Kusch ist am Ende – doch seine Euthanasie-Lawine rollt weiter
Der Hamburger Euthanasie- Senator ist weg. Doch hat seine Entlassung nicht viel tiefere Gründe? Von Leonhard Hoffmann.
(kreuz.net, Hamburg) Bei der jüngsten Entlassung von Hamburgs Justizsenator Roger Kusch war viel von
einer sogenannten Protokoll-Affäre oder von seinem persönlichen Narzißmus die Rede.
Doch der eigentliche
Stolperstein des Justizsenators war seine Anmaßung vom 11. Oktober 2005, als er als erster CDU-Prominenter
für Deutschland ein Euthanasie-Gesetz forderte.
Auch die überzeugenden Argumente von Bischöfen und
Lebensrechtlern sowie die deutlichen Proteste aus seiner eigenen Partei konnten Kusch nicht umstimmen.
Verstockt erklärte er noch im Februar während einer Euthanasie-Diskussion mit dem Hamburger Weihbischof
Hans-Jochen Jaschke und mit dem Publizisten Ralph Giordano, daß seine Motivation seit dem Oktober-Vorstoß
aufgrund der vielen zustimmenden Briefe, die er erhalten habe, noch gewachsen sei:
„Gesetze sind menschengemacht
und müssen immer wieder überprüft und dem gesellschaftlichen Rahmen angepaßt werden.“
Leider übersah
Kusch, daß seine unheimliche Forderung nach der Legalisierung der Euthanasie dem Naturrecht und den Zehn
Geboten widerspricht.
Beide stehen immer über jedem Gesetzgeber.
In seinen Argumenten für die Beihilfe
zum Tod in schwer erträglichen Leidenssituationen verstand es Kusch, ein oberflächliches Mitgefühl
zu erwecken und warb dabei auch mit seinem evangelischen Glauben:
„Der Gott, an den ich glaube, kann
gar nicht den Willen haben, einen unheilbar und damit hoffnungslos Kranken über dessen Durchhaltevermögen
hinaus leiden zu lassen.“
Man muß Kusch zugestehen, daß er tatsächlich auf einen Widerspruch in der
geltenden Rechts(un)ordnung hinwies, wenn er erklärte:
„Eine Schwangere darf sogar fremdes Leben zerstören,
aber der Todkranke darf nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen.“
Dennoch ist sofort anzufügen,
daß sogar das deutsche Recht die Kinderabtreibung nicht erlaubt, sondern nur – eigentümlicherweise –
vorsieht, daß der Abtreiber nach der Tat unter bestimmten Umständen nicht bestraft wird.
Dem ehemaligen
Justizsenator ging es aber offenbar darum, einen alten Teufel zu benützen, um einen neuen zu rechtfertigen.
Am vergangenen 16. Oktober hatte ich Gelegenheit, Senator Kusch persönlich zu treffen.
Er hielt zur
Amtseinführung des neuen evangelischen Hauptpastors Alexander Röder im Gemeindesaal der evangelisch-lutherischen
St. Michaelis-Kirche in Hamburg eine glänzende Rede.
Nacher forderte ich Kusch auf, sich von seinen
Euthanasiepredigten zu distanzieren: „Sie haben eine Lawine losgetreten, und wer das macht, wird bestraft“,
sagte ich ihm.
Kusch antwortete spitz: „Das überlassen wir mal dem lieben Gott!“
Sprach’s und verließ
blitzartig den Gemeindesaal.
Ich hätte von den Hamburger Protestanten erwartet, daß sie den Politiker
wegen seiner umstrittenen Euthanasie-Forderungen als Vertreter des Ersten Bürgermeisters ausgeladen hätten.
Doch offenbar hätschelt man die Toleranz.
Tragisch ist, daß die von Kusch losgetretene Lawine weiterrollt
und immer mehr Menschen erfaßt.
Die uns daraus drohenden „menschengemachten Gesetze“ stammen – wie schon
im Fall der Kindstötung – von Erblindeten und führen blindlings ins Verderben.
Schade eigentlich um
Roger Kusch, denn er ist kein Laumann und Mitläufer, die in der Politik reichlich vertreten sind.
Eines
ist sicher. Sein Gott, an den er glaubte, scheint ihn jetzt schnöde im Stich gelassen zu haben.
Die
Kölner sagen dazu: „Der Herjott kritt se all!“
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5 Lesermeinungen
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Verhältnis Kirche zum Staat Wolfgangs erster Beitrag ganz unten fand Erwähnung im Kreuzforum durch Viroblationis,
und ich habe mir erlaubt, dort zu antworten: Über den Integralismus oder das Verhältnis der Kirche zum
Staat www.kreuzforum.net/showthread.php?tid=99&pid=170…
#4 wolfgang e. 21:16:00 | Donnerstag, 30. März 2006
Eine Frage von vielen dabei ist… ob er will, ob ihm nicht eingeredet wurde, dass er will, ob ihm seine
Verwandten, die endlich erben wollen, nicht vorgeführt haben, was für eine Belastung er doch ist, ob
die zuständigen nicht einfach den einen kurzen Moment der Ermüdung abgewartet haben, wo der Wille für
einen Augenblick geschwächt ist… Man kann einen wehrlosen ja auch dazu bringen, sterben zu wollen.
Den Missbrauch wird man nicht verhindern können. Es gibt in den Niederlanden offizielle!!! Statistiken,
dass nur bei 20% der Euthanasiefälle der Sterbewille explizit feststand. Bei den Übrigen wurde er nur
angenommen. Ist es vielleicht ein Zufall, dass ältere holländische Kranke lieber nach Deutschland fahren,
um sich behandeln zu lassen? Jeder von uns wird irgendwann älter und schwächer sein. Ich möchte dann
nicht in einem Spital sein, wo der Arzt glaubt, ich hätte eh sterben wollen…
#3 JR-Europe.org 20:56:14 | Donnerstag, 30. März 2006
Ob sich jemand wieder Entmaterialsieren will … ist wohl seine Sache. Oder? Ich finde es immer wieder
überraschend, dass sich die über etwas „das Maul zerreißen“, die es gar nicht betrifft. Nicht einmal
annähernd in Form von wirklicher seelischer (Gr.: psychischer) Betreuung. Seid Ihr „foltergeil“? Gott
sieht auch Scheinheiligkeit Gruß JR-Europe.org P.S. Ich predige nur, ich antworte nicht
#2 wolfgang e. 12:28:12 | Donnerstag, 30. März 2006
lieber Marcel Natürlich ist jeder Staat gehalten, sich in seiner Gesetzgebung am Naturrecht zu orientieren.
Das Naturrecht stammt letztlich von Gott und wurde von Gott in die Natur hineingelegt und stimmt daher
mit den 10 Geboten 100% überein (hat ja den gleichen Autor ). Da es aber in der Natur (nicht Biologie!)
zu finden ist, kann es auch von einem Nichtgläubigen aufgrund der Vernunft erkannt werden, wenn auch
unter Schwierigkeiten. Auch nach dem V.II vertritt die Kirche keinen Relativismus und keinen Rechtspositivismus,
sonst hätte sich Johannes Paul II. auch nicht so konsequent für das Leben einsetzen können. In der
Frage der Religionsfreiheit glaube ich, dass wir Katholiken verschiedene Meinungen haben dürfen, denn
zur Frage, wie ein Staat mit anderen Religionen umzugehen hat, kann sich das Lehramt meines wissens nicht
unfehlbar äußern Staatstheorie ist keine Glaubens oder Sittenfrage, oder? (Wenn ich mich irre bitte
ich um Korrektur.) Unfehlbarkeit kann es hier wohl nur geben, wo die Nicht-Übereinstimmung einer politischen
oder gesellschaftlichen Theorie mit der Lehre der Kirche festgestellt wird. Also z.B.: Relativismus oder
Rechtspositivismus sind eindeutig mit Katholizität nicht vereinbar.
Vulgae… Aus dem Text: Leider übersah Kusch, daß seine unheimliche Forderung nach der Legalisierung
der Euthanasie dem Naturrecht und den Zehn Geboten widerspricht. Beide stehen immer über jedem Gesetzgeber.
So ist es, wie jeder Katholik weiß. Doch damit enttarnt sich der Autor als „Vulgär-Traditionalist“,
als Anhänger der vorkonziliaren Lehre. Somit automatisch Gegner des V.II und der seither propagierten
Kultfreiheit. Wahrscheinlich geht er auch noch zu den Lefebvristen, denn diese halten treu zur ganzen
vorkonziliare Lehre… Die großmundigen Freunde des V.II und Verächter der alten Kirche – ich nenne
einmal Romulus – mögen erklären, wieso die Zehn Gebote über dem deutschen Gesetz stehen sollten! Das
ist nicht einzusehen in Staaten, die auf Treiben der Konzilskirche Kultfreiheit propagieren. Wenn der
demokratisch gewählte Reichs- oder Bundeskanzler mit seinen Volksvertretern definiert, was unwertes Leben
ist, kann es euthanisiert werden. Wer sollte ihn schon daran hindern? Der Koran? Noch nicht hierzulande,
aber bald. Die Zehn Gebote? Nein, denn deren Autor hat man vom Thron gestoßen. Das V.II hat Jesus Christus
entthront, in den ehemals katholischen Ländern. Anstatt sie Vorbild für die atheistischen Staaten sein
zu lassen, hat man den Spieß umgedreht. In Kürze ist auch Irland, das uns einst missionierte, so irr
wie wir. Sein Präsident führt in Kürze vor, daß die Religion Sodoms und Gomoras von Staats wegen dasselbe
Recht wie alle anderen auch.