Kusch ist am Ende – doch seine Euthanasie-Lawine rollt weiter
Der Hamburger Euthanasie- Senator ist weg. Doch hat seine Entlassung nicht viel tiefere Gründe? Von Leonhard Hoffmann.
(kreuz.net, Hamburg) Bei der jüngsten Entlassung von Hamburgs Justizsenator Roger Kusch war viel von
einer sogenannten Protokoll-Affäre oder von seinem persönlichen Narzißmus die Rede.Doch der eigentliche Stolperstein des Justizsenators war seine Anmaßung vom 11. Oktober 2005, als er als erster CDU-Prominenter für Deutschland ein Euthanasie-Gesetz forderte.
Auch die überzeugenden Argumente von Bischöfen und Lebensrechtlern sowie die deutlichen Proteste aus seiner eigenen Partei konnten Kusch nicht umstimmen.
Verstockt erklärte er noch im Februar während einer Euthanasie-Diskussion mit dem Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke und mit dem Publizisten Ralph Giordano, daß seine Motivation seit dem Oktober-Vorstoß aufgrund der vielen zustimmenden Briefe, die er erhalten habe, noch gewachsen sei:
„Gesetze sind menschengemacht und müssen immer wieder überprüft und dem gesellschaftlichen Rahmen angepaßt werden.“
Leider übersah Kusch, daß seine unheimliche Forderung nach der Legalisierung der Euthanasie dem Naturrecht und den Zehn Geboten widerspricht.
Beide stehen immer über jedem Gesetzgeber.
In seinen Argumenten für die Beihilfe zum Tod in schwer erträglichen Leidenssituationen verstand es Kusch, ein oberflächliches Mitgefühl zu erwecken und warb dabei auch mit seinem evangelischen Glauben:
„Der Gott, an den ich glaube, kann gar nicht den Willen haben, einen unheilbar und damit hoffnungslos Kranken über dessen Durchhaltevermögen hinaus leiden zu lassen.“
Man muß Kusch zugestehen, daß er tatsächlich auf einen Widerspruch in der geltenden Rechts(un)ordnung hinwies, wenn er erklärte:
„Eine Schwangere darf sogar fremdes Leben zerstören, aber der Todkranke darf nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen.“
Dennoch ist sofort anzufügen, daß sogar das deutsche Recht die Kinderabtreibung nicht erlaubt, sondern nur – eigentümlicherweise – vorsieht, daß der Abtreiber nach der Tat unter bestimmten Umständen nicht bestraft wird.
Dem ehemaligen Justizsenator ging es aber offenbar darum, einen alten Teufel zu benützen, um einen neuen zu rechtfertigen.
Am vergangenen 16. Oktober hatte ich Gelegenheit, Senator Kusch persönlich zu treffen.
Er hielt zur Amtseinführung des neuen evangelischen Hauptpastors Alexander Röder im Gemeindesaal der evangelisch-lutherischen St. Michaelis-Kirche in Hamburg eine glänzende Rede.
Nacher forderte ich Kusch auf, sich von seinen Euthanasiepredigten zu distanzieren: „Sie haben eine Lawine losgetreten, und wer das macht, wird bestraft“, sagte ich ihm.
Kusch antwortete spitz: „Das überlassen wir mal dem lieben Gott!“
Sprach’s und verließ blitzartig den Gemeindesaal.
Ich hätte von den Hamburger Protestanten erwartet, daß sie den Politiker wegen seiner umstrittenen Euthanasie-Forderungen als Vertreter des Ersten Bürgermeisters ausgeladen hätten. Doch offenbar hätschelt man die Toleranz.
Tragisch ist, daß die von Kusch losgetretene Lawine weiterrollt und immer mehr Menschen erfaßt.
Die uns daraus drohenden „menschengemachten Gesetze“ stammen – wie schon im Fall der Kindstötung – von Erblindeten und führen blindlings ins Verderben.
Schade eigentlich um Roger Kusch, denn er ist kein Laumann und Mitläufer, die in der Politik reichlich vertreten sind.
Eines ist sicher. Sein Gott, an den er glaubte, scheint ihn jetzt schnöde im Stich gelassen zu haben.
Die Kölner sagen dazu: „Der Herjott kritt se all!“
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Freitag, 31. März 2006 10:07
Marcel: Verhältnis Kirche zum Staat
Wolfgangs erster Beitrag ganz unten fand Erwähnung im Kreuzforum durch Viroblationis, und ich habe mir
erlaubt, dort zu antworten:
Über den Integralismus oder das Verhältnis der Kirche zum Staat
Über den Integralismus oder das Verhältnis der Kirche zum Staat
Donnerstag, 30. März 2006 21:16
wolfgang e.: Eine Frage von vielen dabei ist…
ob er will, ob ihm nicht eingeredet wurde, dass er will, ob ihm seine Verwandten, die endlich erben wollen,
nicht vorgeführt haben, was für eine Belastung er doch ist, ob die zuständigen nicht einfach den einen
kurzen Moment der Ermüdung abgewartet haben, wo der Wille für einen Augenblick geschwächt ist…
Man kann einen wehrlosen ja auch dazu bringen, sterben zu wollen. Den Missbrauch wird man nicht verhindern können.
Es gibt in den Niederlanden offizielle!!! Statistiken, dass nur bei 20% der Euthanasiefälle der Sterbewille explizit feststand. Bei den Übrigen wurde er nur angenommen.
Ist es vielleicht ein Zufall, dass ältere holländische Kranke lieber nach Deutschland fahren, um sich behandeln zu lassen?
Jeder von uns wird irgendwann älter und schwächer sein. Ich möchte dann nicht in einem Spital sein, wo der Arzt glaubt, ich hätte eh sterben wollen…
Man kann einen wehrlosen ja auch dazu bringen, sterben zu wollen. Den Missbrauch wird man nicht verhindern können.
Es gibt in den Niederlanden offizielle!!! Statistiken, dass nur bei 20% der Euthanasiefälle der Sterbewille explizit feststand. Bei den Übrigen wurde er nur angenommen.
Ist es vielleicht ein Zufall, dass ältere holländische Kranke lieber nach Deutschland fahren, um sich behandeln zu lassen?
Jeder von uns wird irgendwann älter und schwächer sein. Ich möchte dann nicht in einem Spital sein, wo der Arzt glaubt, ich hätte eh sterben wollen…
Donnerstag, 30. März 2006 20:56
JR-Europe.org: Ob sich jemand wieder Entmaterialsieren will …
ist wohl seine Sache. Oder? Ich finde es immer wieder überraschend, dass sich die über etwas „das Maul
zerreißen“, die es gar nicht betrifft. Nicht einmal annähernd in Form von wirklicher seelischer (Gr.:
psychischer) Betreuung. Seid Ihr „foltergeil“?
Gott sieht auch Scheinheiligkeit
Gruß JR-Europe.org
P.S. Ich predige nur, ich antworte nicht
Gott sieht auch Scheinheiligkeit
Gruß JR-Europe.org
P.S. Ich predige nur, ich antworte nicht
Donnerstag, 30. März 2006 12:28
wolfgang e.: lieber Marcel
Natürlich ist jeder Staat gehalten, sich in seiner Gesetzgebung am Naturrecht zu orientieren.
Das Naturrecht stammt letztlich von Gott und wurde von Gott in die Natur hineingelegt und stimmt daher mit den 10 Geboten 100% überein (hat ja den gleichen Autor
). Da es aber in der Natur (nicht Biologie!) zu finden ist,
kann es auch von einem Nichtgläubigen aufgrund der Vernunft erkannt werden, wenn auch unter Schwierigkeiten.
Auch nach dem V.II vertritt die Kirche keinen Relativismus und keinen Rechtspositivismus, sonst hätte sich Johannes Paul II. auch nicht so konsequent für das Leben einsetzen können.
In der Frage der Religionsfreiheit glaube ich, dass wir Katholiken verschiedene Meinungen haben dürfen, denn zur Frage, wie ein Staat mit anderen Religionen umzugehen hat, kann sich das Lehramt meines wissens nicht unfehlbar äußern
Staatstheorie ist keine Glaubens oder Sittenfrage, oder? (Wenn ich mich irre bitte ich um Korrektur.) Unfehlbarkeit kann es hier wohl nur geben, wo die Nicht-Übereinstimmung einer politischen oder gesellschaftlichen Theorie mit der Lehre der Kirche festgestellt wird. Also z.B.: Relativismus oder Rechtspositivismus sind eindeutig mit Katholizität nicht vereinbar.
Das Naturrecht stammt letztlich von Gott und wurde von Gott in die Natur hineingelegt und stimmt daher mit den 10 Geboten 100% überein (hat ja den gleichen Autor
Auch nach dem V.II vertritt die Kirche keinen Relativismus und keinen Rechtspositivismus, sonst hätte sich Johannes Paul II. auch nicht so konsequent für das Leben einsetzen können.
In der Frage der Religionsfreiheit glaube ich, dass wir Katholiken verschiedene Meinungen haben dürfen, denn zur Frage, wie ein Staat mit anderen Religionen umzugehen hat, kann sich das Lehramt meines wissens nicht unfehlbar äußern
Staatstheorie ist keine Glaubens oder Sittenfrage, oder? (Wenn ich mich irre bitte ich um Korrektur.) Unfehlbarkeit kann es hier wohl nur geben, wo die Nicht-Übereinstimmung einer politischen oder gesellschaftlichen Theorie mit der Lehre der Kirche festgestellt wird. Also z.B.: Relativismus oder Rechtspositivismus sind eindeutig mit Katholizität nicht vereinbar.
Donnerstag, 30. März 2006 11:37
Marcel: Vulgae…
Aus dem Text: Leider übersah Kusch, daß seine unheimliche Forderung nach der Legalisierung der Euthanasie
dem Naturrecht und den Zehn Geboten widerspricht.
Beide stehen immer über jedem Gesetzgeber.
So ist es, wie jeder Katholik weiß.
Doch damit enttarnt sich der Autor als „Vulgär-Traditionalist“, als Anhänger der vorkonziliaren Lehre. Somit automatisch Gegner des V.II und der seither propagierten Kultfreiheit. Wahrscheinlich geht er auch noch zu den Lefebvristen, denn diese halten treu zur ganzen vorkonziliare Lehre…
Die großmundigen Freunde des V.II und Verächter der alten Kirche – ich nenne einmal Romulus – mögen erklären, wieso die Zehn Gebote über dem deutschen Gesetz stehen sollten!
Das ist nicht einzusehen in Staaten, die auf Treiben der Konzilskirche Kultfreiheit propagieren. Wenn der demokratisch gewählte Reichs- oder Bundeskanzler mit seinen Volksvertretern definiert, was unwertes Leben ist, kann es euthanisiert werden.
Wer sollte ihn schon daran hindern?
Der Koran? Noch nicht hierzulande, aber bald.
Die Zehn Gebote? Nein, denn deren Autor hat man vom Thron gestoßen. Das V.II hat Jesus Christus entthront, in den ehemals katholischen Ländern. Anstatt sie Vorbild für die atheistischen Staaten sein zu lassen, hat man den Spieß umgedreht.
In Kürze ist auch Irland, das uns einst missionierte, so irr wie wir. Sein Präsident führt in Kürze vor, daß die Religion Sodoms und Gomoras von Staats wegen dasselbe Recht wie alle anderen auch.
Beide stehen immer über jedem Gesetzgeber.
So ist es, wie jeder Katholik weiß.
Doch damit enttarnt sich der Autor als „Vulgär-Traditionalist“, als Anhänger der vorkonziliaren Lehre. Somit automatisch Gegner des V.II und der seither propagierten Kultfreiheit. Wahrscheinlich geht er auch noch zu den Lefebvristen, denn diese halten treu zur ganzen vorkonziliare Lehre…
Die großmundigen Freunde des V.II und Verächter der alten Kirche – ich nenne einmal Romulus – mögen erklären, wieso die Zehn Gebote über dem deutschen Gesetz stehen sollten!
Das ist nicht einzusehen in Staaten, die auf Treiben der Konzilskirche Kultfreiheit propagieren. Wenn der demokratisch gewählte Reichs- oder Bundeskanzler mit seinen Volksvertretern definiert, was unwertes Leben ist, kann es euthanisiert werden.
Wer sollte ihn schon daran hindern?
Der Koran? Noch nicht hierzulande, aber bald.
Die Zehn Gebote? Nein, denn deren Autor hat man vom Thron gestoßen. Das V.II hat Jesus Christus entthront, in den ehemals katholischen Ländern. Anstatt sie Vorbild für die atheistischen Staaten sein zu lassen, hat man den Spieß umgedreht.
In Kürze ist auch Irland, das uns einst missionierte, so irr wie wir. Sein Präsident führt in Kürze vor, daß die Religion Sodoms und Gomoras von Staats wegen dasselbe Recht wie alle anderen auch.
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