Grüße von Dr. Adolf Wahlmann
Die Vorgehensweisen und Erklärungen heutiger Reproduktionsmediziner und ihrer politischen Propagandisten zeigen eine erschreckende Parallelität zu den Aktionen und Argumentationen nationalsozialistischer Ärzte. Von Hubert Hecker.

Der Gesetzgeber soll die embryonale Stammzellenforschung weitgehend erlauben und das Klonen „überzähliger Embryonen“ zu Therapiezwecken nicht mehr unter Strafe stellen.
Bei den beiden Verfahren wird das Zellmaterial von Embryonen – Kleinstkindern – im frühen Stadium verbraucht. Dabei wird der sich als Mensch entwickelnde Embryo getötet.
Justizminister Mertin fordert außerdem die Zulassung der bisher in Deutschland verbotenen Präimplantationsdiagnostik .
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden außerhalb des Mutterleibs befruchtete Eizellen nach unerwünschten Anlagen und Eigenschaften untersucht und anschließend selektiert. Auch in diesem Fall werden selektierte Embryonen getötet.
Der Minister begründet diese Eingriffe und Selektionen so, daß ein Embryo in dieser frühen Phase nicht mit einem voll entwickelten Menschen gleichgestellt werden könne.
Als weitere finale Begründung für die Frühtötung von Menschen beten Mediziner wie Politiker unisono die üblichen Heilungsversprechen für Krebs, Alzheimer, Muskelschwäche oder Querschnittslähmung nach.
Der rheinland-pfälzische Justizminister konstruiert sogar eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates „für das Leben und die körperliche Unversehrtheit zukünftiger Patientinnen und Patienten“.
Das Credo von Ex-Kanzler Gerhard Schröder bis Noch-Minister Mertin lautet: Freiheit für die Stammzellenforschung, für das Verbrauchen – Töten – von Embryonen, um die Menschheit von unheilbaren Krankheiten zu erlösen.
Mit dieser Argumentation wird der Mensch zum Mittel für Heilungszwecke verdinglicht und degradiert. Es wird nahegelegt, daß der gute Zweck des Heilens jedes Mittel rechtfertige.
Einer, der laut und deutlich gegen den Mainzer Bioethik-Un-Rat protestiert hat, ist Bischof Anton Schlembach von Speyer. Von dem Mainzer Kardinal-Bischof Lehmann hat man nichts dazu gehört.
Bischof Schlembach betont: Der Mensch entwickelt sich vom ersten Embryo-Tag an bruchlos und zielstrebig als Mensch. Das unveräußerliche Lebensrecht des Menschen gilt von der Empfängnis an.
„Die Biowissenschaft muß mit ethischer Vernunft gekoppelt sein, mit Verantwortung vor Gott und den Menschen. In welche Unmenschlichkeiten eine verantwortungslose oder ideologisierte Wissenschaft führen kann, haben wir im 20. Jahrhundert in zuvor nie dagewesener Weise erlebt.“

Der Mediziner war von 1942 bis 1945 leitender Arzt in der sogenannten Euthanasie-Anstalt Hadamar. In den Kriegsjahren wurden dort ungefähr 15.000 deutsche Kranke und Behinderte sowie kranke Fremdarbeiter mittels Gas, Medikamenten oder Mangelernährung umgebracht.
Hadamar liegt im Bundesland Hessen, 60 km nördlich von Frankfurt.
Dr. Wahlmann – 1947 vor dem Landgericht Wiesbaden für 900 Krankenmorde angeklagt – rechtfertigte die Dezimierung der Kranken mit therapeutischen Zwecken und Zielen:
Wir hatten „neue prachtvolle Methoden erfunden wie Kardiazol- und Insulinschock-Verfahren“, um bestimmte Krankheiten zu heilen, aber keine Gelegenheiten, sie anzuwenden, weil wir die große Masse der unheilbar Kranken durchschleppen mußten, die unser Budget verbrauchten.
„Deshalb mußte ich daran denken, diese Leute zu dezimieren, um denen zu helfen und die zu heilen, die wirklich heilbar waren.“
Dr. Wahlmann wurde zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt. 1953 entließ man ihn aufgrund seines hohen Alters.
Deutsche Mediziner und Politiker haben eine besondere Verantwortung dafür, Embryonen tötende und Menschen verzweckende Medizinverfahren abzulehnen.
Der Autor war 13 Jahre lang pädagogischer Mitarbeiter in der Gedenkstätte Hadamar.
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Dienstag, 2. Mai 2006 08:27
_xyz_: centesimus
Der Autor ist emeritierter Universitätsprofessor und wird noch in Jahrzehnten zitiert werden, wenn man von Ihnen und Ihren Liturgiebasteleien („Liturgiewissenschaft Interkulturell“, Liturgie als Therapieangebot etc.) nichts mehr wissen will. Der Artikel war zuerst in der FAZ erschienen und hat (zusammen mit der bekannten Entscheidung aus Rom) die innerkirchliche Wende in der Frage der Teilnahme kirchlicher Beratungsstellen an der damaligen Abtreibungspraxis in Deutschland herbeigeführt.
Montag, 1. Mai 2006 22:32
centesimus annus: holocaustverharmlosung
Meiner Ansicht nach verharmlost dieser Beitrag den Holocaust!
zum Posting: Das mit dem Tötungsverbot stimmt so (leider) nicht, wie sie es schreiben. Und außerdem finde ich es ziemlich billig, eine Meinung mit einem Artikel auf einer ideologisch eindeutig positionierten Seite zu belegen. Das ist so als würde man die Existenz von UFOs mit einem Beitrag einer UFO-logen-Seite beweisen wollen!
zum Posting: Das mit dem Tötungsverbot stimmt so (leider) nicht, wie sie es schreiben. Und außerdem finde ich es ziemlich billig, eine Meinung mit einem Artikel auf einer ideologisch eindeutig positionierten Seite zu belegen. Das ist so als würde man die Existenz von UFOs mit einem Beitrag einer UFO-logen-Seite beweisen wollen!
Montag, 1. Mai 2006 16:54
_xyz_: Der Christ kennt ein kategorisches Tötungs-
verbot, dem er nicht zuwiderhandeln kann! Es gibt für ihn kein zulässiges Kalkül, in der die vorsätzliche Tötung eines Menschen vorgesehen ist. Guter Text dazu: Robert Spaemann.
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