08:49:45 | Mittwoch, 29. März 2006
(kreuz.net, Solothurn) Bei der Ankündigung der Verleihung einer besonderen Auszeichnung für die Kirchgemeinde
Röschenz durch die Herbert-Haag-Stiftung Ende November 2005 bin ich davon ausgegangen, daß Sie als Präsident
der Stiftung und als Weltethiker den ganzen Konflikt mit der Kirchgemeinde Röschenz eingehend studieren
und differenziert beurteilen und aufgrund einer kritischen Durchsicht aller Fakten zur Einsicht kommen
würden, daß die Verleihung dieser Auszeichnung ungerechtfertigt, inopportun und für die Konfliktlösung
kontraproduktiv ist.
Ich habe mich sehr geirrt.
Am 20. März haben Sie diese Auszeichnung in Luzern
vorgenommen.
Nach der Lektüre Ihrer Rede darf und kann ich nicht mehr länger schweigen. Ich wende mich
deshalb in einem offenen Brief an Sie.
1. Ich muß zunächst gestehen, daß ich auch nach mehrmaligem
Lesen Ihrer Rede nicht weiß, was Sie eigentlich wollen.
Auf der einen Seite machen Sie sich dafür stark,
daß die Römisch-katholische Kirche in das öffentliche Recht eingebunden sein müsse, daß die Rechtsgültigkeit
eines bischöflichen Entscheids staatlich überprüft werden müsse – „zuerst von der Landeskirche, eventuell
später auch durch das Verwaltungsgericht des Kantons und schließlich sogar durch das des Bundes“ – und
daß auch „der Bürger Bischof“ mit seinen kirchlichen Entscheidungen unter dem staatlichen Gesetz stehe.
Nach so viel Beschwörung des staatlichen Rechts, dem Sie auch die kirchenrechtliche Verantwortung des
Bischofs unterstellt wissen wollen, reibt man sich verwundert die Augen, wenn man gegen Ende Ihrer Rede
liest, daß man – das heißt: wohl ich – es nun aber doch nicht „so weit treiben“ sollte.
Deshalb fordern
Sie mich auf, nun meinerseits den – von Ihnen eingeforderten – Rechtsweg zu verlassen und statt dessen
„mutig einen Strich der Versöhnung unter die ganze Angelegenheit“ zu machen.
Wiewohl bei jedem Konflikt
zumindest zwei Seiten beteiligt sind und wiewohl Versöhnung stets ein gegenseitiges Unterfangen ist,
rufen Sie in einer völlig einseitigen und parteiischen Weise nur mich, aber keineswegs den Priester Sabo
und den Kirchgemeinderat Röschenz, zur Versöhnung auf und unterstellen damit in einer Leichtfertigkeit
sondergleichen, daß ich den Konflikt mit Herrn Sabo und mit der Kirchgemeinde Röschenz gesucht und begonnen
hätte und die alleinige Schuld an diesem Konflikt trage.
2. Angesichts solcher Parteinahme, die man
in der Rechtssprache als Befangenheit bezeichnet, kann es nicht erstaunen, daß auch Ihre Darstellung
des Problems mit der Kirchgemeinde Röschenz völlig einseitig erfolgt, indem Sie sich einfach die Sicht
bestimmter Medien und vor allem des Kirchgemeinderates Röschenz zu eigen gemacht, dessen Vorwürfe der
Verletzung menschlicher Grundrechte oder Verfahrensrechte übernommen und damit freilich auch in völlig
unkritischer Weise dessen infame Verleumdung, ich hätte „ – im Zusammenhang einer unberechtigten Denunziation
wegen angeblichen Kindmißbrauchs – den Pfarrverweser Franz Sabo gemobbt“, angeeignet haben.
Sie tun
dies, obwohl die Gründe für mein Vorgehen öffentlich dokumentiert sind. Und Sie tun dies, ohne auf
das Verhalten des Kirchgemeinderates Röschenz einzugehen und indem Sie das Fehlverhalten von Herrn Sabo
in einer unerträglichen Weise minimalisieren und geradezu bagatellisieren.
Wie sich die ganze Angelegenheit
wirklich verhält, scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren.
Bischof Kurt Koch
„ Wie sich die ganze
Angelegenheit wirklich verhält, scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren. “
Sie haben jedenfalls
bei niemandem in der Bistumsleitung nachgefragt, wie das Problem in deren Sicht aussieht.
Wiewohl es
zum elementarsten Rechtsempfinden gehört, daß man vor einer Verurteilung den genauen Sachverhalt abklärt
und dabei beide Seiten im Konflikt anhört, haben Sie dies in sträflicher Weise unterlassen und den elementarsten
Rechtsgrundsatz „audiatur et altera pars“ in gravierender Weise verletzt.
Es ist seltsam, daß ein Theologieprofessor,
der das Rechtssystem der römisch-katholischen Kirche ablehnt und der sich vom Papst ungerecht behandelt
sieht, nun seinerseits noch schlimmer verfährt, als er meint, behandelt worden zu sein.
Denn Sie wurden
wenigstens angehört, bevor entschieden wurde, was Sie bei mir unterlassen haben.
An diesem Sachverhalt
ändert sich auch nichts, wenn Sie anläßlich der Verleihung der Auszeichnung von der ebenfalls ansonsten
so sehr auf Recht und Gerechtigkeit bedachten Politikerin der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP),
Rosmarie Zapfl, sekundiert worden sind, die die Laudatio gehalten und mit ihrem ebenfalls völlig parteiischen
Eingriff in kirchliche Angelegenheiten dem soeben neu begonnenen Gespräch zwischen dem Präsidium der
CVP und den Schweizer Bischöfen einen Bärendienst erwiesen hat.
Angesichts solcher Befangenheit und
angesichts derart massiver Vorverurteilungen nimmt man verwundert Ihre weitere Behauptung zur Kenntnis,
daß sich Ihre Stiftung „im gegenwärtigen Streit zwischen Bischof Kurt Koch und der Kirchgemeinde Röschenz
nicht zum Richter“ mache.
Davon wird sich nur überzeugen lassen, wer ohnehin alles kritiklos glaubt,
was Sie sagen.
In einem Punkt stimme ich Ihnen freilich zu: Der Weg der Versöhnung ist der bessere Weg
als derjenige gerichtlicher Verfahren.
Sie werden zwar gewiß nachempfinden können, daß ich nach so
vielen Verdächtigungen hinsichtlich Rechtsverletzungen, Anschuldigungen auf Mobbing und Verleumdungen
auf den Spruch des Rechts berechtigten Anspruch habe und dafür dankbar sein werde.
Ich erwarte deshalb
zunächst die Stellungnahme des Landeskirchenrates Basel-Landschaft zur rechtlosen Situation in der Kirchgemeinde
Röschenz. Dennoch teile ich Ihre Überzeugung, daß die Versöhnung den Vorrang haben muß.
Bischof Kurt
Koch
„Ich teile Ihre Überzeugung, daß die Versöhnung den Vorrang haben muß. “
Was Sie jedoch von mir
verlangen, ist keine Versöhnung im menschlichen und schon gar nicht christlichen Sinn, sondern läuft
auf eine sehr billige „Versöhnung“ hinaus, die nur das Ziel haben kann, Ihre Vorverurteilung meiner Person
nochmals zu bestätigen.
Ein alter christlicher Grundsatz besagt, daß Versöhnung nur mit Menschen geschehen
kann, auch und gerade mit Menschen, die Unrecht getan haben, daß es aber mit dem Unrecht selbst keine
Versöhnung geben kann, sondern daß es beim Namen genannt werden muß, wenn nicht neues Unrecht geschehen
soll.
Dies bedeutet, daß Versöhnung nur möglich ist, wenn alles, was zur unversöhnten Situation beigetragen
hat, auf den Tisch gelegt und offen bearbeitet werden kann.
Im konkreten Fall von Röschenz heißt dies,
daß ich aus christlichen Gründen zu einer Versöhnung nur bereit sein darf, wenn auch ich öffentlich
über alles reden und das mir und dem Bistum von Herrn Sabo und dem Kirchgemeinderat Röschenz angetane
Unrecht offen ansprechen kann.
Denn der Priester Sabo weiß sehr genau, daß der Kirchgemeinderat Röschenz,
vor allem was die Geschichte mit den Gutachten und seinen Vorwurf des Mobbing betrifft, in der Öffentlichkeit
nicht die Wahrheit sagt, sie jedenfalls nur in äußerst verzerrter Weise wiedergibt.
Angesichts dieser
gravierenden Verleumdungen der ganzen Bistumsleitung und des Bischofs durch den Priester Sabo und den
Kirchgemeinderat Röschenz kann ich nicht weiter bereit sein, auf der einen Seite zusehen zu müssen,
wie dem Bistum geschadet wird, und auf der anderen Seite selbst wegen Gründen des Amtsgeheimnisses schweigen
zu müssen.
Ich habe zudem stets gemäß meiner Überzeugung gehandelt, daß Personaldossiers von Seelsorgenden
in der Öffentlichkeit weder behandelt noch kommentiert werden, und ich habe deshalb lange – vielleicht
zu lange – zu vielen unhaltbaren Behauptungen und Verleumdungen durch Herrn Sabo und den Kirchgemeinderat
Röschenz und vor allem in bestimmten Medien in der Nordwestschweiz in der Öffentlichkeit geschwiegen.
Wenn dieses mein schonendes Verhalten aber derart maßlos mißbraucht wird, kann und darf ich nicht mehr
bereit sein, dieses böse Spiel weiterhin stillschweigend mitzumachen.
Wenn deshalb dieser Konflikt wirklich
bereinigt werden soll, muß alles auf den Tisch. Dies aber ist nur möglich, wenn Herr Sabo mich in schriftlicher
Form ermächtigt, über alles, was zu diesem schwerwiegenden Konflikt geführt hat, zu reden.
Bischof
Kurt Koch
„ Wenn dieser Konflikt wirklich bereinigt werden soll, muß alles auf den Tisch. Dies aber ist
nur möglich, wenn Herr Sabo mich in schriftlicher Form ermächtigt, über alles, was zu diesem schwerwiegenden
Konflikt geführt hat, zu reden. “
Entweder ist der ganze Konflikt verhandelbar, oder es kann nur eine –
leider von Ihnen unterstützte – billige „Versöhnung“ geben, die nicht auf Recht und Gerechtigkeit zielt
und nicht in die Zukunft führt.
3. Wenn ich mir die Widersprüche, die vielen Halbwahrheiten und die
zahlreichen Anschuldigungen in Ihrer Rede, Herr Professor Küng, vor Augen halte, muß ich mich fragen,
ob es Ihnen wirklich um Recht und Gerechtigkeit geht, oder ob Sie in der Verleihung der Auszeichnung für
die Kirchgemeinde Röschenz einfach eine weitere günstige Gelegenheit gesehen haben, einmal mehr mit
dem gegenwärtigen Bischof von Basel öffentlich abzurechnen.
Dies jedenfalls tun Sie in ausgiebigem
Masse, und zwar ebenfalls mit recht plakativen Strichen.
Zur Verdeutlichung will ich freilich nur einzelne
erwähnen. Dabei werden Sie gewiß auch mir zugestehen, daß es auch mir „um nichts als die Wahrheit“
geht.
Sie versuchen erstens, meine geschätzten Vorgänger, die Bischöfe Anton Hänggi und Otto Wüst,
gegen mich auszuspielen und attestieren den ersteren nur das Beste.
Den zweiten Teil dieser Behauptung
kann ich gerne unterschreiben; doch der erste Teil stimmt in seiner Schablonenhaftigkeit nicht mit der
Wirklichkeit überein.
Wer weiß, wie sehr Bischof Anton Hänggi gegen Ende seines Episkopates unter
der von Ihnen hochgelobten „pastoralen Kreativität“ im Bistum Basel gelitten hat – es gibt dafür erschütternde
Zeugnisse! – und wer persönlich erfahren hat, wie sehr Bischof Otto Wüst gerade Ihr Handeln in der Kirche
geschmerzt hat, kann in Ihrer Vereinnahmung meiner beiden Vorgänger nicht viel Realitätssinn wahrnehmen.
Haben Sie, um nur ein Beispiel zu nennen, vergessen, daß die schriftliche Verfügung von Herrn Prof.
Herbert Haag, des Gründers Ihrer Stiftung, daß der Bischof von Basel auf seiner Todesanzeige nicht unterschreiben
und daß kein Bischof an seiner Beerdigung teilnehmen dürfe, nicht in meiner Amtszeit erfolgt ist, sondern
aus dem Jahre 1981 stammt und damit in die Amtszeit von Bischof Anton Hänggi fällt?
Ungeachtet dessen
meinten Sie aber im Gedächtnisgottesdienst für Herrn Prof. Haag das Recht zu haben, die Schweizer Bischöfe
anzuklagen, weil Sie an der Beerdigung nicht teilgenommen haben.
Dieses Beispiel zeigt, daß man in Ihrer
plakativen Gegenüberstellung meiner Person zu meinen Vorgängern nur jene Schwarz-Weiß-Malerei wieder
entdecken kann, die wir auch in Ihrer Gegenüberstellung der Päpste Johannes XXIII. und Johannes Paul
II. zur Genüge kennen.
Sie sehen zweitens einen wesentlichen Unterschied zwischen meinen Vorgängern
und mir darin, daß die Diözese Basel dann besonders leicht zu leiten sei, „wenn der Bischof mit den
einzelnen Seelsorgern auch ganz persönliche Beziehungen pflegt“.
Sie insinuieren damit, daß dies bei
meinen Vorgängern der Fall gewesen sei, wiederum im Unterschied zu mir, wie Sie mir in einem persönlichen
Brief ausdrücklich vorgeworfen haben.
Wahr aber ist, daß jeder Seelsorger und jede Seelsorgerin, die
ein Gespräch mit mir wünschen, es auch erhalten, daß ich seit meinem Amtsbeginn zusammen mit den Weihbischöfen
systematisch Pastoralgespräche mit den Seelsorgenden durchführe und daß ich beispielweise in der Zeit
von Januar bis Ostern in diesem Jahr nochmals allen Seelsorgenden begegne, um ihre Meinungen über zentrale
Fragen des Pastoralen Entwicklungsplanes im Bistum Basel zu erfahren.
Wer deshalb wie Sie, ohne sich
zu informieren – oder gar gegen besseres Wissen? –, Behauptungen und Vorwürfe in die Welt setzt, darf
sich nicht wundern, wenn man dabei den Eindruck des ungeprüften Repetierens von Vorurteilen nicht mehr
unterdrücken kann.
Bischof Kurt Koch
„Wer deshalb wie Sie, ohne sich zu informieren – oder gar gegen besseres
Wissen? –, Behauptungen und Vorwürfe in die Welt setzt, darf sich nicht wundern, wenn man dabei den Eindruck
des ungeprüften Repetierens von Vorurteilen nicht mehr unterdrücken kann.“
Sie werfen mir drittens
vor, daß ich mich über die staatskirchenrechtlichen Strukturen im Bistum Basel „abfällig geäußert“
habe, weil ich „ganz und gar hierarchisch denkend, am liebsten in der Diözese allein das Sagen hätte“.
Auch diese Unterstellung ist falsch.
Ich habe mich nie „abfällig“ über die staatskirchenrechtlichen
Organisationen geäußert. Ich habe sie vielmehr wertgeschätzt und den in ihnen tätigen Laien für Ihr
Engagement gedankt.
Ich habe mir freilich – übrigens wie der sachkundige Jurist Walter Gut – die Freiheit
(wohlverstanden: „Die Freiheit in der Kirche“!) genommen, öffentlich über die Fragen und Probleme, die
mit den staatskirchenrechtlichen Strukturen auch gegeben sind, zu reden und eine in meinen Augen für
die Zukunft der Kirche in der Schweiz notwendige Diskussion anzustoßen.
Eine solche offene Diskussion
haben aber gerade Sie mit verschiedenen öffentlichen Attacken gegen mich zu verhindern versucht, weil
die staatskirchenrechtlichen Strukturen für Sie offensichtlich sakrosankt sind.
Es ist wiederum seltsam,
daß ein Theologe, der dem Papst wegen seines Diskussionsverbotes über die Frauenordination vorgeworfen
hat, ins Mittelalter zurückgefallen zu sein, nun seinerseits öffentliche Denk- und Diskussionsverbote
erläßt, wenn es sich um seine eigenen „Dogmen“ handelt.
Bischof Kurt Koch
„Es ist wiederum seltsam, daß
ein Theologe, der dem Papst wegen seines Diskussionsverbotes über die Frauenordination vorgeworfen hat,
ins Mittelalter zurückgefallen zu sein, nun seinerseits öffentliche Denk- und Diskussionsverbote erläßt,
wenn es sich um seine eigenen „Dogmen“ handelt.“
Eng damit zusammen hängt, daß Sie die staatskirchenrechtlichen
Institutionen sogar anders verstehen als diese sich selbst.
Während es beispielsweise in der Verfassung
der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft in Par 2.2 heißt: „In innerkirchlichen
Belangen anerkennen Landeskirche und Kirchgemeinden die Lehre und die Rechtsordnung der römisch-katholischen
Kirche“, fordern Sie genau das Gegenteil, nämlich die Unterordnung des kirchlichen Rechts unter das staatliche
Recht, das Sie nun freilich auch nicht ernst zu nehmen gedenken.
Sie sanktionieren vielmehr die Verstöße
des Kirchgemeinderates Röschenz gegen seine eigene – auf demokratischem Weg beschlossene! – Verfassung
und legitimieren zugleich den vom Kirchgemeinderatspräsidenten von Röschenz angekündigten Verstoß
gegen die – ebenfalls demokratisch beschlossene! – Landeskirchenverfassung bereits vorweg.
Sie verraten
damit freilich auch Ihr wirkliches Verständnis von Demokratie:
Wenn ich den Akt der Verleihung der Auszeichnung
und Ihre Rede richtig verstehe, scheint es überhaupt nicht von Belang zu sein, ob es sich um Recht oder
Unrecht handelt. Die Hauptsache ist vielmehr nur, daß die demokratischen Instrumente und Gefäße verwendet
werden.
Sie fallen damit aber auch in bedenklicher Weise hinter das Zweite Vatikanische Konzil zurück.
Denn dieses hat, wie Sie genauso gut wie ich wissen, eine weitgehende Unabhängigkeit der Kirche vom Staat
gefordert.
Sie hingegen postulieren eine Verstaatlichung der Kirche, die weit über das bestehende staatskirchenrechtliche
System hinaus geht und die von der römisch-katholischen Ekklesiologie nicht mehr viel übrig läßt.
Bischof
Kurt Koch
„Sie hingegen postulieren eine Verstaatlichung der Kirche, die weit über das bestehende staatskirchenrechtliche
System hinaus geht und die von der römisch-katholischen Ekklesiologie nicht mehr viel übrig läßt.“
4. Mein Brief ist lang geworden. Aber er war notwendig, um deutlich zu machen, daß ich Ihre Hoffnung
in keiner Weise zu teilen vermag, die Verleihung der Anerkennung für die Kirchgemeinde Röschenz würde
„den Konflikt nicht verschärfen, sondern zu einer noch immer möglichen Konfliktlösung und Versöhnung
beitragen“.
Ich habe vielmehr die leise Hoffnung, daß mein offener Brief an Sie dazu beitragen kann,
wenigstens nachträglich bei Ihnen Einsicht zu wecken, wie kontraproduktiv diese Verleihung für eine
tragfähige Lösung dieses Konflikts ist.
Einen Trost freilich habe ich.
Auch ich habe Professor Herbert
Haag, den Gründer Ihrer Stiftung, persönlich gekannt. Auch er war ein sehr kritischer Geist. Aber ich
kann nicht glauben, daß er den Schritt, den Sie gewählt haben, getan hätte. Denn selbst in schwierigsten
Situationen und Konflikten hat er noch Augenmaß bewahrt und das Recht hochgehalten. Und so behalte ich
ihn in Erinnerung.
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