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Montag, 27. März 2006 15:38
Henker in der Klemme
Zur Zeit sucht der US-Bundesstaat Kalifornien von Gouverneur Schwarzenegger nach einer passenden Weise, um den zum Tode verurteilte Michael Morales unter die Erde zu bringen. Aber das ist gar nicht so einfach.
Links: Mörder Michael Morales Rechts: Exekutionsraum
Links: Mörder Michael Morales
Rechts: Exekutionsraum
(kreuz.net, Sacramento) Der Mörder Michael Angelo Morales soll nach dem Willen des US-Bundesstaates Kalifornien und seines Gouverneurs im Gefängnis San Quentin exekutiert werden.

Allerdings weiß man dort noch nicht genau wie. Das berichtete das Wochenmagazin ‘Spiegel’ Ende Februar.

Zweimal schon hat der Staat sein Glück an Morales versucht. Doch der verurteilte Mörder und Vergewaltiger lebt immer noch. Vor über 25 Jahren hat er 1981 unter Alkohol- und Drogeneinfluß ein 17jährige Mädchen vergewaltigt und ermordet.

Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat ein Gnadengesuch abgelehnt. Die Reue des Täters und die Aussage, daß er sich während seiner jahrzehntelangen Haftzeit geändert habe, entschuldige die brutale Tat nicht, meinte Ex-Terminator.

Jetzt bemüht sich sein Bundesstaat, Morals durch eine intravenöse Injektion zu vergiften. Für US-Gerichte ist das humaner als einen Häftling zum Beispiel zu vergasen, mit einem Stromstoß zu bearbeiten oder standrechtlich zu erschießen.

Kritiker nehmen die staatliche Giftspritze weniger gelassen. Ihre lähmende Wirkung verschleiere unter Umständen die Schmerzen, die der Todgeweihte vor seinem Sterben spüre.

Der kalifornische Bezirksrichter Jeremy Fogel ließ sich überzeugen und verordnete Verbesserungen bei der staatlichen Tötung von Morales.

Bei seiner Hinrichtung müsse der Todeskandidat – so der Richter – von einem anwesenden Anästhesisten fachgerecht betäubt oder mit einer Überdosis des Beruhigungsmittels Natrium-Thiopental bedient werden.

Bei beiden Möglichkeiten sollten Ärzte direkt in der Todeskammer anwesend sein. Die Idee des Richters war ein Novum in der Hinrichtungsgeschichte des Landes. Bisher traten Ärzte nur in Aktion, um die erfolgreiche Exekution des Häftlings zu beurkunden.

Von den durch Richter Fogel vorgeschlagenen Methoden, wählte der kalifornische Henker die erste Variante. Er fand auch zwei Ärzte – einen für die konkrete Ausführung der Tat, der andere als Reserverad.

Doch kurz vor der Hinrichtung wurden die beiden Ärzte von Zweifeln befallen. Sie erinnerten sich, dazu da zu sein, um Leben zu retten, nicht um es zu töten. Das teilten die zwei dem Henker schriftlich mit.

Unter Zeitdruck entschied sich das Exekutionskommando darum für die zweite Hinrichtungsmethode mit der Überdosis des Beruhigungsmittels. Doch auch dafür ließ sich kein Arzt einspannen.

Es wird geschätzt, daß sich eine Hinrichtung mit dem Beruhigungsmittel im Vergleich zum bewährten elfminütigen Gifttod auf etwa 45 Minuten ausdehnen könnte. Genau weiß das niemand. Man hat es noch nie ausprobiert.

Gegenwärtig ist die Exekution verschoben, um dem Staat Gelegenheit zu geben, in Ruhe über die beste Art nachzudenken, um Morales unter die Erde zu bringen.

Dieses Nachdenken hat jetzt die ersten Früchte gezeitigt. Mitte März veröffentlichte Kalifornien eine für die Öffentlichkeit bestimmte Version des 32seitigen sogenannten „Todesspritzenprotokolls“.

Dort werden von den Handschellen und Fußfesseln bis zu den drei Taschenlampenbatterien alle Details aufgezählt, die für eine erfolgreiche Hinrichtung notwendig sind.

Doch die Schlüsselfrage bleibt auch im jüngsten Dokument offen:

Was wird der Staat unternehmen, um festzustellen, ob der Todeskandidat nach erfolgter Betäubung bewußtlos genug ist, um während seiner Hinrichtung keine schweren Schmerzen zu spüren?

Ob diese Frage in der Vollversion, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, behandelt wird, bleibt unklar.

Im veröffentlichten Text beginnt die Beschreibung der eigentlichen Exekution auf Seite 29. Dort ist zuerst von der Vorbereitung von sieben Spritzen die Rede: 2 mit dem Barbiturat Sodium-Pentothal, 1 mit einer Salzlösung, 1 mit dem Lähmungsmittel Pankuronium-Bromid und 3 mit dem Herzgift Potassium-Chlorid.

Dann sollen zwei intravenöse Injektionslinien zum Todgeweihten gelegt werden. Eine Fachperson – kein Arzt – sucht in seinem Oberarm nach einer brauchbaren Vene.

Sobald die intravenöse Injektion gesetzt ist, verlassen die völlig anonymisierten Mitglieder des Todeskommandos den Raum und versiegeln ihn.

Auf ein Zeichen des Gefängnisdirektors werden zuerst die beiden Barbiturate mit 75 Tropfen pro Minute in den Oberarm des Häftlings gepumpt. Dann wird mit der Salzlösung gespült. Anschließend folgen das Lähmungsmittel und das Herzgift.

Nach der geglückten Vergiftung untersucht ein Arzt den Häftling und erklärt in für tot: „Der Körper soll mit Sorgfalt und Würde entfernt und in einen Leichensack gelegt werden“ – heißt es dann im Text.

Bezirksrichter Jeremy Fogel will sich Ende März in das Todesgefängnis von San Quentin begeben, um dort die Todeskammer und „wichtige Zeugen“ einzuvernehmen.

Für Anfang Mai hat er eine Verhandlung über das neue Prozedere anberaumt.

Der Richter will offensichtlich auf Nummer totsicher gehen.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 25 Lesermeinungen:
Donnerstag, 30. März 2006 08:30
Xixax: steht dem menschen nicht zu
ich finde das es in keinem fall dem menschen zusteht über leben und tod eines anderen zu entscheiden!!
bestrafen, auf jeden fall, aber töten ist etwas , das nur gott alleine vorbehalten sein muss.
mord ist mord.
es kann niemals richtig sein, jemanden zu töten, auch nicht, wenn es im namen der regierung und an einem mörder geschieht.
als mensch ein gott-gegebenes geschenk, das leben, zu nehmen ist unter keinen umständen rechtens.
Mittwoch, 29. März 2006 16:39
Sirilo: @Hrodgar
Sie sollten Brandenburgis nicht zu ernst nehmen. B. gehört einer extremen Sekte an, die Napoleon für Gott hält. B. schrieb nämlich zum Thema „Gott mit dir du Land der Bayern“, der bayerische König sei der von Gott eingesetzte Herrscher des Landes gewesen. Nun ist bekanntlich das bayerische Königtum aber von Napoleon eingesetzt worden, ergo ist (nach B.s Ansicht) Napoleon Gott.

Wer Napoleon für Gott hält, kann natürlich auch der Meinung sein, die Todesstrafe sei keine Tötung im Sinne des 5. Gebots.
Mittwoch, 29. März 2006 15:07
Benedikt: @ Hrodgar
Sind es „Die Katholiken“ die in Brandenburgis zu Worte kommen, ist es „Die Kirche“ oder steht er längst außerhalb der Kirche?

Weder noch. Man kann nur für sich selbst sprechen. Es kann natürlich sein, das man Meinungen äußert, die mit denen anderer übereinstimmen oder die mit der Auffassung der Kirche übereinstimmen. Das wäre dann im Einzelfall nachzuvollziehen. Schnappen Sie sich einen CIC und einen KKK und lesen Sie nach.

Ganz abgesehen davon ist es Ihnen ja sicher nicht entgangen, dass die Schreibenden hier nicht unbedingt repräsentativ für alle Katholiken sind. Wenn doch – abbonnieren Sie eine Zeitung und gehen Sie öfter mal raus ))
Mittwoch, 29. März 2006 15:00
Hrodgar: wie denken Christen?????
Wenn ich die Äußerungen des Brandenburgis hier in diesem Forum sehe, fühle ich mich regelmäßig bedroht und in die Zeiten des Sachsenschlächters Karl zurückversetzt…

Deswegen meine Frage an alle:
Ist Brandenburgis ein „Ausreißer“ oder ist die ganze Katholikenschaft so sehr gegen die Verfassung, die Demokratie und die Grundwerte der Bundesrepublik?

Ich frage mich einfach an diesem Punkt, ob man als Naturreligiöser sich angesichts der immer radikaleren Äußerungen „der Katholiken“ noch sicher fühlen darf?

Sind es „Die Katholiken“ die in Brandenburgis zu Worte kommen, ist es „Die Kirche“ oder steht er längst außerhalb der Kirche?
Mittwoch, 29. März 2006 11:55
Brandenburgis: Thema: Todesstrafe
Der Henker vollzieht das Recht und tötet nicht im Sinne des AT, das ist völlig offenbar. Ebenfalls ist klar, daß das 5. Gebot Unschuldige schützt und nicht Schuldige, auch das ist in der gesamten Menschheitsgeschichte nie anders gesehen worden. Was in den modernen Katechismen und im modernen „Kirchenrecht“ steht, ist gleichgültig, da es sich um Ausformungen von Willkür und nicht von Wahrheit und Recht handelt. Es bleibt dabei: Mord muß durch Todesstrafe gesühnt werden, wo das nicht der Fall ist, gibt es kein Strafrecht und kein „Recht“.
@Milan: Tiere töten sich durchaus „einfach so“, viele Tiermütter töten ihre Jungen etc. etc.
Dienstag, 28. März 2006 11:13
Benedikt: @ milan scout
Sie sind auch so einer, der glaubt, dass sich die Werte einer Gesellschaft aus Luft entwickeln. Das ist aber eindeutig falsch, die Historie hat nun oft genug gezeigt, dass der Mensch nunmal des Menschen Wolf ist.

Nicht einmal Tiere töten sich gegenseitig (einfach so), ausser sie dienen einander als Nahrung.

Und bei Revierkämpfen.
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