Medien
„Die Entscheidung wurde rein ideologisch auf sowjetische Art getroffen“
Haßfilme und Trickserien mit antikirchlicher Hetzbotschaft dürfen die Religion beliebig durch den Dreck ziehen. Dagegen werden harmlose christliche Werbungen aus dem Verkehr gezogen.
(kreuz.net) Im März 2006 beschloß das nach eigenen Angaben größte christliche Medienhaus der Schweiz – die ‘CAT Medien AG’- erstmals auch im Fernsehen zu werben.

Deshalb produzierte das Medienhaus einen 15sekündigen Werbespot für das Wochenmagazin ‘Der Sonntag’. Es bestand die Absicht, die Werbesendung in den Schweizer Fenstern der deutschen Privatsender ‘RTL’ und ‘VOX’ zu senden.

Der Werbespot zeigt musikunterlegt eine Kirchenfassade, die Schuhe eines Priesters in Soutane, einen Blick auf eine Bibel, den Priester beim Bibellesen in der Kirche und schließlich eine ausgehende Kerze.

Die Werbung endet mit dem gesprochenen Text: „Erleben Sie die Welt der Religion anders: ‘Der Sonntag’, die größte christliche Zeitung der Schweiz.“

Später wollte die ‘CAT Medien AG’ weitere Fernsehwerbungen für andere Produkte – die reformierte Zeitschrift ‘Leben & Glauben’, die konfessionsunabhängigen Hörbuch-Reihen ‘Lebensfragen’ sowie ‘Unsere Zeit’ und die Buch-Serie ‘Jeschi’ – schalten.

Doch kurz vor der Ausstrahlung wurde der Fernsehspot vom Schweizerischen ‘Bundesamt für Kommunikation’ verboten.

Das ‘Bundesamt für Kommunikation’ stützt sich bei seinem Entscheid auf das ‘Bundesgesetz über Radio und Fernsehen’. Dieses wurde im März 2006 überarbeitet. Es verbietet nach wie vor „Religiöse Werbung“.

Aus Protest zeigt die ‘CAT Medien AG’ den verbotenen Werbespot nun auf der Webseite www.VerbotenerSpot.ch. Das ‘Bundesamt für Kommunikation’ hat inzwischen auch die Werbung für diese Homepage untersagt.

Auf der Webseite findet sich ein Gästebuch, in dem die Leser ihre Meinung äußern können.

Ein Leser aus Zürich bezeichnet das Verbot als „absolute Frechheit“: „Während eine sexistische Werbung nach der anderen völlig würdelos über den Sender flimmert, wird eine von der Aussage her superharmlose Werbung verboten.“

Ein anderer Eintrag rät der Zeitschrift, Wirbel zu schlagen. Das könne auch eine gute Werbung für die Zeitschrift ‘Der Sonntag’ sein.

Ein weitere Leser bezeichnet das ‘Bundesamt für Kommunikation’ wegen seiner undemokratischen Vorgehensweise als „Regime“: „Die Entscheidung wurde rein ideologisch auf sowjetische Art getroffen.“

Wieder ein anderer Leser fragt sich, ob das Gesetz nicht die Religions- und Meinungsfreiheit einschränke.

„Reto“ aus der Schweiz meint, daß das Verbot religiöser Werbung mit dem Schutz des Religionsfriedens begründet werde.

„Wenn schon, dann muß eingeschritten werden, wenn in der Werbung, in Spielfilmen und Trickserien religiöse Symbole und Werte, Heilige, ja Gott selber durch den Kakao gezogen werden.“
      
11 Lesermeinungen
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#11   Jörg Guttenberger, Köln   01:30:48 | Mittwoch, 7. Juni 2006
Entscheidung auf sowjetische Art
Da fängt die Einschränkung der Religionsfreiheit schon an. Bis zur Christenverfolgung ist es dann auch nicht mehr weit.
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#10   Arnulf   08:51:18 | Donnerstag, 11. Mai 2006
Der verbotene Spott
Wozu die ganze Aufregung?
Bei uns in Österreich ist das eindeutig geregelt und niemand regt sich auf. Die Kirche darf nicht in den Medien missionieren, höchstens in ihrem eigenen Kirchenblatt. Die Kirche hat ihr Forum im Radio und Fernsehen, aber dies wird nicht für Werbung genutzt.
Wenn Sie dies nun einer Religionsgemeinschaft gestatten, so müssen Sie dies auch anderen erlauben. Ich möchte mir nicht anhören, was da los wäre, wenn plötzlich für den Islam missioniert werden würde und das auch noch über RTL, oder gar für irgendwelche Sekten.
Arnulf Jursa
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#9   GerdEric   15:30:17 | Mittwoch, 10. Mai 2006
bin mal gespannt,
was das ein Aufgeheule gibt,
wenn die ersten Spots der „Anderen“ gesendet werden sollen…
:-D
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#8   Peccator   15:07:32 | Mittwoch, 10. Mai 2006
Pressefreiheit?
„Wenn schon, dann muß eingeschritten werden, wenn in der Werbung, in Spielfilmen und Trickserien religiöse Symbole und Werte, Heilige, ja Gott selber durch den Kakao gezogen werden.“
Das ist nach dem Gesetz auch vorgesehen, doch wird es nicht eingehalten.
Ein klares Zeichen, was Pressefreiheit wirklich bedeutet!
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#7   Benedikt   09:56:21 | Mittwoch, 10. Mai 2006
@ methusalix
Den Täterkomplex, den einige Katholiken wie Sie (?) an den Tag legen wird von vielen Nicht-Christen, Juden etc. mittlerweile mit Befremden gesehen.
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#6   methusalix †   02:35:50 | Mittwoch, 10. Mai 2006
Richtig!
Uwe Schmidt: …Was soll man dazu sagen? Die Religion ist seit dem 30-jährigen Krieg in Europa diskreditiert…
Wenn dreissig Jahre Krieg um die „wahre“ Religion, mit entvölkerten Landstrichen und hunderttausenden von Ermordeten kein Grund ist für eine Diskreditierung der Religion, was dann? Es ist richtig: die Kirchen haben sich selbst diskreditiert, weil sie einzig und alleine ihre Macht im Auge hatten und nicht das Seelenheil der Menschen. Die ganz grosse Katastrophe ist aber, dass diese Machtgier bis heute geblieben ist und nur ganz wenige Kirchenbeamte, das ändern wollen.
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#5   Uwe Schmidt   01:49:23 | Mittwoch, 10. Mai 2006

Was soll man dazu sagen? Die Religion ist seit dem 30-jährigen Krieg in Europa diskreditiert und der Staat und die Toleranz sind als Sieger hervorgegangen. Aber es gibt ja noch andere und auch wichtigere Erdteile als Europa.
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#4   Detlef Rose   22:05:50 | Dienstag, 9. Mai 2006
Videant consules!
Îch fürchte, es handelt sich um ein europaweites juristisches Problem. Mir wurde schon vor 20 Jahren von der Deutschen Post ein Freistemplerlogo mit dem Satz „Unus Doinus – verweigert, weil es „religiöse Werbung“ sei, obwohls eh fast keiner versteht. Wie man aber bei MTV sieht, ist antireligiöser Quatsch grenzenlos erlaubt. Unsere Volksvertreter scheinen all das nicht sehen zu wollen oder sind wirklich längst machtlos. Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat! (Mögen die Verantwortlichen zusehen, daß Europa keinen Schaden nimmt!) Man kann nur hoffen, daß der „verbotene Spot“ einen Sturm der Proteste auslöst weit über die Schweizer Bundesgrenzen hinaus! Danke, daß www.kreuz.net bereits darauf aufmerksam gemacht hat!
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#3   Loc Fethyr   21:32:14 | Dienstag, 9. Mai 2006
Damit ist der Sachverhalt
also klar.
Es werden lediglich rechtliche Richtlinien eingehalten. Keine Spur von Diskriminierung der Kirche oder des christlichen Blattes.
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#2   deusexmachina   21:15:52 | Dienstag, 9. Mai 2006
Dass der Spot harmlos ist…
…ändert nichts an seiner Rechtswidrigkeit (und das hätten die „Spezialisten“, die ihn gemacht haben, wissen müssen):
Bundesgesetz
über Radio und Fernsehen
(RTVG)
vom 21. Juni 1991 (Stand am 28. März 2006)
Art. 18 Werbung
1 Werbung muss vom übrigen Programm deutlich getrennt und als solche eindeutig erkennbar sein. Ständige Programmmitarbeiter des Veranstalters dürfen in seinen Werbesendungen nicht mitwirken; der Bundesrat kann für lokale und regionale Veranstalter Ausnahmen vorsehen.
2 In sich geschlossene Sendungen dürfen nicht, solche von über 90 Minuten Dauer höchstens einmal durch Werbung unterbrochen werden.
3 Der Bundesrat regelt die höchstzulässige Werbezeit. Er berücksichtigt dabei Aufgabe und Stellung der anderen Kommunikationsmittel, vor allem der Presse, sowie die internationalen Werberegelungen.
4 Die Konzessionsbehörde kann in der Konzession:
a. Bestimmungen über die Platzierung der Werbung im Programm erlassen;
b. die Werbung in einzelnen Programmen ganz ausschliessen.
5 Religiöse und politische Werbung ist verboten, ebenso Werbung für alkoholische Getränke und Tabak. Der Bundesrat kann zum Schutz der Jugend und der Umwelt weitere Werbeverbote erlassen.
6 Werbung für Heilmittel ist nach Massgabe des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 zulässig.
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#1   Loc Fethyr   20:45:52 | Dienstag, 9. Mai 2006
Unverständlich
Auch mir ist nicht klar, warum genau der Spot nicht ausgestrahlt werden darf.
Ich würde mich allerdings anstelle einiger Hardcorekatholiken fragen, ob ich eine solch kommerzielle und entrückte Darstellung einer Kirche, eines Priesters und der Bibel zulassen möchte. Das ist doch blasphemisch.
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