18 Jahre nach der Forderung von Johannes Paul II., die Zelebration des Alten Ritus großzügig zu gewähren, kommen die deutschen Diözesen dem Auftrag des Papstes langsam nach.
(kreuz.net, Köln) Pater Engelbert Recktenwald – ein Mitglied der Petrusbruderschaft – berichtete Anfang
Mai auf seinem regelmäßig aktualisierten Portal zur katholischen Geisteswelt gleich drei gute Nachrichten.
Drei deutsche Diözesen – Augsburg, Essen und Köln – haben nämlich die Zelebration der Alten Messe
erlaubt beziehungsweise erweitert.
Der Bischof von Augsburg, Mons. Walter Mixa, gewährte im März die
sonntägliche heilige Messe in Augsburg. Bisher war die Sonntagsmesse dort nur zweimal im Monat erlaubt.
Der Bischof von Essen, Mons. Felix Genn, erteilte aufgrund einer Unterschriftenaktion die Erlaubnis zur
offiziellen Feier der Alten Messe in seiner Diözese.
Der verantwortliche Pater Bernhard Gerstle
Pater
Gerstle:
„Jedenfalls haben wir seit Monaten den Heiligen Joseph in diesem Anliegen um seine Hilfe gebeten,
und er hat uns nicht enttäuscht.“
berichtete in der Maiausgabe des ‘Kölner Rundbriefs der Priesterbruderschaft
St. Petrus’ über den Neubeginn im Ruhrgebiet.
Bischof Genn wies der Petrusbruderschaft als Zelebrationsort –
mit Einverständnis des zuständigen Pfarrers und Dechanten – die Kirche St. Joseph in Gelsenkirchen zu.
Für Pater Gerstle handelt es sich um eine schöne Fügung. Es sei nicht nur eine dem Heiligen Joseph
geweihte Kirche ausgewählt worden, der bischöfliche Brief trage auch das Datum des St. Josephfestes:
„Jedenfalls haben wir seit Monaten den Heiligen Joseph in diesem Anliegen um seine Hilfe gebeten, und
er hat uns nicht enttäuscht.“
Die Bitte der Petrusbruderschaft um eine eigene Kirche – die künftig
nicht mehr vom durch Sparzwänge gebeutelten Bistum Essen finanziell unterhalten werden müßte – steht
nach wie vor im Raum.
Pater Gerstle bat in der St. Josephskirche um zwei Werktagsmessen wöchentlich
und eine Sonntagsmesse monatlich, „was dann schließlich auch gewährt wurde“.
Hintergrund der Bitte
war die Überlegung, eine nahegelegene altrituelle Gemeinde im Ruhrgebiet – ebenfalls von Pater Gerstle
betreut – an den Sonntagen nicht zu schwächen.
„Nun atmet unsere Ruhrgebietsgemeinde mit Gelsenkirchen
und Recklinghausen gleichsam auf »zwei Lungenflügeln«.“ Die weitere Entwicklung werde zeigen, ob sich
daraus allmählich zwei unabhängige, lebensfähige Gottesdienstgemeinden ergeben können.
In der St.
Josephskirche in Gelsenkirchen zelebriert Pater Gerstle die beiden Werktagsmessen am Freitag und Samstag
in der Krypta. Diese ist mit einer Orgel ausgestattet und verfügt über eine eigene Sakristei. Es steht
sogar eine Toilette zur Verfügung.
Das einzige Manko sind die fehlenden Kniegelegenheiten. Die Petrusbruderschaft
ist gegenwärtig dabei, eine gute und möglichst preiswerte Lösung zu finden.
Pater Gerstle hat mit
dem zuständigen Dechanten vereinbart, daß die Petrusbruderschaft über die Kollekten verfügen darf
und für allfällige Unkosten wie Heizung, Strom und Kerzen einen Beitrag entrichtet.
Die dritte gute
Nachricht für traditionelle Gläubige in Deutschland ist die Übernahme einer bestehenden Indultpfarrei
in Düsseldorf im Bistum Köln durch einen Priester der Petrusbruderschaft. Der bisherige Zelebrant der
Indultpfarrei feierte Anfang März sein Goldenes Priesterjubiläum.
Durch die erfreuliche Ausweitung
der altrituellen Gottesdienstorte in Gelsenkirchen und Düsseldorf wird die Petrusbruderschaft bald einen
eigenen Rundbrief für das Ruhrgebiet drucken.
Email-Adressen der Empfänger
69 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Zum Glaubenssinn des einzelnen Beters gehört auch, bestimmte Heilige zu bevorzugen, andere nicht, bestimmte
Vorkommnisse höher zu schätzen, andere weniger. (Ich halte Fatima für authentisch, nicht aber das „Fatima-Apostolat“,
während manche Medjugorje-Leute gutes Apostolat tun, aber die Erscheinungen vermutlich falsch sind.)
De Fide ist, dass ein Konzil den Hl. Geist (poetisch gesprochen) geradezu dazu „zwingt“, sich zu zeigen.
Nicht die Mehrheit macht die Wahrheit, sondern die Wahrheit macht die Mehrheit. Die Nichtverurteilung
des Kommunismus war mutmaßlich eine „List“ der Vorsehung. Denn heute wäre das nur noch Ballast im Text.
Nur 20 Jahre nach dem Konzil waren unvermutete Früchte „in gesellschaftlicher Hinsicht“ zum greifen nahe.
Die Aufarbeitung „ad intra“ läßt aber, das räume ich ein, zu wünschen übrig.
@stat curx Deine Beiträge sind oft sehr lesenswert und auch ich sehe ja viel Gutes im Konzil. Aber wenn
die Kirche doch aus der Ablehnung des Totalitarismus in Italien soviel gelernt hat, warum hat sie dann
den Kommunismus, den wohl verheerendsten Irrtum des 20.Jahrhundert (ca. 120 Mio Tote) nicht eindeutig
mit einem Anathema verurteilt ? Stattdessen schwelt er weiter von der PDS bis nach China, und nicht zuletzt
in den Hinterköpfen vieler deutscher Intellektuellen – ganz so, als wenn nichts gewesen wäre. Übrigens:
ich glaube nicht an Fatima – muß man ja auch nicht, um ein rechtgläubiger Katholik zu sein, oder ?
Es geht um den Gottesbegriff: Der Ausdruck „Faschismus“ für das, was von der Zivilisation übrigbleibt,
wenn orientalischer Nihilismus und westlicher Aktivismus zusammengehen („Bekenntnisse eines Taoisten an
der Wall Street“) ist sicherlich verzichtbar. Mir ist auch lieber, die Begriff auf Italien 1922-1943 einzugrenzen.
Aber gerade die Erfahrungen in Italien haben den Katholizismus dazu gezwungen, der tiotalitären Versuchung
zu entgehen. Das hier so oft angegiftete Konzil samt Ökumene und Dialog ist eine Tat zur „Ehrenrettung“
Gottes, der der je Größere ist; Gott zur höchsten „Rechtsquelle“ zu degradieren ist (außerhalb der
Reichweite des Islam) pure Blasphemie. Und mir scheint: Das hat uns Fatima noch (nach 1989) zu sagen.
Selbstverständlich, Justus, angemessene Formen! Mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, dass
dem Klerikalismus („Entmündigung der Gläubigen“) noch lange nicht abgeschworen hat, wer sich nur modern
gewandet, aber das Niveau der Beter arrogant „herunterdefiniert“, als ob sie eine selbstreferenzielle
Dramaturgie wollen würden! Was vorkonziliar schon zu selbstreferenziell war, das brach 1965 zur Vollblüte
durch. Die Gegenbewegung heißt „opus Dei“ (mit kleinem o:) Liturgie als „Gotteswerk“, dem alle in Ehrfurcht
dienen.
@Toby Wir sind uns doch einig. Ich stimme Dir in allem uneingeschränkt zu, bis auf eine Ausnahme: So,
wie Kardinal Estévez in der UVK zitiert wird, klingt es wirklich so, als hielte er die Zelebration versus
popolum für amgemessener. Vielleicht meinte er auch „angemessener in unserer Zeit“ (so daß man früher
eben auch angemessen, obwohl anders zelebriert hat) – aber das bleibt letztlich Spekulation. @stat crux:
Diese Trennung von Worten, Paramenten, kurz: der äußeren Form, halte ich für äußerst unglücklich.
Das lehren uns die letzten Jahrzehnte. Wenn es immer heißt: Die äußere Form ist nicht entscheidend,
es kommt auf die innere Einstellung an, dann bleibt es für die Nachwachsenden nicht ohne Folgen: Was
zeichenhaft deutlich wird (vor allem: Ehrfurcht) prägte sich viel intensiver ins Gedächtnis ein. Und
vor allem: Meine Worte werden glaubwürdiger.
Die liturgische Krise ist älter als die liturgische Bewegung. Die Liturgiereform wollte Antwort auf eine
Krise sein, deren Ausmaß man vor 1962 nicht taxieren konnte. Das vordergründig noch aufrechterhaltene
Gehorsamkeitsprinzip im Klerus hat viele Risse bemäntelt, kaschiert. Das Konzil hat die Gesamtkrise eher
abgekürzt. Die eigentliche liturgische Bewegung beginnt erst jetzt; und mit Sinn für Ihren Geist kann
auch das „Augenblicksprodukt“ würdig gefeiert werden. Ob ein Priester dem Klerikalismus huldigt, das
entscheidet sich nicht an Worten und Paramenten, sondern an seiner inneren Disposition. Aber jede Kirche
muss mit den Leuten arbeiten, die sich ihr zur Verfügung stellen. Andere gibts nicht.
Papst und Msgr. Marini Wir Konservative sollten alle beten, daß Marini endlich mal als Bischof vor Ort
den Erfolg seiner liturgischen allgemeinen Verunsicherung miterleben kann und den Papst in Ruhe läßt,
den Papst, der die Neue Messe „ein plattes Produkt des Augenblicks“nannte und eine Reform dieser Liturgie
mehrfach angeregt hat aber von Leuten wier Marini (wofür hält der sich eigentlich ? ) bei diesem wichtigen
Schritt behindert wird.
@ justus Wenn sich die Empfehlung also nicht auf die Zelebration versus populum bezieht, kann die Kongregation
diese doch auch nicht als „angemessener“ ansehen. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, um nichts weiter,
also auch um keine Wertung. Im Umkehrschluss würde eine solche Wertung schließlich bedeuten, dass man
fast 2000 Jahre lang weniger angemessen zelebriert hat. Im übrigen bezieht sich die Empfehlung der Gottesdienstkongregation
auf erst noch zu bauende Kirchen. Es ist nicht die Rede davon, dass bei älteren Kirchen, in denen beisielsweise
ein fester barocker Hochaltar vorhanden ist, die Altarplatte abgetrennt oder sogenannte Volksaktäre errichtet
werden sollen. Rennt man nicht auch offene Türen ein, wenn man auf die Möglichkeit hinweist, dass die
Messe „versus poulum“ zelebriert werden könne? Das geschiet doch ohnehin bei 99 % der Messen im Novus
Ordo. Da wäre heute doch eher ein umgekehrter Hinweis auf die weiterhin bestehende Möglichkeit der Zelebration
versus orientem angemessen, die schließlich auch unser Heiliger Vater empfohlen hat.
@ Freinsberg Es wird aber auch festgestellt, dass sich die Empfehlung, von der IGMR die Rede ist „auf
die Errichtung des Altars von der Wand getrennt bezieht“. – also nicht auf die Zelebration versus popolum,
die die Kongregation zwar als angemessener ansieht, „ohne jedoch die andere Möglichkeit auszuschließen“.
Iustus Ja – aber (zum Verdruss der Una-Voce-Korrespondenz) wird in dem Schreiben trotzdem die Celebratio
versus populum [die natürlich eine topgraphische, keine theologische Bezeichnung ist!] propagiert. Wahrscheinlich
ist der Verfasser des Schreibens doch Freimaurer.
Anfrage und Antwort Berichtet hat darüber die Una Voce Korrespondenz Heft 6/2000, S. 359 ff.: www.unavoce.de/pdf/UV2000_06.pdf
unter der Überschrift „Bemerkungen zur neuen Institutio generalis“. Prot.n. 2036/00/L. Der Brief wurde
von Kardinal Medina Estévez unterzeichnet, dem damaligen Präfekten der Gottesdienstkongregation und
seinem Sekretär unterzeichnet.
Anfrage an Kongregation es hat mal eine offizielle Anfrage an die Gotttesdienstkongregation gegeben, wie
verbindlich die Vorschrift in der neuen IGMR sei, daß der Altar so beschaffen und aufgestellt sein soll,
daß man an ihm die Messe zum Volke hin gewandt feiern kann. Antwort: Es ist keine Vorschrift, es ist
eine Empfehlung! Bitte um die genaue Angabe. Ich schaue gern in den „Notitiae“ nach.
Kreuz und Zelebrationsrichtung Benedikt schrieb: Es geht hier darum, wem sich der Priester bei der Messe,
genauer bei der Konsekration an sich zuwendet. Da ist es durchaus von Vorteil, wenn er ein Kreuz vor Augen
hat, in dessen Richtung er seine Gebete richten kann. Was an einem Kreuz(!) nun wieder auszusetzen sein
soll, das weiß ich auch nicht. Dass das Kreuz auf dem Altar sozusagen einen inneren Kompass hinsichtlich
der Konzentration und Ausrichtung auf das Wesentliche für den zelebrierenden Priester darstellt, ist
theoretisch sehr richtig, alledings wird es in der Praxis in den meisten Fällen erfahrungsgemäß leider
keine Konsequenzen zeitigen. das ist auch ein gewisser Schwachpunkt in Ratzingers „Geist der Liturgie“:
Erst beschreibt er wunderbar den Sinn der Zelebration nach Osten, um dann quasi in einem Rückzieher doch
alles beim Alten, das heißt grundsätzlich beim sogenannten Volksaltar, bewenden zu lassen, indem sich
der Priester auf das Kreuz konzentriert. Das ist aber zu wenig konkret, zu schwammig, es bedürfte einer
liturgischen Selbsterziehung der Priester …
Zelebrationsrichtung Liebe Forumsmitglieder, es hat mal eine offizielle Anfrage an die Gotttesdienstkongregation
gegeben, wie verbindlich die Vorschrift in der neuen IGMR sei, daß der Altar so beschaffen und aufgestellt
sein soll, daß man an ihm die Messe zum Volke hin gewandt feiern kann. Antwort: Es ist keine Vorschrift,
es ist eine Empfehlung! Es gab auch vor der Liturgiereform schon Altäre, die freistehend und nah am Volk
standen. Auch an Ihnen ist die alte Liturgie gefeiert worden; die neue ebenso (und diese kann auch versus
orientem / versus deum gefeiert werden). o^/
Wer den Hinduisierer, Judaisierer und Okkultisierer der päpstlichen Zeremonien, Mgr Marini, als Gottesdienstpräfekt
sehen will, der ist dem Ende nah und mit so jemandem gibt es gar nichts zu diskutieren. Marini ist ja
selber auch so selbsteinverstanden, dass er nicht einmal zugeben will, dass die alte hl. Messe vor allem
Jugendlichen anspricht. Dieser Mann gehört sofort aus dem Vatikan, wie zehnfache andere.
@ Freinsberg Es geht hier darum, wem sich der Priester bei der Messe, genauer bei der Konsekration an
sich zuwendet. Da ist es durchaus von Vorteil, wenn er ein Kreuz vor Augen hat, in dessen Richtung er
seine Gebete richten kann. Was an einem Kreuz(!) nun wieder auszusetzen sein soll, das weiß ich auch
nicht.
Altarkreuz Die Forderung Ratzingers kenne ich schon. Nur: Das Kreuz ist ein sekundäres Zeichen. Ist nicht
der Altar, dem alle sich zuwenden, das deutlichere Zeichen? Immerhin gilt der Altar als Christus-Symbol,
wird darum gegrüßt und verehrt.
Marini Ich wünsche mir eher, dass Msgr. Marini Chef der Gottesdienstkongregation wird. Dann hätte man
dort endlich einen Fachmann sitzen. Fachmann? Wofür? Solches hat der Heilige Vater zum Glück nicht vor.
Er hat Marini ja schon zwei Diözesen angeboten, aber der weigert sich standhaft.
@ stat crux Und als Minimum hat der heutige Papst 1999 in „Geist der Liturgie“ (lesen!) empfohlen, auf
dem Volksaltar ein sichtbares Kreuz zu errichten, damit die gesamte Gemeinde zum Herrn hin feiert. Soweit
ich mich erinnere hat er nicht nur das empfohlen, sondern auch, dass dieses Kreuz in der Mitte stehen
sollte. Dies ist leider in der Peterskirche immer noch nicht umgesetzt. Der Heilige Vater soll endlich
seinen „Oberministranten“ (Zitat eines Forenmitglieds) in die Wüste schicken und die in seinem Buch angeschnittenen
Gedanken in die Tat umsetzen beginnen. Als erstes sollte er vielleicht etwas zu der Praxis sagen, dass
auf vielen Altären gar kein Kreuz mehr zu finden ist und auch keines darüberhängt (letzteres ist mE
bei entsprechender Elevation akzeptabel). Aber was red’ ich…
was sich empfiehlt II Benedikt hat ganz recht: Es wird ein freistehender Altar (unszwar nur dort, wo es
möglich ist) empfohlen, damit die, die es wünschen, versus popolum zelebrieren können (sonst hätten
sie ja gar nicht die Möglichkeit dazu) und schwuppdiwupp kommt Freinsberg und behauptet, die Zelebration
versus popolum sei empfohlen.
Altarkreuz Und als Minimum hat der heutige Papst 1999 in „Geist der Liturgie“ (lesen!) empfohlen, auf
dem Volksaltar ein sichtbares Kreuz zu errichten, damit die gesamte Gemeinde zum Herrn hin feiert.
Was sich empfiehlt Empfohlen wird ein freistehender Altar. Dies geschieht, damit die Voraussetzung zur
Zelebration versus popolum geschaffen ist, für den Priester der dies wünscht. Daraus kann nicht geschlossen
werden, daß auch die Zelebration versus popolum empfohlen wird.
Altar aber es heißt doch vorher: „damit man ihn … umschreiten und an ihm, der Gemeinde zugewandt, die
Messe feiern kann“. Den Altar von der Wand zu trennen ist also kein Selbstzweck.
@ iustus Meine Interpretation: Es empfiehlt sich nicht die Zelebration zum Volke hin, sondern die Errichtung
des Altares getrennt von der Wand. Die Formulierung im IGMR ist mE eine dieser sogenannten „Einfallstore“.
Man sagte eigentlich nichts besonderes, ermöglichte aber stillschweigend durch die Formulierungen große
Umwälzungen. Die Aussagen der Liturgiekonstitution zum Latein in der Messe sind so etwas ähnliches.
Bei der Verabschiedung – so unterstelle ich – war den meisten schon klar, dass der Weg Richtung landessprachliche
Messtexte ging. @ Laurentius Wenn Sie mal in verschiedene populäre Wand- und Notizkalender sehen, werden
Sie erstaunt sein, wie oft noch die alte Kalenderordnung wiedergegeben wird. Erlebe das auch immer wieder
mit Namenstagen … Zum Teil hat man ja auch Ausnahmen gemacht, wie zB beim Fest des Hl. Matthias, das
im Generalkalender verschoben wurde, in Deutschland aber wegen seiner Bedeutung beibehalten wurde. Ähnliche
Regelungen gibt es auch in anderen Ländern, in der Slowakei zB (Fest der Hll. Cyrill und Methodius glaube
ich). Das hätte man alles etwas genauer bedenken können. Ich erlebe es auch oft, dass Namensvetter von
mir ähnlichen Alters ihren Namenstag am 21. März feiern, während ich immer nur den 11. Juli kannte.
ad iustum Die Frage celebratio ad orientem oder versus populum lässt sich durch einen kleinen aber feinen
Eintrag in der Editio typica 1969 klar beantworten: Der Zelebrant wendet sich beim Ruf „Pax vobiscum“
dem Volk zu. Warum wird diese Wendung angegeben, wenn es als gegeben angenommen ist, dass der Zelebrant
zum Volk schaut?
eben nicht Genau! Seriöserweise hättest Du in Deinem letzten Posting erwähnen müssen, daß der Klammerzusatz
„(=celebratio versus populum)“ Deine persönliche Interpretation darstellt. Meine Interpretation: Es empfiehlt
sich nicht die Zelebration zum Volke hin, sondern die Errichtung des Altares getrennt von der Wand.
versus populum Lateinisch: 299. Altare exstruatur a pariete seiunctum, ut facile circumiri et in eo celebratio
versus populum peragi possit, quod expedit ubicumque possibile sit.
Auf dem Marienfeld habe auch ich nicht kommuniziert, obwohl ein Ablass damit verbunden gewesen wäre.
Die Ebenen der Debatte müssen geordnet werden: Doktrin: kein Verbot der alten Messe, keine Häresie der
neuen; Liturgische Bewegung (Zelebration): „pastorale“ Mätzchen, weil diese nicht tief genug wirkte;
Einheit der Kirche (Disziplin): Liturgie vor Ort mit und unter dem Bischof, dieser in Einheit mit dem
Papst. Das zentrale Problem Ihrer Bewegung ist und bleibt, dass sie der Einheit der (wirklichen) Kirche
unter Berufung auf eine virtuelle (mythische) Kirche vorsätzlich Schaden zufügt. In wessen Auftrag??
Altar Nein: Der Altar soll frei stehen: »Der Altar soll getrennt von der Wand errichtet werden, damit
man ihn ohne Schwierigkeiten umschreiten und an ihm, der Gemeinde zugewandt, die Messe feiern kann; dies
[=celebratio versus populum] empfiehlt sich überall, wo es möglich ist.« (IGMR³ n. 299)
Eine Enzyklika hat durchaus höhere Autorität als ein doppeltzungige Vorschrift eines Missále. Wo steht,
dass der Altar nicht fest an der Wand stehen darf, freinsberg? Nirgendwo. Nur, dass der Altar die „Teilnahme
der Gemeinde“ nicht erschweren darf. Welch ein Unsinn daraus zu schlussfolgern, ein Wand-und-Tabernakel-Hochaltar
sei nicht mehr erlaubt! Gehen Sie nur zur Spanish Palace in London. @Dr. Otterbeck: Wie gesagt: ich bestätige,
dass sich im neuen Missále von Paul VI. keine Häresien auffinden lassen, nach der Änderung in 1970
der Institutio, die nicht einmal offiziellen Erlaubnis bekommen hatte. Aber die Zelebration ist eine pastorale
Katastrophe und Schändung und Entweihung durch Handkommunion, Versus Populum, Experimentation, „Pastoralraum“,
alternative Musik und 40-Jahre Liturgischer Barbarismus machen den novus Ordo Missae in der Praxis unzulässig
als katholischer Ritus. Man kann diesen Ritus nicht beiwohnen, ohne selber an den Sakrilegien Schuld zu
haben. Keiner ist zum Beiwohnen einer sakrilegischen Feier verpflichtet wo Handkommunion gegeben wird.
Nicht umsonst haben etwa einige europäische Besucher der Juventutem in Köln (08/05) vom Marienfeld entfernt,
als Papst B. XVI. dort an einem Tische zelebrieren musste, auf Deutsch, mit Inkulturation, Messdienerinnen,
Handkommunion und allem. Und Sie haben nichts verpasst!
Laurentius2 Institutio generalis Missalis Romani 3/2002: 303. Beim Neubau von Kirchen soll nur ein Altar
errichtet werden, der ja in der Versammlung der Gläubigen den einen Christus und die eine Eucharistie
der Kirche versinnbildlicht. Wenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so angeordnet ist, dass er
die Teilnahme der Gemeinde erschwert, und er nicht ohne Schaden seines künstlerischen Wertes versetzt
werden kann, soll ein anderer feststehender Altar errichtet werden, der künstlerisch gestaltet und ordnungsgemäß
geweiht ist; und nur auf ihm dürfen die heiligen Feiern stattfinden. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen
nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, soll der alte keinen besonderen Schmuck erhalten Das heißt: Sobald
ein neuer Zelebrationsaltar errichtet ist, wird der alte funktionslos.
Mit etwas Mut könnten einzelne Priester ja wenigstens werktags das Hochgebet „orientiert“ feiern. Man
würde allmählich Erfahrungen sammeln, dass die Gebetsrichtung nicht das Ein-und-alles ist. Aber auch
hier hat der heutige Papst 1999 wohl richtig formuliert, dass diese Dinge nicht wieder schockartig zurückorganisiert
werden dürfen. Die liturgische Bewegung hat ja eben erst angefangen. Auch die „Indultmesse“ gehört zu
dieser Bewegung und hilft hier weiter.
Auswahl Ich halte mich an „Mediator Dei“ in dem Pius XII. die Trennung von Zelebrationsaltar und Tabernakel
verboten hat. Daran halte ich mich. Nicht an irgendwelche Instruktionen von Hyperliturgisten. dieses Auswahlchristentum
ist eine ganz tolle Sache …jeder sucht sich das aus, was gerade gefällt.
@Benedikt & Justus Wenn Sie mal in verschiedene populäre Wand- und Notizkalender sehen, werden Sie erstaunt
sein, wie oft noch die alte Kalenderordnung wiedergegeben wird. Erlebe das auch immer wieder mit Namenstagen …
Justus hat also recht – auch wenn er sagt, daß man mal genau in die neuen Meßbücher hineinschauen sollte,
dort ist oft mehr Freiraum für die römisch-katholische Überlieferung als viele deutsch- katholische
Leute glauben … (zB versus dominum). Nur hat man german angst das auch mal zu tun, weil man gegen die
ungeschriebene theological correctness zu verstoßen glaubt. Ich habe das selber mal erfahren, als wir
einen Priester anläßlich der Hochzeit eines guten Freundes fragte, ob er nicht auch am Hochaltar zelebrieren
könne. Er sagte, daß sei rechtlich grundsätzlich möglich, aber „was gibt das dann für ein Gerede
!?“.
mediator dei Könnten Sie, lieber Athanasius, den betreffenden Abschnitt aus Mediator DEi zitieren? @benedikt:
Zugegeben, ein einziger Heiligenkalender ist wünschenswert. @feinsberg: Ja, ja. Nr. 315 der IGMR. Nun
müssen also die Kirchen, in denen es (glücklicherweise) keinen „Volksaltar“ gibt, den Tabernakel (bspw.
in eine Seitenkapelle) verbannen. Schade.
@ iustum Ihrem Hinweis auf zwei Leseordnungen muß jedoch folgendes hinzugefügt werden: 1. diese beziehen
sich nur auf den tridentinischen und Novus-Ordo-Ritus. 2. insgesamt haben wir in der römischen Kirche
ca. 17 anerkannte Riten mit mehr oder weniger unterschiedlichen Leseordnungen. Nicht mitgerechnet sind
hier die bis 1962 bzw. auch nach 1969 anerkannten Ordensriten. Insbesondere die Regionalriten wie beispielsweise
der glagolitische in Kroatien (tridentinischer Ritus in Kirchenslawisch bis 1969) oder der heute noch
gelesene ambrosianische (moderatest reformiert nach 1990) in der Lombardei haben eine eigene Leseordnung.
Ähnliches gilt für den mozarabischen Ritus in Spanien. Wie weit letzterer nach 1969 reformiert worden
ist, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
@ iustus Selbstverständlich gibt es zwei Heiligenkalender und zwei Leseordnungen. Das ist eindeutig und
überhaupt nicht schlimm. Bezüglich der Leseordnung mögen Sie Recht haben, aber die zwei Heiligenkalender
sind da mE schon problematischer. Momentan ist es so, dass der alte Kalender kaum noch eine Rolle spielt.
An zu wenigen Orten wird der alte Ritus zelebriert, zu wenige Gläubige sind betroffen. Sollte das mal
anders werden, so müsste der Kalender aber wieder vereinheitlicht werden. Mit zwei Kalendern ist ein
sog. Biritualismus nämlich kaum vorstellbar, oder wie soll das praktisch gehen? Morgens Christkönigssonntag,
abends Messe vom soundsovielten Sonntag im Jahreskreis? Und vier Wochen später das ganze umgekehrt? Die
Verwirrung wäre wohl riesig. Und was ist mit den Namenstagen? Soll man sich den dann unter zwei Daten
aussuchen, wenn es zwei (dann offizielle!) Kalender gibt?
Scheissegal Der Tabernakel auf dem Zelebrationsaltar ist laut IGMR und Caeremoniale Episcoporum sehr wohl
verboten. Diese Novus Ordo-Bücher und Hyperliturgisten und ihre Meinungen, sind mir sch**ssegal. Ich
halte mich an „Mediator Dei“ in dem Pius XII. die Trennung von Zelebrationsaltar und Tabernakel verboten
hat. Daran halte ich mich. Nicht an irgendwelche Instruktionen von Hyperliturgisten.
Unfehlbarkeit Was ist nun mit der „Unfehlbarkeit des Papstes“? – Beim V I wurde beschlossen, dass der
Papst eine unfehlbare Äußerung treffen kann, wenn die Mehrheit aller Diozösen (ALLE) durch ihre Bischöfe
bestätigen, dass eine Ausage – wie die über die Gottesmutter Maria aus den 50ern (bis dato einzig so
gefällte Entscheidung) – allgemein gültig ist und so, wenn vom Papst ex cathedra ausgesprochen, die
Aussage unfehlbar ist. So wurde es mir im Unterricht (schon länger her) in einer kath. Privatschule von
einem Priester erklärt. Wie das ganz genau geht, kann man sicher wo nachlesen, würde aber den Rahmen
hier sprengen. Lieber 2mal nachdenken als etwas daher reden
Altar-Tabernakel Der Tabernakel auf dem Zelebrationsaltar ist laut IGMR und Caeremoniale Episcoporum sehr
wohl verboten. Und dies unabhängig von der Zelebrationsrichtung.
@freinsberg Wie verträgt sich Ihre Auffassung mit dem päpstlichen Schreiben „ecclesia dei“? Selbstverständlich
gibt es zwei Heiligenkalender und zwei Leseordnungen. Das ist eindeutig und überhaupt nicht schlimm.
Was die Konzepte von Liturgie betrifft, so sollten Sie genau die kirchlichen Verlautbarungen studieren.
Ich vermute, dort werden Sie weniger Widersprüche entdecken als Sie vermuten. Es ist zum Beispiel unsinnig,
ein Konzept „gemeindelose Priestermesse“ (von Ihnen wohl als charakteristisch für den „alten“ Ritus empfunden)
einer „Feier der Gemeinde, geleitet vom Priester“ gegenüberzustellen: Auch der neue Ritus sieht (vgl.
die Allgemeine Einführung ins Meßbuch), selbstverständlich unter anderem, die Meßfeier ohne Gemeinde
vor. Im alten Ritus sprechen die Gläubigen oder die Ministranten in Vetretung derselben die Teile, die
ihnen zukommen. Auch die Altarraumgestaltung halte ich für wenig problematisch angesichts von unbestimmten
Rechtsbegriffen in der „neuen“ Ordnung. Der Tabernakel auf dem Altar ist nicht verboten, genausowenig
wie die Zelebration in Richtung Osten, Tabernakel und Kreuz. Ihre Auffassung ist doch allzu verbohrt und
thelologisch „eng“.
Athanasius, freundlichen Dank für die Klarstellung, dass Sie nicht dem Irrglauben anhäöngen, die neue
Ordnung der Messe (es ist eine neue Ordnung desselben Ritus) sei häretisch. Wie deuten Sie dann aber
das Wort Ihres vielverehrten Mgr. Lefebvre, der am 24.11.1974 (zur „Feier“ des 10. Jahrestages von Lumen
Gentium) erklärte, dass kein treuer Katholik, um des Seelenheiles willen, auch nur im geringsten die
Liturgiereform akzeptieren könne? Was soll denn das gewesen sein, wenn nicht Glaubensabfall „von der
Spitze her“ (d.h. unter Widerspruch gg. Papst und Konzil)?
Und wie lange soll man anderenorts noch warten? 10 Jahre, 20 Jahre oder bis zum Tod??? Wie sieht es im
ländlichen Bereich aus? Oder sollte man dort, wo es möglich ist, solange die Heiligen Messen bei der
Piusbruderschaft besuchen? Ist dies eigentlich erlaubt oder verboten?
Freinsbergs und Gotthards Behauptungen zur Liturgiereform und die ewige Gültigkeit von Quo Primum werden
von P. Charles-Roux, persönlicher Bekannte von Papst Pius XII., Johannes XXIII. und Paul VI. und bis
heute (90 Jahre alt) immer der alten Hl. Messe treu geblieben (zelebrierte diese auch schon öfters im
Vatikan). Und natürlich Kardinal Stickler! Der hat ja die Auskünfte der Kardinäle von 1986 bestätigt:
er war einer der Mitglieder der geheimgehaltenen Kommission. Schreiben Sie Stickler: er wird bestätigen,
dass die alte hl. Messe nie verboten wurde. „Denn Pius V. sagte einfach: diese Messe sei für ewig.“ Sprachgebrauch
von Kardinal Stickler und damaligem Kardinal Ratzinger. Natürlich wissen aber die „Deutschkatholiken“
Gotthard und Freinsberg es besser? www.sspx.org/…quo_primum_today.htm www.sspxasia.com/…ments/Mass-Legal.htm
„Missale Romanum“ (1969) hat „Quo primum“ (1570) nicht abgeschafft und auch nicht abschaffen wollen, so
der Legislator Paul VI. zu P. Roux und anderen!
Keiner, kann sagen die Neue Messe sei in sich häretisch (in origineller Fassung, M.R. 1970, nach Anpassung
der ursprünglichen „Institutio Generalis par 7“) und dennoch kein Sedisvakantist sein. Ich sage das also
auch nicht. Ich sage aber: die Praxis im Pastoral erweist sich ganz anders und es wird öffentlich, durch
den Missbrauch des „Pastoralraumes“, die Häresie verbreitet. Mahlirrlehre und „allgemeines Priestertum“,
sowie Leugnung der wahrhaften Anwesenheit Jesu Christi im Sakrament durch die Missbräuche Handkommunion,
Versus Populum-Zelebration und Laienspender. Aber Paul VI. hat nie die Alte Hl. Messe verboten, wie Gotthard
hier vor sich hin lügt. Paul VI. gab die Neue Messe lediglich als „Alternativ“. Das hat er selber bestätigt,
und man kann es bei P. Jean-Marie Charles-Roux (90, zelebrierte die alte hl. Messe für Gibsons ‘Passion
Christi’) nachfragen: www.seattlecatholic.com/…rticle_20040602.html Wer die Generalaudienzen und Ansprachen
Pauls VI. um die Zeit der Konstitution „Missale Romanum“ kennt, weiss, wie sehr Paul VI. sich eigentlich
vor der Reform fürchtete und sagte: „das ist das Ende der christlichen Jahrhunderte, die wir hinter uns
lassen“! Wieder die zerspaltene Persönlichkeit der nachkonziliaren Päpste: voll der falschen Philosophie.
Boahhhh… 18 Jahre nach der Forderung von Johannes Paul II., die Zelebration des Alten Ritus großzügig
zu gewähren, Das seht hier, hier auf dieser Website???? Unglaublich!!!!!!
Dr. Carlo Was ist nun mit der „Unfehlbarkeit des Papstes“? – meines Wissens wurde dieses Dogma auf einem,
auch von Ihnen anerkannten Konzil formuliert. Oder zeigte sich die „zerstörerische“ Arbeit der Freimaurer
bereits im 19. Jh. und sind daher alle vatikanischen Konzilien abzulehnen?
Paul VI: Paul VI: schrieb: „Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und
rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer
Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.“ Eindeutig ist eindeutig …
Wes Geistes Kind war Paul V.? Wie konnte er am 7. Februar 1971 beim Angelus-Gebet angesichts der Erfolge
der Raumfahrt ausrufen: „Ehre [sei] dem Menschen! Ehre [dessen] Denken! Ehre der Wissenschaft! Ehre der
Technik! Ehre der Arbeit! Ehre der menschlichen Kühnheit! Ehre dem Menschen, dem König der Erde und
nun auch Fürst des Himmels!“ Von einem Katholiken kann ich mir solches eigentlich nicht vorstellen. –
Vielleicht doch ein Maurer, ein Maurer ohne Schürze?
Missale Pauls VI Die Behauptung Pauls VI sein Missale seine eine Fortsetzung jenes Pius V ist schlichtweg
falsch und zeigt, wessen Kind er war. Die vielen von Paul VI während seines Pontifikates begangenen Untaten
lassen kein Vertrauen sein Pontifikat Pauls VI aufbringen. Daher sollte jeder rechtgläubige Katholike
sich weiterhin an das Missale Pius V halten
Quo primum „Quo primum“ nennt unter den Personen, die sich an den neuen Ritus halten müssen und ihn nicht
verändern dürfen, alle möglichen Würdenträger, aber nicht die Päpste. Diese Bulle kann man darum
nicht als Argument dafür heranziehen, dass das Missale 1570 weiter gelte. Im übrigen würde das Weiterbestehen
der alten Ordnung auch bedeuten, dass es zwei verschiedene Kirchenjahre, zwei Lesungssysteme, zwei verschiedene
Formen der Kirchenraum-Gestaltung (Tabernakel! Altar etc.), sogar zwei Konzepte von Liturgie (gemeindelose
Priestermesse / Feier der Gemeinde, geleitet vom Priester) gäbe. Das war von Paul VI. wohl nicht beabsichtigt.
@Freinsberg Ihre Version der Tatsachen entspricht nicht dem was Kardinal Jorge Medina-Estevez vor kurzem
noch sagte, und was Papst Paul VI. dem Hw. P. Charles-Roux persönlich sagte und was aus dem Agatha Christie
Indult von 1971 hervorgeht. Wirklich, der Novus Ordo Missae was zwar für das Gebiet des römischen RItus
bestimmt gewesen sein, ist aber nur zu 30 % dem römischen Ritus entsprechen im Ordinarium, in der lateinischen
Fassung, und nur zu 5 % in den Propria und änderlichen Gebeten. Das ist ein neues Missále das nicht
in Kontinuität mit dem des hl. Pius V. steht. Sogar der Kardinal Ratzinger musste zugeben: „denn Pius
V. sagte diese Form der Messe sei für ewig“. Der römische Ritus in der Fassung Pius V. (Johannes XXIII.)
ist völlig zulässig und nicht ersetzt worden. Und kein Bischof kann einem Priester die Zelebration der
Messe nach dem alten Messbuch untersagen, wie 1986 eine Kardinalskommission, von der Kard. Stickler, Ratzinger,
Medina Estevez, Angelini, Felici und Mayer Mitglieder war, bestätigte. Kein Priester kann die öffentlich
Zelebration verboten werden. Argument der Kardinäle: Quo primum, Apostolische Bulle.
Alter Ritus – nicht verboten, aber ersetzt Die Apostolische Konstitution Pauls VI. „Missale Romanum“ (www.stjosef.at/…num_konstitution.htm)
sagt (sinngemäß): Das Missale Romanum 1970 ist die erneuerte Version des Missales von 1570, löst also
das alte Messbuch ab. Paul VI. konnte wohl nicht ahnen, dass traditionalistische Gruppen sich auf das
fehlende ausdrückliche Verbot des alten Ritus berufen werden.
Hoffentlich bekommt die Petrusbruderschaft dann auch endlich mal eine eigene Kirche. Wo man jetzt von
diözesaner Ebene Pfarrkirchen zerbombt, im ehemals zerbombten Ruhrgebiet (den Nationalsozialistischen
Parolen nach: „Perle des Reiches“), soll wieder eine echte Perle glänzen. Eine Perle des Reiches GOTTES.
Möge Mons. Genn dazu auch die Erlaubnis erteilen. Denn die alte hl. Messe an sich kánn er sowieso nicht
verbieten! Cessent iurgia maligna, cessent lites. Et medio nostri sit Christus Deus! Gruß von einem überzeugten
„Anhänger“ Erzbischof Lefebvres und seiner FSSPX.
@ clemens Die Messe kann in der Tat nicht verboten werden. Ob aber den Zelebranten auch passende Räumlichkeiten
zugewiesen werden können, das ist eine andere, sowohl finanzielle als auch pastorale Frage. Umso erfreulicher
für die Gläubigen im Ruhrgebiet, dass es nun klappt.