In einem bekannten Internetauktionshaus werden gegenwärtig zwei Berührungsreliquien des Heiligen Papstes Pius X. angeboten.
(kreuz.net) Bei der ersten zu ersteigernden Berührungsreliquie handelt es sich um ein Soli Deo – die
weiße Kopfbedeckung des Papstes – von Pius X. († 1914). Diese Kopfbedeckung wird auch Pileolus genannt.
Ein belgischer Anbieter veräußert den Pileolus von Pius X. bis zum 26. März an den Meistbieter. Gegenwärtig
liegt der Preis nach 27 Angeboten bei umgerechnet knapp 1800 Euro.
Der Verkäufer bewirbt seine Reliquie
als „einzigartig und außergewöhnlich beglaubigt“.
Der Pileolus befindet sich in einem Glasschrein.
Auf dem Sockel aus Mahagoniholz wird auf Französisch die Herkunftsgeschichte der Berührungsreliquie
erzählt.
Der heilige Papst soll sein Pileolus während einer Privataudienz im Dezember 1911 dem adeligen
Ehepaar Baronin und Baron Joseph Herry geschenkt haben.
Es war früher nicht unüblich, daß Pilger dem
Papst zu privaten Audienzen einen weißen Pileolus mitbrachten. Der Papst pflegte die neue Kopfbedeckung
aufzusetzen und den bisher gebrauchten Pileolus seinen Gästen zu schenken.
Noch heute sind die weißen
Kopfbedeckungen des Papstes in den römischen Geschäften, die klerikale Bekleidungsgegenstände anbieten,
problemlos erhältlich.
Dem angebotenen Soli Deo ist ein Echtheitszertifikat auf Französisch beigefügt.
Es wurde im April 1952 vom Postulator des Heiligsprechungsprozesses für Pius X. unterzeichnet.
Der Text
lautet: „Gemäß der Erklärung von Frau J. E. Bastin, Witwe von Baron Joseph Herry, die dem Apostolischen
Nuntius inBelgien bekannt ist, stellt der Postulator für die Heiligsprechung von Papst Pius X. fest,
daß die vorgelegte Kopfbedeckung dem Seligen Papst Pius X. gehört hat.
Rom, 30. April 1952
Don Alberto
Parenti“
Auf dem Soli-Deo sind mit einigen Stichen zwei Wachssiegel mit dem Schriftzug „Postulator-causae-b.
PII – PP „ angenäht.
Der belgische Verkäufer der Reliquie betont, daß entsprechend den Vorgaben des
Internetauktionshauses keine menschlichen Körperteile – also Primärreliquien des Papstes – zum Angebot
gehören.
Im selben Verkaufspaket versteigert der Belgier auch ein Portraitbild von Pius X., auf dem
der Heilige seinen Segen geschrieben haben soll.
Pilleulus, Zertifikat, Siegel und Schrein befinden sich
laut Verkäufer in einem ausnehmend guten Zustand.
Katholiken ist es verboten, Reliquien gegen Geld zu
veräußern.
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5 Lesermeinungen
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berührte Reliquie Liebe Leser! Ich besitze eine berührte Reliquie von Papst Pius X . Es handelt sich
um ein gerahmtes Bild von 1908. Unter einem geklebten Foto von PiusX wird auf Lateinisch eine Frau geehrt
und darunter befindet sich persönlicher Text mit Unterschrift des Papstes. Ich bin aus familier/wirtschaftlichen
Gründen gezwungen diese Reliquie zu verkaufen! mit freundlichen grüßen – imwal
Reliquien … Schaut man etwas genauer beim Auktionshaus und erweitert seine Suche auch bis ins Ausland,
so sieht man, dass durchaus auch Reliquien ersten Grades angeboten werden. (ex ossibus) Diese Nachricht
ist deshalb nichtmals spektakulär. Mein eigenen Bistum hat bereits Rettungsaktionen durchgeführt und
Reliquien unseres Bistumspatrons ersteigert, damit diese nicht in falsche Hände geraten können. Und…
Kauf oder Verkauf: Es ist schändlich und die Gefahr des Missbrauches ist sehr hoch!
Veräusserung von Reliquien Es wäre zu untersuchen, ob das im kanonischen Recht verankerte Verbot, Reliquien
zu verkaufen auch für sogenannte „Berührungsreliquien“ gilt. Auch mir scheint es sich im konkreten Fall
trotz Authentik durch den Vizepostulator der Causa eher um ein Souvenir als um eine Reliquie stricto sensu
zu handeln. Im Übrigen verbietet das Kirchenrecht nur den Verkauf von Reliquie, nicht dessen Kauf („sacras
reliquias vendere nefas est“). Dies scheint mir nicht spitzfindig zu sein, sondern von besonderer Bedeutung,
da jemand, der zum Beispiel bei einer Auktion oder einem Trödler Reliquien kauft, um sie vor Profanierung
zu bewahren, vom Verbot nicht betroffen ist. Er täte wohl im Gegenteil ein gutes Werk.