14:19:06 | Sonntag, 26. März 2006
Wenn das Recht auf Leben für alle Menschen gilt, dann sind mongoloide keine Menschen. Sie werden nämlich für den Abfallkübel geboren.
(kreuz.net/
CDL) „Der schreckliche Automatismus ‘Kind behindert – Abtreibung folgerichtig’ muß ein Ende
nehmen“.
Das forderte die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’ Monika Hoffmann anläßlich
des Welt-Down-Syndrom-Tages.
Im Jahr 1995 hatte die Streichung der eugenischen oder embryopathischen
Indikation in der Bundesrepublik angeblich einen besseren Schutz für behinderte Menschen zum Ziel.
Bei
dieser Indikation – das heißt bei einem kranken oder behinderten ungeborenen Kind – war die Abtreibung
in den ersten 22 Wochen straffrei.
Seither gilt eine sehr weit gefaßte Indikationenregelung.
Sie erlaubt
einer schwangeren Mutter, sowohl ihre gegenwärtigen wie zukünftigen Lebensverhältnisse als auch ihren
körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand als Rechtfertigung für die Abtreibung ihres Kindes bis
zur Geburt anzugeben.
„Das Urteil ‘lebensunwert’ wird über einem ungeborenen Kind also weiterhin gefällt,
obwohl es fundamental dem Menschenrecht auf Leben widerspricht und mit Artikel 2 und Artikel 3 – Diskriminierungsverbot –
des Grundgesetzes unvereinbar ist“, so Frau Hoffmann.
Die Zahl der sogenannten Spätabtreibungen steigt
seit 1996.
Dabei wäre das Kind zum Zeitpunkt seiner Abtreibungstötung in vielen Fällen bereits außerhalb
des Mutterleibes lebensfähig.
„Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, den Lebensschutz und das
grundgesetzliche Diskriminierungsverbot für Behinderte wirksam auch auf die Zeit vor der Geburt auszudehnen.
Familien, die sich entgegen dem gesellschaftlichen Druck für das Leben ihrer behinderten Kinder einsetzen
und es unter erschwerten Umständen schützen und fördern, verdienen Achtung und Unterstützung auch
durch die gesetzliche Umsetzung der Grundrechte“, fordert Frau Hoffmann.
Auch höchstrichterliche Urteile,
die Müttern Schadensersatzanspruch gegenüber Ärzten zugestehen, wenn diese während einer Pränataldiagnose
eine Fehlbildung bei einem ungeborenen Menschen nicht erkannt haben, widersprechen dem Recht auf Leben.
Sie sind gegenüber Menschen mit Behinderungen in hohem Grade entwürdigend und müssen deshalb revidiert
werden.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
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methusalix † 22:16:04 | Montag, 27. März 2006
#12
Pater Lingen 21:41:07 | Montag, 27. März 2006
#11
methusalix † 20:07:36 | Montag, 27. März 2006
#10
Benedikt 10:31:22 | Montag, 27. März 2006
#9
athanasius1957 10:26:08 | Montag, 27. März 2006
#8
JR-Europe.org 09:56:05 | Montag, 27. März 2006
#7
methusalix † 01:37:10 | Montag, 27. März 2006
#6
nachtlaterne71 23:45:23 | Sonntag, 26. März 2006
#5
Pater Lingen 22:18:22 | Sonntag, 26. März 2006
#4
bonifatius 21:51:34 | Sonntag, 26. März 2006
#3
Yersinia 17:27:49 | Sonntag, 26. März 2006
#2
methusalix † 16:18:42 | Sonntag, 26. März 2006
#1
Brandenburgis 15:12:55 | Sonntag, 26. März 2006