Zur Zeit sucht der US-Bundesstaat Kalifornien von Gouverneur Schwarzenegger nach einer passenden Weise, um den zum Tode verurteilte Michael Morales unter die Erde zu bringen. Aber das ist gar nicht so einfach.
(kreuz.net, Sacramento) Der Mörder Michael Angelo Morales soll nach dem Willen des US-Bundesstaates Kalifornien
und seines Gouverneurs im Gefängnis San Quentin exekutiert werden.
Allerdings weiß man dort noch nicht
genau wie. Das berichtete das Wochenmagazin ‘Spiegel’ Ende Februar.
Zweimal schon hat der Staat sein
Glück an Morales versucht. Doch der verurteilte Mörder und Vergewaltiger lebt immer noch. Vor über
25 Jahren hat er 1981 unter Alkohol- und Drogeneinfluß ein 17jährige Mädchen vergewaltigt und ermordet.
Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat ein Gnadengesuch abgelehnt. Die Reue des Täters und die Aussage,
daß er sich während seiner jahrzehntelangen Haftzeit geändert habe, entschuldige die brutale Tat nicht,
meinte Ex-Terminator.
Jetzt bemüht sich sein Bundesstaat, Morals durch eine intravenöse Injektion zu
vergiften. Für US-Gerichte ist das humaner als einen Häftling zum Beispiel zu vergasen, mit einem Stromstoß
zu bearbeiten oder standrechtlich zu erschießen.
Kritiker nehmen die staatliche Giftspritze weniger
gelassen. Ihre lähmende Wirkung verschleiere unter Umständen die Schmerzen, die der Todgeweihte vor
seinem Sterben spüre.
Der kalifornische Bezirksrichter Jeremy Fogel ließ sich überzeugen und verordnete
Verbesserungen bei der staatlichen Tötung von Morales.
Bei seiner Hinrichtung müsse der Todeskandidat –
so der Richter – von einem anwesenden Anästhesisten fachgerecht betäubt oder mit einer Überdosis des
Beruhigungsmittels Natrium-Thiopental bedient werden.
Bei beiden Möglichkeiten sollten Ärzte direkt
in der Todeskammer anwesend sein. Die Idee des Richters war ein Novum in der Hinrichtungsgeschichte des
Landes. Bisher traten Ärzte nur in Aktion, um die erfolgreiche Exekution des Häftlings zu beurkunden.
Von den durch Richter Fogel vorgeschlagenen Methoden, wählte der kalifornische Henker die erste Variante.
Er fand auch zwei Ärzte – einen für die konkrete Ausführung der Tat, der andere als Reserverad.
Doch
kurz vor der Hinrichtung wurden die beiden Ärzte von Zweifeln befallen. Sie erinnerten sich, dazu da
zu sein, um Leben zu retten, nicht um es zu töten. Das teilten die zwei dem Henker schriftlich mit.
Unter Zeitdruck entschied sich das Exekutionskommando darum für die zweite Hinrichtungsmethode mit der
Überdosis des Beruhigungsmittels. Doch auch dafür ließ sich kein Arzt einspannen.
Es wird geschätzt,
daß sich eine Hinrichtung mit dem Beruhigungsmittel im Vergleich zum bewährten elfminütigen Gifttod
auf etwa 45 Minuten ausdehnen könnte. Genau weiß das niemand. Man hat es noch nie ausprobiert.
Gegenwärtig
ist die Exekution verschoben, um dem Staat Gelegenheit zu geben, in Ruhe über die beste Art nachzudenken,
um Morales unter die Erde zu bringen.
Dieses Nachdenken hat jetzt die ersten Früchte gezeitigt. Mitte
März veröffentlichte Kalifornien eine für die Öffentlichkeit bestimmte Version des 32seitigen sogenannten
„Todesspritzenprotokolls“.
Dort werden von den Handschellen und Fußfesseln bis zu den drei Taschenlampenbatterien
alle Details aufgezählt, die für eine erfolgreiche Hinrichtung notwendig sind.
Doch die Schlüsselfrage
bleibt auch im jüngsten Dokument offen:
Was wird der Staat unternehmen, um festzustellen, ob der Todeskandidat
nach erfolgter Betäubung bewußtlos genug ist, um während seiner Hinrichtung keine schweren Schmerzen
zu spüren?
Ob diese Frage in der Vollversion, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, behandelt
wird, bleibt unklar.
Im veröffentlichten Text beginnt die Beschreibung der eigentlichen Exekution auf
Seite 29. Dort ist zuerst von der Vorbereitung von sieben Spritzen die Rede: 2 mit dem Barbiturat Sodium-Pentothal,
1 mit einer Salzlösung, 1 mit dem Lähmungsmittel Pankuronium-Bromid und 3 mit dem Herzgift Potassium-Chlorid.
Dann sollen zwei intravenöse Injektionslinien zum Todgeweihten gelegt werden. Eine Fachperson – kein
Arzt – sucht in seinem Oberarm nach einer brauchbaren Vene.
Sobald die intravenöse Injektion gesetzt
ist, verlassen die völlig anonymisierten Mitglieder des Todeskommandos den Raum und versiegeln ihn.
Auf ein Zeichen des Gefängnisdirektors werden zuerst die beiden Barbiturate mit 75 Tropfen pro Minute
in den Oberarm des Häftlings gepumpt. Dann wird mit der Salzlösung gespült. Anschließend folgen das
Lähmungsmittel und das Herzgift.
Nach der geglückten Vergiftung untersucht ein Arzt den Häftling und
erklärt in für tot: „Der Körper soll mit Sorgfalt und Würde entfernt und in einen Leichensack gelegt
werden“ – heißt es dann im Text.
Bezirksrichter Jeremy Fogel will sich Ende März in das Todesgefängnis
von San Quentin begeben, um dort die Todeskammer und „wichtige Zeugen“ einzuvernehmen.
Für Anfang Mai
hat er eine Verhandlung über das neue Prozedere anberaumt.
Der Richter will offensichtlich auf Nummer
totsicher gehen.
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24 Lesermeinungen
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steht dem menschen nicht zu ich finde das es in keinem fall dem menschen zusteht über leben und tod eines
anderen zu entscheiden!! bestrafen, auf jeden fall, aber töten ist etwas , das nur gott alleine vorbehalten
sein muss. mord ist mord. es kann niemals richtig sein, jemanden zu töten, auch nicht, wenn es im namen
der regierung und an einem mörder geschieht. als mensch ein gott-gegebenes geschenk, das leben, zu nehmen
ist unter keinen umständen rechtens.
@Hrodgar Sie sollten Brandenburgis nicht zu ernst nehmen. B. gehört einer extremen Sekte an, die Napoleon
für Gott hält. B. schrieb nämlich zum Thema „Gott mit dir du Land der Bayern“, der bayerische König
sei der von Gott eingesetzte Herrscher des Landes gewesen. Nun ist bekanntlich das bayerische Königtum
aber von Napoleon eingesetzt worden, ergo ist (nach B.s Ansicht) Napoleon Gott. Wer Napoleon für Gott
hält, kann natürlich auch der Meinung sein, die Todesstrafe sei keine Tötung im Sinne des 5. Gebots.
@ Hrodgar Sind es „Die Katholiken“ die in Brandenburgis zu Worte kommen, ist es „Die Kirche“ oder steht
er längst außerhalb der Kirche? Weder noch. Man kann nur für sich selbst sprechen. Es kann natürlich
sein, das man Meinungen äußert, die mit denen anderer übereinstimmen oder die mit der Auffassung der
Kirche übereinstimmen. Das wäre dann im Einzelfall nachzuvollziehen. Schnappen Sie sich einen CIC und
einen KKK und lesen Sie nach. Ganz abgesehen davon ist es Ihnen ja sicher nicht entgangen, dass die Schreibenden
hier nicht unbedingt repräsentativ für alle Katholiken sind. Wenn doch – abbonnieren Sie eine Zeitung
und gehen Sie öfter mal raus ))
wie denken Christen????? Wenn ich die Äußerungen des Brandenburgis hier in diesem Forum sehe, fühle
ich mich regelmäßig bedroht und in die Zeiten des Sachsenschlächters Karl zurückversetzt… Deswegen
meine Frage an alle: Ist Brandenburgis ein „Ausreißer“ oder ist die ganze Katholikenschaft so sehr gegen
die Verfassung, die Demokratie und die Grundwerte der Bundesrepublik? Ich frage mich einfach an diesem
Punkt, ob man als Naturreligiöser sich angesichts der immer radikaleren Äußerungen „der Katholiken“
noch sicher fühlen darf? Sind es „Die Katholiken“ die in Brandenburgis zu Worte kommen, ist es „Die Kirche“
oder steht er längst außerhalb der Kirche?
#21 Brandenburgis 11:55:57 | Mittwoch, 29. März 2006
Thema: Todesstrafe Der Henker vollzieht das Recht und tötet nicht im Sinne des AT, das ist völlig offenbar.
Ebenfalls ist klar, daß das 5. Gebot Unschuldige schützt und nicht Schuldige, auch das ist in der gesamten
Menschheitsgeschichte nie anders gesehen worden. Was in den modernen Katechismen und im modernen „Kirchenrecht“
steht, ist gleichgültig, da es sich um Ausformungen von Willkür und nicht von Wahrheit und Recht handelt.
Es bleibt dabei: Mord muß durch Todesstrafe gesühnt werden, wo das nicht der Fall ist, gibt es kein
Strafrecht und kein „Recht“. @Milan: Tiere töten sich durchaus „einfach so“, viele Tiermütter töten
ihre Jungen etc. etc.
@ milan scout Sie sind auch so einer, der glaubt, dass sich die Werte einer Gesellschaft aus Luft entwickeln.
Das ist aber eindeutig falsch, die Historie hat nun oft genug gezeigt, dass der Mensch nunmal des Menschen
Wolf ist. Nicht einmal Tiere töten sich gegenseitig (einfach so), ausser sie dienen einander als Nahrung.
Und bei Revierkämpfen.
#19 milan scout 06:45:44 | Dienstag, 28. März 2006
Kommentare zur Todesstrafe Lästert nicht Gott, in dem ihr ihm zuschreibt was er will oder nicht will.
Wir wissen doch gar nicht was er will. Alles was wir meinen zu wissen ist unseren Köpfen entsprungenl
(AT, NT, Koran und alle anderen ehrenwerten Bücher). Braucht man den Menschenverstand (von Gott gegeben)
kommt man ohne Studium an irgend einer Institution zum Schluss, dass Töten nicht gut ist. Nicht einmal
Tiere töten sich gegenseitig (einfach so), ausser sie dienen einander als Nahrung.
@Stephan Fusst Ihr Glaube ausschliesslich auf dem Alten Testament, und ist tatsächlich nichts von der
Christlichen Botschaft in Ihre Gesinnung durchgedrungen ?
@stephan Und sind wir befugt, irgendwas über das zweite Gebot zu stellen? Na, stephan, schon mal am Samstag
gearbeitet? Ui, dann schaut’s böse für dich aus. Sprich: Die Hermeneutik der Heiligen Schrift ist nun
wirklich komplizierter als du es behauptest.
@timpressum Ich glaube nicht, daß wir befugt sind, daß fünfte Gebot über das erste zu stellen „Ich
bin der Herr“, wer sind wir an den Weisungen unseres Herren herumzumäkeln. Zum Thema Todesstrafe bei
Götzendienst empfiehlt sich wiederum ein Blick in die Hl. Schrift, z.B. das Goldene Kalb und wie anschließend
mit denen verfahren wurde, die es anbeteten.
Die Heilige Schrift… …schreibt die Todesstrafe auch für Ehebruch, Homosexualität und Götzenanbetung
vor! Und es ist historisch nicht überliefert, daß aufgrund dieser Vergehen jemals ein Todesurteil gefällt
geschweige denn vollstreckt wurde. Was ist denn mit dem Henker? Der vergießt doch auch Menschenblut!
Muss der dann auch getötet werden? Und von wem? Für mich gilt immer noch mehr das „Du sollst nicht töten!“
Pro Todesstrafe „In der Todesstrafe wird, wenn es Rechtens zugeht, jemand, der erwiesenermaßen schwerster
Straftaten schuldig ist und eine Gefahr auch für den sozialen Frieden darstellt, bestraft; also jemand
Schuldiger bestraft. Während im Fall der Abtreibung über jemand absolut Unschuldiges die Todesstrafe
verhängt wird.“ zitiert aus Joseph Kardinal Ratzinger: Salz der Erde. Augsburg 2000 Die katholischen
Gegner der Todesstrafe dürfen also wieder ruhigen Gewissens zu Bett gehen. Als Bettlektüre empfiehlt
sich vielleicht mal wieder die Hl. Schrift, denn da findet man ganz klar Gottes Wort „Wer Menschenblut
vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werde; denn Gott hat den Menschen zu seinem
Bilde gemacht.“ Wahrscheinlich werden jetzt wieder einiger versuchen auf den Punkt des sozialen Friedens
einzugehen. Ich glaube schon, daß ein Mörder immer eine Gefahr für den sozialen Frieden der Angehörigen
und Freunde und Bekannten darstellt, so lange er in Gefangenschaft weiter leben darf, d.h. das Lebensrecht
des Mörders lastet auf den Überlebenden, dieses Lebensrecht ist der Albtraum aller, die das Mordopfer
kannten, denn nur wenige sind fähig eine solche Tat zu vergeben. Wenn also überhaupt jemand gegen eine
Hinrichtung protestieren dürfte, dann doch nur die Hinterbliebenen und wir hinter dem großen Teich sollten
aufhören uns in die inneren Belange der amerikanischen Gesellschaft einzumischen.
Mir wird speiübel, wenn ich die Beiträge von Brandenburgis und filiusdei lese; nicht weil sie für die
Todesstrafe sind, sondern weil sie sich dabei auf Christus berufen. Welch einer Bigotterie bedarf es,
um die Lehre Christi derart zu missbrauchen. Eine Tat als Mord zu klassifizieren setzt meines Wissens
beim Täter unter anderem den Vollbesitz des Bewusstseins voraus. Morales war zur Tatzeit betrunken, hat
diese Voraussetzung also nicht erfüllt; ein Staat, der ein Todesurteil vollstrecken lässt – und dazu
noch auf diese Art und Weise – jedoch schon.
Zustimmung zu Stimme aus Wien und zu timpressum. @Brandenburgis: Schwachsinn. Niemand hat sein Leben verwirkt,
wenn er jemandes anderen Leben nimmt. Auch das Leben des Mörders ist von Gott gegeben und kann nur von
diesem genommen werden. Übrigens erlaubt KKK 2266 prinzipiell die Todesstrafe (als Schutzmaßnahme),
aber KKK 2267 schränkt das soweit ein, dass es in einem funktionierenden modernen Rechtsstaat nicht mehr
angewandt werden darf – denn dort sind andere Mittel gegeben, um einen gefährlichen Straftäter dauerhaft
von der Gesellschaft fernzuhalten. So einfach ist das. Aus christlicher/katholischer Sicht.
Brandenburgis Die Todesstrafe ist mit kirchlichen und katholischen Maßstäben ohne Weiteres vereinbar
Was die amerikanischen Freikirchen als „christliche Lehre“ verkünden, sei dahingestellt – nach der Lehre
der kath. Kirche ist die Todesstrafe nur dann zulässig, wenn sie das „kleinere Übel“ bedeutet. Bitte
nennen Sie das „größere Übel“, das durch die Todesstrafe vermeidbar wäre und nicht durch „lebenslänglich“
gewährleistet wäre!
Widerspruch Irgendwie finde ich es einen Widerspruch auf der einen Seite gegen die Tötung Ungeborener
zu sein und auf der anderen Seite sich für die Todesstrafe auszusprechen… Töten ist doch töten? Oder
nicht?
Todesstrafe Die Todesstrafe ist mit kirchlichen und katholischen Maßstäben ohne Weiteres vereinbar.
In der Demkratie gibt es de facto überhaupt keine Strafe mehr, weil sich der Demokrat. Staat nicht zum
Strafen legitimiert fühlt. Wir haben heut in der BRD Schwerstkriminelle, die zum 4. 5. 6. und 7. mal
rückfällig werden, häufig in Bewährungszeiträumen. Es bleibt dabei, wer andere ermordet oder dies
versucht, hat sein Leben verwirkt, völlig unabhängig von der Frage, ob der Strafvoillzug abschreckt
oder nicht.
Falscher Strafvollzug Ich kann dem Werten Benedikt von ganzer Seele zustimmen! Ich muß auch erhlich sagen,
daß ich den Beitrag des Filii Dei nicht recht nachvollziehen kann: Angefangen im Hetitherreich, wo –
ich glaube – 1300 v. Chr. die TS faktisch abgeschafft wurde bis hin zur Bundesrepublik gibt es immer wieder
und zu jeder Zeit rechtsstaaten, die von dem Racheprinzip Abstand nehmen. Sicher ist Widergutmachung nicht
immer möglich. Aber Einstehen für die Tat durchaus. Kein Staat, der die TS abschaffte, hat hierdurch
einen Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen. Ich frage mich, welch niedere Instinkte die Befürworter
der TS umtreiben, daß sie sich berechtigt fühlen, gegen das fünfte Gebot verstoßen zu dürfen, weil
es ein anderer auch tat. Umkehrschluß: Wenn meine Frau mich betrügt, kann ich auch in der Gegend rum***.
Ja? Klar haben die Befürworter auch immer einen Spruch parat, wenn es um Irrtümer geht…die paar armen
Hunde, die es dann erwischt…ja? Oder der: Die hohe Anzahl an späten Unschuldserweisen zeigt, wie gut
die Justiz arbeitet. Auch die Sache mit dem „zu lange warten“ hat einen Charme wie eine Ofentür: Super:
Aus Humanität eine Hinrichtung trotz bestehender Zweifel vollstrecken… Aus meiner Sicht ist TS nichts
als eine Ansammlung von Hass, Angst, Wut, Aggression und Unversöhntheit mit sich und den Göttern, die
dann an einem Ausgestoßenen abgelassen wird. Jetzt hat man ein Urteil, da kann man sich an diesem einen
Abreagieren!
FiliusDei Todesstrafe grundsätzlich akzeptabel So ein Quatsch! Jemand, der brutale Taten begeht, und
andere ermordet, der solche grausamen Dinge verübt, für den haben wohl sämtliche Staatsgesellschaften
stets die Todesstrafe vorgesehen. Ja, das stimmt – weil früher diesen Gesellschaften keine andere Möglichkeit
zur Verfügung stand, die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen. Heute gibt’s dieses Problem nicht
mehr – daher ist auch die Notwendigkeit der Todesstrafe nicht mehr gegeben.
@ FiliusDei Denn daß der „humane Strafvollzug“ in Westeuropa falsch ist, wissen anscheinend alle außer
die europäischen Gesetzgeber und die Richter. Dieser „falsche“ Strafvollzug führt im Gegensatz zum amerikanischen
Strafvollzug dafür, dass hier die Kriminalitätsraten bedeutend niedriger sind, dass entlassene Straftäter
wieder in die Gesellschaft integriert werden können, dass nicht durch übertriebene Strafen die Lebensführung
von Menschen zerstört wird und diese anschließend kriminell werden, dass Straftäter im Knast nicht
zu noch schlimmeren Menschen herangezüchtet werden usw. usf… Der Strafvollzug den Sie präferieren
leistet dies alles nicht. Er dient nur der Befriedigung von Rachegelüsten. Was nutzt das der Gesellschaft,
wenn ich anschließend noch schlimmere Monster heranzüchte? Gar nichts, im Gegenteil! In punkto Strafvollzug
weiß man schon lange, dass pures Strafen und Demütigen zu nichts führt. Nur bis in die USA hat sich
das noch nicht herumgesprochen. Was Staatsgesellschaften früher mal vorgesehen haben ist irrelevant.
Der Strafvollzug muss Nutzen bringen, sonst nix. Schlecht in den USA ist lediglich die lange Wartezeit
in der „death row“: Wer zum Tode verurteilt ist, den sollte man nicht Jahrzehnte bis zur Vollstreckung
warten lassen, denn das ist eine psychische Folter. Ach, Töten bevorzugen Sie, aber psychische Folter
lehnen Sie ab? Wie können Sie das begründen?
Todesstrafe grundsätzlich akzeptabel Denn daß der „humane Strafvollzug“ in Westeuropa falsch ist, wissen
anscheinend alle außer die europäischen Gesetzgeber und die Richter. Jemand, der brutale Taten begeht,
und andere ermordet, der solche grausamen Dinge verübt, für den haben wohl sämtliche Staatsgesellschaften
stets die Todesstrafe vorgesehen. Schlecht in den USA ist lediglich die lange Wartezeit in der „death
row“: Wer zum Tode verurteilt ist, den sollte man nicht Jahrzehnte bis zur Vollstreckung warten lassen,
denn das ist eine psychische Folter.
Todesstrafe Weitere Belege dafür, dass 1. die Todesstrafe eine überholte archaische Strafe ist, die
keine Straftaten verhindert und mit der sich die US-Regierung seit Jahren um eine Eindämmung der Kriminalität
herumdrücken konnte 2. die USA ein bigottes Land sind, dass kein Problem damit hat, Menschen per Giftspritze
um die Ecke zu bringen aber herumjammert, wenn sich der Häftling bei dieser „Prozedur“ unwohl fühlt.
Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man über diese Absurdität herzlich lachen.
@Schlüsselfrage Abgesehen davon, dass der Vorposter völlig recht hat, ist die im Text genannte „Schlüsselfrage“
doch eine völlig andere: Wieso nimmt sich ein demokratischer, angeblich ach so christlicher Staat noch
immer das Recht heraus, seine Bürger zu töten? Warum gibt es in den USA noch die Todesstrafe? Beispiele
dafür, wie oft tatsächlich Unschuldige getötet wurden oder in letzter Minute dem Henker entkommen sind,
sind Legion. Die Kriminalität hat durch die Todesstrafe in den USA wahrhaftig nicht abgenommen, sie liegt
weit höher als in Europa. Und selbst wenn ein Mörder getötet worden ist: Damit wurde noch kein Opfer
wieder lebendig gemacht. Die Todesstrafe befriedigt primitive Rache- oder Lynchgelüste und ist eines
Rechtsstaates auf christlichem Fundament nicht würdig.