Pflegeeinrichtungen sollen in Deutschland für einen entstehenden Schaden belangt werden, wenn dort Patienten, welche ihre Erben lieber im Grab sehen würden, nicht rechtzeitig euthanasiert werden.
(kreuz.net, Münster) In Deutschland ist eine Tendenz, Patienten vorsorglich zu euthanasieren, vom Oberlandesgericht
München gestoppt worden.
„Ein Etappensieg im Kampf um das Grundrecht auf Leben ist errungen“, kommentiert
die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’, Frau Monika Hoffmann, ein entsprechendes
Urteil.
Danach besitzen Angehörige auch zukünftig keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einer
Pflegeeinrichtung, wenn das Personal dem ihm anvertrauten Patienten keine Sterbehilfe gewährt und zum
Beispiel die künstliche Ernährung nicht einstellt.
Der Anwalt der klagenden Angehörigen kündigte
weitere Rechtsmittel gegen das Urteil an. Durch diese Musterklage sollen – so der Anwalt – noch offene
Fragen der Sterbehilfe höchstrichterlich geklärt werden.
Eine vom Anwalt angestrebte richterlich verfügte
Regelung besteht bereits im Zusammenhang mit der Tötung ungeborener Behinderter.
So wird ein Arzt, der
bei einem ungeborenen Menschen eine Krankheit oder Mißbildung übersieht, schadenersatzpflichtig, wenn
die Eltern das Kind bei vorliegender Krankheitsdiagnose getötet hätten.
Das Druckmittel der Schadenersatzpflicht
führt den Arzt in der Praxis dazu, sich über das Lebensrecht ungeborener Menschen hinwegsetzen.
Dieser
perfide Mechanismus soll nun auch im Pflegebereich Pate stehen.
Das Pflegepersonal soll durch eine drohende
Schadenersatzpflicht gegenüber Angehörigen und Erben gezwungen werden, einen nicht einwilligungsfähigen
Patienten ins Jenseits zu befördern.
Dagegen fordert die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für
das Leben’:
„In Grundsatzfragen, in denen es um Leben oder Tod von wehrlosen und nicht einwilligungsfähigen
Menschen geht, darf der demokratische Rechtssetzungsprozeß nicht durch den Gang durch die Instanzen umgangen
werden. Es bedarf klarer gesetzlicher Regelungen in denen das Lebensrecht aller garantiert bleibt.“
Dank
des Münchner Urteils – das die bestehende Gesetzeslage bestätigt – wird der Pflegeberuf davor bewahrt,
zu einem Henkersdienst zu degenerieren.
Da die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Erben
keinen Erfolg hatte, kann das Personal weiterhin gemäß seiner ethischen Überzeugung – und in Übereinstimmung
mit dem Grundrecht auf Leben – pflegen.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative
innerhalb der CDU/CSU.
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5 Lesermeinungen
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Meiner Meinung nach, gibt es das Theater nur, weil der Staat zu feige ist, Patientenverfügungen frühestmöglicht –
nur bei vollem Bewußtsein korregierbar – zur Pflicht zu machen. Klar darf kein Zweiter entscheiden, ob
man sich schnellstmöglichst „entmaterialisieren“ soll, aber der Patient, darf sehrwohl alles für sich
entscheiden. Die „besten Karten“ haben dafür die, welche sich auf ihre Religiösität berufen … nur
mal so als Tipp. Gruss JR-Europe.org P.S: Grundsätzlich haben die Menschen verschiedene Vorstellungen
von Ihrem(!)Leben, das sollte man respektieren. Dazu gehört vor allem oft auch Selbstmobilität … wenn
die weg ist, ist das für manche schon ein Freitodgrund und ich akzeptiere das.
Enterben! In solchen Fällen sollte man vielmehr eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass Menschen,
die so etwas fordern, enterbt werden können! Wie schnell wäre dann dieser Spuk vorbei!
Sirilo Die Tendenz ist doch eindeutig, das entgegenstehende Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Formulierung
ist zwar im mehrfacher Hinsicht unklar: was ist Subjekt bzw. Akkusativ-Objekt: die Patienten oder die
Erben, aber ein lebensfeindliches Ziel unübersehbar!
Widersprüchlicher Journalismus Zuerst schreibt Kreuz.net: „Pflegeeinrichtungen sollen in Deutschland
für einen entstehenden Schaden belangt werden, wenn dort Patienten, welche ihre Erben lieber im Grab
sehen würden, nicht rechtzeitig euthanasiert werden.“ Das klingt wie eine Tatsachenbehauptung. Dann aber
heißt es: „Danach besitzen Angehörige auch zukünftig keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einer
Pflegeeinrichtung, wenn das Personal dem ihm anvertrauten Patienten keine Sterbehilfe gewährt und zum
Beispiel die künstliche Ernährung nicht einstellt.“ Also genau das Gegenteil des zuvor Behaupteten.
Was ist das für eine hart an der Lüge entlangschrammende Art von manipulativem „Journalismus“?