USA
Henker in der Klemme
Zur Zeit sucht der US-Bundesstaat Kalifornien von Gouverneur Schwarzenegger nach einer passenden Weise, um den zum Tode verurteilte Michael Morales unter die Erde zu bringen. Aber das ist gar nicht so einfach.
(kreuz.net, Sacramento) Der Mörder Michael Angelo Morales soll nach dem Willen des US-Bundesstaates Kalifornien und seines Gouverneurs im Gefängnis San Quentin exekutiert werden.

Allerdings weiß man dort noch nicht genau wie. Das berichtete das Wochenmagazin ‘Spiegel’ Ende Februar.

Zweimal schon hat der Staat sein Glück an Morales versucht. Doch der verurteilte Mörder und Vergewaltiger lebt immer noch. Vor über 25 Jahren hat er 1981 unter Alkohol- und Drogeneinfluß ein 17jährige Mädchen vergewaltigt und ermordet.

Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat ein Gnadengesuch abgelehnt. Die Reue des Täters und die Aussage, daß er sich während seiner jahrzehntelangen Haftzeit geändert habe, entschuldige die brutale Tat nicht, meinte Ex-Terminator.

Jetzt bemüht sich sein Bundesstaat, Morals durch eine intravenöse Injektion zu vergiften. Für US-Gerichte ist das humaner als einen Häftling zum Beispiel zu vergasen, mit einem Stromstoß zu bearbeiten oder standrechtlich zu erschießen.

Kritiker nehmen die staatliche Giftspritze weniger gelassen. Ihre lähmende Wirkung verschleiere unter Umständen die Schmerzen, die der Todgeweihte vor seinem Sterben spüre.

Der kalifornische Bezirksrichter Jeremy Fogel ließ sich überzeugen und verordnete Verbesserungen bei der staatlichen Tötung von Morales.

Bei seiner Hinrichtung müsse der Todeskandidat – so der Richter – von einem anwesenden Anästhesisten fachgerecht betäubt oder mit einer Überdosis des Beruhigungsmittels Natrium-Thiopental bedient werden.

Bei beiden Möglichkeiten sollten Ärzte direkt in der Todeskammer anwesend sein. Die Idee des Richters war ein Novum in der Hinrichtungsgeschichte des Landes. Bisher traten Ärzte nur in Aktion, um die erfolgreiche Exekution des Häftlings zu beurkunden.

Von den durch Richter Fogel vorgeschlagenen Methoden, wählte der kalifornische Henker die erste Variante. Er fand auch zwei Ärzte – einen für die konkrete Ausführung der Tat, der andere als Reserverad.

Doch kurz vor der Hinrichtung wurden die beiden Ärzte von Zweifeln befallen. Sie erinnerten sich, dazu da zu sein, um Leben zu retten, nicht um es zu töten. Das teilten die zwei dem Henker schriftlich mit.

Unter Zeitdruck entschied sich das Exekutionskommando darum für die zweite Hinrichtungsmethode mit der Überdosis des Beruhigungsmittels. Doch auch dafür ließ sich kein Arzt einspannen.

Es wird geschätzt, daß sich eine Hinrichtung mit dem Beruhigungsmittel im Vergleich zum bewährten elfminütigen Gifttod auf etwa 45 Minuten ausdehnen könnte. Genau weiß das niemand. Man hat es noch nie ausprobiert.

Gegenwärtig ist die Exekution verschoben, um dem Staat Gelegenheit zu geben, in Ruhe über die beste Art nachzudenken, um Morales unter die Erde zu bringen.

Dieses Nachdenken hat jetzt die ersten Früchte gezeitigt. Mitte März veröffentlichte Kalifornien eine für die Öffentlichkeit bestimmte Version des 32seitigen sogenannten „Todesspritzenprotokolls“.

Dort werden von den Handschellen und Fußfesseln bis zu den drei Taschenlampenbatterien alle Details aufgezählt, die für eine erfolgreiche Hinrichtung notwendig sind.

Doch die Schlüsselfrage bleibt auch im jüngsten Dokument offen:

Was wird der Staat unternehmen, um festzustellen, ob der Todeskandidat nach erfolgter Betäubung bewußtlos genug ist, um während seiner Hinrichtung keine schweren Schmerzen zu spüren?

Ob diese Frage in der Vollversion, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, behandelt wird, bleibt unklar.

Im veröffentlichten Text beginnt die Beschreibung der eigentlichen Exekution auf Seite 29. Dort ist zuerst von der Vorbereitung von sieben Spritzen die Rede: 2 mit dem Barbiturat Sodium-Pentothal, 1 mit einer Salzlösung, 1 mit dem Lähmungsmittel Pankuronium-Bromid und 3 mit dem Herzgift Potassium-Chlorid.

Dann sollen zwei intravenöse Injektionslinien zum Todgeweihten gelegt werden. Eine Fachperson – kein Arzt – sucht in seinem Oberarm nach einer brauchbaren Vene.

Sobald die intravenöse Injektion gesetzt ist, verlassen die völlig anonymisierten Mitglieder des Todeskommandos den Raum und versiegeln ihn.

Auf ein Zeichen des Gefängnisdirektors werden zuerst die beiden Barbiturate mit 75 Tropfen pro Minute in den Oberarm des Häftlings gepumpt. Dann wird mit der Salzlösung gespült. Anschließend folgen das Lähmungsmittel und das Herzgift.

Nach der geglückten Vergiftung untersucht ein Arzt den Häftling und erklärt in für tot: „Der Körper soll mit Sorgfalt und Würde entfernt und in einen Leichensack gelegt werden“ – heißt es dann im Text.

Bezirksrichter Jeremy Fogel will sich Ende März in das Todesgefängnis von San Quentin begeben, um dort die Todeskammer und „wichtige Zeugen“ einzuvernehmen.

Für Anfang Mai hat er eine Verhandlung über das neue Prozedere anberaumt.

Der Richter will offensichtlich auf Nummer totsicher gehen.
      
24 Lesermeinungen
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#25   Xixax   08:30:02 | Donnerstag, 30. März 2006
steht dem menschen nicht zu
ich finde das es in keinem fall dem menschen zusteht über leben und tod eines anderen zu entscheiden!!
bestrafen, auf jeden fall, aber töten ist etwas , das nur gott alleine vorbehalten sein muss.
mord ist mord.
es kann niemals richtig sein, jemanden zu töten, auch nicht, wenn es im namen der regierung und an einem mörder geschieht.
als mensch ein gott-gegebenes geschenk, das leben, zu nehmen ist unter keinen umständen rechtens.
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#24   Sirilo   16:39:27 | Mittwoch, 29. März 2006
@Hrodgar
Sie sollten Brandenburgis nicht zu ernst nehmen. B. gehört einer extremen Sekte an, die Napoleon für Gott hält. B. schrieb nämlich zum Thema „Gott mit dir du Land der Bayern“, der bayerische König sei der von Gott eingesetzte Herrscher des Landes gewesen. Nun ist bekanntlich das bayerische Königtum aber von Napoleon eingesetzt worden, ergo ist (nach B.s Ansicht) Napoleon Gott.
Wer Napoleon für Gott hält, kann natürlich auch der Meinung sein, die Todesstrafe sei keine Tötung im Sinne des 5. Gebots.
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#23   Benedikt   15:07:24 | Mittwoch, 29. März 2006
@ Hrodgar
Sind es „Die Katholiken“ die in Brandenburgis zu Worte kommen, ist es „Die Kirche“ oder steht er längst außerhalb der Kirche?
Weder noch. Man kann nur für sich selbst sprechen. Es kann natürlich sein, das man Meinungen äußert, die mit denen anderer übereinstimmen oder die mit der Auffassung der Kirche übereinstimmen. Das wäre dann im Einzelfall nachzuvollziehen. Schnappen Sie sich einen CIC und einen KKK und lesen Sie nach.
Ganz abgesehen davon ist es Ihnen ja sicher nicht entgangen, dass die Schreibenden hier nicht unbedingt repräsentativ für alle Katholiken sind. Wenn doch – abbonnieren Sie eine Zeitung und gehen Sie öfter mal raus ;-)))
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#22   Hrodgar   15:00:33 | Mittwoch, 29. März 2006
wie denken Christen?????
Wenn ich die Äußerungen des Brandenburgis hier in diesem Forum sehe, fühle ich mich regelmäßig bedroht und in die Zeiten des Sachsenschlächters Karl zurückversetzt…
Deswegen meine Frage an alle:
Ist Brandenburgis ein „Ausreißer“ oder ist die ganze Katholikenschaft so sehr gegen die Verfassung, die Demokratie und die Grundwerte der Bundesrepublik?
Ich frage mich einfach an diesem Punkt, ob man als Naturreligiöser sich angesichts der immer radikaleren Äußerungen „der Katholiken“ noch sicher fühlen darf?
Sind es „Die Katholiken“ die in Brandenburgis zu Worte kommen, ist es „Die Kirche“ oder steht er längst außerhalb der Kirche?
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#21   Brandenburgis   11:55:57 | Mittwoch, 29. März 2006
Thema: Todesstrafe
Der Henker vollzieht das Recht und tötet nicht im Sinne des AT, das ist völlig offenbar. Ebenfalls ist klar, daß das 5. Gebot Unschuldige schützt und nicht Schuldige, auch das ist in der gesamten Menschheitsgeschichte nie anders gesehen worden. Was in den modernen Katechismen und im modernen „Kirchenrecht“ steht, ist gleichgültig, da es sich um Ausformungen von Willkür und nicht von Wahrheit und Recht handelt. Es bleibt dabei: Mord muß durch Todesstrafe gesühnt werden, wo das nicht der Fall ist, gibt es kein Strafrecht und kein „Recht“.
@Milan: Tiere töten sich durchaus „einfach so“, viele Tiermütter töten ihre Jungen etc. etc.
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#20   Benedikt   11:13:33 | Dienstag, 28. März 2006
@ milan scout
Sie sind auch so einer, der glaubt, dass sich die Werte einer Gesellschaft aus Luft entwickeln. Das ist aber eindeutig falsch, die Historie hat nun oft genug gezeigt, dass der Mensch nunmal des Menschen Wolf ist.
Nicht einmal Tiere töten sich gegenseitig (einfach so), ausser sie dienen einander als Nahrung.
Und bei Revierkämpfen.
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#19   milan scout   06:45:44 | Dienstag, 28. März 2006
Kommentare zur Todesstrafe
Lästert nicht Gott, in dem ihr ihm zuschreibt was er will oder nicht will. Wir wissen doch gar nicht was er will. Alles was wir meinen zu wissen ist unseren Köpfen entsprungenl (AT, NT, Koran und alle anderen ehrenwerten Bücher).
Braucht man den Menschenverstand (von Gott gegeben) kommt man ohne Studium an irgend einer Institution zum Schluss, dass Töten nicht gut ist.
Nicht einmal Tiere töten sich gegenseitig (einfach so), ausser sie dienen einander als Nahrung.
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#18   Josef   05:47:22 | Dienstag, 28. März 2006
@Stephan
Fusst Ihr Glaube ausschliesslich auf dem Alten Testament, und ist tatsächlich nichts von der Christlichen Botschaft in Ihre Gesinnung durchgedrungen ?
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#17   Horst Eckner †   01:41:51 | Dienstag, 28. März 2006
@stephan
Und sind wir befugt, irgendwas über das zweite Gebot zu stellen?
Na, stephan, schon mal am Samstag gearbeitet?
Ui, dann schaut’s böse für dich aus.
Sprich: Die Hermeneutik der Heiligen Schrift ist nun wirklich komplizierter als du es behauptest.
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#16   stephan   00:05:44 | Dienstag, 28. März 2006
@timpressum
Ich glaube nicht, daß wir befugt sind, daß fünfte Gebot über das erste zu stellen „Ich bin der Herr“, wer sind wir an den Weisungen unseres Herren herumzumäkeln. Zum Thema Todesstrafe bei Götzendienst empfiehlt sich wiederum ein Blick in die Hl. Schrift, z.B. das Goldene Kalb und wie anschließend mit denen verfahren wurde, die es anbeteten.
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#15   timpressum †   23:49:30 | Montag, 27. März 2006
Die Heilige Schrift…
…schreibt die Todesstrafe auch für Ehebruch, Homosexualität und Götzenanbetung vor!
Und es ist historisch nicht überliefert, daß aufgrund dieser Vergehen jemals ein Todesurteil gefällt geschweige denn vollstreckt wurde.
Was ist denn mit dem Henker? Der vergießt doch auch Menschenblut! Muss der dann auch getötet werden? Und von wem?
Für mich gilt immer noch mehr das „Du sollst nicht töten!“
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#14   stephan   23:39:53 | Montag, 27. März 2006
Pro Todesstrafe
„In der Todesstrafe wird, wenn es Rechtens zugeht, jemand, der erwiesenermaßen schwerster Straftaten schuldig ist und eine Gefahr auch für den sozialen Frieden darstellt, bestraft; also jemand Schuldiger bestraft. Während im Fall der Abtreibung über jemand absolut Unschuldiges die Todesstrafe verhängt wird.“
zitiert aus Joseph Kardinal Ratzinger: Salz der Erde. Augsburg 2000
Die katholischen Gegner der Todesstrafe dürfen also wieder ruhigen Gewissens zu Bett gehen. Als Bettlektüre empfiehlt sich vielleicht mal wieder die Hl. Schrift, denn da findet man ganz klar Gottes Wort „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werde; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“
Wahrscheinlich werden jetzt wieder einiger versuchen auf den Punkt des sozialen Friedens einzugehen. Ich glaube schon, daß ein Mörder immer eine Gefahr für den sozialen Frieden der Angehörigen und Freunde und Bekannten darstellt, so lange er in Gefangenschaft weiter leben darf, d.h. das Lebensrecht des Mörders lastet auf den Überlebenden, dieses Lebensrecht ist der Albtraum aller, die das Mordopfer kannten, denn nur wenige sind fähig eine solche Tat zu vergeben. Wenn also überhaupt jemand gegen eine Hinrichtung protestieren dürfte, dann doch nur die Hinterbliebenen und wir hinter dem großen Teich sollten aufhören uns in die inneren Belange der amerikanischen Gesellschaft einzumischen.
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#13   Josef   22:41:26 | Montag, 27. März 2006
Mir wird speiübel,
wenn ich die Beiträge von Brandenburgis und filiusdei lese; nicht weil sie für die Todesstrafe sind, sondern weil sie sich dabei auf Christus berufen. Welch einer Bigotterie bedarf es, um die Lehre Christi derart zu missbrauchen.
Eine Tat als Mord zu klassifizieren setzt meines Wissens beim Täter unter anderem den Vollbesitz des Bewusstseins voraus. Morales war zur Tatzeit betrunken, hat diese Voraussetzung also nicht erfüllt; ein Staat, der ein Todesurteil vollstrecken lässt – und dazu noch auf diese Art und Weise – jedoch schon.
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#12   Horst Eckner †   20:18:20 | Montag, 27. März 2006
Zustimmung
zu Stimme aus Wien und zu timpressum.
@Brandenburgis:
Schwachsinn. Niemand hat sein Leben verwirkt, wenn er jemandes anderen Leben nimmt. Auch das Leben des Mörders ist von Gott gegeben und kann nur von diesem genommen werden.
Übrigens erlaubt KKK 2266 prinzipiell die Todesstrafe (als Schutzmaßnahme), aber KKK 2267 schränkt das soweit ein, dass es in einem funktionierenden modernen Rechtsstaat nicht mehr angewandt werden darf – denn dort sind andere Mittel gegeben, um einen gefährlichen Straftäter dauerhaft von der Gesellschaft fernzuhalten.
So einfach ist das. Aus christlicher/katholischer Sicht.
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#11   Stimme aus Wien   18:27:52 | Montag, 27. März 2006
Brandenburgis
Die Todesstrafe ist mit kirchlichen und katholischen Maßstäben ohne Weiteres vereinbar
Was die amerikanischen Freikirchen als „christliche Lehre“ verkünden, sei dahingestellt – nach der Lehre der kath. Kirche ist die Todesstrafe nur dann zulässig, wenn sie das „kleinere Übel“ bedeutet.
Bitte nennen Sie das „größere Übel“, das durch die Todesstrafe vermeidbar wäre und nicht durch „lebenslänglich“ gewährleistet wäre!
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#10   timpressum †   18:19:22 | Montag, 27. März 2006
Widerspruch
Irgendwie finde ich es einen Widerspruch auf der einen Seite gegen die Tötung Ungeborener zu sein und auf der anderen Seite sich für die Todesstrafe auszusprechen…
Töten ist doch töten? Oder nicht?
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#8   Brandenburgis   18:07:32 | Montag, 27. März 2006
Todesstrafe
Die Todesstrafe ist mit kirchlichen und katholischen Maßstäben ohne Weiteres vereinbar. In der Demkratie gibt es de facto überhaupt keine Strafe mehr, weil sich der Demokrat. Staat nicht zum Strafen legitimiert fühlt. Wir haben heut in der BRD Schwerstkriminelle, die zum 4. 5. 6. und 7. mal rückfällig werden, häufig in Bewährungszeiträumen.
Es bleibt dabei, wer andere ermordet oder dies versucht, hat sein Leben verwirkt, völlig unabhängig von der Frage, ob der Strafvoillzug abschreckt oder nicht.
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#7   Hrodgar   17:39:07 | Montag, 27. März 2006
Falscher Strafvollzug
Ich kann dem Werten Benedikt von ganzer Seele zustimmen!
Ich muß auch erhlich sagen, daß ich den Beitrag des Filii Dei nicht recht nachvollziehen kann:
Angefangen im Hetitherreich, wo – ich glaube – 1300 v. Chr. die TS faktisch abgeschafft wurde bis hin zur Bundesrepublik gibt es immer wieder und zu jeder Zeit rechtsstaaten, die von dem Racheprinzip Abstand nehmen.
Sicher ist Widergutmachung nicht immer möglich. Aber Einstehen für die Tat durchaus.
Kein Staat, der die TS abschaffte, hat hierdurch einen Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen.
Ich frage mich, welch niedere Instinkte die Befürworter der TS umtreiben, daß sie sich berechtigt fühlen, gegen das fünfte Gebot verstoßen zu dürfen, weil es ein anderer auch tat.
Umkehrschluß:
Wenn meine Frau mich betrügt, kann ich auch in der Gegend rum***. Ja?
Klar haben die Befürworter auch immer einen Spruch parat, wenn es um Irrtümer geht…die paar armen Hunde, die es dann erwischt…ja?
Oder der: Die hohe Anzahl an späten Unschuldserweisen zeigt, wie gut die Justiz arbeitet.
Auch die Sache mit dem „zu lange warten“ hat einen Charme wie eine Ofentür:
Super: Aus Humanität eine Hinrichtung trotz bestehender Zweifel vollstrecken…
Aus meiner Sicht ist TS nichts als eine Ansammlung von Hass, Angst, Wut, Aggression und Unversöhntheit mit sich und den Göttern, die dann an einem Ausgestoßenen abgelassen wird. Jetzt hat man ein Urteil, da kann man sich an diesem einen Abreagieren!
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#6   Stimme aus Wien   17:19:29 | Montag, 27. März 2006
FiliusDei
Todesstrafe grundsätzlich akzeptabel
So ein Quatsch!
Jemand, der brutale Taten begeht, und andere ermordet, der solche grausamen Dinge verübt, für den haben wohl sämtliche Staatsgesellschaften stets die Todesstrafe vorgesehen.
Ja, das stimmt – weil früher diesen Gesellschaften keine andere Möglichkeit zur Verfügung stand, die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen.
Heute gibt’s dieses Problem nicht mehr – daher ist auch die Notwendigkeit der Todesstrafe nicht mehr gegeben.
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#5   Benedikt   17:18:06 | Montag, 27. März 2006
@ FiliusDei
Denn daß der „humane Strafvollzug“ in Westeuropa falsch ist, wissen anscheinend alle außer die europäischen Gesetzgeber und die Richter.
Dieser „falsche“ Strafvollzug führt im Gegensatz zum amerikanischen Strafvollzug dafür, dass hier die Kriminalitätsraten bedeutend niedriger sind, dass entlassene Straftäter wieder in die Gesellschaft integriert werden können, dass nicht durch übertriebene Strafen die Lebensführung von Menschen zerstört wird und diese anschließend kriminell werden, dass Straftäter im Knast nicht zu noch schlimmeren Menschen herangezüchtet werden usw. usf…
Der Strafvollzug den Sie präferieren leistet dies alles nicht. Er dient nur der Befriedigung von Rachegelüsten. Was nutzt das der Gesellschaft, wenn ich anschließend noch schlimmere Monster heranzüchte? Gar nichts, im Gegenteil! In punkto Strafvollzug weiß man schon lange, dass pures Strafen und Demütigen zu nichts führt. Nur bis in die USA hat sich das noch nicht herumgesprochen. Was Staatsgesellschaften früher mal vorgesehen haben ist irrelevant. Der Strafvollzug muss Nutzen bringen, sonst nix.
Schlecht in den USA ist lediglich die lange Wartezeit in der „death row“: Wer zum Tode verurteilt ist, den sollte man nicht Jahrzehnte bis zur Vollstreckung warten lassen, denn das ist eine psychische Folter.
Ach, Töten bevorzugen Sie, aber psychische Folter lehnen Sie ab? Wie können Sie das begründen?
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#4   FiliusDei   16:48:03 | Montag, 27. März 2006
Todesstrafe grundsätzlich akzeptabel
Denn daß der „humane Strafvollzug“ in Westeuropa falsch ist, wissen anscheinend alle außer die europäischen Gesetzgeber und die Richter.
Jemand, der brutale Taten begeht, und andere ermordet, der solche grausamen Dinge verübt, für den haben wohl sämtliche Staatsgesellschaften stets die Todesstrafe vorgesehen.
Schlecht in den USA ist lediglich die lange Wartezeit in der „death row“: Wer zum Tode verurteilt ist, den sollte man nicht Jahrzehnte bis zur Vollstreckung warten lassen, denn das ist eine psychische Folter.
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#3   Benedikt   16:36:02 | Montag, 27. März 2006
Todesstrafe
Weitere Belege dafür, dass
1. die Todesstrafe eine überholte archaische Strafe ist, die keine Straftaten verhindert und mit der sich die US-Regierung seit Jahren um eine Eindämmung der Kriminalität herumdrücken konnte
2. die USA ein bigottes Land sind, dass kein Problem damit hat, Menschen per Giftspritze um die Ecke zu bringen aber herumjammert, wenn sich der Häftling bei dieser „Prozedur“ unwohl fühlt. Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man über diese Absurdität herzlich lachen.
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#2   Frl.Ilse   16:31:58 | Montag, 27. März 2006
@Schlüsselfrage
Abgesehen davon, dass der Vorposter völlig recht hat, ist die im Text genannte „Schlüsselfrage“ doch eine völlig andere: Wieso nimmt sich ein demokratischer, angeblich ach so christlicher Staat noch immer das Recht heraus, seine Bürger zu töten? Warum gibt es in den USA noch die Todesstrafe?
Beispiele dafür, wie oft tatsächlich Unschuldige getötet wurden oder in letzter Minute dem Henker entkommen sind, sind Legion. Die Kriminalität hat durch die Todesstrafe in den USA wahrhaftig nicht abgenommen, sie liegt weit höher als in Europa. Und selbst wenn ein Mörder getötet worden ist: Damit wurde noch kein Opfer wieder lebendig gemacht. Die Todesstrafe befriedigt primitive Rache- oder Lynchgelüste und ist eines Rechtsstaates auf christlichem Fundament nicht würdig.
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#1   Sirilo   16:21:16 | Montag, 27. März 2006
„Katholische Nachrichten“?
Und worin besteht hier die katholische Nachricht?
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