Kinderabtreibung
Die gesetzlichen Grundlagen zur Abtreibung in Österreich
Die Kinderabtreibung ist im österreichischen Gesetz verboten. Ein Blick in die Gesetzeslage. Um nicht zu vergessen.
Im § 96 des Strafgesetzbuches wird der Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich verboten. Bei Widerhandeln sind entsprechende Freiheitsstrafen festgelegt.

§97 regelt Ausnahmesituationen, unter denen eine Abtreibung straffrei bleibt:

· Fristenlösung (innerhalb von 12 Wochen, nach vorangehender Beratung)

· Medizinische Indikation (bei ernster Gefahr für das Leben oder schwerem Schaden für die Gesundheit der Mutter)

· Eugenische Indikation (zu erwartende schwere geistige oder körperliche Schäden des Kindes)

· In den letzten 2 Punkten besteht keine zeitliche Befristung.

· Zusätzlich darf in all diesen Fällen der Schwangerschaftsabbruch nur durch einen Arzt (ius practicandi, Ausbildungsassistent bez. Facharzt für Gynäkologie oder Chirurgie) durchgeführt werden.

Außerdem wird im Strafgesetzbuch ganz klar formuliert, daß weder Ärzte noch andere im medizinischen Bereich Tätige zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden können. Aus der Verweigerung an der Mitwirkung darf ihnen keinerlei Nachteil erwachsen.

Somit sieht der Gesetzgeber das Ungeborene als grundsätzlich schützenswert an – eine Tatsache, der gerade in öffentlichen Spitälern Rechnung getragen werden muß.
      
7 Lesermeinungen
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#8   Dolfus   18:06:09 | Mittwoch, 15. Dezember 2004
@Fiore
Du argumentierst wie die sozialistische Frauenorganisation. Nein, Mord wird niemals bagatellisiert werden dürfen. Dafür gehen auch Frauen mit einem christlichen Charakter auf die Barrikaden,
Wenn jemand meinen Nachbarn umbringt – und das hat’s auch zu allen Zeiten gegeben –, soll mir das wurst sein?
Es geht um mehr beim ungeborenen Kindermord – es geht um systematische Bagatellisierungspropaganda des millionenfachen Kindermordes.
Nein zu den Kindermordkliniken! Nein zur Geschäftemacherei durch skrupellose Abtreibungsärzte! Nein zur falschen Bewußtseinsbildung unserer Mädchen!
Wer Ja zur sozialistischen Propaganda sagt, sagt Nein zu Christus! „Wer nicht für Mich ist, ist gegen Mich!“
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#6   FioreGraz   10:49:56 | Mittwoch, 15. Dezember 2004
Und was bringt es?
@Dolfus
Was bringt es die Straffreiheit aufzuheben?
Ich kanns dir sagen, illegale Abtreibungen, „Engelmacher“ hats immer gegeben und wirds immer geben, keine Kontrolle darüber, etc. , FRauen werden mit den Problemen die das Kind kriegen mit sich bringt etc. alleine gelassen, und bekommen keinerlei untersützung, jetzt gibts Beratung und eine FRau kann sich informieren, und dagegen entscheiden, es wird einigermasen sichergestellt das sie nicht gezwungen wird, … Es soll Mord bleiben, doch die Strafe dafür soll sich keiner Anmaßen außer Gott zu verhängen, schon gar kein Mann.
LG
Fiore
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#5   Dolfus   09:20:59 | Mittwoch, 15. Dezember 2004
@FioreGraz
Wieso soll man die Frauen überhaupt auf den Weg des Verderbens schicken – sie wissen es durch die Staatspropaganda nicht besser, was ihre Schuld vor Gott beträchtlich mindern möge – , ist es so anstrebenswert, daß sie den Rest des Lebens mit einem schlechten Gewissen gestraft wären? Davor sollte man sie bewahren!
Sie sind sicherlich als Opfer sozialistischer Staats- und freimaurerischer UNO-Propaganda zu betrachten. Lord, have mercy on us!
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#4   Mag. Gernot Steier   16:32:29 | Dienstag, 14. Dezember 2004
Keine Benachteiligung
Gabi Burgstaller hat die Weisung erteilt, ab April Abtreibungen durchzuführen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf dem Leiter des Krankenhauses kein Nachteil daraus erwachsen, wenn er die Weisung nicht befolgt, keine Räumlichkeiten und kein Personal bereitstellt, also nicht an den Abtreibungen mitwirkt. § 97 Absatz 3 Strafgesetzbuch gilt nicht nur für medizinisches Personal, sondern für jederman.
Zivilcourage gegen sozialistische Toleranz – als Rechtsanwalt wäre ich sehr an einem Musterprozeß interessiert.
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#3   FioreGraz   13:35:26 | Dienstag, 14. Dezember 2004
Korrektur
Der Artikel ist net ganz richtig
Die Indikationslösungen sind derer mehr
1.) Eugenische Indikation „…Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde…“ §97 (2)
2.) Ethische Indikation (Vergewaltigung) „…Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren…“ §97 (2)
3.) Soziale Indikation eingeschränkt „…oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist…“ §97 Abs(2)
4.) Medizinische Indikation §97 Abs(2 u. 3)
@Dolfus
Warum straffrei? Sprich mal mit Frauen die Abgetrieben haben, dann weißt du das ihr Gewissen sie mehr straft als ein Gesetz es je könnte. Sei nicht so selbstgerecht, Christus verzieh der Welt und die Nachfolge von ihm siehst du wohl in ihrer Anklage. Erinnert mich an Hiob oder das Wort Jesu zu Petrus „Vade, satana“
LG
Fiore
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#2   Dolfus   11:44:19 | Dienstag, 14. Dezember 2004
Wenn etwas verboten ist.
wieso kann es dann straffrei sein?
Kann man pauschal so ein Gesetz erlassen? Wenn man die Ermordung von Asylanten straffrei stellen würde, hätte sicher der Verfassungsgerichtshof etwas dagegen.
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#1   Dolfus   11:43:09 | Dienstag, 14. Dezember 2004
Ein schönes Stück Papier
Das Volk glaubt heute. Abtreibung ist selbstverständlich legal.
Eine Sonderregelung gibt’s in Österreich bei möglichen Behinderten und bei jenen Nicht-Behinderten, die die Mutter als Unmündige empfing. Die sind komplett vogelfrei.
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