Heilige
Auf einem Sockel aus Mahagoniholz
In einem bekannten Internetauktionshaus werden gegenwärtig zwei Berührungsreliquien des Heiligen Papstes Pius X. angeboten.
(kreuz.net) Bei der ersten zu ersteigernden Berührungsreliquie handelt es sich um ein Soli Deo – die weiße Kopfbedeckung des Papstes – von Pius X. († 1914). Diese Kopfbedeckung wird auch Pileolus genannt.

Ein belgischer Anbieter veräußert den Pileolus von Pius X. bis zum 26. März an den Meistbieter. Gegenwärtig liegt der Preis nach 27 Angeboten bei umgerechnet knapp 1800 Euro.

Der Verkäufer bewirbt seine Reliquie als „einzigartig und außergewöhnlich beglaubigt“.

Der Pileolus befindet sich in einem Glasschrein. Auf dem Sockel aus Mahagoniholz wird auf Französisch die Herkunftsgeschichte der Berührungsreliquie erzählt.

Der heilige Papst soll sein Pileolus während einer Privataudienz im Dezember 1911 dem adeligen Ehepaar Baronin und Baron Joseph Herry geschenkt haben.

Es war früher nicht unüblich, daß Pilger dem Papst zu privaten Audienzen einen weißen Pileolus mitbrachten. Der Papst pflegte die neue Kopfbedeckung aufzusetzen und den bisher gebrauchten Pileolus seinen Gästen zu schenken.

Noch heute sind die weißen Kopfbedeckungen des Papstes in den römischen Geschäften, die klerikale Bekleidungsgegenstände anbieten, problemlos erhältlich.

Dem angebotenen Soli Deo ist ein Echtheitszertifikat auf Französisch beigefügt. Es wurde im April 1952 vom Postulator des Heiligsprechungsprozesses für Pius X. unterzeichnet.

Der Text lautet: „Gemäß der Erklärung von Frau J. E. Bastin, Witwe von Baron Joseph Herry, die dem Apostolischen Nuntius in Belgien bekannt ist, stellt der Postulator für die Heiligsprechung von Papst Pius X. fest, daß die vorgelegte Kopfbedeckung dem Seligen Papst Pius X. gehört hat.

Rom, 30. April 1952

Don Alberto Parenti“


Auf dem Soli-Deo sind mit einigen Stichen zwei Wachssiegel mit dem Schriftzug „Postulator-causae-b. PII – PP „ angenäht.

Der belgische Verkäufer der Reliquie betont, daß entsprechend den Vorgaben des Internetauktionshauses keine menschlichen Körperteile – also Primärreliquien des Papstes – zum Angebot gehören.

Im selben Verkaufspaket versteigert der Belgier auch ein Portraitbild von Pius X., auf dem der Heilige seinen Segen geschrieben haben soll.

Pilleulus, Zertifikat, Siegel und Schrein befinden sich laut Verkäufer in einem ausnehmend guten Zustand.

Katholiken ist es verboten, Reliquien gegen Geld zu veräußern.
      
5 Lesermeinungen
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#5   kristall   17:16:57 | Samstag, 30. April 2011
PAPST PIUS X
EIN WAHRLICH HEILIGER PAPST !!!
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#4   imwal   18:28:39 | Dienstag, 19. Januar 2010
berührte Reliquie
Liebe Leser!
Ich besitze eine berührte Reliquie von Papst Pius X .
Es handelt sich um ein gerahmtes Bild von 1908.
Unter einem geklebten Foto von PiusX wird auf Lateinisch eine Frau geehrt und darunter befindet sich persönlicher Text mit Unterschrift des Papstes.
Ich bin aus familier/wirtschaftlichen Gründen gezwungen diese Reliquie zu verkaufen!
mit freundlichen grüßen – imwal
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#3   Papstmacher   14:55:02 | Sonntag, 26. März 2006
Reliquien …
Schaut man etwas genauer beim Auktionshaus und erweitert seine Suche auch bis ins Ausland, so sieht man, dass durchaus auch Reliquien ersten Grades angeboten werden. (ex ossibus)
Diese Nachricht ist deshalb nichtmals spektakulär.
Mein eigenen Bistum hat bereits Rettungsaktionen durchgeführt und Reliquien unseres Bistumspatrons ersteigert, damit diese nicht in falsche Hände geraten können.
Und… Kauf oder Verkauf: Es ist schändlich und die Gefahr des Missbrauches ist sehr hoch!
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#2   sacerdos helveticus   00:41:20 | Sonntag, 26. März 2006
Veräusserung von Reliquien
Es wäre zu untersuchen, ob das im kanonischen Recht verankerte Verbot, Reliquien zu verkaufen auch für sogenannte „Berührungsreliquien“ gilt.
Auch mir scheint es sich im konkreten Fall trotz Authentik durch den Vizepostulator der Causa eher um ein Souvenir als um eine Reliquie stricto sensu zu handeln.
Im Übrigen verbietet das Kirchenrecht nur den Verkauf von Reliquie, nicht dessen Kauf („sacras reliquias vendere nefas est“). Dies scheint mir nicht spitzfindig zu sein, sondern von besonderer Bedeutung, da jemand, der zum Beispiel bei einer Auktion oder einem Trödler Reliquien kauft, um sie vor Profanierung zu bewahren, vom Verbot nicht betroffen ist. Er täte wohl im Gegenteil ein gutes Werk.
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#1   Gotthard   20:33:19 | Samstag, 25. März 2006
Pilleulus
Dieser Gegenstand ist wohl eher ein Souvenir…
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