18:50:05 | Montag, 20. März 2006
Die nächste Entwicklung der Abtreibungsgesetzgebung wird einem unwilligen Kindsvater das Recht einräumen müssen, die von ihm geschwängerte Mutter auch gegen deren Willen in den Kinderschlachthof schleifen zu können.
(kreuz.net) Der deutsche Philosoph Robert Spaemann (78) kommentierte für die Mittwochsausgabe der ‘Frankfurter
Allgemeine Zeitung’ das jüngste Urteil des
Europäischen Gerichtshofes in Straßburg zur vorgeburtlichen
Kindertötung.
Spaemann war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1992 ordentlicher Professor an den Universitäten
von Stuttgart, Heidelberg und zuletzt in München. Er lebt in Stuttgart im Südwesten Deutschlands.
Anlaß
für den Artikel des Philosophen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes Anfang März. Das Urteil
verwehrte es einer britischen Mutter, ihre im Reagenzglas gezeugten Kinder auch gegen den Willen des Kindsvaters
austragen zu können.
Spaemann erklärt, daß dem Vater in dem Urteil das Recht eingeräumt werde, eine
bereits bekundete Bereitschaft zum Vaterwerden zu widerrufen und die Ermordung seiner bereits gezeugten
Kinder zu verlangen.
Unter diesen Bedingungen gebe es keinen plausiblen Grund, warum ein Kindsvater „das
nicht auch verlangen dürfte, wenn er das Kind auf normale Weise gezeugt hätte“.
Dies gelte insbesondere
im Fall, wenn der Vater sein Kind gegen die eigene Absicht oder wenn er ein behindertes Kind gezeugt habe –
folgert Spaemann:
Vom Straßburger Urteil bis zum sogenannten Recht des Vaters, von der Mutter eine Abtreibung
zu verlangen, wenn ihm die Aussicht auf Vaterschaft lästig ist oder er sich mit der Frau überworfen
hat, sei es nur ein sehr kleiner Schritt.
Seit Jahrzehnten würden Überlegungen dieser Art – die
Philosoph
Robert Spaemann:
Für den Prozeß, der hier im Gang ist, gilt Goethes Wort: „Man geht nie weiter, als wenn
man vergessen hat, wohin man geht.“
Sorge vor dem „B“, das man sagen müsse, wenn man „A“ gesagt habe –
als Hirngespinst abgetan.
„Und immer, wenn dann der nächste Schritt auf der Tagesordnung steht, geht
die Beschwichtigung von vorne los.“ Inzwischen befinde sich die Gesetzgebung längst im Gleiten auf der
schiefen Bahn.
Deshalb werde die Reaktion umso nervöser, wenn sich jemand nach dem Ende dieses Prozesses
erkundigt.
Die Frage, wann Promotoren dieses Prozesses endlich erklären würden, am Ziel angelangt zu
sein, sei politisch unkorrekt und dürfe nicht gestellt werden.
Es gehöre zu dieser Ideologie, daß
das Ziel nicht benennbar sei – so Spaemann: Es gebe nämlich in Wirklichkeit gar kein Ziel.
Wohl aber
gebe es ein Ende – jenes, das nur Ende und nicht Ziel ist: der Tod.
Wer die Bedingtheit des Lebens beseitigen
wolle, müsse das Leben beseitigen. Wer um jeden Preis jedes Leiden beseitigen wolle, müsse die Leidenden
beseitigen, resümiert der Philosoph.
Für den Prozeß, der hier im Gang sei, gelte Goethes Wort: „Man
geht nie weiter, als wenn man vergessen hat, wohin man geht.“
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methusalix † 01:08:11 | Mittwoch, 22. März 2006
#17
bonifatius 21:43:18 | Dienstag, 21. März 2006
#16
methusalix † 19:56:10 | Dienstag, 21. März 2006
#15
wiener 09:25:58 | Dienstag, 21. März 2006
#14
athanasius1957 08:56:08 | Dienstag, 21. März 2006
#13
mahner 08:41:07 | Dienstag, 21. März 2006
#12
methusalix † 23:43:40 | Montag, 20. März 2006
#11
Kreuzfidel 23:27:09 | Montag, 20. März 2006
#10
richard 22:11:49 | Montag, 20. März 2006
#9
bonifatius 21:13:12 | Montag, 20. März 2006
#8
Marlene † 20:43:44 | Montag, 20. März 2006
#7
Toby 20:32:20 | Montag, 20. März 2006
#6
Marlene † 20:15:18 | Montag, 20. März 2006
#5
Toby 19:35:33 | Montag, 20. März 2006
#4
Beobachterin 19:32:44 | Montag, 20. März 2006
#3
methusalix † 19:28:21 | Montag, 20. März 2006
#2
Toby 19:16:55 | Montag, 20. März 2006
#1
Yersinia 19:03:47 | Montag, 20. März 2006