Euthanasie
Wird Überleben schadenersatzpflichtig?
Pflegeeinrichtungen sollen in Deutschland für einen entstehenden Schaden belangt werden, wenn dort Patienten, welche ihre Erben lieber im Grab sehen würden, nicht rechtzeitig euthanasiert werden.
(kreuz.net, Münster) In Deutschland ist eine Tendenz, Patienten vorsorglich zu euthanasieren, vom Oberlandesgericht München gestoppt worden.

„Ein Etappensieg im Kampf um das Grundrecht auf Leben ist errungen“, kommentiert die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’, Frau Monika Hoffmann, ein entsprechendes Urteil.

Danach besitzen Angehörige auch zukünftig keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einer Pflegeeinrichtung, wenn das Personal dem ihm anvertrauten Patienten keine Sterbehilfe gewährt und zum Beispiel die künstliche Ernährung nicht einstellt.

Der Anwalt der klagenden Angehörigen kündigte weitere Rechtsmittel gegen das Urteil an. Durch diese Musterklage sollen – so der Anwalt – noch offene Fragen der Sterbehilfe höchstrichterlich geklärt werden.

Eine vom Anwalt angestrebte richterlich verfügte Regelung besteht bereits im Zusammenhang mit der Tötung ungeborener Behinderter.

So wird ein Arzt, der bei einem ungeborenen Menschen eine Krankheit oder Mißbildung übersieht, schadenersatzpflichtig, wenn die Eltern das Kind bei vorliegender Krankheitsdiagnose getötet hätten.

Das Druckmittel der Schadenersatzpflicht führt den Arzt in der Praxis dazu, sich über das Lebensrecht ungeborener Menschen hinwegsetzen.

Dieser perfide Mechanismus soll nun auch im Pflegebereich Pate stehen.

Das Pflegepersonal soll durch eine drohende Schadenersatzpflicht gegenüber Angehörigen und Erben gezwungen werden, einen nicht einwilligungsfähigen Patienten ins Jenseits zu befördern.

Dagegen fordert die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’:

„In Grundsatzfragen, in denen es um Leben oder Tod von wehrlosen und nicht einwilligungsfähigen Menschen geht, darf der demokratische Rechtssetzungsprozeß nicht durch den Gang durch die Instanzen umgangen werden. Es bedarf klarer gesetzlicher Regelungen in denen das Lebensrecht aller garantiert bleibt.“

Dank des Münchner Urteils – das die bestehende Gesetzeslage bestätigt – wird der Pflegeberuf davor bewahrt, zu einem Henkersdienst zu degenerieren.

Da die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Erben keinen Erfolg hatte, kann das Personal weiterhin gemäß seiner ethischen Überzeugung – und in Übereinstimmung mit dem Grundrecht auf Leben – pflegen.

Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
      
5 Lesermeinungen
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#5   JR-Europe.org   09:57:39 | Montag, 1. Mai 2006
Meiner Meinung nach, gibt es das Theater nur,
weil der Staat zu feige ist, Patientenverfügungen frühestmöglicht – nur bei vollem Bewußtsein korregierbar – zur Pflicht zu machen.
Klar darf kein Zweiter entscheiden, ob man sich schnellstmöglichst „entmaterialisieren“ soll, aber der Patient, darf sehrwohl alles für sich entscheiden.
Die „besten Karten“ haben dafür die, welche sich auf ihre Religiösität berufen … nur mal so als Tipp.
Gruss JR-Europe.org
P.S: Grundsätzlich haben die Menschen verschiedene Vorstellungen von Ihrem(!)Leben, das sollte man respektieren. Dazu gehört vor allem oft auch Selbstmobilität … wenn die weg ist, ist das für manche schon ein Freitodgrund und ich akzeptiere das.
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#4   expedit   06:28:08 | Sonntag, 30. April 2006
Enterben!
In solchen Fällen sollte man vielmehr eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass Menschen, die so etwas fordern, enterbt werden können!
Wie schnell wäre dann dieser Spuk vorbei!
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#3   Jörg Guttenberger, Köln   01:03:06 | Sonntag, 30. April 2006
Sirilo
Die Tendenz ist doch eindeutig, das entgegenstehende Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Formulierung ist zwar im mehrfacher Hinsicht unklar: was ist Subjekt bzw. Akkusativ-Objekt: die Patienten oder die Erben, aber ein lebensfeindliches Ziel unübersehbar!
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#2   Sirilo   22:46:07 | Samstag, 29. April 2006
Widersprüchlicher Journalismus
Zuerst schreibt Kreuz.net: „Pflegeeinrichtungen sollen in Deutschland für einen entstehenden Schaden belangt werden, wenn dort Patienten, welche ihre Erben lieber im Grab sehen würden, nicht rechtzeitig euthanasiert werden.“ Das klingt wie eine Tatsachenbehauptung.
Dann aber heißt es: „Danach besitzen Angehörige auch zukünftig keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einer Pflegeeinrichtung, wenn das Personal dem ihm anvertrauten Patienten keine Sterbehilfe gewährt und zum Beispiel die künstliche Ernährung nicht einstellt.“ Also genau das Gegenteil des zuvor Behaupteten.
Was ist das für eine hart an der Lüge entlangschrammende Art von manipulativem „Journalismus“?
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#1   bonifatius   19:01:05 | Samstag, 29. April 2006
Unwertes Leben
Hatten wir nicht schon einmal eine Regelung für unwertes Leben?! Gott bewahre uns vor neuen Bestien!
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