10:53:53 | Dienstag, 4. April 2006
Bevor der Priester das Konkubinatspaar segnete, umwickelte er die Hände der beiden mit einem schwarzen Expander, „denn jede Beziehung lebt auch aus ihrer Spannung.“
(kreuz.net, Mainz) In einem Artikel der jüngsten Ausgabe der Mainzer Kirchenzeitung ‘Glaube und Leben’
ging es um „seelsorgliche Grauzonen“. Das heißt: um die kirchliche Segnung wiederverheirateter Geschiedener.
Der Artikel beschreibt einen liturgischen Anlaß mit einem anwesenden Paar und Gästen. Der Unterschied
zu einem Trauungsgottesdienst: Statt vor der Brautbank stand das Paar in der ersten Bankreihe.
Das Paar
lebe in einer „ehelichen Lebensgemeinschaft“, die nur standesamtlich sein könne, erklärt dazu die Bistumszeitung.
Der Mann ist nämlich schon kirchlich verheiratet, lebt aber inzwischen von seiner Frau standesamtlich
geschieden.
Während des Gottesdienstes stieg der Priester die Altarstufen zum Paar hinab: „Er wird sie
segnen“ – heißt es im Bericht der Kirchenzeitung: „Er, der katholische Pfarrer. Sie, die beiden, die
Stunden zuvor auf dem Standesamt geheiratet haben.“
Der Pfarrer, der den Segen durchführe, rechtfertigt
sich vor dem Bistumsblatt: „Es war ein Segen, keine Trauung – auch um dem Paar das klar zu machen, verzichtete
ich auf alles, was zu einer Verwechslung führen könnte.“
Für Geschiedenen-Segnungen hat der Priester
einen eigene Ritus entwickelt, „weil ein Symbol oft länger trägt als viele Worte“.
Mainzer Bistumszeitung:
Für
Geschiedenen-Segnungen hat der Pfarrer einen eigene Ritus entwickelt, „weil ein Symbol oft länger trägt
als viele Worte“.
Bevor er das Konkubinatspaar segnet, umwickelt er ihre Hände mit einem schwarzen Expander,
„denn jede Beziehung lebt auch aus ihrer Spannung.“
Daß das Gummiband des Expanders als Anspielung auf
eine Stola gesehen werden könnte, fällt dem Geistlichen nach Angaben der Kirchenzeitung nicht ein.
Dafür weiß der Priester zu berichten, daß die Kirche oft Antworten auf Fragen gebe, die keiner habe:
„Dafür aber fehlt ihr auf die Fragen, die Menschen stellen, oft die Antwort.“
Wenn man so etwas wie
diese Andacht erlebt habe, dann wisse man, daß man auf einem evangeliumsgemäßen Weg sei. „Was brauchen
die Menschen? Da reicht ein Verweis auf Vorschrift A oder B oft nicht.“ Und: „Das hätte Jesus auch nicht
anders gemacht.“
Eine Segnung dieser Art veranstaltet der Geistliche schon zum zweiten Mal, natürlich
inoffiziell und ohne Ankündigung im Pfarrblatt.
Häufiger würden sich Paare um eine Annullierung einer
Ehe bemühen: „Aber ich halte eine Annullierung – nur um wieder heiraten zu dürfen – nicht für richtig“,
so der Priester.
Er wisse auch nicht, wo der Weg in dieser Grauzone hinführe. Die Kirche sehe sich als
letzte Bastion der christlichen Familie und halte den Wert des Sakramentes sehr hoch, tue sich aber schwer,
„andere Möglichkeiten auch nur zu erwägen“.
Er erfahre aber, daß jene, die nach einer „gescheiterten
Ehe“ um einen kirchlichen Segen bäten es sehr ernst meinten.
Das gesegnete Paar hat sich 1998 bei Exerzitien
in einem Kloster kennengelernt.
Später sei man zusammengezogen und „irgendwann kam der Entschluß zu
heiraten“, wird die gesegnete Konkubinatspartnerin von der Kirchenzeitung zitiert.
Danach sei auch die
Frage gekommen, „ob da kirchlich was zu machen ist“.
Man habe wenigstens gehofft, daß eine Segensandacht
möglich sei.
Der wiederverheiratete Geschiedene erklärt, daß er „eine Scheidung akzeptieren“ könne.
Dabei werde beendet, was irgendwann einmal angefangen und angedauert habe.
Bei einer Annullierung aber
hätte er erklären müssen, daß alles, was er in seiner ersten Ehe erlebt habe, von Anfang an nicht
der rechte Weg gewesen sei: „Ich kann nicht sagen, daß da nichts gewesen ist, auch nicht zu meinem Sohn.“
Seine Konkubinatspartnerin ist 32 Jahre alt und noch nicht kirchlich verheiratet. Die Segnungsandacht
sei auch ein Verzicht gewesen – meint sie – „aber mit der Form, die wir gefunden haben, kann ich gut leben“.
Sie habe ihr ganzes Leben mit Kirche zu tun gehabt. Zur Zeit arbeitet sie in einer katholischen Schule.
Sie werde sich natürlich überlegen, „wem ich was erzähle.“
Wenn der Pfarrer eine Segnung abgelehnt
hätte, hätten man es in einem Kloster versucht.
Die beiden Konkubinatspartner empfanden die Andacht
als „intensiv und feierlich“.
Mainzer Bistumszeitung:
Die beiden Konkubinatspartner empfanden die Andacht
als „intensiv und feierlich“.
Damit habe wohl kaum einer der Gäste gerechnet. Viele hätten vermutet,
daß der Weg zur Kirche nur ein Abstecher werde, „so nebenbei“:
„Vielen wurde erst durch die Form der
Andacht klar, wie wichtig uns das ist“ – erklärte einer der Frischgesegneten.
Der Kirchenrechtler Thomas
Schüller, der im Bischöflichen Ordinariat Limburg arbeitet und Honorarprofessor für Kirchenrecht an
der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar bei Koblenz ist, winkt vor der Mainzer Kirchenzeitung
ab. Eine solche Segnung sei nicht erlaubt.
Schüller verweist auf das Benediktionale, in dem die Kirche
die anerkannten und mit fester liturgischer Form versehenen Segnungen genau festgelegt hat – „und einen
besonderen Segen für Geschiedene und dann standesamtlich Wiederverheiratete gibt es nicht“.
„Dennoch –
auch wenn keine gesicherten Zahlen vorliegen – werden in der katholischen Kirche Geschiedene gesegnet;
in der Grauzone mit teils selbstentworfenen Riten und Formen“ – weiß die Mainzer Kirchenzeitung.
Ein
kirchlich Verheirateter, der sich mit einem neuen Partner einläßt, lebt nach dem Zeugnis des Evangeliums
und dem kirchlichen Bekenntnis im Ehebruch. Der Ehebrecher ist moraltheologisch als Todsünder qualifiziert.
Ein Todsünder, der ohne vorher gebeichtet und bereut zu haben, zur Heiligen Kommunion hintritt, begeht
eine weitere Todsünde.
Darum sind wiederverheiratete Geschiedene vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen.
Wer im Stand der Todsünde stirbt, verliert das ewige Heil.
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