interessiert sich nicht für das Konzil von 1962-65. Das sind Funktionärsgremiokatholiken, die sich ziemlich
mit den aussterbenden 1968igern decken, und das ist auch gut so! Williamson ist vielleicht der Anlaß,
nicht der Inhalt dieser Diskussion. wesentlicher sind aber irgendwelche krampfhaften Jugendspektakel auch
nicht!
Splittergruppe??? Etwa weiterhin der Splittergruppe von BDKJ und Consorten, welche seit über 40 Jahren
Ruinen schaffen ohne Waffen und diese Ruinen bis aufs Messer verteidigen, weil sie das eigene Versagen
nicht eingestehen wollen!? Die Meinung von Bischof Williamson ist mit Sicherheit nicht die offiziöse
Meinung der Piusbruderschaft, eine Zurechtweisung durch den Generaloberen sollte jedoch schon erfolgen,
falls dies nicht bereits schon geschehen ist!
williamson so spricht ein schismatiker in reinkultur. kein weiterer kommentar nötig – rom sollte sich
wesentlicheren themen widmen als dieser besserwisserischen splittergruppe.
Bischof Williamson Dieser Bischof ist nicht gerade ein Segen für die Piusbruderschaft. Ein bischen mehr
Demut würde ihm guttun! Zumal seine Äußerungen sämtliche Vorurteile bestätigen, daß sich die Piusbrüder
mit dem Status Quo abgefunden haben und gar nicht wirklich in den Schoß der Mutter Kirche zurückwollen!
Pius XII „Deswegen hat nur der der Papost das Recht, neue Riten einzuführen und zu approbieren“ (Mediator
Dei). Das Tridentinum hat definiert, daß keiner der Hirten der Kirche ohne Ausnahme, neue und andere
Riten einführen darf (DH 1613)! Der Papst ist wohl der oberste der Hirten der Kirche, aber dennoch und
gerade deswegen einer von ihnen! Was hat Pius XII mit der Karwoche gemacht??? Deswegen konnte Paul VI.
sich zum NOM ermächtigt glauben! Auch geht es nicht an, zu behaupten, eine Äußerung des Papstes innerhalb
einer Enzyklika zu einer Frage, in der er nicht etwa nur die konstanten Äußerungen des ordentlichen
Lehramtes wiederholt, beschränke die freie Diskussion der Theologen zu dieser Frage. Das könnte man
aber aus Humani Generis folgern. Hier ja auch schon geschehen.
Andere Form der Darstellung Diese „andere Form der Darstellung“ mag man vorziehen, wenn man selbst von
den Zensuren betroffen ist. Deswegen ja auch die Ignorierung einer Bulle, die auf ewige Zeiten Gültigkeit
hat und damit unfehlbar ist. Man liefere mir mal ein explizites Beispiel von Lehramtspositivismus bei
Pius XII.
Stimmt Wegen der thomistischen Grundlage kam es ja zur Nota explicativa. Andererseits hatte unter Pius
XII. der Lehramts- und Autoritätspositivismus eine Klimax erreicht, von der noch Pius IX. nur geträumt
hätte (Alpträume?!). Ohne Pius XII. kein Paul VI!
@tridentinus Es war gut, dass Vat II formal eine andere Art der Darstellung des Glaubens und von Glaubensinhalten
gewählt hat als in früheren Zeiten. „Wer das und das bestreitet, sei ausgeschlossen…“ „Wer dieses
und jenes behauptet, sei ausgeschlossen…“ Nicht die Keule des Ausschlusses sondern das Darlegen und
Werben für Inhalte ist den Menschen näher und angemessener. Und dafür bin ich dankbar.
Komisch, daß das keiner beachtet Noch nicht einmal Dr. Regazzoni: Wo findet sich dieser Text? „Sollte
zu irgendeinem Zeitpunkt an den Tag kommen, daß ein Bischof, … oder gar der Römische Pontifex vor
seiner Beförderung (zum Bischof usw.) … vom katholischen Glauben abgewichen sei oder irgendeine Irrlehre
übernommen habe, so ist die Beförderung bzw. die Amtsübernahme, auch wenn alle Kardinäle ihr einmütig
zugestimmt haben, null und nichtig. Sie kann weder durch die Amtsübernahme, die Weihe … noch durch
die Inthronisation … Gültigkeit erlangen. Sie darf auch nicht für teilweise legitim gehalten werden.
Sie überträgt solchen Personen, die zu Bischöfen … befördert … oder auf den Stuhl Petri berufen
wurden, keine Befehlsgewalt in geistlichen oder weltlichen Dingen. Vielmehr haben alle ihre Worte, Taten,
Handlungen und Verfügungen mitsamt ihren Folgen nicht die geringste rechtliche Wirksamkeit noch verleihen
sie irgendjemand ein Recht. “
Konzil und Konzil Was ich schon sagte, muß ich auf andere Weise wiederholen. Die neue Art der Lehräußerung
auf Vaticanum II unterscheidet es formal von allen 20 Konzilien zuvor. In welcher Weise ist das Vaticanum
II ein Konzil, Alumnus? Jedenfalls anders als alle anderen zuvor. Auch das konnte man gestern in der FAZ
lesen.
Hoffen auf weiteren Dialog Hoffentlich kommt es bald zu einer Einigung, die der Gesamtkirche viel Gnade
bringt. Junge Männer treten ja heut schon bald gar nicht mehr in Zaitzkofen ein(wenigsten Eintritte aller
bayrischen Seminare). Die Kapelle, wie hier in Hattersheim, sind überaltert und klamm. So könnte sich
alles gegenseitig befruchten…
Der Ton macht die Musik Es ist für mich unvorstellbar, mit welchen Ausreden und vor allem mit welchem
Ton die FSSPX dem Pontifex und der Kirche Jesu Christi entgegentritt. Als ob die katholische Kirche auf
eine schismatische Randgruppe wie die Piusbrüder angewiesen wäre, um ihren Kurs zu finden. Natürlich:
Das Anliegen der Bruderschaft ist ehrbar und durchaus nachvollziehbar, hat doch das Vat.II. und die Liturgiereform
einen neuen Weg mit sich gebracht, den nicht alle Gläubigen mitgehen können/wollen. Allerdings scheint
mir in letzter Zeit immer mehr klar zu werden, dass auch die FSSPX sich in einem dynamischen Sog befindet,
der sie von ihrem eigentlichen Ziel immer weiter abbringt. Statt die von Christus gewünschte Einheit
zu suchen, wird mit Kaltschnäuzigkeit und Ungehorsam argumentiert. Eine Minderheit versucht der über
tausend Jahre alten Dame in Rom vorzuschreiben wie die Kirche sein soll – das tun auch die Ultramodernisten
in unseren Breiten! Man kann das Vat. II. beurteilen wie man will: es ist und bleibt ein Konzil der Kirche
und wird sich, wie uns die Kirchengeschichte lehrt, gegebenenfalls auch wieder wandeln. Es wurde schon
viel beschlossen, was später wieder verworfen wurde. Aber: es muss eine gemeinsame Linie sein, von Rom
verkündet und nicht von vier unerlaubt geweihten Exzellenzen irgendwo auf dieser weiten, weiten Welt.
Ansgar „…“ sind theologisch falsch. Niemand in Rom bestreitet die Gültigkeit der von Erzbischof Lefèbvre
gespendeten Bischofsweihen! Die Bischöfe sind gültig geweiht und auch ihre bischöflichen Sakramentenspendungen
sind gültig. Maximal formal unerlaubt.
@ Dr. Regazzoni Sie schrieben: „Die Erklärung ?dignitatis humanae“ ist eine schlechte Seminararbeit.“
Immerhin von hunderten Bischöfen, Erzbischöfen und Kardinälen gelesen und für gut befunden. Überhaupt
scheint mir der elitäre Habitus der Pius-Bruderschaft aufgesetzt. Wie Teilnehmerin Catherina schon schrieb,
mangelt es der Bruderschaft an intellektueller Tiefe und wohl auch spiritueller Substanz. Selbst die Form
kriegen die so strengen, traditionalistischen Pius-Brüder nicht hin: Auf dem Bild im Beitrag „firmt“
„Bischof“ Williamson in einer Garage einen hemdsärmeligen Menschen… Aber über die „V2-Klampfengottesdienste“
echauffieren…
Wenn man die Augen verschließt … Wenn man die Augen verschließt, dann sieht man nichts – nicht einmal
das man die Augen verschlossen hat. Die Hinwendung zu den Traditionen ist aber zu wichtig, man darf sie
nicht leichtfertig aufgeben. Deshalb sollte man es sich genau überlegen was wirklich wichtig ist. Ist
es wichtig sich als Kirchenrebell zu fühlen um dann letztendlich aus biologischen Gründen in Vergessenheit
zu geraten? Oder ist es wichtiger das man Traditionen weiterpflegt und weiterlebt? Eben das man sie auch
künftigen Generationen weitergibt. So etwas wie den FSSPX hat es in den letzten 2000 Jahren unzählige
male gegeben. Nur wer erinnert sich noch wirklich an die einzelnen Bewegungen die versucht haben einen
Weg ohne die Kirche Jesus Christus zu gehen? Klar, es gibt die Evangelischen Kirchen als eine der wengien
Bewegungen die den Absprung geschaft haben, nur ob der FSSPX dazu groß genug ist bezweifle ich mal. Und
selbst wenn die Größe ausreicht, will man als FSSPX mal so enden? Als Bewegung die dann vor lauter Beliebigkeit
irgendwann in unzählige Einzelkirchen (ca. 20.000) zersplittert? Wirklich in Erinnerung geblieben sind
jedoch die Bewegungen die stets versucht haben in der Weltkirche zu wirken und die sich sicher waren das
richtige zu tun und gewillt waren dieses auch lautstark zu verkünden. Wenn Ihr auf den richtigen Weg
seit, dann werdet ihr als Bewegung in der Kirche Jesus Christus auch eine Zukunft haben. Also habt keine
Angst vor der katholischen Kirche und vertraut etwas mehr auf Gott.
Nota explicativa praevia Dies ist das wichtigste Dokument des ganzen Konzils. Darin steht, daß das Konzil
seine Aussagen dogmatisch eindeutig qualifizieren werde, indem es sich der bekannten Terminologie theologischer
Qualifikationen und Zensuren bedienen werde. Hat es dann aber eben nicht. Naheliegend ist das seine Aussagen
einer neuen Qualität lehramtlicher Äußerung angehören. Diese müßte definiert und in die Stufung
der bekannten Kategorien eingeordnet werden. Dann erst wüßte man, in welcher Weise die Dokumente des
Vaticanums II anzunehmen sind. Bevor diese Formalien unklar bis unbekannt sind, ist der Inhalt zweitrangig.
Es gibt auch mögliche lehrmäßige Fortschritte im Vaticanum II – etwa die Fülle des Ordo im Episkopat –
ohne dogmatischen Canon nützen sie dem Dogma der Kirche allerdings wenig bis nichts. Das ist das Problem.
@ Dr. Regazzoni Weitaus schlimmer ist die von V2 ausgearbeitete Ekklesiologie. Zwar enthält sie keine
Häresien, doch hat man durch Verlagerung der Schwerpunkte eine völlig entstelltes Bild der Kirche geschaffen.
Kritik an einer Erklärung ist natürlich völlig legitim. Nur: Wenn – wie Sie selbst sagen – keine Häresien
enthalten sind, war es dann nicht der Kirche erlaubt, so zu lehren und muss dies nicht angenommen werden?
Welche Handhabe hat man bei der Ablehung einer Konzilserklärung, wenn diese nicht offensichtlich häretisch
ist? Oder um es auf die Masterfrage des sog Traditionalismus zu bringen: Wer kann das entscheiden und
mit welchem Recht, dass dieser oder jener Erklärung (obwohl sie frei von Häresien ist) nicht zu folgen
sei? Auf diese Frage habe ich von der Seite der sog. Traditionalisten noch nie eine zufriedenstellende
Antowrt erhalten, abgestellt wurde immer auf die „Tradition“ die aber in den meisten Fällen von jenen
selbst definiert wurde und die sich schließlich auch nicht aus Luft entwickelt hat, sondern eben auch
aus Erklärungen wie jenen des II. Vatikanums.
Meinungsverschiedenheiten Die Erklärung „dignitatis humanae“ ist eine schlechte Seminararbeit. Dennoch
die Religionsfreiheit ist nicht die eigentliche „crux“. Mit Hilfe der pästlichen Verlautbarungen und
unter Berufung auf Thomas von Aquin „De Veritate“ 16/17 könnte man sie so korrigieren, dass sie als praktisches
Instrument auch für Rechtgläubige annehmbar wird. Weitaus schlimmer ist die von V2 ausgearbeitete Ekklesiologie.
Zwar enthält sie keine Häresien, doch hat man durch Verlagerung der Schwerpunkte eine völlig entstelltes
Bild der Kirche geschaffen. Wer sich darüber vergewissern möchte, der lese Yves Congar’s : Le Concile
de Vatican II, son église, peuple de Dieu et corps du Christ
Höck: Religionsfreiheit Nur leider hat das V2 die Religionsfreiheit zum Naturrecht erklärt, das sich
aus der Würde der Person ableitet. Ehe Sie also weiterhin die unsinnige These von der Übereinstimmung
der Declaratio de libertate religiosa mit der Tradition behaupten, lesen Sie doch einfach zB bei Böckenförde
www.faz.net/…common~Scontent.html nach, der es mit der juristischen Methode ganz sauber nachgewiesen
hat.