Anfang Februar warnte der Erzbischof von Nairobi seine Gläubigen gleich mehrmals vor der Priesterbruderschaft St. Pius X. Dabei haben die Lefebvristen ihren Fuß in Kenia bereits seit dreißig Jahren in der Tür.
(kreuz.net, Nairobi) Die Mission der Piusbruderschaft im ostafrikanischen Land Kenia begann im fernen
1976, als der französischstämmige Dr. Michael Migue aus Nairobi den damaligen Oberen der Gemeinschaft,
Erzbischof Marcel Lefebvre, brieflich kontaktierte.
Das berichtete ‘East African Standard’ Ende Februar.
Dr. Migue bat Erzbischof Lefebvre, Priester seiner Bruderschaft nach Kenia zu schicken, damit diese in
seinem Haus die Alte Messe lesen würden.
Vier Jahre später reiste ein Mitglied der Piusbruderschaft,
Pater Richard Williamson, für einen ersten Besuch nach Nairobi. Der Pater gehörte im Jahre 1988 zur
Vierergruppe, die von Erzbischof Lefebvre gegen den Willen des Papstes zu Bischöfen geweiht wurden.
In den folgenden zwei Jahrzehnten pflegte die Piusbruderschaft unregelmäßige Kontakte nach Kenia. Von
Zeit zu Zeit reisten Missionare aus Zimbabwe oder Südafrika mehrere Tausend Kilometer, um in kenianischen
Privathäusern Messen zu zelebrieren.
Im September 2002 besuchte schließlich der Generalobere der Bruderschaft,
Bischof Bernard Fellay, das Land. Wie schon vor 22 Jahre kam die Einladung von Dr. Migue.
Der Generalobere
beschränkte sich nicht darauf, in der Hauptstadt die Messe zu lesen, sondern reiste in einem Kleinbus
der Marke Nissan-Matatu ins Landesinnere.
Dabei besuchte er verschiedene Zusammenkünfte von Gläubigen,
die ihm erklärten, daß sie sich nach der überlieferten Messe sehnten.
Ein Pfarrer soll dem Generaloberen
sogar prophezeit haben, daß sich die Kathedrale in Nairobi leeren werde, wenn die Piusbruderschaft in
der Diözese mit der Alten Messe beginne.
„Musik in den Ohren von Bischof Fellay“, kommentiert ‘The East
African Standard’.
Ein Jahr nach seinem Keniabesuch sandte der Bischof zwei Priester aus Zimbabwe und
Südafrika nach Kenia, um das Priorat „Hilfe der Christenheit“ in Nairobi zu eröffnen. Es war der 3.
September 2003.
Der gegenwärtige Prior, Pater Christophe Nouveau, wurde 2001 in Frankreich geweiht und
missionierte zuvor auf der karibischen Insel Martinique.
Die Kapelle der Bruderschaft in Nairobi ist
für rund 200 Leute konzipiert und ist für die gegenwärtig 500 Gläubigen zu klein. Die zwei dort stationierten
Priester betreuen zusätzlich zwei Hauskapellen.
Der Erzbischof von Nairobi, Mons. Raphael Ndingi Mwana’a
Nzeki (74), äußerte vor kurzem seine Befürchtung, daß die Lefebvristen die Laien verwirren könnten:
„Ich weiß nicht, welchen Schaden sie verursachen können, aber ich glaube nicht, daß sie das Potential
haben, um die Kirche in einem alarmierenden Grad zu spalten.“
Erst Anfang Februar bat der Erzbischof
die Katholiken seines Landes in einem Brief an die Pfarreien und Ordenshäuser, den Messen der Piusbruderschaft
nicht beizuwohnen.
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36 Lesermeinungen
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#36 Benedikt 14:14:18 | Donnerstag, 27. April 2006
@ Toby Im Rahmen der gesetzlichen Regelung in Deutschland ist der Beratungsschein nun einmal Condicio
sine qua non zur Straffreiheit der Abtreibung. Richtig. Aber mit 2 Einschränkungen: 1. Dies gilt für
alle Beratungsscheine, nicht nur für die der Kirche. Eine Frau, die abtreiben will hätte also auch eine
andere Stelle aufsuchen können und tut das auch heute. Eine Verhinderung von Abtreibungen hat der Ausstieg
also nicht gebracht. 2. Die Scheine sind nicht per se dafür bestimmt, eine Abtr. vorzunehmen, sondern
sollen zunächst einmal dokumentieren, dass die Frau beraten wurde. Ob sie hinterher, also nach der Beratung,
die keine Beratung pro Abtr. sein darf, wirklich abtreibt ist ein zweiter Willensentschluss. Im Übrigen
macht die Ausstellung von Beratungsscheinen überhaupt keinen Sinn, wenn damit nicht der Zweck der Straffreiheit
der Abtreibung erfüllt werden soll. Diese Auffassung widerspricht dem Zweck der Beratungspflicht, die
nach dem Urteil des BVerfG und der dadurch notwendigen Neufassung des § 219 StGB eindeutig den Zweck
hat, der Frau eine Alternative zur Abtr.aufzuzeigen. Ohne Beratung geht die Frau sofort zum Abtreiber –
ohne jede eth. Ermahnung, Aufklärung usw… Mit der Beratung soll die Frau nach Möglichkeit von der
Abtreibung abgebracht werden. Dieses Anliegen konnte jedoch nicht deutlich gemacht werden, daher die Ausstiegsverfügung.
@ Benedikt Der Schein war ein Nachweis der Beratung, nichts weiter. Nicht jede Frau, die sich hat beraten
lassen, hat auch abgetrieben; die Motivation der Beratungsstellen (zumindest der kirchlichen) ist es auch
nie gewesen, die Abtreibung explizit zu ermöglichen (also bloß notwendige Durchgangsstation zu sein)
oder zu fördern. Jetzt bin ich doch auch einigermaßen überrascht, dass Sie hier, geschätzter Benedikt,
daneben liegen. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Im Rahmen der gesetzlichen Regelung
in Deutschland ist der Beratungsschein nun einmal Condicio sine qua non zur Straffreiheit der Abtreibung.
Welche Motivation der Beratungsstellen dahinter steckt, ist dabei völlig unerheblich. Genau das war und
ist ja das Perfide an dem System, an dem Katholiken im Rahmen von „Donum vitae“ bis heute mitwirken. Im
Übrigen macht die Ausstellung von Beratungsscheinen überhaupt keinen Sinn, wenn damit nicht der Zweck
der Straffreiheit der Abtreibung erfüllt werden soll. Die beratene Frau kann ihn allenfalls in den Papierkorb
werfen, wenn sie doch nicht abtreiben will. Aber das In-den-Papierkorb-Werfen ist ja nicht der Sinn der
Scheinausstellung.
#34 Benedikt 01:17:47 | Donnerstag, 27. April 2006
@ Dr. Michel Der Schein diente keinen anderen Zweck, als die Abtreibung zu ermöglichen. Das ist nicht
richtig. Der Schein war ein Nachweis der Beratung, nichts weiter. Nicht jede Frau, die sich hat beraten
lassen, hat auch abgetrieben; die Motivation der Beratungsstellen (zumindest der kirchlichen) ist es auch
nie gewesen, die Abtreibung explizit zu ermöglichen (also bloß notwendige Durchgangsstation zu sein)
oder zu fördern. Der Auftrag der Beratungsstellen liegt im Gegenteil darin, den Frauen eine Alternative
aufzuzeigen, eine Möglichkeit, dass Kind zu bekommen. Letzteres ist eine gesetzliche Forderung, andere
Motivation bei der Beratung ist unzulässig. Das können Sie alles in § 219 I StGB nachlesen. So sah
es jedenfalls Papst Johannes Paul II. und die Glaubenskongregation. Die Hauptbefürchtung Johannes Pauls
II. war, dass durch die Scheinpraxis der Eindruck entstünde, die Kirche sei pro Abtreibung. Diese Befürchtung
war ausweislich der Beiträge hier nur zu sehr begründet. Daher hat Johannes Paul II. den Ausstieg um
der Klarheit der Lehre willen verfügt. Nie hat er behauptet, dass die entsprechenden Bischöfe Befürworter
der Abtreibung seien.
Sehr geehrter Benedikt, so sehr ich sonst Ihre Beiträge schätze, diesmal meine ich liegen Sie nicht
richtig. Den Messerhersteller trifft zwar kaum eine Mitschuld, aber denjenigen, der einem anderen ein
„Küchenmesser“ aushändigt, wenn er weiß, daß dieses Messer dem anderen allein dazu dienen soll, jemanden
umzubringen. Da nützt es nichts, seine Hände in Unschuld zu baden. Der Schein diente keinen anderen
Zweck, als die Abtreibung zu ermöglichen. So sah es jedenfalls Papst Johannes Paul II. und die Glaubenskongregation.
#32 Benedikt 00:44:39 | Donnerstag, 27. April 2006
@ Pius X. Bei 130000 eingelösten Abtreibungsberatungsscheinen (…) reicht es, daß in diesen Jahren
nur eine einzige Frau pro Diözese ihr Kind ohne Schein nicht abgetrieben hätte Diesen Beweis können
Sie nicht erbringen. Insbes. können Sie den Beweis nicht erbringen, dass die Frau nicht einfach eine
andere Stelle besucht hätte. Dies ist keine Behauptung, sondern Tatsache, zumal viele Frauen sich sagten:
Den Schein habe ich ja vom Bischof. Daraus kann niemand eine Abtreibungserlaubnis ableiten. Es ist gar
nicht erlaubt, der Frau auf der Beratungsstelle zur Abtreibung zu raten, das verbietet § 219 StGB. Auf
dem Schein steht nicht „Sie dürfen jetzt abtreiben“, sondern „Sie haben sich beraten lassen“. Diese Tatsachen
sind Ihnen ausweislich dieses Beitrages offenbar gar nicht bekannt. Die zu bezahlende Reise ins Ausland
und die Arztkosten in Holland und die anschließende Strafe in Deutschland hätte viele Frauen vom Mord
an ihrem Kind abgehalten. Wie stellen Sie sich denn die Beweisführung in diesem Fall vor? Jede Beweisführung
würde daran scheitern, dass die Holländer keine Infos herausgeben würden, weil die Tat dort straflos
ist. der Schein die conditio sine qua non war, war der Aussteller Mittäter. Diese Auslegung der Kausalität
ist abenteuerlich. Der Herrsteller eines als Mordwaffe gebrauchten Küchenmessers wäre dann auch Mittäter.
Mittäter ist nur, wer wissentlich und willentlich an der Tatausführung beteiligt war.
@Mittäterschaft @Gotthard Wenn man mit einem Beratungsschein nichts anderes tun konnte, als sein Kind
kostenlos und straffrei abzutreiben und der Schein die conditio sine qua non war, war der Aussteller Mittäter.
@Benedikt Bei 130000 eingelösten Abtreibungsberatungsscheinen mal 24 Jahre reicht es, daß in diesen
Jahren nur eine einzige Frau pro Diözese ihr Kind ohne Schein nicht abgetrieben hätte, um den jeweiligen
Bischof in die Exkommunikation zu bringen und alle seine kirchlichen Handlungen als unerlaubt dastehen
zu lassen. Dies ist keine Behauptung, sondern Tatsache, zumal viele Frauen sich sagten: Den Schein habe
ich ja vom Bischof. Die zu bezahlende Reise ins Ausland und die Arztkosten in Holland und die anschließende
Strafe in Deutschland hätte viele Frauen vom Mord an ihrem Kind abgehalten. In ganz Bayern durfte „Pro
Familia“ damals gar keine Scheine ausstellen, sondern nur die kath. Bischöfe, unter anderen der Erzbischof
und Kardinal von München 1977-1981 Kardinal Ratzinger. Dies ist kein Märchen.
Historie Ich empfinde es immer wieder erschreckend, wie wenig historisches Wissen gerade Tradis haben.
Die Beratungspflicht vor einer Abtreibung wurde auf Drängen der Kirchen ins Gesetz geschrieben. Sie sollte
eine letzte Möglichkeit sein, eine Frau von einer Abtreibung abzubringen. Wer die kirchliche Beratung
mit der Ausstellung eines schriftlichen Nachweises dieser Beratung als Mitwirkung an einer Abtreibung
ansieht, hat unlautere Motive.
@ Pius X. Hätten die Bischöfe die Scheine, die von ihnen seit Mai 1976 an abtreibungswillige Frauen
ausgegeben wurden, nicht abgegeben, hätten Tausende von Kindern überlebt. Das ist eine unbelegbare Behauptung.
Die Frauen hätten auf jeden Fall abgetrieben, denn eine Frau, die hierzu entschlossen ist findet einen
Weg, auch zu Zeiten, als es noch keine Abtreibungen in Klinken gab. Die Frauen wären einfach nicht zur
Kirche, sondern etwa zu Pro Familia gegangen. Wo sie besser beraten gewesen wären muss man da nicht extra
erwähnen, oder? Wer glaubt, dass durch den Ausstieg aus dem Beratungssystem auch nur ein Kind zusätzlich
gerettet werden konnte, der befindet sich im Märchenland. Dieser Auffassung war nicht mal Johannes Paul
II., der den Ausstieg nicht verfügte, damit weniger Frauen abtreiben (als ob das davon abhinge), sondern
damit die Lehre der Kirche bezüglich der Abtreibung klar bleibe.
@Benedikt: Mittäterschaft Ihre Definition von Mittäterschaft ist nur teilweise richtig. Der CIC 1329
§2 besagt: „Die Mittäter ziehen sich die für eine Straftat angedrohte Tatstrafe zu, wenn ohne ihr Handeln
die Straftat nicht begangen worden wäre“ So auch P. Joh. Paul II. 1995 speziell im Hinblick auf die Abtreibung
siehe unten. Hätten die Bischöfe die Scheine, die von ihnen seit Mai 1976 an abtreibungswillige Frauen
ausgegeben wurden, nicht abgegeben, hätten Tausende von Kindern überlebt. Somit war die Bedingung des
Kirchenrechts erfüllt und die Bischöfe automatisch exkommuniziert. Kard. Lehmann selbst gab die Zahl
bekannt, daß von den (135000) ausgegebenen Scheinen nur 5000 nicht für den Mord an den unschuldigen
Kindern benutzt wurden. Zudem hatten sich die Bischöfe verpflichtet, während der „Beratung“ den Frauen
keine Bilder von abgetriebenen Kindern zu zeigen, auch nicht solche Filme, wie der stumme Schrei und keinen
Hinweis auf die Exkommunikation für katholische Frauen verlauten zu lassen. Wie konnte man da noch von
Beratung sprechen?
@ Pius X. Mittäterschaft ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken bei der Begehung einer Straftat.
Weder Exz. Kamphaus noch Em. Lehmann haben sich eines derartigen Vorgehens schuldig gemacht. Der Beratungsschein
für die kostenlose und straffreie Abtreibung wurde von den (west-)deutschen Bischöfen schon seit Mai
1976, 3 Monate nach dem (Schein-)Verbot der Tridentinischen Messe vom 1. Fastensonntag 76 ausgegeben Keine
Ahnung, was das mit der Tridentinischen Messe zu tun hat. Im Mai 1976 trat schlicht und einfach das 15.
Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Eine Beratungspflicht gibt es erst seit 1992.
@Dr. Otterbeck: Rechtsaussprüche? Wenn Dr. Heger dem Zitat von 1075 die Einschränkung „außer wegen
Häresie“ anfügt, Ich bitte Sie, Verehrtester, ich habe überhaupt nichts angefügt. Vielmehr habe ich
gesagt, daß nach meiner Erinnerung der Rechtssatz von Ihnen unvollständig zitiert ist und daß nach
dem vollständig(er) zitierten Rechtssatz eine Immunität des Papstes bei Häresie nicht mehr gegeben
ist. So hat ja wohl auch die Synode von Sutri 1046 drei Päpste (Gregor VI., Benedikt IX und Silvester
III.) – ob tatbestandlich zu Recht oder nicht, spielt hier keine Rolle – wegen Häresie abgesetzt. dann
eröffnet er damit eine Generalklausel, die dem Subjektivismus „Tür und Tor“ öffnet. Zumindest noch
nicht! Denn soweit ich weiß, gibt es nicht einmal einen Konsens der Theologen, wer denn ein solches Verfahren
zur Aburteilung eines häretischen Papstes sollte durchführen dürfen. In historischer Betrachtungsweise
ist der Fall denkbar, dass ein Papst einmal einem theologischen Irrtum unterliegt. Das ist aber eine etwas
naiv-optimistische Betrachtungsweise. Nichts schließt aus, daß ein Papst in Häresie fallen kann. Verbindlich
sind aber nicht die Überzeugungen der Amtsträger, sondern die Rechtsaussprüche. Was ist gemeint? Das
außerordentliche Lehramt oder was? Oder sollen Urteile zu befolgen sein, auch wenn sie ungerecht oder
sogar häresiefördernd sein sollten? MfG Christoph Heger
#25 Dr. Otterbeck 09:41:33 | Samstag, 22. April 2006
Glorreich regierende Päpste hat es nie gegeben. Das ist eine rückwärts gewandte Halluzination. Mindestens
seit Benedikt XIV. musste jeder Papst sehr, sehr viel beten und sehr, sehr hart arbeiten, wahrscheinlich
aber schon seit Gregor VII. Wenn Dr. Heger dem Zitat von 1075 die Einschränkung „außer wegen Häresie“
anfügt, dann eröffnet er damit eine Generalklausel, die dem Subjektivismus „Tür und Tor“ öffnet. In
historischer Betrachtungsweise ist der Fall denkbar, dass ein Papst einmal einem theologischen Irrtum
unterliegt. Verbindlich sind aber nicht die Überzteugungen der Amtsträger, sondern die Rechtsaussprüche.
Hierzu gilt immer noch, was das V 1 zum Jurisdiktionsprimat lehrt. Katholisch ist also nicht, wer sich
zu den 2 „ex cathedra“ Definitionen bekennt (immaculata 1854, assumpta 1950), sondern wer dann, wenn es
ihn angeht, nachgibt (wie z.B. das Kölner Domkapitel bei der Höffner-Nachfolge); sich selbst im Zweifel
zurückzunehmen und eben nicht „Non possumus“ zu krähen wie Charles Maurras an Weihnachten 1926, das
ist Katholizismus. Oder anders gesagt: Die Protestanten lehnen den Papst ab, die Katholiken begnügen
sich damit, ihm nicht zu gehorchen.
@Romano: Mittäterschaft Sie haben das Kirchenrecht wohl nur sehr oberflächlich studiert, sonst hätten
Sie gewußt, daß die von mir zitierten Paragraphen auch die automatische Exkommunikation bei Mittäterschaft
beschreiben, wie sie auch 25.3.1995 von P. Joh. Paul II. in seiner Enzyklika „Evangelium vitae“ ausgesprochen
ist, zu dessen Vorwort der deutschen Fassung Prof. Balkenohl ja auf das Zutreffen der Exkommunikation
auf die deutschen Bischöfe hinwies. Das betrifft auch die Ärzte, Krankenschwestern und Beraterinnen.
Entscheidend ist der eingetretene Tod des ungeborenen Kindes(Tatfolge). Der Beratungsschein für die kostenlose
und straffreie Abtreibung wurde von den (west-)deutschen Bischöfen schon seit Mai 1976, 3 Monate nach
dem (Schein-)Verbot der Tridentinischen Messe vom 1. Fastensonntag 76 ausgegeben, damals war noch die
Unterschrift eines Arztes zusätzlich nötig. In der Paderborner Bistumszeitung „Der Dom“ wurde schon
im Juni 76 von einem Diplomtheologen auf die Exkommunikation der (west-)deutschen Bischöfe deswegen hingewiesen.
Weil ich meine Kirche liebe, verschließe ich meine Augen nicht vor diesen Tatsachen.
#23 Agiafortuni 18:49:24 | Freitag, 21. April 2006
Aurelius: von allen guten Geistern verlassen Sie scheinen wirklich von allen guten Geistern verlassen.
An Verfolgungswahn leiden wir bestimmt nicht doch Sie glauben alles besser zu wissen. Zu Ihrer Orientierung:
Sie haben überhaupt kein Recht zu behaupten, wir seien nicht katholisch, denn wir verhalten uns genauso,
wie unsere Religionslehrer, alles einwandfreie Katholiken, es uns beigebracht haben. Wenn Johannes XXIII,
Paul VI und Jopa II der Auffassung waren, alles müsse sich ändern, so ist es ihr Problem, uns liegt
es daran katholisch zu bleiben.
Besten Dank, Herr Dr. Regazzoni! Empfehle Ihnen die Schriften von Luigi Villa: Paolo VI beato? und Paolo
VI processo a un Papa? Ausserdem: Via col Vento in Vaticano, deutsch: Vom Winde verweht im Vatikan. Ueber
das Verhältnis Pius XII zu Montini hat sich ebenfalls Kardinal Siri geäussert (vgl.hierzu: Benny Lai:
Il Papa non eletto) und last but not least bei Reinhard Raffalt: Wohin steuert der Vatikan? Stehe Ihnen
für jede weitere Auskunft gerne zur Verfügung Ich muß gestehen, ich kannte nur Reinhard Raffalts Buch,
habe es vor Jahrzehnten einmal gelesen. Werde mich wohl mal sachkundig machen müssen. MfG Christoph Heger
#21 Agiafortuni 13:40:00 | Freitag, 21. April 2006
Dr. Christoph Heger Empfehle Ihnen die Schriften von Luigi Villa: Paolo VI beato? und Paolo VI processo
a un Papa? Ausserdem: Via col Vento in Vaticano, deutsch: Vom Winde verweht im Vatikan. Ueber das Verhältnis
Pius XII zu Montini hat sich ebenfalls Kardinal Siri geäussert (vgl.hierzu: Benny Lai: Il Papa non eletto)
und last but not least bei Reinhard Raffalt: Wohin steuert der Vatikan? Stehe Ihnen für jede weitere
Auskunft gerne zur Verfügung
Die persönliche… …Agenda des frustrierten Mannes mit Namen ‘Aurelius’ ist es ja die Römisch-katholische
Tradition und Kirche in sich zu spalten, und die Priesterbruderschaft St. Pius X. (nach Kardinal Gagnon
‘Ein Werk Gottes zur Rettung der Kirche’) zu diffamieren, wahrscheinlich wegen persönliche Frustrationen.
Die FSSPX (wenn man als solches von ihr sprechen kann, denn Kardinal Castrillon Hoyos unterscheidet zwischen
Bischöfen, Priestern, Seminaristen und Gläubigen), die voller Teil der römisch-katholischen Kirche
ist, wenn auch in einem kanonisch irregulären Zustand (cfr. Em. Darío Castrillon Hoyos, Sept. 2005,
30Giorni), kann man nicht gegen „die römisch-katholische Kirche“ ausspielen. Die Kritik an den Hierarchen,
inkl. Papst, von den Bischöfen und Mgr. Lefebvre geführt, ist im Wesen und IM WORT der gleiche wie die
des Hl. Athanasius gegen Papst Liberius und die Arianische Hierarchie in der Welt und Rom im 4. Jh. Das
mag dem Herrn Aurelius nicht gefallen, ist aber kein Grund zur Diffamierung. Rufmord – auch an einer irregulären
Kongregation – ist schwere Sünde, meinem Katechismus Romano (imprim. Eugenio Pacelli) nach.
Dr Regazzoni Ständig über die Piusbruderschaft herzufallen ist nicht fair. Aber ständig über die römisch-katholische
Kirche herzufallen ist wohl fair, oder? Was mich wirklich amüsiert ist der Verfolgungswahn, der sich
unter Anhängern der FSSPX breitmacht –- jede Kritik wird als Angriff verstanden, man fühlt sich verfolgt
und dabei will man doch nur das Beste –- Haupsache, man fühlt sich zumindest kurzzeitig als Märtyrer.
Gleichzeitig nimmt man sich aber heraus, Päpste zu beschimpfen und zu beleidigen. Kann Heuchelei noch
offensichtlicher sein?
@ Dr. Regazzoni Ständig über die Piusbruderschaft herzufallen ist nicht fair. Ich falle nicht ständig
über die FSSPX her. Bezüglich ihres beachtlichen Apostolates hat sie durchaus meine Achtung, auch bezüglich
ihres Anliegens. Was ich kritisiere sind ihre Methoden, ihre in der Auseinandersetzung mit Rom oft fehlende
Demut usw. Schauen Sie lieber einmal die Vergangenheit Pauls VI an. Wie war das noch mit dem Stachel und
dem Balken? Und: Muß man, bloß weil Paul VI. kein glückliches Pontifikat hatte auf Kritik an der FSSPX
verzichten? Dass ich Paul VI. nicht für einen glorreich regierenden Papst halte habe ich überdies schon
zum Ausdruck gebracht. Was er sich unter Pius XII leistete spottet jeder Beschreibung und man kann nur
bedauern, dass Pius XII nicht härter gegen ihn vorging. Reichlich unkonkret, was Sie da vorbringen. Keine
Ahnung, was er sich da geleistet hat, aber offenbar diente er lange Jahre zusammen mit Tardini im Staatssekretariat
ehe er auf den erzbischöflichen Thron von Mailand „strafversetzt“ wurde. So Arges kann er sich also zumindest
in den Augen von Pius XII. nicht geleistet haben, sonst hätte er ihn in irgendeine Nuntiatur verfrachtet
und nicht auf einen Bischofsstuhl, bei dem eine spätere Wahl zum Papst nicht wirklich ausgeschlossen
war/ ist.
@ Pius X. Entschuldigen Sie, aber ich frage mich: wie kommen Sie bloß darauf? Da die Exkommunikation
als Tatstrafe hier ersichtlich nicht in Betracht kommt (kein Bischof hat eine Abtreibung vorgenommen),
müsste sie durch Spruchstrafe verhängt worden sein. Das war natürlich nicht der Fall. Im übrigen:
von 1977-81 existierte in Deutschland doch noch gar nicht das heutige Berutungsschein-System, das erst
nach der „Wende“ eingeführt wurde und Anlass für die Intervention des Papstes (und seines Präfekten
der Glaubenskongregation war)! Ist diese oberflächlich nach einer Verurteilung unseres heutigen Papstes
geifernde Argumentation Ausdruck Ihrer Haltung zur kirchlichen Hierarchie und der Liebe zu unserer Kirche?
@Dr. Regazzoni: … Pauls VI an. Was er sich unter Pius XII leistete spottet jeder Beschreibung Sie machen
mich neugierig. Gibt es da zuverlässige Erkenntnisse? MfG Christoph Heger
Benedikt: Unerlaubt Gemäß CIC Can. 1389 in Verbindung mit Can. 1329 §2 haben sich nach Meinung von
Prof. Sala und Prof. Balkenohl und vieler anderer die deutschen Bischöfe bis zum Ende des Jahres 2000
regelmäßig durch die Austeilung der „Abtreibungserlaubnisscheine“ exkommuniziert. Gemäß CIC Can. 1331
§1 waren alle ihre Eucharistiefeiern, Priesterweihen und Akte der Leitungsgewalt unerlaubt. 4 Jahre lang
von 1977-1981 hatte auch in München ein Bischof und Kardinal namens Ratzinger diese „Abtreibungserlaubnisscheine“
ausgegeben. Etwa 80000 ungeborene Kinder haben in diesen 4 Jahren seinetwegen ihr Leben lassen müssen.
#14 Agiafortuni 00:11:05 | Freitag, 21. April 2006
Benedikt Ständig über die Piusbruderschaft herzufallen ist nicht fair. Schauen Sie lieber einmal die
Vergangenheit Pauls VI an. Was er sich unter Pius XII leistete spottet jeder Beschreibung und man kann
nur bedauern, dass Pius XII nicht härter gegen ihn vorging. So wäre uns sein Pontifikat erspart geblieben.
#13 Benedikt 23:11:12 | Donnerstag, 20. April 2006
@ Gatte Bei Defekten bei der Materie und der Intention ist Ungültigkeit wohl das treffendere. Zu unerlaubten
Messen gehören vor allem solche, die von suspendierten Priestern zelebriert werden.
@Dr. Otterbeck „Der Papst wird von niemandem gerichtet.“ Dieser Rechtssatz ist nach meiner Erinnerung
unvollständig zitiert und muß vollständig(er) lauten: „Der Papst wird von niemandem gerichtet, ausgenommen
wegen Häresie.“ MfG Christoph Heger
@ Benedikt Es gibt aber sehr wohl unerlaubte Messen. Ja. Vor allem jene – überwiegenden – NO-Messen,
die in Form, Materie und Intention nicht dem Hl. Meßopfer entsprechen. Der Gatte der Evelin
@ fsspx Der Bischof von Nairobi sollte sich lieber Sorgen machen, dass ihn die Seelen nicht abhanden kommen
und zu Pfingsbewegungen laufen. Diese Bewegungen drohen mehr Schaden anzurichten, als die Piusbruderschaft.
In einem solchen Fall ist es ein Segen, wenn diese Bruderschaft ein Segen werden kann. Wenn sich der Dom
leert, dann ist das Problem woanders zu suchen, als die FSSPX die Schuld zu geben.
#8 Agiafortuni 18:11:36 | Donnerstag, 20. April 2006
Aurelius Aus Ausbildung haben Sie zwar nicht, dafür eine masslose Einbildung. Falls Sie sich für einen
Priester halten sollten, würde ich zu Gott beten, mich vor Leuten wie Sie zu schonen. Schreiben Sie sich
endlich einmal hinter die Ohren: es gibt keine Messe der Priesterbruder-schaft sondern diejenige des heiligen
Pius V in der Ausgabe von 1962.
@ Dr Regazzoni Ihre Behauptung ist schwachsinnig Ihre Antwort ist schwachsinning und zeigt, daß Sie entweder
nicht gelesen haben, was ich geschrieben hatte oder es nicht verstanden haben. Mit keinem Wort sprach
ich über die Tridentinische Messe, sondern über Messen der Piusbruderschaft. Schauen Sie doch endlich
einmal die Dinge so an, wie sie in Wirklichkeit sind und nicht wie sie sie gerne haben möchten Dieser
Kommentar, bezogen auf Ihr selektives Lesen, entbehrt nicht einer Gewissen Ironie.
#6 Dr. Otterbeck 13:59:11 | Donnerstag, 20. April 2006
Carlo, der Realo Hello again, mit dem Stichwort „Realismus“ kommen wir dem Wahrnehmungsproblem allmählich
näher. Wie beschränkt muss denn das Weltbild sein („limitatio Christi“) um den Konzilspapst zum „Frevler“
zu erklären? Gregor VII, 1075: „Der Papst wird von niemandem gerichtet.“ Marcel Lefebvre, 1975: Schlagt
ihn tot, den Hund, er ist ein Modernist! Aber Sie halten wahrscheinlich auch Lefebvre noch für einen
Modernisten. „Le Frevler“ …??
#5 Athanasius 13:13:44 | Donnerstag, 20. April 2006
Arbeit gegen die Armut… …hat Erzbischof Lefebvre immer verrichtet. Und die Schulen, Hilfsmissionen
und Küchen die die FSSPX in Gabon, Kenia und etwa India immer wieder errichtet, beweisen auch, daß man
gut verstanden hat, daß „Deus caritas est“, und in dieser Caritas das Hl. Antlitz immer wieder erstrahlt.
Denn zur überlieferten, römisch-katholischen Lehre, die die FSSPX ohne Kompromiß verkündet, gehört
auch die Liebesarbeit, die die FSSPX dann auch immer wieder ausübt.
#4 Filip Jovic 13:07:30 | Donnerstag, 20. April 2006
Dr. C. Regazzoni: Paul VI. ein Frevler? Dr. C. Regazzoni schreibt: „Auch hat sie der Frevler Paul VI niemals
verboten, sondern lediglich verunmöglicht nachdem er ihr lobende Worte gespendet hatte.“ Natürlich war
die Art der Einführung des Novus Ordo in den Spätsechzigern des 20. jahrhunderts sehr unglücklich.
Aber ist deswegen Papst Paul VI. durch und durch ein „Frevler“ gewesen? Hat er bewußt gegen das Kirchenrecht
und gegen Vatikanum II (Art. 4 der Konstitution Sacrosanctum Concilium, der besagt, dass die päpstlich
anerkannten Riten, und damit auch der überlieferte Ritus, nicht abgeschafft werden können) verstoßen?
#3 Agiafortuni 12:11:58 | Donnerstag, 20. April 2006
Aurelius Ihre Behauptung ist falsch, denn die tridentinische Messe gehört nach wie vor zum katholischen
Glaubensgut. Kardinal Hoyos und andere zelebrieren sie oftmals. Auch hat sie [v.d.Red.zens.] Paul VI niemals
verboten, sondern lediglich verunmöglicht nachdem er ihr lobende Worte gespendet hatte. Schauen Sie doch
endlich einmal die Dinge so an, wie sie in Wirklichkeit sind und nicht wie sie sie gerne haben möchten
Etwas absurd also ich mal jetzt brutal offen und ehrlich: Es ist mir völlig schnurz piep egal mit welcher
Automarke Priester oder Bischöfe durch Afrika fahren.
Der Brief des Erzbischofs Erst Anfang Februar bat der Erzbischof die Katholiken seines Landes in einem
Brief an die Pfarreien und Ordenshäuser, den Messen der Piusbruderschaft nicht beizuwohnen. Richtig so.
Katholiken sollten Messen beiwohnen, die innerhalb der katholischen Kirche gefeiert werden und nicht den
unerlaubten Messen der Lefebvristen.