Kinderschlachtung
Mongoloide sind keine Menschen
Wenn das Recht auf Leben für alle Menschen gilt, dann sind mongoloide keine Menschen. Sie werden nämlich für den Abfallkübel geboren.
(kreuz.net/CDL) „Der schreckliche Automatismus ‘Kind behindert – Abtreibung folgerichtig’ muß ein Ende nehmen“.

Das forderte die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’ Monika Hoffmann anläßlich des Welt-Down-Syndrom-Tages.

Im Jahr 1995 hatte die Streichung der eugenischen oder embryopathischen Indikation in der Bundesrepublik angeblich einen besseren Schutz für behinderte Menschen zum Ziel.

Bei dieser Indikation – das heißt bei einem kranken oder behinderten ungeborenen Kind – war die Abtreibung in den ersten 22 Wochen straffrei.

Seither gilt eine sehr weit gefaßte Indikationenregelung.

Sie erlaubt einer schwangeren Mutter, sowohl ihre gegenwärtigen wie zukünftigen Lebensverhältnisse als auch ihren körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand als Rechtfertigung für die Abtreibung ihres Kindes bis zur Geburt anzugeben.

„Das Urteil ‘lebensunwert’ wird über einem ungeborenen Kind also weiterhin gefällt, obwohl es fundamental dem Menschenrecht auf Leben widerspricht und mit Artikel 2 und Artikel 3 – Diskriminierungsverbot – des Grundgesetzes unvereinbar ist“, so Frau Hoffmann.

Die Zahl der sogenannten Spätabtreibungen steigt seit 1996.

Dabei wäre das Kind zum Zeitpunkt seiner Abtreibungstötung in vielen Fällen bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig.

„Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, den Lebensschutz und das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot für Behinderte wirksam auch auf die Zeit vor der Geburt auszudehnen.

Familien, die sich entgegen dem gesellschaftlichen Druck für das Leben ihrer behinderten Kinder einsetzen und es unter erschwerten Umständen schützen und fördern, verdienen Achtung und Unterstützung auch durch die gesetzliche Umsetzung der Grundrechte“, fordert Frau Hoffmann.

Auch höchstrichterliche Urteile, die Müttern Schadensersatzanspruch gegenüber Ärzten zugestehen, wenn diese während einer Pränataldiagnose eine Fehlbildung bei einem ungeborenen Menschen nicht erkannt haben, widersprechen dem Recht auf Leben.

Sie sind gegenüber Menschen mit Behinderungen in hohem Grade entwürdigend und müssen deshalb revidiert werden.

Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
      
13 Lesermeinungen
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#13   methusalix †   22:16:04 | Montag, 27. März 2006
Nein Pater Lingen,
„Der Zweck dieser Ausarbeitung ist, die Bestellungsverfahren für Richter so zu ändern, daß sie von den Bürgern für vier Jahre gewählt werden.
dieses Verfahren ist der Grund für das schlechteste Justizsystem, das es in einer freiheitlich verfassten Demokratie überhaupt gibt: das der Vereinigten Staaten von Amerika. Dort schielt jeder, der im System gewählt werden will auf die nächste Wahl und hat nicht die Ausübung von Gerechtigkeit, sondern nur seine Wiederwahl im Sinn. Und Richter, die nicht das Gesetz, sondern das „gesunde Volksempfinden“ im Blick haben, die wollen doch nicht einmal Sie wiederhaben. Oder stehen Sie immer noch auf die Justizsysteme a la DDR und UDSSR?
Der einzig richtige (und bei uns auch mögliche, im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche) Weg ist der einer Gesetzesänderung.
Also nochmal meine Aufforderung zur Tat anstelle des ewigen Gejammers: stellen Sie sich zur Wahl! Es gibt genügend Parteien, die in Ihrem Sinne regieren würden: PBC und CM zum Beispiel.
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#12   Pater Lingen   21:41:07 | Montag, 27. März 2006
„Richter“ als Erfüllungsgehilfen der „Politiker“
Man sollte den Artikel von Claus Plantiko lesen:
„Richterwahl auf Zeit durchs Volk – Ein Plädoyer mit Konsequenzen“
www.hausarbeiten.de/…rbeit/juh/24886.html
Plantiko tippt leider nur an die Peripherie des Problems, aber einiges ist doch schon bemerkenswert. Aus dem Anfang:
„Der Zweck dieser Ausarbeitung ist, die Bestellungsverfahren für Richter so zu ändern, daß sie von den Bürgern für vier Jahre gewählt werden. Gründe für die vorgeschlagene Änderung sind
* die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung eines Rechtsstaats
* die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von Unrecht zu unterscheiden,
* die Entfremdung der Richter vom Volk,
* der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile und
* die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und den Parteien.“
Mit der „BRD“ ist zwar kein Staat zu machen, aber manche plappern so gedankenlos die Lüge vom „Rechtsstaat“ nach, dass sie aus Plantikos Ausführungen noch Gewinn ziehen können.
Die „Unabhängigkeit der Richter“ ist in der „BRD“ die „Unabhängigkeit der Richter von Recht und Gesetz“. Nur solche können in dieses Amt kommen und sich dort halten, die aktive Todfeinde der Gerechtigkeit sind.
Und um den Blick noch etwas zu weiten: Manche „Christen“ meinen, wenn jemand (z.B. Annen oder Lerle) „rechtskräftig“ verurteilt wird, dann wurde auch Gerechtigkeit geübt. Wie gehen solche „Christen“ z.B. mit dem Kreuzweg um? War Christus auch nur ein Verbrecher?
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#11   methusalix †   20:07:36 | Montag, 27. März 2006
Stehlen Sie sich nicht aus der Verantwortung, Benedikt!
Die letztlich Verantwortlichen sind die Politiker.
Nein, Sie und ich. Und wenn Ihnen die Politiker nicht passen, wählen Sie sie ab. So wie das Herrn Schröder passiert ist; und Herrn Kohl und Herrn Steinbrück und Frau Simonis und Herrn Kiesinger und Herrn Schmidt und…
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#10   Benedikt   10:31:22 | Montag, 27. März 2006
@ methusalix
Die Verurteilung eines Straftäters ist in unserem politischen System, auch wenn Sie es nicht verstehen können (oder wollen) Pater Lingen, durch die Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive losgelöst von der regierenden Partei.
Seien Sie doch nicht so gespielt naiv. Die Gesetze werden von der Legislative gemacht, insofern können sich die Parlamentarier und Regierungen nicht hinstellen und mit dem Finger auf die Justiz zeigen. Indem P. Lingen auf die Regierungsverantwortlichen abgestellt hat, hat er den Sachverhalt genau erkannt. Denn wie Sie, werter Methusalix, richtig erkannt haben: Die Judikative kann nichts für die Gesetze und muss sie anwenden. Die letztlich Verantwortlichen sind die Politiker.
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#9   athanasius1957   10:26:08 | Montag, 27. März 2006
Sind sie wirklich keine Menschen?!
Vorweg darf ich anmerken, ich kenne zwei der ältesten Trisomie-Menschen in meiner Heimat: beide sind um die Sechzig. Einer davon lebt auf einen Bauernhof und war der beste Kindergärtner für seine Neffen und Nichten bzw. später für deren Kinder. Der zweite ist in einer geistlichen Gemeinschaft und ministriert jeden Sonntag.
Im Gegensatz zu Deutschland gilt in Österreich noch die eugenische Indikation bis zur Geburt!!!!
Wieviel genetisch Behinderte sehen wir heute noch auf der Straße, noch dazu wenn jeder werdenden Mutter (wenn die Summe des Alters von Vater und Mutter zum Zeitpunkt der Konzeption 80 bzw darüber ist) aufgrund des Schandurteils von Linz (Schadensersatz) die genetische Untersuchung aufgedrängt werden muß? Welche Via dolorosa die Mutter durchmacht, wenn sie diese Untersuchungen nicht durchführen läßt, ist nicht nachvollziehbar und für viele Mütter auch unerträglich. Vergessen wir nicht, wie diese auch seitens des Gatten und der Familie schließlich bei positivem Ergebnis unter Druck gesetzt wird.
Das Verhalten der jungen Kirche im römischen Reich zu den Kranken, Schwachen, Behinderten, Alten und Kindern unabhängig von Religion, Rasse und Geschlecht machte sie so glaubwürdig, daß viele gerade deswegen Christen wurden. Heute sind wir Missionsgebiet.
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#8   JR-Europe.org   09:56:05 | Montag, 27. März 2006
Die Entscheidung überlasst mal schön
… den Eltern oder nehmt Ihnen die Kinder kostenlos ab.
Ich bin sowieso der Meinung, dass derjenige der anderer teurer Meinung ist, für die Folgekosten herangezogen werden sollte.
Gruss JR-Europe.org
P.S: Die Scheinheiligkeit besteht darin, dass wir kranke Kinder brauchen, um aus dem Vergleich: „Was ist bei denen anders als bei den Gesunden?“ für Krankheiten Therapien zu entwickeln. Das brauchen wir so lange, bis man einen kompletten Menschen „im PC“ simulieren kann. Christen werden subtil und indirekt dafür missbraucht.
Das ist nämlich die Wirklichkeit die dahinter steckt.
Therapien bei genetischen Geschichten sind „Schwachsinn“ man sollte auf gute Gene achten. Früher gab es dafür Kriege, Seuchen, Hungersnöte und wilde Tiere. Heutzutage sollte man Jugendliche kostenlos fliegen lassen ohne Begleitung der Eltern, das ist gut für die Gene und man braucht weniger Aussortieren in zukünftigen Generationen. Aids? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit vom Auto überfahren zu werden und ich gestehe zumindest den jungen Frauen zu, dass die etwas Hirn haben, mit wem Sie sich einlassen.
Wenn nützt vor allem Aids? Der Pharma = herumdoktern an den Symptomen.
Wenn allerdings die „genschädliche“ Verabschiedung von der Natur überall auf der Welt hinkommt, wird es Zeit „Cyborgs“ zu machen und/oder Genbanken.
Ich wäre dabei bzw. dafür.
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#7   methusalix †   01:37:10 | Montag, 27. März 2006
@pater
26. März 2006 22:18
Pater Lingen: „Die CDL sind keine Lebensrechtsinitiative“

Man muss sich das klar vor Augen halten: Die Lebensrechtler Lerle (Protestant) und Annen (V2) wurden in CDU-Ländern verurteilt.
Die Verurteilung eines Straftäters ist in unserem politischen System, auch wenn Sie es nicht verstehen können (oder wollen) Pater Lingen, durch die Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive losgelöst von der regierenden Partei. Nur in Despotien und Diktaturen hat ein un dieselbe Gruppe (oder Partei, oder Person) die oberste gesetzgebende, rechtsprechende und ausführende Gewalt inne. Der Irak unter Saddam Hussein, Spanien unter dem Caudillo waren solche Systeme. Die CDU kann also nicht bestimmen, dass Straftäter wie die oben genannten, von Strafverfolgung freizustellen sind. Ebenso kann die SPD in Rheinland-Pfalz nicht bestimmen, dass zum Beispiel katholische Priester strafrechtlich verfolgt werden müssen, wenn dieser Verfolgung kein Gesetz zugrunde liegt.
Rest von der Begrenzung abgeschnitten.
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#6   nachtlaterne71   23:45:23 | Sonntag, 26. März 2006
Überschrift-Thema
Was hat die Überschrift des Artikels mit dem Thema zu tun?
flatratepower
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#5   Pater Lingen   22:18:22 | Sonntag, 26. März 2006
„Die CDL sind keine Lebensrechtsinitiative“
Da stimme ich Brandenburgis vollkommen zu. „CDL“ ist schlimmste Augenwischerei.
Man muss sich das klar vor Augen halten: Die Lebensrechtler Lerle (Protestant) und Annen (V2) wurden in CDU-Ländern verurteilt. Die Urteilsbegründung bei der Verurteilung Lerles (Aktenzeichen: 8 Ns 404 Js 43127/97) enthält einen fundamental wichtigen Abschnitt, der besondere Hervorhebung verdient: „Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden.“
Lerle hat sich zudem persönlich an Stoiber gewandt; Stoiber ist für die Einsetzung dieser Justizverbrecher sowie für ihr konkretes strafloses rechtsbrecherisches Wüten letztverantwortlich. Und hier in NRW ist es mit Rüttgers’ Club keinesfalls besser.
Die BRD-Parteien sind menschenverachtend. Warum sollte man denen alles durchgehen lassen?
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#4   bonifatius   21:51:34 | Sonntag, 26. März 2006
der humane gottlose Gottmensch
So weit ist es mit dem Menschen gekommen, der Herrscher über alles und allem – auch über Leben und Tod des anderen sein will. Gottlose Werte werden ihm suggeriert. Das nennt man Meinungsbidung. Daraus entsteht dann der Begriff des unwerten Lebens. Dann das Morden. Dann Gottes Strafe. Oh Gnade uns, oh Gott!
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#3   Yersinia   17:27:49 | Sonntag, 26. März 2006
nur Leute, die keine Ahnung haben
bezeichnen Menschen mit Down-Syndrom bzw Triesomie-21 als „mongolid“; btw: die Mongolei hat schonvor längerer Zeit gebeten, für diese Behinderung nicht den Ausdruck „mongolid“ zu verwenden;
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#2   methusalix †   16:18:42 | Sonntag, 26. März 2006
Auch diese Aussage,
Auch höchstrichterliche Urteile, die Müttern Schadensersatzanspruch gegenüber Ärzten zugestehen, wenn diese während einer Pränataldiagnose eine Fehlbildung bei einem ungeborenen Menschen nicht erkannt haben, widersprechen dem Recht auf Leben.
ist sicher mit ein Grund für die niedrige Geburtenrate in Deutschland. Wer kann sich, angesichts unserer Kosten im Gesundheits- und Pflegebereich und den seit Jahren sinkenden Einkommen, schon ein Kind, noch dazu ein Behindertes, leisten.
Ich bin, da ich die Meinung des Verfassers teile, dass behinderte Kinder auf keinen Fall ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein drüfen, sehr dafür das sozialistische Modell aus Schweden zu übernehmen, bei dem, finanziert durch hohe Steuerlasten, den Eltern behinderter Kinder so sehr unter die Arme gegriffen wird, dass dieser Grund für einen Abbruch von vornherein wegfällt.
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#1   Brandenburgis   15:12:55 | Sonntag, 26. März 2006
CdL_____
Die CDL sind keine Lebensrechtsinitiative, sondern eine Tarnorganisation der CDU, damit diese den Massenmord an den Ungeborenen schrankenlos fortsetzen und ausweiten kann und dafür sogar noch Stimmen von Katholiken beansprucht. Jede Stimme für die CDU, jede Unterstützung der CDL zielt auf Verewigung der Mörderei.
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